Schaunummernwettbewerb Die Möglichkeiten für eine Schaunummer sind unendlich vielfältig: Musikkür, Springquadrille, Zirkuslektionen, Tausend und eine Nacht, Freiheitsdressur, Kindermusical, Freestylereining, und und und. Egal ob vor der Kutsche, unterm Sattel, an der Hand oder ganz frei - alles ist erlaubt! Gestartet werden kann alleine oder als Gruppe in den Kategorien Anfänger, Fortgeschrittener oder Meister. Gerichtet wird nach dem Zehnpunktesystem für die Kriterien: Originalität, Inszenierung, Kunst & Können, optische Gestaltung und Unterhaltungswert. Teilnahmeberechtigt sind auch "Nicht-Vollblutaraber" erlaubt, Vollblutaraberanteil aller Pferde gemeinsam mindestens 50 % beträgt. insofern der Nennungen sind ausschließlich mit den Nennformularen, zusammen mit jeweils einer Kopie des Pferdepasses und des Abstammungsnachweises, einzureichen. Die Schaunummern werden über beide Veranstaltungstage verteilt! (Bitte Wunschtag am Nennformular bekanntgeben) Für den Schaunummernwettbewerb wird kein Nenn- und Startgeld fällig. Alle Teilnehmer erhalten Urkunde und Preisschleifen. Für die Sieger winken tolle Sachpreise! Allgemeine Bestimmungen: • Alle Teilnehmer unterwerfen sich durch ihre Anmeldung der Ausschreibung. Die Platzierung/Rangierung im Bewerb erfolgt durch die Richter und Hilfsrichter. Nicht geeignete Pferde können aus dem Bewerb genommen oder nicht zugelassen werden. Richterentscheidungen sind endgültig. In Bezug auf den Gesundheitsstatus und die Behandlung der Pferde, die Bekleidung und Ausrüstung der Reiter orientieren wir uns an der ÖTO in ihrer gültigen Fassung. Die Richter und Hilfsrichter sind vom Veranstalter eingeladen und ehrenamtlich tätig. • Alle Pferde müssen frei sein von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Sie müssen wirksam gegen INFLUENZA geimpft sein. Letzte Influenza-Impfung mindestens 8 Tage und maximal 12 Monate vor Ankunft im Pferdezentrum! Der Impfnachweis ist vor Ort vorzulegen und dem Nennformular ist eine Kopie des Impfnachweises beizulegen. Bei Fehlen des Nachweises ist der zuständige Tierarzt ermächtigt, eine kostenpflichtige Untersuchung durchzuführen. Der Veranstalter ist berechtigt, nach Entscheidung des Tierarztes Pferde in Quarantäne zu verweisen. • Transportkostenentschädigung wird nicht gezahlt. • Der Veranstalter haftet nicht für eventuell auftretende Schäden, Unfälle oder andere Ereignisse an Teilnehmern, Pferdepflegern, Zuschauern und Zubehör. Ebenso lehnt er jede Haftung für etwa vorkommende Diebstähle ab. • Boxen (inkl. Einstreu) stehen für EUR 70,- pro Tag bzw. für EUR 120,- für beide Veranstaltungstage zur Verfügung. Boxen, die nur für Samstag gebucht sind, sind bis spätestens 18:30 Uhr zu räumen. Boxen, die nur für Sonntag gebucht sind, können frühestens am Samstagabend um 19:00 Uhr bezogen werden. • Das Boxengeld ist im Voraus auf das Vereinskonto (IBAN: AT47 4666 0403 6951 0000, BIC: SVIEAT21XXX) zu überweisen. • Von allen Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich entsprechend den Regeln auf dem Gelände bewegen. Sie werden diesbezüglich für sich selbst und für Ihre Helfer verantwortlich gemacht.
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