Alle Informationen zur KGR – Wahl auf einen Blick (Teil 4)

Alle Informationen zur KGR – Wahl auf einen Blick (Teil 4)
Wir haben in den letzten Ausgaben unseres Münsterblicks schon einiges zur
Kirchengemeinderatswahl berichtet und möchten dieses nochmal zusammenfassen:
Denn die Kirchengemeinden in der Nordkirche gehen in diesem Jahr einen großen Schritt
gemeinsam: Erstmals werden in allen über 1000 Gemeinden neue Kirchengemeinderäte gewählt.
Fast zwei Millionen wahlberechtigte
Kirchenmitglieder sind aufgerufen zur Wahl zu gehen, die in unserer Gemeinde am 27.
November (1. Advent) von 11 – 17 Uhr stattfindet.
Und noch etwas ist neu: Das Wahlalter
Es wurde auch in den früheren nordelbischen Kirchenkreisen gesenkt. Erstmals dürfen jetzt in
der gesamten Nordkirche alle mitwählen, die spätestens am 13. November ihr 14. Lebensjahr
vollendet haben.
Nochmal zu den: Aufgaben des KGR:
Mit dieser Wahl bestimmen Sie das zentrale Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde. Denn
die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören,
tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugendund Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeitsbereiche sowie
Bildungsangebote.
Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe
unseres Kirchengemeinderates.
Der Kirchengemeinderat ist für sechs Jahre Amtszeit das zentrale Leitungsgremium
unserer Kirchengemeinde. Deshalb ist die Kirchenwahl ein wichtiger und wegweisender
Schritt im Gemeindeleben. Nutzen Sie diese Chance, geben Sie ihre Stimme ab und
wählen Sie mit!
Zu den: Kandidaten
„Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl, gilt dabei in doppelter Hinsicht:
Zunächst werden Menschen gesucht, die sich eine Kandidatur vorstellen können und ihre
Talente, ihre Kompetenzen und ihr Engagement einbringen möchten, um in der Gemeinde
mitzubestimmen. Bis zum 18. September können Wahlvorschläge eingereicht werden. Das
Formular dafür gibt es im Gemeindebüro oder auf der Website zur Kirchenwahl:
www.nordkirche.de/mitstimmen
Vorgeschlagen werden können alle volljährigen Gemeindeglieder.
Die Vorstellung der Kandidaten
findet im Rahmen unserer Gemeindeversammlung statt.
Termin: Sonntag, den 10. Oktober um 11 Uhr im Gemeindezentrum
Wir werden alle Kandidaten und Kandidatinnen dann auch rechtzeitig auf unserer Homepage der
Kirchengemeinde und in unserem kommenden Münsterblick Ausgabe 133 vorstellen.
Und dann heißt es für Sie:
Mitstimmen!
Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!
Dann fällt Anfang September der Startschuss: Fast eine Woche lang sind mehrere
Druckmaschinen damit beschäftigt, für alle rund zwei Millionen wahlberechtigen Mitglieder in der
Nordkirche einen Brief zu drucken und mit
individuellen persönlichen Angaben zu
versehen. Es ist ein wichtiges Dokument:
die Wahlbenachrichtigung zur Kirchenwahl
2016 – und mehr als das: ein Brief der
Nordkirche an jedes ihrer Mitglieder.
Ende September oder Anfang Oktober liegt
dieser wichtige Brief, dessen Umschlag hier
zu sehen ist, bei allen Gemeindegliedern im
Briefkasten.
Sollte der Brief Anfang Oktober nicht eingetroffen sein, ist es wichtig, Kontakt mit dem
Gemeindebüro aufzunehmen. Hier wird das Wählerverzeichnis geführt, es kann daraus Auskunft
gegeben und ergänzt werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengehen, genügt im
Wahllokal auch nur der Personalausweis. Als wichtigste Information enthält die
Wahlbenachrichtigung Ort und Zeitpunkt der Wahl:
Sonntag, der 27. November 2016 von 11 – 17 Uhr
im Gemeindezentrum, Klosterstr. 1b.
Ein weiterer wichtiger Teil des Briefes ist das Antragsformular für die Briefwahl. Damit ist es
möglich, sich per Post oder persönlich im Gemeindebüro Briefwahlunterlagen ausstellen zu
lassen. Wichtig ist, dass der Antrag spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin, in den
meisten Gemeinden also am 25. November, im Gemeindebüro vorliegen muss.
Für den Redaktionskreis
Anke Jantzen