Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Finanzen und Personal (ZHV I) Merkblatt für Studierende Prozess „studentische Hilfskraft einstellen“1 To Do`s: Im Einstellungsverfahren erhalten Sie 1. Personalfragebogen Diesen bitte ausfüllen, unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen per Post an Ines Hilbig oder Katrin Weigelt, Treskowallee 8, 10318 Berlin versenden (Tel.: 5019 - 2251, [email protected]) (Tel.: 5019 – 2915, [email protected]). Notwendige Unterlagen: 1. Kopie Geburtsurkunde oder Personalausweis, bei Verheirateten reicht Kopie der Eheurkunde 2. Immatrikulationsbescheinigung, falls nicht an der HTW Berlin immatrikuliert 3. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (Kopie) 4. Sozialversicherungsausweis (Kopie) 2. Arbeitsvertrag Die Personalabteilung wird mit Ihnen einen Termin zur Vertragsunterschrift vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass erst danach das Arbeitsverhältnis beginnen und Gehalt gezahlt werden kann! 3. Korrespondenzen Korrespondenzen werden per E-Mail geführt. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr E-Mail Postfach. Arbeitsvertrag Zwischen der HTW Berlin und Ihnen wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen. Die Probezeit beträgt 3 Monate. Der Arbeitsvertrag ist in jedem Falle befristet, die Vertragslaufzeit im Vertrag festgehalten. Eine Einstellung kann nicht erfolgen, sollten Sie sich im Urlaubssemester befinden. Der Arbeitsvertrag muss spätestens einen Tag vor Vertragsbeginn unterschrieben werden. Die Gehaltszahlung erfolgt am letzten Werktag des Monats. Der technische 1 Rechtliche Grundlage ist gemäß § 2 Abs. 1 das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz-WissenZeitVG) und gemäß § 121 das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG). Darüber hinaus richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für studentische Hilfskräfte II (TV Stud II) vom 24. Februar 1986, nach allen folgenden Änderungstarifverträgen und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen mit Ausnahme der gekündigten Tarifverträge über die Zuwendung und das Urlaubsgeld. Prozess „Studentische Hilfskraft einstellen“ – „Merkblatt_SHK7.docx“ Freigabe: 09.08.2016 Seite 1 v. 3 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Finanzen und Personal (ZHV I) Eingabeschluss für Gehaltszahlungen liegt Mitte des Monats. Ggf. kann die erste Gehaltszahlung deshalb erst im nächstmöglichen Monat rückwirkend erfolgen. Arbeitszeit Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag als durchschnittliche monatliche Arbeitszeit angegeben. Die maximale Arbeitszeit als Summe aller Arbeitsverhältnisse beträgt 80 Stunden im Monat. 10h pro Woche sollten nicht unterschritten werden, die übliche Arbeitszeit beträgt 42h/Monat. Bitte tragen Sie in einen Stundenzettel den jeweiligen Tag und die Dauer Ihrer Tätigkeiten ein und geben diesen monatlich Ihrem/Ihrer fachlich Vorgesetzten. Krankheit Bei Krankheit melden Sie dies bitte unverzüglich und spätestens am Arbeitstag selbst telefonisch oder per E-Mail der Abteilung Finanzen und Personal, Frau Ines Hilbig (Tel.: 5019 – 2251, [email protected]) oder Frau Katrin Weigelt (Tel.: 5019 – 2915, [email protected]). Zusätzlich ist Ihre Abteilung, in der Sie eingesetzt sind, zu informieren. Der Krankenschein muss innerhalb von 3 Arbeitstagen bei Frau Hilbig oder Frau Weigelt eingereicht werden. Das Gehalt wird bis zu 6 Wochen weiter gezahlt. Mutterschutz Bitte teilen Sie der Abteilung Finanzen und Personal Ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mit, sobald Ihnen Ihr Zustand bekannt ist.2 Personalakte Als studentische Hilfskraft bzw. Tutor_in haben Sie das Recht auf Einsicht in Ihre vollständigen Personalakten und Fertigung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Personalakten auf Ihre Kosten. Urlaub Studentische Hilfskräfte haben Anspruch auf Erholungsurlaub nach BAT/TVÖD. Die Anzahl der Urlaubsstunden richtet sich nach der monatlichen Arbeitszeit. Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Voraussetzung dafür ist eine unverzügliche Krankmeldung an die Personalstelle. Vergütung Die Vergütung beträgt 10,85 € brutto pro Stunde. Weitere Sonderzahlungen fallen nicht an. Bei einem monatlichen Gehalt von maximal 450,00 € haben Sie als Studierende/r die Wahl, Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge zu stellen. Liegt das monatliche Gehalt zwischen 450,01 € und 850,00 € (Gleitzone), so fallen ohne Ausnahme Beiträge zur Rentenversicherung innerhalb der Gleitzonenregelung an. 2 Mutterschutzgesetzes (MuSchG), § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben. Prozess „Studentische Hilfskraft einstellen“ – „Merkblatt_SHK7.docx“ Freigabe: 09.08.2016 Seite 2 v. 3 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Finanzen und Personal (ZHV I) Vertragsende/Kündigung Der Arbeitsvertrag endet gemäß Vertrag oder mit Ihrer Exmatrikulation bzw. Ablauf des Semesters, in dem Sie die Abschlussprüfung abgelegt haben. Sollten Sie ein Urlaubssemester einlegen, so geben Sie bitte unverzüglich Bescheid. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig beenden möchten, beachten Sie bitte folgende Kündigungsfristen: Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende, ansonsten 6 Wochen zum Monatsende. (Mögliche Änderungen im Tarifvertrag sind zu beachten. Diese können bei Frau Hilbig/Frau Weigelt erfragt werden.) Zeugnis Sie haben einen Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses über Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Wunsch kann dieses auch Aussagen über Führung und Leistung enthalten. Das Zeugnis wird auf Grundlage einer Zuarbeit Ihres/Ihrer fachlich Vorgesetzten von der Abteilung Finanzen und Personal ausgestellt. Ansprechpartnerinnen in der Abteilung Finanzen und Personal Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an Frau Ines Hilbig (Telefon: 5019-2251, [email protected]) bzw. Frau Katrin Weigelt (Telefon: 5019-2915, [email protected]). Prozess „Studentische Hilfskraft einstellen“ – „Merkblatt_SHK7.docx“ Freigabe: 09.08.2016 Seite 3 v. 3
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