Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. –Gesundheitsamt– Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. - Postfach 1405 - 92304 Neumarkt Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 63-Dr.Ri./scha Sachbearbeiter: Zimmer-Nr.: Telefon: Telefax: eMail: Hr. Dr. Richter 11 09181/470 518 09181/470 6018 [email protected] Datum: 02.08.2016 Sommerzeit – Grillzeit … doch Vorsicht, warnt das Gesundheitsamt Immer wieder kommt es beim Entzünden von Feuer mit Brandbeschleunigern zu Verbrennungen. Die Verletzungen entstehen überwiegend durch direkten Kontakt mit den Flammen. Brandbeschleuniger können gänzlich vermieden werden, wenn man etwas Geduld aufbringt und die Grillkohlen auf natürliche Art und Weise zum Glühen kommen. Bei einer Verbrennung Grad I handelt es sich um eine Rötung und Schmerzen. Die betroffenen Körperareale – meist Hand bzw. Unterarme – sollten bereits am Unfallort mit Wasser gekühlt werden, aber nicht länger als 10 Minuten. Die Kühlung hat einen schmerzlindernden Effekt. Anschließend können kühlende Verbände angelegt werden; bei Bedarf werden Schmerzmittel verabreicht. Nach Abheilung bleiben keine Narben zurück. Eine Verbrennung Grad II zeichnet sich aus durch starke Schmerzen sowie Blasenbildung an der Haut. Die Blasen sollten eröffnet werden, danach werden sterile Wundauflagen eingesetzt. Auch diese Verbrennungen heilen spontan und ohne Narbenbildung ab. Eine drittgradige Verbrennung bedeutet eine völlige Zerstörung aller Hautschichten. Man sieht schwärzliche, lederartig verhärtete Areale, die kaum schmerzhaft sind, weil alle Schmerzfasern zerstört sind. In diesem Fall bedarf es unbedingter ärztlicher Intervention, um das nekrotische (abgetötete) Gewebe zu entfernen; möglicherweise muss unter stationären Bedingungen Spalthaut transplantiert werden. ./. Hausanschrift: Besuchszeiten: 92318 Neumarkt i.d.OPf., Nürnberger Straße 1 Mo., Di. 08:00 - 16:00 Uhr Telefon: 09181/470-0 Mi., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Telefax: 09181/470320 Do. 08:00 - 18:00 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-neumarkt.de Banken: IBAN BIC Stadtbushaltestellen: Sparkasse Neumarkt Raiffeisenbank Neumarkt Postbank Nürnberg DE80 7605 2080 0000 2610 08 DE58 7606 9553 0000 1140 06 DE32 7601 0085 0004 8278 53 BYLADEM1NMA GENODEF1NM1 PBNKDEFF Linien 561/562 Bitte vereinbaren Sie Termine auch während der Öffnungszeiten! -2- Eine viertgradige Verbrennung besteht in einer Verkohlung aller Hautschichten sowie des darunterliegenden Gewebes, also der Muskulatur, Sehnen und auch des Knochens. Hierbei bedarf es aufwändiger chirurgisch-plastischer Deckungen. Sind größere Hautoberflächen von einer Verbrennung betroffen, bedarf es sogar intensivmedizinischer Behandlung, am besten in spezialisierten Verbrennungszentren, im Umkreis Neumarkt das Zentrum für Schwerbrandverletzte im Klinikum Nürnberg Süd. Folgende Brandschutz-Tipps für ein unbeschwertes Grillvergnügen sollten beherzigt werden: Niemals Benzin, Spiritus, Petroleum oder andere leicht brennbare Flüssigkeiten zum Anzünden des Grills verwenden oder in die Glut schütten. Die explosionsartige Stichflammenbildung kann enorme Ausmaße annehmen und schwerste Verbrennungen verursachen. Nur ungefährliche und sicherheitsgeprüfte Grillanzünder verwenden, z.B. Zündwürfel. Besonders auf Kinder achten, denn sie sind neugierig und kennen die Gefahren nicht. Der Grillbereich ist kein Spielplatz! Dr. med. Werner Richter Medizinaloberrat
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