B e s c h l u s s vo r l a g e Bereich | Amt Vorlagen-Nr. Hauptamt 10/25/2016 Anlagedatum Verfasser/in Aktenzeichen 09.06.2016 Hünerli, Vanessa Beratungsfolge Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Gemeinderat 21.07.2016 Ö Zuständigkeit Beschlussfassung N = nichtöffentliche Sitzung, Ö = öffentliche Sitzung Verhandlungsgegenstand Einrichtung des Ganztagsbetriebs für die Grundschule Scheffelschule Herten in Wahlform Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung schlägt vor: An der Grundschule Scheffelschule Herten wird ab dem Schuljahr 2017/2018 den Ganztagsbetrieb in Wahlform nach § 4a SchG eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu unternehmen und die Ganztagsschulgenehmigung zum Schuljahr 2017/2018 beim staatlichen Schulamt in Lörrach zu beantragen. Anlagen Interne Prüfung 1. Finanzielle Auswirkungen 1.1 Der Beschlussvorschlag hat unmittelbar finanzielle Auswirkungen ja, in Höhe von Betrag Euro nein 1.2 Der Beschlussvorschlag erzeugt langfristige Folgekosten ja, in Höhe von jährlich Betrag Euro nein Erläuterung: 1.3 Die benötigten Mittel stehen im Haushalts-/Wirtschaftsplan zur Verfügung im laufenden Haushaltsjahr ja nein in der mittelfristigen Finanzplanung ja nein unter Kostenstelle Name der Kostenstelle 1.4 Beteiligung der Stadtkämmerei ja nein Erläuterung: 2. Personelle Auswirkungen ja nein Erläuterung 3. Nachhaltigkeits-Check ja, vergleiche Anlage nicht erforderlich Seite 2 von 4 Erläuterungen Am 16. Juli 2014 wurde vom Landtag die neue Ganztagsgrundschule gesetzlich verankert. Diese Regelungen gelten für eigenständige Grundschulen, für Grundstufen der Förderschulen sowie für Grundschulen im Verbund mit anderen Schulen. Zum Schuljahr 2014/2015 starteten 177 Schulen mit der neuen Ganztagskonzeption. Darunter auch die Hans-Thoma-Schule in verbindlicher Form und die Goetheschule in Wahlform. Zum Schuljahr 2015/2016 startete auch die Grundstufe des Sozialpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (Eichendorffschule) in verbindlicher Form. Die Schulleitung hat bereits ein pädagogisches Konzept für den neuen Ganztagsbetrieb erstellt und die Inhalte gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und dem Schulträger abgestimmt. Dabei hat man sich für die Zeitraumvariante 4 Wochentage á 8 Zeitstunden in Wahlform entschieden. Das Konzept wird von der Schulleitung in der Sitzung vorgestellt. Während dieser Zeitkorridore wird durch das geänderte Schulgesetz die Betreuung durch das Land gewährleistet. Die Schulen erhalten dafür von Land eine Lehrerstundenzuweisung. Der Schulträger ist künftig nur noch für die Bereitstellung des Mittagessens sowie für die Aufsicht beim Essen in der Mensa verantwortlich. Neben der Bereitstellung der Lehrerwochenstunden erhalten die Ganztagsgrundschulen weitere finanzielle Mittel für die Aufsicht nach dem Essen während des Mittagsbandes. Die Höhe der Lehrerwochenstunden richtet sich nach dem gewählten Zeitrahmen und der Ganztagsschülerzahl. Bei der Variante „4 Wochentage á 8 Zeitstunden“ werden 12 Lehrerwochenstunden pro Gruppe gewährt. Die Scheffelschule geht im Schuljahr 2017/2018 von ca. 59 Kindern im Ganztagsbetrieb aus. Von den gewährten Lehrerwochenstunden können bis zu max. 50% monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1800 € Euro. Damit können Angebote außerschulischer Partner wie bisher für die Schulkindbetreuung finanziert werden. Die Schulkindbetreuung an der Scheffelschule wird vom der Arbeiterwohlfahrt „AWO“ übernommen. Die AWO ist bereits an der Scheffelschule für die kommunalen Betreuungsangebote im Einsatz. In der Ortschaftsratssitzung Herten wurde am 27.10.2015 die Bedarfsanalyse zur Ganztagesgrundschule Scheffelschule vorgestellt. Der Ortschaftsrat befürwortet die Einführung der Ganztagesgrunschule. Für die Beantragung der Ganztagsschule durch den Schulträger ist die Zustimmung der Schulkonferenz und des Gemeinderats erforderlich. Die Schulkonferenz hat am 30.06.2016 zugestimmt. Des Weiteren ist es Voraussetzung, dass ein pädagogisches Konzept erstellt wird, welches einen rhythmisierten Ganztagsbetrieb vorsieht und außerschulische Partner einbezieht. Scheffelschule (Grundschule in Wahlform): Berechnung von Lehrerwochenstunden nach geändertem Schulgesetzt Nach der Prognose werden im Schuljahr 2017/2018 ca. 59 Schülerinnen und Schüler im Ganztagsbetrieb erwartet. Dies entspricht 3 Gruppen á 12 Lehrerwochenstunden. Somit stehen der Scheffelschule im Schuljahr 2017/2018 vorbehaltlich der Schülerzahl 36 Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung. Um die Qualität der Schulkindbetreuung mit den externen Trägern gewährleisten zu können, bedarf es hier einer Monetarisierung von 4 Lehrerwochenstunden. 32 Lehrerwochenstunden werden durch die Schule selbst für die Betreuung eingesetzt. Seite 3 von 4 4 von 36 Lehrerwochenstunden = 4 LWS x 1800 Euro/Stunde = 7.200,00 Euro Berechnung „Finanzmittel für die Aufsicht“ Neben der Gewährung der Lehrerwochenstunden erhalten die Ganztagsgrundschulen weitere finanzielle Mittel für die Aufsicht nach dem Essen während des Mittagsbandes. Das Mittagsband an der Scheffelschule ist von 11:50 Uhr bis 13:35 Uhr. Für die Aufsicht beim Essen im Speiseraum ist weiterhin die Stadt als Schulträger verantwortlich. Bei dieser Berechnung ist die Gesamtschülerzahl maßgebend und nicht die Ganztagsschülerzahl. Bei 203 Schülern werden 180 Euro pro Woche gewährt. 180 Euro x 39 KW = 7.020,00Euro Somit erhält die Scheffelschule insgesamt 32 zusätzliche Lehrerwochenstunden, 7.200,00 Euro für die Schulkindbetreuung durch Externe sowie 7.020,00 Euro für die Aufsicht im Mittagsband außerhalb der Mensa. Kosten für den Schulträger Die Stadt ist für die Bereitstellung und Organisation des Mittagessens während des Mittagbandes verantwortlich. Die Aufsicht beim Essen in der Mensa im Mittagsband durch die AWO wird pro Schuljahr um die 20.000 Euro betragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen wie bisher durch die Metzgerei Schneider versorgt werden. An der Scheffelschule wird derzeit ein Mensakonzept ausgearbeitet. Die Investitionskosten für die Umbaumaßnahmen werden derzeit vom Amt für Gebäudemanagement ermittelt. Die Stadt hat ab dem Schuljahr 2017/2018 zwei geringfügig beschäftigte Personalkräfte für die Essensausgabe einzustellen ggf. über die AWO. Dies entspricht ca. 9.000 Euro pro Jahr. 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