Merkblatt für Studierende - Hochschule für Technik und Wirtschaft

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Finanzen und Personal (ZHV I)
Merkblatt für Studierende
Prozess „studentische Hilfskraft einstellen“1
To Do`s:
Im Einstellungsverfahren erhalten Sie
1. Personalfragebogen
Diesen bitte ausfüllen, unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen per
Post an Ines Hilbig oder Katrin Weigelt, Treskowallee 8, 10318 Berlin versenden
(Tel.: 5019 - 2251, [email protected])
(Tel.: 5019 – 2915, [email protected]).
Notwendige Unterlagen:
1. Kopie Geburtsurkunde oder Personalausweis, bei Verheirateten reicht Kopie
der Eheurkunde
2. Immatrikulationsbescheinigung, falls nicht an der HTW Berlin immatrikuliert
3. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (Kopie)
4. Sozialversicherungsausweis (Kopie)
2. Arbeitsvertrag
Die Personalabteilung wird mit Ihnen einen Termin zur Vertragsunterschrift
vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass erst danach das Arbeitsverhältnis
beginnen und Gehalt gezahlt werden kann!
3. Korrespondenzen
Korrespondenzen werden per E-Mail geführt. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr
E-Mail Postfach.
Arbeitsvertrag
Zwischen der HTW Berlin und Ihnen wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen. Die
Probezeit beträgt 3 Monate. Der Arbeitsvertrag ist in jedem Falle befristet, die
Vertragslaufzeit im Vertrag festgehalten. Eine Einstellung kann nicht erfolgen, sollten Sie
sich im Urlaubssemester befinden.
Der Arbeitsvertrag muss spätestens einen Tag vor Vertragsbeginn unterschrieben
werden. Die Gehaltszahlung erfolgt am letzten Werktag des Monats. Der technische
1
Rechtliche Grundlage ist gemäß § 2 Abs. 1 das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
(Wissenschaftszeitvertragsgesetz-WissenZeitVG) und gemäß § 121 das Gesetz über die Hochschulen im Land
Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG). Darüber hinaus richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den
Bestimmungen des Tarifvertrages für studentische Hilfskräfte II (TV Stud II) vom 24. Februar 1986, nach allen
folgenden Änderungstarifverträgen und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen
mit Ausnahme der gekündigten Tarifverträge über die Zuwendung und das Urlaubsgeld.
Prozess „Studentische Hilfskraft einstellen“ –
„Merkblatt_SHK7.docx“
Freigabe: 09.08.2016
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Eingabeschluss für Gehaltszahlungen liegt Mitte des Monats. Ggf. kann die erste
Gehaltszahlung deshalb erst im nächstmöglichen Monat rückwirkend erfolgen.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag als durchschnittliche monatliche Arbeitszeit
angegeben. Die maximale Arbeitszeit als Summe aller Arbeitsverhältnisse beträgt 80
Stunden im Monat. 10h pro Woche sollten nicht unterschritten werden, die übliche
Arbeitszeit beträgt 42h/Monat.
Bitte tragen Sie in einen Stundenzettel den jeweiligen Tag und die Dauer Ihrer
Tätigkeiten ein und geben diesen monatlich Ihrem/Ihrer fachlich Vorgesetzten.
Krankheit
Bei Krankheit melden Sie dies bitte unverzüglich und spätestens am Arbeitstag selbst
telefonisch oder per E-Mail der Abteilung Finanzen und Personal, Frau Ines Hilbig (Tel.:
5019 – 2251, [email protected]) oder Frau Katrin Weigelt (Tel.: 5019 – 2915,
[email protected]). Zusätzlich ist Ihre Abteilung, in der Sie eingesetzt sind,
zu informieren. Der Krankenschein muss innerhalb von 3 Arbeitstagen bei Frau Hilbig
oder Frau Weigelt eingereicht werden. Das Gehalt wird bis zu 6 Wochen weiter gezahlt.
Mutterschutz
Bitte teilen Sie der Abteilung Finanzen und Personal Ihre Schwangerschaft und den
mutmaßlichen Tag der Entbindung mit, sobald Ihnen Ihr Zustand bekannt ist.2
Personalakte
Als studentische Hilfskraft bzw. Tutor_in haben Sie das Recht auf Einsicht in Ihre
vollständigen Personalakten und Fertigung von Abschriften oder Ablichtungen aus den
Personalakten auf Ihre Kosten.
Urlaub
Studentische Hilfskräfte haben Anspruch auf Erholungsurlaub nach BAT/TVÖD. Die
Anzahl der Urlaubsstunden richtet sich nach der monatlichen Arbeitszeit. Krankheitstage
werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Voraussetzung dafür ist eine unverzügliche
Krankmeldung an die Personalstelle.
Vergütung
Die Vergütung beträgt 10,85 € brutto pro Stunde. Weitere Sonderzahlungen fallen nicht
an. Bei einem monatlichen Gehalt von maximal 450,00 € haben Sie als Studierende/r die
Wahl, Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit,
einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge zu stellen.
Liegt das monatliche Gehalt zwischen 450,01 € und 850,00 € (Gleitzone), so fallen ohne
Ausnahme Beiträge zur Rentenversicherung innerhalb der Gleitzonenregelung an.
2
Mutterschutzgesetzes (MuSchG), § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1)
Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der
Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen
sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die
Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf
die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
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Vertragsende/Kündigung
Der Arbeitsvertrag endet gemäß Vertrag oder mit Ihrer Exmatrikulation bzw. Ablauf des
Semesters, in dem Sie die Abschlussprüfung abgelegt haben. Sollten Sie ein
Urlaubssemester einlegen, so geben Sie bitte unverzüglich Bescheid. Wenn Sie den
Vertrag vorzeitig beenden möchten, beachten Sie bitte folgende Kündigungsfristen:
Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende,
ansonsten 6 Wochen zum Monatsende. (Mögliche Änderungen im Tarifvertrag sind zu
beachten. Diese können bei Frau Hilbig/Frau Weigelt erfragt werden.)
Zeugnis
Sie haben einen Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses über Art und Dauer der
Tätigkeit. Auf Wunsch kann dieses auch Aussagen über Führung und Leistung enthalten.
Das Zeugnis wird auf Grundlage einer Zuarbeit Ihres/Ihrer fachlich Vorgesetzten von der
Abteilung Finanzen und Personal ausgestellt.
Ansprechpartnerinnen in der Abteilung Finanzen und Personal
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an
Frau Ines Hilbig (Telefon: 5019-2251, [email protected]) bzw.
Frau Katrin Weigelt (Telefon: 5019-2915, [email protected]).
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