die Änderungsvorschläge der DGAZ

Honorarordnung der Zahnärzte
Vorschläge der DGAZ
02
Gebietsübergreifende Leistungen
Nach § 2 Abs. 2 HOZ werden die Gebühren für Besuche (Ä48, Ä50, Ä51) und Konsile
(Ä60) und allgemeine Zuschläge nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.
Auslagen für Wegegeld und Aufwandsentschädigung bei Besuchen werden nach § 4
Abs. 2 HOZ geregelt.
294
Zuschlag für Behandlung eines Patienten mit Pflegegrad in der Zahnarztpraxis
295
Zuschlag für den Besuch eines Patienten, mit Pflegegrad in der häuslichen Umgebung
296
Zuschlag für den Besuch eines Patienten, mit Pflegegrad in einer stationären Einrichtung
297
Zuschlag für den Besuch eines Patienten mit einer mobilen dentalen Behandlungseinheit zur Behandlung vor Ort
03
Leistungen der Früherkennung und Prophylaxe
304
Erarbeitung und Erstellung eines schriftlichen Plans zur individuellen Mund- und/oder
Zahnersatzpflege anhand eines Formulars als Grundlage für die Anleitung von Pflegepersonal oder Angehörigen
312
Ernährungs- und Mundgesundheitsberatung, Anleitung von Pflegepersonal oder Angehörigen zur individualisierten Mundhygiene und/oder Pflege und Handhabung von
Zahnersatz
364
Entfernen weicher und harter Beläge von herausnehmbarem Zahnersatz, je Prothese
09
Prothetisch rekonstruktive Leistungen
983
Beschriftung zur Identifikation einer partiellen/totalen Prothese, ohne Abformung,
einschließlich Wiedereingliederung
984
Umarbeitung einer partiellen/totalen Prothese unter pflegerisch hygieneoptimierten
Gesichtspunkten, ohne Abformung, einschließlich Wiedereingliederung