Anhang 5 Lunchchecks Dieser Anhang gibt Ihnen einen Überblick über den Anspruch auf Lunchchecks gem. Anstellungsreglement (Art. 8.3.). Der Mitarbeiterin wird erstmalig kostenlos eine Lunchcheck-Karte zur Verfügung gestellt. Der Anspruch auf das Lunchcheck-Guthaben richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad der Mitarbeiterin. Bei einer Vollbeschäftigung hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf Lunchcheckbestellungen im Gegenwert von CHF 2‘400 pro Jahr. Bei einer Teilzeitbeschäftigung richtet sich der Anspruch nach dem Beschäftigungsgrad. Nicht bestelltes Lunchcheck-Guthaben ist nicht auf das Folgejahr übertragbar. Beschäftigungsgrad in % 0 10 18 27,5 35 42,5 50,1 60 67,5 70,1 bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis 9,9 17,9 27,4 34,9 42,4 50 59,9 67,4 70 100 Kostenbeteiligung der Mitarbeiterin CHF Kostenbeteiligung der Arbeitgeberin CHF Guthaben in CHF 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1‘200 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1‘200 200 400 600 800 1‘000 1‘200 1‘400 1‘600 1‘800 2‘400 Für den korrekten Bestellvorgang und die Verwendung der Lunchcheck-Karte ist die Mitarbeiterin verantwortlich. Weitere Informationen sind auf www.lunchcheck.ch ersichtlich. Stand Juli 2016 Spitex Zürich Limmat AG / Spitex Zürich Sihl Spitex Zürich www.spitex-zuerich.ch Seite 1 von 1
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