Lunchchecks - Spitex Zürich

Anhang 5
Lunchchecks
Dieser Anhang gibt Ihnen einen Überblick über den Anspruch auf Lunchchecks gem. Anstellungsreglement (Art. 8.3.).
Der Mitarbeiterin wird erstmalig kostenlos eine Lunchcheck-Karte zur Verfügung gestellt. Der
Anspruch auf das Lunchcheck-Guthaben richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad der Mitarbeiterin.
Bei einer Vollbeschäftigung hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf Lunchcheckbestellungen im Gegenwert von CHF 2‘400 pro Jahr. Bei einer Teilzeitbeschäftigung richtet sich der
Anspruch nach dem Beschäftigungsgrad. Nicht bestelltes Lunchcheck-Guthaben ist nicht auf
das Folgejahr übertragbar.
Beschäftigungsgrad in %
0
10
18
27,5
35
42,5
50,1
60
67,5
70,1
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
9,9
17,9
27,4
34,9
42,4
50
59,9
67,4
70
100
Kostenbeteiligung
der Mitarbeiterin
CHF
Kostenbeteiligung
der Arbeitgeberin
CHF
Guthaben
in CHF
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1‘200
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1‘200
200
400
600
800
1‘000
1‘200
1‘400
1‘600
1‘800
2‘400
Für den korrekten Bestellvorgang und die Verwendung der Lunchcheck-Karte ist die Mitarbeiterin verantwortlich. Weitere Informationen sind auf www.lunchcheck.ch ersichtlich.
Stand Juli 2016
Spitex Zürich Limmat AG / Spitex Zürich Sihl
Spitex Zürich
www.spitex-zuerich.ch
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