Limburger Lösung – Regelung zur Zahlung und Erstattung von

Limburger Lösung – Regelung zur Zahlung und Erstattung von Anstaltsbeiträgen
Einen großen Verhandlungserfolg erzielten ARD, ZDF, die Produzentenallianz, ver.di,
BFFS und die Pensionskasse Rundfunk nach mehreren Gesprächen. Sie einigten sich
auf eine verbindliche Neuregelung zur Zahlung und Erstattung von Anstaltsbeiträgen
zur Pensionskasse Rundfunk.
Die Abstimmung der Umsetzungsvereinbarung, deren Unterzeichnung
voraussichtlich im Herbst erfolgen wird, läuft derzeit noch.
Der Kompromiss sieht vor, dass die Rundfunkanstalten den Produzenten, die die
Beiträge an die PKR abführen, bei voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen die
PKR-Beiträge zu 100% auf Nachweis erstatten.
Bei Ko- und bei geförderten Produktionen erstatten ARD und ZDF den Produzenten
die PKR-Anstaltsbeiträge in Höhe ihres Finanzierungsanteils. Den restlichen Teil der
Anstaltsbeiträge übernehmen die Produzenten mit Ausnahme der Beitrags-Anteile,
die nicht wirksam gegenüber Filmförderinstitutionen in die Kalkulation eingestellt
werden können.
Alle Beteiligten haben sich dazu verpflichtet, eine Einigung mit den
Förderinstitutionen dahingehend zu erwirken, dass die Anstaltsbeiträge, die auf
einen geförderten Finanzierungsanteil entfallen, vom Produktionsunternehmen
gegenüber den Förderinstitutionen insofern wirksam geltend gemacht werden
können, dass das Produktionsunternehmen diese Beitragsanteile zusätzlich zum
eigentlichen Fördervolumen erhält.