- Lions Club Johannes Kepler

 Wohnungen für
Flüchtlinge gesucht
Informationen für Vermieter Sindelfingen ist eine internationale
Stadt. Es gehört hier zur guten
Tradition Fremde aufzunehmen und
ihnen die Integration zu erleichtern.
Das beweisen die vielen Zuwanderer,
die in den vergangenen Jahrzehnten
nach Sindelfingen kamen und hier
heimisch werden konnten.
Krieg und Verfolgung sind schwerwiegende Gründe, dass Menschen in
größter Not aus ihrer Heimat
flüchten müssen. Die Aufnahme von
Flüchtlingen ist eine humanitäre
Notwendigkeit,
aber
auch
eine
rechtliche Verpflichtung nach dem
Grundgesetz.
Ankommende Flüchtlinge werden
zunächst
auf
die
Bundesländer
verteilt, stellen dort den Asylantrag
und werden dann den Stadt- und
Landkreisen zugewiesen. Bis zu 24
Monate können die Asylsuchenden in
Gemeinschafts-unterkünften leben.
Danach kümmern sich die Städte um
die Unterbringung, in Sindelfingen
sind aktuell 128 Flüchtlinge in der
städtischen Anschlussunterbringung.
Mit
der
steigenden
Zahl
der
Flüchtlinge steigt auch der Bedarf an
Wohnraum.
Viele Vermieter und Wohnungseigentümer zögern mit der Entscheidung,
den Wohnraum für Flüchtlinge zur
Verfügung zu stellen. Der Lions Club
Johannes Kepler Weil der Stadt /
Sindelfingen will aufklären und über
rechtliche
und
organisatorische
Fragen informieren. Aus diesem
Grund hat der Lions Club in
Kooperation mit der Stadtverwaltung
Sindelfingen die wesentlichen Fragen
und Antworten rund um das Thema
Wohnraum zusammengestellt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Vermieter:
Mit wem wird der Mietvertrag abgeschlossen?
Mietvertragspartner des Vermieters ist die Stadt Sindelfingen. Die Stadt
übernimmt alle Mietzahlungen, so dass es für den Vermieter kein Ausfallrisiko
gibt. Den Bewohnern wird die Wohnung durch Verwaltungsverfügung
zugewiesen, so dass übliche mietvertragliche Bindungen nicht zur Anwendung
kommen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Wohnraum zur Verfügung
stellen möchte?
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist für alle technischen und
mietvertraglichen Fragen das Amt für Gebäudewirtschaft. Wenn Sie eine
Wohnung
oder
Immobilie
anbieten
wollen,
findet
zunächst
ein
Besichtigungstermin des Objektes statt, bei dem die Eignung geprüft wird.
Ebenso wird das Umfeld betrachtet. Ziel ist immer eine sozial verträgliche
Unterbringung der Menschen.
Wer bezahlt die Miete?
Die Stadt übernimmt alle Mietzahlungen, so dass es für den Vermieter kein
Ausfallrisiko gibt.
Wer übernimmt die Kosten für Renovierung?
Sollten
vor
der
Vermietung
Schönheitsreparaturen
oder
kleinere
Renovierungsarbeiten notwendig sein, kann die Stadt in Absprache mit dem
Eigentümer die Kosten dafür übernehmen und sich um die Abwicklung kümmern.
Gleiches gilt für die Renovierung nach Auflösung des Nutzungsverhältnisses. Der
Vermieter trägt hier kein Risiko und kann sich sicher sein, den Wohnraum in
einwandfreien Zustand nach Ablauf des Vertrages zurückzuerhalten.
Wer haftet für etwaige Schäden?
Die Stadt Sindelfingen als Vertragspartner haftet für die Bewohner und kommt
für von ihnen verursachte Schäden auf.
Wonach richtet sich die Höhe der Miete?
Die Miete richtet sich nach Zustand des Objektes, darf aber die Mietobergrenzen
des Landkreises nicht übersteigen. Das sind zum Beispiel derzeit für eine 75qmWohnung für drei Personen 588 Euro, für
fünf Personen und 105qm 798 Euro.
Wer ist Ansprechpartner, wenn es während des Mietverhältnisses
Probleme gibt?
Die Stadtverwaltung Sindelfingen stellt sowohl für alle vertraglichen und
technischen Fragen einen Ansprechpartner, der sich um Ihre Anliegen kümmert,
als auch eine Betreuung durch eine Sozialarbeiterin, so dass aufkommenden
Fragen abdeckt werden und der Vermieter konkrete Ansprechpartner hat.
Kann eine Wohnung befristet vermietet werden?
Die Stadt Sindelfingen ist generell an einer langfristigen Anmietung interessiert,
kann aber auf Wunsch des Vermieters auch befristete Nutzungsverträge
abschließen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Ein Vermieter kann ein Objekt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.
Wie viele Flüchtlinge darf ich in einer Wohnung unterbringen? Welche
Wohnungsgröße steht Flüchtlingen zu?
Die Personenzahl und die Wohnungsgröße müssen in einem angemessenen
Verhältnis stehen. Die Stadtverwaltung sorgt für eine verträgliche Belegung,
auch im Hinblick auf das Nachbarschaftsverhältnis.
Welche Kriterien muss die Wohnung erfüllen?
Generell alle Kriterien, die auch für eine private Vermietung gelten: im Hinblick
auf Zustand, sanitäre Einrichtungen, Heizung, etc.
Was mache ich, wenn andere Familienmitglieder nachziehen wollen?
Vermieter können eine Belegungsobergrenze festlegen. Die Stadtverwaltung
garantiert die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kriterien.
Wer hilft mir bei Verständigungsproblemen?
Die Ansprechpartner der Stadtverwaltung helfen bei Abstimmungsfragen und
vermitteln gegebenenfalls auch Paten für Flüchtlinge.
Wer vermittelt Flüchtlinge, die eine Wohnung suchen?
Die
Flüchtlinge
werden
der
Stadtverwaltung
in
der
Regel
von
Gemeinschaftsunterkünften zugewiesen. Die Stadt Sindelfingen übernimmt die
Organisation der Anschlussunterbringung.
Muss ich die Mieter akzeptieren, die mir die Stadtverwaltung vorschlägt?
Vor Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung hat der Vermieter die Möglichkeit,
die künftigen Bewohner bei einem Besichtigungstermin kennenzulernen. Eine
dezidierte Auswahlmöglichkeit ist nicht gegeben.
Kann ich auch ein einzelnes Zimmer anbieten?
Wenn ein einzelnes Zimmer einen abgeschlossenen Bereich darstellt, z. B. eine
Einliegerwohnung, dann kommen auch kleine Objekte in Frage. Von der Nutzung
einzelner Zimmer in selbstgenutzten Wohnungen und Häusern rät die
Stadtverwaltung ab.
Wo gibt es Unterstützung, wenn die Mieter Hilfe benötigen?
Für alle Fragen der Unterstützung können sich die Vermieter an den zuständigen
Sozialarbeiter wenden, der sich um die Themen kümmert.
Ansprechpartner der Stadtverwaltung:
Stadt Sindelfingen Amt für soziale Dienste
Projektleitung Flüchtlingsarbeit
Simone Killinger
Rathausplatz 1 71063 Sindelfingen
Telefon: 07031/94-515 Telefax: 07031/94-778
[email protected]
Stadt Sindelfingen Amt für Gebäudewirtschaft
Abt. Verwaltung und Objektbetreuung
Martin Loffl
Rathausplatz 1 71063 Sindelfingen
Telefon: 07031/94-350 Telefax 07031/94-355
[email protected]
AK Asyl: www.ak-asyl-sindelfingen.de
Lions Club Johannes Kepler: www.lcjk.de
Weil der Stadt / Sindelfingen