Top5 - Stadt Rheinfelden

B e s c h l u s s vo r l a g e
Bereich | Amt
Vorlagen-Nr.
Hauptamt
10/25/2016
Anlagedatum
Verfasser/in
Aktenzeichen
09.06.2016
Hünerli, Vanessa
Beratungsfolge
Gremium
Sitzungstermin
Öffentlichkeit
Gemeinderat
21.07.2016
Ö
Zuständigkeit
Beschlussfassung
N = nichtöffentliche Sitzung, Ö = öffentliche Sitzung
Verhandlungsgegenstand
Einrichtung des Ganztagsbetriebs für die Grundschule
Scheffelschule Herten in Wahlform
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung schlägt vor:
An der Grundschule Scheffelschule Herten wird ab dem Schuljahr 2017/2018 den
Ganztagsbetrieb in Wahlform nach § 4a SchG eingerichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu unternehmen und die
Ganztagsschulgenehmigung zum Schuljahr 2017/2018 beim staatlichen Schulamt in
Lörrach zu beantragen.
Anlagen
Interne Prüfung
1. Finanzielle Auswirkungen
1.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen
ja, in Höhe von Betrag Euro
nein
1.2 Der Beschlussvorschlag erzeugt langfristige Folgekosten
ja, in Höhe von jährlich Betrag Euro
nein
Erläuterung:
1.3 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur Verfügung
im laufenden Haushaltsjahr
ja
nein
in der mittelfristigen Finanzplanung
ja
nein
unter
Kostenstelle Name der Kostenstelle
1.4 Beteiligung der Stadtkämmerei
ja
nein
Erläuterung:
2. Personelle Auswirkungen
ja
nein
Erläuterung
3. Nachhaltigkeits-Check
ja, vergleiche Anlage
nicht erforderlich
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Erläuterungen
Am 16. Juli 2014 wurde vom Landtag die neue Ganztagsgrundschule gesetzlich verankert.
Diese Regelungen gelten für eigenständige Grundschulen, für Grundstufen der
Förderschulen sowie für Grundschulen im Verbund mit anderen Schulen. Zum Schuljahr
2014/2015 starteten 177 Schulen mit der neuen Ganztagskonzeption. Darunter auch die
Hans-Thoma-Schule in verbindlicher Form und die Goetheschule in Wahlform. Zum
Schuljahr 2015/2016 startete auch die Grundstufe des Sozialpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentrums (Eichendorffschule) in verbindlicher Form.
Die Schulleitung hat bereits ein pädagogisches Konzept für den neuen Ganztagsbetrieb
erstellt und die Inhalte gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und dem Schulträger
abgestimmt. Dabei hat man sich für die Zeitraumvariante 4 Wochentage á 8 Zeitstunden in
Wahlform entschieden. Das Konzept wird von der Schulleitung in der Sitzung vorgestellt.
Während dieser Zeitkorridore wird durch das geänderte Schulgesetz die Betreuung durch
das Land gewährleistet. Die Schulen erhalten dafür von Land eine Lehrerstundenzuweisung.
Der Schulträger ist künftig nur noch für die Bereitstellung des Mittagessens sowie für die
Aufsicht beim Essen in der Mensa verantwortlich. Neben der Bereitstellung der
Lehrerwochenstunden erhalten die Ganztagsgrundschulen weitere finanzielle Mittel für die
Aufsicht nach dem Essen während des Mittagsbandes.
Die Höhe der Lehrerwochenstunden richtet sich nach dem gewählten Zeitrahmen und der
Ganztagsschülerzahl. Bei der Variante „4 Wochentage á 8 Zeitstunden“ werden 12
Lehrerwochenstunden pro Gruppe gewährt. Die Scheffelschule geht im Schuljahr 2017/2018
von ca. 59 Kindern im Ganztagsbetrieb aus.
Von den gewährten Lehrerwochenstunden können bis zu max. 50% monetarisiert werden.
Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1800 € Euro. Damit können Angebote außerschulischer
Partner wie bisher für die Schulkindbetreuung finanziert werden.
Die Schulkindbetreuung an der Scheffelschule wird vom der Arbeiterwohlfahrt „AWO“
übernommen. Die AWO ist bereits an der Scheffelschule für die kommunalen
Betreuungsangebote im Einsatz.
In der Ortschaftsratssitzung Herten wurde am 27.10.2015 die Bedarfsanalyse zur
Ganztagesgrundschule Scheffelschule vorgestellt. Der Ortschaftsrat befürwortet die
Einführung der Ganztagesgrunschule. Für die Beantragung der Ganztagsschule durch den
Schulträger ist die Zustimmung der Schulkonferenz und des Gemeinderats erforderlich. Die
Schulkonferenz hat am 30.06.2016 zugestimmt. Des Weiteren ist es Voraussetzung, dass
ein pädagogisches Konzept erstellt wird, welches einen rhythmisierten Ganztagsbetrieb
vorsieht und außerschulische Partner einbezieht.
Scheffelschule (Grundschule in Wahlform):
Berechnung von Lehrerwochenstunden nach geändertem Schulgesetzt
Nach der Prognose werden im Schuljahr 2017/2018 ca. 59 Schülerinnen und Schüler im
Ganztagsbetrieb erwartet. Dies entspricht 3 Gruppen á 12 Lehrerwochenstunden. Somit
stehen der Scheffelschule im Schuljahr 2017/2018 vorbehaltlich der Schülerzahl 36
Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung.
Um die Qualität der Schulkindbetreuung mit den externen Trägern gewährleisten zu können,
bedarf es hier einer Monetarisierung von 4 Lehrerwochenstunden. 32 Lehrerwochenstunden
werden durch die Schule selbst für die Betreuung eingesetzt.
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4 von 36 Lehrerwochenstunden
= 4 LWS x 1800 Euro/Stunde
= 7.200,00 Euro
Berechnung „Finanzmittel für die Aufsicht“
Neben der Gewährung der Lehrerwochenstunden erhalten die Ganztagsgrundschulen
weitere finanzielle Mittel für die Aufsicht nach dem Essen während des Mittagsbandes. Das
Mittagsband an der Scheffelschule ist von 11:50 Uhr bis 13:35 Uhr. Für die Aufsicht beim
Essen im Speiseraum ist weiterhin die Stadt als Schulträger verantwortlich. Bei dieser
Berechnung ist die Gesamtschülerzahl maßgebend und nicht die Ganztagsschülerzahl.
Bei 203 Schülern werden 180 Euro pro Woche gewährt.
180 Euro x 39 KW = 7.020,00Euro
Somit erhält die Scheffelschule insgesamt 32 zusätzliche Lehrerwochenstunden, 7.200,00
Euro für die Schulkindbetreuung durch Externe sowie 7.020,00 Euro für die Aufsicht im
Mittagsband außerhalb der Mensa.
Kosten für den Schulträger
Die Stadt ist für die Bereitstellung und Organisation des Mittagessens während des
Mittagbandes verantwortlich. Die Aufsicht beim Essen in der Mensa im Mittagsband durch
die AWO wird pro Schuljahr um die 20.000 Euro betragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen wie bisher durch die Metzgerei Schneider versorgt
werden. An der Scheffelschule wird derzeit ein Mensakonzept ausgearbeitet. Die
Investitionskosten für die Umbaumaßnahmen werden derzeit vom Amt für
Gebäudemanagement ermittelt.
Die Stadt hat ab dem Schuljahr 2017/2018 zwei geringfügig beschäftigte Personalkräfte für
die Essensausgabe einzustellen ggf. über die AWO. Dies entspricht ca. 9.000 Euro pro Jahr.
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