Teilnahmebedingungen Münchner Radlrallye Einverständniserklärung – Haftungsausschluss Ich erkläre, dass meine Tochter/ mein Sohn sicher Fahrrad fahren kann und an der Münchner Radlrallye teilnehmen darf. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung „Münchner Radlrallye“ und damit auch der Benutzung des Veranstaltungsgeländes akzeptiere ich die folgenden Regelungen und Teilnahmebedingungen: Während der Teilnahme an der Münchner Radlrallye besteht keine Helmpflicht. Wir empfehlen aber einen Helm mitzubringen und zu tragen. Die Benutzung des Geländes und des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Ich bin mir bewusst, dass mein Kind trotz Sicherheitsstellungen stürzen und möglicherweise Verletzungen erleiden kann. Die Teilnahme an der Münchner Radlrallye ist kostenlos und erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung. Die Landeshauptstadt München, dessen Vertreter und Organisatoren, die Green-City Projekt GmbH, sowie ehrenamtliche Helfer und Aussteller übernehmen keinerlei Haftung für körperliche und sachliche Schäden, die durch die Benutzung des Geländes und die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, auch nicht im Rahmen der An- und Abreise zum Gelände. Die Nutzer erklären mit Ihrer Unterschrift den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Münchner Radlrallye entstehen und zwar gegen a. b. c. d. den Veranstalter, Green City Projekt GmbH die Mitveranstalterin, Landeshauptstadt München die Sportwarte, Trainer, die Geländepächter und Eigentümer Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Münchner Radlrallye ist Bestandteil der städtischen Initiative „Radlhauptstadt München“, bei deren Durchführung Film- und Fotoaufnahmen erstellt werden. Um die Aufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzen zu können, bitten wir Sie mit nachfolgender Unterschrift, Ihr Einverständnis für die weitere Verwendung, grafische Weiterverarbeitung und Nutzung sowie Veröffentlichung der Aufnahmen zu geben. Einverständniserklärung: Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Tochter/ mein Sohn auf Foto- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung „Münchner Radlrallye“ entstehen und die für die Dokumentation und die begleitende Öffentlichkeits- und Pressearbeit im Rahmen der städtischen Radlhauptstadt-Initiative genutzt werden, bildlich dargestellt wird. Die durch die Tätigkeit bzw. die Teilnahme meiner Tochter/ meines Sohnes etwa entstehenden Leistungsschutzrechte gehen mit dieser Einverständniserklärung örtlich und zeitlich und in jeder sonstigen Hinsicht uneingeschränkt auf die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, über. Die Landeshauptstadt München erhält die Erlaubnis, Nutzungsrechte an Dritte abzutreten. Ich willige hiermit ein, dass die Foto- und Filmaufnahmen nach Beendigung der Dreharbeiten veröffentlicht werden (z.B. im Internet unter www.radlhaupstadt.de, auf der Facebookseite der Radlhauptstadt München, im Fernsehen oder in der Presse), auf CD und/ oder DVD vervielfältigt und verbreitet wird, nichtgewerblich genutzt werden, insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Initiative „Radlhaupstadt München“ (z.B. Printprodukte, Pressemitteilungen/-berichte, etc.). Jede weitere Veröffentlichung, insbesondere die Nutzung für kommerzielle Zwecke, bedarf einer gesonderten Zustimmung. Im Rahmen der Veranstaltung „Müchner Radlrallye“ werden keine privaten Wohnadressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Ihnen veröffentlicht. Die Landeshauptstadt München garantiert, dass die Fotoaufnahmen/ Film-Dreharbeiten sorgsam, sicher und unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes durchgeführt werden.
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