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Im August 2016
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Bad Vilbel
Ordentliche Hauptversammlung am 26.08.2016
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir empfehlen Ihnen, die Hauptversammlung selbst zu besuchen und Ihr Stimmrecht unmittelbar
auszuüben. Sie können Ihre Rechte auch durch einen eigenen Bevollmächtigten, z. B. eine
Aktionärsvereinigung, wahrnehmen lassen. Wenn Sie dies beabsichtigen, bitten wir Sie, bei der
Gesellschaft umgehend eine Eintrittskarte mit dem Ihnen von dort zugesandten Formular anzufordern.
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären müssen von der Gesellschaft nicht
mehr in gedruckter Form an alle Aktionäre versandt werden. Mitteilungspflichtige Anträge,
die bis zwei Wochen vor der Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt werden, müssen
den Aktionären nur zugänglich gemacht werden und können daher insbesondere auf der
Webseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung bisher angekündigte Gegenanträge zu prüfen, und dabei zu berücksichtigen,
dass noch weitere veröffentlicht werden können. Sollten uns Gegenanträge von der Gesellschaft mitgeteilt werden, unterrichten wir Sie darüber auch auf unserer Homepage im Internet:
www.deutsche-bank.de/stimmrechtsvorschlaege.
Wie Sie den Mitteilungen der Gesellschaft entnehmen können, wurde die Tagesordnung auf
Verlangen einer Aktionärin um die Punkte 9 (a und b) sowie 10 (a und b) ergänzt.
Unter den ergänzten Punkten 9 (a und b) soll die Hauptversammlung über die Abberufung von
Aufsichtsratsmitgliedern und unter Punkt 10 (a und b) über Nachwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern Beschluss fassen.
Der Aufsichtsrat der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft hat zu den Ergänzungsanträgen
Stellung genommen und empfiehlt den Aktionären, die Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 abzulehnen.
Weitere Einzelheiten hierzu bitten wir der Ergänzung der Tagesordnung zu entnehmen.
Wir gehen davon aus, dass in der Hauptversammlung noch weitere Ausführungen zu den ergänzten
Punkten der Tagesordnung gegeben werden und empfehlen Ihnen daher, die Versammlung selbst
zu besuchen, damit Sie sich persönlich ein Urteil bilden und Ihr Stimmrecht unmittelbar ausüben
können.
Falls Sie nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können und wünschen, dass wir Sie aufgrund
Ihrer Vollmacht vertreten, bitten wir Sie, uns ausdrückliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung - insbesondere zu den ergänzten Punkten 9 (a und b) und 10 (a und b) der
Tagesordnung - zu erteilen. Sollten wir von Ihnen keine gegenteilige Nachricht erhalten, gehen wir
davon aus, dass Sie mit unserem nachstehenden Vorschlag einverstanden sind; wir werden dann
das Stimmrecht dementsprechend ausüben, wenn uns von Ihnen eine Vollmacht vorliegt und Sie
nicht für anderweitige Vertretung Ihrer Stimmrechte gesorgt haben.
.. / 2
-2-
Unser Abstimmungsvorschlag geht dahin, das Stimmrecht bei den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
im Sinne der Anträge des Vorstandes und des Aufsichtsrats auszuüben oder ausüben zu lassen
und - entsprechend den Empfehlungen des Aufsichtsrats - gegen die im Rahmen des Ergänzungsverlangens gestellten Aktionärsanträge (Tagesordnungspunkte 9 und 10) zu stimmen.
Über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge hinaus hat die Gesellschaft in dem Ihnen vorliegenden Weisungsformular eine Möglichkeit vorgesehen, auch für derzeit noch nicht bekannte
Beschlussvorschläge eine Weisung zu erteilen. Bezeichnet ist diese Möglichkeit mit “Bzgl. aller
etwaigen, nicht im Vorfeld der HV zugänglich zu machenden Anträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die im Verlauf der HV gestellt oder abgeändert werden“.
Falls Sie es wünschen, dass Ihre Aktien von uns vertreten werden, sind wir hierzu selbstverständlich
bereit. Für diesen Fall bitten wir Sie, den Ihnen von der Gesellschaft übersandten Anmeldebogen
entsprechend anzukreuzen, zu unterschreiben und baldmöglichst zurückzusenden. Wenn uns
von Ihnen bereits eine Stimmrechtsvollmacht vorliegt und Ihre Weisungen dahingehen sollen,
dass wir das Stimmrecht im Sinne unserer Vorschläge wahrnehmen, so brauchen Sie nichts weiter
zu veranlassen.
Wir bitten Sie eventuelle Stimmrechtsverbote, z. B. aus Organmitgliedschaften oder nach dem Wertpapierhandelsgesetz, bei der Erteilung Ihrer Weisungen zu beachten.
Letzter Anmeldetag zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 19.08.2016. Bitte lassen Sie
uns etwaige Mitteilungen zur Hauptversammlung möglichst umgehend zukommen, damit wir sie
noch rechtzeitig bearbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bank AG /
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Im August 2016
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Bad Vilbel
Ordentliche Hauptversammlung am 26.08.2016
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir empfehlen Ihnen, die Hauptversammlung selbst zu besuchen und Ihr Stimmrecht unmittelbar
auszuüben. Sie können Ihre Rechte auch durch einen eigenen Bevollmächtigten, z. B. eine
Aktionärsvereinigung, wahrnehmen lassen. Wenn Sie dies beabsichtigen, bitten wir Sie, bei der
Gesellschaft umgehend eine Eintrittskarte mit dem Ihnen von dort zugesandten Formular anzufordern.
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären müssen von der Gesellschaft nicht
mehr in gedruckter Form an alle Aktionäre versandt werden. Mitteilungspflichtige Anträge,
die bis zwei Wochen vor der Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt werden, müssen
den Aktionären nur zugänglich gemacht werden und können daher insbesondere auf der
Webseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung bisher angekündigte Gegenanträge zu prüfen, und dabei zu berücksichtigen,
dass noch weitere veröffentlicht werden können. Sollten uns Gegenanträge von der Gesellschaft mitgeteilt werden, unterrichten wir Sie darüber auch auf unserer Homepage im Internet:
www.deutsche-bank.de/stimmrechtsvorschlaege.
Wie Sie den Mitteilungen der Gesellschaft entnehmen können, wurde die Tagesordnung auf
Verlangen einer Aktionärin um die Punkte 9 (a und b) sowie 10 (a und b) ergänzt.
Unter den ergänzten Punkten 9 (a und b) soll die Hauptversammlung über die Abberufung von
Aufsichtsratsmitgliedern und unter Punkt 10 (a und b) über Nachwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern Beschluss fassen.
Der Aufsichtsrat der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft hat zu den Ergänzungsanträgen
Stellung genommen und empfiehlt den Aktionären, die Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 abzulehnen.
Weitere Einzelheiten hierzu bitten wir der Ergänzung der Tagesordnung zu entnehmen.
Wir gehen davon aus, dass in der Hauptversammlung noch weitere Ausführungen zu den ergänzten
Punkten der Tagesordnung gegeben werden und empfehlen Ihnen daher, die Versammlung selbst
zu besuchen, damit Sie sich persönlich ein Urteil bilden und Ihr Stimmrecht unmittelbar ausüben
können.
Falls Sie nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können und wünschen, dass wir Sie aufgrund
Ihrer Vollmacht vertreten, bitten wir Sie, uns ausdrückliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung - insbesondere zu den ergänzten Punkten 9 (a und b) und 10 (a und b) der
Tagesordnung - zu erteilen. Sollten wir von Ihnen keine gegenteilige Nachricht erhalten, gehen wir
davon aus, dass Sie mit unserem nachstehenden Vorschlag einverstanden sind; wir werden dann
das Stimmrecht dementsprechend ausüben, wenn uns von Ihnen eine Vollmacht vorliegt und Sie
nicht für anderweitige Vertretung Ihrer Stimmrechte gesorgt haben.
.. / 2
-2-
Unser Abstimmungsvorschlag geht dahin, das Stimmrecht bei den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
im Sinne der Anträge des Vorstandes und des Aufsichtsrats auszuüben oder ausüben zu lassen
und - entsprechend den Empfehlungen des Aufsichtsrats - gegen die im Rahmen des Ergänzungsverlangens gestellten Aktionärsanträge (Tagesordnungspunkte 9 und 10) zu stimmen.
Über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge hinaus hat die Gesellschaft in dem Ihnen vorliegenden Weisungsformular eine Möglichkeit vorgesehen, auch für derzeit noch nicht bekannte
Beschlussvorschläge eine Weisung zu erteilen. Bezeichnet ist diese Möglichkeit mit “Bzgl. aller
etwaigen, nicht im Vorfeld der HV zugänglich zu machenden Anträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die im Verlauf der HV gestellt oder abgeändert werden“.
Falls Sie es wünschen, dass Ihre Aktien von uns vertreten werden, sind wir hierzu selbstverständlich
bereit. Für diesen Fall bitten wir Sie, den Ihnen von der Gesellschaft übersandten Anmeldebogen
entsprechend anzukreuzen, zu unterschreiben und baldmöglichst zurückzusenden. Wenn uns
von Ihnen bereits eine Stimmrechtsvollmacht vorliegt und Ihre Weisungen dahingehen sollen,
dass wir das Stimmrecht im Sinne unserer Vorschläge wahrnehmen, so brauchen Sie nichts weiter
zu veranlassen.
Wir bitten Sie eventuelle Stimmrechtsverbote, z. B. aus Organmitgliedschaften oder nach dem Wertpapierhandelsgesetz, bei der Erteilung Ihrer Weisungen zu beachten.
Letzter Anmeldetag zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 19.08.2016. Bitte lassen Sie
uns etwaige Mitteilungen zur Hauptversammlung möglichst umgehend zukommen, damit wir sie
noch rechtzeitig bearbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bank AG /
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Im August 2016
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Bad Vilbel
Ordentliche Hauptversammlung am 26.08.2016
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir empfehlen Ihnen, die Hauptversammlung selbst zu besuchen und Ihr Stimmrecht unmittelbar
auszuüben. Sie können Ihre Rechte auch durch einen eigenen Bevollmächtigten, z. B. eine
Aktionärsvereinigung, wahrnehmen lassen. Wenn Sie dies beabsichtigen, bitten wir Sie, bei der
Gesellschaft umgehend eine Eintrittskarte mit dem Ihnen von dort zugesandten Formular anzufordern.
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären müssen von der Gesellschaft nicht
mehr in gedruckter Form an alle Aktionäre versandt werden. Mitteilungspflichtige Anträge,
die bis zwei Wochen vor der Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt werden, müssen
den Aktionären nur zugänglich gemacht werden und können daher insbesondere auf der
Webseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen, im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung bisher angekündigte Gegenanträge zu prüfen, und dabei zu berücksichtigen,
dass noch weitere veröffentlicht werden können. Sollten uns Gegenanträge von der Gesellschaft mitgeteilt werden, unterrichten wir Sie darüber auch auf unserer Homepage im Internet:
www.deutsche-bank.de/stimmrechtsvorschlaege.
Wie Sie den Mitteilungen der Gesellschaft entnehmen können, wurde die Tagesordnung auf
Verlangen einer Aktionärin um die Punkte 9 (a und b) sowie 10 (a und b) ergänzt.
Unter den ergänzten Punkten 9 (a und b) soll die Hauptversammlung über die Abberufung von
Aufsichtsratsmitgliedern und unter Punkt 10 (a und b) über Nachwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern Beschluss fassen.
Der Aufsichtsrat der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft hat zu den Ergänzungsanträgen
Stellung genommen und empfiehlt den Aktionären, die Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 abzulehnen.
Weitere Einzelheiten hierzu bitten wir der Ergänzung der Tagesordnung zu entnehmen.
Wir gehen davon aus, dass in der Hauptversammlung noch weitere Ausführungen zu den ergänzten
Punkten der Tagesordnung gegeben werden und empfehlen Ihnen daher, die Versammlung selbst
zu besuchen, damit Sie sich persönlich ein Urteil bilden und Ihr Stimmrecht unmittelbar ausüben
können.
Falls Sie nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können und wünschen, dass wir Sie aufgrund
Ihrer Vollmacht vertreten, bitten wir Sie, uns ausdrückliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung - insbesondere zu den ergänzten Punkten 9 (a und b) und 10 (a und b) der
Tagesordnung - zu erteilen. Sollten wir von Ihnen keine gegenteilige Nachricht erhalten, gehen wir
davon aus, dass Sie mit unserem nachstehenden Vorschlag einverstanden sind; wir werden dann
das Stimmrecht dementsprechend ausüben, wenn uns von Ihnen eine Vollmacht vorliegt und Sie
nicht für anderweitige Vertretung Ihrer Stimmrechte gesorgt haben.
.. / 2
-2-
Unser Abstimmungsvorschlag geht dahin, das Stimmrecht bei den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
im Sinne der Anträge des Vorstandes und des Aufsichtsrats auszuüben oder ausüben zu lassen
und - entsprechend den Empfehlungen des Aufsichtsrats - gegen die im Rahmen des Ergänzungsverlangens gestellten Aktionärsanträge (Tagesordnungspunkte 9 und 10) zu stimmen.
Über die bekanntgemachten Beschlussvorschläge hinaus hat die Gesellschaft in dem Ihnen vorliegenden Weisungsformular eine Möglichkeit vorgesehen, auch für derzeit noch nicht bekannte
Beschlussvorschläge eine Weisung zu erteilen. Bezeichnet ist diese Möglichkeit mit “Bzgl. aller
etwaigen, nicht im Vorfeld der HV zugänglich zu machenden Anträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die im Verlauf der HV gestellt oder abgeändert werden“.
Falls Sie es wünschen, dass Ihre Aktien von uns vertreten werden, sind wir hierzu selbstverständlich
bereit. Für diesen Fall bitten wir Sie, den Ihnen von der Gesellschaft übersandten Anmeldebogen
entsprechend anzukreuzen, zu unterschreiben und baldmöglichst zurückzusenden. Wenn uns
von Ihnen bereits eine Stimmrechtsvollmacht vorliegt und Ihre Weisungen dahingehen sollen,
dass wir das Stimmrecht im Sinne unserer Vorschläge wahrnehmen, so brauchen Sie nichts weiter
zu veranlassen.
Wir bitten Sie eventuelle Stimmrechtsverbote, z. B. aus Organmitgliedschaften oder nach dem Wertpapierhandelsgesetz, bei der Erteilung Ihrer Weisungen zu beachten.
Letzter Anmeldetag zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 19.08.2016. Bitte lassen Sie
uns etwaige Mitteilungen zur Hauptversammlung möglichst umgehend zukommen, damit wir sie
noch rechtzeitig bearbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bank AG /
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG