Wichtige Hinweise für die Passbeantragung

Honthorststraat 36 - 38
1071 DG Amsterdam
www.amsterdam.diplo.de
Tel.: +31/20/5 74 77 00
Fax: +31/20/6 76 69 51
E-Mail: [email protected]
Wichtige Hinweise für die Passbeantragung
Stand: Juli 2016
Allgemeine Informationen:

Die Pass-/Ausweisbeantragung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
möglich. Bitte buchen Sie pro Antragsteller und Ausweisdokument sowie für die
Abgabe einer Erklärung über die Namensführung je einen Termin über das
Onlineterminvergabesystem auf der Webseite: www.amsterdam.diplo.de.

Für
Visumanträge,
Beurkundungen
wie
z.B.
Vaterschaftsanerkennungen,
Geburtsanzeigen, Heiratsanzeigen etc. vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Bei Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises ist Ihre persönliche Vorsprache
erforderlich, da ab dem 01.11.2007 die elektronische Erfassung der Fingerabdrücke bei
Beantragung eines Reisepasses gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Erfassung der
Fingerabdrücke für den Personalausweis erfolgt freiwillig.

Der Antragsteller für einen Reisepass muss mindestens 18 Jahre, für einen
Personalausweis mindestens 16 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu
können. Ansonsten erfolgt die Antragstellung durch die Sorgeberechtigten.

Eine Verlängerung von Reisepässen/Personalausweisen ist nicht möglich.

Sämtliche Unterlagen müssen bei Antragstellung (bitte nicht vorab übersenden) im
Original vorgelegt werden. Diese werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben.

Hat sich Ihr Name nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Lesen Sie bitte dazu die
Hinweise im Merkblatt „Merkblatt Ehename“.

Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard, VISA) zu zahlen.

Die Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt in der Regel 5 bis 6 Wochen, in
Einzelfällen kann es jedoch länger dauern. Die Bearbeitungszeit eines Expressreisepasses
beträgt 2 bis 3 Wochen, die eines vorläufigen Reisepasses sowie Kinderreisepasses 2
Arbeitstage.
Vorzulegende Unterlagen

Bei geschiedenen: deutsches Scheidungsurteil oder Bescheinigung gemäß Art. 39 über
Entscheidungen in Ehesachen oder von einem vereidigten Übersetzer übersetztes
ausländisches Scheidungsurteil

Bei verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners.

Vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie).

Ein
aktuelles
biometrisch
lesbares
Lichtbild
nach
deutscher
Norm,
(Es gibt die Möglichkeit, in einem im Warteraum des Generalkonsulats aufgestellten
Automaten eines externen Anbieters Fotos anzufertigen. Dieser ist für Kinder unter 5
Jahren nicht geeignet! Der Preis beträgt derzeit 8,00 Euro).

Bisheriger
Reisepass/vorläufiger
Reisepass,
Kinderausweis/-reisepass
oder
Personalausweis im Original. Bei Diebstahl oder Verlust: polizeiliche Verlust- oder
Diebstahlsanzeige.

Auszug aus dem Melderegister des niederländischen Wohnortes (actueel uittreksel
Basisregistratie Personen – GBA) mit historischen Adressangaben und Angabe der
Nationalität. Diese muss ausdrücklich beantragt werden, das GBA darf nicht älter als sechs
Monate sein.
-2
Aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde in deutscher oder internationaler Form.
Sofern in dieser Form nicht verfügbar: Originalurkunde mit Übersetzung durch vereidigten
Übersetzer.

Bei verheirateten oder geschiedenen: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde
mit Bescheinigung über die Namensführung.

Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes.

Falls die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt
Einbürgerungsurkunde oder gültiger Staatsangehörigkeitsausweis.

Bei türkischer Abstammung: vollständiger Auszug aus dem Personenstandsregister (tam
vukuatli Nüfus Kayit Örnegi – düsünceler bölümü ile, vatandaslik ile bütün bilgiler).
erworben
wurde,
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird außerdem benötigt:

Persönliche Vorsprache beider Personensorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind. Auf
das persönliche Erscheinen eines Personensorgeberechtigten kann durch dessen
schriftliche Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift und Vorlage seines Passes (oder
einer beglaubigten Kopie) verzichtet werden, sofern die Namensführung des Kindes nach
deutschem Recht feststeht. Lesen Sie hierzu bitte das Merkblatt „Kindername“.

Reisepass/Personalausweis und ggf. Aufenthaltserlaubnis der Sorgeberechtigten.

Heiratsurkunde der Eltern oder bei nicht verheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung mit
Zustimmungserklärung der Mutter.

Bei Kindern aus einer gemischtgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist die
Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden. Hierfür
muss ein gesonderter Termin mit der Urkundsbeamtin vereinbart werden, der nicht im
Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Geburts- oder Abstammungsurkunden der Eltern in deutscher oder internationaler Form
oder Original mit Übersetzung durch vereidigten Übersetzter.

Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch aktuellen Sorgerechtsbeschluss,
Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Sorgeberechtigten.

Ggf. Nachweis zur Namensführung (auch eines älteren Geschwisterkindes), lesen Sie bitte
dazu die Hinweise im Merkblatt „Kindername“.
Zusätzlich (falls zutreffend):

Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (z.B. der niederländischen).

Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis eines Doktorgrades mit Geburtsdatum und -ort.

Wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht vollständig sind, kann Ihr Antrag nicht
bearbeitet werden und Sie müssen eine erneute Terminabsprache treffen.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen und Dokumente notwendig sein.
Kinderreisepass/Personalausweis/vorläufiger Reisepass werden nicht von allen Staaten (u.a.
den USA) zur Einreise anerkannt. Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie
unter www.auswaertiges-amt.de.
Soll der Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis per Post versendet werden, fallen
Auslagen für Portokosten in Höhe von 9,00 Euro an.
Sofern eine Namenserklärung aufgenommen werden muss, verlängert
Bearbeitungszeit durch die Beteiligung innerdeutscher Behörden um 2 - 3 Monate.
sich
die
-3-
Passgebühren:
Gebühr
Vorläufiger
Reisepass
Kinderreisepass
Europapass
Europapass
Personalausweis
Personalausweis
39,00 €
26,00 €
58,50 €
80,00 €
52,80 €
58,80 €
26,00 €
13,00 €
37,50 €
59,00 €
13,00 €
13,00 €
32,00 €
32,00 €
22,00 €
22,00 €
0 bis 12 Jahre
0 bis 23 Jahre
ab 24 Jahre
0 bis 23 Jahre
ab 24 Jahre
(inkl. Auslandszuschlag)
Zuschlag bei
Unzuständigkeit
Sofern Sie noch in
Deutschland emeldet
sind oder
Ihren Wohnsitz nicht in
den Niederlanden haben
Zuschlag für
Expresspass
Zuschlag für
zusätzliche Seiten
Fax- und
Telefonauslagen
Portokosten
(Einschreiben)
Nachträgliche
Ergänzungen
PIN-Brief Porto
5,00 €
5,00 €
5,00 €
5,00 €
5,00 €
5,00 €
9,00 €
9,00 €
9,00 €
9,00 €
9,00 €
9,00 €
12,00 €
12,00 €
1,20 €
1,20 €