Mustertext: Anwaltsklausel

Anwaltsklausel
Freiwillige Selbstverpflichtung über den Haftungsausschluss von Mandanten für Grundrechte
beeinträchtigende Vertretungshandlungen von Rechtsanwälten
Die unverletzlichen Grundrechte meiner Mandanten binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG (Bonner
Grundgesetz vom 23. Mai 1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland)
»Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht«.
Ich habe gemäß § 12a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) den folgenden Eid geschworen:
»Ich schwöre (…), die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines
Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, (…).«
Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten habe ich gemäß Art. 1 Abs.
3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) meine
»Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und
streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu
bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche
Machtüberschreitung zu sichern«.
Als besonderes Organ der Rechtspflege und in Erfüllung meines Berufseides sowie meiner o.a.
unverbrüchlichen gesetzlichen Pflichten versichere ich hiermit unter Verzicht auf die Einrede der
Verjährung gegenüber meinen Mandanten unwiderruflich meine persönliche Haftung für alle meine
ihre Angelegenheiten betreffenden außerprozessualen oder prozessualen Einlassungen, Handlungen
oder Unterlassungen, insbesondere, wenn diese dazu geeignet sind, Beeinträchtigungen der
unverletzlichen Grundrechte meiner Mandanten durch die öffentlichen Gewalten in Gestalt der
Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung herbeizuführen oder nicht zu
unterbinden.
Dem entgegenstehende Willenserklärungen meiner Mandanten in anderen von ihnen
unterzeichneten Erklärungen in Bezug auf die Rechtsberatung oder rechtliche Vertretung durch
mich oder von mir beauftragte Vertreter heben diese freiwillige Selbstverpflichtung nicht auf.
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