Infos zur Konzertreise nach Polen

Vocalensemble Breisach e.V.
Infos zur Konzertreise nach Polen
Dienstag, den 03. Januar bis Sonntag, den 08. Januar 2017
Termine und Planung
03.01. Anreise per Bus oder Flugzeug
04.01. Generalprobe in Oswiecim, Maximilian-Kolbe-Kirche (17 bis 20 Uhr)
05.01. 1. Konzert in Oswiecim, Maximilian-Kolbe-Kirche (16 bis 20 Uhr, + Stellprobe)
anschließend Einladung der Stadt Oswiecim zum Abendessen
06.01. 2. Konzert in Krakau, ebenfalls Maximilian-Kolbe-Kirche (15:30 bis 20 Uhr)
07.01. Freizeitprogramm
08.01. Rückreise per Bus oder Flugzeug
Das genaue Freizeitprogramm ist noch nicht endgültig auf die Tage verteilt, da dies auch abhängig von den
Programmpunkten ist, zwischen denen die Mitglieder auswählen können (siehe Anmeldebogen). Fester
Bestandteil wird auf jeden Fall eine Stadtrundfahrt bzw. -führung durch die Stadt Krakau sein. Wir möchten
euch bitten, die folgenden Punkte durchzulesen und zur Kenntnis zu nehmen:
Einzelzimmer
Die Anzahl der Einzelzimmer ist begrenzt, es besteht kein Anspruch. Die Einzelzimmer werden ggf. im
Losverfahren vergeben, der Zuschlag von 75€ wird zurückerstattet, falls das Einzelzimmer nicht zur
Verfügung gestellt werden kann.
Zahlungsfristen
bis zum 17. Juli 2016 ist die Anzahlung zu leisten, bis spätestens 12 September 2016 muss der restliche
Betrag eingegangen sein.
Im Preis enthalten:
- Busabfahrt am 03.01 - morgens in der Frühe gegen 06.00, oder
Flug Lufthansa ab Basel 03. Januar 2017, 15 Uhr
- Bustransfers sind im Programm vor Ort im Preis/Leistung enthalten
- 5 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet
- 5 x Abendessen
- Ortstaxe / Touristensteuer
- Stadtrundfahrt und Besichtigungen in Krakau und Umgebung (siehe Programmangebote)
Breisach, 12. Juli 2016
Beate Kiehne und Michael Fries (Vocalensemble Breisach e.V.)
Vocalensemble Breisach e.V.
Anmeldung Konzertreise Krakau / Oswiecim 2017 'Ein deutsches Requiem'
Reisetermin: 03. Januar 2017 - 08. Januar 2017
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Straße / Hausnummer
PLZ
Wohnort
Telefon 1
Chorsänger
Telefon 2 (mobil)
E-Mail
Orchester
Begleitperson (begrenzte Anzahl) / Dirigent
Gebuchte Zimmerart(en) und Preise (Busreise im 3* Hotel mit Halbpension)
5 Übernachtungen, Doppelzimmer
5 Übernachtungen, Einzelzimmer
(begrenzte Anzahl, Vergabe erfolgt im Losverfahren)
299,00€
15% Anzahlung 44,85 €
Rest 254,15 €
374,00 €
15% Anzahlung 56,10 €
Rest 317,90 €
Optionale Programmangebote
Salzbergwerk in Wieliczka (UNESCO Weltkulturerbe)
Besichtigung von Auschwitz / Birkenau
Rundgang durch das jüdische Stadtviertel Kazimierz mit Friedhof und Synagoge
Abschlussabend im jüdischen Restaurant mit Klezmer Konzert
Reiserücktrittsversicherung (Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Personen abschließen!)
A-Tarif: 2,8% vom Reisepreis mit Selbstbeteiligung (inkl. Reiseabbruch)
Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25€
B-Tarif: 4,2% vom Reisepreis ohne Selbstbeteiligung (inkl. Reiseabbruch)
Keine (oder über www.reiseversicherung.de)
Zahlungen und Bankverbindung
Bis zum 17. Juli ist die Anzahlung zu leisten, bis spätestens 12 September muss der restliche Betrag auf
folgendes Konto eingegangen sein
Inhaber: Vocalensemble Breisach e.V. Bank: Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN: DE90680523280001201615
BIC: SOLADES1STF
Verwendungszweck: Polen Konzertreise 2017 <Name, Vorname>
Hiermit melde ich mich verbindlich an. Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen:
Ort, Datum:
Unterschrift:
__
________________
Allgemeine
Geschäftsbedingungen Donnel Gruppenreisen GmbH
Vocalensemble Breisach e.V.
Stand: 15.09.2015
Gegenstand ist die Vermittlung von Gruppenreisen durch - Donell Gruppenreisen GmbH -. Kostenlos und freibleibend erhalten Sie alle
Angebote für Arrangements und Programmvorschläge. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie - Donell Gruppenreisen GmbH - den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Zugleich erkennen Sie auch die Reisebedingungen von - Donell Gruppenreisen GmbH - an.
Vertragsabschluss
Die Buchung der Reise kann schriftlich, mündlich oder per Internet erfolgen, soweit möglich unter Verwendung des Formulars
„Gruppenanmeldung“. Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.donell.de erhältlich oder wird dem Reisenden zugesandt. Die - Donell
Gruppenreisen GmbH - stellt dem Auftraggeber eine schriftliche Reisebestätigung zu. Mit Zugang der Reisebestätigung kommt der Reisevertrag
wirksam zu Stande.
Zahlung
Auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis ist von dem Reisenden eine Anzahlung zu leisten in Höhe von 15 % des Reisepreises bei Busreisen
und in Höhe von 40% bei Flugreisen. Die Anzahlung ist sofort mit Zugang der Reisebestätigung fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Datum
der Reisebestätigung. Der Restreisepreis ist 60 Tage vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn zur Zahlung fällig. - Donell Gruppenreisen
GmbH – kann die Beförderung und Unterbringung von Personen verweigern, die den auf sie entfallenden anteiligen Reisepreis bis zum
Reisebeginn nicht gezahlt haben. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei der - Donell Gruppenreisen GmbH -.
Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der - Donell
Gruppenreisen GmbH-. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er
die Reise nicht an, so hat er eine pauschale Entschädigung entsprechend der unten aufgeführten Staffelung an - Donell Gruppenreisen GmbH zu zahlen. Der Reisende hat die Möglichkeit, der - Donell Gruppenreisen GmbH - nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist. Gleichzeitig bleibt der - Donell Gruppenreisen GmbH - vorgehalten, eine höhere Entschädigung geltend zu machen.
Busreise
Flugreise
bis 32 Wochen vor Reisebeginn 15%
bis 32 Wochen vor Reisebeginn 40%
bis 25 Wochen vor Reisebeginn 25%
bis 25 Wochen vor Reisebeginn 45%
bis 16 Wochen vor Reisebeginn 50%
bis 16 Wochen vor Reisebeginn 60%
bis 8 Wochen vor Reisebeginn 85%
bis 8 Wochen vor Reisebeginn 85%
Später als 8 Wochen vor Reisebeginn 95% Später als 8 Wochen vor Reisebeginn 95%
des Reisepreises ohne Nebenkonsten
des Reisepreises ohne Nebenkonsten
Bei Gruppenreisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart ist, sind Teilstornierungen nur möglich soweit die Mindestteilnehmerzahl nicht
unterschritten wird. Bei Teilstornierungen richtet sich die Entschädigungspauschale nach o.a. Staffelung, bezogen auf den anteiligen Reisepreis.
Preisänderung
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren möglich. Eine Reisepreiserhöhung darf nur stattfinden, wenn
zwischen Vertragsschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Eine Reisepreiserhöhung ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis
der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden. Die - Donell
Gruppenreisen GmbH- kann nur solche Preiserhöhungen weitergeben, die nach Abschluss des Reisevertrages, d.h. nach Zugang der
Buchungsbestätigung, entstanden sind. Der Reisepreis wird nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöht:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die - Donell Gruppenreisen GmbH - vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen der Erhöhung der Beförderungskosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten
zusätzlichen Beförderungskosten, in Fällen der Erhöhung von Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren, werden die geforderten
zusätzlichen Gebühren, durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
den Einzelplatz kann die - Donell Gruppenreisen GmbH - vom Reisenden verlangen.
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag
zurück zutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn - Donell Gruppenreisen GmbH - in der Lage
ist , eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
Zugang der Erklärung der - Donell Gruppenreisen GmbH - über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung, dieser gegenüber geltend
zu machen.
Gewährleistung/Verjährung
Die - Donell Gruppenreisen GmbH - ist verpflichtet, die Gesamtheit der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen. Erbringt die Donell Gruppenreisen GmbH - die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht in der gebotenen Art und Weise, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, sein Abhilfeverlangen an die, in den Reiseunterlagen angegebene St elle zu
richten, sonst an die örtliche Reiseleitung, ersatzweise an den jeweiligen Leistungsträger. Der Reiseveranstalter muss für eine mangelfreie
Ersatzleistung mit gleichem Nutzen für den Reisenden sorgen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder der Fehler nicht aus dem Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters stammt. Der Reisende ist
verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen
Minderung, wegen Kündigung auf Grund eines Mangels oder auf Schadensersatz sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der - Donell Gruppenreisen GmbH - geltend zu machen. Alle vertraglichen Ansprüche
verjähren in einem Jahr.
Haftung
Die vertragliche Haftung der - Donell Gruppenreisen GmbH - für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis
beschränkt
1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2) soweit die - Donell Gruppenreisen GmbH - für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die - Donell Gruppenreisen GmbH - haftet nicht für Leistungsstörungen oder für den Reisenden entstehenden Schäden, die im Zusammenhang
mit Leistungen entstehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Reisegepäck
Die Gepäckmenge pro Reisendem ist auf 20 kg beschränkt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Gepäckstücke, die
nicht an das Beförderungsunternehmen zur Aufbewahrung oder zum Transport übergeben worden sind, sind von dem Reisenden selbst zu
beaufsichtigen.
Sonstiges
Die Gäste sind verpflichtet, etwaige durch sie verursachte Schäden bei der Direktion des Hotels/Gästehauses zu melden. Falls infolge
wiederholter oder nachhaltiger Verstöße gegen die Hausordnung - wie z.B. Störung der Nachtruhe - einzelne Teilnehmer oder die gesamte
Gruppe aus der Unterkunft/Bus gewiesen werden, wird kein Ersatz für den bereits bezahlten Reisepreis geleistet. Eventuell entstehende Kosten
gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. der Gruppe. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamk eit der
gesamten AGB zu folge. An die Stelle einer unwirksamen Einzelbestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten ausschließlich für beide Teile N euss.