Limburger Lösung – Regelung zur Zahlung und Erstattung von Anstaltsbeiträgen Einen großen Verhandlungserfolg erzielten ARD, ZDF, die Produzentenallianz, ver.di, BFFS und die Pensionskasse Rundfunk nach mehreren Gesprächen. Sie einigten sich auf eine verbindliche Neuregelung zur Zahlung und Erstattung von Anstaltsbeiträgen zur Pensionskasse Rundfunk. Die Abstimmung der Umsetzungsvereinbarung, deren Unterzeichnung voraussichtlich im Herbst erfolgen wird, läuft derzeit noch. Der Kompromiss sieht vor, dass die Rundfunkanstalten den Produzenten, die die Beiträge an die PKR abführen, bei voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen die PKR-Beiträge zu 100% auf Nachweis erstatten. Bei Ko- und bei geförderten Produktionen erstatten ARD und ZDF den Produzenten die PKR-Anstaltsbeiträge in Höhe ihres Finanzierungsanteils. Den restlichen Teil der Anstaltsbeiträge übernehmen die Produzenten mit Ausnahme der Beitrags-Anteile, die nicht wirksam gegenüber Filmförderinstitutionen in die Kalkulation eingestellt werden können. Alle Beteiligten haben sich dazu verpflichtet, eine Einigung mit den Förderinstitutionen dahingehend zu erwirken, dass die Anstaltsbeiträge, die auf einen geförderten Finanzierungsanteil entfallen, vom Produktionsunternehmen gegenüber den Förderinstitutionen insofern wirksam geltend gemacht werden können, dass das Produktionsunternehmen diese Beitragsanteile zusätzlich zum eigentlichen Fördervolumen erhält.
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