Rechtsvereinfachungsgesetz: Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG Der Bundestag hat nunmehr am 23.06. das „9. Gesetz zur Änderung des SGB II / Rechtsvereinfachungsgesetz“) beschlossen, der Bundesrat hat diesem Gesetz am 8. Juli ohne Änderungen zugestimmt. Die Gesetzesänderung ist nunmehr überwiegend am 1. August 2016 in Kraft getreten. In der Fortbildungsveranstaltung werden die Rechtsänderungen des 9.SGB II –ÄndG intensiv mit Blick auf die Regelungen des Leistungsrechts vorgestellt und erörtert. Die Fortbildung ist als Expertenworkshop konzeptioniert mit Vortrag und Diskussion. Sie richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit mit fundiertem Wissen über das Sozialrecht und Sozialverwaltungsrecht, somit Rechtsanwender, wie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Beratungsstellen und Verbänden. Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden. Leitung: Ort: Kosten: 95,- € Harald Thomé Leipzig City (Steuerfrei nach § 4 Abs. 1 Nr. 21 UStG) Mittwoch, den 16. November 2016 Inhalt: in Leipzig von 10.00 – 17.00 Uhr Zeiten: Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG Stichpunkthafte Inhalte: - Welche Änderungen nicht im Gesetz enthalten sind Neue Schnittstelle zur Ausbildungsförderung vom SGB II in die Ausbildungsförderung Änderungen bei der Anrechnung von Einkommens Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung Änderungen bei den Ersatz- und Erstattungsansprüchen Überblick bei den Neuregelungen im Bereich der zur Eingliederung in Arbeit Verfahrensrechtliche Änderungen An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann. Die Fortbildung findet von 10-17 Uhr in Leipzig City, fußläufig vom Hauptbahnhof statt. Der Veranstalter behält sich kurzfristige andere Akzentuierung des Programms vor. Der Teilnahmebeitrag beträgt für beide Tage 95 €. Darin ist keine MwSt enthalten, da nach § 4 Abs. 1 Nr. 21 UStG Steuerbefreiung besteht. Das Mitbringen aktueller Gesetzestexte zum SGB II/SGB XII sowie SGB I/SGB X setze ich voraus! Die Teilnehmer erhalten ein Handout und eine FAO- und RDG-fähige Teilnahmebescheinigung. Als Mitgründer der Arbeitslosen- und Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. in Wuppertal bin ich dort seit über 22 Jahren in der Sozialberatung tätig, sowie einer der verantwortlichen Redakteure der Tacheles Webseite. Weiterhin bin ich Mitautor des „Leitfaden ALG II / Sozialhilfe“. Seit über 12 Jahren führe ich juristische Fortbildungen und Seminare von Multiplikatoren im Bereich des Arbeitslosen- und Sozialrechts durch. Näheres zu meiner Person und meinen Angeboten finden Sie auf der unten angeführten Homepage. Anmeldeformular und Teilnahmebedingungen finden Sie unter: www.harald-thome.de
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