Honthorststraat 36 - 38 1071 DG Amsterdam www.amsterdam.diplo.de Tel.: +31/20/5 74 77 00 Fax: +31/20/6 76 69 51 E-Mail: [email protected] Wichtige Hinweise für die Passbeantragung Stand: Juli 2016 Allgemeine Informationen: Die Pass-/Ausweisbeantragung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie pro Antragsteller und Ausweisdokument sowie für die Abgabe einer Erklärung über die Namensführung je einen Termin über das Onlineterminvergabesystem auf der Webseite: www.amsterdam.diplo.de. Für Visumanträge, Beurkundungen wie z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Geburtsanzeigen, Heiratsanzeigen etc. vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Bei Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich, da ab dem 01.11.2007 die elektronische Erfassung der Fingerabdrücke bei Beantragung eines Reisepasses gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Erfassung der Fingerabdrücke für den Personalausweis erfolgt freiwillig. Der Antragsteller für einen Reisepass muss mindestens 18 Jahre, für einen Personalausweis mindestens 16 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können. Ansonsten erfolgt die Antragstellung durch die Sorgeberechtigten. Eine Verlängerung von Reisepässen/Personalausweisen ist nicht möglich. Sämtliche Unterlagen müssen bei Antragstellung (bitte nicht vorab übersenden) im Original vorgelegt werden. Diese werden nach Abschluss der Bearbeitung zurückgegeben. Hat sich Ihr Name nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Lesen Sie bitte dazu die Hinweise im Merkblatt „Merkblatt Ehename“. Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard, VISA) zu zahlen. Die Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt in der Regel 5 bis 6 Wochen, in Einzelfällen kann es jedoch länger dauern. Die Bearbeitungszeit eines Expressreisepasses beträgt 2 bis 3 Wochen, die eines vorläufigen Reisepasses sowie Kinderreisepasses 2 Arbeitstage. Vorzulegende Unterlagen Bei geschiedenen: deutsches Scheidungsurteil oder Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen oder von einem vereidigten Übersetzer übersetztes ausländisches Scheidungsurteil Bei verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie). Ein aktuelles biometrisch lesbares Lichtbild nach deutscher Norm, (Es gibt die Möglichkeit, in einem im Warteraum des Generalkonsulats aufgestellten Automaten eines externen Anbieters Fotos anzufertigen. Dieser ist für Kinder unter 5 Jahren nicht geeignet! Der Preis beträgt derzeit 8,00 Euro). Bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass, Kinderausweis/-reisepass oder Personalausweis im Original. Bei Diebstahl oder Verlust: polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige. Auszug aus dem Melderegister des niederländischen Wohnortes (actueel uittreksel Basisregistratie Personen – GBA) mit historischen Adressangaben und Angabe der Nationalität. Diese muss ausdrücklich beantragt werden, das GBA darf nicht älter als sechs Monate sein. -2 Aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde in deutscher oder internationaler Form. Sofern in dieser Form nicht verfügbar: Originalurkunde mit Übersetzung durch vereidigten Übersetzer. Bei verheirateten oder geschiedenen: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung über die Namensführung. Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes. Falls die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt Einbürgerungsurkunde oder gültiger Staatsangehörigkeitsausweis. Bei türkischer Abstammung: vollständiger Auszug aus dem Personenstandsregister (tam vukuatli Nüfus Kayit Örnegi – düsünceler bölümü ile, vatandaslik ile bütün bilgiler). erworben wurde, Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird außerdem benötigt: Persönliche Vorsprache beider Personensorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind. Auf das persönliche Erscheinen eines Personensorgeberechtigten kann durch dessen schriftliche Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift und Vorlage seines Passes (oder einer beglaubigten Kopie) verzichtet werden, sofern die Namensführung des Kindes nach deutschem Recht feststeht. Lesen Sie hierzu bitte das Merkblatt „Kindername“. Reisepass/Personalausweis und ggf. Aufenthaltserlaubnis der Sorgeberechtigten. Heiratsurkunde der Eltern oder bei nicht verheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter. Bei Kindern aus einer gemischtgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden. Hierfür muss ein gesonderter Termin mit der Urkundsbeamtin vereinbart werden, der nicht im Terminvergabesystem gebucht werden kann. Geburts- oder Abstammungsurkunden der Eltern in deutscher oder internationaler Form oder Original mit Übersetzung durch vereidigten Übersetzter. Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch aktuellen Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Sorgeberechtigten. Ggf. Nachweis zur Namensführung (auch eines älteren Geschwisterkindes), lesen Sie bitte dazu die Hinweise im Merkblatt „Kindername“. Zusätzlich (falls zutreffend): Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (z.B. der niederländischen). Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit. Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis eines Doktorgrades mit Geburtsdatum und -ort. Wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht vollständig sind, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden und Sie müssen eine erneute Terminabsprache treffen. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen und Dokumente notwendig sein. Kinderreisepass/Personalausweis/vorläufiger Reisepass werden nicht von allen Staaten (u.a. den USA) zur Einreise anerkannt. Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Soll der Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis per Post versendet werden, fallen Auslagen für Portokosten in Höhe von 9,00 Euro an. Sofern eine Namenserklärung aufgenommen werden muss, verlängert Bearbeitungszeit durch die Beteiligung innerdeutscher Behörden um 2 - 3 Monate. sich die -3- Passgebühren: Gebühr Vorläufiger Reisepass Kinderreisepass Europapass Europapass Personalausweis Personalausweis 39,00 € 26,00 € 58,50 € 80,00 € 52,80 € 58,80 € 26,00 € 13,00 € 37,50 € 59,00 € 13,00 € 13,00 € 32,00 € 32,00 € 22,00 € 22,00 € 0 bis 12 Jahre 0 bis 23 Jahre ab 24 Jahre 0 bis 23 Jahre ab 24 Jahre (inkl. Auslandszuschlag) Zuschlag bei Unzuständigkeit Sofern Sie noch in Deutschland emeldet sind oder Ihren Wohnsitz nicht in den Niederlanden haben Zuschlag für Expresspass Zuschlag für zusätzliche Seiten Fax- und Telefonauslagen Portokosten (Einschreiben) Nachträgliche Ergänzungen PIN-Brief Porto 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 9,00 € 9,00 € 9,00 € 9,00 € 9,00 € 9,00 € 12,00 € 12,00 € 1,20 € 1,20 €
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