Alle Informationen zur KGR – Wahl auf einen Blick (Teil 4) Wir haben in den letzten Ausgaben unseres Münsterblicks schon einiges zur Kirchengemeinderatswahl berichtet und möchten dieses nochmal zusammenfassen: Denn die Kirchengemeinden in der Nordkirche gehen in diesem Jahr einen großen Schritt gemeinsam: Erstmals werden in allen über 1000 Gemeinden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Fast zwei Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind aufgerufen zur Wahl zu gehen, die in unserer Gemeinde am 27. November (1. Advent) von 11 – 17 Uhr stattfindet. Und noch etwas ist neu: Das Wahlalter Es wurde auch in den früheren nordelbischen Kirchenkreisen gesenkt. Erstmals dürfen jetzt in der gesamten Nordkirche alle mitwählen, die spätestens am 13. November ihr 14. Lebensjahr vollendet haben. Nochmal zu den: Aufgaben des KGR: Mit dieser Wahl bestimmen Sie das zentrale Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde. Denn die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugendund Konfirmandenarbeit, kümmern sich um musikalische und diakonische Arbeitsbereiche sowie Bildungsangebote. Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe unseres Kirchengemeinderates. Der Kirchengemeinderat ist für sechs Jahre Amtszeit das zentrale Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde. Deshalb ist die Kirchenwahl ein wichtiger und wegweisender Schritt im Gemeindeleben. Nutzen Sie diese Chance, geben Sie ihre Stimme ab und wählen Sie mit! Zu den: Kandidaten „Mitstimmen“, das Motto der Kampagne zur Kirchenwahl, gilt dabei in doppelter Hinsicht: Zunächst werden Menschen gesucht, die sich eine Kandidatur vorstellen können und ihre Talente, ihre Kompetenzen und ihr Engagement einbringen möchten, um in der Gemeinde mitzubestimmen. Bis zum 18. September können Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Formular dafür gibt es im Gemeindebüro oder auf der Website zur Kirchenwahl: www.nordkirche.de/mitstimmen Vorgeschlagen werden können alle volljährigen Gemeindeglieder. Die Vorstellung der Kandidaten findet im Rahmen unserer Gemeindeversammlung statt. Termin: Sonntag, den 10. Oktober um 11 Uhr im Gemeindezentrum Wir werden alle Kandidaten und Kandidatinnen dann auch rechtzeitig auf unserer Homepage der Kirchengemeinde und in unserem kommenden Münsterblick Ausgabe 133 vorstellen. Und dann heißt es für Sie: Mitstimmen! Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit! Dann fällt Anfang September der Startschuss: Fast eine Woche lang sind mehrere Druckmaschinen damit beschäftigt, für alle rund zwei Millionen wahlberechtigen Mitglieder in der Nordkirche einen Brief zu drucken und mit individuellen persönlichen Angaben zu versehen. Es ist ein wichtiges Dokument: die Wahlbenachrichtigung zur Kirchenwahl 2016 – und mehr als das: ein Brief der Nordkirche an jedes ihrer Mitglieder. Ende September oder Anfang Oktober liegt dieser wichtige Brief, dessen Umschlag hier zu sehen ist, bei allen Gemeindegliedern im Briefkasten. Sollte der Brief Anfang Oktober nicht eingetroffen sein, ist es wichtig, Kontakt mit dem Gemeindebüro aufzunehmen. Hier wird das Wählerverzeichnis geführt, es kann daraus Auskunft gegeben und ergänzt werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung verlorengehen, genügt im Wahllokal auch nur der Personalausweis. Als wichtigste Information enthält die Wahlbenachrichtigung Ort und Zeitpunkt der Wahl: Sonntag, der 27. November 2016 von 11 – 17 Uhr im Gemeindezentrum, Klosterstr. 1b. Ein weiterer wichtiger Teil des Briefes ist das Antragsformular für die Briefwahl. Damit ist es möglich, sich per Post oder persönlich im Gemeindebüro Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Wichtig ist, dass der Antrag spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin, in den meisten Gemeinden also am 25. November, im Gemeindebüro vorliegen muss. Für den Redaktionskreis Anke Jantzen
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