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bauleiterschulung.de
Seminare
Mängel, Abnahme und
Beweissicherung
Dauer
Ganztagsseminar
Zielgruppe
Bau- und Projektleiter, Poliere,
bauleitende Architekten
Teilnehmer
10 bis max. 20 Personen
Ort
Als "Seminar bei uns" (WRD
Berlin) oder als "Seminar bei
Ihnen" (Inhouse)
Inhalte und Ziele
Das Seminar beschäftigt sich mit einem der wichtigsten Themen des privaten Baurechts, nämlich der
Mangelhaftigkeit der Leistung. Da es ein mangelfreies Bauwerk nicht gibt, muss der Bau- und Projektleiter mit
den VOB/B- und BGB-Regelungen sicher umgehen können. Zunächst werden daher eingehend die rechtlichen
Grundlagen vermittelt, insbesondere der Mangelbegriff und die Mängelansprüche des AG vor und nach der
Abnahme besprochen. Sodann geht es um die Pflicht zur Prüfung und Anmeldung von Bedenken sowie die
Gewährleistungsfristen.
Im zweiten Teil des Seminars werden wir den praktischen Umgang des Bau- und Projektleiters mit den VOB/Bund BGB-Regelungen erörtern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage, wie die Parteien während der
Bauausführung oder im Gewährleistungsstadium mit streitigen Mängeln umgehen sollten, um Kündigungen,
Leistungsverweigerungsrechte oder Ersatzvornahmen zu vermeiden.
Kosten
· Seminar bei uns 290 Euro pro
Teilnehmer inkl. Handbuch
· Seminar bei Ihnen (innerhalb
Berlin/Brandenburg) 1.950 Euro
zzgl. 15 Euro pro Handbuch
· Seminar bei Ihnen (außerhalb
Berlin/Brandenburg) 2.100 Euro
zzgl. 15 Euro pro Handbuch
sowie Reisekosten
(alle Preise sind Nettopreise)
Referenten
Seminarunterlagen
Die Teilnehmer erhalten das
Handbuch "VOB für Bauleiter", in
dem alle praxisrelevanten
Vorschriften der VOB/B erläutert
sind. Neben umfangreichen
Ausführungen zum
Seminarthema werden dort alle
für den Praktiker relevanten
Rechtsfragen erörtert. Das Buch
enthält darüber hinaus eine
umfangreiche Sammlung von
Musterbriefen nach jedem
Kapitel.
bauleiterschulung.de . DIECKERT Recht und Steuern . Gertraudenstraße 20 . 10178 Berlin
T / 030 278707 . F / 030 278706 . [email protected] . www.bauleiterschulung.de
Hendrik Bach (RA)
Rechtsanwalt seit 1995
Tätigkeitsschwerpunkte: Privates Baurecht, Baubegleitende Rechtsberatung,
Beratung von Agenturen und Veranstaltungsdienstleistern, Vorträge und
Seminare zum Bau- und Architektenrecht
Markus Fiedler (RA, FA für Bau- und Architektenrecht)
Rechtsanwalt seit 2000
Tätigkeitsschwerpunkte: Privates Baurecht, Gerichtliche Durchsetzung und
Abwehr von Werklohnansprüchen, Baubegleitende Rechtsberatung,
Seminare und Schulungen zum Baurecht
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Mängel, Abnahme und
Beweissicherung
Seminarablauf
Rechtsgrundlagen
· Der Mangelbegriff nach § 13 Abs. 1 VOB/B
· Die vereinbarte Beschaffenheit
· Die anerkannten Regeln der Technik/ die Bedeutung der VOB/C
· Die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
ansonsten für die gewöhnliche Verwendung
· Die Erscheinungsformen des Mangels sind voneinander unabhängig
· Mängelansprüche vor der Abnahme (§ 4 Abs. 7 VOB/B)
· Anspruch auf Mangelbeseitigung
· Schadenersatzanspruch (auch wegen Folgeschäden)
· Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers mit Druckzuschlag (§ 641
Abs. 3 BGB)
· Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3 VOB/B
· Mängelansprüche nach der Abnahme (§ 13 Abs. 5 bis Abs. 7 VOB/B)
· Anspruch auf Mangelbeseitigung (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B)
· Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers mit Druckzuschlag (§ 641
Abs. 3 BGB)
· Selbstvornahme (Ersatzvornahme) nach § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B
· Ausnahmsweise: Minderung der Vergütung nach § 13 Abs. 6 VOB/B
· Schadenersatzansprüche des Auftraggebers nach § 13 Abs. 7 VOB/B
· Die Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B
· Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (Angaben in
LV/Planung/konkrete Anweisungen)
· Bedenken gegen die vom AG beigestellten oder vorgeschriebenen
Baustoffe oder Bauteile
· Bedenken gegen (Vor-)Leistungen anderer Unternehmer
· Bedenken wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren
· Voraussetzungen einer wirksamen Bedenkenanmeldung
· Bedenken müssen rechtzeitig angemeldet werden
· Bedenken müssen konkret formuliert werden
· Mögliche Folgen der Nichtbeachtung müssen konkret mitgeteilt
werden
· Schriftform für Bedenkenanzeigen
· Adressat der Bedenkenanzeige
· Verjährungsfristen für Mängelansprüche
· Gesetzliche Verjährung der Mängelansprüche nach § 634 a BGB
· Verjährungsfristen für Mängelansprüche nach § 13 Abs. 4 VOB 2006
· Vertragliche Vereinbarung längerer Verjährungsfristen
· Unterbrechung der Verjährung durch schriftliche Mängelrüge
· Hemmung der Verjährung durch Untersuchung und/oder
Verhandlung
· Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis nach § 212 Abs.
1 Nr. 1 BGB
· Verjährung bei arglistig verschwiegenen
Mängeln/Organisationsverschulden
Einzelprobleme in der Praxis
· Richtige Mängelrüge gegenüber Nachunternehmern
· Notwendiger Inhalt der Mängelrüge
· Angemessene Fristsetzung
· Gegebenenfalls nochmalige Fristsetzung nach Vereinbarung über
Mangelbeseitigung oder einer ebenfalls durchgeführten
Mangelbeseitigung
· Mitverantwortung des Auftraggebers für einen Mangel
· Planungsfehler
· Vorgeschriebene oder beigestellte Baustoffe
· Mitverantwortung Dritter
· Überwachungsverschulden eines vom AG beauftragten Ingenieurs
· Mitverantwortung von Vor- oder Nachunternehmern
· Streit über das Vorhandensein eines Mangels
· Beweislast vor und nach Abnahme
· Vorteile einer Zustandsbesichtigung nach § 4 Abs. 10 VOB/B
· Streit über die Art und Weise der Mangelbeseitigung
· Strategien der Konfliktvermeidung
· Kostentragung bei unberechtigten Mangelrügen
· Gewährleistungsbürgschaften
· Prüfung von Gewährleistungsbürgschaften
· Inanspruchnahme / Rückgabe / Reduzierung von Bürgschaften
Anmeldung
Mängel, Abnahme und
Beweissicherung
Wir bieten dieses Seminar an als:
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