Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
Bearbeitungsdatum :
Druckdatum :
Universal-Desinfektionsmittel 542
28.07.2016
28.07.2016
Version (Überarbeitung) :
3.0.1 (3.0.0)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Universal-Desinfektionsmittel 542
Es liegen keine Informationen vor.
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler)
Brillux GmbH & Co KG
www.brillux.de
Straße : Weseler Straße 401
Postleitzahl/Ort : D - 48163 Münster
Telefon : +49 (0)251-7188-0
Telefax : +49 (0)251-7188-280
Ansprechpartner für Informationen : E-Mail-Adresse der sachkundigen Person für Sicherheitsdatenblätter:
[email protected]
1.4
Notrufnummer
Außerhalb der Geschäftszeiten (08:00 - 15:00 Uhr):
Deutschland: (Giftnotruf Berlin, Beratung in Deutsch und Englisch)
Telefon: +49 (0)30 30686 790.
Österreich: Österreichische Vergiftungsinformationszentrale
Telefon: +43 1 4064343.
Schweiz: Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum
Telefon: 145 oder +41 44 251 66 66.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Skin Corr. 1B ; H314 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 1B ; Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
Aquatic Acute 1 ; H400 - Gewässergefährdend : Akut 1 ; Sehr giftig für Wasserorganismen.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Sehr giftig für Wasserorganismen. · Reizt die Augen und die Haut.
N ; R 50 · Xi ; R 36/38
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Ätzwirkung (GHS05) · Umwelt (GHS09)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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Universal-Desinfektionsmittel 542
28.07.2016
28.07.2016
H314
H400
Sicherheitshinweise
P260
P102
P273
P280
P310
P305+P351+P338
P303+P361+P353
P391
P501
Version (Überarbeitung) :
3.0.1 (3.0.0)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Dampf nicht einatmen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
Xi ; Reizend
N ; Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
QUATERNÄRE AMMONIUMVERBINDUNGEN, BENZYL-C12-C16- ALKYLDIMETHYL-, CHLORIDE ; CAS-Nr. : 68424-85-1
R-Sätze
50
36/38
S-Sätze
57
61
2
35
51
37/39
46
26
24/25
2.3
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Reizt die Augen und die Haut.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu
Rate ziehen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden.
Sonstige Gefahren
Keine
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
QUATERNÄRE AMMONIUMVERBINDUNGEN, BENZYL-C12-C16- ALKYLDIMETHYL-, CHLORIDE ; EG-Nr. : 270-325-2; CAS-Nr. :
68424-85-1
Gewichtsanteil :
≥ 5 - < 10 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Met. Corr. 1 ; H290 Skin Corr. 1B ; H314 Eye Dam. 1 ; H318 Acute Tox. 4 ; H302
Aquatic Acute 1 ; H400
Zusätzliche Hinweise
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Version (Überarbeitung) :
3.0.1 (3.0.0)
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Es liegen keine Informationen vor.
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Keine
Keine
Keine
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Keine
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine
Keine
Keine
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3
Spezifische Endanwendungen
Keine
Keine
Keine
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Grenzwert :
Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
nicht anwendbar
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Version (Überarbeitung) :
3.0.1 (3.0.0)
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Siedebeginn und Siedebereich :
Flammpunkt :
Zündtemperatur :
Dampfdruck :
Dichte :
Lösemitteltrennprüfung :
pH-Wert :
Auslaufzeit :
9.2
( 1013 hPa )
( 50 °C )
( 20 °C )
( 20 °C )
ca.
ca.
( 20 °C )
nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht bestimmt
1
nicht anwendbar
7
nicht anwendbar
g/cm3
DIN-Becher 4 mm
Sonstige Angaben
Keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
10.2
Chemische Stabilität
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
10.5
Unverträgliche Materialien
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
12.3
Bioakkumulationspotenzial
12.4
Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
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12.6
Andere schädliche Wirkungen
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Version (Überarbeitung) :
3.0.1 (3.0.0)
Es liegen keine Informationen vor.
Keine
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
UN 3082
Landtransport (ADR/RID)
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. ( QUATERNÄRE AMMONIUMVERBINDUNGEN, BENZYL-C12-C16ALKYLDIMETHYL-, CHLORIDE )
Seeschiffstransport (IMDG)
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. ( QUATERNARY AMMONIUM COMPOUNDS, BENZYL-C12-16ALKYLDIMETHYL, CHLORIDES )
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. ( QUATERNARY AMMONIUM COMPOUNDS, BENZYL-C12-16ALKYLDIMETHYL, CHLORIDES )
14.3
Transportgefahrenklassen
Landtransport (ADR/RID)
Klasse(n) :
Klassifizierungscode :
Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) :
Tunnelbeschränkungscode :
Sondervorschriften :
Gefahrzettel :
9
M6
90
E
LQ 7 · E 1
9/N
Seeschiffstransport (IMDG)
Klasse(n) :
EmS-Nr. :
Sondervorschriften :
Gefahrzettel :
9
F-A / S-F
LQ 5 l · E 1
9/N
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
Klasse(n) :
Sondervorschriften :
Gefahrzettel :
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
9
E1
9/N
III
Landtransport (ADR/RID) : Ja
Seeschiffstransport (IMDG) : Ja (P)
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) : Ja
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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Version (Überarbeitung) :
3.0.1 (3.0.0)
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse : 2 (Wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Keine entzündbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1
Änderungshinweise
Keine
16.2
Abkürzungen und Akronyme
Keine
16.3
Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
Keine
Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung
16.4
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Es liegen keine Informationen vor.
16.5
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H290
H302
H314
H318
H400
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verursacht schwere Augenschäden.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
16.6
Schulungshinweise
16.7
Zusätzliche Angaben
Keine
Keine
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Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei
Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das
Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die
Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.
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