Vocalensemble Breisach e.V. Infos zur Konzertreise nach Polen Dienstag, den 03. Januar bis Sonntag, den 08. Januar 2017 Termine und Planung 03.01. Anreise per Bus oder Flugzeug 04.01. Generalprobe in Oswiecim, Maximilian-Kolbe-Kirche (17 bis 20 Uhr) 05.01. 1. Konzert in Oswiecim, Maximilian-Kolbe-Kirche (16 bis 20 Uhr, + Stellprobe) anschließend Einladung der Stadt Oswiecim zum Abendessen 06.01. 2. Konzert in Krakau, ebenfalls Maximilian-Kolbe-Kirche (15:30 bis 20 Uhr) 07.01. Freizeitprogramm 08.01. Rückreise per Bus oder Flugzeug Das genaue Freizeitprogramm ist noch nicht endgültig auf die Tage verteilt, da dies auch abhängig von den Programmpunkten ist, zwischen denen die Mitglieder auswählen können (siehe Anmeldebogen). Fester Bestandteil wird auf jeden Fall eine Stadtrundfahrt bzw. -führung durch die Stadt Krakau sein. Wir möchten euch bitten, die folgenden Punkte durchzulesen und zur Kenntnis zu nehmen: Einzelzimmer Die Anzahl der Einzelzimmer ist begrenzt, es besteht kein Anspruch. Die Einzelzimmer werden ggf. im Losverfahren vergeben, der Zuschlag von 75€ wird zurückerstattet, falls das Einzelzimmer nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Zahlungsfristen bis zum 17. Juli 2016 ist die Anzahlung zu leisten, bis spätestens 12 September 2016 muss der restliche Betrag eingegangen sein. Im Preis enthalten: - Busabfahrt am 03.01 - morgens in der Frühe gegen 06.00, oder Flug Lufthansa ab Basel 03. Januar 2017, 15 Uhr - Bustransfers sind im Programm vor Ort im Preis/Leistung enthalten - 5 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet - 5 x Abendessen - Ortstaxe / Touristensteuer - Stadtrundfahrt und Besichtigungen in Krakau und Umgebung (siehe Programmangebote) Breisach, 12. Juli 2016 Beate Kiehne und Michael Fries (Vocalensemble Breisach e.V.) Vocalensemble Breisach e.V. Anmeldung Konzertreise Krakau / Oswiecim 2017 'Ein deutsches Requiem' Reisetermin: 03. Januar 2017 - 08. Januar 2017 Vorname Nachname Geburtsdatum Straße / Hausnummer PLZ Wohnort Telefon 1 Chorsänger Telefon 2 (mobil) E-Mail Orchester Begleitperson (begrenzte Anzahl) / Dirigent Gebuchte Zimmerart(en) und Preise (Busreise im 3* Hotel mit Halbpension) 5 Übernachtungen, Doppelzimmer 5 Übernachtungen, Einzelzimmer (begrenzte Anzahl, Vergabe erfolgt im Losverfahren) 299,00€ 15% Anzahlung 44,85 € Rest 254,15 € 374,00 € 15% Anzahlung 56,10 € Rest 317,90 € Optionale Programmangebote Salzbergwerk in Wieliczka (UNESCO Weltkulturerbe) Besichtigung von Auschwitz / Birkenau Rundgang durch das jüdische Stadtviertel Kazimierz mit Friedhof und Synagoge Abschlussabend im jüdischen Restaurant mit Klezmer Konzert Reiserücktrittsversicherung (Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Personen abschließen!) A-Tarif: 2,8% vom Reisepreis mit Selbstbeteiligung (inkl. Reiseabbruch) Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25€ B-Tarif: 4,2% vom Reisepreis ohne Selbstbeteiligung (inkl. Reiseabbruch) Keine (oder über www.reiseversicherung.de) Zahlungen und Bankverbindung Bis zum 17. Juli ist die Anzahlung zu leisten, bis spätestens 12 September muss der restliche Betrag auf folgendes Konto eingegangen sein Inhaber: Vocalensemble Breisach e.V. Bank: Sparkasse Staufen-Breisach IBAN: DE90680523280001201615 BIC: SOLADES1STF Verwendungszweck: Polen Konzertreise 2017 <Name, Vorname> Hiermit melde ich mich verbindlich an. Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen: Ort, Datum: Unterschrift: __ ________________ Allgemeine Geschäftsbedingungen Donnel Gruppenreisen GmbH Vocalensemble Breisach e.V. Stand: 15.09.2015 Gegenstand ist die Vermittlung von Gruppenreisen durch - Donell Gruppenreisen GmbH -. Kostenlos und freibleibend erhalten Sie alle Angebote für Arrangements und Programmvorschläge. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie - Donell Gruppenreisen GmbH - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Zugleich erkennen Sie auch die Reisebedingungen von - Donell Gruppenreisen GmbH - an. Vertragsabschluss Die Buchung der Reise kann schriftlich, mündlich oder per Internet erfolgen, soweit möglich unter Verwendung des Formulars „Gruppenanmeldung“. Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.donell.de erhältlich oder wird dem Reisenden zugesandt. Die - Donell Gruppenreisen GmbH - stellt dem Auftraggeber eine schriftliche Reisebestätigung zu. Mit Zugang der Reisebestätigung kommt der Reisevertrag wirksam zu Stande. Zahlung Auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis ist von dem Reisenden eine Anzahlung zu leisten in Höhe von 15 % des Reisepreises bei Busreisen und in Höhe von 40% bei Flugreisen. Die Anzahlung ist sofort mit Zugang der Reisebestätigung fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Reisebestätigung. Der Restreisepreis ist 60 Tage vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn zur Zahlung fällig. - Donell Gruppenreisen GmbH – kann die Beförderung und Unterbringung von Personen verweigern, die den auf sie entfallenden anteiligen Reisepreis bis zum Reisebeginn nicht gezahlt haben. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei der - Donell Gruppenreisen GmbH -. Rücktritt Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der - Donell Gruppenreisen GmbH-. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so hat er eine pauschale Entschädigung entsprechend der unten aufgeführten Staffelung an - Donell Gruppenreisen GmbH zu zahlen. Der Reisende hat die Möglichkeit, der - Donell Gruppenreisen GmbH - nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gleichzeitig bleibt der - Donell Gruppenreisen GmbH - vorgehalten, eine höhere Entschädigung geltend zu machen. Busreise Flugreise bis 32 Wochen vor Reisebeginn 15% bis 32 Wochen vor Reisebeginn 40% bis 25 Wochen vor Reisebeginn 25% bis 25 Wochen vor Reisebeginn 45% bis 16 Wochen vor Reisebeginn 50% bis 16 Wochen vor Reisebeginn 60% bis 8 Wochen vor Reisebeginn 85% bis 8 Wochen vor Reisebeginn 85% Später als 8 Wochen vor Reisebeginn 95% Später als 8 Wochen vor Reisebeginn 95% des Reisepreises ohne Nebenkonsten des Reisepreises ohne Nebenkonsten Bei Gruppenreisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart ist, sind Teilstornierungen nur möglich soweit die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird. Bei Teilstornierungen richtet sich die Entschädigungspauschale nach o.a. Staffelung, bezogen auf den anteiligen Reisepreis. Preisänderung Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren möglich. Eine Reisepreiserhöhung darf nur stattfinden, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Eine Reisepreiserhöhung ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden. Die - Donell Gruppenreisen GmbH- kann nur solche Preiserhöhungen weitergeben, die nach Abschluss des Reisevertrages, d.h. nach Zugang der Buchungsbestätigung, entstanden sind. Der Reisepreis wird nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöht: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die - Donell Gruppenreisen GmbH - vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen der Erhöhung der Beförderungskosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten, in Fällen der Erhöhung von Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren, werden die geforderten zusätzlichen Gebühren, durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die - Donell Gruppenreisen GmbH - vom Reisenden verlangen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurück zutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn - Donell Gruppenreisen GmbH - in der Lage ist , eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung der - Donell Gruppenreisen GmbH - über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung, dieser gegenüber geltend zu machen. Gewährleistung/Verjährung Die - Donell Gruppenreisen GmbH - ist verpflichtet, die Gesamtheit der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen. Erbringt die Donell Gruppenreisen GmbH - die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht in der gebotenen Art und Weise, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, sein Abhilfeverlangen an die, in den Reiseunterlagen angegebene St elle zu richten, sonst an die örtliche Reiseleitung, ersatzweise an den jeweiligen Leistungsträger. Der Reiseveranstalter muss für eine mangelfreie Ersatzleistung mit gleichem Nutzen für den Reisenden sorgen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder der Fehler nicht aus dem Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters stammt. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen Minderung, wegen Kündigung auf Grund eines Mangels oder auf Schadensersatz sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der - Donell Gruppenreisen GmbH - geltend zu machen. Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Haftung Die vertragliche Haftung der - Donell Gruppenreisen GmbH - für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt 1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2) soweit die - Donell Gruppenreisen GmbH - für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die - Donell Gruppenreisen GmbH - haftet nicht für Leistungsstörungen oder für den Reisenden entstehenden Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Reisegepäck Die Gepäckmenge pro Reisendem ist auf 20 kg beschränkt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Gepäckstücke, die nicht an das Beförderungsunternehmen zur Aufbewahrung oder zum Transport übergeben worden sind, sind von dem Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Sonstiges Die Gäste sind verpflichtet, etwaige durch sie verursachte Schäden bei der Direktion des Hotels/Gästehauses zu melden. Falls infolge wiederholter oder nachhaltiger Verstöße gegen die Hausordnung - wie z.B. Störung der Nachtruhe - einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gruppe aus der Unterkunft/Bus gewiesen werden, wird kein Ersatz für den bereits bezahlten Reisepreis geleistet. Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. der Gruppe. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamk eit der gesamten AGB zu folge. An die Stelle einer unwirksamen Einzelbestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten ausschließlich für beide Teile N euss.
© Copyright 2024 ExpyDoc