Anmeldung zur Stadtranderholung der Stadt Meckenheim und des NABU vom 11.bis 22.07.2016 Hiermit melde ich mein/e Kind/er zu der o.a. Ferienmaßnahme an: Name, Vorname der/s Erziehungsberechtigten: Straße: Wohnort: Tel.: E-Mail-Adresse: Im Notfall zu erreichen unter Tel.: _________________________________________________________________________________________________________ Daten des Kindes Name, Vorname: Geb.-Datum: Ergänzende Daten des Kindes auf der Rückseite bitte ebenfalls vollständig ausfüllen! Bemerkungen & Wünsche: (z.B. ob das Kind mit bestimmten anderen Kindern in eine Gruppe kommen soll) Meckenheim, den Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Gefördert durch das Jugendamt der Stadt Meckenheim und die Naturschutzjugend NRW NABU-Mitglieder sind über den NABU unfall- und haftpflichtversichert. Anmeldung zur Stadtranderholung / Ergänzende Daten des Kindes Schwimmerlaubnis: Ja Nein Medikamenteneinnahme: Ja Nein Tetanus geimpft: Ja Allergien: Ja Nein am: Nein folgende: Nahrungsvorschriften: Ja folgende: Nein Kind geht allein nach Hause: Ja Nein Ja Nein Kind wird abgeholt von: Kind hat ein Fahrrad: Ich bin einverstanden, dass Fotos – ohne Namen - von meinem Kind veröffentlich werden. Ja Nein Ich bin einverstanden, dass mein Kind – ohne Namen – ins Fernsehen kommt. Ja Nein Frühbetreuung des Kindes: Zusätzliche Frühbetreuung von 8.00 – 10.00 Uhr: Ja Nein Achtung: Bis 2 Wochen vorher können Sie schriftlich bei der Stadt Meckenheim, Fachbereich Jugendhilfe, die Frühbetreuung wieder abmelden, falls Sie diese doch nicht brauchen. Geschieht dies nicht, muss die Frühbetreuung bezahlt werden, unabhängig davon, ob Ihr Kind tatsächlich an der Frühbetreuung teilnimmt oder nicht! Ich erkläre mich mit den Teilnahmebedingungen der NABU-Stadtranderholung einverstanden. (s.Anhang) Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Wichtige Info: Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen, wenn Sie keine Absage von uns erhalten! Es erfolgt demnach keine schriftliche oder telefonische Bestätigung der angenommenen Anmeldung! Teilnahmebedingungen der NABU-Stadtranderholung & Herbst-Waldwoche Anmeldung: Für die Ferienangebote „NABU-Stadtranderholung Meckenheim“ und „NABU-Herbst-Waldwoche Meckenheim“ ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Sie können Ihr Kind verbindlich anmelden unter dem jeweiligen Stichwort „Stadtranderholung“ oder „Herbstwaldwoche“ schriftlich: bei Hanna Esser, Stadt Meckenheim, Im Ruhrfeld 16, 53340 Meckenheim E-Mail: [email protected] Bitte füllen Sie je Kind ein leserliches Anmeldeformular aus. Dies ist erhältlich bei der Stadtverwaltung, Frau Esser (Kontakt s.o., Tel. 02225/917289) und unter www.Stadtranderholung-meckenheim.de. Rückfragen oder kurzfristige verbindliche Anmeldungen: Silvia Johna, Dipl. Biol. & Leiterin, Tel.02225/947366 Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Kostengründen keine Anmeldebestätigung versenden! Wir informieren Sie lediglich dann, wenn die Freizeit ausgebucht ist oder nicht stattfinden kann. Abmeldung / Rücktritt: Innerhalb der nachstehenden Fristen können Sie Ihr Kind kostenfrei abmelden: schriftlich per Post oder Email bei Hanna Esser, Stadt Meckenheim, unter o.g. Adresse. Es gelten folgende Fristen: für die NABU-Stadtranderholung Meckenheim spätestens 6 Wochen= 43 Tage vor Beginn der Maßnahme für die NABU-Herbst-Waldwoche Meckenheim spätestens 3 Wochen = 22 Tage vor Beginn der Maßnahme Sofern Sie den Teilnehmerbeitrag schon entrichtet haben, erstatten wir diesen in voller Höhe zurück. Über Ihre rechtzeitige Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung. Aus planungstechnischen Gründen (Buchung von Transportmitteln, Verpflichtung von Betreuern, Materialbeschaffung etc.) müssen bei Abmeldung nach o.g. Fristen folgende Stornogebühren gelten: für die NABU-Stadtranderholung Meckenheim für die NABU-Herbst-Waldwoche Meckenheim Abmeldung 42-29 Tage vor Beginn 25% des Beitrags Abmeldung 21-15 Tage vor Beginn 25% des Beitrags Abmeldung 28-15 Tage vor Beginn 50% des Beitrags Abmeldung 14-8 Tage vor Beginn 50% des Beitrags Abmeldung ab 14 Tage vor Beginn 100% des Beitrags Abmeldung ab 7 Tage vor Beginn 100% des Beitrags Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund das Kind nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Mindestteilnehmerzahl Die Maßnahmen der NABU-Naherholungen können nur stattfinden wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sollten bis zum 14. Tag vor Beginn nicht genügend Anmeldungen vorliegen, so kann die jeweilige Maßnahme abgesagt werden. Bis dahin gezahlte Teilnehmerbeiträge werden in voller Höhe rückerstattet. Bei einer Nichtdurchführung der Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bestehen keine (Schadens-)Ersatzansprüche gegen den Veranstalter. Höchstteilnehmerzahl Die verfügbaren Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Haftung Der NABU sowie die Stadt Meckenheim übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder höhere Gewalt. Die Teilnahme bei Ausflügen erfolgt auf eigene Gefahr. Hiervon sind Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen. Hausordnung Während der Veranstaltung sind alle Teilnehmer Gast in unserem Haus. Es gilt die dortige Hausordnung.
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