Ausschreibung Schaunummernwettbewerb 2016

Schaunummernwettbewerb
Die Möglichkeiten für eine Schaunummer sind unendlich vielfältig: Musikkür,
Springquadrille, Zirkuslektionen, Tausend und eine Nacht, Freiheitsdressur,
Kindermusical, Freestylereining, und und und.
Egal ob vor der Kutsche, unterm Sattel, an der Hand oder ganz frei - alles ist erlaubt!
Gestartet werden kann alleine oder als Gruppe in den Kategorien Anfänger,
Fortgeschrittener oder Meister.
Gerichtet wird nach dem Zehnpunktesystem für die Kriterien: Originalität,
Inszenierung, Kunst & Können, optische Gestaltung und Unterhaltungswert.
Teilnahmeberechtigt sind auch "Nicht-Vollblutaraber" erlaubt,
Vollblutaraberanteil aller Pferde gemeinsam mindestens 50 % beträgt.
insofern
der
Nennungen sind ausschließlich mit den Nennformularen, zusammen mit jeweils einer
Kopie des Pferdepasses und des Abstammungsnachweises, einzureichen.
Die Schaunummern werden über beide Veranstaltungstage verteilt! (Bitte Wunschtag
am Nennformular bekanntgeben)
Für den Schaunummernwettbewerb wird kein Nenn- und Startgeld fällig.
Alle Teilnehmer erhalten Urkunde und Preisschleifen. Für die Sieger winken tolle
Sachpreise!
Allgemeine Bestimmungen:
• Alle Teilnehmer unterwerfen sich durch ihre Anmeldung der Ausschreibung. Die
Platzierung/Rangierung im Bewerb erfolgt durch die Richter und Hilfsrichter. Nicht
geeignete Pferde können aus dem Bewerb genommen oder nicht zugelassen werden.
Richterentscheidungen sind endgültig. In Bezug auf den Gesundheitsstatus und die
Behandlung der Pferde, die Bekleidung und Ausrüstung der Reiter orientieren wir uns
an der ÖTO in ihrer gültigen Fassung. Die Richter und Hilfsrichter sind vom
Veranstalter eingeladen und ehrenamtlich tätig.
• Alle Pferde müssen frei sein von ansteckenden Krankheiten und aus einem
seuchenfreien Bestand kommen. Sie müssen wirksam gegen INFLUENZA geimpft
sein. Letzte Influenza-Impfung mindestens 8 Tage und maximal 12 Monate
vor Ankunft im Pferdezentrum! Der Impfnachweis ist vor Ort vorzulegen und
dem Nennformular ist eine Kopie des Impfnachweises beizulegen. Bei Fehlen
des Nachweises ist der zuständige Tierarzt ermächtigt, eine kostenpflichtige
Untersuchung durchzuführen. Der Veranstalter ist berechtigt, nach Entscheidung des
Tierarztes Pferde in Quarantäne zu verweisen.
• Transportkostenentschädigung wird nicht gezahlt.
• Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Schäden, Unfälle oder andere
Ereignisse an Teilnehmern, Pferdepflegern, Zuschauern und Zubehör. Ebenso lehnt er
jede Haftung für etwa vorkommende Diebstähle ab.
• Boxen (inkl. Einstreu) stehen für EUR 70,- pro Tag bzw. für EUR 120,- für beide
Veranstaltungstage zur Verfügung. Boxen, die nur für Samstag gebucht sind, sind bis
spätestens 18:30 Uhr zu räumen. Boxen, die nur für Sonntag gebucht sind, können
frühestens am Samstagabend um 19:00 Uhr bezogen werden.
• Das Boxengeld ist im Voraus auf das Vereinskonto (IBAN: AT47 4666 0403 6951
0000, BIC: SVIEAT21XXX) zu überweisen.
• Von allen Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich entsprechend den Regeln auf
dem Gelände bewegen. Sie werden diesbezüglich für sich selbst und für Ihre Helfer
verantwortlich gemacht.