Vergabeunterlagen der Vergabe L-0069-16-O-EU

Datum
Dunja Seibert
Services - Zentraler Einkauf
HPA Hamburg Port Authority | Neuer Wandrahm 4 | 20457 Hamburg
Telefon
Telefax
+49 40 428 47 2813
+49 40 428 47 2612
E-Mail
[email protected]
www.hamburg-port-authority.de
Dienstanschrift:
Brooktorkai 1
20457 Hamburg
Vergabe Nr.:
L-0069-16-O-EU
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für Lieferungen und Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach VOL/A 1. Abschnitt 2016
Das Vergabeverfahren erfolgt nach VgV 2016
Das Vergabeverfahren erfolgt nach Sektorenverordnung 2016
Offenes Verfahren
Bek. im EU-Amtsblatt vom
/S
**)
Projekt
Schiffbau
Maßnahme
Bau und betriebsfertige Lieferung eines Feuerlöschbootes
Kostenpauschale EUR:
Einreichungstermin:
12.08.2016
um
10:45
Uhr , Ablauf der Zuschlagsfrist:
12.10.2016
Anlagen*):
Bewerbungsbedingungen
1
-fach
Angebot
Zusätzliche Vertragsbedingungen
2
1
-fach
-fach
Leistungsverzeichnis
2
-fach
Nachunternehmereinsatz
2
-fach
Erklärung der Bieter und Arbeitsgemeinschaft
2
-fach
Erklärung zur Holzzertifizierung
2
-fach
Erklärung zur Tariftreue und Mindestlohn
2
-fach
Ergänzende Vertragsbedingungen - Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (EVB-ILO)
2
-fach
Teil B Bauvorschrift und Anlagen 1 bis 11
1
-fach
-fach
*) Zutreffendes ankreuzen
HPA Hamburg Port Authority
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
**) Angaben nur für Nichtoffenes bzw. Verhandlungsverfahren
Geschäftsführer:
Jens Meier (Vors.), Wolfgang Hurtienne
Aufsichtsratsvorsitzender:
Senator Frank Horch
Deutsche Bundesbank
IBAN: DE76200000000020001574
Steuernummer: 27/257/01309
Ust ID: DE243314560
BIC: MARKDEF1200
HPA 15.1-1 (06/16/C11)
Seite 1 von 3
1
Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung (Auftraggeber)
Hamburg Port Authority
zu vergeben.
2
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden bei:
(Ansprechpartner/in, Ort, Telefon)
Fragen bitte per Email an: [email protected] oder per Faxa: 0049 40 42847 2612
3
Bei schriftlicher Angebotsabgabe, werden Sie gebeten, die anliegende Heftung „Angebot“ ausgefüllt mit unterzeichnetem Angebotsschreiben in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Termin an die
HPA Hamburg Port Authority AöR, Ausschreibungsstelle, EG Zi. 20, Brooktorkai 1, 20457 Hamburg
einzusenden oder dort abzugeben.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot für L-0069-16-O-EU
zu bezeichnen.
Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben.
4
Ort des Eröffnungstermins:
HPA Hamburg Port Authority AöR, Brooktorkai 1, 20457 Hamburg, EG Zimmer 20
5
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personenbezogene Daten wie Kontaktdaten,
Daten zum beruflichen Werdegang und persönliche Referenzen zu erheben und zu verarbeiten. Hierzu werden
die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten gemäß rechtlicher Anforderungen zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 30 Jahre digital archiviert.
Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte
weitergeleitet. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
6.1 Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
6.1.1
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten
Referenzliste der wesentlichen in den letzten
Geschäftsjahre
Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
✘ Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
6.1.2
✘ der Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
✘ Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten
Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
d84 Datei
Excel LV auf Datenträger
✘ Sonstige Unterlagen
Unterlagen gemäß Leistungsbeschreibung Teil B Kapitel 0.3 und 04; Referenzen über vergleichbare
Leistungen gemäß Bauvorschrift Kapitel 0.3 zu den Nachweisen 1.1 und 1.3 können älter als drei
Jahre sein.
6.1.3
Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind die zugehörigen Pläne / Zeichnungen zusätzlich in digitaler Form
einzureichen
6.2 Spätestens zum Aufklärungsgespräch sind folgende Nachweise vorzulegen:
6.2.1
6.2.2
✘ Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
✘ Bescheinigung der Krankenkasse
sonstige Unterlagen:
6.3 Auf gesondertes Verlangen vorzulegende Nachweise und Angaben:
Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht), Kopie der gültigen Police
✘
sonstige Unterlagen:
Urkalkulation
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6.4 Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen und der Nachweise nach 6.1.1 und 6.2.1 unter
Punkt 7 im Angebotsschreiben den Zertifikatscode angeben, unter dem sie im Kooperationsverbund
PQ-Nord gelistet sind.
7
Unterteilung in Lose vorgesehen:
ja
nein
Angebote können abgegeben werden für:
ein Los
mehrere Lose
alle Lose
Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
8
Nebenangebote zugelassen:
ja
nein
Die Anzahl der Nebenangebote ist an der im Vordruck „Angebot“ vorgesehenen Stelle aufzuführen.
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
9
Nachprüfstelle:
Beschwerdestelle bei nationalen Verfahren:
Hamburg Port Authority AöR,
Leiter Services
Brooktorkai1, 20457 Hamburg
✘
Vergabekammer
Vergabekammer
bei der Finanzbehörde
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Große Bleichen 27
Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement
20354 Hamburg
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
10
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung und Auftragserteilung:
(Die Reihenfolge der Kriterien hat auf die Anwendung keinen Einfluss)
Preis: max. 80 %
Lieferzeit: max. 20 %
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Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeines
1
2
Prüfungsobliegenheiten
1
3
Abgabe der Angebote
2
4
Angebotspreise
2
5
Proben und Muster
3
6
Nebenangebote
3
Hinweise
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für
die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A 1. Abschnitt 2016) oder der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im
Bereich des Verkehrs, der Trinkwasser- und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO 2016) oder
nach der VgV 2016.
1. Allgemeines
(1)
Diese Bewerbungsbedingungen gelten, soweit in der konkreten Ausschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(2)
Die Verdingungsunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen dienen ausschließlich der Erstellung eines
Angebotes für die Auftraggeberin. Die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt
der Verdingungsunterlagen ist vertraulich zu behandeln; der Bieter hat - auch nach der Beendigung der
Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie einbezogene Nachunternehmer und Lieferanten zu verpflichten.
2. Prüfungsobliegenheiten
(1)
Nach Erhalt der Verdingungsunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu prüfen. Sollte er unvollständige Unterlagen erhalten haben oder inhaltliche Unstimmigkeiten feststellen, hat er sich unverzüglich zur
Aufklärung an die in den Verdingungsunterlagen angegebene Auskunftsstelle zu wenden. Nachteile die sich
daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu
Lasten des Bieters.
(2)
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung
beeinflussen, so hat der Bieter unverzüglich die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
HPA Hamburg Port Authority
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
Geschäftsführer:
Jens Meier (Vors.), Wolfgang Hurtienne
Aufsichtsratsvorsitzender:
Senator Frank Horch
Deutsche Bundesbank
IBAN: DE76200000000020001574
Steuernummer: 27/257/01309
Ust ID: DE243314560
BIC: MARKDEF1200
HPA 15.1-4 (04/16/C11)
Seite 1 von 3
3. Abgabe der Angebote
(1)
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und muss unterschrieben sein. Digitale Angebote dürfen
nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich
zugelassen ist.
Bei der elektronischen Übermittlung der Angebotsdaten genügt die Unterschrift auf dem Mantelbogen oder
die digitale Signatur.
Beim Mantelbogenverfahren ist der Mantelbogen im Original an die Faxnummer 040 - 428 47 2612 fristgerecht zum Submissionstermin zu senden und auf Verlangen im Original vorzulegen. Bei gleichzeitiger Abgabe eines digitalen und eines schriftlichen Angebotes geht ausschließlich das digitale in die Wertung.
(2)
Für das Angebot sind nur die von der Auftraggeberin übersandten Formulare zu verwenden; die Verwendung selbst gefertigter Abschriften oder Vervielfältigungen ist unzulässig. Die Zweitschriften bleiben beim
Bieter. Falls der Bieter Ausführungen über die Güte der angebotenen Proben und Muster, über die Lieferungsbedingungen usw. für erforderlich hält, so hat er dies auf besonderer Anlage zum Angebot auszuführen. Unvollständige Angebote und solche, zu denen keine oder nicht bedingungsgemäße Proben oder Muster zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht sind (falls gefordert), können ausgeschlossen werden.
(3)
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben
enthalten. Änderungen an den Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
(4)
Jeder Bieter darf jeweils nur ein Exemplar der Angebotsunterlagen einreichen. Es ist insbesondere unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein einziges Angebot abzugeben, sondern sich zugleich als
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar um den ausgeschriebenen Gesamtauftrag zu bewerben.
Für den Fall, dass ein Nachunternehmer sich bei mehreren Bietern einbringen will, ist von den Bietern und
dem Nachunternehmer sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung oder Verfälschung des Wettbewerbs
ausgeschlossen ist und keine schützenswerten Informationen weitergegeben oder wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen werden können. Dies gilt vor allem für die Gesamtangebote und die zu Grunde
liegenden Kalkulationen.
(5)
Gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung
abzugeben,

in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der Aufrechterhaltung derselben für
die Dauer des Vertrages erklärt ist,

in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,

dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich
vertritt,

dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(6)
Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
(7)
Es sind nur Angebote bzw. Teilnahmeanträge zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden
ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bieter unaufgefordert und unverzüglich
darzulegen und nachzuweisen.
4. Angebotspreise
(1)
Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Abgabe oder Nichtabgabe von
Angeboten sowie über die zu fordernden Preise und die zu gewährenden Nachlässe, es sei denn, dass sie
nach Maßgabe des GWB zulässig sind.
(2)
Preise sind in Euro anzugeben.
(3)
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
(4)
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengensatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
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5. Proben und Muster
(1)
Soweit Proben und Muster gefordert werden, dürfen sie nicht mit dem Namen der Firma oder anderen
Kennzeichen des Bieters versehen sein. Für die Auszeichnung dürfen nur die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Musterzettel verwendet werden. Wenn die beigefügten Zettel nicht ausreichen, können
weitere bei der ausschreibenden Stelle abgefordert werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind Musterzettel rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle abzufordern.
(2)
Für Proben und Muster wird keine Vergütung gewährt. Die nicht gewählten Proben und Muster können innerhalb 14 Tagen nach Ablauf der Bindefrist zurückgefordert werden, soweit sie bei der Prüfung des Angebots nicht verbraucht worden sind. Danach werden die Proben und Muster nicht mehr aufbewahrt.
6. Nebenangebote
(1)
(2)
Nebenangebote müssen, soweit sie zugelassen sind, auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend.
Soweit sich aus den Verdingungsunterlagen nicht etwas anderes ergibt, sind

Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne
Abgabe eine Hauptangebotes zugelassen. Wird eine Leistung angeboten, die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht, hat der Bieter bei der betreffenden Position in der Leistungsbeschreibung auf eine Anlage zum Angebot hinzuweisen. In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig zu beschreiben.

andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) sind nur in Verbindung mit
einem Hauptangebot zugelassen.
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HPA Hamburg Port Authority
Name und Anschrift des Bieters:
Telefon:
Telefax:
Internet / E-Mail:
Sachbearbeiter:
Anschrift und Fernruf des Vertreters in Hamburg:
(nur bei auswärtigen Firmen)
HPA Hamburg Port Authority AöR
Services / Zimmer 20
Brooktorkai 1
20457 Hamburg
Vergabe-Nr.: L-0069-16-O-EU
12.08.2016
10:45
Ablauf der Zuschlagsfrist am: 12.10.2016
ANGEBOT FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Projekt:
Schiffbau
Maßnahme:
Bau und betriebsfertige Lieferung eines Feuerlöschbootes
Anlagen: *)
Ergänzung des Angebots – Datenträger
verpreistes Leistungsverzeichnis
d84 Datei
Excel LV auf Datenträger
*) Zutreffendes ankreuzen
HPA 15.1-5 oL (06/16/C11)
Seite 1 von 3
1.
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit
allen den Preis betreffenden Angaben in Nr. 2.1 des Vordruckes an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten
wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
2.1
Hauptangebot *)
(keine Vergabe nach Losen)
Endbetrag netto
(ohne Nachlass) in EUR
Preisnachlass ohne
Bedingung
Summe Angebot
2.2
%
Hauptangebot *)
(bei vorbehaltener losweiser Vergabe)
Endbetrag netto
(ohne Nachlass) in EUR
Preisnachlass ohne
Bedingung
Summe Los 1
%
Summe Los 2
%
Summe Los 3
%
Summe Los 4
%
Summe Los 5
%
Summe Los 6
%
Summe Los 7
%
Summe Los 8
%
Summe Gesamtangebot
Preisnachlass mit
Bedingung
Zusätzliche Preisermäßigung bei Zusammenfassung
aller angebotenen Lose
%
der Lose Nr.: ..............................................................
%
3
Nebenangebote / Änderungsvorschläge zum Hauptangebot
4
Ich/Wir biete/n
5
Ich/Wir habe(n) die Bewerbungsbedingungen beachtet.
6
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich Anlagen) folgende
Unterlagen, die bei Widersprüchen im Vertrag in ihrer Rangfolge nacheinander gelten:
% Skonto bei Zahlung innerhalb von
Anzahl:
Tagen nach Rechnungseingang.
- die Leistungsbeschreibung,
- die Ergänzenden Vertragsbedingungen,
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,
- die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen,
- die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003".
*)
In Abhängigkeit von der Festlegung in der Ausschreibung auszufüllen.
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7
Ich bin/Wir sind im Kooperationsverbund PQ-Nord gelistet.
Zertifikatscode:
8
Ich/Wir werde(n) die Leistung im eigenen Betrieb ausführen.
Ich/Wir beabsichtige(n), die in der beigefügten Erklärung aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer
zu übertragen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen nur auf Nachunternehmer übertragen darf/dürfen, wenn der
Auftraggeber im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat und dass die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel
eines Nachunternehmers ebenfalls der Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf.
9
-
-
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs.1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Weiterhin erkläre(n) ich/wir, dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder
Antrag aus Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
10
Ich/Wir erkläre(n) weiter, dass ich/wir bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des
Leistungsverzeichnisses das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich
anerkenne(n).
11
Ich/Wir erkläre(n), dass das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten gilt, wenn im
Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder
gleichwertig“ verwendet worden ist und ich/wir dort keine Angabe gemacht haben.
12
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht wegen
nachweislich schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen bin/sind. Weiterhin
erkläre(n) ich/wir hiermit, dass keine Verfehlungen*) vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom
Wettbewerb rechtfertigen könnten.
13
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck meinen/unseren Ausschluss
von künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters **)
Liegt kein unterzeichnetes Angebot vor, gilt das Angebot als nicht abgegeben. **)
*) Verfehlungen die in der Regel zum Ausschluss der Bewerberin oder Bieterin bzw. des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme
am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion
der Täterin bzw. des Täters oder der bzw. des Beteiligten – insbesondere:
Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder im Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Untreue,
Urkundenfälschung, Diebstahl, Erpressung;
das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder an dem nach dem Gesetz über die förmliche
Verpflichtung nichtbeamteter Personen besonders Verpflichtete oder an Personen, die für den öffentlichen Dienst besonders
Verpflichteten nahe stehen (Bestechung / Vorteilsgewährung);
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder
Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen;
Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz;
falsche Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen / unerlaubter Einsatz von Nachunternehmen, falsche Erklärung zur
Tariftreueerklärung / Verstoß gegen die Tariftreueerklärung;
andere vergleichbar schwerwiegende Verstöße.
**) An diese Stelle tritt bei online eingereichten Angeboten das Mantelbogenverfahren oder die digitale Signatur mit den
entsprechenden Angaben.
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Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
Hinweis:
Art und Umfang der Leistungen
Vergütung bei Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen
Änderungen der Leistung
Mehr- oder Minderleistungen
Ausführungsunterlagen
Ausführung der Leistung
Nachunternehmer
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
Kündigung oder Rücktritt
Vertragsstrafe
Güteprüfung
Abnahme, Gefahrübergang
Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Aufstellung der Rechnung
Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung
Sicherheitsleistung
Streitigkeiten
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Korruptionsprävention
Verwendungsfähigkeit
Hersteller
Holzzertifizierung
Archivierung personenbezogener Daten
Hamburgisches Transparenzgesetz
Unzulässige Wettbewerbsabsprachen
HPA Hamburg Port Authority
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
Geschäftsführer:
Jens Meier (Vors.), Wolfgang Hurtienne
Aufsichtsratsvorsitzender:
Senator Frank Horch
Deutsche Bundesbank
IBAN: DE76200000000020001574
Steuernummer: 27/257/01309
Ust ID: DE243314560
2
2
2
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
5
5
5
5
5
5
5
6
BIC: MARKDEF1200
HPA 15.1-6 (04/16/C11)
Seite 1 von 6
Hinweis
Paragrafenangaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - (Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003).
1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)
(1)
Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Diesen Festpreisen wird die Umsatzsteuer in
der jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt.
(2)
Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle (frei Haus) und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung/Bestellung nichts
anderes angegeben ist.
(3)
Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2. Vergütung bei Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen (zu § 2)
Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot oder einen Änderungsvorschlag erteilt worden, dann sind mit der
vereinbarten Vergütung alle von dem Nebenangebot oder Änderungsvorschlag beeinflussten Leistungen
abgegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden.
3. Änderungen der Leistungen (zu § 2)
Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung
beansprucht, so muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen.
4. Mehr- oder Minderleistungen (zu § 2 Nr. 3)
(1)
Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ohne Änderung der vertraglichen Einheitspreise
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Auftrag festgelegten Mengen zu erbringen oder mit einer Minderung
bis zu 10 v. H. einverstanden zu sein.
(2)
Absatz 1 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.
5. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3 und 4 Nr. 1)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als
zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach
dem Vertrage, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
6. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)
(1)
Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen
einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. auf den Aufbaustellen – auch während
der Arbeitsruhe – ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen des Auftraggebers befinden.
(2)
Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung übergebenen Gegenstände vor unbefugtem
Gebrauch zu schützen.
(3)
Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden
des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den Ausgleich § 254 BGB entsprechend Anwendung.
(4)
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 12) das
volle uneingeschränkte Eigentum an dem geleisteten bzw. gelieferten Gegenstand zu verschaffen. Die
Verschaffung erfolgt frei von Rechten Dritter.
(5)
Die Gegenstände sind an die von der Empfangsstelle bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile
(Leistungsort) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.
(6)
Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen unterrichten.
Seite 2 von 6
7. Nachunternehmer (zu § 4 Nr. 4)
Sind im Angebot Nachunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf sie der Auftragnehmer nicht
ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers wechseln.
8. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren (zu § 8 Nr. 1)
Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
9. Kündigung oder Rücktritt (zu § 8 Nr. 2)
(1)
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem
Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe stehenden Personen oder
in ihrem Interesse einem Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des
Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig
sind.
(2)
Der Auftragnehmer versichert, dass gegen geschäftsführende Mitarbeiter keine rechtskräftige Entscheidung wegen solcher Verfehlungen oder schwerwiegender Insolvenzdelikte oder Vermögensdelikte in den
letzten fünf Jahren ergangen sind.
(3)
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, ohne, dass ihm hierdurch rechtliche Nachteile entstehen, wenn gegen den Auftragnehmer bzw.
einzelne seiner Mitarbeiter Ermittlungsverfahren wegen Preisabsprachen und aller in diesem Zusammenhang in Betracht kommender weiterer Delikte eingeleitet wurden bzw. Anklage erhoben wird oder ein
Strafbefehl ergeht oder das Verfahren gemäß §§ 153, 153a StPO eingestellt wird.
(4)
In diesen vom Auftragnehmer zu vertretenden Fällen der Kündigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber diejenigen Mehrkosten und Schäden zu ersetzen, die dem Auftraggeber durch die Kündigung und
die Neuvergabe der Leistung entstehen. § 8 Nrn. 3 und 4 gelten entsprechend.
(5)
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer selbst oder vermittelt durch von ihm eingesetzte Nachunternehmer
schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen nach §§ 3, 3a, 5 oder 10 Absatz 2
HmbVgG verstößt.
10. Vertragsstrafe (zu § 11)
(1)
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die aus §§ 3, 3a, 5 und 10 Absatz 2 HmbVgG resultierenden Verpflichtungen ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß 1 v. H. der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach
S. 1 auch dann verpflichtet, wenn der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer zu
vertreten ist.
(2)
Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen für die Überschreitung von Ausführungsfristen bleiben unberührt.
Hiervon wiederum bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Überschreitung von
Ausführungsfristen unberührt; die Vertragsstrafen nach diesem Absatz 2 werden jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
(3)
Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme
begrenzt.
(4)
Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird.
11. Güteprüfung (zu § 12)
(1)
Die Beschaffenheit der der Zuschlagserteilung zu Grunde gelegten Proben und Muster sind für die Güte
der zu liefernden Gegenstände maßgebend und gelten als vereinbart; sie muss der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit entsprechen.
(2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die
dadurch entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden
dann nicht vergütet.
Seite 3 von 6
12. Abnahme, Gefahrübergang (zu § 13)
(1)
Die Leistung gilt als abgenommen:
a
bei Lieferungen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung,
b
bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des schriftlichen Antrages auf Abnahme, soweit der
Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert.
(2)
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über:
a
bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle,
b
bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
13. Verjährungsfrist für Mängelansprüche (zu § 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Ziff 12). Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
14. Aufstellung der Rechnungen (zu § 15)
(1)
Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung einzureichen. Die zweite Ausfertigung ist als „Zweitschrift“ deutlich kenntlich zu machen.
(2)
Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zu
dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer am Schluss der
Rechnung in einem Betrag gesondert hinzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(3)
Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können nach Vereinbarung Teilrechnungen eingereicht
werden.
(4)
Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind, sind in den Rechnungen hierüber der zutreffende Steuersatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen. Diese Steuerbeträge sind in
der Schlussrechnung vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder abzusetzen.
15. Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung (zu § 17)
(1)
Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen
Empfangsstelle), jedoch
a
bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme
b
bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der Erfüllung.
(2)
Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
(3)
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen - auch aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der Freien und Hansestadt Hamburg
an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden, gleichviel ob er die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haftendes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft.
16. Sicherheitsleistungen (zu § 18)
(1)
Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart, so beträgt sie 5 v.H. der Vertragssumme. Sicherheitsbeträge werden auf volle 10,-- Euro nach unten
abgerundet.
(2)
Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach Zuschlagserteilung geleistet, so werden von jeder
Abschlagszahlung 10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtauftragssumme erreicht sind. Werden Abschlagszahlungen nicht geleistet, so wird der Sicherheitsbetrag von der Abrechnungssumme einbehalten.
(3)
Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn sich während
dieser Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden. Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.
17. Streitigkeiten (zu § 19)
(1)
Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zuständigen Stelle herbeizuführen. Die Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines
Monats hiergegen beim Auftraggeber schriftlich Einwendungen erhebt.
(2)
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(3)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasster Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
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(4)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist Hamburg.
18. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen,
Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, werden nicht Vertragsbestandteil; dies gilt auch für den
Fall, dass diese durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben einbezogen werden sollen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, können diese zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
19. Korruptionsprävention
Beim Verdacht auf Straftaten oder Unregelmäßigkeiten können Sie sich an den unabhängigen Ombudsmann wenden.
Der externe Ombudsmann ist Teil des Programms zur Korruptionsprävention der HPA. Er nimmt Hinweise
auf Wirtschaftsdelikte, wie beispielsweise Korruption, Untreue oder Betrug, entgegen. Auch Unregelmäßigkeiten bei Ausschreibungen können gemeldet werden.
Ansprechpartner im Rahmen des Programms ist:
Herr Rechtanwalt
Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Detmolder Straße 30
33604 Bielefeld
Tel.: +49 521 55 7 333 - 0
Fax: +49 521 55 7 333 - 44
Mobil: +49 151 64 957 883
E-Mail: [email protected] /
[email protected]
20. Verwendungsfähigkeit
Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm gelieferten Baustoffe und –teile nach nationalen und europäischen Regelungen uneingeschränkt verwendungsfähig sind und übergibt dem Auftraggeber alle nach
nationalen und europäischen Regelungen geforderten Verwendbarkeitsnachweise.
21. Hersteller
Der Auftragnehmer ist Hersteller und Dokumentationsverantwortlicher im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes vom 08.11.2011 (BGBI. I S. 2179; 2012 I S. 131) und der Verordnungen, insbesondere der Maschinenverordnung (9. ProdSV) vom 12.05.1993, zu deren Erlass das Produktsicherheitsgesetz ermächtigt,
soweit diese auf die vertragsgegenständliche Baumaßnahme Anwendung finden.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die vollständige Dokumentation gem. der einschlägigen Verordnungen zu übergeben.
22. Holzzertifizierung
Der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen Bauhilfsstoffe) müssen nach FSC, PEFC
oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder
PEFC einzeln erfüllen.
Bei der Anlieferung von Holz auf der Baustelle oder an der Lieferadresse sind die im Angebot angegebenen Zertifikate oder die gleichwertigen Nachweise vorzulegen.
23. Archivierung personenbezogener Daten
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personenbezogene Daten wie Kontaktdaten,
Daten zum beruflichen Werdegang und persönliche Referenzen zu erheben und zu verarbeiten. Hierzu
werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten gemäß rechtlicher Anforderungen
zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 30 Jahre digital archiviert.
Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an
Dritte weitergeleitet. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
24. Hamburgisches Transparenzgesetz
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
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25. Unzulässige Wettbewerbsabsprachen
(1)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Netto- Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn
der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des
Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr. 2 VOL/B bleiben unberührt.
(2)
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern/ Bewerbern über
-
die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
die zu fordernden Preise,
Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge,
Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach dem Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind.
Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm
beauftragt oder für ihn tätig sind.
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Hamburg Port Authority
Nachunternehmereinsatz
Projekt:
Schiffbau
Maßnahme:
Bau und betriebsfertige Lieferung eines Feuerlöschbootes
Vergabe-Nr.:
L-0069-16-O-EU
1
1.1
Antrag des Bieters zum Einsatz von Nachunternehmern – Vertragsbestandteil –
(Bewerbungsbedingungen HPA)
Als Nachunternehmer werde ich/werden wir nur Firmen beauftragen,
-
1.2
die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind,
die sich verpflichten, die übertragenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen,
die ihre Pflichten aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Abs. 2 des Hamburgischen Vergabegesetzes erfüllen,
die ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind,
bei denen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die zur Übertragung vorgesehenen Leistungen vorliegen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von
ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:
Nachunternehmer (Name und Anschrift)
Pos.-Nr.
Bezeichnung der Teilleistungen
Begründung für die Weitergabe:
Der Nachunternehmer ist im Kooperationsverbund PQ-Nord gelistet. Zertifikatscode:
Der Nachunternehmer hat erklärt, dass er
die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird.
Die nachstehend bezeichneten Leistungsteile
Weitergeben wird an die Firma:
Für diese Firma hat der Bieter einen gesonderten Antrag „Nachunternehmereinsatz“ vorzulegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen nur auf Nachunternehmer übertragen darf/dürfen, wenn der Auftraggeber schriftlich zugestimmt hat. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers bedürfen
ebenfalls der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters *)
Zustimmung durch Auftraggeber bei Nachunternehmerwechsel
OrgaKz, Datum, Name (Blockschrift) und Unterschrift
*)
An diese Stelle tritt bei online eingereichten Angeboten das Mantelbogenverfahren oder die digitale Signatur
mit den entsprechenden Angaben.
HPA 15.1-7 (04/16/C11)
Seite 1 von 2
2
Erklärung von Nachunternehmern
2.1
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht wegen nachweislich schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen bin/sind. Weiterhin erkläre(n) ich/wir
1
hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten.
2.2
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind.
2.3
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine falsche Erklärung zu 2.1 oder 2.2 den Ausschluss künftiger Nachunternehmereinsätze sowie von Auftragserteilungen bei öffentlichen Aufträgen zur Folge haben kann.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Nachunternehmers
Anmerkung:
Von jedem weiteren Nachunternehmer ist ebenfalls die Erklärung beizufügen und zum Aufklärungsgespräch vorzulegen.
1
Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss der Bewerberin oder Bieterin bzw. des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am
Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion der Täterin
bzw. des Täters oder der bzw. des Beteiligten – insbesondere:
– Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder im Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung,
Diebstahl, Erpressung;
– das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder an nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung
nichtbeamteter Personen besonders Verpflichtete oder an Personen, die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten nahe
stehen (Bestechung / Vorteilsgewährung);
– Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von
Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen;
– Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz;
– falsche Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen / unerlaubter Einsatz von Nachunternehmen, falsche Erklärung zur Tariftreueerklärung / Verstoß gegen die Tariftreueerklärung;
– andere vergleichbar schwerwiegende Verstöße.
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Hamburg Port Authority
Projekt:
Schiffbau
Maßnahme: Bau und betriebsfertige Lieferung eines Feuerlöschbootes
Vergabe-Nr.: L-0069-16-O-EU
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
(vom Bieter ggf. auszufüllen)
1.
Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
Bevollmächtigter Vertreter:
Anschrift für Schriftverkehr:
2.
Die Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet.
3. Wir erklären1, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- für kein Fach- oder Gebietslos, das Gegenstand des Angebots der Bietergemeinschaft ist, ein Mitglied aufgrund
seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit
einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder
der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift *)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift *)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift *)
1
Bei elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform bestehen zur Abgabe dieser Erklärung zwei Möglichkeiten:
entweder: alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft signieren anstelle dieses Formblattes das gesamte Angebotspaket
elektronisch
oder
alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft unterzeichnen in Papierform auf diesem Blatt oder auf dem
Angebotsschreiben und fügen es eingescannt dem elektronischen Angebotspaket bei, das der bevollmächtigte
Vertreter elektronisch signiert. Das Blatt mit den Original-Unterschriften der Mitglieder ist in Papierform auf Verlangen
in der von der Vergabestelle bestimmten Frist an die Vergabestelle zu senden.
HPA 15.1-8 (10/15/C11)
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Erklärung zur Holzzertifizierung
Bieter:
Vergabenummer:
Datum:
L-0069-16-O-EU
Projekt:
Schiffbau
Maßnahme:
Bau und betriebsfertige Lieferung eines Feuerlöschbootes
Ich werde nur Holz verwenden, das nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind.
Ich werde nur Holz verwenden, das nach
zertifiziert sind.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit, d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von
Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde
diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
Ich werde nur Holz verwenden, das die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC
einzeln erfüllen.
Der Nachweis darüber ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder
dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der
Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
Ort, Datum, Unterschrift und Stempel *)
*) An diese Stelle tritt bei online eingereichten Angeboten das Mantelbogenverfahren oder
die digitale Signatur mit den entsprechenden Angaben.
HPA 15.1-10 (08/15/C11)
Seite 1 von 1
Hamburg Port Authority
Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines
Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen
vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG)
nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich dazu verpflichten,
1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu
zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist
(§ 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
2.
ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein
Entgelt nach § 5 des Hamburgischen Mindestlohngesetzes (HmbMinLohnG) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen (§ 3 Abs. 2 HmbVG).
3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu
sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern des Entleihers (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
Diese Erklärung wird im Fall der Zuschlagserteilung zum Inhalt der vertraglichen Pflichten des Bieters.
Wird die folgende Erklärung trotz Aufforderung des Auftraggebers nicht vorgelegt, wird das Angebot von
der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 4 HmbVgG).
Der Auftragnehmer / Anbieter erklärt hiermit:
1. Die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens (ohne Auszubildende) werden für die Ausführung
der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens eine Vergütung in Höhe des
Entgelts nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG (z. Zt. 8,67 €, Stand Oktober 2015). Bei der Ausführung der
Leistungen beträgt die niedrigste Vergütung, die meine/unsere Beschäftigten erhalten, ________€
(brutto) pro Stunde,
 ( ) und zwar nach folgendem Tarifvertrag: ____________________________________
 ( ) wobei eine tarifliche Bindung nicht besteht (Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen).
Zudem verpflichte ich mich / verpflichten wir uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
2. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich / veranlassen wir, dass der Nachunternehmer seinen Beschäftigten bei der Ausführung der
Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meines / unseres Unternehmens. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir / uns kontrolliert (§ 5 Abs. 1 HmbVgG).
3. Ich habe/Wir haben die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem HmbMinLohnG sowie die möglichen Sanktionen gemäß § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der
Verpflichtungen aus § 3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen
(Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag) und
bestätige/n dies mit meiner/unserer Unterschrift.
Diese Erklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EUAusland tätig sind und die Leistung im EU- Ausland erbringen.
Ort, Datum
Unterschrift, Firmenstempel
HPA 15.1-18 (02/16/C11)
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Hamburg Port Authority
Ergänzende Vertragsbedingungen –
Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen (EVB ILO) für Vergaben nach
VOL/ A 1. Abschnitt 2016, VgV 2016 und SektVO 2016
Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (Vergabe- Nr.):
L-0069-16-O-EU
Projekt:
Schiffbau
Maßnahme:
Bau und betriebsfertige Lieferung eines Feuerlöschbootes
Über die Lieferung von Waren (auch im Rahmen der Erbringung einer Bau- oder Dienstleistung):
1.
Bekleidung: Arbeitskleidung, Uniformen etc. (z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe)
2.
Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche)
3.
Naturkautschuk- Produkte (z.B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)
4.
Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen)
5.
Spielzeug
6.
Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)
7.
Natursteine
8.
Produkte, mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2 bis 4: Mischprodukte mit Produktanteilen aus
Warengruppen 2 bis 4 werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialen aus einer oder mehreren dieser
Warengruppen enthalten
Als Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zum oben genannten zu vergebenden Auftrag gibt der Bieter
folgende Erklärung ab, die als vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlages Bestandteil des Vertrages ist:
Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,
die nachweislich unter der Beachtung der in § 3a Absatz 1 HmbVgG genannten ILO- Kernarbeitsnormen
gewonnen oder hergestellt oder verarbeitet worden sind.
Als Nachweis ist dieser Erklärung
(z.B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.
Für die ich zusichere/ wir zusichern, dass sie unter bestmöglicher Beachtung der in § 3a Absatz 1
HmbVgG genannten ILO- Kernarbeitsnorm gewonnen oder hergestellt worden sind.
Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung
(z.B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.
Wird die Leistung durch Nachunternehmer erbracht, ist folgende Zusicherung erforderlich:
Ich/ wir erkläre/n verbindlich, dass die von uns mir/ uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest
eine der oben genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/ uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen wird/n ich/ wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen von den von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen.
Sofern die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden können, erkläre/n
ich/ wir, dass ich/ wir nur Nachunternehmer einsetzen werde/n, die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der oben
genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/ uns gegenüber abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer
werde/n ich/ wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für
die von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten vorlegen.
HPA 15.1-3 (04/16/C11)
Seite 1 von 2
Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser Eigenerklärung bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach Nr. 9 und Nr. 10 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen vertraglich vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 2 Nr. 4c des Gesetzen
zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17.09.2013 eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falscherklärung eine schwere Verfehlung darstellt und dies einen Einzelausschluss, eine Vergabesperre und eine
Eintragung ins länderübergreifende Register zu Schutz fairen Wettbewerbs zur Folge haben kann.
Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift des Bieters
Seite 2 von 2
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01
Allgemeiner Technischer Teil
01.1
Allgemeine Baukosten (Konstruktion etc.)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 1, Baugruppe 1-4
1,00
01.2
Psch
Psch
Nachweise durch Modellversuche
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 1, Baugruppe 8
1,00
01.5
Psch
Ausführungs- und Ablieferungsunterlagen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 1, Baugruppe 7
1,00
01.4
Einheitspreis
in EUR
Prüfungen, Erprobungen und Abnahmen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 1, Baugruppe 5
1,00
01.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Einweisung und Schulungen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 1, Baugruppe 9
1,00
Psch
Gesamtsumme:
1
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02
Schiffskörper
02.1
Außenhautstruktur
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 2, Baugruppe 5
1,00
02.2
Psch
Psch
Maschinenfundamente
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 2, Baugruppe 10
1,00
02.7
Psch
Schächte und Abgaspfosten
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 2, Baugruppe 9
1,00
02.6
Psch
Tanks und Behälter
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 2, Baugruppe 8
1,00
02.5
Psch
Decks und Aufbauten
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 2, Baugruppe 7
1,00
02.4
Einheitspreis
in EUR
Schiffbauliche Verbände
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 2, Baugruppe 6
1,00
02.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Sondereinrichtung
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 2, Baugruppe 11
1,00
Psch
Gesamtsumme:
2
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
03
Feste Ausrüstung
03.1
Bugstrahlruder
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 0.2
1,00
03.2
Psch
nur EP
Psch
Psch
*** Alternativposition 2.1
Hebezeuge (Bodkran) - Wahlposition
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 5
1,00
03.9
Psch
*** Grundposition 2.0
Hebezeuge (Bordkran) - Grundposition
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 5
1,00
03.8
Psch
Luken und Verschlüsse
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 4
1,00
03.7
Psch
*** Alternativposition 1.1
Signal- und Radarmast (Wahlposition)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 3
1,00
03.6
Psch
*** Grundposition 1.0
Signal- und Radarmast (Grundposition)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 3
1,00
03.5
Gesamtbetrag
in EUR
Rettungsausrüstung
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 2
1,00
03.4
Einheitspreis
in EUR
3
27.07.2016
01.06.2016
Ankern, Verholen und Festmachen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 1
1,00
03.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Arbeitsboot
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 6
1,00
Psch
nur EP
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
03.10
Landgang
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 7
1,00
03.11
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Psch
Sanitäre Anlagen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 3, Baugruppe 8
1,00
Psch
Gesamtsumme:
4
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
04
Schiffsausbau / Einrichtung
04.1
Türen und Fenster
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 4, Baugruppe 1
1,00
04.2
Psch
Psch
Isolierungen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 4, Baugruppe 3
1,00
04.4
Einheitspreis
in EUR
Decks- und Bodenbeläge
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 4, Baugruppe 2
1,00
04.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Raumeinrichtung / Ausstattung der Räume
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 4, Baugruppe 4
1,00
Psch
Gesamtsumme:
5
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
05
Motorenanlage und Energieerzeugung
05.1
nur EP
Psch
Psch
Schubeinheit (Ruderpropeller)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 5, Baugruppe 4
1,00
05.6
Psch
Gelenkwellen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 5, Baugruppe 3
1,00
05.5
Psch
Kupplungen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 5, Baugruppe 2
1,00
05.4
Gesamtbetrag
in EUR
*** Alternativposition 1.1
Schiffsantriebsmotoren (Wahlposition)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 5, Baugruppe 1
1,00
05.3
Einheitspreis
in EUR
6
27.07.2016
01.06.2016
*** Grundposition 1.0
Schiffsantriebsmotoren (Grundposition)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 5, Baugruppe 1
1,00
05.2
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Energieerzeugung
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 5, Baugruppe 5
1,00
Psch
Gesamtsumme:
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
06
Schiffsbetriebsanlagen
06.1
Systeme für Antriebsmotoren und Bordstromaggregate
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 6, Baugruppe 0
1,00
06.2
Psch
Psch
Lüftungs- Klimatisierung u. Heizungsanlage
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 6, Baugruppe 3
1,00
06.5
Psch
Ver- und Entsorgungssysteme
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 6, Baugruppe 2
1,00
06.4
Einheitspreis
in EUR
Baugruppe 1: Abgasanlage Antriebsmotoren und
Bordstromaggregate
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 6, Baugruppe 1
1,00
06.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Hydraulikanlage
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 6, Baugruppe 4
1,00
Psch
Gesamtsumme:
7
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
07
Feuerlöscheinrichtung und Systeme
07.1
nur EP
Psch
Psch
*** Grundposition 4.0
Schutzluftanlage (Grundposition)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 7, Baugruppe 3
hier: Raumluftgenerationsanlage
1,00
07.6
Psch
Brandschutzanlage Schiff (Eigenschutz)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 7, Baugruppe 2
1,00
07.5
Psch
Baugruppe 1: Technische Ausrüstung
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 7, Baugruppe 1
1,00
07.4
Gesamtbetrag
in EUR
*** Alternativposition 3.1
Feuerlöschbetriebssysteme (Wahlposition)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 7, Baugruppe 0
hier: Feuerlöschsystem mit 3 Motoren und 3 Pumpen
1,00
07.3
Einheitspreis
in EUR
8
27.07.2016
01.06.2016
*** Grundposition 3.0
Feuerlöschbetriebsysteme (Grundposition)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 7, Baugruppe 0
hier: Feuerlöschsystem mit 2 Motoren und 2 Pumpen
1,00
07.2
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
*** Alternativposition 4.1
Schutzluftanlage (Wahlposition)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 7, Baugruppe 3
hier: Außenluft - Filteranlage
1,00
Psch
nur EP
Gesamtsumme:
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
08
Elektrische Anlagen und Automation
08.1
Energieversorgung
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 1
1,00
08.2
Psch
Psch
Feuerlöschsystem Automation
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 8
1,00
08.9
Psch
Alarm- und Monitoringsystem (AMS)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 7
1,00
08.8
Psch
Betriebsüberwachungseinrichtungen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 6
1,00
08.7
Psch
Schiffssicherheitsanlagen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 5
1,00
08.6
Psch
Schiffsführungsanlagen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 4
1,00
08.5
Psch
Brücke / Ruderhauspulte
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 3
1,00
08.4
Einheitspreis
in EUR
Baugruppe 2: Elektrotechnische Ausrüstung
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 2
1,00
08.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Dynamisches Positionierungsystem (DP)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 8, Baugruppe 9
1,00
Psch
Gesamtsumme:
9
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
09
Nachrichtentechnik
09.1
Kommunikationsanlagen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9, Baugruppe 1
1,00
09.2
Psch
Psch
Temperaturanzeige
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 9
1,00
09.10
Psch
Baugruppe 8: Windsensor
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 8
1,00
09.9
Psch
Ruderlagenanzeiger
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 7
1,00
09.8
Psch
Baugruppe 6: Wendeanzeiger
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 6
1,00
09.7
Psch
Selbststeueranlage
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 5
1,00
09.6
Psch
Inland ECDIS / ECS Flusskartensystem
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 4
1,00
09.5
Psch
AIS
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9, Baugruppe 3
1,00
09.4
Einheitspreis
in EUR
Radaranlage
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9, Baugruppe 2
1,00
09.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Echolot
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 10
1,00
Psch
10
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
09.11
Seitensichtsonar (Side Scan Sonar)
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 11
1,00
09.12
Psch
Psch
Unterhaltungssysteme und Sonderanlagen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 16
1,00
09.17
Psch
Tonsignalanlagen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 15
1,00
09.16
Psch
Navigationsscheinwerfer, Signallaternen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 14
1,00
09.15
Psch
Kreiselkompass
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 13
1,00
09.14
Einheitspreis
in EUR
GPS Kompass
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 12
1,00
09.13
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Kameraanlagen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 9 Baugruppe 17
1,00
Psch
Gesamtsumme:
11
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
10
Beschichtung, Korrosionsschutz, Markieru
10.1
Anstrich des Schiffskörpers
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 10 Baugruppe 0-2
1,00
10.2
Einheitspreis
in EUR
Psch
Baugruppe 3: Kathodischer Schutz
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 10 Baugruppe 3
1,00
10.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Markierungen und Beschriftungen
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 10 Baugruppe 4
1,00
Psch
Gesamtsumme:
12
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
11
Inventar und Reserveteile
11.1
Deckinventar
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 3
1,00
11.2
Psch
Psch
Sonstige Reserveteile
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 10
1,00
11.9
Psch
Sonstiges Bordinventar
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 9
1,00
11.8
Psch
Sicherheitstechnisches Inventar
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 8
1,00
11.7
Psch
Nautisches Inventar
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 7
1,00
11.6
Psch
Maschinen- und Elektroinventar
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 6
1,00
11.5
Psch
Inventar für Mini Pantry Aufenthaltsraum
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 5
1,00
11.4
Einheitspreis
in EUR
Inventar für Küche Einrichtungsdeck
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 4
1,00
11.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Psch
Feuerwehrtechnische Ausrüstung
gemäß Bauvorschrift Abschnitt 11 Baugruppe 11
1,00
Psch
Gesamtsumme:
13
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Bau eines Feuerloeschbootes
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
01
Allgemeiner Technischer Teil
02
Schiffskörper
03
Feste Ausrüstung
04
Schiffsausbau / Einrichtung
05
Motorenanlage und Energieerzeugung
06
Schiffsbetriebsanlagen
07
Feuerlöscheinrichtung und Systeme
08
Elektrische Anlagen und Automation
09
Nachrichtentechnik
10
Beschichtung, Korrosionsschutz, Markieru
11
Inventar und Reserveteile
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
14
27.07.2016
01.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Seite
:
1
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
BAUVORSCHRIFT
„FEUERLÖSCHBOOT 40“
Bau und betriebsfertige Lieferung
eines Feuerlöschbootes für die
Hamburg Port Authority
Die Bauvorschrift ist zum Verbleib beim Bieter bestimmt und nicht mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Seite
:
2
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
I N H ALT S V E R Z E I C H N I S
0
ALLGEMEINER VERTRAGLICHER TEIL
14
0.0
Vorbemerkungen
14
0.1
Art und Umfang der Leistung
15
0.2
Ausführung
15
0.2.1
0.2.2
0.2.3
Allgemeines
Ausführungsunterlagen
Ausführungsfristen
15
16
16
0.3
Angebot und Preise
16
0.4
Mindestanforderungen
18
0.5
Zuschlagskriterien
20
0.6
Normal-, Grund-, Wahl- und Bedarfspositionen
22
0.7
Gewährleistung
22
0.8
Vertragsstrafe
22
0.9
Zahlung und Sicherheitsleistungen
22
0.9.1
0.9.2
Zahlungsbedingungen
Sicherheitsleistungen
22
23
0.10 Ergänzende Vertragsrichtlinien
23
0.10.1
0.10.2
0.10.3
0.10.4
0.10.5
1
Auskünfte Angebotsphase
Ablieferungsort
Protokolle
Übergabe des Schiffes
Schiffsmodell
ALLGEMEINER TECHNISCHER TEIL
1.0
Allgemeine Vorbemerkungen
1.0.1
Allgemeines
23
23
23
23
24
25
25
25
1.1
Bauaufsicht und Auskünfte Bauphase
25
1.2
Unterweisungen
26
1.3
Hauptcharakteristiken und Schiffskonzeption
27
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
Allgemeines
Aufgaben und Bestimmung des Schiffes
Fahrtbereich
Planungs- und Konstruktionsanforderungen
27
27
29
29
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
1.3.4.1 Grundforderungen
1.3.4.2 Hauptabmessungen
1.3.4.3 Schiffsantrieb
1.3.4.4 Besatzung und Einsatzkräfte
1.3.4.5 Tankinhalte und Betriebszuladung
1.3.4.6 Manövrierfähigkeit
1.3.4.7 Leistung und Geschwindigkeit
1.3.4.8 Gewichte
1.3.4.9 Tiefgang und Trimm
1.3.4.10 Stabilität
1.3.4.11 Decksbelastung
1.3.4.12 Längsfestigkeit
1.3.5 Materialien (siehe auch bei den einzelnen Baugruppen)
1.3.6 Schallschutz und Isolierung
1.3.7 Betriebsbedingungen
Seite
:
3
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
29
30
30
30
30
31
31
31
32
32
32
32
32
33
34
1.4
Klassifikation und Vorschriften
34
1.5
Prüfungen, Erprobungen
36
1.5.1
1.5.2
1.5.3
1.5.4
Schiffbau
Maschinenbau
Elektrotechnik
Nachrichtentechnik
36
36
37
38
1.6
Abnahmevorschriften
38
1.7
Ausführungs- und Ablieferungsunterlagen
39
1.7.1 Allgemeines
1.7.2 Schiffsführungshandbuch
1.7.3 3D Konstruktionszeichnungen
1.7.4 Visualisierung
1.7.5 Schiffbau
1.7.6 Maschinenbau
1.7.7 Elektro- und Nachrichtentechnik
1.7.7.1 Protokolle und Normenkonformität
1.7.7.2 Stromlaufpläne
1.7.7.3 Bedienungsanleitungen
1.7.7.4 Speicherprogrammierbare Steuerungen
1.7.7.5 Kabeltrassenpläne
1.7.7.6 Medien
1.7.8 Tabelle der Ablieferungsunterlagen
1.7.9 Anforderungen zum Umweltschutz
1.7.10 Allgemeine Bestimmungen für die Bauabwicklung
39
40
40
40
41
41
41
41
41
42
42
42
42
42
42
43
1.8
Nachweise durch Modellversuche
44
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
1.9
2
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Einweisung und Schulungen
SCHIFFSKÖRPER
Seite
:
4
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
45
46
2.0
Allgemeines
46
2.1
Bauart
46
2.2
Werkstoffe
46
2.3
Schweiß- und Schraubverbindungen
47
2.4
Fester Ballast
47
2.5
Außenhautstruktur
47
2.5.1
2.5.2
2.5.3
2.5.4
2.5.5
2.5.6
2.5.7
Außenhaut
Bodenstruktur
Seekästen
Scheuerleiste / Fenderung
Schanzkleid
Steven
Kettenkasten und Ankerklüsen
47
48
48
48
49
49
49
2.6
Schiffbauliche Verbände
49
2.7
Decks und Aufbauten
50
2.7.1
2.7.2
2.7.3
2.8
Tanks und Behälter
2.8.1
2.8.2
2.8.3
2.8.4
2.8.5
2.8.6
2.9
Allgemeines
Decks
Ruderhaus
Allgemeines
Frischwasser- und Abwassertank
Brennstofftanks
Altölbehälter / Altöltank
Dekontaminationstank
Schaummitteltank
Schächte und Abgaspfosten
2.9.1
2.9.2
Luftschächte
Abgaspfosten
2.10 Maschinenfundamente
2.10.1 Ausführung
2.11 Sondereinrichtung
2.11.1 Gasschleusen
2.11.2 Zurraugen und Twistlocks
50
50
50
51
51
52
52
52
53
53
53
53
54
54
54
55
55
55
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
3
3.0
55
Manövriertechnische Anlagen
55
Ruderpropeller
Bugstrahlruder
Ankern, Verholen und Festmachen
3.1.1
3.1.2
3.2
Seite
:
5
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
FESTE AUSRÜSTUNG
3.0.1
3.0.2
3.1
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Ankereinrichtung
Verholeinrichtung
Rettungsausrüstung
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Bergeplattform
Rettungsinseln
Rettungsringe, Rettungswesten
55
56
57
57
58
59
59
59
60
3.3
Signal- und Radarmast
60
3.4
Luken und Verschlüsse
61
3.4.1
3.4.2
Ausführung
Einzubauende Luken
61
62
3.5
Hebezeuge (Bordkran)
62
3.6
Arbeitsboot
65
3.7
Landgang
68
3.8
Sanitäre Anlagen
68
3.8.1
3.8.2
3.8.3
4
Allgemeines
Abflüsse, Abflussleitungen und sanitäre Rohrleitungen
Frischwasserversorgung
SCHIFFS AUSBAU / EINRICHTUNG
4.0
Allgemeines
4.0.1
4.1
Material
Türen und Fenster
4.1.1 Allgemeines
4.1.2 Außentüren (gasdicht)
4.1.2.1 Ruderhaustüren
4.1.2.2 Sanitätsraum und Seitentüren
4.1.2.3 Türen Gasschleuse
4.1.2.4 Rolltor und Tür für Hangar / Geräteraum
4.1.2.5 Türen für Landanschluss- u. Schnellschlussschrank u. Bunkerstation
4.1.3 Innentüren
4.1.4 Fenster
4.1.4.1 Ruderhaus
68
68
69
69
69
69
69
69
70
70
70
71
71
72
72
72
72
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
4.1.4.2
4.2
73
Decks- und Bodenbeläge
74
Decksbeläge außen
Decksbeläge innen
Flurböden
Isolierungen
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.4
Seite
:
6
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
Deckshäuser
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.3
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Wärmeschutzisolierung
Schallschutzisolierung
Feuerschutzisolierung
Raumeinrichtung / Ausstattung der Räume
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Einrichtungsgegenstände
4.4.2.1 Allgemeines
4.4.2.2 Schränke
4.4.2.3 Tische und Schreibtische
4.4.2.4 Stühle und Sitzbänke
4.4.2.5 Sanitärobjekte
4.4.2.6 Elektroausstattung
4.4.3 Einrichtung der Räume
4.4.3.1 Brücke / Ruderhaus
4.4.3.2 Aufenthaltsraum Hauptdeck
4.4.3.3 WC – Räume Hauptdeck
4.4.3.4 Gasschleuse Hauptdeck
4.4.3.5 Umkleide / Wäscherei Hauptdeck
4.4.3.6 Raum für Einsatzkleidung
4.4.3.7 Garderobe Hauptdeck
4.4.3.8 Hangar / Geräteraum
4.4.3.9 Sanitätsraum
4.4.3.10 Brennstoffübernahme- und Abgabestation
4.4.3.11 Stromverteilerkästen
4.4.3.12 Wohnräume / Kammern
4.4.3.13 Aufenthaltsraum Einrichtungsdeck
4.4.3.14 Wasch- / Duschraum
4.4.3.15 Kombüse / Pantry
4.4.3.16 Spindraum
4.4.3.17 Flure
4.4.3.18 Betriebs- und Maschinenräume
4.4.3.19 Gasschleuse Unterkünfte / Maschinenkontrollraum (MKR)
5
MOTORENANLAGE UND ENERGIEERZEUGUNG
74
74
74
74
74
75
75
75
75
76
76
77
77
77
77
78
78
78
79
80
80
80
81
81
81
82
88
88
88
89
89
90
90
90
91
92
92
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Seite
:
7
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
5.0
Allgemeine Anforderungen
92
5.1
Schiffsantriebsmotoren
95
5.2
Kupplungen
97
5.3
Gelenkwellen
98
5.4
Schubeinheit
98
5.5
Energieerzeugung
98
5.5.1
6
Bordstromaggregate
SCHIFFSBETRIEBS ANL AGE N
6.0
Systeme für Antriebsmotoren und Bordstromaggregate
6.0.1
6.0.2
6.0.3
6.0.4
6.1
Abgasanlage Antriebsmotoren und Bordstromaggregate
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.2
Schalldämpfer und Funkenfänger
Isolierung
Abgasreinigung / Abgasnachbehandlung
Ver- und Entsorgungssysteme
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.2.5
6.2.6
6.3
Materialien
Brennstoffanlage
Schmierölanlage
Kühlwasseranlage
Materialien und Ausführung
Lenz- und Deckwaschanlage
Luft-, Füll- und Peilrohre
Frischwasserversorgung
Druckluft- / Arbeitsluftversorgung
Abwassersystem
Lüftungs- Klimatisierung u. Heizungsanlage
6.3.1.1
6.3.1.2
6.4
Hydraulikanlage
6.4.1.1
6.4.1.2
7
Lüftung- und Klimatisierung
Heizungsanlage
Anlagensysteme
Ausführung
FEUERLÖSCHEINRICHTUNG UND SYSTEME
7.0
Feuerlöschbetriebssysteme
7.0.1 Allgemeines
7.0.2 Motorenanlage für Feuerlöscheinrichtung
7.0.2.1 Allgemeine Anforderungen
98
100
100
100
101
102
103
103
103
104
104
105
105
105
106
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108
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11 3
113
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114
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Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
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:
8
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
7.0.2.2 Antriebsmotoren Feuerlösch – Kreiselpumpen
7.0.2.3 Kupplungen
7.0.2.4 Alarm- und Überwachungsanlagen
7.0.3 Feuerlösch - Kreiselpumpen
7.0.4 Feuerlöschmonitore
7.0.4.1 Allgemeines
7.0.4.2 Wassermonitore
7.0.4.3 Wasser- / Schaummonitor
7.0.5 Schaumzumischsystem
7.0.6 Löschwasserverteiler
7.0.7 Rohrsystem
7.0.8 Seekästen
7.0.9 Schaummittel
7.1
Technische Ausrüstung
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.1.4
7.1.5
7.2
122
123
123
123
124
Brandschutzanlage Schiff (Eigenschutz)
124
Berieselungsanlage (Selbstschutzanlage)
Löscheinrichtung Maschinenraum
Feuerlöschpumpe für Eigenschutz
Wrasenfang
Sprinkleranlage
Handfeuerlöscher
Rauchmeldeanlage
Schutzluftanlage
7.3.1
7.3.2
7.3.3
7.3.4
7.3.5
7.3.6
7.3.7
7.3.8
7.3.9
7.3.10
7.3.11
8
122
Container
Ölbekämpfung
Fremdlenzpumpen
Mobile Feuerlöschausrüstung
Sonstige Feuerwehrtechnische Ausrüstung
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
7.2.6
7.2.7
7.3
114
116
117
117
118
118
118
119
119
120
120
121
121
Allgemeines
Grundposition Raumluftregenerationsanlage
Wahlposition Außenluft-Filteranlage
Überdruckbereich (Zitadelle)
Überwachung
Gasspür- und Warnanlagen
Gasschleusen
Zugänge und Öffnungen
Dekontaminationseinrichtungen
Kennzeichnung
Dokumentation
E L E K T R I S C H E A N L A G E N U N D A U T O M AT I O N
124
125
125
125
125
125
125
126
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134
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
8.0
Allgemeines
8.0.1
8.0.2
8.0.3
8.0.4
8.1
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Anforderungen
Ausführungsvorgaben
Bauteile und Schaltgeräte
Kabel- und Leitungssystem
Energieversorgung
8.1.1 Hauptschalttafel 230 / 400 V (Hata)
8.1.1.1 Allgemeines
8.1.1.2 Generatorfelder
8.1.1.3 Schaltfelder Leistungsabgänge
8.1.1.4 Landanschluss
8.1.1.5 Energiemanagementsystem
8.1.2 Unterverteilungen
8.1.3 Wechselrichter
8.1.4 Bordnetzgeneratoren
8.1.5 24 V – System
8.1.5.1 Allgemeines
8.1.5.2 Hauptschalttafel
8.1.5.3 Lichtmaschinen
8.1.5.4 Batterieanlagen
8.1.5.5 Batterietypen
8.1.5.6 Batterieladegeräte
8.1.6 12 V – System
8.2
Elektrotechnische Ausrüstung
8.2.1 Elektrische Antriebe
8.2.2 Beleuchtungsanlagen
8.2.2.1 Allgemeines
8.2.2.2 Innenbeleuchtung
8.2.2.3 Außenbeleuchtung
8.2.2.4 Notbeleuchtung
8.2.3 Steckverbindungen
8.2.4 Maschinenraumlüfter
8.2.5 Scheibenheizung und Scheibenanblasung
8.2.6 Heizungsanlage
8.2.7 Scheibenwischer
8.2.8 Ankerwinde
8.2.9 Klimaanlage
8.2.10 Lenz- Feuerlösch- und Deckwaschanlage
8.2.11 Treibstoffsystem
8.3
Brücke / Ruderhauspulte
8.3.1
Ausführung
Seite
:
9
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
134
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Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
8.3.2
8.3.3
8.4
Überwachung Positionslaternen
Ruderpropeller
Bugstrahlruder
Schiffssicherheitsanlagen
8.5.1
8.5.2
8.5.3
8.6
Geräteanordnung
Anforderungen
Schiffsführungsanlagen
8.4.1
8.4.2
8.4.3
8.5
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Allgemeines
Generalalarm
Rauchmeldeanlagen
Betriebsüberwachungseinrichtungen
8.6.1 Allgemeines
8.6.2 Anforderungen
8.6.3 Überwachung Dieselmotoren
8.6.3.1 Allgemeines
8.6.3.2 Anforderungen
8.7
Alarm- und Monitoringsystem (AMS)
8.7.1 Systemaufbau
8.7.2 Software
8.7.3 Hardware
8.7.3.1 Allgemeines
8.7.3.2 Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)
8.7.3.3 Dezentrale Peripherie
8.7.3.4 Touchpanel
8.7.3.5 Visualisierungs- PC
8.7.4 Visualisierung
8.7.4.1 Anforderungen
8.7.4.2 Bilddarstellungen
8.7.4.3 Archivierung und Ausgabe
8.8
Feuerlöschsystem Automation
8.8.1 Systemaufbau
8.8.2 Bedienen und Anzeigen
8.8.2.1 Fester Pumpenbedienstand
8.8.2.2 Mobiler Pumpenbedienstand
8.8.3 Schnittstellen
8.8.3.1 Allgemeines
8.8.3.2 Störmeldungen
8.8.3.3 Betriebsmeldungen
8.8.3.4 Messwerte
8.8.4 Dokumentation
Seite
:
10
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
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Hafentechnik / L114-1
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8.9
Dynamisches Positionierungssystem (DP)
8.9.1
8.9.2
8.9.3
8.9.4
8.9.5
8.9.6
9
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Allgemeines
Ausführung
Betriebsdaten und Leistungsdiagramm des DP Systems
Betriebsarten und Funktionen
Prüfungen, Abnahmen
Dokumentation
NACHRICHTENTECHNIK
9.0
Allgemeiner Teil
9.0.1
9.0.2
9.0.3
9.0.4
9.1
Lieferung
Montage
Ausführung
Dokumentation / Zertifikate
Kommunikationsanlagen
9.1.1 Wechselsprechanlage
9.1.2 Funkausrüstung
9.1.2.1 Allgemeines
9.1.2.2 UKW Sprechfunk für die Schiffsführung
9.1.2.3 UKW Seefunk für OSC Arbeitsplatz
9.1.2.4 Tragbare UKW Sprechfunkgeräte
9.1.2.5 BOS Tetrafunkgeräte für den Feuerwehrfunk
9.1.2.6 Sonstige Funkausrüstung
9.1.3 Datenübertragung / IT - Technik
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:
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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
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174
174
174
174
175
175
177
177
9.2
Radaranlage
178
9.3
AIS
179
9.4
Inland ECDIS / ECS Flusskartensystem
179
9.5
Selbststeueranlage
180
9.6
Wendeanzeiger
180
9.7
Ruderlagenanzeiger
181
9.8
Windsensor
181
9.9
Temperaturanzeige
181
9.10 Echolot
181
9.11 Seitensichtsonar (Side Scan Sonar)
181
9.12 GPS Kompass
182
9.13 Kreiselkompass
182
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Hafentechnik / L114-1
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Feuerlöschboot „LB 40“
für die
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9.14 Navigationsscheinwerfer, Signallaternen
9.14.1 Navigationsscheinwerfer
9.14.2 Signallaternen
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:
12
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
182
182
183
9.15 Tonsignalanlagen
183
9.15.1 Schiffsglocke
9.15.2 Typhon Anlage
183
183
9.16 Unterhaltungssysteme und Sonderanlagen
9.16.1 Allg. Rundfunk-, Fernseh- und Antennenanlagen
9.16.1.1 DVB – T und SAT TV Fernsehantennenanlage
9.16.1.2 Rundfunk- und Fernsehgeräte
9.16.1.3 Beamer Aufenthaltsraum
9.17 Kameraanlagen
9.17.1
9.17.2
9.17.3
9.17.4
Allgemeines
Kameraanlage für die Schiffsführung
Kameraanlage für den Maschinenraum
Kameraanlage für Personenrettung / Brandbekämpfung
183
183
183
184
185
185
185
186
186
187
10 Beschichtung, Korrosionsschutz, Markierungen 188
10.0 Material
188
10.1 Ausführung
188
10.2 Anstrich des Schiffskörpers
189
10.3 Kathodischer Schutz
190
10.4 Markierungen und Beschriftungen
190
10.4.1
10.4.2
10.4.3
10.4.4
10.4.5
10.4.6
10.4.7
10.4.8
Allgemeines
Freibordmarke
Schiffsname und Heimathafen
Schriftzug Feuerwehr
Markierungen für Bugstrahlruder
Markierungen für Mannlochdeckel
Markierung des Unterwasserschiffs
Beschilderung und Beschriftung
11 I n v e n t a r u n d R e s e r v e t e i l e
190
191
191
192
192
192
192
192
193
11.0 Allgemeines
193
11.1 Invertarunterbringung
193
11.2 Spezialwerkzeuge
194
11.3 Deckinventar
194
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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
11.4 Inventar für Küche Einrichtungsdeck
194
11.5 Inventar für Mini Pantry Aufenthaltsraum
195
11.6 Maschinen- und Elektroinventar
195
11.7 Nautisches Inventar
197
11.8 Sicherheitstechnisches Inventar
198
11.9 Sonstiges Bordinventar
198
11.10
Sonstige Reserveteile
198
11.11
Feuerwehrtechnische Ausrüstung
198
11.12
Medizinprodukte für den Rettungsdienst
222
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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
0
ALLGEMEINER VERTRAGLICHER TEIL
0.0
Vorbemerkungen
(1)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
(2)
Alle im Rahmen dieses Vergabeverfahrens genannten oder geforderten technischen
Normen, Zulassungen und Spezifikationen finden Anwendung, sofern nichtvergleichbare
internationale Regelungen zum gleichen Leistungsinhalt vorliegen. In diesem Fall gelten
vorrangig die internationalen Regelungen, sofern diese von einem europäischen Normungsgremium angenommen wurden und der Öffentlichkeit zugänglich sind, auch wenn
sie in diesen Vergabeunterlagen nicht explizit benannt sind. Geforderte Qualitätsgrundlagen aufgrund von nationalen standardisierten Richtlinien und Regelwerken können
durch vergleichbare Grundlagen ersetzt werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter in jedem Fall der Abweichung dezidiert und durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen.
(3)
Rechtsverbindlich vorgeschriebene Zulassungen etc. bleiben hiervon unberührt.
(4)
Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen
technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn
mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
(5)
Alle in dieser Bauvorschrift genannten Hersteller-, Typ- oder Produktangaben können
durch gleichwertige Komponenten ersetzt werden. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter in
jedem Fall nachzuweisen.
(6)
Nachunternehmer:
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen,
muss er in seinem Angebot die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und spätestens zum Aufklärungsgespräch die vorgesehenen Nachunternehmer
benennen. Das gilt auch, wenn von einem Nachunternehmen nur unwesentliche Teile
der Leistung ausgeführt werden sollen. Leistungen dürfen nur an Nachunternehmer
übertragen werden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört
auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Bieter hat die Zustimmung mit einem vollständig ausgefüllten Nachunternehmervordruck (Vordruck NU) zu beantragen. Er ist verpflichtet, die im Vordruck NU enthaltene
Tariftreueerklärung sowie Erklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen der FHH des Nachunternehmers von diesem an der dafür vorgesehenen Stelle unterzeichnen zu lassen und spätestens zum Aufklärungsgespräch vorzulegen.
Er hat die Angebote etwaiger Nachunternehmer darauf hin zu überprüfen, ob sie unter
Einhaltung der Tariftreue kalkuliert worden sind.
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Der AG behält sich vor Nachweise für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers spätestens zum Aufklärungsgespräch zu fordern.
Bei einem Nachunternehmereinsatz für wesentliche Leistungen sind die Nachweise für
die Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorzulegen.
0.1 Art und Umfang der Leistung
(1)
Der Neubauauftrag umfasst den Bau und die betriebsfertige Lieferung eines Löschbootes (Projektname: „Löschboot 40 / LB 40“) für die Hamburg Port Authority. Die Leistungsbeschreibung mit der Bauvorschrift ist verbindlich für den Umfang des Auftrages
einschließlich Einrichtung und Inventar und ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages.
Ebenso ist sie Grundlage für die Definition der Garantiewerte.
(2)
Für die Wertung des Angebotes sind die unter BV Abschnitt 0.4 aufgeführten Leistungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bieter zu erfüllen.
(3)
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes fließen die unter BV Abschnitt 0.5 aufgeführten Zuschlagskriterien mit in die Bewertung ein.
(4)
Der Auftragnehmer wird durch die Bauvorschrift nicht von der Verantwortung entbunden,
die Einzelheiten der Konstruktion verantwortlich festzulegen. Sind Angaben und Forderungen der Bauvorschrift nicht mit der Garantieverpflichtung des Auftragnehmers zu vereinbaren, ist der Auftraggeber schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
(5)
Werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber Teile oder Gegenstände beigestellt, so
müssen diese vom Auftragnehmer sorgfältig behandelt, ordnungsgemäß gelagert und
vor Diebstahl und Beschädigungen geschützt werden.
(6)
Kosten, die durch Besichtigungen und Abnahmen der Schiffsuntersuchungskommissionen und anderen Institutionen, sowie den damit verbundenen sachlichen und personellen Aufwand entstehen, trägt der Auftragnehmer.
Siehe hierzu auch BV Abschnitt 1.4 Klassifikation und Vorschriften
0.2 Ausführung
0.2.1
(1)
Allgemeines
Nach Auftragserteilung gilt:
 Technische und kommerzielle Verhandlungen mit Nachunternehmern und Unterlieferanten werden vom Auftragnehmer geführt.
 Der Auftraggeber kann auf Wunsch an allen technischen Verhandlungen teilnehmen.
 Änderungen einer vereinbarten Ausführung dürfen erst durchgeführt werden, wenn
die technischen, preislichen und terminlichen Auswirkungen geklärt sind. Dies bedarf der schriftlichen Form.
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(2)
Eine Veröffentlichung über den Auftrag oder irgendwelche Einzelheiten sind in jedem
Fall vom Auftraggeber schriftlich zu genehmigen.
(3)
Nur Fabrikate, die den gestellten Forderungen gerecht werden, dürfen verwendet werden.
(4)
Es muss sichergestellt sein, dass eine kurzfristige Ersatzteilbeschaffung gewährleistet
ist.
(5)
Der Neubau muss dem heutigen Stand der Schiffbautechnik entsprechen. Er muss das
optimal erreichbare Maß an Wirtschaftlichkeit, Festigkeit und Stabilität in sich vereinen.
(6)
Materialien, die zum Zeitpunkt des Baubeginns als umwelt- und gesundheitsschädigend
behördlich eingestuft sind, dürfen nicht verwendet werden.
0.2.2
Ausführungsunterlagen
(1)
Es steht dem Auftraggeber frei, nach den Plänen und Unterlagen des aufgrund dieser
Ausschreibung gebauten Wasserfahrzeuges, weitere anderweitig bauen zu lassen.
(2)
Bauzeichnungen, Pläne und Berechnungen können unter Verzicht auf urheberrechtliche
Forderungen des Auftragnehmers im Rahmen verwaltungseigener Beschaffungen Dritten überlassen werden.
0.2.3
Ausführungsfristen
(1)
Lieferzeiten siehe BV Abschnitt 0.5 (3).
(2)
Die im Leistungsdatenblatt (Anlage 2) vom Bieter angegebenen technischen Daten einschließlich der Bereitstellungstermine und der Termine für die Modellversuche sind verbindlich.
0.3
Angebot und Preise
(1)
Das Angebot ist als Pauschalsumme (=Festpreis) abzugeben.
(2)
Der Betrag der Mehrwertsteuer ist gesondert aufzuführen.
(3)
Die eingereichten Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache auszufertigen und gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
(4)
Für die Ausarbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
(5)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
 Generalplan (ist als Anlage 9.1 zu kennzeichnen)
 Projektplan gemäß BV Abschnitt 0.4 – Nachweis 1.9
 Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
 Angebot ohne Lose (HPA Vordruck 15.1-5 oL)
 Falls zutreffend Nachunternehmereinsatz (HPA Vordruck 15.1-7)
 Falls zutreffend Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (HPA Vordruck 15.1-8)
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 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (HPA Vordruck 15.1-10)
 Erklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (HPA Vordruck 15.1-18)
 EVB – Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (HPA Vordruck 15.1-3)
 Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
 Nachweis zum Umsatz gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe
 Nachweise 1.1 bis 1.9 der Mindestanforderungen gemäß BV Abschnitt 0.4
 Nachweis 1.10 mit Angabe der Adresse(n) an der die Bauaufsicht / Baubesprechungen stattfinden
 Gewichtsrechnung gemäß BV Abschnitt 1.3.4.8 (ist als Anlage 9.2 zu kennzeichnen)
 Übersichtsschaltbild des Aufbau „Alarm- und Monitoringsystems gemäß BV Abschnitt 8.7 einschl. Einbauorte, Spannungsversorgungs- und Netztopologiekonzept
(ist als Anlage 11.1 zu kennzeichnen)
 Übersichtsschaltpläne, aus denen Energieversorgungssysteme und Netztopologien
ersichtlich werden (ist als Anlage 11.2 zu kennzeichnen)
 Übersichtsschaltbild des Aufbau „Automation Feuerlöschsystem“ gemäß BV Abschnitt 8.8 und Abschnitt 7.0 einschl. Einbauorte, Spannungsversorgungs- und
Netztopologiekonzept (ist als Anlage 6.1 zu kennzeichnen)
 Anlage 2: Leistungsdatenblatt
 Anlage 3: Verzeichnis der Zulieferungen
 Anlage 4: Verzeichnis der Materialien
 Anlage 5: Stundenverrechnungssätze und Zuschlag auf Stoffe Zulieferungen
 Anlage 12: Konzept Hydrauliksystem (siehe BV Abschnitt 6.4)
(6)
Nicht mit den Angebotsunterlagen einzureichen und zum Verbleib beim Bieter bestimmt
sind:
 Bauvorschrift (BV)
 Anlage 1: Tabelle der Ablieferungsunterlagen
 Anlage 6: Feuerlöschschema Grundposition
 Anlage 7: Feuerlöschschema Wahlposition
 Anlage 8: Schutzluftanlage
 Anlage 9: Ausschreibungszeichnung / Generalplanentwurf
 Anlage 10: Linienriss
 Anlage 11: Alarm- und Monitoringschema
 Aufforderung zur Angebotsabgabe (HPA Vordruck 15.1-1)
 Bewerbungsbedingungen (HPA Vordruck 15.1-4)
 Zusätzliche Vertragsbedingungen (HPA Vordruck 15.1-6)
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(1)
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Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
Mindestanforderungen
Für die Wertung des Angebotes sind Mindestanforderungen vom Bieter zu erfüllen und
zu belegen. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Nachweise sind wie folgt zu kennzeichnen:
 Nachweis 1.1:
o Das anbietende Unternehmen muss über Erfahrungen in Projektierung und Bau
von Feuerlöschbooten ab 30m Länge oder in Projektierung und Bau von Schiffen
ab 30m Länge mit Feuerbekämpfungsausrüstung (min. FiFi I gemäß DNV/GL oder vergleichbarer Klassifikationsgesellschaft) und / oder Schutzluftanlage verfügen. Alle Schiffe mit Zulassung durch die ZSUK Mainz oder Abnahme durch den
Germanischen Lloyd bzw. einer vergleichbaren Klassifikationsgesellschaft. Die
Leistungen sind mit Referenzen zu belegen und dem Angebot beizufügen. Es
werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen erwartet. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens anzugeben:
-
Auftraggeber
-
Auftragssumme
-
Datum der Beauftragung
-
Kiellegung
-
Bauzeit
-
Hauptabmessungen
-
Haupt- und Nebenantriebe mit Leistungsangaben
-
Zulassung bzw. Klassifikation
-
Techn. Daten der Feuerlöschtechnik (Leistung, Monitore, Wurfweiten, Wurfhöhen etc.) und / oder Techn. Beschreibung der Schutzluftanlagen
o Zu jedem Referenzprojekt können zusätzlich Referenzschreiben zu den Projekten, sowie eine detaillierte Projektdarstellung beigefügt werden. Zum Nachweis
1.1. können Referenzen eingereicht werden, die älter als 3 Jahre sind.
 Nachweis 1.2:
o Das Schiff wird vollständig in einer geschlossenen, zugfreien und im Winter zu
beheizenden Halle gebaut. Anzugeben ist hier mindestens der Standort und die
Hallengröße.
 Nachweis 1.3:
o Die wasserseitige Erreichbarkeit zum Ablieferungsort Hamburger Hafen muss zu
den unter 0.1.2 genannten Ablieferungsterminen sichergestellt und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Alternativen zur Überführung zum
Ablieferungsort Hamburg sind detailliert zu beschreiben und werden nur mit Referenzen für vergleichbar durchgeführte Neubauprojekte gemäß BV Abschnitt 0.4
(1) akzeptiert. Die Referenzen zum Nachweis 1.3 können älter als 3 Jahre sein.
 Nachweis 1.4:
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o Sollte das Schiff nicht vollständig an einem (Werft-) Standort gebaut werden, so
sind die Fertigungsstandorte detailliert mit den dazugehörigen Fertigungssegmenten und Fertigungszeiten anzugeben. Des weiteren sind auch die Standorte
für die Erprobungen und Teilfeststellungen aufzuführen.
 Nachweis 1.5:
o In einem Personalkonzept sind mindestens die Anzahl und die Qualifikationen
(mit Nachweis) der Mitarbeiter, die für Planung / Projektierung des Löschbootes
vorgesehen anzugeben. Als Mindestanforderung gilt hier: 2 Schiffbauingenieure,
2 Maschinenbauingenieure 2 Elektroingenieure und 2 Technische Zeichner.
 Nachweis 1.6:
o Der Projektleiter und sein Stellvertreter müssen über umfangreiches Wissen in
den Bereichen Schiffbau, Schiffsmaschinenbau und Schiffselektronik verfügen.
Beide müssen zudem verhandlungssicheres Deutsch sprechen. Eine Verständigung über Dolmetscher ist nicht zulässig. Der Bieter hat dies in anhand personenbezogener Referenzen nachzuweisen.
 Nachweis 1.7:
o Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Fremdsprachigen Nachweisen, insbesondere Referenzen, ist eine Übersetzung in das Deutsche durch
einen bestellten und vereidigten Dolmetscher beizulegen. Alle Korrespondenzen
mit dem Auftraggeber, insbesondere Niederschriften, Dokumentationen sowie
Berechnungs- und Bauausführungsunterlagen sind ebenfalls in deutscher Sprache zu verfassen. Für Besprechungen zwischen Bieter / Auftragnehmer und Auftraggeber werden verhandlungssichere deutsche Sprachkenntnisse von einem
oder mehreren Vertretern des Bieters / Auftragnehmers vorausgesetzt. Der oder
die Vertreter müssen zur Verhandlung technischer als auch kaufmännischer Aspekte fähig und berechtigt sein. Eine Übersetzung durch einen Dolmetscher im
Rahmen des Vergabeverfahrens und während der Auftragsbearbeitung ist nicht
zulässig. Der Bieter hat dies in anhand personenbezogener Nachweise zu belegen.
 Nachweis 1.8:
o Erstellung der elektrotechnischen Anlagen oder Maschinen in einer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Version des CAE-System EPLAN Electric
P8. Die Verwendung des Programms und der Zeitpunkt der Einführung sind anzugeben. Die Anwendung ist durch Referenzen zu belegen. Es werden mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre entsprechend den
Anforderungen aus BV Abschnitt 0.4 erwartet.
o Schiffbauliche und maschinenbauliche Konstruktion in 2D und 3D mit geeigneten
CAD Programm (AutoCAD, DelftShip, Nupas-Cadmatic oder gleichwertig). Anzu-
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geben sind hier die verwendeten CAD Programme und die mit diesen Programmen abgewickelten (vergleichbaren) Schiffbauprojekte. Es werden mindestens 3
vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre entsprechend den Anforderungen aus dieser BV Abschnitt 0.4 (Nachweis 8.1) erwartet.
 Nachweis 1.9
o Es ist ein plausibler Projektplan auf Basis der Bauvorschrift dem Angebot beizufügen. Neben den Meilensteinen sind gegenseitige Abhängigkeiten, Pfufferzeiten
und kritische Pfade anzugeben. Folgende Meilensteine mit Anfangs- und Endterminen sind dabei mindestens zu berücksichtigen (die Reihenfolge ist durch den
Auftragnehmer festzulegen):
0.5
(1)
(2)
-
Erstellung der Konstruktionsunterlagen
-
Prüfung der Genehmigungsunterlagen durch die Klassifikationsgesellschaften
(DNVGL, SUK etc.)
-
Prüfung und Freigabe der Genehmigungsunterlagen durch den Auftraggeber
-
Modellversuche
-
Baubeginn (Kiellegung)
-
Fertigstellung Schiffskörper
-
Schiffsausbau / Einrichtung
-
Motorenanlage und Energieerzeugung
-
Schiffsbetriebsanlagen
-
Feuerlöscheinrichtung und Systeme
-
Elektrische Anlagen und Automation
-
Nachrichtentechnik
-
Beschichtung, Korrosionsschutz, Markierungen
-
Erprobungen und Inbetriebnahmen des Auftragnehmers
-
Erprobungen und Abnahmen durch den Auftraggeber
-
Ablieferung und Überführung nach Hamburg
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien sind:
 Preis
: 80 %
 Lieferzeit
: 20 %
Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala
von 0 bis 80 normiert:
 80 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme
 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung
für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu
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drei Stellen nach dem Komma.
 In der Wertungssumme werden sowohl der Angebotspreis als auch die Kosten für
die Bauaufsicht (siehe BV Abschnitt 0.5 (9)) berücksichtigt.
(3)
Die Lieferzeit fließt wie folgt in die Bewertung ein:
 Lieferzeit bis 30.04.2018
= 20 Punkte
 Lieferzeit bis 01.05.2018 bis 31.05.2018 = 15 Punkte
 Lieferzeit 01.06.2018 bis 30.06.2018
= 10 Punkte
 Lieferzeit 01.07.2018 bis 31.07.2018
= 5 Punkte
 Lieferzeit ab 01.08. bis 31.08.2018
= 0 Punkte
(4)
Angebote mit Lieferzeiten für das Löschboot nach dem 01.09.2018 führen zum Ausschluss des Angebotes.
(5)
Die Plausibilität der angegebenen Lieferzeit wird anhand des eingereichten Projektplans
(siehe BV Abschnitt 04 – Nachweis 1.9) geprüft.
(6)
Bei der Angabe des Liefertermins sind die unter BV Abschnitt 1.8 genannten Modellversuche in einer anerkannten Schiffbauversuchsanstalt zu berücksichtigen. Der Termin für
die Durchführung der Versuche sind verbindlich und in der Anlage 1 (Leistungsdatenblatt) anzugeben.
(7)
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Angebotes werden auch die Kosten für die
Bauaufsicht an den Herstellungsorten berücksichtigt. Zu Grunde gelegt werden hier 80
Baubesprechungen auf der Bauwerft mit durchschnittlich 4 Mitarbeitern des Auftraggebers. Die Adresse(n) an der die Bauaufsichten und Baubesprechungen durchgeführt
werden, sind mit Entfernungsangaben zum Auftraggeber (Hamburg Port Authority,
Neuer Wandrahm 4, D-20457 Hamburg) im Angebot anzugeben. Die Angabe(n) ist als
Nachweis 1.10 zu kennzeichnen.
Die Kosten für die Bauaufsicht fließt wie folgt in die Bewertung ein:
 Entfernung HPA (Neuer Wandrahm 4) zur Bauwerft bis 200 km:
o Tagespauschale je Mitarbeiter 800,- €
o 0,4 € pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
 Entfernung HPA (Neuer Wandrahm 4) zur Bauwerft bis 500 km:
o Tagespauschale je Mitarbeiter 800,- €
o Zusätzlich je Mitarbeiter 2 Tage für An- und Abreise mit Übernachtung,
Pauschale je Übernachtung und Mitarbeiter 100,-€
o 0,4 € pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
 Entfernung HPA (Neuer Wandrahm 4) zur Bauwerft ab 500 km:
o Tagespauschale je Mitarbeiter 800,- €
o Zusätzlich je Mitarbeiter 2 Tage für An- und Abreise mit
Übernachtung, Pauschale je Übernachtung und Mitarbeiter 100,-€
o Flugkosten pro Mitarbeiter zum nächstgelegenen Flughafen der Bauwerft,
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Taxikosten vom Flughafen zur Bauwerft
0.6
Normal-, Grund-, Wahl- und Bedarfspositionen
(1)
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung, Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch
den Auftraggeber auszuführen.
(2)
Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber vor
Auftragserteilung.
(3)
Die Entscheidung über die Ausführung von Bedarfspositionen trifft der Auftraggeber in
der Regel nach Auftragserteilung.
(4)
Im Leistungsverzeichnis sind auch die Preise für die Wahl- und Bedarfspositionen anzugeben.
(5)
Normalpositionen sind alle Positionen außer Grund-, Wahl- und Bedarfspositionen. Sie
werden in der Bauvorschrift nicht besonders gekennzeichnet.
(6)
Grund-, Wahl- und Bedarfspositionen werden in der Bauvorschrift eindeutig bezeichnet.
0.7
(1)
0.8
(1)
Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit wird auf 24 Monate, gerechnet vom Tage der Abnahme, festgesetzt. Dieses gilt auch für die Zulieferungen. Ausgenommen sind nur Aggregate, für die
Werksgarantien von mehr als 24 Monaten bestehen bzw. bei denen der Auftraggeber
ausdrücklich verlängerte Fristen in der Bauvorschrift fordert. In diesen Fällen gelten
diese Gewährleistungsfristen. Siehe hierzu BV Abschnitt 5.1, 5.5.1 und 7.0.2
Vertragsstrafe
Der Liefertermin im Angebot ist verbindlich und Überschreitungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden mit Vertragsstrafen geahndet.
Siehe hierzu HPA Vordruck 15.1-6 Zusätzliche Vertragsbedingungen Punkt 10
0.9
Zahlung und Sicherheitsleistungen
0.9.1
Zahlungsbedingungen
(1)
Folgende Zahlungsbedingungen werden vereinbart:
 Jede einzelne Abschlagszahlung beträgt mind. 10 % der jeweiligen Auftragssumme.
 Auf angeliefertes Schiffbaumaterial, gelieferte Maschinen oder Einbauteile, sowie
auf die erbrachten Leistungen werden Abschlagszahlungen geleistet, wenn eine
förmliche Übereignung an den Auftraggeber stattgefunden hat.
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 Auf die Versicherungspflicht des Auftragnehmers wird besonders hingewiesen.
 Der Nachweis der Versicherung ist dem Auftraggeber ohne Aufforderung (mind. bei
jeder Abschlagszahlung) zuzusenden.
 Siehe hierzu auch HPA Vordruck 15.1-6 Zusätzliche Vertragsbedingungen Punkt 15
0.9.2
Sicherheitsleistungen
(1)
Der Auftragnehmer muss eine Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft stellen.
(2)
Siehe hierzu auch HPA Vordruck 15.1-6 Zusätzliche Vertragsbedingungen Punkt 16
Ergänzende Vertragsrichtlinien
0.10
Auftragnehmer, Auftraggeber
(1)
Mit der Auftragserteilung wird der Anbieter Auftragnehmer.
(2)
Auftraggeber ist die HPA, Hamburg Port Authority.
(3)
Verhandlungssprache ist Deutsch.
Das gilt auch für die Bauaufsicht / Bauüberwachung.
0.10.1
(1)
Auskünfte Angebotsphase
Alle Anfragen vor Angebotsabgabe sind ausschließlich schriftlich einzureichen unter:
E-Mail: [email protected]
oder
Hamburg Port Authority AöR
Zentraler Einkauf
Brooktorkai 1
20457 Hamburg
0.10.2
Ablieferungsort
(1)
Der Ablieferungsort ist der Hamburger Hafen.
(2)
Die Überführung zum Ablieferungsort erfolgt zu Lasten des Auftragnehmers.
0.10.3
Protokolle
(1)
Von allen Baubesprechungen sind vom Auftragnehmer Protokolle in deutscher Sprache
anzufertigen und dem Auftraggeber zu übergeben.
(2)
Die Protokolle sind von der Projektleitung des Auftraggebers zu genehmigen. Eine Ausfertigung erhält der Auftraggeber.
0.10.4
(1)
Übergabe des Schiffes
Die Übergabe des Löschbootes im Hamburger Hafen wird in branchenüblicher Weise in
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einem angemessenen Rahmen durchgeführt und ist Bestandteil des Leistungs- und Lieferungsumfanges des Auftragnehmers.
(2)
Durchführung und Umfang werden rechtzeitig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt, wobei der Teilnehmerkreis der Veranstaltung auf ca. 50 Personen beschränkt bleiben soll.
0.10.5
Schiffsmodell
(1)
Von dem Neubau sind dem Auftraggeber drei Halbmodelle (Kunststoff oder Holz ohne
Aufbauten) im Maßstab 1:25 auf einer Holzplatte zu liefern.
(2)
Zwei Standmodelle des Schiffes sind in einer Glasvitrine im Maßstab 1:25 dem Auftraggeber bei Ablieferung des Bootes zu übergeben.
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ALLGEMEINER TECHNISCHER TEIL
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1.0.1
Allgemeines
(1)
Die Hamburg Port Authority beabsichtigt, den Bau und die betriebsfertige Lieferung eines großen Feuerlöschbootes (Projektname: „Löschboot 40“) in einem EU-weiten Verfahren zu vergeben.
Siehe hierzu auch Abschnitt 0.1 dieser Bauvorschrift
(2)
An das neue Löschboot wird sowohl im Betrieb und in der Unterhaltung als auch im universellen Einsatzverhalten besondere, zukunftsorientierte, im folgendem dargestellte,
Anforderungen für eine Einsatzzeit von min. 30 Jahren gestellt.
(3)
Die Bestimmungen dieser Bauvorschrift stellen den Mindeststandard für die Hamburg
Port Authority in den einzelnen Bereichen dar, der zwingend einzuhalten ist.
(4)
Ergeben sich in der Bauvorschrift Widersprüche zu den geltenden Fachvorschriften, so
sind stets letztere in neuester Fassung maßgebend.
(5)
Sämtliche im einzelnen nicht besonders oder ausführlich in der Bauvorschrift genannten
Bauteile, Komponenten, Ausrüstungsgegenstände und / oder Arbeiten, die aber sinngemäß zum Umfang der einzelnen Positionen bzw. zur ordnungs- und vorschriftsgemäßen
Bedienung und Handhabung des Löschbootes oder seiner Ein- und Ausrüstung gehören
und zur vollen Betriebsfähigkeit und Zulassung durch die Schiffsuntersuchungskommission, einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft notwendig sind, gelten als in den Lieferumfang eingeschlossen (Lieferung und Ausführung in gehobener Qualität). Sie sind
im Angebotspreis zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrkosten
(6)
Bei der Auswahl der Unterlieferanten ist darauf zu achten, dass ein umfassender, kurzfristiger Service sichergestellt ist.
Es sind nur Fabrikate einzusetzen, die eine hohe Betriebssicherheit und Verfügbarkeit
sicherstellen.
(7)
Es sind Komponenten zu verwenden, bei denen die Verfügbarkeit von Reserve- und Ersatzteilen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Abnahme gesichert ist. Auf
Verlangen sind dem AG entsprechende Nachweise vorzulegen.
1.1
Bauaufsicht und Auskünfte Bauphase
(1)
Die Bauaufsicht für den Neubau wird von der Abteilung Hafentechnik der Hamburg Port
Authority (HPA) durchgeführt
(2)
Für die Bauabwicklung sind folgende Vertreter des Auftraggebers vorgesehen:
 Projektleitung
: Herr Knupper
Herr Albrecht
Tel. 040-42847.1256
Tel. 040-42847.4775
 Schiffbau
: Herr Blume
Tel. 040-42847.1241
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Herr Burfeind
Tel. 040-42847.1295
 Maschinenbau
: Herr Knupper
Herr Harms
Tel. 040-42847.1256
Tel. 040-42847.4784
 Elektrotechnik
: Herr Beisel
Herr Janssen
Tel. 040-42847.1481
Tel. 040-42847.1255
(3)
Der Auftragnehmer hat der Bauaufsicht auf dem Werftgelände entsprechend eingerichtete Büroräume mit Telefon, Computer mit E-Mailanschluss und Fotokopierer kostenfrei
zur Verfügung zu stellen.
(4)
Die Bauaufsicht muss Zutritt zu allen Werkstätten, in denen Teile des Neubaus gefertigt,
bearbeitet oder gelagert werden, erhalten. Auftretende Beanstandungen müssen namhaft zu machenden Vertretern des AN vorgebracht werden können.
(5)
Der Bauaufsicht bzw. anderen benannten Vertretern des AG sind im Zeitraum der Bauabwicklung alle neu gefertigten Niederschriften sowie Kopien aller existierenden Bauzeichnungen und sonstigen Unterlagen zu liefern.
(6)
Die Bauaufsicht ist bei allen wichtigen technischen Gesprächen mit Unterlieferanten
bzw. Unterauftragnehmern zu beteiligen. Vor Vergabe von Aufträgen an Unterlieferanten
und Unterauftragnehmern ist – soweit vertraglich nicht bereits vereinbart – die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
(7)
Vom Auftraggeber abgestelltes Personal (Besatzung) kann keine Aufträge erteilen oder
technische Änderungen verlangen.
1.2
(1)
Unterweisungen
Der Auftragnehmer hat die Mitarbeiter des Auftraggebers, die entsprechend der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in gewisser Regelmäßigkeit in der bauausführenden Werft tätig
sind (Bauaufsicht, Besatzung, …), in die werftseitigen Gefährdungen einschließlich des
Schiffsneubaus und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
einzuweisen.
 Dies betrifft insbesondere die Einweisung in bzw. Information über:
o Örtlichkeiten (Betriebs-, Arbeits- und Verkehrsbereiche, Zutrittsverbote …),
o Sicherheitskennzeichnungen (Gebots-, Verbots-, Warnschilder …),
o Fluchtwege,
o Rettungsmöglichkeiten,
o Notrufnummern,
o Feuerbekämpfungseinrichtungen,
o Erste Hilfe, Ansprechpartner bei Unfällen,
o besondere werftspezifische Gefahren,
o weitere Informationen und Vorkehrungen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bauabwicklung verbessern.
(2)
Die Unterweisung ist zu dokumentieren, ein Exemplar ist dem Auftraggeber vorzulegen.
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1.3 Hauptcharakteristiken und Schiffskonzeption
1.3.1
Allgemeines
(1)
Das Löschboot ist in seiner Form durch den beigefügten Linienriss (Anlage 10) vorgegeben.
(2)
Die beigefügte Ausschreibungszeichnung /Generalplanentwurf (Anlage 9) dient lediglich
als Anhaltspunkt. Sie stellt wesentliche Anforderungen und Vorstellungen des Auftraggebers über Anordnung der Arbeitsplätze und die Schiffsaufteilung dar, ist aber insoweit
als unverbindlich anzusehen, da Raumaufteilungen, Einrichtungen und Details nicht
durchkonstruiert sind.
(3)
Der Bieter hat auf Grundlage der vom Auftraggeber entwickelten Schiffsform, mit dem
Angebot einen Generalplan mit ausführlicher Spezifikation für alle Baugruppe vorzulegen. Der Generalplan ist als Anlage 9.1 zu kennzeichnen.
(4)
Der Auftragnehmer hat die Schiffsform, die Verschleiß- und Betriebsfestigkeit und die
Geschwindigkeit nach den nachfolgend aufgestellten Kriterien und Modifikationen zu optimieren und zu gewährleisten.
(5)
Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die technischen Unterlagen (Bauvorschrift usw.) auf Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen mit dem Ziel, die Erfüllung aller an den Neubau gestellten Forderungen zu gewährleisten.
1.3.2
Aufgaben und Bestimmung des Schiffes
(1)
Der Neubau soll u.a. zur Schiffsbrandbekämpfung im Hamburger Hafen als auch in der
Löschwasserversorgung von im Hafen gelegenen Industriebetrieben eingesetzt werden.
(2)
Das Löschboot soll in Bezug auf die wasserseitige Gefahrenabwehr folgende Aufgaben
abdecken:
 Brandbekämpfung und Löschwasserversorgung
o Wasserseitige Brandbekämpfung, Löschangriff, Kühlmaßnahmen
o Sicherstellung der Löschwasserversorgung
o Einspeisung von Löschwasser
o Transport, Bereitstellung und Förderung von Schaummittel u.a. Sonderlösch-mittel
o Bereitstellung von Einsatzgeräten und –mitteln zur Brandbekämpfung
 Rettung und Bergung
o Personenrettung aus – und an Gewässern (auch aus Eislagen)
o Rettung von Personen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen an Bord von Havaristen
o Personensuche auf Gewässern
o Rettungsdienstliche Versorgung verletzter oder erkrankter Personen
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o Fachgerechte Beförderung von verletzten oder erkrankten Personen von Bord
von Schiffen oder anderen Wasserfahrzeugen, von denen keine Landverbindung
besteht
o Evakuierung von Schiffen
o Trägerfahrzeug von Rettungsmitteln
o Führungsfahrzeug und Gestellung des On-Scene-Coordinator (OSC) bei
SAR-Einsätzen auf der Unterelbe
o Rettung von Tieren
 Technische Hilfeleistung, Umweltschutz und Kampfmittelbeseitigung
o Lenzarbeiten bei havarierten Schiffen
o Lecksicherung an Havaristen
o Ausbringen von Ölsperren
o Suchen und Bergen von Leichen
o Bergen von Booten, schwimmenden Geräten, Gegenständen und Treibgut
o Schleppen von defekten oder havarierten Wasserfahrzeugen
o Unterstützung des Kampfmittelräumdienstes bei der Sondierung, Entschärfung
und Beseitigung von Bomben und Sprengkörpern aus schiffbaren Gewässern
o Spüren und Messen in Gefahrgut-Einsätzen
o Niederschlagung von Gefahrstoff-Wolken
o Ausleuchten von Einsatzstellen
o Einspeisung von elektrischem Strom
o Basisfahrzeug bei Tauchereinsätzen
o Basis- und Transportfahrzeug von Einsatzkräften und Material (insbesondere
auch für die SEG-Schiffssicherung)
 Sonstiges
o Erlaubnis zum Befahren von Tankschiffhäfen
(3)
Einsätze in explosionsfähiger Atmosphäre sind nicht vorgesehen. Alle Verbrennungsmotoren (Antriebsmotoren, Hilfsdiesel und Feuerlöschmotoren) sind für das Befahren von
Tankschiffhäfen mit zugelassenen Abgasfunkenfängern auszurüsten. Siehe hierzu auch
BV Abschnitt 6.1.1., BV Abschnitt 6.3.1.2
(4)
Der Neubau ist für die vorgenannten Aufgaben mit allen erforderlichen Einrichtungen zu
versehen. Alle im Einzelnen nicht besonders aufgeführten oder genannten Teile, die jedoch zur ordnungs- oder vorschriftsmäßigen Ausstattung, Bedienung und Handhabung
des Löschbootes oder einer seiner Einrichtungen gehören und erforderlich sind, und daher auf Wasserfahrzeugen ähnlicher Art üblicherweise auch vorhanden sind, müssen im
Angebot enthalten sein. Sie müssen hinsichtlich Abmessungen, Anzahl und Ausführung
den allgemeinen technischen Vorschriften und Regeln entsprechen und schiffbauüblich
sein.
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1.3.3
(1)
1.3.4
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Fahrtbereich
Das Löschboot soll im Bereich des Hamburger Hafens zum Einsatz kommen. Das Schiff
muss darüber hinaus auch für Einsätze auf der Elbe im Bereich der Zone 2 Binnen und
Zone 3 gem. Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) geeignet sein. Die schiffbautechnische Konzeption des Fahrzeugs ist auf die dortigen örtlichen Gegebenheiten
abzustellen und muss den für diese Zonen gestellten Forderungen der SUK entsprechen.
Planungs- und Konstruktionsanforderungen
1.3.4.1 Grundforderungen
(1)
Die nachfolgend angegebenen Maße und Gewichte sind Projektwerte.
(2)
Das Schiff muss in seiner Bauart, Einrichtung und Ausrüstung dem neuesten Stand der
Technik entsprechen. Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen sind besonders zu berücksichtigen (siehe BV Abschnitt 1.7.9)
Die Raumaufteilungen und die maschinentechnischen Ausstattungen sind vom Bieter
innerhalb der Bauvorschrift festgelegten Grenzen und Randbedingungen festzulegen.
(3)
Für die wasserseitige Brandbekämpfung muss das Schiff mindestens ausgerüstet
werden mit:
 einer Feuerlöscheinrichtung gemäß BV Abschnitt 7
 einer Selbstschutzanlage auf schiffsseitige Düsen verteilt gemäß BV Abschnitt 7
 einer dynamischen Positionierungsanlage gemäß BV Abschnitt 8
 einer Schutzluftanlage zum Schutz der Besatzung und den Einsatzkräften vor
Rauch und toxischen Gasen gemäß BV Abschnitt 7
(4)
Da insbesondere im Löschbetrieb mit besonders starken Vibrationen zu rechnen ist,
müssen alle Anlagenteile, Ein- und Aufbauten, Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenstände sowie Verkabelungen und Befestigungen diesen hohen Anforderungen genügen.
Hierzu sind im Einzelfall besondere Maßnahmen vorzusehen und mit der HPA abzustimmen.
(5)
Der Schiffskörper, die Ruderpropeller, die Antriebsstränge, die Antriebsmotoren, die
Bugstrahlruder, die Löschpumpen, die Löschantriebe und andere Schwingungserreger,
die das Schwingungsverhalten des Schiffes beeinflussen, müssen in Ihrem Schwingungsverhalten so aufeinander abgestimmt werden, dass in allen Betriebszuständen
das Auftreten von Resonanzschwingungen weitestgehend ausgeschlossen werden können.
(6)
Alle Antriebskomponenten (Motoren, Pumpen etc.) müssen in ihrer Leistung und Reserve so ausgelegt werden, um die in dieser BV geforderten Werte garantieren zu können. Die vom Bieter garantierten Werte sind im Leistungsdatenblatt anzugeben.
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 Länge über Alles
: ca. 39,95 m
 Länge in der Wasserlinie
: ca. 37,50 m
 Breite über Alles
: ca. 10,00 m
 Breite auf Spanten
: ca. 9,80 m
 Höhe Hauptdeck (L/2)
: ca. 4,20 m
 Tiefgang max.
: ca. 2,80 m
 Durchfahrtshöhe bezogen auf einen Tiefgang von 2,50m : ca. 16,50 m
1.3.4.3 Schiffsantrieb
(1)
Für den Antrieb ist ein dieselmechanisches Konzept mit 2 Ruderpropellern und 2 Bugstrahlrudern zu realisieren
1.3.4.4 Besatzung und Einsatzkräfte
(1)
Anzahl und Unterbringung
 Besatzung
: 2 – 4 Personen
 FW - Einsatzkräfte
: 32 Personen
 Kammern
: Auslegung für 4 Personen in Einzelkammern
(mit Doppelkojen)
 Aufenthaltsräume
: Auslegung für 32 Personen ohne Besatzung
1.3.4.5 Tankinhalte und Betriebszuladung
(1)
Zuladung
 Besatzung mit Effekten
: min. 3,6 t (Besatzung und Einsatzkräfte)
 Proviant
: min 1,2 t
 Lose Ausrüstung
: min. 19,0 t
 Kraftstoff
: min. 47 t
 Frischwasser
: min. 3,5 t
 Abwasser
: min. 3,5 t
 Schaummittel
: min. 10,0 t
 Reserve1)
: min. 10,0 t
(2)
1)
(3)
Eine Baureserve für den Auftragnehmer soll ebenfalls vorgesehen werden und ist im
Leistungsdatenblatt (Anlage 2) verbindlich anzugeben.
Für bauliche Veränderungen während der Bauphase und für spätere bauliche Veränderungen soll eine rechnerische Baureserve von min. 10 t vorgehalten werden (siehe
hierzu auch BV Abschnitt 1.3.4.8). Die Baureserve ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt im Leistungsdatenblatt (Anlage 2) verbindlich anzugeben.
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(4)
Die "Zuladung" setzt sich zusammen aus der "Betriebszuladung", bestehen aus der Besatzung mit Effekten, Proviant, der losen Ausrüstung, dem Kraftstoff-, Schmieröl- und
Frischwasservorrat, dem Schaummittel und den Vorräten für den Schiffs- und Maschinenbetrieb und den maximalen Gewichten durch feuerwehrtechnsiche Ausrüstung, inklusive aller Container.
(5)
Gewicht des "leeren, betriebsklaren Schiffes" ist das Gewicht des fertigen Schiffes, jedoch ohne Verbrauchsgüter, Vorräte, Ladung, sowie Besatzung und deren Habe, Reedereiausrüstung und ohne Flüssigkeiten an Bord mit Ausnahme der Flüssigkeiten für die
Maschinenanlage und die Rohrleitungen, wie Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten,
die für den Betrieb notwendig sind, jedoch ohne "Zuladung".
1.3.4.6 Manövrierfähigkeit
(1)
Im Rahmen der genannten Abmessungen und Ausrüstungen sind sehr gute Manövriereigenschaften zu gewährleisten. Unter allen Einsatzbedingungen muss einfaches Positionieren, Kurshalten und Fahren mit kleinsten Geschwindigkeiten möglich sein.
(2)
Zur Verbesserung und Optimierung der Manövrierfähigkeit sind im Vorschiff zwei leistungsstarke Querstrahlruder (siehe BV Abschnitt 3.0.2) einzubauen. Es ist zu gewährleisten, dass der gleichzeitige hundertprozentige Betrieb der Antriebsanlage einschl.
Querstrahlruder und Arbeitskran möglich ist.
1.3.4.7 Leistung und Geschwindigkeit
(1)
Unter Geschwindigkeit ist die Probefahrtsgeschwindigkeit des Schiffes zu verstehen, die
bei 90% der Wellenleistung am Getriebeausgang der Hauptantriebsanlage bei gleichlastiger Schwimmlage in ruhigem, stromlosen tiefen Wasser bei einer Windstärke von max.
Beaufort 2 von vorn und Vertragstiefgang erreicht wird.
Sie soll mindestens 12 kn betragen.
Die Dauerleistung nach DIN ISO 3046 der Hauptmotoren beinhaltet Zuschläge für angehängte Aggregate und sonstige Verluste (siehe BV Abschnitt 5.1).
1.3.4.8 Gewichte
(1)
Es ist eine nach dem Gruppenverzeichnis gegliederte detaillierte Gewichts- und Momentenrechnung mit drei Schwerpunktkoordinaten (vor HL, über Basis, aus MS) anzufertigen.
(2)
Baureserven für den Auftraggeber und Auftragnehmer siehe BV 1.3.4.5(4) und
BV Abschnitt 2.4
(3)
Eine überschlägige Gewichtsrechnung ist dem Angebot beizufügen und während der gesamten Bauzeit zu aktualisieren. Die Gewichtsrechnung ist als Anlage 9.2 zu kennzeichnen.
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1.3.4.9 Tiefgang und Trimm
(1)
Zusammen mit der Gewichts- und Momentenrechnung ist eine Trimmrechnung vorzulegen, die alle Ladefälle, die sich aus dem Einsatz ergeben können, erfasst. In allen Ladefällen, soll ein annähernd gleichlastiger, auf keinen Fall kopflastiger Trimm vorhanden
sein.
(2)
Die Verwendung von festem Ballast bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
1.3.4.10 Stabilität
(1)
Ausreichende Stabilität ist rechnerisch, mit drei Schwerpunktkoordinaten, für alle Ladefälle, die sich aus dem Einsatz ergeben, nachzuweisen. Eine Vorkrängung, infolge ungleichmäßiger Verteilung von fest eingebauten Gewichten, ist nicht zulässig.
(2)
Die Stabilitätsberechnung ist abschließend durch einen Krängungsversuch zu überprüfen und einer Klassifikationsgesellschaft (DNVGL oder gleichwertig) zur Prüfung und
Genehmigung vorzulegen.
1.3.4.11 Decksbelastung
(1)
Die Decks sind nach den Vorgaben der Klassifikationsgesellschaft (DNVGL oder gleichwertig) auszulegen.
(2)
Die Decks sind so auszulegen, dass alle Kräfte sicher eingeleitet werden können. Hier
sind insbesondere die Containerstellplätze zu berücksichtigen. Siehe BV Abschnitt 7.1.1
1.3.4.12 Längsfestigkeit
(1)
1.3.5
Eine Längsfestigkeitsberechnung ist der Klassifikationsgesellschaft zur Genehmigung
vorzulegen.
Materialien (siehe auch bei den einzelnen Baugruppen)
(1)
Von den verwendeten Materialien, Bauteilen und Anlagen dürfen keine Umwelt- und Gesundheitsgefahren ausgehen. Eine “Asbest frei”-Bescheinigung bzw. Erklärung des AN
ist den Ablieferungsunterlagen beizufügen.
(2)
Es sind nur zugelassene Dämm- und Isolierstoffe zu verarbeiten.
(3)
Alle zu liefernden bzw. einzubauenden Holzprodukte müssen zertifiziert sein.
(4)
Alle Materialien und Ausrüstungsteile müssen ungebraucht und aus neuester Produktion
sein und den Anforderungen des Schiffsbetriebes in jeder Weise entsprechen. Sie müssen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse und Beschädigungen bis zum Einbau an
Bord in geschlossenen Räumen gelagert werden. Wo dieses nicht möglich ist, ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine gleichwertige Lagerung sicherzustellen. Erforderliche Wartungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer kostenlos auszuführen.
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(5)
Vor dem Einbau sind dem AG grundsätzlich die Abnahmebescheinigungen bzw. Werksteste der Klassifikationsgesellschaft vorzulegen. Falls sich nach dem Einbau herausstellt, dass die verwendeten Teile nicht den Vorschriften entsprechen, kann der AG einen Austausch verlangen. Daher muss der Zulieferer bereits bei der Anfrage durch den
Auftragnehmer darauf hingewiesen werden, dass die angefragte Zulieferungen zusammen mit den Klassifikations-Abnahmebescheinigungen bzw. Werkstesten anzuliefern
sind.
(6)
Alle zu verwendenden Werkstoffe müssen zur Vermeidung von Korrosionsschäden aufeinander abgestimmt sein.
(7)
Maschinenelemente, die im Außenbereich angeordnet sind oder die mit Wasser in Verbindung stehen, sind, soweit möglich, mit biologisch abbaubaren Schmier- und Hydraulikölen (Produkt gemäß Absprache mit dem Auftraggeber) zu betreiben. Vor einer eventuellen Auftragsvergabe an einen Unterauftragnehmer ist eine schriftliche Bestätigung
über Verträglichkeit aller Bauteile, die mit diesen Ölen in Berührung kommen können,
einzuholen. Gegebenenfalls sind die Materialien entsprechend anzupassen.
(8)
Treten während der Bauzeit Beschädigungen an Einrichtungen und Ausrüstungen (insbesondere an Schalttafeln und Pulten) auch wegen unzureichender Schutzmaßnahmen
auf, kann die Bauaufsicht eine neuwertige Herstellung verlangen.
(9)
Für Ventile, Pumpen, Schaltgeräte, Armaturen, Anzeigeinstrumente u.ä. sind grundsätzlich einheitliche Ausführungen bzw. Fabrikate zu verwenden.
(10) Schmiernippel sollen vom gleichen Typ (Flachkopf), aus rostfreiem Stahl und von möglichst gleicher Größe sein. Sie sind so anzuordnen, dass sie für das Ansetzen von Hochdruckschmierpressen gut zugänglich sind. Es ist anzustreben die Zahl der Schmierstellen so gering wie möglich zu halten, z. B. durch weitestgehender Anwendung selbstschmierender Lager.
1.3.6
(1)
Schallschutz und Isolierung
Die Schallpegelwerte der BinSchUO gelten als max. Richtwerte, 70 dB A im Ruderhaus
sind zu realisieren bei:
 voller Maschinenleistung mit komplettem Be- und Entlüftungsbetrieb
 Manövrierbetrieb
(2)
Führt der Auftragnehmer die Schall- und Wärmeisolierungen nicht selbst aus, sind diese
von einer anerkannten Fachfirma auszuführen. Die Planung, Lieferung und Überwachung der Ausführung der gesamten Schallschutzmaßnahmen und Wärmeisolierungen
ist einheitlich als Gesamtsystem zu behandeln.
(3)
Als Mindestschallschutz ist vorzusehen:
 Elastische Lagerung der Hauptmotoren, der Feuerlöschmotoren, der Dieselaggregate und der Lüfter.
 Hinsichtlich Geräuscharmut optimierte Antriebs- und Manövrierorgane einschließlich
deren Anordnung am Schiff.
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 Zur Vermeidung von Vibrationsübertragungen auf Rohrleitungen und sonstige Versorgungssysteme sind in den entsprechenden Fällen flexible Maschinenanschlüsse
vorzusehen. Rohrleitungen mit pulsierenden Beanspruchungen, wie z. B. Abgasleitungen, Schalldämpfer, Hydraulikleitungen etc. sind elastisch zu haltern und elastisch durch Decks und Schotte zu führen. Körperschallbrücken durch Montageknaggen, Rohr- oder Kabelhalterungen usw. sind zu vermeiden. Die Anbindungen fest
aufgestellter Verbraucher sind mittels Schläuchen an das Rohrleitungssystem herzustellen.
 Die Elemente der Einrichtung, wie Wände und Decken, Schränke, Arbeitstische
sind, sofern aus Schallschutzgründen erforderlich, elastisch mit der Schiffsstruktur
zu verbinden.
(4)
1.3.7
(1)
Bei Vibrationen dürfen die Schwingstärken entsprechend der unteren Grenzkurve gem.
DIN ISO 6954 nicht überschritten werden. Hier ist zudem die aktuelle Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gefährdung durch Vibrationen zu
beachten.
Betriebsbedingungen
Als Betriebsbedingungen für die Auslegung der Bauteile des Löschbootes, seiner Maschinen, Ausrüstung etc., sind soweit in den folgenden Bauabschnitten nichts anderes
festgelegt ist, nachstehende Werte zugrunde zu legen:
 Seewassertemperaturen:
Minimum: 0°C
Maximum: + 32°C
 Außentemperaturen:
Minimum: - 20°C
Maximum: + 35°C
 Innentemperaturen (Aufenthaltsbereich): Minimum: + 18°C
Maximum: + 25°C
Maximum: 70 % relative Luftfeuchtigkeit
1.4
Klassifikation und Vorschriften
(1)
Es sind die für die Zulassung zum Verkehr folgende Vorschriften zu beachten: Die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO), die HSVO (Hafensicherheitsverordnung
Hamburg) und die Forderungen der Schiffsuntersuchungskommission (SUK). Besonders
zu beachten sind hier die neuesten Abgasvorschriften der ZKR II bzw.III, die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Nord (UK Nord), allgemeine Arbeitsschutzvorschriften sowie anerkannte technische und arbeitsmedizinische Regeln.
(2)
Für den Schiffskörper gilt:
 Das Schiff ist nach den neuesten Vorschriften und Richtlinien einer Klassifikationsgesellschaft (z.B. DNVGL) für Binnenschiffe / Seeschiffe zu bauen, Schiffskörper mit
Abnahme.
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 Der Schiffskörper soll in Anlehnung folgendes Klassezeichen erhalten:
o Schiffskörper: +100 A5 IN E1
(3)
Abnahmen und Prüfungen für die Feuerlöschtechnik, die Schutzluftanlagen und das Dynamische Positionierungs- und Steuerungssystem (DP-System) siehe BV Abschnitt 7
und BV Abschnitt 8
(4)
Die Abnahme des Schiffes erfolgt durch die SUK und DNVGL bzw. gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft.
(5)
Es ist ein Schiffsattest als Feuerlöschschiff für die Zone 2 See, Zone 2 Binnen und Zone
3 gem. Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) auszustellen.
(6)
Da es für Binnenschiffe keine eigenen Vorschriften für die Eisverstärkungen des Schiffskörpers, der Maschinen- und Leistungsübertragungsanlage gibt, soll die Eisklasse E1 für
den Schiffskörper und Eisklasse E für die Maschinen- und Leistungsübertragungsanlage
des „Germanischen Lloyd“ (2008) für seegehende Schiffe zugrunde gelegt werden.
(7)
Der Schiffskörper soll mit Abnahme durch eine Klassifikationsgesellschaft (DNVGL oder
gleichwertig) an die vor genannten Vorschriften ausgelegt werden. Zur Kalkulation sind
die für Seeschiffe geltenden Verstärkungen der Klasse E1 des DNVGL für den Schiffskörper zu Grunde zu legen.
(8)
Der Antriebsstrang und die gesamte Maschinenanlage sollen in Anlehnung an die unter
BV Abschnitt 1.4(7) genannten Vorschriften ausgelegt werden, jedoch ohne Abnahme.
Zur Kalkulation sind die für Seeschiffe geltenden Verstärkungen der Klasse E des GL für
die gesamte Maschinenanlage inklusive Ruderpropeller zu Grunde zu legen.
(9)
Der zu erstellende Brandschutz- und Sicherheitsplan ist vom DNVGL oder gleichwertiger
Klassifikationsgesellschaft zu prüfen und zu genehmigen.
(10) Einschlägige Normen und VDE-Bestimmungen sind zu beachten. Werden in der Bauvorschrift Forderungen erhoben, die über die Forderungen der vorher genannten Vorschriften hinausgehen, so gelten die Werte der Bauvorschrift.
(11) Für Bau, Einrichtung und Ausrüstung sind vom Auftragnehmer alle einschlägigen Vorschriften (z. B. DIN-/EN-Normen, VDE-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen sowie alle
Richtlinien und Empfehlungen der Klassifikationsgesellschaft und der SUK nach der zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung zu erfüllen und die entsprechenden
Zertifikate bei Ablieferung an Bord zu geben.
(12) Zusätzlich sind folgende Vorschriften/Richtlinien zu beachten:
STG-Richtlinie Nr. 2215 und Nr. 2203
Fertigungsstandard des deutschen Schiffbaus
(13) Sollten Änderungen von Vorschriften nach Auftragserteilung in Kraft treten, die auf den
Neubau anzuwenden sind, ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen. Mit der Ausführung von Änderungen darf erst nach Zustimmung durch den AG begonnen werden.
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1.5
Prüfungen, Erprobungen
1.5.1
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(1)
Möglichst frühzeitig nach Abschluss der jeweiligen Bauphasen sind alle Bauteile und Anlagen dem AG zur Prüfung, Erprobung und Abnahme anzubieten.
(2)
Ein Krängungsversuch ist unmittelbar nach dem Stapellauf mit betriebsfertigem Wasserfahrzeug durchzuführen. Mehr- und Mindergewichte sind zu protokollieren und in den
Berechnungen zu berücksichtigen.
(3)
Die Funktionstüchtigkeit der Hebezeuge und Sonderanlagen ist sowohl an der Werft als
auch unter Einsatzbedingungen nachzuweisen.
(4)
Die Probefahrtsgeschwindigkeit ist mit Hilfe von Meilenfahrten über Landmeilen bzw.
von dem AG zugelassenen Messverfahren zu ermitteln. Es sind mindestens vier Geschwindigkeitsstufen je 2-mal zu fahren.
(5)
Während dieser Fahrten sind, wenn der AG dies verlangt, Leistungs- und Drehschwingungsmessungen mittels Dehnungsstreifen an den Wellen durchzuführen.
(6)
Der Nachweis der Fahreigenschaften soll erfolgen durch Rudermanöver, Drehkreisfahrten, Rückwärtsfahrt und Stoppmanöver mindestens für die Leistungsstufen voll, halb und
langsam.
(7)
Schubmessung der Querstrahlruder
(8)
Eine Kontrolldockung des Wasserfahrzeuges muss, wenn der Auftraggeber dies verlangt, vor der Überführungsfahrt zum Ablieferungsort durchgeführt werden.
1.5.2
Maschinenbau
(1)
Die Hauptmaschinen, die Antriebsmotoren für die Löschpumpen und die Dieselaggregate sind auf dem Prüfstand des Herstellers zu erproben. Es sind alle Daten wie Leistung, Drehzahl, Abgastemperaturen, Treibölverbrauch, Kühlwassertemperatur usw. zu
messen und zu protokollieren. Für jeden Maschinensatz sind die Protokolle zweifach
mitzuliefern.
(2)
Die Funktionstüchtigkeit der Maschinenanlagen ist durch eine Standprobe nachzuweisen. Wichtige Messwerte sind zu protokollieren.
(3)
Vor der Probefahrt sind folgende Prüfungen und Erprobungen durchzuführen:
 Überprüfung des Einbaues der gesamten Antriebsanlage.
 Überprüfung der elastischen Aufstellung sämtlicher Maschinen einschließlich elastischer Rohrverbindungen.
 Prüfung der Lenz-, Feuerlösch- und Deckwaschleitungen sowie Schmieröl-/ Treibölund Hydraulikölsysteme, Kühl-, Wasser-, Abwasser- und Kühlwassersysteme auf
Dichtigkeit mit einem Prüfdruck vom 1,5-fachen Nennbetriebsdruck.
 Prüfung der Rohre der Heizungsanlagen auf Dichtigkeit mit einem Prüfdruck
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von 3 bar.
 Temperaturmessungen in den Räumen.
 Schallpegelmessungen in sämtlichen Räumen und Deckbereichen während des Betriebes der Anlagen.
 Überprüfung folgender Anlagen auf planungs- und konstruktionsgemäße Ausführung und Erprobungen:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
Treibölanlagen
Kühlwasseranlagen
Abgasanlagen
Lenz-, Ballast- und Feuerlöschanlagen
Luft-, Füll-, Abgabe- und Peilrohre
Wasserversorgungssysteme
Abwassersysteme
Heizungssysteme
Hydraulikanlagen
Druckluftanlagen
Sonderanlagen (z. B. Klimatisierungsanlage)
(4)
Drehschwingungs- und Leistungsmessungen an den Antriebssträngen. Daraus resultierende Kosten werden vom AG übernommen.
(5)
Während der Probefahrt ist eine gemäß den DNV/GL Vorschriften 4-stündige Dauerfahrt
nachzuweisen.
(6)
Prüfung des Feuerlöschsystem:
 Feststellung der Funktion und Dichtigkeit aller Systeme
 Feuerlöschsysteme für das Eigen- und Fremdlöschen sind in einem 1-stündigen Betrieb unter Vollast nachzuweisen
 Feststellung der Monitorwurfweiten und -höhen
 Die Schaumfeuerlöschanlage wird nur mit Wasser erprobt
(7)
Schutzluftbetrieb
 Die Zitadelle wird gemäß den Anforderungen aus BV Abschnitt 7.3 auf ihre Funktionstüchtigkeit betrieben
 Die geforderten Überdrücke sind nachzuweisen und zu protokollieren
1.5.3
(1)
Elektrotechnik
Für folgende Anlagen sind Prüfungen und Erprobungen im Prüffeld des Herstellers
durchzuführen:
 Bordnetzaggregate
 Hauptschaltanlagen und Fahrpulte
(2)
Einzelerprobungen aller elektrischen Anlagen. Hierzu gehören:
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 Isolationsmessungen
 Feststellen der Stromaufnahmen von Pumpen- und Lüftermotoren
 Gaswarnanlage (Sensoren)
 Gasschleusen (Sensoren)
 Funktionserprobungen, einschließlich Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen und
Verblockungen.
1.5.4
(1)
1.6
Nachrichtentechnik
Alle eingebauten Anlagen sind zum Nachweis der Funktionstüchtigkeit und Einhaltung
der Spezifikationen im Beisein des AG, der Bauwerft und der Unterlieferanten eingehend
zu erproben.
Abnahmevorschriften
(1)
Das „Zuwasserlassen“ des Schiffes darf erst nach Zustimmung des Auftraggebers, sowie nach Prüfung und Teilfeststellung der vertragsmäßigen Ausführung im Unterwasserbereich erfolgen.
(2)
Alle Anlagen sind zum Nachweis der Funktionstüchtigkeit und Einhaltung der Bauvorschrift im Beisein des AG und der Unterlieferanten / Unterauftragnehmer eingehend zu
prüfen und zu erproben und dem AG vorzustellen. Außerdem müssen Einzelerprobungen und Teilerprobungen im Beisein des AG erfolgreich durchgeführt werden und hierüber die beiderseitig unterschriebenen Protokolle vorliegen.
Für die bei der Abnahme festgestellten Mängel findet eine Nachabnahme statt.
(3)
Zu den Prüfungen und Erprobungen sind Beschreibungen, Übersichtspläne,
Stücklisten u. ä. bereitzuhalten.
(4)
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Fertigstellung ein sorgfältig geplantes Erprobungsprogramm in Absprache mit dem AG aufzustellen. Der Umfang und der zeitliche
Ablauf der Erprobungen sind mit dem AG und den zu beteiligenden Institutionen (z. B.
SUK) und Fachfirmen abzustimmen. Hierzu hat der Auftragnehmer Protokolle anzufertigen. Diese Protokolle müssen – bis auf die Prüfergebnisse – vom Auftragnehmer vollständig ausgefüllt, rechtzeitig vorliegen.
(5)
Nach Fertigstellung des Neubaus findet am Herstellungsort eine Teilfeststellung durch
die AG statt, bei der die Funktionsfähigkeit und die vertragsgemäße Ausführung festzustellen ist.
Hierfür ist das Wasserfahrzeug auftragnehmerseitig in allen Bereichen zu erproben – gegebenenfalls durch Probefahrten –, dabei aufgetretene Mängel müssen beseitigt werden.
Die Bedienungsanleitung, die die wesentlichen Bedienschritte für Inbetriebnahme, Betrieb und Außerbetriebnahme der wesentlichen Schiffsführungsanlagen enthält, ist zur
Teilfeststellung zu übergeben.
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Erst danach darf der Neubau zum Ablieferungsort überführt werden, wo die (End-) Abnahme stattfindet.
1.7
Ausführungs- und Ablieferungsunterlagen
1.7.1
Allgemeines
(1)
Grundsätzlich sind alle Ablieferungsunterlagen in dem Umfang zu liefern, wie sie für eine
schnelle Funktions- und Qualitätsbeurteilung, Bedienung, Fehlersuche, Service und Ersatzteilbeschaffung erforderlich sind. Alle Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Bedienungsanweisungen u. ä. sind in deutscher Sprache zu verfassen. Liegen v. g.
Unterlagen herstellerbedingt nur in der jeweiligen Landessprache vor, so sind diese vor
Ablieferung in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die Ablieferungszeichnungen müssen der tatsächlichen Ausführung entsprechen.
Alle Ablieferungsunterlagen sind in einem Gesamtinhaltsverzeichnis aufzulisten.
(2)
Spätestens bei Abnahme des Löschbootes sind die in der Anlage 1 aufgeführten Ablieferungsunterlagen zu übergeben. Alle Zeichnungen müssen in Einzelsätzen zusammengestellt und verpackt übergeben werden. Die Einzelzeichnungen sind fortlaufend zu
nummerieren und in Ordnern abzuheften. Jeder Ordner ist mit einem Inhaltsverzeichnis
zu versehen.
(3)
Alle Zeichnungen müssen nach DIN EN und den neuesten Normunterlagen des Fachnormenausschusses Schiffbau entsprechen.
(4)
Alle Ablieferungszeichnungen sind 1 x auf Datenträgern Format = MegaCAD, PRTFormat zu fertigen und auf CD / DVD, dem Auftraggeber als Ablieferungsunterlage zu
liefern. Sollte PRT-Format nicht lieferbar sein, kann alternativ DWG- oder DXF-Format
geliefert werden.
(5)
Die dem Neubau zugrunde liegende Bauvorschrift ist entsprechend der Bauausführung
zu einer Baubeschreibung zu aktualisieren und muss enthalten:
 alle wichtigen Schiffsdaten
 Ergebnisse über Fahrleistungen und Erprobungen
 wichtige Materialangaben (zusätzlich auf Datenträger liefern)
 Daten von allen Anlagen über Lieferanten, Typen, Hersteller-Nr., Bestell-Nr., Fabrikate und Leistungen (zusätzlich auf Datenträger liefern)
 Generalplan, Längsschnitte, Hauptspant, Außenhautabwicklung
 Maschinenraumeinrichtungsplan mit Legende
 Maschinenbauliche Schemata, farbig angelegt
 Übersichtsschemata E-Anlage
 Gesamtverzeichnis der Ablieferungsunterlagen
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Schiffsführungshandbuch
(1)
Bei Ablieferung ist ein ausführliches Schiffsführungshandbuch dem Auftraggeber in 4facher Ausfertigung (1x Dateiformat .docx / Word, 1x Dateiformat PDF und 2x Papierform) zu übergeben.
(2)
Das Schiffsführungshandbuch soll mindestens beinhalten:
 Ausführliche Bedienungsanleitungen mit Fotos aller Systeme
 Sicherheitsvorschriften
 Technische Daten
 Ersatzteillisten („Maker´s List)
 Blockschaltdiagramme
 Schemata
(3)
1.7.3
Das Schiffsbetriebshandbuch soll nicht als Ersatz für die Hersteller Bedienungs- und
Wartungsanleitungen dienen.
3D Konstruktionszeichnungen
(1)
Während der Konstruktionsphase soll die Anordnung und Ausführung der Schiffsbetriebsanlagen, elektrische Anlagen einschließlich Kabelbahnführung, Motorenanlagen,
Schiffsausbau, Ausrüstung für den Schiffsbetrieb sowie die Feuerlöscheinrichtung anhand eines interaktiven 3D-Modells überwacht werden. Alle Rohrleitungen ab einer
Nennweite 25 sind darzustellen.
(2)
Für die 3D Konstruktion ist ein geeignetes CAD Programm zu verwenden (Nupas-Cadmatic oder gleichwertig). Für Genehmigungs- und Freigabezwecke ist dem Auftraggeber
für die gesamte Bauphase ein 3D Viewer des vom Auftragnehmer verwendeten CAD
Programms zur Verfügung zu stellen.
1.7.4
(1)
Visualisierung
Für Präsentationszwecke sind nach Fertigstellung der genehmigten Ausführungszeichnungen folgende 3D Einzelbildergrafiken zu erstellen:
 Perspektivische Außenansichten:
o 5 Bilder ohne Hintergrund
o 5 Bilder in Fahrt mit Hintergrund „Hamburger Hafen“
o 2 Bilder im Feuerlöschbetrieb mit Hintergrund „Hamburger Hafen“
 Frontal Ansichten:
o Bugansicht
o Heckansicht
o Seitenansicht Bb. und Stb.
o Draufsicht
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 Innenansichten:
o Brücke
o Aufenthaltsraum
o 1 Kammer
1.7.5
Schiffbau
(1)
Der detailliert ausgeführte Generalplan muss u.a. auch alle wichtigen Angaben über eingebaute maschinelle Anlagen gemäß Absprache mit dem AG enthalten.
(2)
Das Kurvenblatt ist in tabellarischer Form zu fertigen. Die Tiefgangsintervalle sollen maximal 2 cm betragen.
1.7.6
Maschinenbau
(1)
Von maschinentechnischen Räumen ist ein Einrichtungsplan im Maßstab 1:25 anzufertigen.
(2)
In allen Plänen, Schemata und Zeichnungen sind die Maschinenteile mit einer Nummer
nach BV Abschnitt 10.4 durchzunummerieren. Stücklisten und Armaturenlisten sind in
DIN A 4 den entsprechenden Zeichnungen beizugeben.
1.7.7
Elektro- und Nachrichtentechnik
1.7.7.1 Protokolle und Normenkonformität
(1)
Bei Fahrzeugübergabe sind sämtliche Prüfprotokolle und Konformitätserklärungen vollständig zu übergeben.
1.7.7.2 Stromlaufpläne
(1)
Die Dokumentation elektrotechnischer Anlagen oder Maschinen wird in einer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Version des CAE-System EPLAN Electric P8 erstellt und im EPLAN-Format an den Auftraggeber ausgeliefert.
(2)
Grundsätzlich ist das Höhenformat DIN A 4 einzuhalten, wobei Zeichnungsformate
DIN A 3 und DIN A 4 anzustreben sind. Für Abweichungen ist die Zustimmung des AG
einzuholen.
(3)
Für Blätter die Stromlaufpläne abbilden, ist eine einzelne Seite zu verwenden. Für Blätter die Klemmenpläne, Stücklisten etc. abbilden, ist eine doppelseitige Bedruckung zulässig.
(4)
Standardpläne und Stücklisten müssen auf den tatsächlich ausgeführten Zustand überprüft und korrigiert werden.
(5)
Alle Bauteile und Klemmen sind in den Plänen eindeutig zu bezeichnen.
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(6)
Artikelstammdaten sind anzulegen und jedem Artikel in EPLAN entsprechend zuzuweisen.
(7)
Makros oder Gerätekästen sind so aussagekräftig wie möglich zu gestalten.
(8)
Stromlaufpläne müssen alle für schnelle Funktionserkennung und Fehlersuche wichtigen
Angaben enthalten. Entsprechende Ergänzungen und Hinweise sind aufzunehmen.
(9)
Dem AN wird ein EPLAN-Basisprojekt mit Zulieferrichtlinie zur Verfügung gestellt.
1.7.7.3 Bedienungsanleitungen
(1)
Bedienungsanleitungen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
(2)
Bedienungsanleitungen, Datenblätter, usw. sind für jedes Bauteil zusammenzustellen.
1.7.7.4 Speicherprogrammierbare Steuerungen
(1)
Werden für Steuerungsaufgaben Speicherprogrammierbare Steuerungen oder Steuerrelais verwendet, so sind die dafür erstellten Programme (incl. Symboltabellen, Kommentaren, Passwörtern usw.) bei Dokumentationsübergabe in digitaler Form beizufügen.
(2)
SPS-Programme sind strukturiert aufzubauen und in deutscher Sprache aussagekräftig
zu kommentieren. Die Struktur des Programmes ist mit dem AG abzustimmen.
1.7.7.5 Kabeltrassenpläne
(1)
Kabeltrassenpläne incl. Reservewege, sind für alle elektrotechnischen und nachrichtentechnischen Anlagen zu erstellen und dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zur
Genehmigung einzureichen.
1.7.7.6 Medien
(1)
Sämtliche Dokumentation ist komplett in digitaler Form zu übergeben (DVD). Es ist eine
Ordnerstruktur auf dem Datenträger zu erstellen.
(2)
Stromlaufpläne sind in DIN A4 in Aktenordnern zu übergeben.
(3)
Den Bauteilen beigefügte Dokumentation in Papierform oder elektronischer Art, sind in
Aktenordnern zu sortieren.
1.7.8
(1)
1.7.9
(1)
Tabelle der Ablieferungsunterlagen
Die Ablieferungsunterlagen sollen in Umfang und Ausfertigungsanzahl den Angaben der
in Anlage 1 aufgeführten Tabelle mindestens entsprechen und in abgehefteter Form mitgeliefert werden.
Anforderungen zum Umweltschutz
Das Löschboot soll hinsichtlich des Umweltschutzes so konzipiert werden, dass die Kriterien „Umweltschonender Schiffsbetrieb“ und „Umweltfreundliches Schiffsdesign“ (RAL-
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ZU 141 und RAL-ZU 110) zur Erteilung des Gütezeichens „Blauer Engel“ des Bundesumweltministeriums erfüllt werden.
(2)
Die daraus resultierenden Vorgaben sind für das Löschboot umzusetzen, sofern diese
zutreffend sind.
(3)
Die Antragsstellung und die Kosten für eine mögliche Zertifizierung durch das Bundesumweltministerium werden vom Auftraggeber übernommen.
1.7.10
Allgemeine Bestimmungen für die Bauabwicklung
(1)
Alle Besprechungen zwischen Auftragnehmer- und Auftraggeberseite, hiermit sind auch
Unterlieferanten und Ingenieurbüros gemeint, sind in deutscher Sprache abzuhalten.
Ebenso sind alle Korrespondenzen, Niederschriften, Berechnungs- und Bauausführungsunterlagen in deutscher Sprache abzufassen.
(2)
Nur vom AG zur Ausführung freigegebene Zeichnungen und Berechnungen sind für den
Bau gültig. Die Verantwortung des AN für die technische und rechnerische Richtigkeit
sowie Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften bleibt dadurch unberührt. Notwendige
Änderungen bei fehlerhafter oder unvollständiger Ausführung gehen zu Lasten des AN.
(3)
Der Auftragnehmer hat der Bauaufsicht spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung
einen fortgeschriebenen strukturierten Termin- und Projektablaufplan (Balkenplan) vorzulegen. Dieser Plan ist mit zunehmenden Konstruktions- und Baufortschritt zu detaillieren und in Abständen von 2 Monaten unaufgefordert der Bauaufsicht zuzuleiten. Der
Terminablaufplan ist in den vorgenannten Zeitabständen zu aktualisieren.
(4)
In dem Plan sind u.a. folgende Terminabläufe aufzunehmen:
 Alle wichtigen Ecktermine
 Konstruktionsleistungen und deren Ablauf
 Termine für neu zu erstellende Zeichnungen
 Bestellvorgänge
 Schiffbau: Baubeginn, Zuschnitt, Vorfertigung, Schiffskörper- und Aufbaumontage,
Ausrüstung
 Ausbau und Inneneinrichtung
 Maschinenbauliche Ausrüstungen einschl. Vorfertigungen und Montage
 E- und Nachrichtentechnische Ausrüstung
 Erprobungen
(5)
Grundsätzlich sind alle Berechnungs- und Bauausführungsunterlagen unaufgefordert so
rechtzeitig vorzulegen, dass daraus sich ggf. als notwendig erweisende Änderungen oder Ergänzungen der Bauvorschrift ohne Beeinträchtigung des Fertigstellungstermins
vorgenommen werden können; dieses gilt insbesondere für:
 Vorgeschriebene Trimm- und Stabilitätsrechnungen für alle sich aus dem Einsatz
des Wasserfahrzeuges ergebenden Ladefälle; einschließlich Linienriss,Kurvenblatt,
Pantokarenen, Gewichts- und Schwerpunktsrechnung etc.
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 Geschwindigkeitsnachweis
 Wärmebedarfsrechnung für die Heizungs- und Kühlanlagen
 Energiebilanzen für Kühlungen, Wasser- und Druckluftversorgung sowie Abwasser
 Nachweis ausreichender Kühlflächen
 Nachweis ausreichender Lüftung für alle Räume
 Nachweis ausreichender elektr. Energieversorgungen (E-Bilanzen)
 2D und 3D-Koordinierungspläne für sämtliche Decks mit allen Rohrleitungen, Lüfterkanälen, Kabelbahnen und sonstigen Einbauten
 2D und 3D-Einrichtungspläne für:
o Brücke
o Maschinentechnische Betriebsräume
o Maschinenräume
o Logis und WC
 Nachweis ausreichender Schallschutzmaßnahmen
 Nachweis ausreichender Wärmeisolierungsmaßnahmen
 Alle Rohrschemen
 Aufstellung eines Schmierplanes
 Drehschwingungsrechnung aller Antriebsorgane und Dieselaggregate
 Biegelinie und Biegeschwingungsberechnung der Wellenanlage
(6)
1.8
(1)
Personal (Besatzung) oder Mitarbeiter der Feuerwehr können keine Aufträge erteilen oder technische Änderungen verlangen.
Nachweise durch Modellversuche
Zur Optimierung der Schiffsform, der Geschwindigkeit und der installierten Antriebsleistung sowie der vorgesehenen Antriebe sind durch die Bauwerft folgende Modellversuche
vorzusehen.
Propulsionsversuche und Widerstandsversuche:
Die Versuche sind auf Vertragstiefgang für den Geschwindigkeitsbereich v = 8,0 bis v =
13,0 kn zu fahren.
Es sind in diesem Bereich mindestens 6 Messpunkte aufzunehmen.
Ein weiterer Messpunkt ist auf „Vertragstiefgang plus 100 mm“ bei Probefahrtsgeschwindigkeit aufzunehmen.
Farbversuche:
Für Wirbelablösungsermittlungen in Hinsicht auf eine optimale Schiffsform, Schlingerkielanordnung sowie Schwinger-/Lotanbringung sind zusätzlich Farbversuche durchzuführen.
Die Anordnung der Echo- bzw. Loganlagen sind mit dem Auftraggeber und den Herstellerfirmen der entsprechenden Anlagen abzustimmen.
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(2)
Der Auftraggeber ist an der Durchführung der Versuche zu beteiligen und rechtzeitig einzuladen. Die endgültigen Schiffslinien sind im Einvernehmen mit ihm festzulegen. Alle
geschwindigkeitsbeeinflussenden und strömungsrelevanten Anhänge, Öffnungen und
Konstruktionselemente in/an der Außenhaut bzw. den Manövrieranlagen sind bei den
Modellversuchen zu berücksichtigen.
(3)
Nach Abschluss der Modellversuche sind dem AG die Versuchsberichte in dreifacher
Ausfertigung einschließlich einer Video-Aufzeichnung auszuhändigen.
(4)
Die Auswahl der Versuchsanstalt ist in der Anlage 2 (Leistungsdatenblatt) anzugeben.
(5)
Die Modellversuche sind vom Bieter im Angebot zu berücksichtigen. Die Termine sind
verbindlich in der Anlage 2 (Leistungsdatenblatt) anzugeben.
1.9
Einweisung und Schulungen
(1)
Für die jeweiligen Schulungen ist nach Auftragsvergabe ein detaillierter Ablaufplan mit
Terminen aufzustellen.
(2)
Schulungsinhalte sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und entsprechend dem Teilnehmerfeld in unterschiedliche Themengebiete zu gliedern.
(3)
Seitens des Auftraggebers sollen folgendes Fachpersonal geschult werden:
 Schiffsführung, Besatzung / Maschinisten (ca. 30 Personen)
 Inspektionen der Feuerwehr und der HPA (ca. 10 Personen)
 Instandhaltungs- und Servicepersonal der HPA (ca. 10 Personen)
(4)
Die Schulungen sind von den jeweiligen Systemverantwortlichen Fachfirmen durchzuführen bzw. zu begleiten. Pro Schulung ist die Teilnehmerzahl auf max. 10 Personen zu
begrenzen.
(5)
Als Schulungsort ist grundsätzlich das Löschboot vorgesehen. Sollten spezielle Schulungen bei den Systemverantwortlichen Firmen (z.B. für die Motoren) erforderlich sein, so
ist dies im Angebot zu berücksichtigen. Die dafür erforderlichen Reisekosten werden
vom Auftraggeber übernommen.
(6)
Folgende Einweisungen / Schulungen sollen mindestens durchgeführt werden:
 15 Tage (5x 3 Tage a 10 Personen) für Antriebseinheiten und dazugehörige
Schiffsbetriebssysteme gemäß BV Abschnitt 5.
 15 Tage (5x 3 Tage a 10 Personen) für die Feuerlöscheinrichtung und dazugehörigen Systeme gemäß BV Abschnitt 7
 15 Tage (5x 3 Tage a 10 Personen) für alle funktechnischen und nautischen Systeme einschl. DP – System gemäß BV Abschnitt 8 bzw. BV Abschnitt 9
 10 Tage (5x 2 Tage a 10 Personen) für alle elektrischen Anlagen (Automation) gemäß BV Abschnitt 8, sofern nicht in den vorgenannten Punkten enthalten
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SCHIFFSKÖRPER
2.0 Allgemeines
(1)
2.1
Für die Ausführung des Schiffskörpers und die Auslegung aller Bauteile sind die Forderungen dieser BV unter Abschnitt 1.3 und BV Abschnitt 1.4 zugrunde zu legen.
Bauart
(1)
Die gesamte Konstruktion ist durch Schotte, Rahmen, Längsträger, Stringer und sonstige Versteifungen so auszuführen, dass das Schiff den geforderten hohen Beanspruchungen und Belastungen (Brandbekämpfung, Eis, Anlegemanöver, schwere Wetterverhältnisse) eines gewerblichen Schiffes standhält.
(2)
Die Verbände und tragenden Elemente müssen so ausgearbeitet sein, dass bei keiner
Fahrstufe Schwingungen und / oder Vibrationen auftreten, die den Betrieb des Schiffes
beeinträchtigen.
(3)
Alle Teile der Konstruktion, wie Tanks und Zellen müssen so gefertigt sein, dass sie zu
jeder Zeit gereinigt und besichtigt werden können. Alle Tanks und Zellen müssen mit
Lenz- und Peilmöglichkeiten ausgerüstet sein. Durch großzügig bemessene Durchlauflöcher ist einwandfreier Abfluss zum nächsten Lenzanschluss sicher zu stellen; dies gilt
auch für Bilgen.
(4)
Als Beurteilungsgrundlage für die Qualität der Arbeitsausführung dienen die Richtlinien
des DNVGL oder einer gleichwertigen Klassifikationsgesellschaft.
(5)
Alle Bauteile sind sorgfältig zu brennen. Brenngrat, alle Montagebleche u.ä. sind zu entfernen. Es sind alle Heftstellen, Einbrandkerben, mechanischen Beschädigungen u.a.
durch Überschweißen und anschließendes Glätten zu beseitigen. Dies gilt insbesondere
für die Außenhaut.
(6)
Alle Bauteile im Außenbereich (Wettereinfluss) wie z.B. Profile, Halterungen, Fundamente sind grundsätzlich durchlaufend zu verschweißen. Vor Beginn der Entrostungsund Konservierungsarbeiten sind sämtliche Beulen zu beseitigen. Stützen unter Unterzügen, Rahmenspanten und anderen Bauteilen sind so anzuordnen, dass sie die räumliche Aufteilung bzw. Einrichtung nicht beeinträchtigen
2.2
Werkstoffe
(1)
Es ist normalfester Schiffbaustahl mit einer Mindeststreckgrenze von 235 N/mm² und einer Mindestzugfestigkeit von 400 – 520 N/mm² (DNVGL – Grad A oder gleichwertig) zu
verwenden. Es darf nur werksseitig gestrahltes (SA 2,5) und geprimertes Platten- und
Profilmaterial verarbeitet werden. Die seitens einer Klassifikationsgesellschaft autorisierten Zertifikate für das Material sind dem Auftraggeber zu übergeben. In begründeten
Ausnahmen (z.B. Gewichtsersparnis) kann höherfester Schiffbaustahl in Absprache mit
dem AG verwendet werden.
(2)
Nichtrostender Stahl soll im Seewasserbereich (Außenbereich) der Güte gem. Werkstoff
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Nr. 1.4529 oder 1.4539, im Inneren gem. 1.4571 vorgesehen werden. Anlauffarben und
Zunderbildung sind durch geeignete Verfahren (z. B. Beizen) zu entfernen.
(3)
Bezüglich der Frischwasser- und Fäkalienbehälter sind die unter BV Abschnitt 2.8.2 aufgeführten Werkstoffe zu verwenden.
(4)
Alu – Legierungen sind nur in seewasserbeständiger Ausführung zu verwenden
(AlMg 4,5 Mn G 31 oder gleichwertig).
2.3
Schweiß- und Schraubverbindungen
(1)
Im verstärkten (Eisgürtel-) bereich sind grundsätzlich alle mit der Außenhaut Verbundenen Bauteile beidseitig durchlaufend zu verschweißen.
(2)
Stahl- und Aluminiumbauteile sind als Schweißverbindungen durch Verwendung GL –
zugelassener Stahl- / Alu- Verbindungselemente (Schweißverbinder) herzustellen.
(3)
Die Schweißungen und die Reihenfolge der einzelnen Schweißverbindungen sind so zu
wählen, dass keine unzulässigen Spannungen und Verformungen auftreten. Die
Schweißvorschriften des DNVGL sind zu beachten.
(4)
Für Schraubverbindungen, Schellenhalterungen usw. ist nichtrostender Stahl 1.4571 zu
verwenden. Sie sind gegen Lösen zu sichern. Sämtliche Anbauteile sind mit Kunststoffzwischenlagen sowie Kunststoffhülsen und -scheiben für die Schrauben gegen andere
Metallwerkstoffe ab zu isolieren. Selbstsichernde Muttern sind einzusetzen.
2.4
Fester Ballast
(1)
Der Einbau von festem Ballast ist mit dem AG abzustimmen. Bauliche Asymmetrien sollten i.d.R. intern ausgeglichen werden.
(2)
Sollten die baulichen Reserven des Auftragnehmers und des Auftraggebers nicht benötigt werden, so sind diese in Absprache mit der Bauaufsicht mit losem Ballastblei („Standard“ Bleiblöcken mit einem Einzelgewicht von max. 15kg) auszugleichen.
2.5
Außenhautstruktur
2.5.1
Außenhaut
(1)
Die Kühlung aller Motoren (Antriebsmotoren, Hilfsdiesel, Motoren für die Feuerlöschpumpen) soll über Außenhautkühlzellen (Kastenkühler) erfolgen (siehe auch BV Abschnitt 6.0.4). Für die Auslegung der Kastenkühler ist eine Sicherheit von mindestens
20% einzurechnen.
(2)
Der Nachweis ausreichender Kühlfläche sowie deren Ausführung ist mit dem Maschinenlieferanten abzustimmen. Für die Berechnung der Außenhautkühlfläche ist die Strömungsgeschwindigkeit des Kühlwassers nach BV Abschnitt 6.0.4 zugrunde zu legen.
(3)
Die Plattenstärken der Außenhaut sind grundsätzlich nach den Vorgaben der Klassifikationsgesellschaft zu bemessen und mit der Bauaufsicht abzustimmen.
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(4)
2.5.2
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Die Außenhautbereiche der Anlegeberührungszonen beim Längsseitgehen und Abdrehen sind besonders zu verstärken.
Bodenstruktur
(1)
Im Bereich des Hinterschiffes ist auf Mitte Schiff ein strömungsgünstig geformtes Totholz
(siehe Generalplanentwurf) einzubauen, das eine einwandfreie Geradeausfahrt sicherstellt und als Schutz der Schottelpropeller bei Grundberührungen dienen soll.
(2)
Wenn erforderlich sind kräftige Schlingerkiele gemäß Klassifikationsvorschrift vorzusehen.
Die Anordnung und die Abmessungen sind auf Basis der Modellversuche in Absprache mit
der Versuchsanstalt zu bestimmen
(3)
Das Hauptdeck und Brückendeck ist entsprechend den Belastungsangaben zu verstärken.
(4)
Auffangwannen für Lecköl unter allen Motoren und Aggeregaten sind vorzusehen und
können aus den Längs- und Querverbänden gebildet werden.
2.5.3
Seekästen
(1)
Für die Versorgung der Feuerlösch-/Deckwaschsysteme sind Seekästen nach Klassifikationsvorschrift einzubauen.
(2)
Alle Seekästen sind mit einem Spülanschluss zum Freispülen von Schlick und Eisgries
zu versehen.
(3)
Die geschlitzte Seewassereinlassöffnung der Seekästen in der Außenhaut ist losnehmbar zu gestalten. Versenkte Schrauben mit Innensechskant und angeschweißte Sechskantmuttern sind in Werkstoffgüte 1.4539 auszuführen.
2.5.4
(1)
Scheuerleiste / Fenderung
Das Fahrzeug ist entsprechend seinem Verwendungszweck beidseitig durch ein robustes und hochwirksames Fenderleistensystem zu schützen (Fabr. Fassmer / Willbrandt
D-Fender oder gleichwertig) . In Anlehnung an die Generalplanentwurf (Ausschreibungszeichnung) ist mindestens folgendes vorzusehen:
 Für die Scheuerleisten sind schwarz eingefärbte Spezial Profile zu verwenden.
 Die Scheuerleisten werden in U-Profilen gehaltert und senkrecht mit Niro-Bolzen
verschraubt.
 Die Fenderleisten sollen nicht unter 150 mm breit sein.
 Im Bereich des Vorschiffes wird die Fenderung in eine stabile „einreihige“ BugKlotzfenderanlage (Fabr. Willbrandt 250x250 oder gleichwertig) übergeleitet. Die
Klotzfender werden in Profilen gehaltert und senkrecht mit Niro-Bolzen verschraubt.
 Das Vorschiff und Achterschiff ist beidseitig wie im Generalplanentwurf gezeichnet
zusätzlich durch ein Fenderkissensystem aus Polyurethan (Fabr. Fassmer oder
gleichwertig) zu schützen.
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 Die Befestigung der gesamten Fenderung, insbesondere der Fenderkissen, ist konstruktiv so zu gestalten, dass ein unkomplizierter Austausch der Segmente möglich
ist.
2.5.5
Schanzkleid
(1)
Feste Schanzkleider sind gemäß Generalplanentwurf vorzusehen. Um Schäden beim
Anlegen zu vermeiden, ist es ca. 5° nach innen einfallend bzw. gemäß Vorschift herzustellen.
(2)
Alle Schanzkleidplatten sind im Bereich von Klüsen verstärkt auszuführen.
(3)
Ausreichende Wasserpforten zur Entwässerung sind zu berücksichtigen.
2.5.6
(1)
2.5.7
Steven
Der Steven des Schiffes ist der Form nach dem anliegendem Generalplanentwurf / Linienriss auszuführen.
Kettenkasten und Ankerklüsen
(1)
Anker sind in Ankertaschen zu fahren.
(2)
Die Ecken der Ankertaschen und die Außenhaut im Ankerbereich sind zu verstärken.
(3)
Die Kettenkästen sind in der Vorpiek vorzusehen und müssen über wasserdicht verschließbare Glattdeckluken zu begehen und lenzbar sein (Anschluss ans „Lenzsystem“).
2.6 Schiffbauliche Verbände
(1)
Das Schiff ist grundsätzlich gemäß der Ausschreibungszeichnung unter Berücksichtigung des Linienrisses und der aktuellen Klassifikationsvorschriften zu erstellen. Die
Spanten sollen aus HP - Profilen bestehen. Spantentfernung max. 500 mm (im Vor- und
Achterschiff entsprechend der Eisklasse ggf. geringer).
(2)
Der Schiffskörper ist durch min. 3 stählerne Querschotte in 4 Abteilungen zu unterteilen:
 Vorpiek mit Kettenkasten
 Wohnbereich / Aufenthaltsbereich
 Maschinenraum
 Achterpiek / Rudermaschinenraum
(3)
Die Materialdicke von Schotten und Wänden ist nach den Vorschriften des DNVGL oder
gleichwertig zu wählen.
(4)
Eisspanten sind entsprechend den Vorschriften anzuordnen.
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2.7
Decks und Aufbauten
2.7.1
Allgemeines
(1)
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Der Abstand der Decks ist so zu wählen, dass folgende lichte Raumhöhen (Stehhöhen)
unter festen Einbauteilen sicher erreicht werden:
 Räume Einrichtungsdeck
: mindestens 2,05 m
 Maschinenraum
: mindestens 2,10 m
(Abweichungen in Absprache mit
der Bauaufsicht)
 MKR
: mindestens 2,10 m
 Aufenthaltsraum Hauptdeck
: mindestens 2,10m
 Hangar
: mindestens 2,40 m
 Sanitätsraum
: mindestens 2,40 m
 Brückendeck / Ruderhaus
: mindestens 2,20 m
(2)
Die Verstärkungen sind nach DNVGL-Vorschrift oder gleichwertig und den örtlichen Beanspruchungen zu dimensionieren. Insbesondere ist hier die Krafteinleitung für den
Kran, die Löschmonitore und die Poller sicherzustellen.
(3)
Senkrechte Kanten sind abgerundet (ca. R=100) auszuführen.
2.7.2
Decks
(1)
Alle begehbaren Decks sind aus Gründen der Rutschsicherheit aus Tränenblech / Riffelblech zu fertigen und an der Außenkante mit einem vorschriftsmäßigen, ca. 100 mm hohem Süll über Deck als Schutz gegen Ausgleiten und Abstürzen zu versehen
(2)
Alle nicht begehbaren Decks bzw. Plattformen und Podeste sind so auszuführen, das die
darunter befindlichen Wände einen Überstand von 50 mm haben, um zu vermeiden, dass
überkommendes Wasser oder Regenwasser unkontrollierbar abfließt.
(3)
Speigatte sind in DN 80 so zahlreich und derart anzuordnen, dass alle Bereiche schnell
und vollständig entwässert werden.
(4)
Alle Speigattrohre sind innerhalb des Schiffskörpers zu führen. Speigatte und Rohrleitungen sind aus Edelstahl auszuführen. Auf eine gute Entwässerung der Decks ist zu achten
(Eisbildung im Winter).
(5)
Die Gangbordbreite soll grundsätzlich 600 mm nicht unterschreiten.
2.7.3
(1)
Ruderhaus
In Abhängigkeit der Gewichtsberechnungen ist das Ruderhaus aus Aluminium (AlMg 4,5
Mn G31 oder gleichwertig) oder aus Schiffbaustahl (wie Schiffskörper) herzustellen. Bei
Aluminium Ruderhaus ist die Verbindung zum Stahldeck aus Schweißverbindern durch
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Verwendung von Stahl-/ Alu Verbindungselementen herzustellen.
(2)
Die Dicke der Ruderhauswände und des Daches soll min. 6 mm betragen. Wände und
Dach sowie die Ausschnitte sind ausreichend zu versteifen.
Rahmenbalken und Unterzüge sind möglichst niedrig zu halten, d.h. die Profildicke ist voll
zu nutzen bzw. die Anzahl der Rahmenbalken und Unterzüge ist zu vergrößern.
(3)
Die Ruderhausfrontwände sind in Höhe der unteren Fenster ca. 15 Grad nach vorn zu neigen.
(4)
Die Rückwände sind in Höhe der unteren Fenster ca. 10 Grad nach vorn zu neigen.
(5)
Die Ruderhausseitenwände sind in Höhe der unteren Fenster ca. 10 Grad nach außen zu
neigen.
(6)
In Höhe der oberen Fenster sind die Wände ca. 35 Grad nach innen zu neigen.
(7)
Senkrechte Kanten sind abgerundet mit einem min. Radius von 100 mm auszuführen.
(8)
Stehhöhe im Ruderhaus siehe Abschnitt 2.7.1 (1).
(9)
Die Fensterausschnitte sind zur Erzielung einer guten Rundumsicht möglichst groß zu halten.
(10) Die Wände des Steuerhauses sind so auszuführen, dass Spiegelungen in den Fenstern
vermieden werden und eine optimale Rundumsicht, auch nach oben und nach hinten gewährleistet ist.
(11) Das Dach muss für Reparaturzwecke und für den Zugang zum Signalmast begehbar sein.
Dazu müssen an geeigneter Stelle (z.B. im Bereich der Ruderhaustüren) eine Leiter angebracht werden können. Aufgrund der Begehbarkeit des Dachteils ist vollständiger Wasserablauf vorn und achtern zu gewährleisten (Eisbildung im Winter).
(12) Geländer auf dem Ruderhausdach in Anlehnung an den Generalplanentwurf.
(13) Türausschnitt an Bb. und Stb. in Anlehnung an den Generalplanentwurf: Bei den Türöffnungen ist der größtmögliche Höhenausschnitt zu erstellen.
(14) Unter dem Ruderhausboden ist ein Heuboden anzuordnen. Er dient zur Aufnahme von diversen Kanälen, Kabeln, Klimaanlage usw.
2.8
Tanks und Behälter
2.8.1
Allgemeines
(1)
Alle Tanks und Behälter sind trimm- und krängungsneutral nach Erfordernis anzuordnen.
Für Inspektionen sind sie mindestens mit einem großen schraubbaren Inspektionsdeckel
für Revisionen zu versehen. An den Tanks ist ein Winkelrahmen für den (die) Deckel aufzuschweißen.
(2)
Die Rohrleitungen sind gut zugänglich und außerhalb zu verlegen.
(3)
Vor dem Verschließen der Tanks / Behälter erfolgt eine Abnahme unter Beteiligung der
Bauaufsicht. Anschließend sind die Tanks / Behälter durch Druckproben auf Dichtigkeit zu
überprüfen.
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Sollten andere Materialien - als in BV gefordert- eingesetzt werden, sind entsprechende
Unterlagen zur Bewertung der Gleichwertigkeit vorzulegen.
2.8.2
Frischwasser- und Abwassertank
(1)
Der Frischwasser- und der Abwassertank (Behälter) sind aus korrosionsbeständigen Stahl
1.4539 in gebeizter und polierter Ausführung mit außen aufgesetzten Versteifungen herzustellen. Alle Tanks müssen auch bei schwimmendem Schiff vollständig entleerbar sein.
(2)
Die Tanks dürfen nicht Teil des Schiffskörpers sein und sind separat als Behälter einzubauen.
(3)
Die Größe der Tanks ist mindestens wie folgt auszulegen:
 1x Frischwassertank
: Gesamtinhalt ca. 3.500 Liter
 1x Abwassertank
: Gesamtinhalt ca. 3.500 Liter
(4)
Für die Dichtungen der Trinkwassertanks (z. B. Mannlochverschlüsse) sind nur trinkwassergerechte Materialien gemäß Trinkwasserverordnung einzusetzen (siehe BV Abschnitt
6.2.4).
(5)
Für Transport und Montage sind nur einwandfreie und saubere Hilfsmittel aus CrNi –
Stählen zu verwenden.
(6)
Bei der Konstruktion und Herstellung der Tanks sind alle Komponenten einschließlich
Transportaugen, Auflager und Haltepunkte einzuplanen und zu integrieren. Es sollen
keine Schweißarbeiten mehr an Bord an den fertigen Tanks ausgeführt werden.
(7)
Verstärkungen / Aussteifungen sind außen auf die Tanks zu setzen.
2.8.3
Brennstofftanks
(1)
Es sollen Brennstofftanks aus Schiffbaustahl (GL – Grad A oder gleichwertig) mit einem
Gesamtinhalt von min. 56.000 Litern einschl. Tagestank eingebaut werden (siehe auch
BV Abschnitt 6.0.2).
(2)
Es sind ein Kraftstofftagestank, ein „Setztank“ und die Vorratstanks in Anlehnung an den
Generalplanentwurf vorzusehen. Die Tanks sind so zu dimensionieren, dass die Antriebsmotoren, die Hilfsdiesel, die Löschpumpenmotoren und die Heizung unter Volllast
für eine Einsatzzeit von mindestens 40 Stunden aus diesen Tanks betrieben werden
können.
(3)
Die Größe des Tagestanks soll mindestens 1.200 Liter betragen.
(4)
Die Kraftstofftanks erhalten ein zugängliches Entwässerungsventil an der tiefsten Stelle
2.8.4
(1)
Altölbehälter / Altöltank
Es soll ein Altöltank (Behälter) aus korrosionsbeständigen Stahl 1.4539 in gebeizter und
polierter Ausführung gemäß BinSchUO / Kap.8 / §8.09 Nr. 2 zum Sammeln von ölhaltigem Wasser und gebrauchten Ölen eingebaut werden. Die Befestigung des Tanks ist
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schraubbar herzustellen.
(2)
Alternativ wird auch ein fest im Schiffskörper integrierter Altöltank aus Schiffbaustahl
(GL – Grad A oder gleichwertig) vom Auftraggeber akzeptiert.
(3)
Die Größe des Tanks ist entsprechend den gültigen Vorschriften auszulegen.
2.8.5
Dekontaminationstank
(1)
Bei einem Brand werden mit den Brandgasen und der Asche viele Schadstoffe frei, die
sich in der Brandschutzbekleidung festsetzen, was u.a. nach einem Atemschutzeinsatz
eine Dekontamination der Ausrüstung notwendig macht. Dies soll im ersten Schritt über
Reinigungsduschen erfolgen. Für das Sammeln des Abwassers aus den Reinigungsduschen soll ein Dekontaminationstank eingebaut werden.
(2)
Der Tank soll mindestens ein Volumen von 2,5 m³ haben.
(3)
Der Tank ist aus korrosionsbeständigen Stahl 1.4571 in gebeizter und polierter Ausführung zu fertigen.
(4)
Alternativ wird auch ein Tank aus Kunststoff PEHD oder gleichwertig vom Auftraggeber
akzeptiert.
(5)
Die Beständigkeit des Materials gegenüber Chemikalien ist nachzuweisen
2.8.6
Schaummitteltank
(1)
Für die Lagerung des Schaummittels sind 4 Tanks a 2,5m³ bzw. alternativ 2 Tanks a
5,0m³ einzubauen.
(2)
Die Schaummittelbehälter sind aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK, ammoniakstabilisiert) oder vergleichbar beständigem Material gegenüber Schaummittel vom Typ
Moussol-APS F-15 / und Mehrbereichsschaummittel Sthamex F-15 der Firma Dr. Sthamer (Produktdatenblätter sind zu beachten) auszuführen.
(3)
Zur Verhinderung des Aufschäumens bei der Befüllung sind der bzw. die Einfüllstutzen
(Füllrohr(e)) für das Schaummittel bis auf den Tankboden zu führen.
(4)
Die Beständigkeit des Materials gegenüber dem genannten Schaummittel ist nachzuweisen.
2.9
Schächte und Abgaspfosten
2.9.1
Luftschächte
(1)
Für die Ausführung und Anordnung von Luftschächten ist zu beachten:
 Widerstandsgünstige Führung des Luftstromes mit Leitblechen bei Kanalumlenkungen
 Querschnitte dürfen nicht durch Armaturen, Rohre, Kabel usw. verengt werden
 Stabile Wandungen zur Verhinderung von Geräuschbildung durch Schwingungen
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 Abnehmbare Jalousien, sowie Wasserfallen mit Entwässerungen für Ansaug- und
Austrittsöffnungen (siehe BV Abschnitt 6.3)
 Verschlüsse für den Brandfall sind zu berücksichtigen (Brandschutzklappen)
 Sichere Vermeidung von Luftkurzschlüssen zwischen Ansaug- und Austrittsöffnungen
(2)
Fest eingebaute Schächte sind durch eine ausreichende Anzahl von Montagedeckeln für
Kontrolle und Wartung zugänglich zu machen.
2.9.2
Abgaspfosten
(1)
Wie im Generalplanentwurf dargestellt sind zwei Abgaspfosten in den Decksaufbau zu
integrieren. Diese dienen zur Aufnahme der Abgasrohre der Hauptmaschinen, der Abgasrohre der Antriebsmotoren für die Feuerlöschpumpen, der Abgasrohre für die Hilfsdiesel und dem Rauchrohr des Heizkessels.
(2)
Die Abgasaustritte sind so auszuführen, dass ein „verrußen“ der Signallaternen, der Radarantenne am Mast und der Löschmonitore ausgeschlossen wird.
(3)
Alle Abgasrohre sind wie im Generalplanentwurf dargestellt schräg nach Außenbords zu
setzen.
(4)
Eine Entwässerung der Schornsteindecken ist sicherzustellen.
(5)
An beiden Abgaspfosten sind schraubbare Montagedeckel für Kontrolle und Wartung
vorzusehen.
2.10
Maschinenfundamente
2.10.1
Ausführung
(1)
Hauptmotoren und Hilfsaggregate sowie sämtliche Hilfsmaschinen sollen elastisch gelagert werden.
(2)
Maschinenlängsträger sind in die Längsverbände einzufügen. Höhenunterschiede in den
Fundamentplatten sind mit flach verlaufenden Übergängen auszugleichen. Ausschnitte
in den Toppplatten für Rohrdurchführungen sind unzulässig. Die Herstellerfirmen der
Motoren sind hierauf besonders hinzuweisen.
(3)
Gute Zugänglichkeit zu allen Teilen der Fundamente von Haupt- und Hilfsmaschine, den
Fundamentbolzen, der Wellenabdichtung und den Konstruktionen des Schiffskörpers
unter den Fundamenten ist sicherzustellen.
(4)
Fundamente von Maschinen und Pumpen sind als Leckwanne auszubilden.
(5)
Für Wartungs- und Reparaturzwecke sind vorzusehen:
 Entsprechende Hebe- und Montageaugen an der Decke für alle Maschinen und
Pumpen nach Angabe der Bauaufsicht
 Schiffbauliche Fundamentierungen unterhalb des losnehmbaren Flurbodens zum
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Absetzen und Verrücken der Maschinen und Pumpen bis hin zu den jeweiligen
Montageöffnungen
 Demontierbare Kranbahnen nach Angabe der Bauaufsicht über den Motoren und
Löschpumpen
2.11
Sondereinrichtung
2.11.1
Gasschleusen
(1)
Siehe BV Abschnitt 7.3.7
2.11.2
Zurraugen und Twistlocks
(1)
Das Hauptdeck ist mit einem Zurraugen-Raster und mit Fundamenten zum Laschen von
einem 20’ bzw. zwei 10’ Containern mit Twistlocks zu versehen. Die Anzahl und Anordnung ist der Generalplanentwurf zu entnehmen.
(2)
Auf dem Brückendeck sind ebenfalls Zurraugen mit Fundamenten zum Laschen von einem 10’ Containern mit Twistlocks zu versehen. Die Anzahl und Anordnung ist der Generalplanentwurf zu entnehmen.
(3)
Die Zurraugen und Twistlocks sind bündig mit dem Deck einzubauen und zu verschweißen. Stolperkanten sind zu vermeiden. Die Auswahl der Größen und die Anordnung sind
im Einvernehmen mit der Bauaufsicht vorzunehmen. Die entsprechende Anzahl der
Twistlocks und Kompensationsstücke zum Ausgleich der Deckbucht / Balkenbucht sind
mitzuliefern.
3
FESTE AUSRÜSTUNG
3.0
Manövriertechnische Anlagen
3.0.1
Ruderpropeller
(1)
Im Bereich des Achterschiffs sind als Propulsionsanlage, zwei Ruderpropeller (Typ
Schottel SRP 330 FP inkl. Düse mit jeweils mindestens 500 KW oder gleichwertig) mit
einer Mindestschubkraft von je 79 kN einzubauen. Die Mindestschubkraft resultiert aus
den geforderten Leistungsdaten des dynamischen Positionierens unter Berücksichtigung
der Schiffsabmessungen aus dem Generalplanentwurf. Die Verwendung einer Düse zur
Erhöhung der Schubkraft ist möglich.
(2)
Der Fahrbetrieb mit nur einem Propeller muss jederzeit und dauerhaft möglich sein. Der
Betrieb muss ohne Beeinträchtigung des stehenden Propellers möglich sein. Es sind die
Anforderungen des DP-Systems bei der Auslegung der Redundanz relevanter Komponenten zu beachten. Die komplette Steuerung und Überwachung der Ruderpropeller er-
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folgt von der Brücke aus. Die Steuerung soll als ein redundant ausgelegtes wegabhängiges elektro-hydraulisches Steuerungssystem mit zeitabhängigem Notsteuersystem ausgelegt werden. Bei Ausfall des elektronischen Copilot-Steuerungssystems soll automatisch eine Umschaltung auf ein zeitabhängiges Steuerungssystem erfolgen. Die Überwachung beinhaltet mindestens eine Anzeige zur Betriebsklarmeldung, eine Drehzahlanzeige und Schubrichtungsanzeiger beider Ruderpropeller. Zusätzlich sind an Backbord
und Steuerbord Seitenfahrstände („Nockfahrstände“) und ein rückwärtiger Fahrstand einzurichten.
(3)
Die Dimensionierung der Kardanwelle und der elastischen Kupplung zur Kraftübertragung soll auf Basis von TVA-Berechnungen erfolgen und Einflussgrößen des Antriebes
berücksichtigen. Der AG behält sich das Recht vor, diese Berechnungen einer Klassifikationsgesellschaft zur Prüfung vorzulegen.
(4)
Die kompletten Anlagen, inklusive aller für den Fahrbetrieb notwendigen Komponenten
sind gemäß einer Klassifikationsgesellschaft auszuführen. Eine Abnahme der verbauten
Komponenten ist nicht erforderlich. Es wird ein Zertifikat der SUK für Binnenschiffe Zone
II gefordert. Zudem müssen beide Ruderpropeller, inklusive verbauter Komponenten für
ein DP-System zugelassen sein, falls dies durch eine Zulassungsstelle gefordert wird.
Der AG behält sich vor das DP-System durch eine Klassifikationsgesellschaft abnehmen
zu lassen. Die Ruderpropeller und sämtliche dazugehörige Komponenten sind für den
Eisbetrieb in Anlehnung an Richtlinien und Vorschriften einer Klassifikationsgesellschaft
auszulegen. Als Grundlage für die Anforderungen an den Eisbetrieb dienen die Vorgaben DNVGL E. Eventuell geforderte höhere Leistungsreserven sind hierbei zu vernachlässigen.
(5)
Die außenbords liegenden Teile der Ruderpropeller sind durch Magnesium-Anoden in
ausreichender Anzahl mit einer Mindesthaltbarkeit von 2 Jahren zu schützen. Die Halterung der Anoden soll auf einem aufgeschweißten Dopplungsblech mit einem kleinen Metallfuß verschraubt werden. Auf einen ausreichend großen Spalt zwischen Anode und
Dopplungsblech ist zu achten. Bei Verwendung einer Düse ist eine Ausführung aus
Schiffbaustahl mit Innenbeschichtung aus rostfreiem Stahl, die an den Ruderpropeller
verschraubt wird, zu verwenden.
(6)
Zur Pflege, Wartung und Unterhaltung ist auf eine gute Zugänglichkeit zu allen Teilen
der Propulsionsanlage zu achten.
3.0.2
(1)
Bugstrahlruder
Im Vorschiff sind zwei elektrisch angetriebene Querstrahlruder (Typ Schottel STT 170
mit jeweils 330 KW Nenneingangsleistung bei 1480 U/min) mit stufenloser Drehzahlregelung / -verstellung und einer Mindestschubkraft im Stand von je 52 kN einzubauen.
Die Mindestschubkraft resultiert aus den geforderten Leistungsdaten des dynamischen
Positionierens unter Berücksichtigung der Schiffsabmessungen aus dem Generalplanentwurf.
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(2)
Beide Querstrahlruder sind voll redundant auszuführen. Bei Ausfall eines Antriebes,
bzw. eines Querstrahlruders muss es möglich sein, die verbliebene Antriebe / Querstrahlruder miteinander zu koppeln (Kreuzschaltung).
(3)
Die komplette Steuerung und Überwachung der Querstrahlruder erfolgt von der Brücke
aus. Die Überwachung beinhaltet mindestens eine Anzeige zur Betriebsklarmeldung,
eine Drehzahlanzeige und die Drehrichtung beider Querstrahlruder. Zusätzlich sind an
Backbord und Steuerbord Nockfahrstände und ein rückwärtiger Fahrstand einzurichten.
(4)
Die kompletten Anlagen, inklusive aller für den Fahrbetrieb notwendigen Komponenten
sind gemäß einer Klassifikationsgesellschaft auszuführen. Eine Abnahme der verbauten
Komponenten ist nicht erforderlich. Es wird ein Zertifikat der SUK für Binnenschiffe Zone
II gefordert. Zudem müssen beide Querstrahlruder, inklusive verbauter Komponenten für
ein DP-System zugelassen sein, falls dies durch eine Zulassungsstelle gefordert wird.
Der AG behält sich vor das DP-System durch eine Klassifikationsgesellschaft abnehmen
zu lassen.
(5)
Beide Quertunnel sind als geschweißte Konstruktion aus Schiffbaustahl Grad A auszuführen. Im Bereich des Propellers ist zum Schutz vor Verschleiß ein Ring aus rostfreien
Stahl in den Tunnel zu schweißen. Der Tunnel muss komplett in die Bodenstruktur integriert sein. Als Schutz gegen Korrosion sollen 18 kg Magnesium-Anoden in ausreichender Anzahl an die Tunnelinnenwand und die Stützarme des Unterwassergetriebes vorgesehen werden. Die Anoden sollen auf einem Dopplungsblech mit einem kleinen Metallfuß fixiert werden, um einen ausreichend großen Spalt zu gewährleisten. Für den Eisbetrieb sind Schutzgitter vor den Tunneln vorzusehen. Die Tunnelwandung und die Propeller sind für den Eiseinsatz auszulegen und ggf. entsprechend zu verstärken.
(6)
Zur Pflege, Wartung und Unterhaltung ist auf eine gute Zugänglichkeit zu allen Teilen
der Bugmanövriereinrichtung zu achten.
3.1
Ankern, Verholen und Festmachen
3.1.1
Ankereinrichtung
(1)
Die Ankereinrichtung ist gemäß Ausrüstungsleitzahl und unter Berücksichtigung der Vorschriften auszulegen. Die Verwendung von Ankern mit hoher Haltekraft ist zulässig, sofern sie von genehmigter Bauart sind. Verbindungsteile (Wirbel) zwischen Anker und
Kette müssen einer Zugkraft standhalten, die 20 % höher als die Bruchkraft der entsprechenden Kette ist. Ein Kettenersatz durch Drähte jeglicher Art ist unzulässig.
(2)
Es ist eine elektrische Ankerwinde mit 2 Spillköpfen (Fabr. Steen oder gleichwertig) in
Anlehnung an den Generalplanentwurf und entsprechend den Vorgaben der SUK vorzusehen.
(3)
Anker und Kette sind seewasserbeständig auszuführen.
(4)
Ankerklüsen müssen entsprechend aufzunehmender Kräfte von kräftiger Bauart sein.
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Ihre Position und Neigung müssen so angeordnet sein, dass sie das Aufnehmen und
Absenken der Anker erleichtern und dabei Schäden am Schiffskörper vermieden werden. Die Teile, auf denen die Ketten lagern, müssen mit einem angemessenen Radius
abgerundet sein. Das Vorschiff muss derart gebaut sein, dass die Anker nicht aus der
Seitenaußenhaut herausragen. Bei der Verwendung von zwei Ketten ist der Kettenkasten in zwei Abteilungen zu unterteilen. Jede Abteilung muss groß genug für die Aufnahme von der gesamten Länge einer Kette ausgeführt werden. Die Unterbauten für Ankerwinden und Kettenstopper sind gemäß den Richtlinien und Vorschriften einer Klassifikationsgesellschaft auszulegen.
(5)
Der Anker ist vorschriftsgemäß mit der Schiffsidentität und dem Ankergewicht in erhabener Schrift dauerhaft zu kennzeichnen. Die Kette ist entsprechend der Längen farblich
zu kennzeichnen. Die Verbindungsglieder sind farblich hervorzuheben.
(6)
Es sind bei Auslegung und Bau der Ankereinrichtung die Richtlinien und Vorschriften der
SUK für Binnenschiffe zu beachten. Eine Abnahme der Ankereinrichtung erfolgt durch
einen Sachverständigen der SUK u. a. durch eine Erprobung aller für ein Ankermanöver
nötigen Funktionen.
3.1.2
Verholeinrichtung
(1)
Das Schiff ist entsprechend seiner Größe, seinem Einsatzprofil und in Übereinstimmung
mit geltenden Richtlinien und Vorschriften mit Festmacher- und Verholeinrichtungen
(Klüsen und Pollern) auszurüsten. Die Anzahl und Anordnung der Festmacher- und Verholeinrichtung ist gemäß Generalplanentwurf auszuführen.
(2)
Es sind mindestens 11 Stück Doppelpoller zum Festmachen nach DIN 82607 vorzusehen.
Je ein Doppelpoller auf dem Vorschiff und zwei Doppelpoller auf dem achteren Arbeitsdeck
sind in verstärkter Ausführung als Schleppeinrichtung vorzusehen. Auf dem Vorschiff sind
mindestens 5 Stück, am Heck mindestens 2 Stück Hörnerklüsen nach DIN 81915 in die
Schanz zu integrieren. 2 Stück Umlenkrollen nach DIN 81907 sind gemäß Generalplanentwurf so neben der Ankerwinde zu platzieren, dass der Verholspil zum verholen von Festmachertrossen genutzt werden kann. Zusätzlich ist eine ausreichend stark dimensionierte
Verholwinde nach DIN 81907 auf dem achteren Arbeitsdeck zu platzieren, die ein Verholen
der achteren Festmachertrossen ermöglicht. Zugkraft und Größe der Verholwinden ist dem
Einsatzzweck in Übereinstimmung mit Richtlinien und Vorschriften zu bestimmen. Nach
Vorgabe der Bauaufsicht sind zusätzlich Klampen an Stb.- und Bb.-Seite an den Relingsbzw. Schanzkleidstützen zum Festmachen von Fendern vorzusehen.
(3)
Änderungen der Anordnung von Pollern und Klüsen sind im Einvernehmen mit der Bauaufsicht vorzunehmen.
(4)
Anzahl, Längen und Durchmesser, sowie deren Beschaffenheit von Trossen und Leinen
sind gemäß den Vorschriften der SUK und in Anlehnung an die Richtlinien und Vorgaben
einer Klassifikationsgesellschaft festzulegen. Ein möglicher Ersatz durch Drähte bedarf der
Zustimmung des AG.
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(5)
Es ist dem AG vor Festlegung der Verhol- und Festmachereinrichtung ein Seilführungsplan
zur Genehmigung vorzulegen. Der genehmigte Seilführungsplan ist Bestandteil der Dokumentation zur Bauausführung und in den Abgabeunterlagen inbegriffen.
(6)
Zum Verstauen der Leinen an Deck sind je ein Leinenkorb im Vor- und Achterschiffsbereich anzubringen .
3.2
Rettungsausrüstung
3.2.1
Bergeplattform
(1)
Zum Bergen von Gegenständen / Personen und als Anlegestelle für kleinere Boote, ist
am Heck eine feste Bergeplattform gemäß Generalplanentwurf vorzusehen.
(2)
Die mind. 1000 mm tiefe und mind. 4000 mm breite Bergeplattform ist für eine Flächenlast von mindestens 0,5 t/m² ausreichend stark auszulegen und mit entsprechenden Versteifungen in die Schiffsstruktur einzubinden. Eine Gummischeuerleiste ist um die Plattform herumzuziehen. Die Ecken sind stark abzurunden.
(3)
Der Zugang zur Bergeplattform ist mit einer mind. 3000 mm breiten Treppe sicherzustellen, so dass die Bergeplattform durch Rettungspersonal, inklusive Personentrage zum
Abtransport von verletzten Personen möglichst leicht erreicht werden kann. Alle Trittflächen sind mit rutschhemmendem Belag (Alu-Quintettblech) auszuführen. Wo möglich
sind in Absprache mit der Bauaufsicht Handgriffe an der Bergeplattform zu montieren.
Schnellstmöglicher Wasserablauf muss gewährleistet sein.
(4)
An der Bergeplattform ist Mittschiffs eine Klappleiter so zu montieren, so dass sie von
einer im Wasser befindlichen Person selbstständig heruntergeklappt und leicht bestiegen werden kann. In dieser Stellung muss die Leiter ca. 1,20 m ins Wasser reichen. Die
Ausführung muss mit Mittelholm und seitlich auskragenden Sprossen erfolgen (geeignet
für Taucheinsätze). Die Klappleiter einschl. Handlauf für Taucher kann als steckbare
Konstruktion ausgeführt werden.
(5)
Für das Festmachen des Arbeitsbootes sind Belegklampen oder Ringe nach Angabe der
Bauaufsicht an der Bergeplattform vorzusehen. Um Stolperstellen zu vermeiden sollen
die Ringe oder Klampen bündig (versenkt) mit der Plattform ausgeführt werden.
3.2.2
Rettungsinseln
(1)
Es sind 2 Stück aufblasbare Reversible Life Rafts für mindestens 52 Personen an geeigneter Stelle auf entsprechend vorgeschriebenen Lager- / Abrollgestellen (Fabr. Survitec
Zodiac Deck Cradles oder gleichwertig) vorzusehen.
(2)
Bei der Auswahl der Reversible Life Rafts sind die Vorgaben und Richtlinien der SUK
bzw. der Klassifikationsgesellschaft zu beachten. Die Reversible Life Raftss müssen
nach Herstellerangaben geprüft und gekennzeichnet sein.
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(3)
3.2.3
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Die Reversible Life Rafts müssen von ihrem Aufstellungsort rasch und sicher von einer
Person über Bord gelassen und beim Zuwasserbringen selbsttätig (ohne Kranhilfe) oder
durch Handauslösung aufgeblasen werden können.
Rettungsringe, Rettungswesten
(1)
Zusätzlich zu der nachfolgend aufgeführten Rettungsausrüstung sind die kompletten
Rettungseinrichtungen grundsätzlich nach den Forderungen der SUK und den bautechnischen Vorschriften auszulegen. Die Rettungsmittel müssen an Bord so untergebracht
sein, dass sie im Bedarfsfall leicht und sicher erreicht werden können. Verdeckte Aufbewahrungsstellen müssen deutlich gekennzeichnet werden.
(2)
Es sind mindestens 6 Rettungsringe nach EN 14144 oder SOLAS R. 7.1 und LSA Code
Absatz 2.1 an Bord vorzusehen. Sie müssen sich verwendungsbereit an geeigneten
Stellen an Deck befinden, wobei ein Rettungsring sich in unmittelbarer Nähe des Ruderhauses befinden muss und mit einem selbstzündenden, batteriebetriebenen, in Wasser
nicht verlöschenden Licht versehen sein muss.
(3)
Alle Beschläge und Ausrüstungsteile von Rettungseinrichtungen sind aus nichtrostendem Stahl zu fertigen.
(4)
Die genaue Positionierung und Halterung der Rettungsringe ist mit der Bauaufsicht abzustimmen.
(5)
An Bord sind mindestens 55 Stück Rettungswesten (30 Stück Secumar Survival 275 FW
und 25 Secumar 40SF oder gleichwertig) entsprechend der Normen EN 395, EN 396,
EN ISO 12402-3 oder EN ISO 12402-4 griffbereit vorhanden sein. Siehe auch BV Abschnitt 11.11)
(6)
Alle Rettungswesten müssen gemäß den Herstellerangaben geprüft und gekennzeichnet sein.
(7)
Für die Stauung von Rettungswesten sollen die Kastenbänke im Aufenthaltsraum
(Hauptdeck) dienen. Weitere / Alternative Staumöglichkeiten sind in Absprache mit der
Bauaufsicht vorzusehen. Bei der Stauung ist eine natürliche Be- und Entlüftung herzustellen.
(8)
Zusätzlich ist für die Personenrettung (siehe auch BV Abschnitt 11.11) noch zu berücksichtigen:
 2 Stück Rettungsbrook Bb und Stb (ähnlich „Bundesmarine“) mit an der Schanz angebrachten Befestigungspunkten
 1 Stück RLS Rescue Star einschl. Hakengeschirr (Sicherheitshaken, Stopperblock
etc.) zur Aufnahme mehreren Personen (Fa. TEDIMEX GmbH oder gleichwertig)
 2 Stück Moje-Rettungslifte M1 der Fa. MOJE Rettungssysteme GmbH oder gleichwertig
3.3
(1)
Signal- und Radarmast
Zur Aufnahme der Positionsleuchten, der Funk- und Radarantennen sowie der Tages-
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und Nachtsignale ist auf dem Ruderhausdach ein begehbarer Signalmast und Radarplattform aus seewasserbeständigem Aluminium gemäß Generalplanentwurf aufzustellen.
(2)
Der Mast ist unter Berücksichtigung der Löschwasserleitung und des im Top vorzusehenden Monitors und den daraus resultierenden Rückstellkräften sehr stabil und biegesteif
ausführen.
(3)
Der Mast ist ca. auf Höhe des Ruderhausdachs klappbar auszuführen. Über geschraubte Flanschverbindungen und ein Scharniersystem muss das Legen des Mastes
auf ca. 90° möglich sein. Das Legen des Mastes erfolgt mit Kranhilfe.
(4)
Als Wahlposition ist eine hydraulisch Klappvorrichtung für den Mast anzubieten.
(5)
Für Wartungs- und Instandsetzungszwecke ist der Mast mit einer Steigeleiter mit Fallschutzschiene und Fallschutzläufer mit Sicherheitsgurt auszustatten.
(6)
Die für den Betrieb des Schiffes notwendigen Tages- und Nachtsignale sowie die komplette Lichterführung einschl. blauem Funkellicht, gelber Warnlampe, Tyfon-Licht und Reservelaternen sind gemäß Vorschrift in „LED Technik“ einzubauen bzw. mitzuliefern.
(7)
Für das Hissen der Tagessignale (Ball-Rhombus-Ball) ist eine von Hand betriebene Vorrichtung vorzusehen.
(8)
Für die erforderlichen Schäkel, Blöcke, Wanten und Ständer mit Halterungen und Befestigungen sind die Werkstoffe 1.4529 / 1.4539 vorzusehen. Die Flaggenleinen gemäß DIN
EN 699 sind nach Angaben der Bauaufsicht geflochten mit Niro-Kauschen und gespleißt,
entsprechend anzupassen.
(9)
Sämtliche elektrischen Kabel und Anschlüsse sind nach Absprache der Bauaufsicht witterungsfest und gleichzeitig wartungsfreundlich am Mast zu befestigen. Eine entsprechende
Zugänglichkeit und Anzahl von Schnittstellen insbesondere für das Klappen des Mastes
muss hierfür vorgesehen werden.
3.4
Luken und Verschlüsse
3.4.1
Ausführung
(1)
Anordnung der Luken in Anlehnung an den Generalplanentwurf.
(2)
Auf dem Hauptdeck sollen nur Glattdeckluken vorgesehen und eingebaut werden.
(3)
Lukendeckel aus Stahl mit Gummidichtung
(4)
Alle Luken sind nach Vorschrift anzuordnen und wartungsarm, leichtbedienbar, wasserdicht auszuführen.
(5)
Die Glattdeckluken sind mit einer nach außenbords führenden Niro-Entwässerung auszuführen, deren Reinigung bei Verstopfung möglich sein muss.
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(6)
Breiter Wassergraben und eingelassene Handgriffe sind vorzusehen
(7)
Sämtliche Knaggen für die Vorreiber sind mit schraubbaren Schleißplatten aus korrosionsbeständigem Stahl zu belegen. Schlüssel zur Betätigung der Vorreiber sind nach Örtlichkeit zu haltern.
(8)
Lukenscharniere, Feststellvorrichtungen, Scharnierbolzen, Schmiernippel usw. sind aus
korrosionsfesten Material (nichtrostender Stahl 1.4529 bzw. 1.4539) auszuführen.
(9)
Einbau von Gasdruckdämpfer für leichte Handhabung, wo erforderlich und nach Vorgabe
Auftraggeber.
(10) Die lichte Öffnung darf durch Einstiegsleitern und Gasdruckfedern nicht beeinträchtigt werden.
(11) Weitere Montageöffnungen sind in Absprache mit dem AG vorzusehen.
(12) Bei Luken, die als Notausstieg dienen, sind die Verschlüsse so zu gestalten, dass sie
auch in verschlossenem Zustand von innen geöffnet werden können.
3.4.2
(1)
Einzubauende Luken
Folgende Luken sind einzubauen:
 Zwei schraubbare Montageluken über den Schottelantrieben auf dem Hauptdeck,
Größe min. 2100 mm x 2100 mm bzw. entsprechend den Schottelantrieben
 Eine schraubbare Montageluke neben dem Hangar auf dem Hauptdeck
ca.Spt.13-21, Größe min. 3500 mm x 2500 mm
 Schraubbare Montageluken über den Kastenkühlern auf Bb. und Stb. Seite.
Größe entsprechend der gewählten Kastenkühler
 Eine Wartungsluke / Notausstiegsluke für den Ruderraum auf Bb. Seite
ca. Spt. 6-8, Größe min. 700 x 700 mm.
 Eine Notausstiegluke min. 700 x 700 mm für den Maschinenraum auf Bb. Seite
ca. Spt. 8-10
 Eine Notausstiegluke min. 700 x 700 mm für die Aufenthaltsräume und Kammern
auf Mitte Schiff ca. Spt. 50-52
 Eine Notausstiegluke min. 700 x 700 mm für den Besprechungs- und Aufenthaltsraum auf Mitte Schiff ca. Spt. 50-52
 Eine Notausstiegluke min. 700 x 700 mm für die Aufenthaltsräume und Kammern
auf dem Hauptdeck neben dem vorderen Löschmonitor
 Eine Glattdeckluke für die Vorpiek, Größe 700 x 700 mm
3.5
(1)
Hebezeuge (Bordkran)
Als Grundposition ist ein hydraulisch betriebener Marine - Faltkran (Fabr. Palfinger Typ
65002 oder gleichwertig) zu montieren. Als Wahlposition ist ein hydraulisch betriebener
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Marine - Faltkran (Fabr. Palfinger Typ 65002 oder gleichwertig) für bemanntes Ein- und
Aussetzen des Arbeitsbootes auszulegen und mit den dafür erforderlichen Sicherheitsauszurüstungen zu liefern. Die nachfolgenden techn. Spezifikationen gelten für beide
Kranausführungen.
(2)
Der Kran ist auf dem Arbeitsdeck gemäß Generalplanentwurf zu montieren. Der Kran ist
in robuster, den Einsatzbedingungen angepasster Bauweise mit Abnahme durch die
SUK und –Zertifikat einschl. Prüfbuch für Hebezeuge und entsprechend DIN 15018 und
EG-Maschinenrichtlinie mit CE-Zeichen zu liefern, aufzustellen und in Betrieb zu nehmen (Kranhydraulik siehe BV Abschnitt 6.4 und Elektrik siehe BV Abschnitt 8).
(3)
Das Zuwasserlassen, bzw. an Bord holen von 20ft- bzw. 10 ft.-Containern sowie des Arbeitsbootes muss genauso möglich sein, wie das Bergen von Gegenständen aus dem
Wasser.
(4)
Schiffstrukturen, wie Fundamente und Unterzüge müssen derart dimensioniert sein,
dass Kräfte und Momente, die durch den Kran während des Anhebens als auch während der Fahrt eingeleitet werden, sicher aufgenommen werden können. Entsprechende
rechnerische Nachweise sind dem AG vor Baubeginn vorzulegen.
(5)
Die Steuerung des Kranes soll mit Funkfernsteuerung für alle Funktionen feinfühlig und stufenlos regelbar erfolgen. Bei Versagen der Funkfernsteuerung muss zur hundertprozentigen Aufrechterhaltung des Betriebes eine entsprechende zweite Bedienmöglichkeit vorhanden sein. Für den Notbetrieb ist eine hydraulische Bedienung von Hand vor Ort vorzusehen. Auch bei Ausfall der Kranhydraulik müssen das Fieren der jeweiligen Last, das Eindrehen sowie Absenken des Auslegers und das Einfahren des Auslegerarmes in Seestellung möglich sein.
(6)
Erforderliche Überlastsicherungen sind einzubauen und für alle Endlagenfunktionen sind
vorzugsweise berührungslose Endschalter vorzusehen.
(7)
Der Betrieb ist für eine Umgebungstemperatur von - 20° bis + 45° C. sicherzustellen.
(8)
Alle Komponenten (Hydraulikzylinder, Winde, Lagerungen etc.) müssen seewasserbeständig ausgeführt sein.
(9)
Die Gestellung eines Werkmonteurs zur Einweisung der Besatzung für 3 Arbeitstage ist
in den Preis einzurechnen (Schulungsort ist Hamburg).
(10) Für den Kran ist eine wetterfeste Persenning nach Angaben der Bauaufsicht vorzusehen.
(11) Ansonsten ist der Kran ist für die Schiffsaufstellung mit folgenden Mindestanforderungen
auszurüsten:
 Marinekran mit Grundgestell für minimalen Platzbedarf, mit vollhydraulischer Reichweite, min. 14 m, Schwenkbereich ca. 360°, vollhydraulischer Überlastabschalteinrichtung und Lasthaken
 Nutzlast mind. 2 t SWL bei 14,0 m Auslage
 hydraulische Seilwinde, min. 40 m verzinktes Seil, Hakengeschwindigkeit und hydraulischer Schubstopp nach Absprache mit Bauaufsicht
 Steuerung über Funk-Fernbedienung (Bauchladen), alle Steuervorgänge müssen
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sich feinfühlig (proportional) fahren lassen.
 Bedienpult mit Schutzhaube aus Niro (Ventilblock an Kransäule bzw. Deck montiert
als Notfahrstand))
 Lastanzeige in Prozent angezeigt im Bauchladen der Funkanlage
 2 Stück berührungslose Endschalter (IP 56), damit ggf. eine Drehbereichsbegrenzung nach Örtlichkeit und Angabe der Bauaufsicht vorgenommen werden kann
 Buchsen und Bolzen aus nichtrostendem Material hydraulische Leitungen,
Schlauch- und Rohrverschraubungen, Schrauben und Muttern (ausgenommen Montageschrauben und höherfeste Verbindungen, die entsprechend marinisiert und geschützt sein müssen) sowie Schmiernippel aus nichtrostendem Stahl, 1.4571
 Kolbenstangen und Bolzen korrosionsfest für den Einsatz auf dem Wasser (seewasserbeständig)
 Hydraulikzylinder mit Eisringen
 spezielle seewasserbeständige Beschichtung auf sandgestrahltem Untergrund,
mind. Dicke 150 mμ
 Lackierung: RAL Farbton nach Angabe Bauaufsicht
 Der kompl. Kran mit allem Zubehör muss nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften der SUK geprüft und CE - zertifiziert sein. Alle gültigen Vorschriften insbesondere die UVV sind einzuhalten.
 An dem Kran muss dauerhaft und gut sichtbar die Angabe über die höchstzulässige
Nutzlast und Ausladung angebracht sein.
 Der Kran muss mit einem Fabrikschild versehen sein, das mindestens folgende Angaben enthält: Hersteller oder Lieferant, Baujahr, Fabriknummer und Typ (falls Typenbezeichnung vorhanden)
 Hubwinden müssen so ausgebildet oder eingestellt sein, dass es nicht möglich ist,
die Nutzlast um mehr als 10% zu überschreiten.
 Bei Kranen mit ausladungsabhängigen Nutzlasten muss sich die Überlasteinrichtung automatisch an die wechselnden Ausladungen anpassen.
 spezielle marinisierte Steuerventile
 Lasthalteventile am Hub-, Knick- und Ausschubzylinder
 Schnelllaufwinde
 Windentrommel mit Seilrillen und Mehrscheibenlamellenbremse
 Seilüberlastabschaltung und Lastmomentenbegrenzung für Kran und Winde mit
elektrischem oder hydraulischem Schubstopp
 Krängungswarneinrichtung mit optischer und akustischer sowie einstellbarer Verzögerung und Lautstärkenregulierung ausgerüstete Warneinrichtung einschl. Quittierungsschalter, Lampentester usw. komplett im Ruderhaus. Die Krängungswarneinrichtung muss bei einer Krängung von 5° tätig werden.
 Bei Ausfall der Antriebsenergie muss es möglich sein, die hängende Last gefahrlos
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abzusetzen.
 Für die Kranwinde ist ein Betriebsstundenzähler zu installieren.
 Schläuche und Schlauchleitungen aus neuester Produktion (Herstellungsjahr des
Kranes)
 Dokumentation, Prüfbuch und Konformitätserklärung usw. sind mitzuliefern
3.6
(1)
Arbeitsboot
Es ist ein Aluminium - Arbeitsboot (Fabr. Deters 5500BK oder gleichwertig) aus AlMg 4,5
mit Bugklappe für die gewerbliche Schifffahrt mit Ausstattung als Rettungsboot RTB 2
nach DIN-EN 14961 mit folgenden Mindestanforderungen vorzusehen:
 Abmessungen (L x B) ca. 5,50 x 2,30 m
 Tiefgang: ca. 0,35 m
 Leergewicht: ca. 1200 kg
 Zuladung: ca. 1200 kg
 Personenzahl: 10
 Außenborder: mind. 67 KW (Fabr. Honda oder gleichwertig)
 BSBG (Binnenschiffahrts- Berufsgenossenschaft) zugelassen, GS geprüft (mit Bescheinigung) und CE - Zertifizierung und Herstellerschild
(2)
Das Arbeitsboot ist mindestens wie folgt auszustatten:
 Ausrüstung nach DIN-EN 14961
 Innenboden aus rutschfestem Quintettblech
 Selbst lenzender Doppelboden
 Wasserdichter Doppelboden mit getrennten Luftkammern
 Stauraum vorne (Bb. / Stb.) mit Spritzwasser geschütztem Deckel
 Bugklappe, mechanisch mit Niro Seilwinde und Verriegelung
 Verstärkte Bodenbeplattung (min. 4mm)
 Spiegelverstärkung für Außenborder – Einsatz
 2 Stück Plattformen am Spiegel
 4 Stück Heißaugen zum Kranen
 6 Stück zusätzliche Zurraugen als Befestigungsaugen
 1 Reling auf Dollbord
 Umlaufende Griffmöglichkeiten ca. 30 cm über der Wasserlinie
 Klappbarer Geräteträger mit Schnellverschluss
 3 klappbare Sitzbänke mit Teakholzlattenrosten
 2 austauschbare Staukisten
 Gasdruckdämpfer nach Erfordernis bzw. Angabe Bauaufsicht
 Gummischeuerleiste Typ „Fassmer“ 100x80 oder gleichwertig
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 LED-Beleuchtung für See- und Binnenwasserstraßen
 Wartungsfreie Batterie, 12V nach Angabe Auftraggeber
 Blaulicht nach Angabe Auftraggeber
 Ladegerät und Landanschluss CEE-Stecker
 Signalhorn
 Steuerstand
 Propellerschutz
 Halterung für 2 Stück Brennstoffkanister („Natokanister“)
 Möglichkeit den Außenborder im Notbetrieb über die Reservekanister zu betreiben
 1 Stück Tauchleiter Heißgeschirr mit Prüfbelastungstest
 1 Stück Ganzpersennig aus „LKW Planenstoff“ mit steckbarem Alu Untergestell für
das Boot
 1 Stück Handfeuerlöscher 6 kg CO2 mit Befestigung in Stauraumkiste
 1 Stück 6 kg Pulverlöscher mit Befestigung in Stauraumkiste
 Unterboden-Schutzanstriche mit 2 K Farbe
 Farbanstrich der Außenhaut – Seitenwände RAL 3000 mit:
o Beschriftung seitlich Bb. und Stb: 112 Symbol Telefonhörer im Kreis
FEUERWEHR HAMBURG
o Im Bugbereich Name nach Absprache
 1 Stück elektr. Suchscheinwerfer (Fabr. Jabsco oder gleichwertig) mit Joysticksteuerung
 1 Stück Wasserdichter Feuerwehr-Handscheinwerfer inkl. Ladehalterung (Hersteller:
CEAG, Modell SEB 8 oder gleichwertig)
 2 Bordsteckdosen
 Yachtradar, kombiniert mit einem Side-Scan-Sonar und Echolot
 Seefunk, 1 x fest verbaut mit der Möglichkeit, 3 Kanäle zeitgleich abhören zu können, 1 mobiles Gerät
 AIS
 Feuerwehrfunk, 1 MRT, 1 HRT
 Ladegerat für die Batterie des Fahrzeuges und entsprechenden Stromanschluss im
Bereich des Lagerortes
 Trailer mit höhenverstellbarer Deichsel incl. Ringöse für LKW-Kupplung und Kugelkopf für PKW-Kupplung
 Vorrichtungen für das Kranen des Bootes
 Tank min. 80 Liter, Material: Edelstahl
(3)
Ein Bootslagergestell ist passend zum Boot demontierbar anzufertigen und auf dem hin-
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teren Hauptdeck zu befestigen. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen das Bootslagergestell einschl. Arbeitsboot auf dem Brückendeck anstelle des „Pulver – Containers“ mit
Kranhilfe abzustellen und mittels Twistlocks sicher zu befestigen.
(4)
Zum Schutz gegen Beschädigungen ist das Boot in Kunststoffhalterungen zu lagern.
Entsprechend passende Verzurreinrichtungen sind mitzuliefern.
(5)
Bestandteil des Auftrags ist auch die Lieferung von einem geeigneten, der StVZO entsprechenden und TÜV-zugelassenen einachsigen Straßenbootstrailer. Der Trailer ist
mindestens wie folgt zu liefern:
 stabile, verwindungssteife und geschweißte Fahrgestellrahmen sollte aus feuerverzinkten Stahlprofilen bestehen und in seinen Grundeigenschaften einem Bootstrailer
der Fa. Techau, Fa. Harbeck oder gleichwertig entsprechen.
 Der einachsige Trailer ist aus Sicherheitsgründen gebremst auszuführen.
 Der Trailer sollte hinsichtlich der Nutzlast ausreichend dimensioniert sein, seitens
des Auftraggebers wird mit einer Nutzlast von 1300 kg gerechnet. Die Anpassung
und ausreichende Dimensionierung des Trailers bezüglich des zu liefernden Bootes
liegt in der Verantwortung des Bootslieferanten und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
 TÜV Abnahme und Betriebserlaubnis (100 km/h) mit Kfz-Brief (ABE nicht ausreichend)
 Rückfahrautomatik
 Niro Seilwinde mit Sicherheitshaken
 2 Seitenstützrollen vorne
 Je Seite 2 breite PU Kielrollen
 Auf- und Abrollvorrichtung
 Aluminium Laufsteg
 Kotflügel mit Trittblechen
 Spezialstoßdämpfer
 4 Stück Ösen am Rahmen und
 Kugelkupplung 50 mm
 Windenstand mit Sicherheitsgurtwinde und Gurtband, kein Stahlseil
 Stützräder vorne mit Luftbereifung
 Reserverad mit Reserveradhalter
 Markenbereifung, zusätzlich ein Reserverad mit Halter
 auszieh- und abnehmbare Lichtleiste 12 V mit Mehrkammerleuchten, dabei Lichtleistenbügel mit Excenterverschluss
 Elektrostecker 13-polig
 verzinkte Peilstangen als Einfahrhilfe
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 beidseitiger Laufsteg aus Aluminiumblech von der Deichsel bis kurz vor die Radachse
 Narbenspülung
Landgang
3.7
(1)
Es ist ein Aluminium Landgang (Fabr. Fassmer oder gleichwertig) mit allem Zubehör wie
Klappgeländer, Rollen, Befestigungshaken usw. gemäß den SUK Vorschriften mitzuliefern. Der Landgang ist auf der Unterseite mit einem Poliamid-Verschleißschutz zu versehen. Halterung und Befestigung nach Angabe der Bauaufsicht.
(2)
Für Rettungsmaßnahmen ist zusätzlich eine Aluminuium Gangway (Fabr. Fassmer oder
gleichwertig) gemäß dem Generalplanentwurf mindestens wie folgt vorzusehen:
 Kompl. mit Zubehör wie Klappgeländer, Rollen, Befestigungshaken
 Unterseite der Gangway mit Poliamid-Verschleißschutz
 Lichte Breite mindestens 0,8 m
 Länge gemäß Generalplanentwurf bzw. nach Angabe Auftraggeber

Bordseitig ist die Gangway fest auf einer Drehvorrichtung zu lagern, so dass ein
Schwenkbereich von ca. 170° über die Bb.-Seite erfolgen kann. Gleichzeitig soll die
Gangway in der Höhe anheb-, bzw. absenkbar gelagert werden, um Rettungsmaßnahmen über verschiedene Höhen gewährleisten zu können. Die genaue Ausführung der Halterung und Befestigung ist in Absprache mit der Bauaufsicht auszuführen.
3.8
Sanitäre Anlagen
3.8.1
Allgemeines
(1)
Für die Wasserversorgung sowie die Schmutzwasser- und Fäkalienbeseitigung, für die
Ausführung von Rohrleitungen und deren Verlegung ist Abschnitt 6.2 der Bauvorschrift
zu beachten.
(2)
Der Frischwassertank ist nach Montage ausreichend zu spülen. Unmittelbar nach der
ersten Befüllung sind Trinkwasserproben an den Zapfstellen zu entnehmen und bakteriologisch und chemisch auf ihre Bestandteile zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis ist der Bauaufsicht unverzüglich vorzulegen und den Ablieferungsunterlagen beizufügen.
3.8.2
Abflüsse, Abflussleitungen und sanitäre Rohrleitungen
(1)
Die Entwässerung der Sanitärausstattungen soll in den Schmutzwassertank erfolgen.
(2)
Zur Entleerung / Abgabe an Land des Schmutzwassertanks ist ein Pumpen- und Rohrsystem vorzusehen, dass nach Land gepumpt und von Land abgesaugt werden kann.
Eine Rohrumgehung der Pumpe mit entsprechender Ventilausrüstung ist vorzusehen.
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Der Abgabestutzen ist mit einer Tankwagenkupplung nach DIN 2850 zu verschließen.
Rohrleitungen und Pumpen sind aus korrosionsbeständigem Stahl zu fertigen (siehe BV
Abschnitt 6.2).
(3)
3.8.3
(1)
4
Das Tank-Belüftungsrohr muss mindestens dem 2- fachen Durchmesser des Abgabestutzens entsprechen.
Frischwasserversorgung
Siehe BV Abschnitt 6.2.4
SCHIFFSAUSBAU / EINRICHTUNG
4.0 Allgemeines
4.0.1
Material
(1)
Alle Dekore z.B. für Bodenbeläge, Gardinen, Polsterungen, Verschalungen usw. sind mit
der Bauaufsicht an Hand von Musterhandbüchern festzulegen.
(2)
Alle verwendeten Materialien müssen für gewerblich genutzte Räume zugelassen sein.
Sie dürfen keine gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe aufweisen oder freisetzen und
sollen brandhemmend sein.
(3)
Verwendung nur von SeeBG bzw. GL DNV oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft zugelassener Materialien.
(4)
Kunststoff- und Gummibeläge müssen Öl- und benzinbeständig sein.
(5)
Scharniere bzw. Gelenkbolzen, Verriegelungen, Haken, Verschraubungen, Korbmuttern,
Beschläge usw. an Türen, Fenstern, Klappen und allen anderen beweglichen Bauteilen
sind aus nichtrostendem Stahl 1.4529 bzw. 1.4539 zu fertigen.
(6)
Halterungen, Beschläge usw., die nicht besonders genannt sind, aber von der Bauaufsicht für erforderlich gehalten werden, sind ohne Mehrkosten anzubringen.
4.1
Türen und Fenster
4.1.1
Allgemeines
(1)
Die Fenster und Türen sind im Anhalt an die Generalplanentwurf anzuordnen. Freiliegende Fenster und Türen sind in Absprache mit der Bauaufsicht nach Erfordernis mit
Regenrinnen zu versehen.
(2)
Für die Schlösser ist ein Schließsystem in Absprache mit der Bauaufsicht einzubauen,
d.h. alle Schlösser und Vorhängeschlösser sind mit einem Schlüssel zu schließen.
Schließzylinder der Innentüren sollen zusätzlich einen Knauf erhalten. Schränke, Schubladen usw. in den Kammern sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Das gesamte Schließsystem muss mit einen Generalschlüssel zu öffnen sein.
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(3)
Brandschutztüren / Klassen wenn nicht gesondert beschrieben nach den Vorschriften
des DNVGL oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft.
(4)
Die unter BV Abschnitt 4.1.2 als gasdicht geforderten Türen beinhalten die Anforderung
nach sicherer allseitiger Anpressung an die Gummidichtung im geschlossenen Zustand,
eine gasdichte Ausführung aller Durchführungen für die Türbedienung und Abdichtung
aller Türschlösser.
(5)
Die Dichtungen für die Türen und der Außenluken müssen beständig gegen Chemikalien sein.
(6)
Scharniere der Außen- und Innentüren sind durch eingeschweißte Schraubbuchsen und
schraubbare Scharnierteile einstellbar auszuführen. Die Scharniere müssen herausnehmbar und mit Kunststoffbuchsen ausgelegt sein.
(7)
Die in den Türzargen angebrachten Knaggen für die Vorreiber sind gegen Verschleiß mit
schraubbaren Stahlplatten (1.4529) zu belegen.
(8)
Alle Außentüren und Fenster müssen gasdicht sein. Auch bei Schutzluftbetrieb mit Überdruck muss die Gasdichtigkeit gewährleistet sein.
(9)
Alle Türscharniere im Außenbereich sind mit Schmiernippeln zu versehen.
4.1.2
Außentüren (gasdicht)
4.1.2.1 Ruderhaustüren
(1)
Die Ruderhausaußentüren sind als Aluminiumklapptür wie folgt auszuführen:
 Lichte Türhöhe mindestens 1.950 mm über Deck
 Lichte Breite bei geöffneter Tür min. 700 mm
 Türsüllhöhe gemäß Vorschrift
 Fenster aus Sicherheitsglas (ESG) in Isolierausführung
 Beide Türen mit Oberfenster und Unterfenster (Radien analog zu den übrigen Fenstern)
 Sicherheitsschlösser mit Zentralschlüsselanlage
 Vorreiber nach Vorschrift
 Robuste Bauweise und leichte Bedienbarkeit ist zu berücksichtigen
 Wärme- und Schwitzwasserisolierung
 Brandschutzisolierung nach Vorschrift DNV GL oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft
 Gas- und Druckdicht
 Wasser- und wetterdicht
4.1.2.2 Sanitätsraum und Seitentüren
(1)
Die Außentüren zum Sanitätsraum und die beiden Seitentüren auf dem Hauptdeck sind
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als schwere Schiffstür nach DIN 83102 oder gleichwertig wie folgt auszuführen:
 Lichte Türhöhe mindestens 1.950 mm über Deck
 Lichte Breite Sanitätsraum bei geöffneter Tür min. 1.100 mm
 Lichte Breite Seitentüren bei geöffneter Tür min. 700 mm
 200 mm Süll bzw. nach Vorschrift
 Süll für Sanitätsraum herausnehmbar (Barrierefrei)
 Gas- und Druckdicht
 Wasser- und wetterdicht
 Vorreiber über Einhebelzentralverschluss
 Sicherheitsschlösser mit Zentralschlüsselanlage
 Robuste Bauweise und leichte Bedienbarkeit ist zu berücksichtigen
 Feste Schiffsfenster im oberen Türbereich mit Glasdurchsicht, seefeste Ausführung,
feuer- und explosionsfest, Radien analog zu den übrigen Fenstern
 Wärme- und Schwitzwasserisolierung
 Brandschutzisolierung nach Vorschrift DNVGL oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft
 Material: Stahl feuerverzinkt oder Edelstahl
4.1.2.3 Türen Gasschleuse
(1)
Siehe hierzu BV Abschnitt 7.3.7
4.1.2.4 Rolltor und Tür für Hangar / Geräteraum
(1)
Der Hangar / Geräteraum ist zum Achterdeck mit einem hochwertigen elektr. Rolltor zu
verschließen. Im Rolltor ist eine Klapptür zu integrieren.
(2)
Ausführung aus Aluminium oder Edelstahl
 Lichte Höhe mindestens 2.200 mm über Deck
 Lichte Breite Klapptür mindestens 800 mm
 Lichte Breite des gesamten Rolltors (einschl. Tür) mindestens 2.500 mm
 Gas- und Druckdicht
 Wasser- und wetterdicht
 Wärme- und Schwitzwasserisolierung
 Lichtband im oberen Teil des Tores über die gesamte Breite
 Robuste Bauweise und leichte Bedienbarkeit ist zu berücksichtigen
 Klapptür und Rolltor abschließbar (siehe auch BV Abschnitt 4.1.1)
 Brandschutz nach Vorschrift DNV GL oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft
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4.1.2.5 Türen für Landanschluss- u. Schnellschlussschrank u. Bunkerstation
(1)
Je eine Klapptür für den Landanschlussschrank, den Schrank für die Schnellschlussventile und der Bunkerstation. Der Landanschlussschrank erhält eine Öffnung zur Durchführung des Landanschlusskabels.
(2)
Ausführung der Klapptüren:
 Vorreiber wenn erforderlich nach Vorschrift
 Zylinderschloss mit Zentralschlüsselanlage und Türdrücker bzw. Bolzenverriegelung
in Absprache mit der Bauaufsicht
 Be- und Entlüftung (nach Vorschrift)
4.1.3
Innentüren
(1)
Innentüren sind im Anhalt an die Generalplanentwurf in Absprache mit der Bauaufsicht
vorzusehen.
(2)
Für die Innentüren der Gasschleuse ist die BV Abschnitt 7.3.7 zu berücksichtigen.
(3)
Es gelten die Vorbemerkungen zu BV Abschnitt 4.0.1 und 4.1.1
(4)
Isolierungen und Verschalungen der Türen entsprechend den Vorschriften und den umgebenen Wänden.
4.1.4
Fenster
4.1.4.1 Ruderhaus
(1)
Die Anordnung, Anzahl, Form, Schrägstellung und Größe der Fenster ist gemäß dem
Generalplanentwurf vorzusehen.
(2)
Die Fenster sind so zu gestalten, dass der Schiffsführer von den Fahrständen aus freie
Sicht auf das Vor- und Hinterschiff und eine gute Rundumsicht hat. Stege zwischen den
Fenstern sind so schmal wie möglich auszuführen. Die Fenster müssen in plangerichtete
Wände eingesetzt werden und dürfen beim Einbau nicht verspannt werden.
(3)
Ausführung:
 Alle Fenster, bis auf Türscheiben mit integrierter Scheibenheizung (Heizleistung
mindestens 6 – 7 Watt pro dm²)
 Alle Fenster aus Sicherheitsglas (VSG) in Isolierausführung und Aluminiumrahmen.
Ausführung: gasdicht
 Es sind Rahmen zu verwenden, die durch entsprechende Isoliermaßnahmen im
Aufbau die Bildung von Schwitzwasser wirksam verhindern (Fabr. Fehrmann, Wigo
oder gleichwertig)
 Luftanblasung für alle Fenster. Ausnahme: Türfenster und obere im Deckenbereich
befindliche Ruderhausfenster
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 Die beiden Seitenfenster vor den Türen sind als Waagerecht - Schiebefenster auszuführen. Ausführung: gasdicht
 Alle anderen Fenster sind als Festfenster auszuführen.
 Sonnenfolienrollos für alle Fenster in Alu – Schienen geführt
 Für die Frontfenster im Ruderhaus sind drei elektr. Sonnenfolienrollo(s) vorzusehen.
Die Ausführung ist mit dem AG abzustimmen.
(4)
Mit Ausnahme der Schiebefenster und oberen Fenster im Deckenbereich sind für alle
Fenster im Ruderhaus robuste Niro - Parallelscheibenwischer (Fabr. Seematz oder
gleichwertig) mit Parallel-, Dauer- und Intervallschaltung einzubauen. Die Bedienung
und die Schaltung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Gute Zugänglichkeit (möglichst von außen) der Wischermotoren ist sicherzustellen. Flache Bauweise der Gehäuse ist zu berücksichtigen.
(5)
Für Wartungs- und Instandsetzungszwecke an Fenstern und Scheibenwischern ist das
Ruderhaus von außen mit einer umlaufend begehbaren Gräting mit Fallschutzschiene
und Sicherheitsgeschirr auszustatten.
4.1.4.2 Deckshäuser
(1)
Fenstergröße und Anzahl im Anhalt an die Generalplanskizze.
(2)
Alle Fenster, bis auf Türscheiben und runde Schiffsfenster mit integrierter Scheibenheizung (Heizleistung mindestens 6 – 7 Watt pro dm²)
(3)
Alle Fenster Deckshäuser in Ausführung: gasdicht
(4)
Die Fenster vom Sanitätsraum sind mit mattierter Scheibe auszurüsten.
(5)
Ein Fenster vom Sanitätsraum ist als Waagerecht - Schiebefenster auszuführen.
(6)
Mindestens zwei Fenster vom Besprechungs- / Aufenthaltsraum sind als KIappfenster
auszuführen.
(7)
Sonnenfolienrollos für alle Fenster in Alu-Schienen geführt
(8)
Ausführung der Runden Schiffsfenster gemäß dem Generalplanentwurf:
Ausführung:
 gasdicht
 min. 300 mm Glasdurchsicht
 Leichtmetall Einschraubzarge
 seefeste Ausführung,
 im Bereich der Deckshäuser zum öffnen, im Bereich Schiffskörper (Kammern etc.)
nach Angabe der Bauaufsicht
 Klapprichtung nach Angabe der Bauaufsicht
 Seeschlagblende
 Matte Verglasung für WC und Spindraum Scheiben
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4.2
Decks- und Bodenbeläge
4.2.1
Decksbeläge außen
(1)
4.2.2
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Vertiefungen, Beulen im Deck oder Decksbelag ist nicht zulässig (Rutschgefahr). Das
Deck ist rutschsicher auszuführen. In jedem Fall ist zusätzlich ein rutschfester Anstrich
aufzubringen (siehe BV Abschnitt 10.1)
Decksbeläge innen
(1)
Fussböden sind so zu verlegen und zu isolieren, dass die vorgegebenen Raumtemperaturen und Schalldruckpegel sicher eingehalten werden.
Der Fussbodenaufbau (ggf. elastische Lagerung) ist mit dem Auftraggeber vor Beginn
der Arbeiten abzustimmen.
(2)
Die begehbaren Bereiche des Steuerstandes, der Sanitärräume, der Aufenthaltsräume,
der Logis, des Spindraumes, des Umkleideraumes, der Flure mit Niedergängen sowie
der Kammern erhalten einen rutschfesten und pflegeleichten Belag (Fabr. Amtico oder
gleichwertig)
(3)
Zur Überprüfung der Bilgen, sowie in Wartungsbereichen sind leicht herausnehmbare
handliche Einzelelemente anzuordnen. In den Öffnungsbereichen ist der Bodenbelag
und das herausnehmbare Bodenteil in Aluminiumwinkelleisten einzufassen.
4.2.3
(1)
Flurböden
Betriebsräume (Maschinenraum, Ruderraum / Achterpiek und Heuboden müssen gefahrlos begangen werden können und sollen daher einen Flurboden erhalten.
 Ausführung: Aluminium-Quintettblech, verlegt auf Winkelrahmen und mit Senkschrauben aus nichtrostenden Stahl verschraubt.
 Die Flurplattenkanten sind anzuwinkeln.
 Alle Auflagen erhalten zur Vibrationsisolierung Öl feste verklebte Gummiauflagen.
(2)
Zur Bilgenkontrolle und zum Lenzen sind Klappen in den Böden vorzusehen
(3)
Im Bereich von Ventilrädern, Schiebern und dergleichen sind Klappen in handlicher
Größe vorzusehen. Weitere erforderliche Klappen und Öffnungen nach Angabe der Bauaufsicht.
(4)
Die Flurböden sind in „Reparaturfreundlicher“ handlicher Größe einzubauen.
4.3
Isolierungen
4.3.1
Wärmeschutzisolierung
(1)
Die Isolierung ist fachgerecht auszuführen, so dass die Bildung von Schwitzwasser /
Kondenswasser ausgeschlossen werden kann. Sie ist seitlich mindestens bis ca. 0,50 m
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unter die CWL zu führen.
(2)
Alle Räume (einschl. Laderaum, Vor- und Achterpiek etc.) sind gegen Schwitzwasser zu
isolieren.
(3)
Die Wärmeisolierung soll aus Mineralfaserplatten mit allseitig abgedichteter Aluminiumkaschierung als Dampfsperre bestehen. Sie ist an angeschweißten Haltenadeln und
Ösen zu befestigen. Die Steifen sollen eine Abdeckung erhalten.
(4)
Die Isolierung ist so auszuführen, dass die geforderten Raumtemperaturen sicher erreicht werden.
4.3.2
Schallschutzisolierung
(1)
Die Schallschutzisolierung im Maschinenraum, im Ruderhaus und in den übrigen Räumen ist entsprechend den nach Vorschrift einzuhaltenden Schallschutzpegeln (siehe BV
Abschnitt 1.3.6).
(2)
Es muss gewährleistet sein, dass im Steuerhaus von außen abgegebene akustische
Signale einwandfrei gehört werden können.
(3)
Weitere Schalldämm Maßnahmen geräuscherzeugender Anlagen und Maschinen siehe
BV Abschnitt 5, BV Abschnitt 6 und BV Abschnitt 7
4.3.3
(1)
Feuerschutzisolierung
Eine Feuerschutzisolierung ist in Anlehnung an die Vorschriften des DNVGL (oder
gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft), im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und
der SUK vorzusehen.
4.4
Raumeinrichtung / Ausstattung der Räume
4.4.1
Allgemeines
(1)
Die Wand- und Deckenverschalungen in allen Räumen sowie im Bereich der Fluchtwege sind gemäß den Feuerschutzbestimmungen beziehungsweise Feuerschutzempfehlungen des DNVGL oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft auszuführen. Es
sollen nur zugelassene Schiffsausbausysteme bzw. Platten eingebaut werden.
(2)
Die Ausführung der Decken- und Wandverschalungen sowie der Trennwände sind mit
der Bauaufsicht festzulegen.
(3)
Die Wand- und Deckenverkleidung ist so anzuordnen, dass sie zur Kontrolle der dahinter liegenden Bauteile abgenommen werden kann, dies gilt insbesondere für verdeckte
E-Kabel.
(4)
Die Wand- und Deckenverkleidung ist so auszuführen, dass alle Einzelplatten der Verschalungen leicht und ohne Beschädigungen aus- und eingebaut werden können. Für
Servicezwecke sind bündige Montageklappen nach Absprache mit der Bauaufsicht vorzusehen.
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(5)
Für den gesamten Innenausbau sind nichtrostende Befestigungsmittel zu verwenden.
(6)
Die Plattenstöße sind mit Schienen abzudecken.
(7)
Der Bereich um die Fenster ist zu isolieren und mit leicht losnehmbarer Verschalung zu
verkleiden.
(8)
Die Verschalungen der Sanitärraume müssen wasserdicht ausgeführt werden, alle
Durchführungen für Rohre, Kabel usw. sind wasserdicht zu vergießen.
(9)
Alle Räume müssen den Bedürfnissen der Sicherheit und der Gesundheit der Besatzungsmitglieder und der Feuerwehr Einsatzkräfte entsprechen.
Folgende Mindestmaße für die Raumauslegung sind unbedingt einzuhalten:
 Freie Stehhöhen siehe BV Abschnitt 2.7.1
 Freie begehbare Bodenfläche in den Einzelkammern muss mind. 2,0 m² betragen.
 Das Volumen jedes Schlafraumes darf nicht kleiner als 7 m³ sein.
(10) Die freie Stehhöhe / Raumhöhe im Ruderhaus siehe BV Abschnitt 2.7.1.
(11) Um Spiegelungen zu vermeiden ist im Ruderhaus eine blendungsfreie Deckenverschalung vorzusehen.
(12) Fenster sind gemäß BV Abschnitt 4.1.4 mit Vorhängen und / oder Sonnenschutzrollos
auszurüsten.
4.4.2
Einrichtungsgegenstände
4.4.2.1 Allgemeines
(1)
Die grundsätzliche Anordnung der Raumeinrichtung ist im Generalplanentwurf dargestellt.
(2)
Der Steuerstand mit Pult, Einrichtung und Bedienelementen, sowie die Fensteranordnung ist im Maßstab 1:1 als Modell zu erstellen und zur Begutachtung vorzustellen.
Änderungswünsche sind nachzuarbeiten und erst nach Zustimmung und Genehmigung
kann die weitere Konstruktion erfolgen.
Als Grundlage der Pultanordnung dient der Generalplanentwurf.
(3)
Alle Türen und Schubladen des Mobiliars sind mit Schlössern zu versehen. Abweichungen z. B durch Verwendung von „Druckknopfverschlüssen“ in Absprache mit der Bauaufsicht.
(4)
Für alle Schubladen und Schränke ist eine geeignete Sicherung gegen Herausfallen bei
ungünstigen Wetterbedingungen vorzusehen.
(5)
Alle (Holz-) Dekore sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
(6)
Für die Aufenthaltsräume und die Kammern sind zuziehbare Vorhänge vorzusehen.
(7)
Die Anordnung von Steckdosen, Decken- und Wandleuchten, Antennensteckdosen und
ggf. Überwachungstableaus sind im Einrichtungsplan einzuzeichnen und zu vermaßen,
das gleiche gilt für die Klimaanlage, Lüfter und Heizkörper.
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4.4.2.2 Schränke
(1)
Um ausreichend Schrankraum zu erhalten, sind generell freie Stellen im Schiff, nach Anweisung der Bauaufsicht, durch Schrankraum zu nutzen. Hohlräume sind zu vermeiden.
(2)
In allen Räumen sind Regale und Halterungen an freien Plätzen nach Angabe der Bauaufsicht anzuordnen.
(3)
Alle Schränke sind auf Sockeln aufzustellen.
4.4.2.3 Tische und Schreibtische
(1)
Alle Ecken z. B. an den Tischplatten, Schreibtischen und Pulten sind abzurunden.
(2)
Schlingerleisten an Tischen und Schreibtischen sind nach Angabe der Bauaufsicht vorzusehen.
4.4.2.4 Stühle und Sitzbänke
(1)
Der Aufenthaltsraum / Besprechungsraum auf dem Hauptdeck ist mit Sitzgelegenheiten
für 26 Personen und der Aufenthaltsraum / Messe auf dem Einrichtungsdeck ist mit Sitzgelegenheiten für 6 Personen auszustatten.
(2)
Die Sitzbänke sind als Kastenbank mit Klappdeckel auszubilden, und zwar in der Form,
dass Sitzpolster und Klappdeckel eine Einheit bilden. Ein Aufklappen muss möglich sein,
ohne das Rückenpolster losnehmen zu müssen. Die Polsterung soll mindestens eine
Stärke von 100mm erhalten.
(3)
Die Bezugsstoffe von Stühlen und Sitzbänken sind in einem einheitlichen Dekor auszuführen.
(4)
Für alle Stühle sind schraubbare Zurrringe vorzusehen, entsprechende Gewindebuchsen
sind wasserdicht im Fußboden einzubauen. Die Zurrvorrichtung ist mitzuliefern.
(5)
Die Bezugsstoffe für Bänke und Stühle sollen in von guter und strapazierfähiger Qualität
sein. Farbe der Bezugsstoffe nach Maßgabe der Bauaufsicht. Für alle Schaumstoffe und
Polsterstoffe sind ausschließlich schwerentflammbare und für den Schiffbau zugelassene Materialien zu verwenden.
(6)
Alle Stühle sind stapelbar und mit Armlehnen auszuführen.
4.4.2.5 Sanitärobjekte
(1)
Die sanitären Einrichtungsgegenstände müssen den Anforderungen der Schifffahrt in
Bezug auf Qualität, Zweckmäßigkeit, Sicherheit und Bedienungskomfort gerecht werden. Die Ausstattung ist nach dem allgemein üblichen Umfang derartiger Anlagen /
Räumlichkeiten vorzusehen.
(2)
Für die Auswahl der Sanitärtechnik sind Schiffsausführungen zugrunde zu legen und zwar
herkömmliche Spülkästen für die Toiletten mit Wasserspartaste (keine Vakuumanlage).
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Alle Waschbecken, Spülen und Dusche sind mit Warm- und Kaltwasserversorgung auszustatten.
4.4.2.6 Elektroausstattung
(1)
Alle Elektrogeräte müssen den Anforderungen der Schifffahrt in Bezug auf Qualität,
Zweckmäßigkeit, Sicherheit und Bedienungskomfort gerecht werden und für die gewerbliche Nutzung geeignet sein.
(2)
Für alle Schalter, Steckdosen und Antennenanschlüsse sind Produkte der Fa. Busch –
Jäger (Schalterprogramm „Pur Edelstahl“) oder gleichwertig einzubauen.
4.4.3
Einrichtung der Räume
4.4.3.1 Brücke / Ruderhaus
(1)
Das Ruderhaus soll über einen Niedergang mit den darunterliegenden Räumen verbunden werden.
(2)
Folgende Einrichtung / Ausstattung ist mindestens vorzusehen:
 Vorne Mittig ein Fahr- und Manövrierpult mit Überwachungs- und Bedienelementen
(„Einmannfahrstand“) gemäß BV Abschnitt 8.3
 Arbeitspult auf Bb. Seite neben dem „Einmannfahrstand“ mit Überwachungs- und
Bedienelementen für die Feuerlöschtechnik gemäß BV Abschnitt 8.3
 1 Fahr- und Manövrierfahrstand an der Ruderhausrückwand mit mit Überwachungsund Bedienelementen gemäß BV Abschnitt 8.3
 Bb. und Stb. jeweils ein innenliegender Seitenfahrstand („Nockfahrstand“) mit Überwachungs- und Bedienelementen gemäß BV Abschnitt 8.3
 Mittig im Ruderhaus je ein Arbeitsplatz mit einem gemeinsamen Tisch für den „On
Scene Koordinator“ (OSC) und für das Bordpersonal. Der Tisch ist mit Schubladen,
darunter mittig zwischen Arbeitsplätzen angeordnetem Unterschrank und einschl.
aller Zubehörteile wie Kartenbesteckhalterung, Beleuchtung, Steckdosen, Netzwerkanschlüssen usw. auszurüsten.
 5 Stück gepolsterter Steuerstand-Stühle (Fa. Alu-Design & Service, Fabr. Alutech
500 oder gleichwertig) mit Armlehnen, 360° drehbar, verschiebbar auf versenkten
Gleitschienen (mit Boden bündig), festsetzbar, höhenverstellbar und gewichtsabhängig einstellbar
 Halterungen, Borde, Ablagen nach Örtlichkeit
 Schränke und Schubladen in Anlehnung an den Generalplanentwurf
 Kleiner Schlüsselkasten bzw. Haken für Schlüssel siehe hierzu auch BV Abschnitt
4.4.3.18
 Schrank mit Scheibe für die Lagerung einer Signalpistole Kaliber 4 einschl. Munition
 Feuerlöscher gemäß Vorschrift
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 Elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steckdosen, Antennenanschlüsse, Anschlüsse
für Nachrichtentechnik etc.) gemäß BV Abschnitt 8
 Klimatisierung / Heizung gemäß BV Abschnitt 6.3
 Sonstige Ausstattung (Uhr, Barometer, Schiffsglocke etc.) entsprechend der Inventarliste aus BV Abschnitt 11
4.4.3.2 Aufenthaltsraum Hauptdeck
(1)
Folgende Ausstattung ist mindestens vorzusehen:
 3 Stück ausreichend große Tische, geeignet für 26 Personen. Als Grundlage der
Tischanordnung dient der Generalplanentwurf
 8 Stück Stapelstühle mit Armlehnen, ansonsten gemäß BV Abschnitt 4.4.2.4
 4 Stück bequeme (Fernseh-) Ledersessel
 Kastenbänke im vorderen Bereich gemäß Generalplanentwurf, ansonsten gemäß
BV Abschnitt 4.4.2.4
 1 Sideboard / Aktenschrank an der rückwärtigen Wand auf Bb. Seite mit 5 Türen,
Borden und Schubladen ca. 1.000 mm hoch
 1 Sideboard an der „WC-Wand“ mit 2 Türen, Borden und Schubladen ca. 900 mm
hoch
 60“ TV Flachbildschirm mit Anschlüssen (Fabr. Samsung oder gleichwertig) zur Darstellung von Lagekarten, etc. der in ein Netzwerk eingebunden werden kann
 Beamer (Deckenmontage) mit Anschluss für Laptop auf dem Tisch, Montage nach
Angabe Bauaufsicht ansonsten gemäß BV Abschnitt 9.16.1.3
 Projektionsleinwand deckenbündig versenkt, elektr. ausziehbar
 Fenster mit Sonnenschutzrollos bzw. Verdunklungsrollos. Vorhänge nach Angabe
der Bauaufsicht
 1 Mini Pantry mit:
o 1 Elektro Einbaukühlschrank (Fabr. Miele oder gleichwertig)
o Edelstahlspüle und Einhebelmischer für warmes und kaltes Wasser
o Unterschränke zur Unterbringung von Geschirr und Bestecken mit Schubladen
und Borden sowie Halterungen zum seefesten Stauen
o Oberschränke mit Borden
 Elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steckdosen, Antennenanschlüsse, Anschlüsse
für Nachrichtentechnik und Kommunikation etc.) gemäß BV Abschnitt 8
 Klimatisierung / Heizung gemäß BV Abschnitt 6.3
 Sonstige Ausstattung entsprechend der Inventarliste aus BV Abschnitt 11
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4.4.3.3 WC – Räume Hauptdeck
(1)
Die Türschlösser zeigen im verriegelten Zustand ein von außen sichtbares Zeichen und
sind im Notfall von außen zu öffnen.
(2)
Folgende Ausstattung ist je WC mindestens vorzusehen:
 WC
 Urinal (nur Herren WC)
 Handwaschbecken und Einhebelmischer für warmes und kaltes Wasser mit dazu
passendem Unterbauschrank
 Spiegel und Konsole
 Schrank für Sanitärutensilien
 Seifenspender
 Spender für Hautschutzcreme
 Speicher für Handdesinfektionsmittel
 WC-Rollenhalter
 WC-Bürstengarnitur
 Abfallbehälter für gebrauchte Papierhandtücher
 Abfallbehälter für Hygieneartikel
 Papierhandtuchspender
 Kleiderhaken nach Angabe der Bauaufsicht
 Ablüfter gemäß BV Abschnitt 6.3 und BV Abschnitt 8
 Beleuchtungsanlagen und Steckdosen gemäß BV Abschnitt 8
 Badheizkörper
4.4.3.4 Gasschleuse Hauptdeck
(1)
Siehe BV Abschnitt 7.3.7
4.4.3.5 Umkleide / Wäscherei Hauptdeck
(1)
Folgende Ausstattung ist für die Umkleide mindestens vorzusehen:
 Waschautomat ca. 10 kg Füllgewicht (für Gewerbe, Fabr. Miele oder gleichwertig)
 Trockenautomat ca.10 kg Füllgewicht (für Gewerbe, , Fabr. Miele oder gleichwertig)
 1 Sitzbank
 (Niro-) Handwaschbecken und Einhebelmischer für warmes und kaltes Wasser mit
dazu passendem Unterbauschrank
 Spiegel und Konsole
 Seifenspender
 Spender für Hautschutzcreme
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 Spender für Handwaschpaste
 Speicher für Handdesinfektionsmittel
 Wandbefestigte Augendusche mit Auffangbecken und Ablauf
 Abfallbehälter für gebrauchte Papierhandtücher
 Papierhandtuchspender
 Garderobenhaken und Borde für die Einsatzkleidung von 11 Feuerwehr - Einsatzkräften (Bordbesatzung) und von 3 Stück Überlebensanzügen nach Angabe der
Bauaufsicht
 Oberschränke mit Borden oberhalb der Wasch- und Trockenautomaten
 Beleuchtungsanlagen und Steckdosen gemäß BV Abschnitt 8
4.4.3.6 Raum für Einsatzkleidung
(1)
Der Raum zwischen Hangar und Umkleide soll für die Aufnahme der Einsatzkleidung
(Jacken, Helme etc.) mit 22 Stück hochwertigen verzinkten Stahlspinden ausgestattet
werden. Er soll als Umkleide für 22 Einsatzkräfte dienen.
(2)
Folgende Ausstattung ist mindestens vorzusehen:
 Außenmaße je Spind ca. 180 cm x 0,30 cm x 0,45 cm (H x B x T)
 Leicht zu reinigende Oberflächen
 Halterung für den Einsatzhelm oberhalb jeden Schrankes
 RAL Farblackierung nach Angabe der Bauaufsicht
 Hochwertiges Be- und Entlüftungssystem mit elektr. Ablüfter, Klimatisierung / Heizung ansonsten gemäß BV Abschnitt 6.3
 Beleuchtungsanlagen und Steckdosen gemäß BV Abschnitt 8
4.4.3.7 Garderobe Hauptdeck
(1)
Auf Stb. Seite neben dem Niedergang zum Einrichtungsdeck ist eine begehbare Garderobe mit Kleiderstangen aus Edelstahl zur Aufnahme von Kleiderbügeln vorzusehen.
(2)
Für die Lagerung von ca. 100 Stück Wolldecken ist entsprechender Schrankraum in Absprache mit der Bauaufsicht vorzusehen.
(3)
Beleuchtungsanlagen und Steckdosen gemäß BV Abschnitt 8
(4)
Klimatisierung / Heizung gemäß BV Abschnitt 6.3
4.4.3.8 Hangar / Geräteraum
(1)
Es ist ein Hangar / Geräteraum zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung einzubauen.
(2)
Zum Achterdeck ist eine ausreichend große Zugangsmöglichkeit mittels Rolltor und integrierter Tür (siehe BV Abschnitt 4.1.2.3) zu realisieren.
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(3)
Eine Tür vom Geräteraum zum Umkleideraum ist gemäß Generalplanentwurf vorzusehen.
(4)
Folgende Ausstattung ist für den Hangar / Geräteraum mindestens vorzusehen:
 Unterbringung aller in der Bauvorschrift unter Abschnitt 11.11 aufgeführten Ausrüstungskomponenten in einem Bord- und Schubladensystem
 Einrichtungskonzept grundsätzlich analog zu einem Feuerwehrfahrzeug
 Trennung der Gerätefächer in „Brandschutz“ und „Technische Hilfe“
 Zum Verbringen der Geräte auf einen Havaristen muss an Bord vorgehalten werden
o 4 Klappgitterboxen, kranbar 0,80 x 1,20 m (LxB)
o 4 Winkelrahmen mit ausreichend groß dimensionierten feststellbaren Rädern
zum Verfahren der Gitterboxen an Bord des Löschbootes und dem Havaristen
o 2 Satz Hebegeschirr für Klappgitterboxen
o 1 Palettenhubwagen in Gerätehangar gesichert gelagert
 Beleuchtungsanlagen und Steckdosen gemäß BV Abschnitt 8
 Heizung gemäß BV Abschnitt 6.2
(5)
Grundsätze der Geräteverlastung:
 Die Unterbringung der Beladung gemäß BV Abschnitt 11 soll im Hangar erfolgen.
 Alternativvorschläge zu der Unterbringung der Beladung sind nur zulässig, wenn damit erhebliche Vorteile zu erwarten sind.
 Für den Hangar / Geräteraum ist eine ausführliche Einrichtungszeichnung mit Maßangaben zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung einzureichen. Aus
der Zeichnung muss die die geplante Verlastung und die Unterbringung der Beladung bzw. der Aggregate ersichtlich sein.
 Ergonomische Grundsätze und die entsprechenden Normvorschriften der DIN EN
1846 sind zu berücksichtigen. Die Lagerung einiger Geräte ist entsprechend dem
Beladeplan auf Schüben oder Auszügen mit Einhandbedienung auszuführen. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Geräten können der Norm oder den Herstellerbzw. Lieferantenangaben entnommen werden.
4.4.3.9 Sanitätsraum
(1)
Der Sanitätsraum befindet sich auf Stb.-Seite, auf halber Schiffslänge. Eine gute Zugänglichkeit und die Möglichkeit Schwerstverletzte barrierefrei von Bord zu schaffen ist
sicherzustellen.
(2)
Zugänge / Türen sind gemäß Generalplanentwurf vorzusehen.
(3)
Die Ausstattung / Ausrüstung des Sanitätsraums erfolgt gemäß DIN EN 1789 Typ C
(Standard eines Rettungswagens / RTW) in Anlehnung an die RTW der Feuerwehr
Hamburg.
(4)
Für den Ausbau des Sanitätsraum gilt grundsätzlich:
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 Es sind für Innenausbau für diesen Zweck zugelassene Materialien zu verwenden.
Alle Materialien müssen den üblichen Desinfektionsverfahren standhalten. Scharfkantige Teile im Innenraum sind grundsätzlich zu vermeiden.
 Alle Materialien sind dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen
 Die Wandverkleidung ist kratz- und scheuerfest auszuführen. Farbe: hellgrau.
 Das nachträgliche Anbringen zusätzlicher Halterungen muss problemlos möglich
sein.
 Die Wandverkleidungen und Einbauten sind so auszuführen, dass eine Revision
und Instandsetzung von Unterputzleitungen und anderen darunter liegenden Teilen,
wie z.B. Schraubverbindungen, problemlos erfolgen kann.
 Einbau von ausreichend Steckdosen für den Anschluss aller Geräte
 Fachgerechtes Befestigen und Verstauen loser Kabel und Schlauchleitungen
 Für den Fußboden ist ein verschleißarmer Bodenbelag. Material: Kunststoff-Bodenbelag mit zusätzlicher Funktionsschicht z.B. ALTRO X 25, Farbe z.B. Quarry Red,
oder gleichwertige Art. Der Belag ist allseits, auch hinter Schrankeinbauten, 100 mm
flüssigkeitsdicht mit Kappenleiste hoch zu ziehen und zu versiegeln.
 Kleine Flächen, in denen sich Flüssigkeit u. Schmutz ansammeln kann und nicht mit
einem Gummischieber oder Desinfektionstüchern erreichbar sind, müssen in geeigneter Form verschlossen werden.
 Haltestangen und Griffe sind in hochwertiger Qualität, Nylon ca. 30 mm Durchmesser, Farbe Rot (RAL 3000) nach Angabe der Bauaufsicht zu montieren
 In den Schränken soll die Beladung funktionsgerecht und griffbereit untergebracht
werden. Ein Musterfahrzeug zum Vergleich bzw. zur Maßkontrolle kann während
der Innenausbauzeit nach Anforderung bereitgestellt werden.
 Die Schränke sind aus schwer entflammbaren PVC-Hartschaumplatten herzustellen. Alternative Werkstoffe bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
 Der Inhalt der Schubladen und Fächer ist mit Normsymbolen, einer fortlaufenden
Zahl und in Klartext auf den Schränken anzugeben.
 Alle vorstehenden Kanten sind zum Schutz vor Verletzungen mit einem Radius r 
10 mm abzurunden.
 Die Verschlüsse aller Schubladen und Fächer müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein und die Festigkeitsanforderungen der DIN EN 1789 erfüllen.
 Ablageflächen aus Edelstahlblech  0,5mm, Kanten gerundet mit r  10mm. Es
muss möglich sein, auf der Ablagefläche einen geöffneten Notfall-Arztrucksack
„Wasserkuppe III, Hamburg“, abzulegen und auch bei starkem Wellengang unfallsicher zu befestigen. Dazu ist ein geeigneter Klemmschlossgurt, abnehmbar, mit zwei
Zurrpunkten für Airlineprofil, zu liefern und zu montieren. Ein dritter Zurrpunkt dient
zur Befestigung des Gurtes bei Nichtgebrauch. Es ist konstruktiv zu verhindern,
dass ein abgelegter, geöffneter Rucksack Beschädigungen verursachen kann.
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Folgende Ausstattung / Ausrüstung ist mindestens vorzusehen:
 Rucksackfach
 Ein Fach für Notfallrucksack und Sauerstoffrucksack ist vorzusehen. (Maße Serie
2010/2013). Die Trennung zwischen beiden Rucksäcken ist mit einer Aluplatte, nach
vorn herausziehbar, herzustellen.
 Es sind insgesamt 10 gepolsterte Klappsitze im Sanitätsraum zu installieren.
 An einer Seitenwand sind 2 abklappbare Halterungen zur Aufnahme von je einer, zu
liefernden, Krankentrage nach DIN 1865 anzubringen. Die Krankentragen sind
nach entsprechender Vorschrift so zu sichern, dass ein herabfallen und unnötige
Geräuschentwicklung ausgeschlossen sind. Diese können oberhalb von den Klappsitzen positioniert werden.
 Es ist ein gut zugänglicher Kühlschrank, abschließbar, mit mind. sieben Liter Inhalt
einzubauen. Es muss zuverlässig sichergestellt werden, dass die Temperatur eingelegter Medikamente 5° - 8° C erreicht. Der Kühlschrank muss über einen abgesetzten Zusatzschalter an der Kofferstirnwand schaltbar sein. Beschriftung des Schalters „Kühlbox, ein, aus“.
 Es sind 2 Montageplatten, 1 x Stb. Im Kopfbereich des Tragentisches und 1 x zwischen den Krankentragen für medizinische Geräte, Abmessungen: Raumhoch,
lichte Breite ca. 800 mm. Das Layout der Montageplatte ist mit dem Auftraggeber
abzustimmen. Auf der Montageplatte sind nachfolgende Geräte anzubringen:
o 1 Beatmungsgerät Weinmann Medumat, 2 Wandhalterung sind zu liefern
o 1 Defibrillator Corpuls C3, Wandhalterung u. 2 Wandhalterung für das Displaymodul C 3 ist zu liefern
o 1 elektrische Absaugpumpe Accuvac,, 2 Wandhalterung ist zu liefern
o 3 Sauerstoffinhalationsmodul, Typ Weinmann
o 4 Krankenhausschienen ca. 500 mm, zur Befestigung von Infusionsspritzenpumpen
 Mindestens vier Schrankauszüge übereinander. Höhe  170 mm. Ein weiterer Auszug rechts über dem Kofferfach. Die Auszüge bestehen aus einer Schubladenfront
und einem dauerhaft korrosionsgeschützten Winkeleisenrahmen auf zwei hochwertigen, kugelgelagerten Auszügen mit einer vertikalen Belastbarkeit von  50 kg. In
den Auszügen sind beigestellte Utz-Stapelkästen mit den Außenmaßen 600 x 400 x
145 mm (L-B-H) Bezeichnung: RAKO-II-Behälter 3-6413-0.7000.1210 zu haltern.
Die Kästen müssen leicht entnehmbar sein und klapperfrei gehalten werden.
 Ein Staufach (verschlossen mit einer Klappe, von oben zu öffnen) einzubauen. Darüber ist eine Schublade zur Aufnahme eines „Bode X-Wipes“-Systems anzuordnen.
Über dieser Schublade ist ein weiteres Staufach (verschlossen mit einer Klappe,
von oben zu öffnen) einzubauen.

„Not-Aus-Schalter“ für den Tragentisch. Beschriftung von außen.
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 Es ist ein Element zur Aufnahme von einem Notfall – Sauerstoffrucksack (Modell
Hamburg), sowie einem Notfall-Rucksack „Wasserkuppe II, Modell Hamburg einzubauen. Beide Rucksäcke müssen leicht entnehmbar, aber zuverlässig gegen Herausfallen gesichert sein. Das Rucksackfach ist ausreichend groß zu dimensionieren.
In diesem Fach sind weiterhin über entsprechende Halterungen der Medumat und
ein Defibrillator Corpuls C 1 zu platzieren, wenn möglich, auf einem Schwerlastauszug zur leichteren Entnahme montiert. Die Gerätehalterungen sind mit 12-V-Steckdosen auszurüsten.
 Einbau eines Hängeschrank zur Aufnahme von Infusions- und Injektionsmaterial.
Das Kleinmaterial ist in herausnehmbaren Schütten unterzubringen. Bei der Ausführung ist eine abschließbare Drehtür, die den Schrank voll verschließt, vorzusehen.
Die Tür ist als Ampullarium mit drei Ampullenleisten sowie einem Einlegeboden mit
Schlingerleiste ca. 50 mm auszuführen.
 Einbau von vier Katheterröhren. Länge der Röhren (4x50x max.500mm) entsprechend den anzuliefernden Musterkathetern, Röhren nach vorn schräg abfallend,
herausnehmbar.
 Es ist ein Schrank zur Verlastung einer Vakuummatratze Schnitzler, Modell Hamburg, einem Evakuierungsstuhl Evac-chair® Standard und einer Schaufeltrage, Fabrikat Stollenwerk, Modell 1002 mit Kopffixierset einzubauen. Alle Geräte müssen
leicht und einzeln zu entnehmen sein. Es sind im oberen Bereich 2 zusätzliche Perfusorschienen anzubringen.
 Einbau eines Gasflaschenschrank. Die Gasflaschen sind sorgfältig und unfallsicher
zu befestigen. Sie müssen leicht auswechselbar sein. Die Flaschenmanometer müssen vom Innenraum leicht ablesbar sein. Die Ventile der stationären Anlage müssen
bedienbar sein, ohne den Schrank zu öffnen. Der Zugriff ist durch eine dichte
Klappe aus bruchsicherem Kunststoff zu verschließen. Die Belüftung des Schrankes
und die Befestigung der Gasflaschen ist entsprechend Merkblatt DVS 0211, Ziff. 5,
Lüftungsbestimmungen und Bild 1, Aufstellung und Belüftung, auszuführen. Als 2 lFlaschen werden außer Stahlflaschen auch Compositflaschen mit abweichender
Form verwendet.
 Im Schrank sind folgende Sauerstoffflaschen unterzubringen:
o 4 Sauerstoffflaschen 10 l, verschiedener Hersteller
o 1 Sauerstoffflasche 2 l
 Auf dem Gasflaschenfach aufsitzend, ist ein raumhoher Schrank mit Öffnung zum
Innenraum einzubauen. Der Schrank bekommt eine zweiflügelige Tür sowie einen
Einlegeboden mit stabiler Scheuerleiste.
 In einer Seitenkonsole auf Stb. Seite sind folgende Einbauten unterzubringen:
o 1 Sicherheitsgasentnahmeventil für Sauerstoff
o 1 Inhalationseinrichtung für Sauerstoff mit Druckmanometer, incl. Niederdruckleitung zum Anschluss einer Nasensonde und Halterung der Leitung
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o 1 Arztpunktleuchte
o 1 Fach für eine Infusionsspritzenpumpe mit einer Steckdose 12 V, 12 A mit Kontrolllampe (Inkubatorsteckdose) und Krankenhausschiene zur Befestigung der
Spritzenpumpe.
 Zusätzlich sind folgende Teile zu liefern und nach Absprache zu montieren:
o 1 Spender (Krankenhausausführung) für Handdesinfektionsmittel, Leichtmetall,
für handelsübliche Flaschen, 500 ml (z.B. Bode, Metallausführung oder gleichwertiger Art)
o 1 Spender für gefaltete Papierhandtücher, kleine Ausführung
o 1 Kanülensammelbehälter, signalgelb, rechteckige Form, mit Wandhalter, ca.
250 x 150 x 50 mm
o 3 Halter für die gängigen Verpackungen Einweghandschuhe
o 2 Kleiderhaken, Nylon, rot
o eine Digitaluhr mit Sekundenanzeige,
o 1 Abfallbehälter, stabile Metallausführung, kippbar, 7 l Inhalt. Modell wie ICE
(Deutsche Bahn) oder gleichwertige Art
 Einbau eines Ambulanz – Tragentisches „Hydro SOFT“ System Fahrtec oder
gleichwertiger Art nach EU NORM 72/245/EWG u. 95/54/EG, mit dynamischem
Festigkeitsnachweis nach DIN EN 1789 mit Prüfbericht und folgenden Funktionen:
o elektro-hydraulische Funktionsweise
o Bauhöhe an Tragenhöhe angepasst
o Dauerhubbelastung 350 kg* mit 12 V Bordspannung
o variables, stufenloses Einstellen der Behandlungshöhe
o variables Einstellen der Schock- u. Fuß-Tief-Lagerung
o automatisches Zurückfahren in die Waagerechte aus der Schocklage heraus
o Blocken in allen Funktionsstellungen
o Automatisches Absenken bei Herausziehen der Trage
o individuelle Nachjustierung des Federungskomforts
o Notbetrieb aus allen Lagerungen heraus
o Mehrstufige Parallelverschiebung der Tragenaufnahme
o Vollauszug / Oberwanne aus blankem, gestrahltem Edelstahl
o Unterbau mit Abdeckung pulverbeschichtet
o Gleitrollenführung beim Aufschieben von Fahrtragen
o Fehlbedienungssichere Verschaltung
o Steuerung der Elektrohydraulik durch Prozessortechnik, gegen Spritzwasser geschützt einzubauen
o Federung/Schwingverhalten mit gewichtsabhängiger Gegensteuerung
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o Durchschlagssicherung
o Oberwanne geeignet zur Aufnahme von Fahrtragensystemen von Stollenwerk
und DIN-Trage (Vierpunkt – Achsbolzenverriegelung)
o verstärkte Halterung für die Kontaktplatte
o Notablass mit 14 mm Bohrung
o Verriegelungsbolzen für ISI- u. Tragensicherung Desinfektionsmittelbeständig
o durchgehende Bohrung in der Oberwanne für Verriegelungsbolzen, damit Flüssigkeit abfließen kann
o Die Dauerhubbelastung muss amtlich bestätigt werden. Bitte Nachweis dem Angebot beilegen.
o Die Spannungsversorgung muss durch einen „Not-Aus-Schalter“ zu trennen sein
o Der Tragentisch ist auf der Steuerbordseite des Sanitätsraums zu positionieren.
Die Verschiebungen des Tragentisches (Einstellmöglichkeiten) müssen anschlagfrei sichergestellt sein.
o Für den Tragentisch ist ein Vorhangsystem vorzusehen
 Einbau und Anschluss der nachfolgend genannten Komponenten mit den erforderlichen Halterungen, Leitungen, Leerrohren und Revisionsöffnungen:
o 4 Sauerstoffflaschen 10 l, 200 bar (Sauerstoffflaschenschrank)
o 1 Sauerstoffflasche 2 l, 200 bar, Oxyligth (Reserve)
o 2 Druckminderer für Sauerstoff, z.B. Weinmann WM 1102/106
o 1 Modul Oxygen zur Sauerstoffinhalation, Weinmann 22200(s. Deckenkonsole)
o Beatmungsgerät Medumat Standard, auf Life Base mini II, Anschluss mit
Schnellkupplung
 Zusätzlich zu den Anforderungen aus der BV Abschnitt 8 gilt:
o Es ist eine schattenfreie Beleuchtung rechts und links der Tragenlängsachse und
über den Arbeitsflächen herzustellen.
o Deckenlampen in LED Ausführung inkl. blauer LED Notbeleuchtung, separat
schaltbar.
o Schaltung über Taster in einer zentralen Schalterblende.
o Sparschaltung einer Leuchte über der Arbeitsplatte bei Türöffnung oder von
Hand.
o Schaltung über berührungslose Türkontaktschalter mit ca. 10 Sekunden Ausschaltverzögerung oder von Hand über Taster in einer zentralen Schalterblende.
o Arztpunktleuchte s. Deckenkonsole, Schaltung über Taster in einer zentralen
Schalterblende
o Einbau von zwei Inkubatorsteckdosen, (1 Stück Deckenkonsole, 2 Stück. an der
Montageplatte)
 Heizung / Lüftung gemäß BV Abschnitt 6.3
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 Es ist eine Sprechverbindung zur Brücke z.B. über die Wechselsprechanlage herzustellen
 Für den Einbau FW-Funk gilt:
o Funkgerät im Schrank auf der Brücke
o Position Bedienteil im Sanitätsraum nach Angabe Bauaufsicht
o Doppelnetzwerkdose
4.4.3.10 Brennstoffübernahme- und Abgabestation
(1)
Zur Übernahme und Abgabe von Brennstoff ist unterhalb der Treppe zum Brückendeck
eine abschließbare „Bunkerstation“ vorzusehen.
(2)
Ausstattung siehe BV Abschnitt 6.0.2
4.4.3.11 Stromverteilerkästen
(1)
Insbesondere für die Fremdlenzpumpen ist ein abschließbarer Stromverteilerkasten auf
Bb. und Stb. Seite gemäß Generalplanentwurf vorzusehen.
(2)
Ausstattung siehe BV Abschnitt 8
4.4.3.12 Wohnräume / Kammern
(1)
Die 4 Einzel-Kammern sind wie folgt mindestens auszustatten:
 Doppelkojen (übereinander) 2.000 mm lang und 900 mm breit
 Kojenschubladen (Größe entsprechend den vorhandenen Platzverhältnissen)
 Lattenrostrahmen, Kopf- und Fussteil verstellbar
 hochwertige Latexmatratze mit Matratzenschoner
 1 Stück Kleiderschrank, Ausführung / Ausstattung wie unter BV Abschnitt 4.4.3.16
beschrieben
 Schreibtisch mit Schublade und Aktenschrank abschließbar
 1 Stück Schreibtischstuhl mit Armlehnen und Zurrösen.
 Handwaschbecken mit Einhebelmischer für warmes und kaltes Wasser, mit dazu
passendem Unterbauschrank
 Handtuchhalter, Seifenspender
 Spiegelschrank mit Beleuchtung, Steckdose und Ablagebord
 Tisch- und Kojenleuchte
 Ablagebord, Hängeschrank und Kleiderhaken an freien Plätzen bzw. nach Angabe
Bauaufsicht
 Sonstige elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steckdosen, Antennenanschlüsse, Anschlüsse für Nachrichtentechnik etc.) gemäß BV Abschnitt 8
 Klimatisierung / Heizung gemäß BV Abschnitt 6.3
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4.4.3.13 Aufenthaltsraum Einrichtungsdeck
(2)
Folgende Ausstattung ist mindestens vorzusehen:
 1 Stück ausreichend großer Tisch, geeignet für 6 Personen. Als Grundlage der
Tischanordnung dient der Generalplanentwurf
 4 Stück Stapelstühle mit Armlehnen, ansonsten gemäß BV Abschnitt 4.4.2.4
 Kastenbank gemäß Generalplanentwurf, ansonsten gemäß BV Abschnitt 4.4.2.4
 1 Sideboard an der rückwärtigen Wand mit 5 Türen, Borden und Schubladen ca.
900 mm hoch
 1 Schrankwand an der „Flur-Wand“ mit mindestens 3 Türen, Borden und Schubladen
 42“ TV Flachbildschirm mit Anschlüssen (Fabr. Samsung oder gleichwertig)
 Vorhänge nach Angabe der Bauaufsicht
 Elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steckdosen, Antennenanschlüsse, Anschlüsse
für Nachrichtentechnik etc.) gemäß BV Abschnitt 8
 Klimatisierung / Heizung gemäß BV Abschnitt 6.3
4.4.3.14 Wasch- / Duschraum
(1)
Das Türschloss zeigt im verriegelten Zustand ein von außen sichtbares Zeichen und
sind im Notfall von außen zu öffnen.
(2)
Die Zugänglichkeit der Anschlüsse und Abflüsse für die Dusche ist sicherzustellen
(3)
Folgende Ausstattung ist mindestens vorzusehen:
 Dusche mit Duschkabine, Thermostat - Mischbatterie einschl. Sicherheitsarretierung
für 38°C Wassertemperatur
 Handbrause mit Wandhalterung und Brauseschlauch
 Duschgelspender (wird durch FW beigestellt)
 Ablage in der Dusche für Schwamm und Seife
 WC
 Urinal
 Handwaschbecken und Einhebelmischer für warmes und kaltes Wasser mit dazu
passendem Unterbauschrank
 Spiegel und Konsole
 Schrank für Sanitärutensilien
 Seifenspender
 Spender für Hautschutzcreme
 Speicher für Handdesinfektionsmittel
 WC-Rollenhalter
 WC-Bürstengarnitur
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 Abfallbehälter für gebrauchte Papierhandtücher
 Abfallbehälter für Hygieneartikel
 Papierhandtuchspender
 Kleiderhaken nach Angabe der Bauaufsicht
 Elektr. Ablüfter
 Beleuchtungsanlagen und Steckdosen gemäß BV Abschnitt 8
 Badheizkörper
4.4.3.15 Kombüse / Pantry
(1)
Folgende Ausstattung ist mindestens vorzusehen:
 1 Elektroherd mit Backofen und 4 Kochstellen („Cerankochfeld“)

Schlingerleisten für E- Herd
 1 elektrischer Wrasenabzug über dem E- Herd mit Beleuchtung und Stufengebläse
 1 Mikrowellengerät, Ausführung Edelstahl, Leistung min. 800 Watt
 1 Edelstahlspüle und Einhebelmischer für warmes und kaltes Wasser
 1 Kühlschrank, 1 Gefrierschrank oder eine Kühl- Gefrierschrankkombination
 Unterschrank für E- Herd, Spüle und zur Unterbringung von Geschirr und Bestecken
mit Schubladen, Borden und Besteckfächern / Besteckkästen
 Oberschränke mit Borden
 Ausreichend großer Tisch, geeignet für 4 Personen
 4 Stück Stapelstühle mit Armlehnen, ansonsten gemäß BV Abschnitt 4.4.2.4
4.4.3.16 Spindraum
(1)
Der Spindraum soll für den Schichtdienst der Einsatzkräfte mit 8 Stück Holzschränken
ausgestattet werden.
(2)
Folgende Ausstattung ist mindestens vorzusehen:
 Außenmaße je Spind ca. 60 cm x 50 cm (B x T), deckenhoch
 Leicht zu reinigende Oberflächen
 Je Spind 4 abschließbare Türen, davon 2 große Türen für die Dienstbekleidung und
die Privatkleidung, oberhalb 2 kleine Türen für Lagerung „Bettenrolle“
 Jeweils 3-4 losen Borden und 1 Kleiderstange
 An den Türinnenseiten jeweils 2 Haken
4.4.3.17 Flure
(1)
In den Nischen des Flurs (Mittelgang) sind weitere 10 abschließbare Schränke entsprechend den Anforderungen aus BV Abschnitt 4.4.3.16 (Spindraum) einzubauen.
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(2)
Elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steckdosen etc.) gemäß BV Abschnitt 8
(3)
Klimatisierung / Heizung gemäß BV Abschnitt 6.3
(4)
Im Flurberich „Einrichtungsdeck“ soll auf der Rückwand des Maschinenkontrollraums
(ca. Spt. 45) die Sicherheitsstation (Schnellschlüsse etc.) montiert werden.
4.4.3.18 Betriebs- und Maschinenräume
(1)
Ein abgetrennter schallgedämmter Maschinenkontrollraum (MKR) vor dem Hauptmaschinenraum (HMR) ist vorzusehen.
(2)
Folgende Ausstattung für den MKR ist mindestens vorzusehen:
 Der MKR ist Bestandteil der „Zitadelle“
 Maschinenpult mit Überwachungs- und Bedienelementen gemäß BV Abschnitt 8
 Ausreichend große Fenster vor bzw. über dem Maschinenpult
 1 Stück gepolsterter Drehsessel mit Armlehnen, festsetzbar, höhenverstellbar
 Sämtliche Schalttafeln für die E-Anlage gemäß BV Abschnitt 8
 Halterungen, Borde, Ablagen, Schränke und Schubladen nach Angabe der Bauaufsicht
 Schlüsselkasten für alle Schlüssel einschl. der Reserveschlüssel. Der Schlüsselschrank ist in das Schließsystem so einzubinden, dass nur der Schiffsführer den
Schlüsselschrank öffnen kann.
 Feuerlöscher gemäß Vorschrift
 Sonstige elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steckdosen, Antennenanschlüsse, Anschlüsse für Nachrichtentechnik etc.) gemäß BV Abschnitt 8
 Klimatisierung / Heizung gemäß BV Abschnitt 6.3
 Sonstige Ausstattung (Uhr, Barometer etc.) entsprechend der Inventarliste aus BV
Abschnitt 11
(3)
Folgende Ausstattung für den HMR ist mindestens vorzusehen:
 Schränke und Regale an freien Plätzen und nach Angabe der Bauaufsicht
 Im Maschinenraum sind an geeigneten Stellen in Absprache mit dem AG ausreichend Hievaugen an den Decken vorzusehen an denen Maschinenteile mittels Hubzügen angehoben werden können.
 Nach Angabe der Bauaufsicht sind demontierbare Kranbahnen mit Laufkatze im
Maschinenraum über Motoren, Kastenkühlern und an geeigneten Bereichen des
Maschinenraums (um Lasten zur Montageluke tranportieren zu können) vorzusehen
(siehe auch BV Abschnitt 5)
 1 Werkbank ca. 1500 x 700 x 800 mm mit 50mm Multiplexplatte, Fächer und Schubladen abschließbar, mit Schraubstock und guter Ausleuchtung
 Werkzeugschränke für das unter BV Abschnitt 11 mitzuliefernde Maschinen- und
Elektroinventar
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 Elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steckdosen etc.) gemäß BV Abschnitt 8
 Heizung / Lüftung gemäß BV Abschnitt 6.3
4.4.3.19 Gasschleuse Unterkünfte / Maschinenkontrollraum (MKR)
(1)
Siehe BV Abschnitt 7.3.7
5
MOTORENANLAGE UND ENERGIEERZEUGUNG
5.0
Allgemeine Anforderungen
(1)
Einweisungen / Schulungen siehe BV Abschnitt 1.9
(2)
Zeichnungserstellung und Ablieferungsunterlagen siehe BV Abschnitt 1.7
(3)
Für Auslegung und Verarbeitung gilt der Stand der Technik in Bezug auf Typen der Einbaukomponenten, Konstruktion, Material, Auslegung und Verarbeitung.
(4)
Bei der Auswahl und Projektierung der Antriebs- und Bordkonzepte zur Erfüllung und
Einhaltung der in BV Abschnitt 1.3 gestellten Forderungen an das Schiff sind Kriterien
wie:
 wirtschaftlicher Betrieb
 Zweckmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit;
 Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit sowie besondere Anforderungen, die sich
aus dem Einsatz als Löschboot ergeben, besonders zu berücksichtigen.
(5)
Für die spätere Ersatzteilbevorratung und die Vereinfachung der Wartungen sind alle
Dieselmotoren nach Möglichkeit von einem Hersteller zu liefern
(6)
Klassifikation gemäß BV Abschnitt 1.4. Bei den Schiffantriebsmotoren soll von den Vorschriften des GL für Seeschiffe (2008) Klasse E ausgegangen werden. Der Antriebsstrang und die gesamte Maschinenanlage sind dementsprechend verstärkt auszulegen.
Das Löschboot soll im wachfreien Betrieb der Motorenanlagen eines unbesetzten Maschinenraumes / Maschinenkontrollraumes betrieben werden. Die einzigen von der Besatzung regelmäßig im Maschinenraum durchzuführenden Tätigkeiten sind:
 Regelmäßige Reinigung der Filter,
 Regelmäßige Kontrollaufgaben,
 Routinewartungsarbeiten.
(7)
Weiterhin gelten folgende Ausführungen grundsätzlich:
 Sämtliche maschinentechnischen Anlagen und Motoren sind für Dauerbetrieb auszulegen
 Vorabgenehmigung von Energiebilanzen
 Vorabgenehmigung von Drehschwingungs- Leistungs- und Schwungmomentenrechnung für sämtliche Dieselmotoren
 Auslösung der Bestellung der Dieselaggregate erst nach erfolgter Genehmigung der
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E-Bilanz durch den Auftraggeber.
 Überprüfung der Drehschwingungs- und Leistungsrechnung durch Messungen während der Probefahrt
 Hauptmaschinen, Hilfsdiesel und Pumpenmotoren mit Vor-Ort-Reparaturschalter als
Schlüsselschalter und Startfreigabe
 Eine Maschinenraumtemperaturanzeige und Alarmierung ist im Brückenpult ebenfalls vorzusehen.
(8)
Konstruktive Mindestanforderungen:
 Der Bereich über der Montageluke, ist von aufwendig zu demontierenden Einbauten, wie z.B. Kabelbahnen, Rohrleitungen usw. freizuhalten
 Im Maschinenraum sind an geeigneten Stellen in Absprache mit dem AG ausreichend Hievaugen an den Decken vorzusehen an denen Maschinenteile mittels Hubzügen angehoben werden können. Die Hievaugen sind mit Belastungsangaben zu
kennzeichnen.
 Nach Angabe der Bauaufsicht sind demontierbare Kranbahnen mit Laufkatze(n) und
Elektrokettenzug(en) im Maschinenraum vorzusehen.
 Montageluke gemäß Generalplanentwurf. Die Größe der Luke ist so zu dimensionieren, dass die größte Antriebseinheit (Pumpenmotor) ohne Demontage größerer Anbauteile hierüber demontiert werden kann
 Sämtliche Kühler sind mit 20 % Reserve auszulegen.
 Die Ausrichtung der Motoren, Generatoren und Wellenleitungen sind vor und nach
der Probefahrt zu kontrollieren, ggf. sind die Anlagen nachzurichten.
 Die Ausrichtungen sind vor der Motoren- und Generatorbefestigung und nach der
Probefahrt zu überprüfen.
 Elastische Lagerung und Entkopplung der Dieselmotoren, Hydraulikaggregate, Lüfter und sonstiger Körperschallerzeuger von angrenzenden Systemen.
 Dieselmotoren, Getriebe, Hilfsmaschinen, Maschinenteile und Schaltschränke sind
in RAL 7031 zu konservieren. Anlagen aus Edelstahl brauchen mit Einverständnis
der Bauaufsicht nicht gestrichen werden, sind dann jedoch in einwandfreier Optik zu
liefern (z.B. gebürstet, Schweißnähte gesäuert, gereinigt und optisch dem Gesamtbild entsprechend).
 Unter Motoren, Aggregaten, Pumpen, Filtern und Entnahme-Anschlüssen sind Auffangwannen mit Ablasshähnen zu installieren.
 Auslegung der Maschinenanlage für 40° C und gemäß den Vorschriften des DNV /
GL oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft
 Schutzabdeckungen (Verkleidungen) für sich drehende Teile (z. B. Keilriemen) sind
fachgerecht und nach Angabe der Bauaufsicht anzufertigen
 Werte der Prüfstandsprotokolle (Abgastemperaturen etc.) dürfen während des Betriebes nicht überschritten werden
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 Für die Bevorratung loser Gebinde ist eine Wanne mit Ablaufhahn und Verzurrungen vorzusehen, losnehmbar mit einfach zu lösender Befestigung, wie z.B. Bügel
mit Korbmuttern o.ä.
(9)
Rohrverlegung nach folgenden Kriterien:
 Rohrleitungen entwässerbar gegen Frostschäden
 Rohrleitungen sind vor Einbau zu reinigen (säubern, entfetten etc.) gegen Korrosion
zu behandeln und gegen weitere Verschmutzung zu schützen
 Abdrücken sämtlicher Rohre an Bord
 keine Asbesthaltigen Materialien
 Das Anstrichsystem und die Farbtöne sind mit dem AG abzustimmen und genehmigen zu lassen.
 vorgezogene Konservierung aller korrosionsgefährdeter Teile, die nach der Verlegung nicht mehr zugänglich sind, wie Flansche im Dichtungsbereich, Rohrhalter und
Rohre im Halterbereich u. ä.
 Rohrverbindungen ab DN 32 sind mit Flanschverbindungen oder zugelassenen
Rohrkupplungen zu versehen. Verbindungen unter DN 32 sind über Schweißkegel
bzw. Lötverschraubungen auszuführen.
 Alle Rohranschlüsse auf schwingelastisch aufgestellten Fundamenten sind flexibel
auszuführen
 Absperrhähne nach Angabe AG
(10) Es sind mindestens elastisch zu lagern:
 Die Hauptmaschine die Hilfsdiesel sind schwingelastisch auf dem Motorfundament
zu lagern
 Die Hauptmaschinen sind zusätzlich gegen verschieben mit „Stoppern“ zu versehen
 Schaltkästen und Alarmgeber an Haupt- und Hilfsaggregaten sind elastisch zu befestigen.
 Hydraulikpumpen oder komplette Aggregate
 Frischwasseranlage
 sämtliche Abgasanlagen
 Rohre, welche Körperschall übertragen können, sind mittels geeigneter Maßnahmen
zu entkoppeln, z.B. durch Kompensatoren oder Schläuche.
(11) Arbeitsschutz:
 Berührungsschutz ist an allen warmen und rotierenden Teilen vorzusehen.
 Es sind alle Möglichleiten zur Minderung der auf die Mitarbeitenden Einwirkenden
Kräfte auszuschöpfen.
 Auftritte, Stufen, Handläufe und Leitern sind nach Erfordernis und Angabe der Bauaufsicht vorzusehen.
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 Flurböden sind trittsicher und mit ausreichendem seitlichen Süll und nach Erfordernis und nach Angabe der BA auszuführen.
 Die Stehhöhe im Maschinenraum und an allen wichtigen Arbeitsbereichen soll mindestens 2,10 m betragen. Alle Bereiche für die täglichen Kontrollen und Arbeiten
müssen gut zugänglich sein.
(12) Schilder und Kennzeichnung
 Sämtliche Haupt- und Hilfsmaschinen sind vom Hersteller mit Typenschildern zu
versehen, die alle wesentlichen Daten enthalten. Maschinen o.ä., deren Typenschilder nach dem Einbau nicht mehr sichtbar sind, müssen mit einem zweiten Typenschild ausgerüstet werden.
(13) Betriebs- und Hilfsstoffe:
 Lieferung aller Betriebsmittel wie Öle, Frostschutz, Fette usw. in Absprache mit dem
Auftraggeber. Es ist spätestens vier Wochen nach abschließender Festlegung der
Systemkomponenten/-hersteller eine Betriebsstoffliste zur Genehmigung einzureichen.
 Öle, Fette, Korrosionsschutzmittel etc. sind möglichst von einem Lieferanten zu beziehen. Es ist darauf zu achten möglichst wenig unterschiedliche Typen einzusetzen
 Werkstatthandbücher aller technischer Einrichtungen sind zu liefern, welche sämtliche zum Ablieferungstermin gültigen Daten, Bedienungs- und Reparaturanweisungen inkl. Anzugsmomente etc. enthalten
5.1
Schiffsantriebsmotoren
(1)
Es sind zwei in der Berufsschifffahrt bewährte wassergekühlte Dieselmotoren in der
Ausführung als Schiffsantriebsmotor vorzusehen.
(2)
Als Grundposition sind 6 Zylinder Reihenmotoren (Fabr. Caterpillar Typ C18 oder
gleichwertig) vorzusehen. Als Wahlposition sind elektronisch geregelte V – Motoren
(Fabr. MAN D2848 oder gleichwertig) anzubieten. Die nachfolgenden techn. Spezifikationen gelten für beide Motorenausführungen.
(3)
Als Mindestanforderung für die Antriebsmotoren gelten:
 Hohe Standzeit (TBO) zwischen den erforderlichen Wartungen / Instandsetzungen.
 Einfache und kostengünstige Wartung / Instandsetzung. Entsprechende Aussagekräftige Techn. Unterlagen mit Angabe der Wartungsintervalle, dem Wartungsumfang und den Brennstoffverbräuchen sind dem Angebot beizufügen. Hierfür ist mindestens die Anlage 6 (Grundposition) bzw. Anlage 7 (Wahlposition) mit Angaben zu
den Wartungskosten auszufüllen.
 Hohes Drehmoment schon bei niedrigen Drehzahlen, volles Drehmoment über einen weiten Drehzahlbereich
 Auslegung der Motoren (Betriebsart)mindestens: mittelschwerer Betrieb d.h. uneingeschränkter Dauerbetrieb bis min. 2.000 h / Jahr
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 Die Antriebsmotoren sind so auszulegen, dass die Anforderungen der feuerwehrtechnischen Einsatzfahrten (mit 100% Löschbetrieb) über einen Mindestzeitraum
ohne Unterbrechung von 100 Stunden unter 100 % Volllast erfüllt werden können.
 Verhinderung von Weiß- bzw. Schwarzrauch in allen Lastbereichen z.B. durch Einsatz von elektronisch geregelten Motoren
 Dauerleistung min. 500 KW bei max. 1800 U/min
Die Dauerleistung nach DIN ISO 3046 bei einheitlicher Umgebungstemperatur
(40°C Luft, + 25°C Außenbordwasser,1000 hPa Luftdruck) ist so auszulegen, dass
nach Abzug aller Nebenantriebe und Verluste die geforderte Schiffsgeschwindigkeit
bei 90% der Leistung an der Eingangswelle der Schubeinheit sicher erreicht werden.
 Erfüllung der neuesten gültigen Abgasvorschrift gemäß ZSUK / ZKR Stufe II (Kapitel
8a, RheinSchUO). Der Motor muss diesbezüglich angekündigten und veröffentlichten Änderungen genügen.
 Ersatzteilversorgung für die nächsten 20 Jahre ist sicherzustellen und schriftlich zu
bestätigen.
 Trockengewicht je Motor max. 2000 kg
(4)
Neben den standardmäßigen Ausrüstungen sind die Motoren mindestens wie folgt auszurüsten:
Kraftstoffsystem
 Einspritzanlage für variable Drehzahl (elektonische Drehzahlverstellung)
 Einspritzleitungen leckagesicher, mit Leckagewächter
 Doppelfilter (im Betrieb umschaltbar, ständig einseitig nutzbar)
 Kraftstoffvorfilter mit Wasserabscheider, umschaltbar
 Förderpumpe, Vorreiniger und Handpumpe
 Leitungen und Schläuche flammfest
Schmierölsystem
 Standard Ölwanne
 Schmieröldoppelfilter (im Betrieb umschaltbar, ständig einseitig nutzbar)
 Anschlussmöglichkeit für Vorrichtung zum Ölabsaugen (wird vom AG beigestellt)
 Elektrische Ölabsaugpumpe (230V)
 Hochleistungsschmieröl für verlängerte Ölwechselintervalle
Kühlwassersystem
 Kühlung über Schiffsaußenhautkühler („Kastenkühler“)
 Frischwasserpumpe für Ladeluftkreislauf, seewasserfest, am Motor angebaut
 Kühlwasserausgleichstank mit Schaugläsern (Typ „Hydac“ oder gleichwertig) und
Warnung für Wassermangel, Einfüllstutzen schraubbar mit Flanschen
Abgassystem (siehe hierzu auch BV Abschnitt 6.1)
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 Abgasturbolader, wassergekühlt
 Abgassammelleitung wassergekühlt, mit Gegenflanschen
 Abgasübergangsstück zur Abgassammelleitung mit Gegenflanschen und Zubehör
 Abgaskompensatoren mit Gegenflanschen und Zubehör
 Abgasnachbehandlung siehe BV Abschnitt 6.1.3
E- System (siehe auch BV Abschnitt 8)
 Elektrischer Anlasser 24 V, zweipolig isoliert
 Abstellmagnet 24 V in Arbeitsstromschaltung (erregt zum Abstellen) für 100% Einschaltdauer
 Drehstromlichtmaschine 28 V, 125 A, zweipolig isoliert mit Gleichrichter und Regler
 Geber und Anzeigeinstrumente siehe BV Abschnitt 8
Sonstiges
 Trockenluftfilter mit Verschmutzungsanzeige
 Motorlackierung in blaugrau (RAL 7031)
 Nebenabtrieb für Hydraulikpumpe nach Absprache mit AG bzw. gemäß dem vorgesehenem Konzept
 Schwungrad – Antriebsseite mit hochelastischer Kupplung und „Törnmöglichkeit“
 elastische Lagerung sowie Anschlüsse für alle zu- und abgehenden Medien
 elektrische Motorvorwärmung, schwingungsfrei vom Motor montiert
 Peilstab
 Drehschwingungsrechnung
 Erweiterte Gewährleistung: 36 Monate
(5)
Es ist grundsätzlich für jeden Dieselmotor ein Werksprüfstandslauf und eine Borderprobung durch Standprobe und einer vierstündigen Dauerfahrt (100%) unter Beteiligung
des Auftragnehmers durchzuführen. Der Auftraggeber ist bei den Erprobungen/Abnahmen zu beteiligen und rechtzeitig einzuladen.
(6)
Folgende Reserveteile / Werkzeuge sind mindestens je Motor zu liefern:
 Sofern für die bordseitige Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung der Motoren
Spezialwerkzeug erforderlich ist, ist dieses mitzuliefern
 1 Satz Reservefilter für alle Medien
 1 kompletter Satz Ersatzteile für die 1. Wartung
5.2
Kupplungen
(1)
Fundament- und Raumabmessungen sind für einen einfachen Kupplungswechsel auszulegen. Das Aus- bzw. Einbauen der elastischen Kupplungen muss ohne Verschieben
des Dieselmotors, E-Motoren, Generatoren oder Pumpen durchführbar sein.
(2)
Auswahl und Dimensionierung entsprechend der zu übertragenden Leistung sowie dem
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Ergebnis der Drehschwingungsrechnung (Fabr. Vulkan oder gleichwertig).
(3)
Forderungen der „Eisklasse E“ sind zu berücksichtigen
(4)
Mehrkosten die eine Änderung der Kupplungen infolge der Ergebnisse der Drehschwingungsberechnungen notwendig machen sind vom Auftragnehmer zu tragen.
5.3
(1)
Gelenkwellen
Für die Kraft- bzw. Drehmomentübertragung von den Antriebsmotoren zur Schubeinheit
(„Ruderpropeller“) sind jeweils Gelenkwellen mindestens wie folgt vorzusehen:
 Lange Lebensdauer
 Wenn möglich Wartungsfrei
 Hohe Drehmomentkapazität mit gleichzeitiger hoher Biege- und Torsionssteifigkeit
 Anschlussflansche / Reibflansche
 Längenausgleich, Einbau: optimale Betriebslänge
(2)
Auswahl und Dimensionierung entsprechend der zu übertragenden Leistung bzw. dem
gewählten Antriebskonzept sowie dem Ergebnis der Drehschwingungsrechnung (Fabr.
GKN oder gleichwertig).
(3)
Die Forderungen aus der „Eisklasse E“ sind zu berücksichtigen
5.4
(1)
Schubeinheit
Siehe BV Abschnitt 3.0
5.5
Energieerzeugung
5.5.1
Bordstromaggregate
(1)
Siehe hierzu auch BV Abschnitt 8
(2)
Materialanforderungen sind sinngemäß entsprechend BV Abschnitt 1.3.5 und BV Abschnitt 5.0 anzuwenden.
(3)
Es sind insgesamt 3 Dieselgeneratoren für Bordnetzerzeugung, Kran- und Bugstrahlantrieb vorzusehen.
(4)
Als Aggregatantrieb sind bewährte, wassergekühlte, Viertakt-Dieselmotoren vorzusehen:
 2 Stück große Hilfsdieselaggregate für Bordnetzerzeugung, Kran- und Bugstrahlantrieb mindestens wie folgt:
o Motortyp: MAN, Caterpillar oder gleichwertig
o Drehzahl max. 1.500 1/min
o Generator: Mecc Alte oder gleichwertig
o Elektrische Leistung: mindestens 563 kVA, 400 V, 50 Hz
o Dauerleistung 10 % überlastbar
o Überlastschutz, z.B. durch Abschaltung unwichtiger E-Verbraucher
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o Bedienung und Überwachung vom Steuerstand und vor Ort wie Hauptmotoren
o Die Leistung der Dieselmotoren müssen so ausgelegt sein, dass mindestens 563
KVA bei 1500 U / min. je Aggregat zur Verfügung stehen
 1 Stück „kleines“ Bordnetzaggregat mindestens wie folgt:
o Motortyp: MAN, Caterpillar oder gleichwertig
o Drehzahl max. 1.500 1/min
o Generator: Mecc Alte oder gleichwertig
o Elektrische Leistung: ca. 125 kVA, 400 V, 50 Hz
o Dauerleistung 10 % überlastbar
o Überlastschutz, z.B. durch Abschaltung unwichtiger E-Verbraucher
o Bedienung und Überwachung vom Steuerstand und vor Ort wie Hauptmotoren
o Die Leistung der Dieselmotoren müssen so ausgelegt sein, dass ca. 125 KVA bei
1500 U / min. je Aggregat zur Verfügung stehen
o Das Aggregat soll mit einer Schalldämmhaube / Kapsel ausgerüstet sein
(5)
Erfüllung der neuesten gültigen Abgasvorschrift gemäß ZSUK / ZKR Stufe II (Kapitel 8a,
RheinSchUO) für alle Aggregate
(6)
Auslegung der Aggregate (Betriebsart): mittelschwerer Betrieb d.h. uneingeschränkter
Dauerbetrieb bis min. 2.000 h / Jahr
(7)
Hohe Standzeit (TBO) zwischen den erforderlichen Wartungen / Instandsetzungen.
(8)
Einfache und kostengünstige Wartung / Instandsetzung.
(9)
Die Aggregate sind elastisch gelagert auf einem gemeinsamen Fundamentrahmen zu
installieren.
(10) Neben den standardmäßigen Ausrüstungen sind alle Hilfsdiesel mindestens wie folgt
auszurüsten:
Kraftstoffsystem
 Doppelfilter (im Betrieb umschaltbar, ständig einseitig nutzbar)
 Kraftstoff-Einspritzpumpe mit Drehzahlregler für Generatorbetrieb
 Leitungen und Schläuche flammfest
 Einspritzleitungen, leckagesichere Ausführung mit Leckagewächter
Schmierölsystem
 Schmieröldoppelfilter (im Betrieb umschaltbar, ständig einseitig nutzbar)
 mit Schmierölkühler kombiniert
 Anschlussmöglichkeit für Vorrichtung zum Ölabsaugen (wird vom AG beigestellt)
 Hochleistungsschmieröl für verlängerte Ölwechselintervalle
Kühlwassersystem
 Kühlung wie Hauptmotoren über Kastenkühler. Es ist je Aggregat ein separater Kastenkühler vorzusehen.
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 Kühlwasserausgleichstank mit Schaugläsern und Warnung für Wassermangel
Abgassystem (Siehe auch BV Abschnitt 6.1)
 Abgaskompensatoren mit Gegenflanschen und Zubehör
 Abgasnachbehandlung siehe BV Abschnitt 6.1.3
E – System (siehe auch BV Abschnitt 8)
 Elektrischer Anlasser 24 V , zweipolig isoliert
 Abstellmagnet 24 V in Arbeitsstromschaltung (erregt zum Abstellen) für 100% Einschaltdauer
 Geber und Anzeigeinstrumente gemäß BV Abschnitt 8 ansonsten für Maschinenraum und Ruderhaus mindestens wie folgt:
Drehzahl, Kühlwassertemperatur, Schmieröltemperatur, Schmieröldruck, Betriebsstundenzähler (nur RH) Zündschloss mit Schlüssel, Start – Stop Taster
Sonstiges
 Trockenluftfilter mit Verschmutzungsanzeige
 Motorlackierung in blaugrau (RAL 7031)
 elastische Lagerung sowie Anschlüsse für alle zu- und abgehenden Medien
 elektrische Motorvorwärmung, schwingungsfrei vom Motor montiert
 Peilstab
 Drehschwingungsrechnung
 Erweiterte Gewährleistung:36 Monate
(11) Erprobungen/Abnahmen:
 Es sind grundsätzlich für alle Aggregate ein Werksprüfstandslauf und eine Borderprobung durch Standprobe und Dauerfahrt unter Beteiligung des Auftragnehmers
durchzuführen. Der Auftraggeber ist bei den Erprobungen / Abnahmen zu beteiligen
und rechtzeitig einzuladen.
6
SCHIFFSBETRIEBSANLAGEN
6.0
Systeme für Antriebsmotoren und Bordstromaggregate
6.0.1
Materialien
(1)
Die Auswahl der Materialien für Treiböl-, Schmieröl- und Kühlwasseranlagen hat nach
folgenden Kriterien zu erfolgen:
 Verträglichkeit (Medien und verwendete Materialien, sowie Materialien untereinander müssen aufeinander abgestimmt sein)
 Langlebigkeit
 Eignung für das System
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(2)
6.0.2
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Im Außenbereich sind ausschließlich korrosionsbeständige Materialien zu verwenden
Brennstoffanlage
(1)
Das Brennstoffsystem ist so auszuführen, dass ein Tagestank die Antriebsmotoren, die
Generatoren, die Antriebe der Löschpumpen und die Heizung mit Brennstoff versorgt.
Ein zweiter Tank ist als Setztank (Stb., Spt. 28-34 ) u.a. zur Entwässerung des Kraftstoffes vorgesehen. Der Setztank ist verbunden mit den Vorratstanks.
(2)
Die Brennstofftanks sind mindestens wie folgt auszuführen:
 kontinuierliche Füllstandsanzeigen an allen Tanks
 Anzeigen im Ruderhaus über elektrischen Messwertgeber (Minimum-/Maximumalarm und Füllstände)
 Handpeilung vor Ort mit Peilstab (Angabe in Liter.)
 Kraftstofftanks und Peilstäbe sind eichamtlich zu vermessen
 Ausreichend große gut zugängliche schraubbare Reinigungsöffnungen
 Zugängliches Entwässerungsventil an allen Tanks an der tiefsten Stelle
 Zugängliche Füll- und Entleerungsanschlüsse
 Notsauganschlüsse am Setztank mit Verbindung zu den Saugleitungen aller Verbraucher (Motoren und Heizung)
(3)
System:
 Brennstoffübernahme auf Hauptdeck (BV Abschnitt 4.4.3.10 und BV Abschnitt 6.0.2
(4)) , abschließbar, mit Wanne und Überfüllsicherung (Grenzwertgeber), Bunkerstutzen mit min. 60 mm Durchmesser, Tankwagenkupplung und Blinddeckel
 Treibölrückführung der Überproduktion über Rückschlagventile in den Setztank. Die
Einhaltung der zulässigen Kraftstofftemperatur ist sicherzustellen.
 Schellschlussventile in Sicherheitsstation (Flurbereich Einrichtungsdeck, ca. Spt. 45)
 Entlüftungsleitung mit Flammschutzsieb und Geruchsfilter an Deck
 getrennte Zulaufleitungen für alle Motoren und Heizung
 Motorenzulaufleitungen: umschaltbare Doppelfeinfilter mit Wasserabscheidung und
Entwässerungsventil. Die Filter sind so zu dimensionieren, dass sie im Einzelbetrieb
arbeiten.
 Heizungszulaufleitung: Filter mit Wasserabscheider und Entwässerungsventil
 Bypass – Peilvorrichtung absperrbar
 Versorgungsleitungen für Heizung und Motoren müssen separat absperrbar sein
 Sicherstellung der Treibölversorgung bei allen geforderten Temperaturen
 Das Füllen des Kraftstofftagestanks erfolgt automatisch bei Unterschreitung des vorgeschriebenen Füllstands- Niveau mit einer Kraftstoff – Förderpumpe, die aus dem
Setztank saugt.
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 Als Reserve sind eine 24 V Pumpe und eine Handpumpe mit dem der Kraftstofftagestank von allen Tanks befüllt werden kann vorzusehen.
 Eine Entleerung des Tagestanks zum Setztanktank ist zu berücksichtigen.
 Das Füllen des Setztanks erfolgt bei Unterschreitung des vorgeschriebenen Füllstands- Niveau mit einer Kraftstoff – Förderpumpe, die aus den Vorratstanks saugt.
 Für das Pumpen aus den Vorratstanks in den Setztank ist vom Auftragnehmer eine
Bunkeranweisung (Entnahmereihenfolge) zu erstellen.
 Das Umpumpen der einzelnen Vorratstanks untereinander muss möglich sein.
 Als Reservepumpe für die Pumpen „Tagestank“ und „Setztank“ soll die Förderpumpe aus der Brennstoffübergabe in das Brennstoffsystem eingebunden werden.
(4)
Für die Übergabe von Dieselkraftstoff aus den bordseitigen Vorratstanks an andere Feuerwehrschiffe ist ein Brennstoffübergabesystem mindestens wie folgt vorzusehen:
 Abschließbare Bedienstation auf Hauptdeck (siehe BV Abschnitt 4.4.3.10)
 Ausreichend große Auffangwanne
 elektrische Förderpumpe (z. B. Zahnrad) 400 V, ca. 4 – 5 m³/h gegen ca. 3 bar mit
allen Sicherheitseinrichtungen, Armaturen, separate Entnahmeventile mit Fernauslösung, Filter, geeichter Messuhr usw. Die Pumpe dient auch als Reservepumpe für
das Füllen des Tagestanks. Weiterhin soll die Pumpe als Reservepumpe für die
Pumpen des Kraftstofftanks und des Setztanks in das System eingebunden werden.
 1 Schlauchhaspel mit ca. 40 m kraftstoffbeständigem Übergabeschlauch und Tankwagenkupplung
 Abfüllsicherung für eine automatische Abschaltung einschl. Stecker und Kabel (ca.
50m) mittels Grenzwertgeber am Übernahmeschiff
6.0.3
Schmierölanlage
(1)
Verwendung einheitlicher Hochleistungs-Schmieröle in Abstimmung mit dem Auftraggeber
(2)
Ein Schmierölplan ist rechtzeitig vorzulegen.
(3)
Erstfüllungen sind vom Auftragnehmer zu liefern. Lagerung Schmieröl in losen Gebinden. Gebinde sind im Maschinenraum zu haltern.
(4)
1 Stück Altöltank (siehe BV Abschnitt 2.8) mit max. Alarm und elektrischer Absaugepumpe ca. 1,0m³/ h – gegen 3 bar zur Abgabe an Deck über feste Rohrleitung. Der Absaugeanschluss wird durch den AG beigestellt.
(5)
E-Pumpe und Handpumpe (für wahlweisen Betrieb) sowie gemeinsames, fest verlegtes
Rohrleitungssystem für die Altölabsaugung aus allen Motoren mit allen erforderlichen Armaturen, Rückschlägen, Schläuche usw. in den Altöltank.
(6)
Einzelabsaugung aus den Motoren mit allen erforderlichen Armaturen, Rückschlägen,
Schläuche usw.. Die Absaugeanschlüsse werden durch den AG beigestellt
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Kühlwasseranlage
(1)
Die Abwärmemengen der Haupt-Antriebsmotoren, der Feuerlöschmotoren sowie der
Hilfsdiesel sind mit Frischwasser über jeweils separate geschlossene Kühlsysteme (Kastenkühler) abzuführen.
(2)
Für die Auslegung der Kastenkühler gilt mindestens:
 Wasserqualität max. 8 Grad deutsche Härte mit einem pH-Wert von 6,5 – 8,0
 vom Motorenhersteller zugelassenes Frostschutzmittel (BASF G48 oder gleichwertig), ist dem Kühlwasser unmittelbar nach den Druckproben zuzusetzen
 Ausgleichsbehälter, dimensioniert entsprechend der vorgesehenen Kühlungsart, mit
Alarmgeber bei 50 % Füllung, Füllstandsanzeige, Über-/Unterdruckdeckel mit Fülleinrichtung über Schläuche sind vorzusehen.
 25° C. Außenbordwassertemperatur (nur Freifahrt und Manövrierbetrieb)
 15 % Bewuchs- und Verschmutzungszuschlag
 Frostmittelzuschlag
 Nennleistungen der Hauptdiesel bei ca. 3 m/s Außenbordwasser-Anströmungsgeschwindigkeit
 Nennleistungen der Hilfsdiesel bei Liegebetrieb
(3)
Desweiteren sind für die Kühlwasseranlage mindestens vorzusehen:
 Anschlüsse zum Spülen der Außenhautkühlung
 Absperrklappen, Thermometer und absperrbare Anschlüsse für Manometer am Einund Austritt des Kühlwassers
 Schmutzfilter zwischen Austritt jeder Tasche und Eintritt Kühlwasserpumpe mit Absperrungen
 Wärmetauscher zur Ausnutzung der Haupt-Motorkühlwasserwärme für Heizzwecke,
bzw. Motorvorwärmung mit Umwälzpumpe sowie entsprechenden Absperrorganen
und Thermometern sowie Umgehungsleitung (siehe hierzu auch BV Abschnitt
6.3.1.2)
6.1
Abgasanlage Antriebsmotoren und Bordstromaggregate
6.1.1
Schalldämpfer und Funkenfänger
(1)
Die Abgasleitungen führen durch Abgasschächte über das Aufbaudeck zum Brückendeck. Es gelten nachfolgende Mindestanforderungen:
 die Abgasanlage muss den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen
 Aussenschallpegel nach BinSchUO sind einzuhalten
 möglichst kurze Wege der Abgasleitungen auswählen
 elastische Lagerung der gesamten Anlage
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 spannungsfreie Verlegung mittels Abgaskompensatoren
 Isolierung von Rohrleitungen und Schalldämpfern einschließlich verzinkter Blechabdeckung
 Isolierung der Kompensatoren und Flansche mit Matten aus alubeschichtetem Tuch,
leicht losnehmbar
 Revisionsöffnungen in der Isolierung für Schalldämpfer und Funkenfänger
 austretende Endrohre mit Krümmer jeweils Material 1.4571
 Rohrentwässerung, bestehend aus Sammeltopf mit Ablasshahn
 zugängliche Messstutzen für Abgasgegendrücke
 klassifikationsfähiger Trockenschalldämpfer mit / und Funkenfänger (mit PTB – Zulassung oder gleichwertig)
 Die Zulassung zum Verkehr in den Tankschiffhäfen Hamburgs gem. § 23 der Hafensicherheitsverordnung (HSVO) ist zwingend erforderlich.
 Revisionsöffnungen von Schalldämpfer und Funkenfänger sind an gut zugänglicher
Stelle vorzusehen
 Austritte oberhalb Schornstein mit 45° Rohrbogen
6.1.2
Isolierung
(1)
Die Abgasanlage sowie alle dazugehörigen Komponenten und Leitungen mit Oberflächentemperaturen über 50 °C sind mit einer wirkungsvollen, nicht brennbaren Isolierung
zu versehen.
(2)
Die Isolierung muss so beschaffen sein, dass Öl oder Brennstoff nicht in den Isolierwerkstoff eindringen kann.
(3)
Für die Ausführung der Isolierung sind genähte Matten oder Blechmäntel vorzusehen
6.1.3
Abgasreinigung / Abgasnachbehandlung
(1)
Nach Auftragserteilung ist gemeinsam mit dem Motorenlieferanten, der Systemverantwortlichen Firma des Abgassystems und dem Auftraggeber der Einbau („Machbarkeitsstudie“) einer Abgasnachbehandlung (z.B. Russpartikelfilter) für alle Dieselmotoren unter
Berücksichtigung der Einbausituation zu prüfen und zu dokumentieren.
(2)
Die Lieferung und der Einbau des / der möglichen Abgasnachbehandlungssystem(e) ist
nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und wird vom Auftraggeber gesondert beauftragt.
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Ver- und Entsorgungssysteme
6.2.1
Materialien und Ausführung
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(1)
Materialanforderungen sind sinngemäß entsprechend BV Abschnitt 1.3.5 und BV Abschnitt 5.0 für alle Systeme anzuwenden, wenn keine spezifischen Forderungen bestehen.
(2)
Für die Ausführung gilt zusätzlich mindestens:
 Für Ventile, Schieber und Ventilkästen aus GBz dürfen nur Schrauben, Muttern,
Scheiben und Stehbolzen aus verzinktem Material verwendet werden.
 Rohre müssen servicefreundlich verlegt werden, so dass auch die Möglichkeit eines
Auswechselns sichergestellt ist.
 Gewindeverbindungen sind im gesamten Rohrsystem des Schiffes nur bis 1/2" und
in uneingeschränkt zugänglichen Bereichen zulässig, Anschlüsse mit Gewinde sind
metallisch zu dichten.
 Verzinkungen sind nach DIN auszuführen, Kaltverzinkungen sind nicht zulässig.
 Rohre aus Cu Ni Fe und aus korrosionsbeständigem Stahl sind unter Schutzgas zu
schweißen.
 Alle Armaturen, Regeleinheiten, Pumpen, Apparate etc. sind mit den nach Schema
angegebenen Kennnummern zu versehen.
 Vor allen hydraulischen, pneumatischen und thermostatischen Regelventilen,
Druckregeleinheiten und Magnetventilen sind Filter einzubauen, die während des
Betriebes gesäubert werden können.
 Wärmetauscher sind generell mit 20% Reserve auszulegen. Sie müssen Entleerungs- und Entlüftungsanschlüsse besitzen, die auch nach der Isolierung noch bedienbar sind.
 Hinter den Verschalungen liegende Rohre sind zu isolieren
 Vor dem Isolieren sind die Rohre abzudrücken und der Bauaufsicht vorzuführen.
 Kunststoffummantelte Kupferrohre (WICU-Rohre) sind im Lötstellen- und Halterbereich nach zu isolieren.
 Rohrhalter sind zu verzinken und lose Flansche sind vor der Installation zu konservieren, ebenso die Rohre im Bereich der Halter.
 Rohrkennzeichnungen mit Farbringen
 Wasser und Ölpumpen sind von einem Hersteller zu liefern, mit Ausnahme von
Pumpen an kompletten Funktionseinheiten oder Motoren.
6.2.2
(1)
Lenz- und Deckwaschanlage
Das Lenz- und Deckwaschsystem ist entsprechend dem von der Klassifikationsgesell-
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schaft und der SUK zu genehmigenden Plänen mit mindestens folgenden Anforderungen auszuführen:
 2 Stück elektrisch angetriebene, selbstansaugende und hochwertige Pumpen (Fabr.
DESMI oder gleichwertig) als Lenz-, Feuerlösch- und Deckwaschpumpen mit
Sauge- und Druckmanometern und einer Leistung von jeweils min. : 30 m³/ h bei 4-5
bar
 Vor- Ort Bedienung im Maschinenraum sowie Fernbedienung vom Maschinenkontrollraum und vom Ruderhauspult
 Hochwertige Tauchpumpe 230 V zum Lenzen (Schiffsausrüstung)
 Saug und Druckventilgruppen im Maschinenraum
 Ansaugung über Grobfilter
 Lenzanschlüsse in allen wasserdichten Abteilungen
 Druckleitungen nach Außenbords über federbelastete Ausgussventile (mit Schloss)
 Bilgealarme für alle wasserdichten Abteilungen
 Absaugmöglichkeit der Bilge von Land aus
 4 Stück C- Kupplungsanschluss für Deckwasch an Deck versorgt von den o.g. Pumpen aus dem Seekasten (2x Achtern und 2x Vorne)
6.2.3
Luft-, Füll- und Peilrohre
(1)
Für alle Tanks, Leerzellen und Behälter sind Luft-, Füll- und Peilrohre vorzusehen.
(2)
Füll- und Abgaberohre sind mit entsprechenden Kupplungen auszurüsten.
(3)
Gemeinsame, abschließbare Füll- und Abgabestation getrennt für Wasser und Öl.
(4)
Geruchsfreie Entlüftung des Abwassertanks und der Treiböltanks. Entlüftung des Abwassertanks mit Geruchsfilter.
(5)
Selbstschließende verzinkte Luftrohrköpfe für Treiböl mit Flammenschutz und für Trinkwasser mit Insektensieb.
6.2.4
(1)
Frischwasserversorgung
Die Frischwasseranlage muss den neuesten Vorschriften des Lebensmittelgesetzes
(Trinkwasserversorgung) entsprechen:
 Frischwassertank min. 3.500 l (siehe BV Abschnitt 2.8.2)
 elektrische Pumpe mit Druckbehälter
 Befüllung erfolgt von Deck über einen C- Kupplungsanschluss
 Be- bzw. Entlüftung des Tanks an Deck geführt
 Durchmesser Entlüftung muss mindestens dem 1,5 fachen Durchmesser des Füllstutzens entsprechen
 Füllstandsanzeige im Ruderhaus mit Minimumwarnung bei 10 % Füllstand
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 Energieversorgung 230V über Wechselrichter.
(2)
Versorgungsanschlüsse:
 Außenwasserhahn („entwässerbar“) nach Angabe Bauaufsicht
 Umkleide Hauptdeck
 Sanitätsraum
 Mini Pantry
 Alle WC´s
 Küche
 Alle Kammern
 Maschinenraum
 Auffüllvorrichtung für Ausgleichsbehälter, Kühlwasser und Heizung im Maschinenraum
(3)
Warmwasserversorgung über einen Speicher 4 bar, vom Heizungssystem zu speisen,
Isolierung des gesamten Warmwassersystems.
(4)
Zirkulationsleitung mit Treppenlichtschaltern bzw. Zirkulationspumpe mit integrierter Zeitschaltuhr an jeder Warmwasser-Zapfstelle
6.2.5
Druckluft- / Arbeitsluftversorgung
(1)
Für die Arbeitsluft ist ein für die gewerbliche Nutzung geeigneter Arbeitsluftkompressor
mit mind. 1300 l/min Ansaugleistung bei 7 bar mit ausreichend großem Drucktank vorzusehen.
(2)
Druckluftanschlüsse in den Landanschlusskästen, im Hangar und im Vorschiffbereich
nach Angabe der Bauaufsicht
6.2.6
(1)
Abwassersystem
Die Anlage besteht aus:
 Abwasserbehälter min. 3.500 l zur Aufnahme von Fäkalien und Schmutzwasser
 Füllstandsanzeige im Ruderhaus (z. B. Deckenpaneel Fahrstand) und Maximumwarnung bei 90 % Füllstand
 Toiletten mit 24 V Elektropumpe
 Elektrische, robuste Abwasserabgabepumpe
 Deckabgabestutzen mit Tankwagenkupplung nach DIN 2850
(2)
Die Abgabeleitung ist so zu gestalten, dass nach Land gepumpt und von Land abgesaugt werden kann. Eine Rohrumgehung der Pumpe mit entsprechender Schiebern und
Ventilen ist vorzusehen.
(3)
Das Tank-Belüftungsrohr muss mindestens dem 1,5 fachen Durchmesser des Abgabestutzens entsprechen.
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(4)
6.3
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Tankspülung von Deck mit Frischwasser über C-Anschluss mit eigenem Anschluss am
Tank unabhängig von der Pumpensaugleitung.
Lüftungs- Klimatisierung u. Heizungsanlage
6.3.1.1 Lüftung- und Klimatisierung
(1)
Allgemein gilt:
 Erbringung des rechnerischen Nachweises für Lüftung, Kühlung und Wärmeversorgung vor Baubeginn. Das Konzept ist mit der Bauaufsicht abzustimmen.
 Zug- und Lärmbelästigung sowie Schwitzwasserbildung sind durch entsprechende
Auslegung zu vermeiden.
 Schallkulissen an allen Luftein- und -austritten mit schallisolierten Ansaugschächten,
Jalousien als V-Lamellen ausführen, Niro/Aluminium, mit integrierten Wasserfallen /
Entwässrungen, mit Niro-Schrauben am Rahmen befestigt, Spalt zwischen Rahmen
und Jalousie abgedichtet, Jalousien verschließbar mittels wasserdichter Klappe an
Deck für den Brandfall, Nirogaze vor den Ansaugöffnungen.
 Alle Ansaugöffnungen und alle Abluftöffnungen sind gasdicht elektrisch schließbar
auszuführen. Bedienung zentral vom Fahrstand „Feuerlöschtechnik“ im Ruderhaus
(siehe hierzu auch BV Abschnitt 8)
 Zusätzlich: Klappenverschlüsse und Feststellvorrichtungen durch Bolzen und Korbmuttern aus Niro.
 Alle Ansaugöffnungen sind mit Filtermatten und alle Abluftöffnungen mit Fliegengittern auszurüsten. Die daraus resultierenden Verluste sind im rechnerischen Nachweis zu berücksichtigen.
 Sämtliche Verbrennungsluftzuführungen sind konstruktiv so hoch wie möglich am
Aufbau anzuordnen, um die Ansaugung von brennbaren oder explosiven Gase zu
minimieren. Bei der Versorgung aller Motoren mit Verbrennungsluft von außen, ist
der unter BV Abschnitt 7.3.4 angegebene Innenluftdruck im Maschinenraum aufrecht zu erhalten.
(2)
Lüftungsanlage Maschinenraum:
 Neben den Anforderungen aus BV Abschnitt 8.2.4 ist folgendes zu berücksichtigen:
o Zugänglichkeit für Wartungen / Reparaturen der Motoren und Laufräder ist sicherzustellen
o Zugrundelegung von 35 °C Außentemperatur zur Ermittlung der Lüftergröße
o natürliche Abluft, elektrische Abluft falls erforderlich
o Luftverteilung im Maschinenraum ohne Kurzschlüsse zu Abluftöffnungen
(3)
Ruderhaus, Aufenthaltsräume, Sanitätsraum, Küche und Kammern:
 natürliche Belüftung über von innen und außen verschließbare Rotorlüfter mit zwischengeschalteten Insektenfiltern
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 Scheibenanblasung mit „Stufengebläse“ aller Fenster im Ruderhaus mit Warmluft,
aufgeteilt in ein vorderes und hinteres System. Die elektrische Leistung ist mit dem
Auftraggeber abzustimmen
 elektrische Scheibenheizung für jedes Steuerhausfenster und für die Fenster im
Aufenthaltsraum (Hauptdeck). Ausnahme runde Fenster im Aufenthaltsraum.
 Für folgende Räume ist eine Raumluft-Klimatisierungsanlage (z.B. mit Klimasplitgeräten) vorzusehen:
o Ruderhaus
o Aufenthaltsräume (Hauptdeck und Einrichtungsdeck)
o Sanitätsraum
o Kammern
 Für die Auslegung der Klimaanlage gilt:
o Bei einer Außentemperatur von 35°C ist eine dauerhafte Innentemperatur von
25°C sicherzustellen
o Keine Einschränkung der Deckenhöhe durch z. B. herausragende Einbauten
o Keine Beeinträchtigung durch Beschlagen der Scheiben, Zugluft sowie Schall
und Vibrationen
o Hohe Standzeit/Betriebssicherheit durch z. B. seewasser- und seeluftbeständige
Materialien
o Wartungsarmut
o Einhaltung der vorgeschriebenen Frischluftraten.
o Als Kältemittel ist ein umweltfreundliches Kältemittel zu verwenden
o Frostschutzsicherung
 elektrischer Wrasenabzug (400/230V) über dem Herd mit 3 Drehzahlstufen, Beleuchtung, Ausführung in Niro, flache Bauweise, ausziehbar mit Filter; verschließbare Abluft nach draußen
(4)
Umkleide / Wäscherei, Raum für Einsatzkleidung:
 Die Umkleide / Wäscherei und der Raum für die Einsatzkleidung erhalten verschließbare elektrische Ablüfter, geschaltet über Lichtschalter und Zeitrelais
 natürliche Belüftung über von innen und außen verschließbare Rotorlüfter mit zwischengeschalteten Insektenfiltern
(5)
WC, Waschraum und Spindraum:
 Der Waschraum, das WC und der Spindraum erhalten verschließbare elektrische
Ablüfter, geschaltet über Lichtschalter und Zeitrelais
 natürliche Zuluft über Türschlitze bzw. über von innen und außen verschließbare
Rotorlüfter mit zwischengeschalteten Insektenfiltern
(6)
Rudermaschinenraum, Vorpiek und sonst. Räume:
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 natürliche Be- und Entlüftung über verschließbare, verzinkte Schwanenhälse mit Insektensieben
6.3.1.2 Heizungsanlage
(1)
Alle Wärmeverbraucher einschließlich der sanitären Warmwasserversorgung sind mit
ihrer maximalen Leistung in die Wärmebilanzberechnung einzubeziehen.
(2)
Auslegungsdaten:
 Die Heizleistung ist so zu bemessen, dass bei -20°C Außentemperatur im Ruderhaus, in den Räumen „Hauptdeck“, in den Räumen „Einrichtungsdeck“ und im Maschinenkontrollraum +20°C, im Hangar +10°C und im Maschinenraum +10°C und
max. 45°C erreicht werden.
(3)
Heizungssystem
 Leistungsstarke vollautomatische Warmwasser – Heizungsanlage (Fabr. Buderus
oder gleichwertig)
 Ölbrenner in Schiffsausführung (230V)
 Ausführung als geschlossenes System und nach DIN 4751
 Für das Befahren von T(P) – Häfen muss die Anlage vom Steuerstand aus Ein- /
Aus- und auf Heizungsumwälzpumpe umschaltet werden können. Alternativ hierzu
kann auch ein Typgeprüfter Funkenfänger eingebaut werden.
 Aufstellung im Maschinenraum in einer Ölwanne
 Ein Warmwasserspeicher ca. 150 Liter ist im Maschinenraum zu installieren
 Betrieb der Heizung mit Dieselkraftstoff aus dem Treibstofftank über Schnellschlussventil und Filter
 Beheizung über Kühlwasserbeaufschlagte Wärmetauscher an den Antriebsmotoren
(siehe BV Abschnitt 6.0.4).
Die Größe der Wärmetauscher an den Hauptmotoren ist so zu dimensionieren, dass
die Motoren bei ausreichendem Wärmeangebot die alleinige Beheizung des Schiffes übernehmen können. Die Steuerung ist so auszulegen, dass bei Erreichen des
unteren Grenzwertes die Heizung automatisch zugeschaltet wird. Die Temperatur
des Kühlwassers darf nicht unter die zulässige Kühlwassertemperatur der Motoren
abgesenkt werden.
 Zusatz von Frostschutzmittel (-20°C)
 Isolierung der Warmwasser- und Heizungsrohre und des Wärmetauschers
 Heizkörper in allen Räumen, mit Thermostatventilen im Vorlauf und Absperrarmaturen vor und hinter den Heizkörpern
 Vorwärmung am Hauptmotor
 Flexcongefäß
 Absperrarmaturen vor und hinter Wärmetauscher und Pumpe
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 Füll- und Entleerungseinrichtung
 Schnellentlüfter
 Manometer und Thermometer zur Bestimmung der Parameter in den Kreisläufen
 Betriebsstundenzähler
 Zählwerk für Brennstoffverbrauch
6.4
Hydraulikanlage
6.4.1.1 Anlagensysteme
(1)
Die konzeptionelle und funktionale Anordnung / Bemessung des gesamten Hydrauliksystems ist in einem technischen Konzept dem Angebot beizufügen. Das Konzept ist als
Anlage 12 zu kennzeichnen.
(2)
Für die Ruderpropeller ist ein komplett separates und unabhängiges Hydrauliksystem
entsprechend dem Lieferumfang / Anforderungen des Ruderpropellerherstellers vorzusehen.
(3)
Für die Kranhydraulik gilt mindestens:
 1 Stück. elektr. Pumpenaggregat 400 V, mit Hydraulikölbehälter sowie sämtlichen
Überwachungseinrichtungen und Armaturen
 Schaltkasten mit Vorortschalter, Sammelalarmanzeige
 Hydrauliknotpumpe 24 V
 Absperrung der Systemleitungen mit Kugelhähnen
 Ausführung ansonsten gemäß BV Abschnitt 3.5
(4)
Als Wahlposition (siehe hierzu auch BV Abschnitt 3.3) ist für den Radar- und Signalmast eine Masthydraulik mindestens wie folgt anzubieten:
 Elektrisch betriebene 400 V Hydraulikpumpe
 Hydrauliktank mit kompletter Ausrüstung und Überwachung entsprechend Vorschrift
und Abstimmung mit Bauaufsicht mit Anzeigen vor Ort und im Steuerstand.
 Bei Ausfall der Masthydraulik soll der Mast über ein „Bypass Ventil“ mit Kranhilfe abgesenkt werden können
 Ausführung Radar- und Signalmast ansonsten gemäß BV Abschnitt 3.3)
6.4.1.2 Ausführung
(1)
Planung und Erstellung der Gesamtanlage in Systemverantwortung durch eine Hydraulikfachfirma mit Erfahrung im Schiffsbetrieb (Fa. Schlie Hydraulik oder gleichwertig).
Werftseitige Teilleistungen sind zwingend vor Beginn der Arbeiten mit der Bauaufsicht
abzustimmen. Entsprechende Referenzen der Hydraulikfachfirma sind beizufügen.
(2)
Materialanforderungen sind sinngemäß entsprechend BV Abschnitt 1.3.5, BV Abschnitt
5.0 und BV Abschnitt 6.0.1 anzuwenden.
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(3)
Verwendung von umweltschonenden Hydraulikölen auf Basis vollsynthetischer Ester,
nicht wassergefährdend.
Spezielle Anforderungen dieser Öle an die Hydraulik Komponenten (z.B. Dichtungen,
zinkfreie Ausführung, Anstrich etc.) sind zu berücksichtigen.
(4)
Systemkomponenten:
 Einbau von Systemkomponenten im geringstmöglichen Typenumfang. Auswahl unter Berücksichtigung der Kriterien hoher Verfügbarkeit und Geräuscharmut.
 Ausführung von Hydraulikpumpen und Motoren für die Ruderanlagenhydraulik für
eine Mindestlebensdauer von 20.000 Stunden. Restliche Hydraulikpumpen und Motoren sollen für eine Mindestlebensdauer von 10.000 Betriebsstunden ausgelegt
werden.
 Einbau von Magnet- und Siebfiltern je System im Rücklauf (Reservefilter sind mitzuliefern)
 Druckanzeigen bzw. Messanschlüsse nach Angabe Bauaufsicht.
 Einbau von Schläuchen in möglichst einheitlicher Ausführung und Länge (Eine
Schlauchliste ist mitzuliefern).
 Betriebsdrücke sind abzusichern, max. Betriebsdruck 200 bar (höhere Betriebsdrücke nur mit Einverständnis des Auftraggebers).
 Ausführung der Zylinder mit Lasthalteventilen, einstellbaren Drosseln und Endlagendämpfung
 Tanks mit Füllstandanzeige und Minimumalarm ausrüsten.
 Wärmetauscher mit einstellbaren, automatischem Anlauf und Abstellung bei Übertemperatur nach Erfordernis.
(5)
Steuerung / Regelung:
 Siehe hierzu Angaben unter den entsprechenden Verbraucherbeschreibungen.
 Feinfühlige Betätigung über Proportionalventile.
 Einschaltung der Hydraulikpumpen vom Steuerstand
 Alarmierung der Versorgungspumpen bei Ölmangel, Übertemperatur und Filterverschmutzung.
(6)
Installation:
 Elastische Lagerung für Hydraulikpumpen, Aggregate an das Rohrleitungssystem
nach Erfordernis bzw. nach Angabe der Bauaufsicht.
 Verwendung von Körperschall dämpfenden, klasse- und typerprobten Schott-,
Wand- und Deckendurchführungen
 Alle Verbraucher sind einzeln absperrbar auszuführen
 Die Anlagen sind so zu konzipieren, dass durch den Einbau von Ausreichenden Absperrorganen die gesamte Entleerung der Systeme bei Reparaturen einzelner Komponenten nicht notwendig ist
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 Leckwannen unter allen Anlagenteilen, auch Ruderzylinder
 Wo technisch möglich (z.B. bei Zylindern), sind Rohrbruchsicherungen zu installieren.
 Bei der Rohrverlegung ist zu beachten, dass Verschraubungen und Flansche jederzeit zugänglich sind.
 Die Rohrverlegung ist so vorzunehmen, dass Verschraubungen und Flansche einfach kontrolliert bzw. nachgezogen werden können.
 Hydraulikölrohrleitungen dürfen nicht durch Wohnräume und hinter Verschalungen
verlegt werden.
 Eine Verlegung hinter Verschalungen ist grundsätzlich nicht zulässig.
 Rohrleitungen an Deck sind mit einem Schutz gegen Beschädigung zu versehen.
 Vor Inbetriebnahme sind die Anlagen über separat einzubauende Spülfilter und
Spülpumpe, unter Umgehung der eingebauten Pumpen, zu spülen, bis kein
Schmutzanfall mehr zu erkennen ist.
 Nach dem Einbau sind die Rohrleitungen mit 1,5fachem Betriebsdruck zu prüfen.
7
FEUERLÖSCHEINRICHTUNG UND SYSTEME
7.0
Feuerlöschbetriebssysteme
7.0.1
Allgemeines
(1)
Die gemäß BV Abschnitt 7.0 nachfolgend beschriebene Feuerlöschtechnik soll durch
den DNVGL oder einer gleichwertigen Klassifikationsgesellschaft geprüft und abgenommen werden. Da die Auslegung der Feuerlöschtechnik den Anforderungen der Feuerwehr Hamburg und in Anlehnung an die Vorschriften des DNVGL erfolgte, ist nach Auftragserteilung ein Treffen mit der Klassifikationsgesellschaft zu vereinbaren, bei dem die
Prüf- und Abnahmemodalitäten der Löscheinrichtung festgelegt werden. Als Kalkulationsgrundlage gelten die Vorschriften des DNVGL unter Berücksichtigung der Forderungen aus dieser Bauvorschrift.
(2)
Prüfung Brandschutz- und Sicherheitsplan siehe BV Abschnitt 1.4
(3)
Planung, Projektierung und Lieferung der Gesamtanlage in Systemverantwortung durch
eine Fachfirma mit Erfahrung für Feuerlöschtechnik (Fa. Fire Fighting Systems AS oder
gleichwertig) auf Schiffen. Auch mögliche ausführende Unterauftragnehmer müssen
über vergleichbare Erfahrungen im Bau von Feuerlöschtechnik auf Schiffen verfügen. .
Werftseitige Teilleistungen sind zwingend vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
(4)
Als Grundposition sind 2 Feuerlösch - Kreiselpumpen mit dazugehöriger Antriebstechnik vorzusehen. Als Wahlposition sind 3 Feuerlösch - Kreiselpumpen mit dazugehöriger
Antriebstechnik anzubieten.
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(5)
Beauftragt wird nur die Grundposition mit 2 Stück Feuerlösch – Kreiselpumpen in Verbindung mit der Grundposition 2 Stück Pumpenmotoren oder die Wahlposition mit 3
Stück Feuerlösch – Kreiselpumpen in Verbindung mit der Wahlposition 3 Stück Pumpenmotoren.
(6)
Planungsgrundlage für die Feuerlöschtechnik sind die als Anlage 6 (Grundposition:
Feuerlöschschema) und Anlage 7 (Wahlposition: Feuerlöschschema) gekennzeichneten Schemata.
(7)
Die gesamte Feuerlöschtechnik soll vom Bedienpult auf der Bb. Seite des Ruderhauses
gesteuert und bedient werden. Die Anzeige- und Bedienelemente sind in der Art anzuordnen, dass sie auch in Einsatz- und Ausnahmesituationen intuitiv und fehlerfrei abgelesen bzw. bedient werden können.
7.0.2
Motorenanlage für Feuerlöscheinrichtung
7.0.2.1 Allgemeine Anforderungen
(1)
Siehe BV Abschnitt 5.0
7.0.2.2 Antriebsmotoren Feuerlösch – Kreiselpumpen
(1)
Es sind in der Berufsschifffahrt bewährte wassergekühlte Dieselmotoren in der Ausführung als Pumpenantriebsmotor vorzusehen. Ein Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
(2)
Als Grundposition sind 2 Stück V-12-Viertakt-Dieselmotoren (Fabr. Caterpillar Typ
3512C oder gleichwertig) vorzusehen. Als Wahlposition sind 3 Stück V-12-Viertakt-Dieselmotoren (Fabr. Caterpillar, MAN oder gleichwertig) anzubieten. Die nachfolgenden
techn. Spezifikationen gelten für beide Motorenausführungen.
(3)
Als Mindestanforderung für die Antriebsmotoren der Feuerlöschpumpen gelten:
 Hohe Standzeit (TBO) zwischen den erforderlichen Wartungen / Instandsetzungen.
 Einfache und kostengünstige Wartung / Instandsetzung. Entsprechende Aussagekräftige Techn. Unterlagen mit Angabe der Wartungsintervalle, dem Wartungsumfang und den Brennstoffverbräuchen sind dem Angebot beizufügen.
 Hohes Drehmoment schon bei niedrigen Drehzahlen, volles Drehmoment über einen weiten Drehzahlbereich
 Auslegung der Motoren (Betriebsart): uneingeschränkter Dauerbetrieb bis min.
1.500 h / Jahr
 Die Antriebsmotoren sind so auszulegen, dass die Anforderungen des feuerwehrtechnischen Einsatzes bei 100% Löschbetrieb ohne Unterbrechung über einen Mindestzeitraum von 100 Stunden unter 100 % Volllast erfüllt werden können.
 Verhinderung von Weiß- bzw. Schwarzrauch in allen Lastbereichen z.B. durch Einsatz von elektronisch geregelten Motoren
 Für die Grundposition ist eine Antriebsleistung je Motor von mindestens 1176 KW bei
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1800 1/min vorzusehen.
Die Dauerleistung nach DIN ISO 3046 bei einheitlicher Umgebungstemperatur (40°C
Luft, + 25°C Außenbordwasser,1000 hPa Luftdruck) ist so auszulegen, dass nach Abzug aller Nebenantriebe und Verluste die geforderte Pumpenleistung bei 90% der Leistung an der Eingangswelle der Pumpe sicher erreicht werden.
 Für die Wahlposition ist eine Antriebsleistung je Motor von mindestens 1099 KW bei
1800 1/min vorzusehen.
Die Dauerleistung nach DIN ISO 3046 bei einheitlicher Umgebungstemperatur (40°C
Luft, + 25°C Außenbordwasser, 1000 hPa Luftdruck) ist so auszulegen, dass nach Abzug aller Nebenantriebe und Verluste die geforderte Pumpenleistung an der Eingangswelle der Pumpe sicher erreicht werden.
 Erfüllung der neuesten gültigen Abgasvorschrift gemäß ZSUK / ZKR Stufe II (Kapitel
8a, RheinSchUO). Der Motor muss diesbezüglich angekündigten und veröffentlichten Änderungen genügen.
 Ersatzteilversorgung für die nächsten 20 Jahre ist sicherzustellen und schriftlich zu
bestätigen.
(4)
Neben den standardmäßigen Ausrüstungen sind die Motoren mindestens wie folgt auszurüsten:
Kraftstoffsystem
 Einspritzanlage für variable Drehzahl (elektonische Drehzahlverstellung)
 Einspritzleitungen leckagesicher, mit Leckagewächter
 Doppelfilter (im Betrieb umschaltbar, ständig einseitig nutzbar)
 Kraftstoffvorfilter mit Wasserabscheider, umschaltbar
 Förderpumpe, Vorreiniger und Handpumpe
 Leitungen und Schläuche flammfest
Schmierölsystem
 Standard Ölwanne
 Schmieröldoppelfilter (im Betrieb umschaltbar, ständig einseitig nutzbar)
 Anschlussmöglichkeit für Vorrichtung zum Ölabsaugen (wird vom AG beigestellt)
 Elektrische Ölabsaugpumpe (230V)
 Hochleistungsschmieröl für verlängerte Ölwechselintervalle
Kühlwassersystem
 Kühlung über Schiffsaußenhautkühler („Kastenkühler“)
 Frischwasserpumpe für Ladeluftkreislauf, seewasserfest, am Motor angebaut
 Kühlwasserausgleichstank mit Schaugläsern (Typ „Hydac“ oder gleichwertig) und
Warnung für Wassermangel, Einfüllstutzen schraubbar mit Flanschen
Abgassystem (siehe hierzu auch BV Abschnitt 6.1)
 Abgasturbolader, wassergekühlt
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 Abgassammelleitung wassergekühlt, mit Gegenflanschen
 Abgasübergangsstück zur Abgassammelleitung mit Gegenflanschen und Zubehör
 Abgaskompensatoren mit Gegenflanschen und Zubehör
 Abgasnachbehandlung siehe BV Abschnitt 6.1.3
E- System (siehe auch BV Abschnitt 8)
Sonstiges
 Trockenluftfilter mit Verschmutzungsanzeige
 Motorlackierung in blaugrau (RAL 7031)
 Nebenabtrieb für Hydraulikpumpe nach Absprache mit AG bzw. gemäß dem vorgesehenem Konzept
 Schwungrad – Antriebsseite mit hochelastischer Kupplung und „Törnmöglichkeit“
 elastische Lagerung sowie Anschlüsse für alle zu- und abgehenden Medien
 elektrische Motorvorwärmung, schwingungsfrei vom Motor montiert
 Peilstab
 Drehschwingungsrechnung
 Erweiterte Gewährleistung: 36 Monate
(5)
Es ist grundsätzlich für jeden Dieselmotor ein Werksprüfstandslauf und eine Borderprobung durch Standprobe und einer vierstündigen Dauerfahrt (100%) unter Beteiligung
des Auftragnehmers durchzuführen. Der Auftraggeber ist bei den Erprobungen/Abnahmen zu beteiligen und rechtzeitig einzuladen.
(6)
Folgende Reserveteile / Werkzeuge sind mindestens je Motor zu liefern:
 Sofern für die bordseitige Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung der Motoren
Spezialwerkzeug erforderlich ist, ist dieses mitzuliefern
 1 Satz Reservefilter für alle Medien
 1 kompletter Satz Ersatzteile für die 1. Wartung
7.0.2.3 Kupplungen
(1)
Fundament- und Raumabmessungen sind für einen einfachen Kupplungswechsel auszulegen. Das Aus- bzw. Einbauen der elastischen Kupplungen muss ohne Verschieben
der Dieselmotoren und Pumpen durchführbar sein.
(2)
Auswahl und Dimensionierung entsprechend der zu übertragenden Leistung sowie dem
Ergebnis der Drehschwingungsrechnung (Fabr. Stromag PVN, Vulkan oder gleichwertig).
(3)
Mehrkosten die eine Änderung der Kupplungen infolge der Ergebnisse der Drehschwingungsberechnungen notwendig machen sind vom Auftragnehmer zu tragen.
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7.0.2.4 Alarm- und Überwachungsanlagen
(1)
Siehe BV Abschnitt 8
7.0.3
(1)
Feuerlösch - Kreiselpumpen
Als Grundposition sind 2 Stück horizontale Kreiselpumpen mindestens wie folgt zu installieren:
 Förderleistung je Pumpe mindestens 2600 m³/h bei 140 mWC
 Antriebsleistung je Pumpe mindestens 1176 KW bei 1800 1/min
 NPSH r/a: 8,6 m / 8,8 m
(2)
Als Wahlposition sind 3 Stück horizontale Kreiselpumpen mindestens wie folgt zu installieren:
 Förderleistung je Pumpe mindestens 2400 m³/h bei 140 mWC
 Antriebsleistung je Pumpe mindestens 1099 KW bei 1800 1/min
 NPSH r/a: 8,1 m / 8,8 m
(3)
Die nachfolgend beschriebenen Technische Daten gelten für beide Positionen:
 Fabrikat FFS SFP300x400 der Firma Fire Fighting Systems AS oder gleichwertig
 Material Laufrad und Welle: Duplexstahl
 Material Pumpengehäuse: GJS
 Lackierung RAL 7031
 Anschlussflansche nach DIN 2526 Form A
Saug-/ Druckseite: DN 400 PN 16 / DN 300 PN 25
 Medium Seewasser
 Die Kreiselpumpen müssen zwei der Wassermonitore (je 2400 m³/h) und die Berieselungsanlage (ca. 400 m³/h) parallel mit maximaler Fördermenge versorgen können
 Drehrichtung auf Schwungrad des Pumpenantriebsmotors gesehen links
(4)
Alle Kreiselpumpen müssen für Wartungsarbeiten gut zugänglich sein und auch der Einund Ausbau muss ohne größere Umbauarbeiten möglich sein. Technische Details sowie
der Einbau der Geräte sind in einer Einbauzeichnung mit dem AG abzustimmen.
(5)
Die Kreiselpumpen sind elastisch zu lagern und mit Kompensatoren vom Löschwassersystem zu entkoppeln.
(6)
Es sind den Pumpen nachgeschaltete, gedämpfte Rückschlagklappen zu verwenden,
die von Hand geöffnet werden können.
(7)
Zugängliche Entwässerungsventile an allen Pumpen an der tiefsten Stelle. Die Entwässerung soll in das Lenzpumpen-System erfolgen.
(8)
Komplette Dokumentation, Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten mit Zeichnungen, CE
Konformitätserklärung usw. sind mitzuliefern. Alle Unterlagen in Deutsch und zusätzlich
in elektronischer Form.
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Jede Pumpe ist mit einem Temperaturschutzventil auszurüsten, das bei ca. 45 °C einen
Bypass öffnet und Wasser ausströmen lässt. Der offene Zustand ist im Feuerlöschbedienstand anzuzeigen. Die Pumpen sind mit Druckregelventilen auszurüsten, die vom
Feuerlöschbedienstand eingestellt werden können. Die Ventile sollen auch zur Spülung
der Seekästen verwendet werden.
(10) Um Schläge und Vibrationen im System zu vermeiden sind die Wassermengen beim
Start der Pumpen langsam kontinuierlich von 0 bis zur Nennfördermenge in das jeweilige System zu verteilen.
7.0.4
Feuerlöschmonitore
7.0.4.1 Allgemeines
(1)
In Anlehnung an den beigefügten Generalplanentwurf und den beigefügten Feuerlöschschematas sollen zur externen Brandbekämpfung insgesamt 6 Stück stationäre Monitore installiert werden. Die Monitore müssen seewasserfest und für den professionellen
maritimen Einsatz ausgeführt sein.
(2)
Lackierung der Monitore in RAL 3000 bzw. in Absprache mit dem Auftraggeber.
(3)
Die Monitore sind über DIN-Flansche fest mit dem Rohrsystem zu verbinden. Für die
Auslegung der Standrohre sind insbesondere die Rückstellkräfte sowie Vibrationen der
Monitore während des Betriebes zu berücksichtigen.
(4)
Betriebsspannung: 380 - 440 V, 3 Phasen, 50/60 Hz / 24 VDC, Schutzart IP 66
(5)
Die Positionserkennung der Monitore ist z.B. über Drehgeber zu realisieren. Die Bedienung der Monitore (Richtungs- und Ventilsteuerung) erfolgt über Fernsteuerung vom Bedienstand der Feuerlöschtechnik auf der Brücke. Siehe hierzu auch BV Abschnitt 8.8
(6)
Es ist ein gemeinsames mobiles Steuertableau für alle 6 Monitore anzubieten. Siehe
hierzu BV Abschnitt 8.8.
(7)
Die Durchflussmenge wird stufenlos oder über Teilmengen gesteuert. Manuelle Notbetätigung der Monitore über Handräder.
(8)
Der Dreh-/ Schwenkbereich ist während der Bauphase mit dem Auftraggeber zu bestimmen.
(9)
Einfache und kostengünstige Wartung / Instandsetzung. Entsprechende Aussagekräftige
techn. Unterlagen mit Angabe der Wartungsintervalle, dem Wartungsumfang sowie eine
Ersatzteilliste mit Angabe der Kosten sind dem Angebot beizufügen.
7.0.4.2 Wassermonitore
(1)
Es sind 3 Stück Wassermonitore der Firma Fire Fighting Systems AS, Typ FFS 2400 oder gleichwertig vorzusehen.
(2)
Die Monitore sollen gemäß Generalplanentwurf 1x Vorschiff Mittschiffs und 2x auf dem
Brückendeck Bb. und Stb. angeordnet werden.
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(3)
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Als Mindestanforderung für die Monitore gilt:
 3 Stück ferngesteuerte Monitore mit Deflektor für Seewasser mit einer Durchflussmenge von je 2400 m³/h bei 12 bar
 Anschluss: Flansch DN 300 PN 16
 Dreh-/ Schwenkbereich: ±165 ° / -20 ° bis + 80 ° (stufenlos). Der genaue Dreh- /
Schwenkbereich wird während der Bauphase vom AG festgelegt
 Wurfweite: min. 180 m
 Wurfhöhe: min. 110 m
7.0.4.3 Wasser- / Schaummonitor
(1)
Es sind 3 Stück ferngesteuerte Monitore mit Deflektor für Seewasser-Schaumgemisch
der Firma Fire Fighting Systems AS, Typ FFS 600 oder gleichwertig vorzusehen.
(2)
Die Monitore sollen gemäß Generalplanentwurf: 1x Brückendeck MS vorn, 1x Brückendeck achtern, 1x Signalmast angeordnet werden.
(3)
Als Mindestanfoderung gilt:
 3 Stück ferngesteuerte Monitore mit Deflektor für Seewasser-Schaumgemisch mit einer
Durchflussmenge von je 600 m³/h bei 10 bar
 Anschluss: Flansch DN 150 PN 16
 Dreh-/ Schwenkbereich stufenlos: ±180 ° / -20 ° bis + 80 °
 Wurfweite: min. 100 m
Wurfhöhe: min. 45 m
7.0.5
Schaumzumischsystem
(1)
Für die Schaumerzeugung sind drei stationäre Saugzumischer (Fabr. FFS-600 FiA oder
gleichwertig) zu installieren. Die Zumischung erfolgt über Bypässe. Es muss ein einfacher Zugang zu den Armaturen gewährleistet sein. Anordnung und Anschlussgrößen
siehe beigefügte Feuerlöschschemata.
(2)
Alle Zumischsysteme müssen sich automatisch an den Wasserdruck- bzw. Wasserdurchfluss anpassen. Der Volumenstrom ist mit Durchflussmessgeräten im Steuerstand
anzuzeigen.
(3)
Die Zumischrate wird stufenlos von 0 bis 3 % vom Bedienstand Feuerlöschtechnik auf
der Brücke elektronisch geregelt und überwacht. Eine manuelle Einstellung der Zumischraten muss möglich sein. Die Anlage ist für folgende Schaummittel der Firma Dr.
Stahmer, Hamburg auszuführen (Produktdatenblätter sind zu beachten):
- Moussol-APS F-15
- Sthamex F-15 Mehrbereichsschaummittel
(4)
Der Einbau der Geräte und Komponenten ist in einer Einbauzeichnung mit dem AG abzustimmen. Der Einbau der Schaumzumischung muss durch den Hersteller der Anlage
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bescheinigt werden.
(5)
Um umfangreiche Spülvorgänge zu vermeiden ist für die Zu- und Abgabe von reinem
Schaummittel eine eigenständige / separate Rohrleitung einzubauen. Die Zu- und Abgabe erfolgt durch eine Schaummittelpumpe.
(6)
Als Redundanz ist eine zweite Schaummittelpumpe in das System einzubinden.
7.0.6
Löschwasserverteiler
(1)
Auf dem Hauptdeck sind in Anlehnung an den Generalplanentwurf 4 Stück Decksverteiler mit Feuerwehrkupplungen („Storz“) vorzusehen, die wahlweise mit Wasser und
Schaummittel betrieben werden können. Das stationäre Rohrnetz ist in enger Absprache
mit dem Auftraggeber einzubauen.
(2)
Die Rohrquerschnitte sind so zu wählen, dass Druckverluste möglichst gering ausfallen
und die Normleistung der Pumpen sicher erreicht wird. Details können den beigefügten
Schemata (Anlage 6 und 7) entnommen werden.
(3)
Je Löschwasserverteiler sind folgende Anschlüsse vorzusehen:
 4x B - Druckabgänge mit Absperrklappe und Handrad nach innenbords gerichtet
 1x F - Druckabgang mit Absperrklappe und Handrad
 Absperrung über Niederschraubtellerventil
 B und F Storzkupplung mit Blinddeckel und Entlüftungsbohrung
 Entwässerung der Leitungen
 Im Bereich des Monitors auf dem Vorschiff ist ein Flansch im Rohrsystem vorzusehen, der den vollen Rohrquerschnitt der Zuführungsleitung verfügbar macht.
Dadurch steht die volle Wassermenge eines Großmonitors für andere Zwecke zur
Verfügung
(4)
Die hydraulische Bemessung der Druckabgänge ist für eine Leistung von min. 800 m³/h
Wasser und 600 m³/h Schaummittel auszulegen.
(5)
Für alle Druckabgänge sind Blindkupplungen mitzuliefern, die mit kleinen Entlüftungsbohrungen versehen und mit Ketten befestigt sind. Alle Druckabgänge sind mit Arretierungen auszustatten.
7.0.7
Rohrsystem
(1)
Die Rohrleitungen und Armaturen sind unter Berücksichtigung der Vorschriften des
DNVGL oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft so zu bemessen, dass keine unzulässigen Belastungen und Vibrationen auftreten.
(2)
Alle Rohrleitungen sind ausreichend, elastisch und vibrationsfrei, sowie gegen Durchscheuern geschützt zu verlegen.
(3)
Flansche müssen in ihrer Ausführung den neuesten gültigen technischen Standards entsprechen.
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(4)
Rohrstutzen, die durch Schott- und Außenwände führen, werden durchgesteckt und
beidseitig verschweißt. In allen Rohrleitungen werden nur Bögen und keine Segmentkrümmer („Kniestücke“) verwendet. Außenbordanschlüsse sind mit Kugelabsperrventilen
zu versehen.
(5)
Sämtliche Rohrleitungen müssen im Reparaturfall gut zugänglich sein. Die Absperr- und
Entleerungshähne sowie vorhandene (Flansch-) Verschraubungen sind an ebenfalls gut
erreichbaren Stellen in den Rohrleitungen zu platzieren.
(6)
Zur Vermeidung von Ablagerungen muss das gesamte Löschwassersystem inkl. der
Pumpen, etc. nach außenbords mittels Schwerkraft entwässert und gespült werden können. Ggf. kann hierzu auch die Lenzanlage des Bootes verwendet werden.
(7)
Die Rohrleitungen der Feuerlöschtechnik sind strömungsgünstig und nach den Vorgaben der Komponentenhersteller ausreichend zu bemessen, um Druckverlusten vorzubeugen.
(8)
In die Leitungen sind vor und nach den Durchflussmessgeräten ausreichend lange Beruhigungsstrecken vorzusehen, um eine möglichst genaue Messung zu gewährleisten. Der
Einbau ist durch den Hersteller abzunehmen und dem AG schriftlich zu bestätigen. Die
verwendeten Rohre, Armaturen und Fittings entsprechen mindestens der Druckstufe
PN16.
(9)
Für die Verrohrung, Schieber, Tanks, etc. die mit dem Schaummittel bzw. dem SchaumWassergemisch in Verbindung kommen sind ausschließlich Materialien zu verwenden
die gegen das Schaummittel und Seewasser dauerhaft beständig sind. Ein Eignungsnachweis der verwendeten Materialien ist vorzulegen.
(10) Die Rohrleitungen sind zweckmäßig, in Abhängigkeit des Durchflussmediums, farblich
mit Angabe der Fließrichtung zu markieren.
(11) Materialanforderungen sind sinngemäß entsprechend BV Abschnitt 1.3.5 und BV Abschnitt 5.0 für alle Systeme anzuwenden, wenn keine spezifischen Forderungen bestehen.
7.0.8
Seekästen
(1)
Die Wasserentnahme für die Feuerlösch-Kreiselpumpen erfolgt über je einen Seekasten
pro Pumpe. Die Seekästen sind so tief wie möglich anzuordnen und ausreichend zu dimensionieren.
(2)
Siehe auch BV Abschnitt 2.5.3
7.0.9
Schaummittel
(1)
Für die Übernahme und Abgabe von Schaummittel ist eine geeignete elektrische Pumpe
zu installieren.
(2)
Die Rohrleitung ist so zu gestalten, dass Schaummittel nach Land gepumpt und von
Land übernommen werden kann. Eine Rohrumgehung der Pumpe mit entsprechender
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Schiebern und Ventilen ist vorzusehen.
(3)
Die Beständigkeit der Pumpe gegenüber dem genannten Schaummittel ist nachzuweisen.
(4)
Siehe auch BV Abschnitt 2.8.6
7.1
Technische Ausrüstung
7.1.1
Container
(1)
Stellplätze für Container siehe Generalplanentwurf und BV Abschnitt 2.11.2
(2)
Für die Container werden folgende Gewichtsangaben zu Grunde gelegt:
 20 Fuss Container: Gesamtgewicht: 10 t (Leergewicht ca. 2,4 t, Zuladung ca. 7,6 t)
 Je 10 Fuss Container: Gesamtgewicht: 5 t (Leergewicht ca. 1,2 t, Zuladung ca. 3,8 t)
(3)
Es ist ein 10 Fuss Container mit mindestens folgender Ausstattung zu liefern:
 Verschweißter Stahlrahmen
 Profilstahllängsträger mit eingeschweißten Querträgern
 Grundrahmen: Mindestens 28 mm starkes, wasserfest verleimtes Sperrholz als Bodenbelag, auf die Querträger aufgelegt und verschraubt, an den Längs- und Querstößen versiegelt
 Wandaufbau: Profilblech, 1,5 mm stark, 36 mm Sickentiefe, wasserdicht mit dem
Rahmenwerk verschweißt
 Dachaufbau: Dachhaut aus 2,0 mm starkem Stahlprofilblech, Lagerung auf den
Stahlträgern, wasserdicht mit dem Rahmenwerk verschweißt
 Türen: Standard-Containertüren, Rahmen aus Hohl- und Kantprofilen, Türfüllung
aus 1,5 mm starkem Profilblech, wasserdicht verschweißt, umlaufende Doppellippendichtung, 4 Stück verzinkte Drehstangenverschlüsse, Bloxwich oder gleichwertig
mit Zollverschlüssen, 4 Stück Türscharniere je Türflügel, Öffnungswinkel ca. 270°
 Alle nicht verzinkten Stahlteile in gesandstrahlter und grundierter Ausführung
 Lackierung: Alle Außen- und Innenflächen RAL 1015 (Hellelfenbein)
 1 Stück Außenanschluss, 400 V / 50 Hz / 5x32 A, mit innenliegendem Verteilerkasten mit Sicherungsautomaten nach IEC-Norm
 1 Stück Fehlerstrom Schuzschalter
 1 Stück Wandschalter
 1 Stück Doppelsteckdose
 1 Stück Leuchtstofflampen (GLAMOX MIL oder gleichwertig)
 Anschlaggeschirr zum Umsetzen des Containers mit dem Bordkran
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7.1.2
(1)
7.1.3
(1)
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Ölbekämpfung
Für die Ölbekämpfung sollen Ölsperren ausgelegt werden. Diese werden über an Land
bereitgestellte, fertig ausgerüstete Container mittels Bordkran an Bord genommen und
auf den Containerstellplätzen abgestellt.
Fremdlenzpumpen
Für den feuerwehrtechnischen Einsatz sollen folgende Schmutzwasserpumpen der
Firma Grindex oder gleichwertig vorgesehen werden:
 4 Pumpen Typ Minette
 5 Pumpen Typ Major
 2 Pumpen Typ Senior
(2)
Alle Pumpen, sofern lieferbar,mit Bodenabsaugmanschette, Tandemanschluss und
Schwimmponton
(3)
Siehe BV Abschnitt 11.11 und BV Abschnitt 8.2.3
7.1.4
Mobile Feuerlöschausrüstung
(1)
Für die mobile Brandbekämpfung an Land sollen 2 Stück Anhängersysteme der Fa.
AWG Fittings GmbH oder gleichwertig vorgesehen werden.
(2)
Jedes System besteht aus folgenden Komponenten:
 Anhänger Typ 180 oder gleichwertig
 Alco Power Fighter APF 7-HR oder gleichwertig
 Verstellbare Mehrzweckdüse MZV 18000 oder gleichwertig
(3)
Allgemeine Technische Daten:
 Durchflussleistung: max. 18000 l/min
 Max. Betriebsdruck: 12 bar (bei maximaler Durchflussleistung und Anstellwinkel
+30°,
 bei niedrigeren Durchflussleistungen oder zusätzlichen
 Sicherungsmaßnahmen für den Anhänger können höhere
 Betriebsdrücke realisiert werden)
 Gesamtgewicht: ca. 1200 kg
(4)
Technische Daten Monitor:
 Monitortyp: APF 7-HR oder gleichwertig
 Eingang: Flansch DN 200 PN 16
 Ausgang: Flansch DN 150 PN 16
 Max. Betriebsdruck: 16 bar
 Schwenkbereiche: Horizontal: 360 Grad (endlos)
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 Verriegelt: nach unten: +30 Grad / nach oben: +90 Grad
 Entriegelt nach unten -10 Grad / nach oben: +90 Grad
 Nenndurchfluss: max. 20000 l/min
 Werkstoffe:
o Gußteile: Aluminium-Gußlegierung EN 1706 AC-AlSi7Mg0,3 S T6, KTLbeschichte und eloxiert
o Dichtungen: NBR
o Normteile: Rostfreier Edelstahl (X5CrNi18-10 EN 10088 T1)
o Lackierung: 2Komponenten HighSolid-PUR Lack, Farbe Rot (RAL 3000)
(5)
Technische Daten Hohl- und Sprühstrahldüse:
 Stufenlose Verstellung von Hohl- auf Sprühstrahl
 Einsatz mit Wasser und wasserfilmbildenden Schaummitteln
 Manuell verstellbarer (auch im Betrieb bei maximalem Betriebsdruck) Durchfluss
 Eingang: Flansch DN 150 PN 16
 Durchflussleistung: einstellbar auf 5000 l/min, 8000 l/min sowie 10000 l/min, (Skalenwerte) bei Betriebsdruck 10 bar; Umstellung während es Betriebs, Zwischenwerte der Durchflussleistung möglich
 Max. Betriebsdruck: 16 bar
 Max. Sprühwinkel: 100°
 Verschäumung: je nach Schaummittel 2-3 fach
 Werkstoffe:
o Strahlrohr mit Strahlberuhigung: Nichtrostender Stahl 1.4301
o Düse: En 755-2 AlMgSi harteloxiert
o Dichtungen: NBR
7.1.5
(1)
Sonstige Feuerwehrtechnische Ausrüstung
Siehe BV Abschnitt 11.11
7.2
Brandschutzanlage Schiff (Eigenschutz)
7.2.1
Berieselungsanlage (Selbstschutzanlage)
(1)
Die Berieselungsanlage (Selbstschutzanlage) dient zum Eigenschutz bei der Feuerbekämpfung und zur Dekontaminierung unter Schutzlufteinsatz
(2)
Zur Kühlung der Decksflächen und Aufbauten ist eine umlaufende Feuerlöschleitung mit
entsprechenden Wasserdüsen vorzusehen. Die Löschleitung ist so anzubringen, dass
das gesamte Schiff gekühlt wird, die Sicht von der Brücke darf nicht beeinträchtigt werden.
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(3)
Die Förderleistung ist für eine ausreichende Kühlung gemäß den Vorschriften des
DNVGL oder gleichwertiger Klassifikationsgesellschaft auszulegen. Bei der Dimensionierung sind insbesondere schlechte Wetterlagen (Wind) zu berücksichtigen.
(4)
Die Wasserdüsen und dazugehörige Anbauteile sind seewasserbeständig auszuführen.
7.2.2
(1)
7.2.3
Löscheinrichtung Maschinenraum
Im Maschineraum soll eine stationäre CO2 – Feuerlöschanlage (Fabr. NOVEC oder
gleichwertig) installiert werden. Der erforderliche Flaschenvorrat wird im Maschinenraum
untergebracht. Die Auslösung erfolgt im Maschinenkontrollraum MKR bzw. in der Sicherheitsstation (Flurbereich Einrichtungsdeck ca. Spt. 45)
Feuerlöschpumpe für Eigenschutz
(1)
Siehe BV Abschnitt 6.2.2
7.2.4
Wrasenfang
(1)
7.2.5
(1)
7.2.6
(1)
7.2.7
(1)
Für den elektrischen Wrasenabzug in der Küche (Einrichtungsdeck) ist ein Abluftschacht
nach den Vorschriften der SUK vorzusehen.
Sprinkleranlage
Eine Sprinkleranlage soll nicht vorgesehen werden.
Handfeuerlöscher
Handfeuerlöscher in Anzahl und Größe sind nach den Vorschriften der SUK vorzusehen
und in Absprache mit der Bauaufsicht zu haltern.
Rauchmeldeanlage
Für das Feuerlöschboot ist eine Feuermeldeanlage der Fa. Deckma Typ AFMS 3000 oder gleichwertig mindestens wie folgt vorzusehen:
 1 Bedientableau / Haupttableau für Pulteinbau bzw. Wandeinbau
 1 Netzteilmodul
 1 Trafomodul
 1 Ausgangsmodul
 1 Schleifenmodul
 2 Batterien 12V 7AH
 9 Aufbau Handmelder mit Kurzschlussisolator
 21 optische Rauchmelder mit Meldersockel
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 1 Wärmedifferentialmelder mit Sockel
 2 infrarot Flammenmelder mit Sockel
(2)
Die Einbauplätze der Komponenten der Feuermeldeanlage sowie die Visualisierung sind
rechtzeitig mit der Bauaufsicht abzustimmen.
(3)
Die Anlage ist so einzubauen, dass ein einwandfreier Service hinsichtlich der Zugänglichkeit gewährleistet ist.
(4)
Die Feuermeldeanlage soll den Anforderungen des DNVGL oder einer gleichwertigen
Klassifikationsgesellschaft entsprechen, jedoch ohne Abnahme.
(5)
Alarmanzeiger sind in ausreichender Anzahl im Fahrzeug zu installieren. Die Kombination aus optischer und akustischer Anzeige ist erlaubt. Der akustische Alarm soll sich
von anderen Alarmsignalen unterscheiden.
7.3
Schutzluftanlage
7.3.1
Allgemeines
(1)
Die nachfolgend beschriebene Schutzluftanlage gemäß BV Abschnitt 7.3 soll durch den
DNVGL oder einer gleichwertigen Klassifikationsgesellschaft geprüft und abgenommen
werden. Da die Auslegung der Schutzluftanlage den Anforderungen der Feuerwehr
Hamburg und in Anlehnung an die Vorschriften des DNVGL erfolgte, ist nach Auftragserteilung ein Treffen mit der Klassifikationsgesellschaft zu vereinbaren, bei dem die Prüfund Abnahmemodalitäten der Schutzluftanlage festgelegt werden. Als Kalkulationsgrundlage gelten die Vorschriften des DNVGL unter Berücksichtigung der Forderungen
aus dieser Bauvorschrift.
(2)
Planung und Projektierung der Gesamtanlage in Systemverantwortung durch eine Fachfirma mit Erfahrung für Schutzluftanlagen (Fa. Dräger oder gleichwertig) auf Schiffen.
Auch mögliche ausführende Unterauftragnehmer müssen über Erfahrungen im Bau von
vergleichbaren Schutzluftanlagen auf Schiffen verfügen. Entsprechende Referenzen
sind beizufügen. Werftseitige Teilleistungen sind zwingend vor Beginn der Arbeiten mit
dem Auftraggeber abzustimmen.
(3)
Bei Dimensionierung und Ausführung der Schutzluftanlage sind die Vorschriften und
Richtlinien des DNVGL für Chemikalienunfall-Bekämpfungsschiffe zu beachten. Desweiteren gelten folgende Normen:
-
97/23/EG
Druckgeräterichtlinie
-
2006/42/EG
Maschinenrichtlinie
-
IEC60364
Errichten von Niederspannungsanlagen
-
EN 12021
Druckgase für Atemschutz
Alle Vorschriften und Normen gelten in der zum Zeitpunkt der Erstellung der Bauausführungsunterlagen gültigen aktuellen Form und sind im Anwendungsfall schriftlich dem
Auftraggeber anzugeben.
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(4)
Alle Öffnungen zu Räumen und Tanks müssen so ausgeführt werden, dass sie bei einem Einsatz des Schiffes in gefährlicher Atmosphäre gasdicht verschlossen werden
können.
(5)
Das bauseitige Lüftungssystem der Klimaanlage soll nach Möglichkeit der Luftverteilung
sowie Konditionierung der Temperatur und Luftfeuchtigkeit dienen.
(6)
Als Grundposition ist die Schutzluftanlage als Raumluftregenerationsanlage auszuführen, bei der Überdruck durch einen mitgeführten Druckluftvorrat aufrechterhalten werden
kann. Der Druckluftvorrat muss für die vorgesehene Einsatzdauer von mindestens 30
min ausreichend sein. Als Bemessungsgröße für die im Schutzbereich befindliche Personenzahl, gilt die Anzahl der geplanten Einsatzkräfte (zwei Löschzugbesatzungen mit
32 Mann zuzüglich 4x Besatzung und 4x Führungskräfte der FW, insgesamt 40 Personen).
(7)
Als Wahlposition ist die Schutzluftanlage als Filteranlage mit Zuführung von Außenluft
auszuführen.
(8)
Die komplette Schutzluftanlage ist durch eine Klassifikationsgesellschaft zu prüfen und
abzunehmen. Die entsprechenden Nachweise sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Zudem ist dem Auftraggeber eine Liste mit, durch die Klassifikationsgesellschaft autorisierten, Ersatz- und Verbrauchsmaterialien der Schutzluftanlage für Instandhaltungszwecke zu übergeben.
7.3.2
Grundposition Raumluftregenerationsanlage
(1)
Als Grundposition wird seitens des Auftraggebers eine Raumluftgenerationsanlage vorgesehen. Durch einen bordseitig mitgeführten Vorrat an Druckluftflaschen ist der
notendige Überdruck der Zitadelle über eine Einsatzdauer von mind. 30 Minuten zu gewährleisten. Seitens des Auftragnehmers ist zum Nachweis ein Überdrucktest bei dem
u.a. die Leckrate bestimmt wird durchzuführen.
(2)
Gemäß Generalplanentwurf ist in einem separaten Raum achtern am Ruderhausaufbau
die maximale Anzahl an Druckluftflaschen (Atemluft) unterzubringen. Das Anschließen
der Druckflaschen muss hierbei über einen Sammelanschluss möglich sein. Zusätzlich
muss es möglich sein, einen zusätzlichen externen Druckluftvorrat (Container) an das
Luftverteilungssystem über einen Sammelanschluss anzuschließen. Hierdurch soll die
maximale Einsatzdauer erweitert werden können. Die Anschlüsse sind in, bzw. direkt an
dem Druckluftflaschen-Raum zu positionieren.
(3)
In jedem Fall sind bei der Lagerung der Druckluftflaschen entsprechende geltende Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Die Druckluftflaschen sind gegen Witterungseinflüsse, wie direkte Sonneneinstrahlung und gegen die Gefahr durch mechanische Beschädigungen durch den Bordbetrieb (Kranarbeiten) zu schützen.
(4)
Innerhalb der Zitadelle ist der Sauerstoffgehalt der Luft ständig zu überwachen. Bei Unterschreiten des zulässigen unteren Grenzwertes ist ein Alarm auszulösen. Zusätzlich ist
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der Druck in den Druckluftvorratsbehältern zu überwachen. Bei Unterschreiten eines abhängig vom System festgelegten Wertes ist ein Alarm auszulösen.
7.3.3
Wahlposition Außenluft-Filteranlage
(1)
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor als Wahlposition eine Außenluft-Filteranlage anstelle der als Grundposition beschriebenen Raumluftgenerationsanlage vorzusehen. Der Überdruck innerhalb der Zitadelle ist durch angesaugte und gefilterte Außenluft zu gewährleisten.
(2)
Bei Dimensionierung und Ausführung der Filteranlage sowie der zugehörigen Sensorik
ist die „Empfehlung für die Prüfung und den Betrieb von Gaswarnanlagen für Schadstoffunfall-Bekämpfungsschiffe“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom Mai 2011 zu beachten.
(3)
Die Filteranlagen sind gemäß Generalplanentwurf in einem separaten Raum achtern am
Ruderhausaufbau unterzubringen. Die Filterstrecken sind nach Möglichkeit im Heuboden zu montieren.
(4)
Die Filter müssen geeignet sein, gefährliche Stoffe aus der angesaugten Luft abzuscheiden. Die Eignung des Filtermaterials ist durch die Bescheinigung einer anerkannten
Prüfinstitution nachzuweisen.
(5)
Um bei Ausfall einer Filterstrecke den Schutz der Besatzung innerhalb der Zitadelle aufrecht zu erhalten, ist eine Reservefilterstrecke vorzusehen. Der Reservefilter ist mit den
gleichen Filtereigenschaften auszuführen, wie die des Hauptfilters. Die Umschaltung auf
den Reservefilter muss automatisch erfolgen. Ein entsprechender Alarm muss der Besatzung die Umschaltung auf den Reservefilter anzeigen.
(6)
Die Ansaugung der Außenluft muss so hoch wie möglich erfolgen, mindestens jedoch
aus Bereichen, die der Zone 2 zuzuordnen sind.
(7)
Die gefilterte Luft zwischen Haupt- und Sicherheitsfilter sowie hinter dem Sicherheitsfilter
ist zu überwachen. Im Falle eines Durchbruchs durch gefährliche Stoffe, ist jeweils ein
Alarm automatisch auszulösen. Die Messstelle hinter dem Sicherheitsfilter bzw. die
zweite Messstelle hinter dem Hauptfilter muss von der allgemeinen Gasspür- und Warnanlage (siehe BV Abschnitt 7.3.6) unabhängig sein. Der durch diese Messstelle ausgelöste optische und akustische Alarm muss sich von allen anderen Alarmen unterscheiden und auf der Brücke und im Wohnbereich deutlich wahrnehmbar sein.
(8)
In der Nähe der Lüftungseinlässe zur Zitadelle ist im Außenbereich eine Messtelle zur
Detektion von brennbaren, toxischen und gesundheitsgefährdenden Gase und Dämpfe
vorzusehen. Das Einstellen der Grenzwerte erfolgt gemäß BV Abschnitt 7.3.6 (3).
(9)
Der Volumenstrom der Schutzluftanlage muss eine ausreichende Versorgung des
Schiffs- und Bekämpfungspersonals mit Atemluft sicherstellen.
(10) Es ist dem Auftraggeber vor Indienststellung des Schiffes ein gasdicht verpackter Reservefilter zu übergeben.
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Überdruckbereich (Zitadelle)
(1)
Der Bereich der Zitadelle ist so auszuführen, dass die geschützten Räume während des
Einsatzes in gefährlicher Atmosphäre durch Überdruck ein Eindringen gefährlicher
Stoffe von außen verhindern. Der Maschinenraum ist nicht Teil der Zitadelle.
(2)
Die Lüftung der Zitadelle ist so auszulegen, dass während des Einsatzes in gefährlicher
Atmosphäre in allen Räumen ein Überdruck von 0,5 mbar gegenüber der Außenatmosphäre nicht unterschritten wird. Folgende CO2-Konzentrationen in der Raumluft dürfen nicht überschritten werden:
(3)
o Betriebs- und Ruheräume
0,15 %
o Messen
0,25 %
o Werkstätten
0,50 %
Im Zitadellbetrieb ist die Abluft der Wohnräume in die Maschinenräume zu leiten (Überdrucklüftung). Die Abluft der Maschinenräume ist zur Lüftung von Motorkapseln zu verwenden. Hierbei ist in Strömungsrichtung eine Abstufung der Überdrücke zu gewährleisten. Als Richtwerte für Überdrücke gegenüber der Außenatmosphäre gelten folgende
Werte:
o Wohn-, Arbeits- und Betriebsräume
4 mbar
o Maschinenraum
3 mbar
o Motorkapseln
2 mbar
(4)
Sämtliche Verbindungsöffnungen zwischen Maschinen- und Wohnräumen sind auf ein
Minimum zu reduzieren. Alle restlichen notwendigen Verbindungsöffnungen sind mit einstellbaren Rückströmsicherungen und Absperrungen zu versehen.
(5)
Bei Auslösung der Feuerlöschanlage im Maschinenraum müssen alle Verbindungsöffnungen sich automatisch schließen. Zusätzlich muss auch die Möglichkeit bestehen, die
Öffnungen vom Wohnraum manuell schließen zu können.
7.3.5
Überwachung
(1)
Die Überdrücke in den Räumen der Zitadelle sind ständig zu überwachen. An einer zentralen Stelle sind Druckanzeigen für jeden Bereich vorzusehen. Bei Abfall des Druckes
unter 0,5 mbar in einem der Bereiche ist ein optischer und akustischer Alarm auszulösen.
(2)
Die Sensorsignale sowie die Parameter bezüglich des Gasschutzbetriebes müssen an
zentraler Stelle erkennbar sein. Hierzu sind auf der Brücke und im Maschinenkontrollraum entsprechende Anzeige- und Steuereinheiten auf Basis von Touchscreen-Technik
vorzusehen. Die Darstellung muss das Erreichen von Schwellen-/Alarmwerten beinhalten, aber auch die Anzeige konkreter Messwerte ermöglichen. Die Speicherung der
Messwerte über 24 h muss möglich sein. Des Weiteren ist eine Datenschnittstelle vorzusehen, über die die Messwerte ausgelesen werden können. Für die Messdatenauswer-
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tung soll eine speicherprogrammierbare Steuerung und 15‘‘ Touchpanel eingesetzt werden. Als Planungsgrundlage sollen die im Abschnitt 8.7.3 angegebenen Komponenten
dienen.
(3)
7.3.6
Als Rückfallstufe ist an geeigneter Stelle zusätzlich eine von der Touchscreen-Technik
unabhängige, d.h. durch die Sensoren direkt angesteuerte Zentraleinheit vorzusehen,
über die fest eingestellte Schwellenwerte für die jeweiligen Sensoren angezeigt werden.
Gasspür- und Warnanlagen
(1)
Es sind fest installierte Gasspür- und Warnanlagen für die Detektion sowohl brennbarer
als auch gesundheitsgefährdender und toxischer Gase und Dämpfe in der Außenatmosphäre vorzusehen. Die Anlagen müssen alle aufgelisteten brennbaren, explosiven,
gesundheitsgefährdenden und toxischen Gase und Dämpfe erfassen können und beim
Überschreiten von Grenzwerten optische und akustische Alarme auslösen. An Deck ist
ein deutlich erkennbarer Sammelalarm, auf der Brücke bzw. in der Einsatzzentrale des
Schiffes sind Einzelalarme vorzusehen. Die Anlagen müssen durch eine Klassifikationsgesellschaft baumustergeprüft sein und durch diese abgenommen werden.
(2)
Die Messstellen im Außenbereich sind für brennbare, toxische und gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe auf dem Hauptdeck an tief liegender Stelle vorzusehen. Es
sind sowohl im Vorschiff, mittschiffs und auf dem Achterschiff entsprechende Sensoren
zu installieren. Bezüglich der Detektion von explosiven Stoffen im Außenbereich, sind
mehrere Messstellen mit dem Prinzip der Infrarotmessung und zwei Messstellen mit
dem Prinzip der katalytischen Oxidation vorzusehen. Zusätzlich sind in den Einlässen
bzw. in der Nähe der Verbrennungsluftzuführungen zu Dieselmotoren und Kesseln weitere Messstellen zum Detektieren von brennbaren Gasen und Dämpfen zu montieren.
Im Außenbereich sind mehrere Messstellen zu installieren, die eine Vielzahl von gefährlichen Stoffen erkennen können und ein entsprechendes Sammelsignal ausgeben.
Diese Detektoren sollten, für einen dauerhaften Betrieb, eine möglichst hohe Lebensdauer aufweisen bzw. es sollte ein einfaches Ein- und Ausschalten von der Brücke aus
möglich sein. Weitere Messstellen zum Detektieren von Kohlenmonoxid, Chlor und
Schwefelwasserstoff sind im Außenbereich anzuordnen. Im Außenbereich der Brücke ist
ein Mess- und Warngerät für die Ortsdosisleistung radioaktiver Strahlung vorzusehen.
Die Bedienung des Gerätes sollte von innerhalb der Zitadelle aus erfolgen. Die genaue
Positionierung der Messstellen ist der Anlage 8 (Schutzluftanlage) zu entnehmen und
vor Ausführung mit der Bauaufsicht abzustimmen.
(3)
Die erforderliche Messtechnik für den Innenbereich ist in Abhängigkeit vom Gasschutzkonzept zu planen. Unabhängig von der verwendeten Gasschutztechnik ist im geschützten Bereich flächendeckend mindestens die Sauerstoff- und Kohlendioxidkonzentration
zu überwachen und anzuzeigen. Bei Unterschreiten (Sauerstoffkonzentration) oder
Überschreiten (Kohlendioxidkonzentration) von frei einstellbaren Konzentrationswerten,
muss auf der Brücke eine akustische und optische Warnung erfolgen. Die Atmosphäre
in den Gasschleusen ist wie im Außenbereich auf mindestens die gleichen gefährlichen
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Stoffe hin zu überwachen.
(4)
Die Grenzwerte, bei deren Überschreitung Alarme ausgelöst werden, sind in Absprache
mit den zuständigen Behörden und in Absprache mit dem Auftraggeber einzustellen. Dabei ist von der gesundheitsschädlichsten Substanz auszugehen. Für brennbare Gase
und Dämpfe dürfen die Grenzwerte 30% der unteren Explosionsgrenze (UEG) bezogen
auf Toluol nicht überschreiten.
(5)
Es sind für alle Sensoren folgende Messbereiche, Alarmschwellen und Auflösungen vorzusehen (Mindestanforderungen):
min. Messbereich
1.Alarmschwelle
2.Alarmschwelle
min. Auflösung
Ex
0 – 100% UEG
10% UEG
20% UEG
1% UEG
O2
10Vol%-50Vol%
19,6Vol%
23Vol%
0,1 Vol.-%
CO
0 - 1000ppm
30ppm
500ppm
2 ppm CO
CO2
0 - 5Vol%
0,5 Vol%
1Vol%
0,1 Vol%
H2S
0 – 100ppm
0,4ppm
10ppm
0,1 ppm
Cl2
0 – 20ppm
0,5 ppm
1ppm
0,05 ppm
 Die minimalen Messbereichsangaben können um die minimale Auflösung von dem
angegebenen Wert abweichen. Die Warnschwellen müssen im vorgesehenen
Messbereich durch geschultes Personal der Auftragsgeber frei einrichtbar sein.
Wünschenswert für den CO Messbereich ist die Möglichkeit der Einrichtung einer
dritten Warnschwelle von 200ppm.
(6)
Der EX-Messbereich muss auf Propan kalibriert werden. Für andere brennbare Gase
muss eine Referenzkurve, mind. aber ein Referenzwert angegeben werden.
(7)
Für die Sensoren ist eine Kalibrierstation vorzusehen. Mit der Kalibrierstation muss die
Überprüfungen nach der BG RCI T021 bzw. T023 möglich sein. Die Kalibrierstation
müssen die Anzeigentests, Kalibrierungen und Justierungen inklusive der zugehörigen
Parameter intern dokumentieren und für den Anwender abrufbar vorhalten.
(8)
Die Ansprechzeit t90 bzw. t50 für angebotene Sensoren müssen mit dem Auftraggeber
abgestimmt werden. Der Auftraggeber akzeptiert für die Stoffe H2S, Ex, O2, CO, Cl2 ein
t90 Wert von < 30s und für CO2 ein t50 Wert von < 30s.
(9)
Für sämtliche installierten Sensoren sind gleichwertige Ersatzsensoren als Bestandteil
des Gasmesssystems mitzuliefern. Lagerung nach Angabe der Bauaufsicht.
(10) Zusätzlich zu den fest installierten Anlagen ist mindestens ein tragbares Messgerät zur
Feststellung gefährlicher Atmosphäre mitzuführen. Siehe BV Abschnitt 11.11.
7.3.7
(1)
Gasschleusen
Gemäß Generalplanentwurf sind folgende stahlumschottete Gasschleusen zur Sicherung des Überdruckes innerhalb der Zitadelle einzurichten für:
 Gasschleuse mittschiffs an Bb. Seite.
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 Gasschleuse zum Maschinenkontrollraum (MKR)
(2)
Ein Tragentransport durch die Gasschleuse(n) ist nicht vorgesehen.
(3)
Die Eingangsschleuse ist nach Örtlichkeit und Angabe der Bauaufsicht mit einer maximal möglichen Anzahl von Halterungen und Haken sowie mit GFK-Kisten zum Auffangen von Schmutzkleidung auszustatten.
(4)
Für den Sichtkontakt sind runde Festfenster (gas- und druckdicht) wie folgt vorzusehen
(siehe auch BV Abschnitt 4.1.2.3):
 In der Außentür zur Eingangsschleuse zum Deck
 In der Innentür zur Eingangsschleuse zum Umkleideraum
 In der Wand vom Umkleideraum zur Dekontaminationsdusche im Außenbereich
 In der Außentür vom Umkleideraum zum Deck
 In Innen- und Außentür zum Maschinenraum
(5)
Die Gasschleusen sind so auszuführen, dass sie von innen nach außen mit Luft durchspült wird, um beim Schleusenvorgang eingebrachte Schadstoffe hinauszutransportieren. Die Durchspülung muss mindestens einen 20fachen Luftwechsel pro Stunde, bezogen auf das Gesamtvolumen der Gasschleuse, bewirken. Um eine Kurzschlußströmung
zu vermeiden, sind die Überdruckventile höhenversetzt und in der Schleuse nach Möglichkeit diagonal angeordnet werden. Ist dies nicht möglich sind entsprechende Luftleitungen in der Schleuse vorzusehen, die eine optimale Durchspülung gewährleisten. Die
Gasschleuse zwischen MKR und Maschinenraum ist nicht in den Maschinenraum zu
entlüften, sondern wird durch eine gasdichte Luftleitung und Schwanenhalslüfter direkt
an Deck entlüftet.
(6)
Die Gasschleusen müssen aus zwei gasdichten Türen bestehen, deren Abstand voneinander nicht kleiner als 1,5 m ist. Die Türen müssen selbstschließend sein und dürfen
keine Feststelleinrichtungen haben. Die Süllhöhe der Türen muss mindestens 300 mm
betragen. Ein gleichzeitiges Öffnen beider Türen muss im Zitadellbetrieb verhindert werden.
(7)
Innerhalb der Gasschleuse sind entsprechende Sensoren zu verbauen, die gefährliche
Stoffe in der Raumluft detektieren und über ein Ampelsystem den Zutritt zur Zitadelle anzeigen. Eine rote Leuchte zeigt an, wenn sich noch gefährliche Stoffe innerhalb der Gasschleuse befinden, während eine grüne Leuchte den Zutrittsfreigabe zur Zitadelle anzeigt. Die Türverriegelung ist an das Gasmesssystem zu koppeln, so dass ein versehentliches Öffnen der inneren Schleusentür zur Zitadelle ausgeschlossen werden kann.
(8)
Eine Notentriegelung für die Schleuse ist vorzusehen.
(9)
Bei der Planung und Ausführung der Gasschleusen sind die Richtlinien und Vorgaben
einer Klassifikationsgesellschaft (DNVGL oder gleichwertig), sowie darüber hinausgehende gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
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Zugänge und Öffnungen
Zugänge und Öffnungen zur Zitadelle, die während des Einsatzes nicht betriebsmäßig
genutzt werden, sind gasdicht verschließbar auszuführen. Für Zugänge und Öffnungen,
die Betriebsmäßig benutzt werden, sind geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von
Schadstoffen bzw. gegen Verlust des Überdruckes vorzusehen.
7.3.9
Dekontaminationseinrichtungen
(1)
Zum Entfernen der an der Brandschutzkleidung haftenden Schadstoffe soll in der Gasschleuse eine Reinigungsdusche mit Augendusche installiert werden.
(2)
Außenliegend vor dem Eingangsbereich zur Schleuse ist eine zusätzliche Reinigungsdusche vorzusehen.
(3)
Für beide Duschen erfolgt die Entwässerung in den Dekontaminationstank (siehe BV
Abschnitt 2.8.5). Ein verschließen der Abläufe / Entwässerungen ist zu berücksichtigen.
(4)
Die Einrichtungen müssen so ausgeführt werden, dass sie auch bei Temperaturen unter
dem Gefrierpunkt funktionsfähig sind.
7.3.10
(1)
Alle Einrichtungen, die für den Einsatz in gefährlicher Atmosphäre bedient werden müssen, wie gasdichte Türen, Schalter, Verschlüsse, etc., sind eindeutig zu kennzeichnen.
7.3.11
(1)
Kennzeichnung
Dokumentation
Es müssen sämtliche Unterlagen und Beschreibungen der technischen Einrichtungen
sowie der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen dem Auftraggeber schriftlich und in
elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, die zur Durchführung eines Einsatzes erforderlich sind. Dazu gehören:
 Ein Verschlussplan, einschließlich der Maßnahmen zur Herstellung des Verschlusszustandes im Hinblick auf Personen- und Explosionsschutz
 Ein Plan der unter Überdruck gehaltene Räume (Zitadelle) mit Anordnung der Gasschleusen
 Maßnahmen zum Aufbau des Überdruckes in der Zitadelle
 Beschreibung über die Inbetriebnahme der Gasspüranlage
 Eine Liste aller elektrischen Verbraucher, die im Eisatzfall abzuschalten sind
 Eine Liste über die Abschaltung aller nicht explosionsgeschützten Verbraucher im
gefährdeten Bereich
 Eine Auflistung der für den Einsatzfall vorgesehenen Geräte und Ausrüstungen bzw.
Anweisungen für Ihre Installation und Bedienung
 Stofflisten soweit erforderlich
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 Eine Checkliste für die durchzuführenden Maßnahmen zur Vorbereitung des Einsatzfalles
 Zu treffende Maßnahmen bei wichtigen Alarmen wie z.B.:
o Gas in der Außenatmosphäre
o 30% der unteren Explosionsgrenze in der Verbrennungsluft der Dieselmotoren
o Druckabfall in der Zitadelle
o Überschreiten der maximal zulässigen Abgastemperatur
o Feuer im Maschinenraum
o Gas hinter Hauptfilter (bei Luftversorgung der Zitadelle über Filteranlagen)
o Gas hinter Sicherheitsfilter bzw. Alarm durch die zweite unabhängige Messstelle
hinter Hauptfilter (bei Luftversorgung der Zitadelle über Filteranlagen)
o Druck in Druckluftflaschen niedrig (bei Luftversorgung der Zitadelle über eine Regenerationsanlage)
o O2-Gehalt der Luft bei Austritt aus Regenerationsanlage zu niedrig (bei Luftversorgung der Zitadelle über eine Regenerationsanlage
8
ELEKTRISCHE ANLAGEN UND AUTOMATION
8.0
Allgemeines
8.0.1
Anforderungen
(1)
Dem Angebot sind Übersichtsschaltpläne beizufügen, aus denen Energieversorgungssysteme und Netztopologien ersichtlich werden. Die Pläne sind als Anlage 11.2 zu kennzeichnen.
(2)
Sofern der AN die Leistungen nicht selbst ausführt, ist der ausführenden E-Firma die
Gesamtkoordinierung und Systemverantwortung zu übertragen. Die bordseitige, komplette Verkabelung ist als einheitliches System zu betrachten.
(3)
Grundlage für die Ausführung der Energieversorgung ist das Einverständnis des AG bezüglich Auslegungsdaten und E-Bilanz.
(4)
Eine Störmelde-und Messstellenliste ist zu erstellen und mit dem AG abzustimmen.
 Während der gesamten Projektphase, ist die Dokumentation elektronischer Anlagen, in einer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Version des CAESystem EPLAN P8 im EPLAN-Format zu erstellen.
 Vor Erstellung der Schaltpläne, ist das Konzept der E-Anlage mit dem AG abzustimmen. Die Fertigung der E-Anlage, ist erst nach freigegebenen Plänen durch den AG
durchzuführen.
(5)
Verwendete Abkürzungen im folgenden Text:
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 SPS = Speicherprogrammierbare Steuerungen
 AMS = Alarm- und Monitoringsystem
8.0.2
Ausführungsvorgaben
(1)
Schaltgeräte und Klemmen müssen in allen Anlagen für Servicearbeiten gut zugänglich
sein. Alle Türen oder Klappen müssen schnell und ohne Werkzeug zu öffnen sein. Dieses gilt besonders für das Brückenfahrpult.
(2)
Werden Klemmkästen hinter Verkleidungen montiert, so sind beschriftete Montageluken
zu installieren.
(3)
In Abzweig-, Klemmkästen usw. sind Adern grundsätzlich auf nummerierte Reihenklemmen anzuschließen.
(4)
Alle elektrischen Anlagen, Geräte und Motoren müssen den Einsatzbedingungen hinsichtlich Funkentstörung, EMV, Netzqualität, Schutzart, Temperatur- und Materialausführung genügen.
(5)
Die E-Anlage ist nach den geltenden Normen der Klassifikationsgesellschaft und der
DIN VDE zu erstellen.
(6)
Werden von Geräten oder Schutzorganen, wie z.B. Ladegerät, Ruderanlage, Motorschutzschalter, LS-Schalter, Störmeldungen zur Verarbeitung ausgegeben, so sind
diese über das Alarm- und Monitoringsystem anzuzeigen.
(7)
Es sollen grundsätzlich einheitliche Türschlösser verwendet werden.
(8)
Feindrahtige Einzel- und Kabeladern sind mit Aderendhülsen zu versehen.
(9)
Die E-Dokumentation ist an zentraler Stelle zu lagern.
(10) Grundsätzlich sind alle Geräte, Bauteile, Sensoren, Schalter, Steckdosen, Abzweigkästen, Klemmkästen usw. dauerhaft und gut lesbar mit Betriebsmittelkennzeichen und
Funktionsklartext zu bezeichnen. Innerhalb von Schaltanlagen sind Bauteile wie
Schütze, Relais, Motorschutzschalter, Leuchtmelder, Taster etc. mit dem BMK zu kennzeichnen.
(11) Unter Beachtung der Selektivität, sollen möglichst nur Leistungsschalter, Leitungs- bzw.
Motorschutzschalter verwendet werden.
(12) Leistungsabgänge sind mit Hauptschaltern an den Hauptschalttafeln zu schalten.
(13) Nach Erfordernis sind für Wartungs- und Reparaturarbeiten an den betreffenden Maschinen, abschließbare Wartungsschalter zu installieren.
(14) Für Steuerstromkreise sind Steuertransformatoren einzusetzen.
(15) Anlagen mit Störmeldeausgängen, die an die Überwachungsanlage angeschlossen sind,
sind mit einer Alarmunterdrückung auszurüsten, wenn diese betriebsmäßig ausgeschaltet sind (gilt nicht für Anlagen, die für den unmittelbaren Fahrbetrieb erforderlich sind).
(16) Ein Wiederanlauf von Anlagen und Geräten nach einem “Black out” darf erfolgen, wenn
hiervon keine Gefahren für Personen, Anlagenteile oder das Fahrzeug entstehen.
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(17) Alle Hauptschalttafeln und der Montage- sowie Verdrahtungsraum unter dem Ruderhauspult, sind mit einer über das Bordnetz gespeisten 24V Schaltschrankbeleuchtung auszustatten.
(18) Alle Schaltschränke, Klemmkästen usw. sind so zu konstruieren, dass Berührungen von
spannungsführenden Teilen ausgeschlossen werden können. Abdeckungen durch z.B.
transparentes Makrolon, sind so zu befestigen, dass eine schnelle Demontage bei Wartungsarbeiten gewährleistet werden kann.
(19) Schaltschränke und Klemmkästen innerhalb des Fahrzeugs, in Stahlblech mit Farbbeschichtung RAL 7035 und Vorreiberverschluss. Edelstahlausführung nach Erfordernis.
(20) Schaltschränke und Klemmkästen außerhalb des Fahrzeugs, grundsätzlich in Edelstahl.
Zugängliche Schaltschränke sind mit Schlössern zu sichern. Klemmkästen mit Schraubverschluss.
(21) In der 230/400V-Verteilung und unter dem Ruderhauspult, sind 230V Schukosteckdosen
zu installieren.
(22) Eine angemessene Anzahl von Reserveleistungsabgängen, ist mit dem AG abzustimmen.
(23) Montageplatz- und Verdrahtungskanalreserven von mindestens 20% sind einzukalkulieren.
(24) Die Anordnung von Schaltanlagen und Geräten ist mit dem AG abzustimmen.
(25) Alle Sensoren sind für die Entstörung und den Austausch gut zugänglich zu installieren.
8.0.3
Bauteile und Schaltgeräte
(1)
Zur Vereinfachung von Wartungsarbeiten und Reservevorhaltung ist darauf zu achten,
dass Schaltgeräte (Schütze, Relais, Kontrollanzeigen, Sicherungen usw.) in möglichst
geringem Typenumfang Verwendung finden. Der Typenvorschlag ist dem AG rechtzeitig
zur Freigabe vorzulegen.
(2)
Sonderanfertigungen oder Geräte mit langen Lieferzeiten dürfen nur in Abstimmung mit
dem AG und der BA eingesetzt werden. Dies ist dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden solche Geräte eingesetzt, ist mindestens ein Gerät als Reserve zu liefern
und an Bord oder Land zu lagern.
(3)
Bedienelemente müssen eindeutig von Kontrollanzeigen unterschieden werden können.
Sie sind vorzugsweise mit Rückmeldungen zu kombinieren.
(4)
Die optischen Melder (Kontrollanzeigen) sind in LED-Technik auszuführen.
(5)
Automatikschaltung grundsätzlich in Schaltung "Hand - Aus - Automatik".
(6)
Werden für Steuerungsaufgaben Speicherprogrammierbare Steuerungen oder Steuerrelais verwendet, so ist die Produktauswahl in Abstimmung mit dem AG festzulegen.
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Kabel- und Leitungssystem
(1)
Sofern der AN die bordseitige, komplette Verkabelung nicht selbst ausführt, sind diese
von einer anerkannten Fachfirma auszuführen.
(2)
Es dürfen nur von der Klassifikationsgesellschaft zugelassene Kabel verwendet werden.
Soweit für den störungsfreien Betrieb erforderlich, sind die Kabel in abgeschirmter Ausführung zu verlegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
(3)
Kabel sind dauerhaft mit Kabelmarkieren zu kennzeichnen (BMK).
(4)
Gebündelte Kabel an der Abfangschiene, deren Kennzeichnung auf dem Kabelmantel
nicht erkennbar ist, müssen innerhalb des Verdrahtungskanals oder an vergleichbarer
Stelle am Aderbündel gekennzeichnet werden.
(5)
Eine Verkabelung im freien Decksbereich ist zu vermeiden.
(6)
Die Kabelverlegung erfolgt grundsätzlich auf Kabelbahnen und Kabelwannen (auch hinter den Verschalungen von Wohn-/Mannschaftsräumen und des Ruderhauses). Die Fixierung erfolgt durch Spannbänder (V2A) mit Kunststoffummantelung in 30 cm Abständen, wenn dieses technisch möglich ist. Der Abstand zwischen Kabelbahn und dem Kabelanschlusspunkt, soll auf ein technisch sinnvolles Minimum reduziert werden. Kabelbahnen sind auf Distanzstücken zu montieren.
(7)
Ergänzend zu den verwendeten Kabelwegen, sind nach Erfordernis zusätzlich Leerrohre
mit Zugdraht, in Abstimmung mit dem AG, zu verlegen.
(8)
Datenkabel sind mit dem erforderlichen Mindestabstand zu Energiekabeln zu verlegen.
(9)
Es sind innerhalb der Aufbauten leicht zugängliche und großzügig ausgelegte Kabelkanäle zu verlegen, in denen jederzeit Veränderungen, Nachrüstungen von e- bzw. nachrichtentechnischen Kabeln durchgeführt werden können. Außerdem sind an geeigneten
Stellen Reserve-Schottdurchbrüche für spätere Kabeldurchführungen vorzusehen, z.B.
mit Kabeldurchführungsystemen der Fa. ROXTEC oder gleichwertig.
(10) In allen Bereichen wo die Gefahr einer mechanischen Beschädigung besteht, sind die
Kabel in Rohren oder Kabelschutzschläuchen zu führen. Kanten sind mit einem Kantenschutz zu versehen. Bei einer Kabelverlegung in Kabelschutzrohren, sind an den Öffnungen des Rohres Kunststoffbuchsen als Kantenschutz einzusetzen.
(11) Elastisch aufgestellte Geräte und Motoren sind mit schwingungsstabilen Motor- und Erdungsanschlüssen auszustatten.
8.1
Energieversorgung
8.1.1
Hauptschalttafel 230 / 400 V (Hata)
8.1.1.1 Allgemeines
(1)
Das vorgesehene Bordnetz ist als geerdetes Vierleitersystem zu realisieren (TN-S-
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System). Hierbei sind die Außen- und Neutralleiter des Landanschlusses sowie der Generatoren allpolig zu schalten.
(2)
Haltegriffe an den Schalttafeltüren und des MKR-Pultes sind vorzusehen.
(3)
Schaltschranktüren müssen ohne Demontage von Einbauten geöffnet und in dieser Stellung arretiert werden können.
(4)
Es ist die Stoßkurzschlussstromfestigkeit der Stromführenden Schaltgeräte rechnerischer Nachzuweisen.
8.1.1.2 Generatorfelder
(1)
Für jeden Generator ist ein separates Schaltfeld vorzusehen, in dem alle für den Betrieb
erforderlichen Geräte wie Leistungsschalter, Sicherungen, Instrumente, Schütze, Relais
usw. installiert sind. Eine Zusammenlegung des kleinsten Generators mit dem Landanschluss in einem Feld kann in Erwägung gezogen werden, sofern es die Übersichtlichund Wartbarkeit nicht beeinträchtigt.
(2)
Als Planungsgrundlage sind Siemens Leistungsschalter mit einer motorischen Spannvorrichtung der Baureihe Siemens 3WL und 3VA oder gleichwertig für den Generatorschutz anzubieten. Die Leistungsschalter müssen für den Betrieb mit einer Synchronisiereinheit ausgelegt sein.
(3)
Die Bedienung des Leistungsschalters, soll bei geschlossener Schaltschranktür möglich
sein. Der Leistungsschalter ist entsprechend im Feld zu montieren.
(4)
Jeder Generator soll per Handsynchronisierung (Synchronoskop) auf das Netz geschaltet werden können.
(5)
Für den Handbetrieb, ist eine Drehzahlverstellmöglichkeit des Generators in der Schaltschranktür vorzusehen.
(6)
Jeder Generator soll durch eine digitale Generatorschutzeinrichtung, mit integrierter
Lastverteilung und automatischer Synchronisiereinrichtung, geschützt und gesteuert
werden. Die Montage des Bedien- und Anzeigegerätes erfolgt in der Schaltschranktür.
(7)
Folgende Messgrößen sind je Generator analog anzuzeigen:
 Spannungsanzeige, Außenleiter gegen N, alle Außenleiter gegeneinander, mit Umschalter
 Strommessanzeige, L1, L2, L3 separat direkt im Wandlerstromkreis
 Wirkleistungsanzeige, (Abgriff des Messwerte aus Generatorschutzeinrichtung möglich)
 Frequenz
(8)
Für den Generator sind die Betriebsmeldungen
 Generator bereit
 Generator zugeschaltet
 Generatorschalter ausgelöst
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 an der Hata sowie dem Ruderhauspult durch Leuchtmelder und auf den Bildschirmen der Alarmmonitoringsystem anzuzeigen.
(9)
Wird eine elektrische Kühlwasserpumpe eingesetzt, so ist für den Betrieb eine Handund Automatikbedienung vorzusehen. Leuchtmelder und Bedientaster in der Schaltschranktür. Die automatische Einschaltung wird durch die Motorüberwachung des jeweiligen Generatordiesels gestartet.
8.1.1.3 Schaltfelder Leistungsabgänge
(1)
Leitungs- und FI-Schutzschalter für kleine Verbraucherstromkreise, sind von außen an
der Schaltschranktür zu bedienen. Werden dort betriebswichtige Verbraucher abgesichert, sind Meldekontakte vorzusehen, die an das Alarm- und Monitoringsystem als Einzelstörung angeschlossen werden.
(2)
NH-Sicherungslasttrenner sind in geschlossener Bauweise mit Handgriff zum Öffnen
des Deckels zu wählen.
(3)
Es sind folgende Spannungsverteilerebenen vorzusehen:
 Abschaltung unwichtiger Verbraucher (nach Erfordernis und E-Bilanz).
 Stromkreise, die zum Zwecke des Explosionsschutzes zwingend abgeschaltet werden müssen
8.1.1.4 Landanschluss
(1)
Drehstrom 230/400V, 50 Hz, Stromstärke 63A
(2)
Einspeisung über 25m Gummischlauchleitung H07-RN-F mit 5-poligen + Pilotkontakt
CEE Steckarmaturen.
(3)
Ein Wandgerätestecker je Bb. und Stb. Seite, ist für die Übergabe ist an Bord am
Schanzkleid in Absprache mit der Bauaufsicht vorzusehen.
(4)
Halbschalen zum Aufschießen der Gummischlauchleitung in einem abschließbaren
Schrank.
(5)
Der zugeschaltete Landanschluss soll durch einen Leuchtmelder im Landanschlusskasten angezeigt werden.
(6)
Als Wahlposition ist ein Trenntransformator anzubieten.
(7)
Eine automatische Phasenwendeeinrichtung ist zu installieren.
(8)
Bedienung von Hand und Automatik. Vorwahl durch Wahlschalter.
(9)
Eine automatische Zuschaltung des Landanschlusses, wird durch die digitalen Schutzeinrichtungen der Generatoren mit integrierter automatischer Synchronisierfunktion gesteuert. Vorgaben des EVU bei kurzzeitigem Parallelbetrieb sind zu beachten.
(10) Die Überwachung des Landanschlusses, soll über programmierbare Überwacherrelais
(Siemens Überwachungsrelais 3UG4 o. gleichw.) erfolgen.
(11) Messwerte werden in der Schaltschranktür über eine Multifunktionsanzeige ausgegeben
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(Siemens Sentron 7KM PAC4200 o. gleichw.). Durch eine Profinet-Schnittstelle, werden
die Daten an das Alarm- und Monitoringsystem zur Bearbeitung übertragen. Folgende
Werte sind zu übertragen und in einem Datenbaustein zu hinterlegen:
 Gesamtwirkleistung
 Wirkleistung jedes Außenleiters
 Leistungsfaktor je Außenleiter
 Spannung je Außenleiter gegen Neutralleiter
 Spannung Außenleiter gegen Außenleiter (L1-L2, L2-L3, L3-L1)
 Strom je Außenleiter
 Strom Neutralleiter
 Frequenz
 Arbeit (kWh)
(12) Für den Landanschluss sind die Betriebsmeldungen
 Landanschluss vorhanden
 Landanschluss zugeschaltet
 Fehler Phasenfolge
 Schaltspiele der Schütze und des Leistungsschalters (Alarm- und Monitoringsystem)
 an der Hata durch Leuchtmelder und auf den Bildschirmen des Alarm- und Monitoringsystem anzuzeigen
8.1.1.5 Energiemanagementsystem
(1)
Als Planungsgrundlage für das Energiemanagementsystem (EMS), dient das von der
Fa. Stucke GmbH hergestellte Produkt SYMAP oder gleichwertig.
(2)
Für jeden Generator ist eine Systemeinheit SYMAP-ECG vorzusehen, welche untereinander mit dem Systemeigenen BUS kommunizieren.
(3)
Die Überwachung der Außenleiter auf Strom, Spannung und Leistung erfolgt 3-phasig.
(4)
Das EMS und die Dieselüberwachung sollen durch potentialfreie Kontakte miteinander
kommunizieren. Hierbei soll das EMS in der Lage sein, die Generatorendiesel zu starten, zu stoppen und die Drehzahl für den Synchronisier- und Lastverteilungsvorgang zu
verstellen. Aus der Dieselüberwachung sind nach Erfordernis Signale, wie Betriebsbereitschaft oder Störungen auszulesen und vom EMS zu verarbeiten.
(5)
Automatischer Start/Stopp der Generatoren bei Lastanforderung, z.B. durch Aktivierung
von Großverbrauchern wie Bugstrahlrudersteuerungen oder durch überschreiten festgelegter Leistungsgrenzwerte, für eine definierte Leistungsreserve bei Lastsprüngen.
(6)
Die Synchronisierung der Generatoren auf das Bordnetz erfolgt automatisch durch das
EMS. Eine Handsynchronisierung ist ebenfalls vorzusehen und so zu verschalten, dass
sich Hand und Automatisierung sich nicht gegenseitig beeinflussen.
(7)
Die Zu- oder Abschaltung des Landanschlusses, soll unterbrechungsfrei durch einen
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kurzzeitigen Parallelbetrieb mit dem Bordnetz möglich sein (EVU-Vorgaben sind zu berücksichtigen).
(8)
Die automatische Lastverteilung soll zwischen allen drei geplanten Generatoren möglich
sein. Netzrückwirkungen sind derart zu minimieren, dass die Nennleistung der Generatoren im System zur Verfügung steht.
(9)
Weitere Merkmale:
 Rückleistungsschutz mit Generatorschalterauslösung
 Überwachung von Über-/Unterspannung, Überstrom, Überlastung (Temperatursensor Wicklung), Über-/Unterfrequenz
 Einleitung eines automatischen Starts eines Diesels bei Auftreten eines Black-outs.
Vorwahl des Stand-by-Diesels an der Hauptschalttafel.
(10) Als Datenschnittstelle ist an jeder Systemeinheit eine PROFIBUS-Schnittstelle vorzusehen. Folgenden Daten werden an das Alarm- und Monitoringsystem zur Bearbeitung
übertragen und in Datenbausteinen hinterlegt.
 Gesamtwirkleistung (kW, %)
 Wirkleistung jedes Außenleiters
 Leistungsfaktor je Außenleiter und gesamt
 Spannung je Außenleiter gegen Neutralleiter (Generator, Bordnetz)
 Spannung Außenleiter gegen Außenleiter (L1-L2, L2-L3, L3-L1), (Generator, Bordnetz)
 Strom je Außenleiter
 Strom Neutralleiter
 Frequenz
 Arbeit (kWh)
 Schaltspiele des Leistungsschalters
 Mindestens weitere 40 Bytes für Betriebs- und Störmeldungen
 Mindestens weitere 20 Bytes für Steuerbefehle
8.1.2
Unterverteilungen
(1)
Geplant werden sollen je Deck und Küche 230/400V Unterverteilungen. Verbraucher
werden über Leitungsschutz- und FI-Schutzschaltern (nach Erfordernis) versorgt. Schaltgeräte wechselrichterversorgter Verbraucher, können in gleichen Verteilungen untergebracht werden. Dabei sind die Schaltgeräte so zu positionieren und kennzeichnen, dass
eine Verwechselung, auch bei der internen Verdrahtung, ausgeschlossen werden kann.
Kann dies nicht gewährleistet werden, ist eine weitere Verteilung zu installieren. Ausführung nach Möglichkeit unterputz mit Tür.
(2)
Die Sicherungsbezeichnung sind in Form einer Auflistung in der Tür zu hinterlegen.
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8.1.3
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Wechselrichter
Es sind Sinus-Wechselrichter mit einer nach Energiebilanz ausgelegter Leistung zu installieren. Anlaufströme von Verbrauchern sind zu berücksichtigen.
Folgende Wechselrichtergruppen sind mind. vorzusehen:
 EDV-Steckdosen
 Beleuchtung / Notbeleuchtung
 Navigationssysteme mit 230V-Versorgung, wenn nicht direkt mit Klein-USV versorgt
wird.
(2)
Speisung durch separate Batteriesätze.
(3)
Wechselrichterausgänge, sind je nach Herstellervorgabe und Anwendungsfall mit 2-poligen Fehlerstromschutzschaltern zu schützen.
(4)
Störmeldungen sind durch das Alarm- und Monitoringsystem anzuzeigen.
(5)
Wechselrichterabgänge mit Umschaltmöglichkeit auf das Bordnetz (z.B. bei Wechselrichterausfall).
8.1.4
Bordnetzgeneratoren
(1)
Siehe hierzu auch BV Abschnitt 5.5
(2)
Für die Energieversorgung sind drei Generatoren vorgesehen.
 1 x 125 kVA 230/400 V für den Fahr- und Liegebetrieb.
 2 x 563 kVA 230/400 V für Querstrahlruder und Löschbetrieb.
(3)
Der Drehstromgenerator ist als bürstenlose Konstantspannungsmaschine zu liefern.
(4)
Der Generator ist vor Überlast zu schützen.
(5)
Elektrischer Anlasser 24 V, zweipolig massefrei.
(6)
Starterbatterien werden über Ladegeräte versorgt.
(7)
Es ist vom Dieselaggregathersteller eine Motorüberwachung als betriebsfertige Einheit
zu liefern und wie folgt vorzusehen:
 Die Montage erfolgt nahe dem Motor im Maschinenraum. Die Anordnung ist so zu
wählen, dass bei Wartung und Reparaturen keine Behinderungen auftreten.
 Im Schaltschrank sind alle Geräte wie Rechnereinheiten, Messwandler etc. anzuordnen.
 In der Schaltschranktür sind Bedien- und Beobachtungsgeräte zu installieren. Die
Darstellung der am Diesel erhobenen Messwerte, soll über Farbdisplays erfolgen,
die auch der Stör- und Betriebszustandsanzeige dienen.
 Das Starten, Stoppen und die Drehzahlverstellung, soll maschinennah durch Handeingriff und aus der Ferne, durch das Energiemanagementsystem, erfolgen. Die
Umschaltung der Bedienorte, wird per Wahlschalter am Schaltschrank eingestellt.
(8)
Folgende Messwerte sind mindestens zu überwachen und anzuzeigen:
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 Drehzahl
 Schmieröl: Druck, Temperatur, Füllstand
 Kühlwasser: Druck, Temperatur, Füllstand, Durchfluss
 Ladeluft: Druck, Temperatur
 Lecköl
 Kühlwasserstand
 Wicklungs- und Lagertemperatur wenn vorhanden
 Betriebsstunden
(9)
Weitere erforderliche Messwerte nach Herstellervorgabe
(10) Alle Messwertgeber und Alarmkontakte sind massefrei zu installieren
8.1.5
24 V – System
8.1.5.1 Allgemeines
(1)
Das 24V System ist 2-polig auszuführen, 1-polig abzusichern und mit einem zentral geerdeten Minuspol auszustatten. Eine Rückleitung des Stromes über die Schiffsmasse ist
nicht zulässig.
(2)
Das 24V System ist mit Batteriesätzen für folgende Verbraucherkreise zu planen:
 Antriebsmaschinen (Anlasser, Lichtmaschine, Motorüberwachung etc.)
 Bordnetzgeneratoren (Anlasser, Lichtmaschine, Motorüberwachung etc.)
 Pumpendiesel (Anlasser, Lichtmaschine, Motorüberwachung etc.)
 Wechselrichterversorgung (EDV)
 sicherheits-, navigations- und nachrichtentechnische Anlagen
 Beleuchtung, Notbeleuchtung
 Positionslaternen, Notversorgung der Positionslaternen
 Automationssysteme
8.1.5.2 Hauptschalttafel
(1)
Es sind mindestens zwei Hauptschalttafeln für die Energieverteilung für folgende Maschinen vorzusehen:
 Pumpendiesel Bb.
 Pumpendiesel Mitte (für Wahlposition)
 Pumpendiesel Stb.
 Stromaggregat groß Bb.
 Stromaggregat groß Stb.
 Stromaggregat klein
 Antriebsdiesel Bb.
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 Antriebsdiesel Stb.
(2)
Als Planungsgrundlage sind Backbord- und Steuerbord-Maschinen jeweils einem Schaltschrank zuzuordnen. Für das kleine Stromaggregat, soll nach Möglichkeit ein eigener
Schaltschrank vorgesehen werden. Sind die Platzverhältnisse eingeschränkt, soll der
auf kürzestem Weg erreichbare Schaltschrank für den Anschluss gewählt werden. Für
den Pumpendiesel Mitte ist ebenfalls der kürzeste Weg zu einer Schalttafel zu wählen.
(3)
Im Schaltschrank sind jeder Maschine zuzuordnen:
 Batteriesatz mit Batteriehauptschalter
 Ladegerät mit NH-Sicherung
 Anlasser mit Trenner
 Lichtmaschine (für Antriebsdiesel und kleines Stromaggregat)
 Abgang für Motorüberwachung
 Koppelschalter für Starthilfe. Jeder Batteriesatz muss auch Schrankübergreifend mit
jedem anderen Satz verbunden werden können.
(4)
An der Hata sind folgende analoge Zeigermessinstrumente zu installieren:
 Spannung Batteriesatz
 Strom Batteriesatz (ohne Anlasser)
 Strom Lichtmaschine
 Strom Ladegerät
(5)
Die in Punkt (4) angegebenen Messwerte, sind durch das AMS darzustellen und zu
überwachen.
8.1.5.3 Lichtmaschinen
(1)
Lichtmaschinen müssen auch bei Leerlaufdrehzahl eine ausreichende Energieversorgung bei normalem Lastfall sicherstellen. Das Übersetzungsverhältnis ist entsprechend
zu beachten.
(2)
Der Nachweis einer ausreichenden Energieversorgung bei Leerlauf, wird anhand der
Energiebilanz und eines Datenblattes (Strom/Drehzahl Diagramm) der Lichtmaschinen,
sowie bei der Inbetriebnahme durch Messung geführt.
(3)
Die Drehstromlichtmaschine ist massefrei, mit integriertem Spannungsregler und Überspannungsschutz ausgerüstet zu liefern. Der Parallelbetrieb Lichtmaschine/Ladegerät
muss möglich sein.
8.1.5.4 Batterieanlagen
(1)
Es sind die Vorschriften des DNVGL oder einer gleichwertigen Klassifikationsgesellschaft für die Aufstellung und Belüftung von Akkumulatoren zu beachten.
(2)
Die bei dem Betrieb von Bleiakkumulatoren entstehenden Gase, sind über Deck abzu-
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führen. Hierfür kann eine Zentralentgasungsvorrichtung an den Batterien installiert werden.
(3)
Die Batterien sind vorzugsweise an einem kühlen Ort aufzustellen.
(4)
Sind hohe Umgebungstemperaturen an den Batterien zu erwarten, so ist der Batteriekasten mit einer aktiven Belüftung auszustatten.
(5)
Ein oder nach Erfordernis mehrere Temperatursensoren sind in Batteriekästen an geeigneter Stelle zu installieren. Die Temperaturmesswerte, sind auf den Bildschirmen der
Maschinen- und Schiffsüberwachung anzuzeigen. Eine Störmeldung bei Temperaturüberschreitung ist zu projektieren.
8.1.5.5 Batterietypen
(1)
Startersätze sind mit Batterien des Typs Absorbent Glass Mat (AGM) oder gleichwertig
zusammenzusetzen. Hersteller Moll, Exide oder gleichwertig. Anzahl, Verschaltung und
Aufstellung in Abstimmung mit dem AG.
(2)
Der Batterietyp des 24V Bordnetzes, ist entsprechend den Einsatzbedingungen zu wählen und gemäß der E-Bilanz zu dimensionieren.
(3)
Die Batterie des 12V Sanitätsraumes vom Typ Absorbent Glass Mat (AGM) oder gleichwertig, ist entsprechend zu dimensionieren.
8.1.5.6 Batterieladegeräte
(1)
Bei der Ausführung ist mindestens zu beachten:
 Industriemäßig lieferbar
 Kurzschlussfest
 Mikrocontroller gesteuert I/U Ladekennlinie
 Anschließbarer Sensor zur Messung der Zellentemperatur
 Versorgungsspannung 230V/50Hz
 für Pufferbetrieb und den vorgegebenen Batterietyp geeignet
 Störmeldeausgang
 Die Verwendung eines Kombigerätes (Ladegerät mit Wechselrichter) ist nicht zulässig.

 Bei Blei/Gel-Batterien, sind hierfür ausgelegte Ladegeräte zu verwenden.
8.1.6
(1)
12 V – System
Für den Sanitätsraum ist eine 12V Spannungsversorgung vorzusehen. Die Versorgung
des hydraulischen Tragetisches, ist aufgrund der hohen Leistung Batterie gestützt auszuführen. Die Batterie ist in einem in der Nähe befindlichen Batteriekasten zu lagern und
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über ein 12V Ladegerät zu Speisen. Für weitere Verbraucher sind abgesicherte Reserveabgänge vorzusehen.
8.2
Elektrotechnische Ausrüstung
8.2.1
Elektrische Antriebe
(1)
Alle elektrischen Antriebe sind gegen Schäden durch Überlastung, Kurz- und Körperschluss sicher zu schützen.
(2)
Eine Ausfallmeldung ist durch das Alarm- und Monitoringsystem anzuzeigen.
8.2.2
Beleuchtungsanlagen
8.2.2.1 Allgemeines
(1)
Die Beleuchtungsanlage ist den geltenden Vorschriften (Arbeitsstättenverordnung), der
Umgebungsbedingungen und dem Verwendungszweck entsprechend auszuführen.
(2)
Ein Beleuchtungsplan ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen.
(3)
Die einzusetzenden LED-Spots (Fa. Philips oder gleichwertig), sind als dimmbare, 230V
Ausführung zu liefern. Die Spots sind mit kompatiblen Drehdimmern mit Gruppenfunktion (Fa. Busch-Jaeger oder gleichwertig) zu verschalten.
(4)
Verwendete Leuchtstofflampen sind mit elektronischen Vorschaltgeräten ausgerüstet
einzusetzen.
(5)
Werden Beleuchtungsstromkreise über speicherprogrammierbare Steuerung gesteuert,
so sind Stromstoßschalter mit von der SPS auszuwertenden Rückmeldekontakten einzusetzen. Die Stromstoßschalter sind gut zugänglich zu installieren, um beim Ausfall der
SPS eine manuelle Schalthandlung durchführen zu können.
(6)
Die Schaltungs- und Ausführungsart der Lampenstromkreise sowie die Positionierung
von Schaltern, Dimmern oder Lampen, wird während der Bauaufsicht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
8.2.2.2 Innenbeleuchtung
(1)
Für die Innenbeleuchtung ist mindestens vorzusehen:
 Ruderhaus:
o Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder gleichwertig) mit mind. 3
Schaltstellen
o Dimmbare Rotlichtlampen in LED (230V) für unterschiedliche Beleuchtungsgruppen mit mind. 3 Schaltstellen.
 Aufenthaltsraum Hauptdeck
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
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gleichwertig)
o Sitzecken, Küchenarbeitsfläche mit dimmbaren 230V LED-Spots in der Decke,
mind. 2 Schaltstellen je Beleuchtungskreis.
 WC Räume Hauptdeck,
o 230V LED-Spots in der Decke
o Spiegelleuchte mit Steckdose
 Gasschleuse Hauptdeck
o 230V Leuchte, EX geschützt, mindestens IP 67
 Umkleide / Wäscherei Hauptdeck
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
 Raum für Einsatzkleidung
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
 Garderobe Hauptdeck
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
 Hangar
o Vielzweckleuchten (GLAMOX GPM3 PC oder gleichwertig)
 Sanitätsraum
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
 Wohnräume Kammern
o dimmbare 230V LED-Spots in der Decke, 2 Schaltstellen
o Arbeitsplatzleuchte für Schreibtisch mit einem schweren Fuß
o Kojenbeleuchtung, dimmbar
 Aufenthaltsraum Einrichtungsdeck
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
o Sitzecken mit dimmbaren 230V LED-Spots in der Decke, mind. 2 Schaltstellen je
Beleuchtungskreis.
 Wasch- / Duschraum
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
 Kombüse / Pantry
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
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o Sitzecken, Küchenarbeitsfläche mit dimmbaren 230V LED-Spots in der Decke,
mind. 2 Schaltstellen je Beleuchtungskreis.
 Spindraum
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
 Flure
o Flächenbeleuchtung mit Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX C20-R312 I oder
gleichwertig)
 Betriebs- und Maschinenraum
o Leuchtstofflampen (GLAMOX MIL oder gleichwertig)
 Gasschleuse Unterkünfte / MKR
o 230V Leuchte, EX geschützt, mindestens IP 67
 MKR
o Leuchtstoffeinbauleuchten (GLAMOX MIL oder gleichwertig) mit mind. 3 Schaltstellen
 Sonstige Räume (Ruderraum, Vorpiek etc.):
o Leuchtstofflampen (GLAMOX MIL oder gleichwertig)
8.2.2.3 Außenbeleuchtung
(1)
Beleuchtungsstärken sind gemäß dem Beleuchtungsstärkeplan einzuhalten.
(2)
Grundsätzlich sind Lampen mit LED-Technik einzusetzen. Abweichungen sind mit dem
AG abzustimmen (Hersteller Aqua Signal / GLAMOX, Karl Dose oder gleichwertig)
(3)
Navigationsscheinwerfer siehe BV Abschnitt 9.14
(4)
Die Gangbordbeleuchtung ist in mindestens zwei Stromkreise (Bb., Stb.) aufzuteilen und
vom Ruderhauspult und MKR aus zu bedienen.
(5)
230V Strahler, vorzugsweise in LED-Ausführung, für die Decksbeleuchtung.
8.2.2.4 Notbeleuchtung
(1)
Die Notbeleuchtung ist über eine 24V-Batterie, den Vorschriften entsprechend lange, zu
versorgen.
(2)
Für den Störfall, ist eine ausreichende Anzahl von Leuchten vorzusehen. Bereiche, an
denen für die Wiederherstellung der Energieversorgung gearbeitet wird, sind besonders
auszuleuchten.
(3)
Mindestens vorzusehen sind Leuchten:
 im Ruderhaus
 in Mannschaftsräumen
 auf Treppenaufgängen
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 in Maschinenräumen (Diesel, Rudermaschinen)
 im MKR, hier besonders gute An-, und Ausleuchtung der Schalttafeln/Pult beachten
 Hangar
 Aufbewahrungsorte für Bordbrandbekämpfungsmittel
 in Wasch/ Duschräumen
 Fluren
(4)
8.2.3
(1)
Für maschinentechnische Räume sind Leuchten des Typs Fa. Dose Minor 24V LED oder gleichwertig vorzusehen. Für die weiteren Räume sind Leuchten in LED-Ausführung
anzubieten und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Steckverbindungen
Die Anordnung von Steckdosen auf dem Fahrzeug, ist mit dem Auftraggeber vor Ausrüstungsbeginn abzustimmen. Eine Mindestausstattung ist wie folgt vorzusehen:
 Ruderhaus
o 20 x Schutzkontaktsteckdosen 230 V, 16 A
 je Mannschaftsraum
o 4 x Schutzkontaktsteckdosen 230 V, 16 A
o 2 x Schutzkontaktsteckdosen 230V USV gespeist
 Aufenthaltsraum (Messe)
o 20 x Schutzkontaktsteckdosen 230 V, 16 A
o 8 x Schutzkontaktsteckdosen 230V USV gespeist
 Sanitätsraum
o 10 x Schutzkontaktsteckdosen 230 V, 16 A
o 4 x Schutzkontaktsteckdosen 230V USV gespeist
 Küche
o 10 x Schutzkontaktsteckdosen 230 V, 16 A
o 1 x Drehstrom Herdanschluss
 Maschinenraum
o 10 x Schutzkontaktsteckdosen 230 V
o 4 x CEE-Steckdose 230 V, 16 A
o 4 x CEE-Steckdose 400 V, 16 A
o 1 x CEE-Steckdose 400 V, 32 A
 MKR
o 6 x Schutzkontaktsteckdosen 230 V
o 2 x Schutzkontaktsteckdosen 230V USV gespeist
o 2x CEE Steckdose 230 V, 16 A
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 Energieverteiler an Bug, Heck, Bb. und Stb. mit folgender Bestückung:
o 2x Schutzkontaktsteckdosen 230 V, 16 A
o 2 x CEE-Steckdose 230 V, 16 A
o 2 x CEE-Steckdose 400 V, 16 A
o 2 x CEE-Steckdose 400 V, 32 A
o 2 x CEE-Steckdose 400 V, 63 A
(2)
Es sind Bb. und Stb. je ein Energieverteiler für die Fremdlenzpumpen an Deck vorzusehen. Die Abgänge sind nach Erfordernis mit einem Sanftanlauf auszustatten. Werden
keine Sanftanlaufgeräte verwendet, ist hierfür eine ausreichende Montageplatzreserve
einzukalkulieren. Das Ein- und Ausschalten jeder Pumpe separat, soll vom Maschinenraum und Verteiler aus erfolgen. Rückmeldungen sind durch Leuchtmelder an beiden
Bedienorten anzuzeigen. Es sind für folgende Pumpen CEE-Steckdosen im Energieverteiler zu installieren (siehe auch BV Abschnitt 7.1.3):
 4 x Grindex Minette 2,2/2,7 kW oder gleichwertig
 5 x Grindex Major 5,6/6,6 kW oder gleichwertig
 2 x Grindex Senior 3,6/4,2 kW oder gleichwertig
8.2.4
Maschinenraumlüfter
(1)
Die folgenden Punkte gelten für jeden installierten Maschinenraumlüfter.
(2)
Die Dimensionierung und Anzahl (mindestens zwei), erfolgt auf Grundlage von einer Außentemperatur von 35°C.
(3)
Abluft erfolgt nach Erfordernis passiv oder aktiv.
(4)
Antrieb:
 E-Motor 400V/50Hz für Frequenzumrichterbetrieb geeignet.
 Frequenzumrichter Typ Siemens Sinamics G120 oder gleichwertig.
 Lüfterklappen verschließbar.
 Für die Wartung bzw. Demontage, ist eine gute Zugänglichkeit herzustellen.
(5)
An der Hauptschalttafel wird die Einstellung für die entsprechende Betriebsart gewählt.
Folgende Funktionen sind zu berücksichtigen:
 Alarm- und Monitoringsystem Automatik: Temperaturregelung
 Alarm- und Monitoringsystem Hand: Ein, Aus, Drehzahlvorgabe über Profinet
 Handbetrieb Drehzahlstufe 1, verdrahtet auf digitalen Eingängen am Umrichter
 Handbetrieb Drehzahlstufe 2, verdrahtet auf digitalen Eingängen am Umrichter
 Drehrichtungsumkehr
 Bypass (optional)
(6)
An der Hauptschalttafel sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigeelemente vorzusehen:
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 Taster
 Wahldrehschalter
 Drehrichtungsvorwahl
 Leuchtmelder für Betriebszustände
(7)
Für das Alarm- und Monitoringsystem ist ein Bild für die Maschinenraumlüftersteuerung
zu erstellen. Auf diesem Bild sollen Bedienhandlungen durchgeführt und Mess- als auch
Statuswerte abgelesen werden können. Mindestens sind zu planen:
 Bedienelemente:
o Aus
o Hand Ein (Drehzahlvorgabe mittels Schieberegler und Eingabefeld)
o Automatikbetrieb
o Sollwertvorgabe Maschinenraumtemperatur durch Eingabefeld
 Anzeigen:
o Maschinenraumtemperatur
o Drehzahlistwert (%)
o Betriebszustände
o Störmelder
o Betriebsstundenzähler
(8)
8.2.5
Die Datenschnittstelle, zwischen Umrichter und Alarm- und Monitoringsystem, soll durch
Anschluss an das Profinet erfolgen. Es sind entsprechend der benötigten Steuer- und
Statusdaten Datenpunkte vorzusehen.
Scheibenheizung und Scheibenanblasung
(1)
Siehe hierzu auch BV Abschnitt 4
(2)
Die Energieversorgung der Scheibenheizung und der Scheibenanblasung erfolgt über
das 400V Bordnetz.
(3)
Der Betrieb ist bei Generatorbetrieb und Landanschluss, unter Berücksichtigung der
Energiebilanz, freigegeben.
(4)
Das Ein- und Ausschalten, erfolgt für jede Heizungsgruppe über Touchpanel im Ruderhaus. Es ist eine automatische Abschaltung der Heizgruppen vorzusehen. Die Dauer bis
zur automatischen Abschaltung, wird über Touchpanel vorgegeben.
8.2.6
Heizungsanlage
(1)
Siehe hierzu auch BV Abschnitt 6.3.1.2
(2)
Die Energieversorgung der Heizungsanlage erfolgt über einen Wechselrichter, gespeist
durch das 24V-Bordnetz.
(3)
Der Brenner der Heizung ist für das Befahren in Tankschiffhäfen auszuschalten.
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(4)
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Der Brenner kann über das Touchpanel im Ruderhaus Ein- und Ausgeschaltet werden.
Im MKR lassen sich zum Brenner zusätzlich die Umwälzpumpen schalten. Der Schalter
ist in der Hauptschalttafel zu installieren.
8.2.7
Scheibenwischer
(1)
Siehe hierzu BV Abschnitt 4.1.4.1
(2)
Spannungsversorgung soll aus dem 400V Bordnetz erfolgen.
8.2.8
Ankerwinde
(1)
Siehe hierzu BV Abschnitt 3.1.1
(2)
Die Ankerwinde wird bei Land- und Generatorbetrieb über das 400V Bordnetz mit Energie versorgt.
(3)
Bedienung der Ankerwinde vor Ort (Vorschiff) bzw. nach Angabe der Bauaufsicht.
(4)
Jede Winde erhält auf dem Ruderhauspult einen Freigabeschalter.
8.2.9
Klimaanlage
(1)
Siehe hierzu BV Abschnitt 6.3
(2)
Die Klimaanlage wird bei Land- und Generatorbetrieb über das 400V Bordnetz mit Energie versorgt.
8.2.10
Lenz- Feuerlösch- und Deckwaschanlage
(1)
Siehe hierzu BV Abschnitt 6.2.2 und BV Abschnitt 7.2.3
(2)
Die Pumpen sind durch Drehstrommotoren anzutreiben.
(3)
Es sollen folgende Bedienstellen für die Pumpen vorgesehen werden
 Maschinenraum
 Hauptschalttafel
 Deck
 Alarm- und Monitoringsystem (AMS)
(4)
Für jede Pumpe ist ein Hauptschalter an der Hata 400V zu installieren.
(5)
Ein Freigabeschalter für die Bedienung an Deck, ist an der Hauptschalttafel zu installieren.
(6)
Sauge- und Druckseite sind mit mechanischen Messgeräten auszustatten. Drucksensoren übermitteln den Druck an das AMS.
(7)
Absperrventile sind mit Endlagenrückmeldungen auszurüsten.
(8)
Das Rohrleitungsschema ist auf dem AMS zu visualisieren. Ventilstellungen, Pumpenbetriebszustände, Textanzeigen und Bedientasten sind darzustellen und zu animieren.
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Störmeldungen sind über das AMS zu alarmieren.
8.2.11
Treibstoffsystem
(1)
Die Pumpen sind durch Drehstrommotoren anzutreiben.
(2)
Die Tanks sollen mit einer mechanischen und elektronischen Füllstandsmessung ausgestattet werden.
(3)
Absperrventile sind mit Endlagenrückmeldungen auszurüsten.
(4)
Für eine automatische Füllstandsregelung und bei Trimmvorgängen, sind alle hierfür erforderlichen Ventile elektrisch verstellbar auszuführen. Eine manuelle Verstellmöglichkeit
ist vorzusehen.
(5)
Füllstände sollen manuell und automatisch gesteuert werden können. Die Vorwahl der
Bedienfunktion erfolgt an der HATA.
 Funktion 1: Die manuelle Bedienung der Treibstoffpumpen erfolgt von der Hauptschalttafel. Ventile werden durch Handrad oder Hebel eingestellt.
 Funktion 2: Manuelles Bedienen der Pumpen/Ventile erfolgt über das AMS.
 Funktion 3: Füllstandsregelung durch das AMS.
(6)
Die Visualisierung des Rohrleitungsschemas mit der Animation von Ventilstellungen,
Pumpenbetriebszuständen, Textanzeigen, Füllständen, Störmeldungen und Bedientasten, ist auf dem AMS anzuzeigen.
(7)
Tanküberlaufe, müssen durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Kritische Füllstände sind zu alarmieren.
(8)
Als Redundanz ist eine 24V-Pumpe für Notpumpvorgänge vorzusehen
8.3
(1)
8.3.1
Brücke / Ruderhauspulte
Siehe hierzu BV Abschnitt 4.4.3.1
Ausführung
(1)
Das Ruderhauspult ist grundsätzlich aus Stahlblech zu fertigen.
(2)
Montageöffnungen sind größtmöglich zu gestalten.
(3)
Frontseitige Montageöffnungen sind als Türen, schräge Pultplatten klappbar auszuführen.
(4)
Es ist ein 3D-Modell (CAD) des Pultes zu erstellen. Das Modell dient als Abstimmungsgrundlage, für die intern und extern anzuordnenden Geräte.
(5)
Oberfläche pulverbeschichtet, Farbton nach Angabe Bauaufsicht
8.3.2
(6)
Geräteanordnung
Die konstruktive Gestaltung der Pulte, sowie die Anordnung sämtlicher Bedien- und
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Überwachungselemente, ist anhand eines Modells im Maßstab 1:1 gemeinsam mit dem
AG festzulegen. Hierzu ist vor Baubeginn dem Auftraggeber eine Pultzeichnung, einschließlich Stückliste aller Einbauteile, zur Prüfung vorzulegen.
8.3.3
(8)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Feuerlöschbedienstand
Fahrstand Stb.
X
X
X
X
OSC Arbeitsplatz
Fahrstand Bb.
Querstrahlruder
Ruderpropeller
Funkgeräte
Scheibenwischer
Kamerabildschirme
+ Bedieneinheiten
Wärmebildkamera
+ Bedieneinheiten
2 x Touchpanel 15´´
AMS
1 x Touchpanel 15´´
AMS
1 x Touchpanel Feuerlöschtechnik 19´´
DP-System
Wendeanzeiger
Kompass
Echolot
Gasmessung 1x
Touchpanel 15‘‘
Achterfahrstand
Folgende Geräte und Bedienmöglichkeiten sind mindestens anzuordnen:
Fahrstand Mitte
(7)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Anforderungen
Für den Fahrstand sind die einschlägigen ergonomischen Richtlinien zu beachten, wie
z. B.:
 Greifweiten für Bedienungen
 Sichtwinkel für parallaxenfreie Ablesung von Anzeigen
 Pulthöhen für Sitz- und Steharbeitsplatz
 Pultplatten sollen soweit wie möglich klappbar ausgeführt werden.
(9)
Geräte und Komponententrägerplatten, die auf Holzplatten montiert werden, sind unter
Verwendung von Einschlagmuttern zu befestigen.
(10) Reflexionen sind zu vermeiden, die Beleuchtung der Instrumente und Kontrollanzeigen
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müssen blendfrei ausgeführt sein und bis zur völligen Dunkelheit gedimmt werden können. Ausnahmen können hier Warnhinweise sein.
(11) Montageräume unterhalb des Pultes, sind für den Serviceeinsatz zu beleuchten und mit
Schukosteckdosen auszustatten. Versorgungsspannung der Beleuchtung 24V.
(12) Lüftungs-, Heizungs-, und Hydraulikleitungen, die den Bereich der E-Technik queren,
sind so zu verlegen, dass keine Geräte oder Bauteile in ihrer Funktion und Zugänglichkeit eingeschränkt werden. Die Bauteile sind vor Strahlungswärme zu schützen. Besonders Leitungen, die flüssige Medien führen, sind dahingehend zu schützen, dass Undichtigkeiten nicht zum Kontakt mit Geräten und Bauteilen führen können.
8.4
Schiffsführungsanlagen
8.4.1
Überwachung Positionslaternen
(1)
Die Überwachung soll Teil des Alarm- und Monitoringsystem sein.
(2)
Die Überwachung wird aufgebaut mit folgenden Komponenten:
 Die Lampenstromkreise sind mit Haupt- und Noteinspeisung zu versorgen. Ein
DC/DC Wandler hält die Lampenversorgungsspannung konstant. Der Ausfall der
Versorgungsspannungen wird separat gemeldet.
 Die Datenverarbeitung erfolgt durch die SPS im Ruderhaus.
 Als dezentrale Peripherie sind folgende Komponenten der Fa. Wago (oder gleichwertig)als Planungsgrundlage vorgesehen:
o Feldbuskoppler 750-375
o Filtermodul 750-626
o Digital Eingangsbaugruppe 750-431
o Digital Ausgangsbaugruppe 750-530
o Analog Eingangsbaugruppe 750-475
 Der Lampenstromkreis besteht aus (in Reihe):
o Thermischer Geräteschutzschalter (Phoenix Contact TCP o. gleichw.)
o Relaiskontakt (Wago 789-326 o. gleichw.)
o Strommesseingang (Wago Analog Eingangsbaugruppe 750-475)
o Reihenklemme für Lampenabgang
(3)
Funktion / Ansicht:
 Die Lampen können durch die zwei Touchpanels 15´´ am Mittelfahrstand geschaltet
und überwacht werden.
 Einzelbedienung der Lampen über Tasten.
 Über Gruppentasten, können bestimmte Signalbilder eingeschaltet werden.
 Das Bild der Visualisierung, wird mit einer Fahrzeugdarstellung hinterlegt. An den
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Punkten der Positionslaternen, werden Rückmelder als Kontrolllampen, mit entsprechender Farbgebung der Laterne, dargestellt. Blinkende Darstellung bei Lampenausfall. Das Bild ist mit dem AG abzustimmen.
 In der SPS werden Ober- und Untergrenze des Lampenstromes ausgewertet.
 Akustischer Alarm bei Lampenausfall. Textmeldung für je Lampe.
 Anzeige und Textmeldung der Spannungsversorgung (Haupt-/Notversorgung).
(4)
Die Schaltrelais mit Handbedienung sind für die Besatzung als Notbedienung gut zugänglich und mit Klartext beschriftet zu installieren.
(5)
Die Positionslaternen sind mit LED-Technik ausgestattet zu wählen (Fabr. Peters + Bey
Typ 780 oder gleichwertig).
8.4.2
Ruderpropeller
(1)
Siehe hierzu BV Abschnitt 3.0.1
(2)
Für jeden Steuerschaltschrank sind folgende Spannungsversorgungen vorzusehen:
 400V/50Hz, 3-phasigen Wechselstrom zur Hauptstromversorgung von der Hauptschalttafel zum Steuerungssystem des Schubantriebs
 230V/50Hz, 1-phasigen Wechselstrom (abgesichert mit 16 A) von der Hauptschalttafel zum Schubantrieb-Schaltschrank im Maschinenraum (z. B. für den Stecker für
Wartungsarbeiten)
 24 V DC (+30% /-25%) mit einem max. Wechselspannungsanteil von 1 V (max. 300
W) für den Notfallbetrieb des Schubantrieb-Schaltschranks
 24 V DC (+30% /-25%) mit einem max. Wechselspannungsanteil von 1 V (abgesichert mit 2 A) vom Notschaltschrank zum Steuerpult für die Notfallstromversorgung
der einzelnen Richtungsanzeigen der Schubeinheit
(3)
Die Steuerung des Ruderpropellers ist für den Betrieb mit einem DP-Systems auszulegen. Entsprechende Schnittstellen sind zu berücksichtigen.
(4)
Statusdaten, Messwerte und Störmeldungen sind an das AMS zu übertragen
8.4.3
Bugstrahlruder
(1)
Siehe hierzu BV Abschnitt 3.0.2
(2)
Für jeden Steuerschaltschrank sind folgende Spannungsversorgungen vorzusehen:
 400V/50Hz, 3Ph AC Hauptspannungsversorgung von der Hauptschalttafel zum
Kontrollsystem der Antriebseinheit (z.B. für AC/DC Transformator oder Hauptantriebsmotor)
 24 V DC (+/-) 20 % mit einer max. Restwelligkeit von 1 V (mit 16 A abgesichert) für
den Notfallbetrieb des Bugstrahlruder-Schaltschranks.
 24 V DC (+/-) 20 % mit einer max. Restwelligkeit von 1 V (abgesichert mit 2 A) vom
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Notschaltschrank zum Steuerpult für die Notfallstromversorgung der einzelnen Richtungsanzeigen der Schubeinheit.
 230 VAC, 50 Hz für die Kondenswasserheizung (unabhängige Speisung).
(3)
Es sind Schnittstellen zum Energiemanagementsystem zu berücksichtigen.
(4)
Statusdaten, Messwerte und Störmeldungen sind an das Alarm- und Monitoringsystem
(AMS) zu übertragen.
8.5
Schiffssicherheitsanlagen
8.5.1
Allgemeines
(1)
8.5.2
Die Sicherheitsanlagen sind den geltenden Vorschriften des DNVGL oder einer gleichwertigen Klassifikationsgesellschaft auszuführen.
Generalalarm
(1)
Der Generalalarm soll als eigenständiges System aufgebaut sein.
(2)
Der Signalton soll sich von anderen Alarmsignalen unterscheiden.
(3)
Zur Protokollierung der Auslösung, ist ein Meldekontakt der Anlage durch das Alarmund Monitoringsystem auszuwerten.
(4)
Die Anordnung und Positionierung der Befehls- und Meldegeräte, ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
8.5.3
Rauchmeldeanlagen
(1)
Siehe hierzu BV Abschnitt 7.2.7
(2)
Zu Protokollierungs- und Visualisierungszwecken, ist je Rauchmelder eine Statusmeldung in Form von potentialfreien Kontakten vom AMS auszuwerten.
8.6
Betriebsüberwachungseinrichtungen
8.6.1
Allgemeines
(1)
8.6.2
(1)
Als Betriebsüberwachungseinrichtung sind alle Kontroll-, Registrier- und Anzeigeneinrichtungen zu verstehen, die der Überwachung, Sicherheit, Steuerung und Wartung maschinen- und schiffstechnischer Anlagen dienen.
Anforderungen
Überwachungseinrichtungen haben die Aufgabe, Messwerte, Betriebszustände sowie
Störmeldungen zu erfassen und darzustellen. Die grafische Darstellung und Anordnung
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der verschiedenen Anzeigen ist so aufzubauen, dass Informationen schnell und unmissverständlich erfasst werden können.
(2)
Blendfreie Ablesung von Instrumenten und Anzeigen.
(3)
Schnelles Erkennen von Bedienelementen auch bei Dunkelheit (z.B. gedimmte Betätigungstasten mit Leuchtschrift).
(4)
Schnelles Erkennen von Rückmeldungen auch bei Dunkelheit (z.B. Leuchtschriftanzeigen).
(5)
Schnelles Erkennen von Quittiertasten für akustische und optische Signale.
(6)
Die Spannungsversorgung für eingesetzte Überwachungskomponenten ist bei Spannungseinbrüchen, z.B. durch einen Maschinenstart, ausreichend konstant zu halten
(7)
Die Darstellung von Alarmen und Betriebsmeldungen, muss übersichtlich und logisch
nach Anlagen und Systemen aufgebaut sein.
(8)
Alle Sensoren sind für die Entstörung und den Austausch gut zugänglich zu installieren.
(9)
In der Messstellenliste sind für die eingesetzten Sensoren Typenbezeichnungen, Einbauorte, Signalart etc. einzutragen.
(10) Revisionszugänge und Klemmkästen sind vorzusehen und entsprechend dauerhaft zu
kennzeichnen.
(11) Positionierung von Geräten und Anzeigen, wie auch die Gestaltung von Bildern für Anzeigebildschirme, ist mit dem AG abzustimmen.
8.6.3
Überwachung Dieselmotoren
8.6.3.1 Allgemeines
(1)
Dieser Abschnitt beschreibt die Anforderungen an die Motorenüberwachungen, der im
Schiff installierten Dieselmotoren.
8.6.3.2 Anforderungen
(1)
Es ist vom Dieselmotorenhersteller eine Motorüberwachung als betriebsfertige Einheit
zu liefern.
 Die Montage des Schaltkastens erfolgt in der Nähe des Motors. Die Anordnung ist
so zu wählen, dass bei Wartung und Reparaturen keine Behinderung vom Schaltschrank ausgeht.
 Im Schaltschrank sind alle Geräte wie Rechnereinheiten, Messwandler etc. anzuordnen.
 In der Schaltschranktür sind Bedien- und Beobachtungsgeräte zu installieren. Die
Darstellung der am Diesel erhobenen Messwerte, soll über Farbdisplays erfolgen,
die auch der Stör- und Betriebszustandsanzeige dienen. Anzeigen als Digital- und
Analog. Für eine geringe Ersatzteilvorhaltung, sind gleiche Komponenten zu verwenden.
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 Das Starten, Stoppen und die Drehzahlverstellung, soll maschinennah durch Handeingriff und aus der Ferne, durch Sollwertvorgabe sowie digitaler Signale, erfolgen.
Die Umschaltung der Bedienorte, wird per Wahlschalter am Schaltschrank eingestellt.
(2)
Messwerte wie
 Drehzahl
 Schmieröl: Druck, Temperatur, Füllstand
 Kühlwasser: Druck, Temperatur, Füllstand, Durchfluss
 Ladeluft: Druck, Temperatur
 Abgastemperatur je Abgasbank
 Lecköl
 Kühlwasserstand
 Betriebsstunden
 sind mindestens zu überwachen und anzuzeigen. Weitere Werte nach Herstellervorgabe.
(3)
Mindestens Drehzahl, Öldruck und Kühlwassertemperatur sind als mechanische Messinstrumente am Motor zu installieren.
(4)
Alle Messwertgeber und Alarmkontakte sind massefrei auszuführen.
(5)
Alle in der Motorüberwachung vorliegenden Messdaten und Störmeldungen, sind an das
AMS über Profinet zu übertragen. Liegen die Daten als CAN-Signale vor, so sind
Schnittstellenwandler namhafter Hersteller zu verwenden. Analoge Norm-, oder Digitale
Signale, sind mittels dezentraler Profinet Peripherie (Wago oder gleichwertig) zu übertragen.
(6)
Die Hauptmaschine ist durch einen schweren Steckverbinder mit der Hauptmaschinenüberwachung zu verbinden.
(7)
Überwachungsstromkreise sind grundsätzlich im Arbeitsstromprinzip auszuführen.
(8)
Temperaturgeber sind in Tauchhülsen einzusetzen.
(9)
Es sind einheitliche Gebertypen zu verwenden.
(10) Im Maschinenraum ist eine optische und akustische Signaleinrichtung zu installieren.
Maschinenalarme sind von Schiffsalarmen zu unterscheiden und über eine Signalsäule
mit entsprechenden Piktogrammen zu kennzeichnen.
(11) An den Antriebsdieselmotoren sind zusätzlich die Messwerte der Getriebe auszuwerten
und zu überwachen.
(12) Die Hauptspannungsversorgung der Motorüberwachung bzw. des Steuergerätes bei
elektronisch geregelten Motoren, erfolgt durch den eigenen Starterbatteriesatz. Die Notversorgung wird durch die Automationsbatterie gewährleistet.
(13) Die für die Ruderpropeller- und Feuerlöschsteuerung zusätzlich erforderlichen Signale,
sind zur Verfügung zu stellen.
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(14) Die Versorgungsspannung der Motorvorwärmung ist im Betrieb für jeden Dieselmotor
automatisch auszuschalten.
8.7
Alarm- und Monitoringsystem (AMS)
8.7.1
Systemaufbau
(1)
Das Alarm- und Monitoringsystem, soll als übergeordnetes Überwachungs- und Steuerinstrument fungieren. Auf dem Fahrzeug installierte Teilsysteme, übermitteln Messwerte,
Statuswerte und Alarmmeldungen an das übergeordnete System, welches die eingelesenen Daten verarbeitet, speichert und ausgibt.
(2)
Als zentrale Rechnereinheit, ist eine Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) mit
Profinet- und Profibusschnittstelle einzusetzen. Dieser SPS sind mindestens folgende
Funktionen / Teilsysteme zur Verarbeitung zugeordnet:
 Verarbeitung von Signalen, kommend von Rückmeldekontakten, Messwertgebern,
Füllstandssensoren, Störmeldekontakten, Steuerbefehlsgebern usw.
 3 x Generatorschutz-/Energiemanagementsystem (Profibus), 1 x Multifunktionsmessgerät Landanschluss (Profinet)
 Motorüberwachungen der zwei Antriebs-, drei Generator-, und zwei Löschpumpendiesel (CAN-Bus auf Profinet)
 Ruderpropeller
 Bugstrahlruder
 Maschinenraumlüfter (Profinet)
 Bilgenüberwachung
 Rauchwarnmelder
 Tankmanagement Treibstoff
 Frisch-, Ab-, und Ballastwassersystem
 Lenzsystem
 Druckluftsystem
 Feuerlöschsystem mit Daten von rückgemeldeten Ventilstellungen und Messwerten
 Fernbediente Zu- und Abluftöffnungen
(3)
Steuerungsaufgaben von Verbrauchern die dem Ruderhaus zugeordnet sind, sollen von
einer weiteren SPS übernommen werden. Bedienhandlungen werden durch die Touchpanels im Ruderhaus vorgenommen.
Als zu steuernde Geräte sind unter anderem zu nennen:
 Positionslaternenüberwachung
 Beleuchtungskreise außen
 Scheibenheizungen
 Fensterrollos
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 Fenstergebläse
(4)
Dezentrale Peripherie ist über Profinet mit der SPS zu vernetzen.
(5)
Werden Steuerungsaufgaben von SPSen übernommen, sind nach Möglichkeit für den
Störungsfall Handbedienebenen vorzusehen.
(6)
Für die Visualisierung ist ein Industrie-PC mit zwei angeschlossenen 22´´ Einbaumonitoren im MKR-Pult zu installieren. Von hier aus können Bedienhandlungen ausgeführt,
Alarm-, Statusmeldungen und Messkurven angezeigt, sowie Daten archiviert werden.
(7)
Im Ruderhaus sind für den mittleren Fahrstand zwei 15´´ Tochpanel, für den Feuerlöschbedienstand ein 15´´ Tochpanel zu installieren. Die im Umfang reduzierte Darstellung,
basiert auf den Bildern des Visualisierungs-PCs im MKR.
(8)
Im Flur vor den Mannschaftsunterkünften und im Aufenthaltsraum ist je ein 7´´ Tochpanel zu installieren. Diese Panels dienen der Anzeige von Alarm- und Statusmeldungen.
(9)
Als Sammelstöranzeige und Quittierung, sollen neben jedem Tochpanel ein Leuchtdrucktaster (rot) und Akustikmelder installiert werden.
(10) Systemstörmeldungen, wie z.B. Baugruppenausfall, Drahtbruch, Kanal- oder Verbindungsfehler, sind zu alarmieren und darzustellen.
(11) Die Spannungsversorgung erfolgt über 24V DC/DC-Wandler aus der AutomationsHaupt- und Notbatterie.
(12) SPS-Racks sind für Erweiterungen mit einer Baureserve auszustatten. Die Profilschiene
ist entsprechend lang zu montieren.
(13) Dem Angebot ist ein Übersichtsschaltbild des Systemaufbaus beizulegen, auf dem die
Einbauorte der Komponenten sowie das Spannungsversorgungs- und Netztopologiekonzept dargestellt sind. Siehe auch Anlage 11
8.7.2
Software
(1)
Zur Erstellung der Software und der Visualisierung, ist die aktuellste Version des Siemens TIA-Portals oder gleichwertig zu verwenden.
(2)
Als Visualisierungssoftware ist die aktuellste Version von WINCC RT PROFESSIONAL
oder gleichwertig zu verwenden. Als Planungsgrundlage sind 2048 Powertags oder
gleichwertig anzubieten.
8.7.3
Hardware
8.7.3.1 Allgemeines
(1)
Alle für die Steuerung, Bedienung, Kommunikation und Datenerfassung notwendigen
Komponenten, sind aus den Produktlinien der Siemens S7-1500, Siemens Comfort Panels und WAGO 750 oder gleichwertig zu wählen. Um eine maximal lange Ersatzteilverfügbarkeit zu erreichen, ist bei der Projektierung der Baugruppen/Geräte auf den aktuellen Produktstatus zu achten. Baugruppen/Geräte die sich bereits in der Auslaufphase
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oder Abkündigung befinden, dürfen nicht eingesetzt werden.
8.7.3.2 Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)
(1)
Als Planungsgrundlage für die SPS dienen folgende Geräte der Fa. Siemens oder
gleichwertig. Weitere benötigte Baugruppen sind nach Erfordernis aus gleicher Produktreihe oder gleichwertig zu wählen.
 SIMATIC S7-1500, CPU 1513-1 PN 6ES7513-1AL01-0AB0 oder höher
 SIMATIC S7-1500, CPU 1511-1 PN, 6ES7511-1AK00-0AB0 für Ruderhaus
 Kommunikationsprozessor CP 1542-5 Profibus 6GK7542-5FX00-0XE0
 Digitale Ein-/Ausgabebaugruppen 6ES7521-1BL00-0AB0, 6ES7522-1BL00-0AB0
 Analog Eingabebaugruppen 6ES7531-7KF00-0AB0, 6ES7531-7NF10-0AB0
8.7.3.3 Dezentrale Peripherie
(1)
Als Planungsgrundlage für die Dezentrale Peripherie, sind folgende Geräte der Fa.
Wago oder gleichwertig einzusetzen. Weitere benötigte Baugruppen sind nach Erfordernis aus gleicher Produktreihe zu wählen.
 Feldbuskoppler 750-375
 Filtermodul 750-626
 Digital Eingangsbaugruppe 750-431
 Digital Ausgangsbaugruppe 750-530
 Analog Eingangsbaugruppe 750-475
(2)
Als Planungsgrundlage für die Dezentrale Peripherie, sind folgende Geräte der Fa. Siemens oder gleichwertig einzusetzen. Weitere benötigte Baugruppen sind nach Erfordernis aus gleicher Produktreihe zu wählen.
 SIMATIC ET 200MP, IM 155-5 PN, IO-DEVICE 6ES7155-5AA00-0AB0
 Digitale Ein-/Ausgabebaugruppen 6ES7521-1BL00-0AB0, 6ES7522-1BL00-0AB0
 Analog Eingabebaugruppen 6ES7531-7KF00-0AB0, 6ES7531-7NF10-0AB0
8.7.3.4 Touchpanel
(1)
Folgende Tochpanels oder gleichwertig sind zu wählen:
 Siemens SIMATIC HMI TP1500 COMFORT PANEL, 15‘‘, 6AV2124-0QC02-0AX0
oder gleichwertig.
 Siemens SIMATIC HMI TP700 COMFORT PANEL, 7‘‘ , 6AV2124-0GC01-0AX0 oder gleichwertig.
 Siemens SIMATIC HMI KTP400 COMFORT PANEL, 4‘‘, 6AV2124-2DC01-0AX0 oder gleichwertig.
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8.7.3.5 Visualisierungs- PC
(1)
Als Planungsgrundlage soll für den Visualisierungs-PC ein Siemens SIMATIC IPC427D
oder gleichwertig dienen.
(2)
Mindestanforderungen:
 Prozessor: CORE I7-3517UE
 Arbeitsspeicher: 8 GB
 Festplatte: SSD 160 GB
 Schnittstellen: 1X RS232
 Spannungsversorgung: 24V
 Betriebssystem: WINDOWS 7 ULTIMATE, 64BIT
8.7.4
Visualisierung
8.7.4.1 Anforderungen
(1)
Bei der Erstellung der Bedien- und Beobachtungsbilder ist auf eine übersichtliche, intuitiv zu bedienende und dem Stand der Technik hochwertige Darstellung der Benutzeroberfläche zu achten.
(2)
Die Entwürfe sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben.
8.7.4.2 Bilddarstellungen
(1)
Zur besseren Wahrnehmung bei Über- oder Unterschreiten von Grenzwerten, sind Farbumschläge bei Texten oder Textfeldhintergründen zu projektieren. Bei Textfeldern mit
umschaltbaren Texten, sind nach Erfordernis ebenfalls Text- oder Hintergrundfarben anzupassen.
(2)
Alle Bilder haben eine Kopf- und Fußzeile. Die Kopfzeile dient zur Darstellung von Uhrzeit, Datum und übergeordnete Informationen. Die Fußzeile für die Bildnavigationsschaltflächen.
(3)
Es sind drei Benutzergruppen anzulegen.
(4)
Es sind mindestens aufgeführte Bilder zu projektieren:
 Übersichtsbild der Energieversorgung 230/400V in 1-poliger Darstellung mit Schalterstellungen, Betriebszuständen und Messwerten. Hierzu zählen Generatoren,
Bugstrahlruder, Ladegeräte, Wechselrichter, wichtige Verbraucher, Landanschluss.
Gleiches gilt für das 24V-System.
 Anzeige von Abgängen mit Motor- oder Leitungsschutzschaltern in 1-poliger Darstellung zur Anzeige von Schalterstellungen und Betriebszuständen. Gleiches gilt für
das 24V-System.
 Übersichtsbild mit allen Dieselmotoren für Statusdarstellung und Grundmesswerten.
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 Einzelbild je Dieselmotor, mit allen aus der Dieselüberwachung und den angetriebenen Systemen übermittelten Mess- und Statusdaten. Zur besseren Übersichtlichkeit
und Zuordnung von Messwerten, ist eine Schnittdarstellung des jeweiligen Antriebstranges als Bildhintergrund einzufügen.
o Dieselmotor für Ruderpropeller und Getriebe
o Dieselmotor mit angehängtem Generator
o Dieselmotor mit angehängter Feuerlöschpumpe
 Übersichtsbild der Bugstrahlruder mit Statusdaten, Messwerten und Störmeldungen.
 Bild für Bilgenalarme mit Schnittdarstellung des Rumpfes als Hintergrund. Räumliche Darstellung und Animation der Schwimmerschaltersymbole über Hintergrund.
Darstellung und Animation des Lenzsystems.
 Bild für Rauchmelder mit Schnittdarstellung des Rumpfes und Abteilungen der betroffenen Bereiche als Hintergrund. Räumliche Darstellung und Animation der
Rauchmeldersymbole über der Schnittdarstellung.
 Jeweils ein Übersichtsbild mit Schnittdarstellung der Tankbereiche. Messwerte dargestellt durch Bargraphen und Digitalanzeigen, für Steueraufgaben Schalt- und Statusflächen folgender Tanksysteme:
o Treibstoff
o Frischwasser, Abwasser, kontaminiertes Abwasser
o Ballastwasser
o Schaummittel
 Maschinenraumlüfter mit Schalt- und Statusflächen für die Bedienung. Darstellung
von Messwerten durch Zeiger- und Digitalanzeigen.
 Betriebsstundenzähler als Digitalanzeige für:
o Dieselmotoren
o Maschinenraumlüfter
o Positionslaternen
o Elektrische Aggregate wie z.B. Kühlwasser-, Hydraulik-, Lenzpumpen, Lüfter etc.
 Administratorenbild für beispielweise Systemeinstellungen
 Es sind mindestens 10 Bilder für Kurvendarstellungen anzulegen.
8.7.4.3 Archivierung und Ausgabe
(1)
Es sind für mindestens 4 Monate mindestens 100 Messwerte in einem Umlaufarchiv zu
archivieren.
(2)
Es sind für mindestens 4 Monate Stör- und Ereignismeldungen in einem Umlaufarchiv
zu archivieren.
(3)
Bei einem Segmentwechsel innerhalb eines Umlaufarchives, sollen diese Segmente
ausgelagert und als Backupdatei langzeitgespeichert werden.
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(4)
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Drucker zur Ausgabe von Störmeldungen, Reports und Screenshots
8.8
Feuerlöschsystem Automation
8.8.1
Systemaufbau
(1)
Alle für die Steuerung, Bedienung, Kommunikation und Datenerfassung notwendigen
Komponenten, sind aus den Produktlinien der Siemens S7-1500, Siemens Comfort Panels und WAGO 750 oder gleichwertig zu wählen. Um eine maximal lange Ersatzteilverfügbarkeit zu erreichen, ist bei der Projektierung der Baugruppen/Geräte auf den aktuellen Produktstatus zu achten. Baugruppen / Geräte die sich bereits in der Auslaufphase
oder Abkündigung befinden, dürfen nicht eingesetzt werden.
(2)
Die Anzahl unterschiedlicher Baugruppentypen ist auf ein Minimum zu reduzieren und
mit den geplanten Baugruppen des Alarm- und Monitoringsystems abzugleichen.
(3)
Als Planungsgrundlage sind folgende Produkttypen/Produktgruppen freigegeben:
 SIMATIC S7-1500, CPU 1511-1 PN, 6ES7511-1AK00-0AB0 oder höher
 Dezentrale Peripherie Reihe Siemens ET200S, ET200SP, ET200MP
 Netzwerkswitch Siemens SCALANCE 6GK5208-0BA10-2AA3
 WAGO Feldbuskoppler 750-375,
Digital Eingangsbaugruppe 750-431,
Digital Ausgangsbaugruppe 750-530,
Analog Eingangsbaugruppe 750-475
(4)
8.8.2
Dem Angebot ist ein Übersichtsschaltbild des Systemaufbaus beizulegen, auf dem die
Einbauorte der Komponenten sowie das Spannungsversorgungs- und Netztopologiekonzept dargestellt sind.
Bedienen und Anzeigen
8.8.2.1 Fester Pumpenbedienstand
(1)
Pumpenbedienstand Ruderhaus. Ausgestattet mit Touchpanel Siemens TP1900 Comfort 19´´ oder gleichwertig.
(2)
Über den Bildschirm werden mind. folgende Funktionen gesteuert:
 Bedienung der Löschmonitore
 Bedienung Ventile
 Verstellung der Pumpendieseldrehzahl
(3)
Auf dem Bildschirm werden mind. folgende Daten dargestellt:
 Übersichtsschema des Löschsystems mit allen relevanten Informationen zu Schaltstellungen der Aktoren, Drehzahlen, Drücken, Durchflüssen
 Bilder zur Darstellung von mindestens 15 Kurvendiagrammen
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 Protokollierung von Schalthandlungen und Störmeldungen (Archivierung auf Speicherkarte)
 Systemstatus der Steuerungskomponenten.
8.8.2.2 Mobiler Pumpenbedienstand
(1)
Steckbares, Kabelgebundenes mobiles Touchpanel Siemens KTP900 Mobile (2nd Generation) oder gleichwertig für die Bedienung des Löschsystems innerhalb des Ruderhauses. Im Bereich der seitlichen Fenster und am Fahrstand achtern, ist jeweils eine Anschlussbox zu installieren. Die Kabellänge ist so zu bemessen, dass alle Fenster innerhalb des Ruderhauses erreicht werden können. Ergibt sich hierdurch eine unhandliche
Kabellänge, sind weitere Anschlussboxen zu installieren.
(2)
Folgende Funktionen sind mind. vorzusehen:
 Bedienung der Löschmonitore, Ventile, Motordrehzahl
 Anzeige von Schaltstellungen, Drehzahlen, Drücken, Durchflüssen, Störmeldungen
(3)
Das 19´´-Panel dient als Vorlage für das Darstellungs- und Bedienkonzept. Es ist aufgrund der kleineren Bildschirmfläche, auf die Wiedererkennbarkeit bei der Positionierung
und Farbgebung der Bedienelemente und Meldeanzeigen zu achten.
(4)
Das mobile Touchpanel ist in einem eigens hierfür vorzusehenden Verwahrort im Ruderhaus zu verstauen.
8.8.3
Schnittstellen
8.8.3.1 Allgemeines
(1)
Es ist für den Datenaustausch an das übergeordnete Alarm- und Monitoringsystem
(AMS) eine Schnittstelle zu schaffen. Die Verbindung zum AMS, soll über PROFINET
hergestellt werden. Hier sind für jede verwendete Steuerungen Steckplätze auf dem
Netzwerkswitch zu berücksichtigen. Ist seitens des Herstellers eine Abgrenzung der
Netzte gefordert, kann hier alternativ der Einsatz eines PN/PN-Kopplers erfolgen.
8.8.3.2 Störmeldungen
(1)
Detaillierte Störmeldungen, sind durch das Feuerlöschsystem zu melden und zu archivieren.
(2)
Die Störmeldungen an das AMS können zu Störmeldegruppen zusammengefasst übertragen werden.
(3)
Es sind mindestens 32 Datenpunkte je Pumpeneinheit vorzusehen.
8.8.3.3 Betriebsmeldungen
(1)
Betriebsmeldungen sind an das AMS zu übertragen.
(2)
Es sind mindestens 32 Datenpunkte je Pumpeneinheit vorzusehen.
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8.8.3.4 Messwerte
(1)
Es sind mindestens 16, 32bit Datenpunkte je Pumpeneinheit vorzusehen.
8.8.4
(1)
Dokumentation
Siehe BV Abschnitt 1.7.7
8.9
Dynamisches Positionierungssystem (DP)
8.9.1
Allgemeines
(1)
Das Schiff soll mit einem Dynamischen Positionierungs- und Steuerungssystem (DPSystem) vom Typ Navis NavDP4000 oder gleichwertig ausgerüstet werden.
(2)
Das zu installierende System besteht im Wesentlichen aus:
 Computer-basiertem DP Hauptsteuerungssystem, eingebaut im vorderen Pult
 Computer-basiertem unabhängigem Joystick (IJ)System, eingebaut im vorderen
Pult
 zugehörigen Sensoren und Positionierungs-Referenzsystemen
(3)
Einsatzgebiet des Löschbootes siehe BV Abschnitt 1.3
8.9.2
Ausführung
(1)
Planung und Projektierung der Gesamtanlage in Systemverantwortung durch eine Fachfirma mit Erfahrung im Bau von DP Systemen auf Schiffen. Auch mögliche ausführende
Unterauftragnehmer müssen über Erfahrungen im Bau von vergleichbaren DP Systemen auf Schiffen verfügen. Entsprechende Referenzen sind beizufügen. Werftseitige
Teilleistungen sind zwingend vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen.
(2)
Neben den standardmäßigen Ausrüstungen ist das DP System mindestens wie folgt
auszurüsten:
DP System (Hauptsteuerung)
 1 Stück 19-Zoll Anzeigegerät mit berührungssensitiver Steuerungs-Oberfläche
 1 Stück eingebauten Steuerungsrechner;
 1 Stück Steuerungspult mit 3-Achsen-Steuerungs- und Bedienhebel;
 3 Stück Warnton-Lautsprecher;
 1 Stück unterbrechungsfreie Stromversorgung;
 Schaltschrank, welcher mit den Sensoren, Antrieben und der Antriebsstromversorgung verbunden ist
Joystick System
 1 Stück eingebauten Steuerungsrechner
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 1 Stück Hauptsteuerungspult mit Flüssigkristall-Anzeige und 3-Achsen-Steuerungs- und Bedienhebel
 1 Stück Warnton-Lautsprecher
 1 Stück unterbrechungsfreie Stromversorgung
 Schaltschrank, welcher mit den Sensoren, Antrieben und der Antriebsstromversorgung verbunden ist
Sonstiges
 1 Stück 3-Positionen-Wahlschalter mit den Bezeichnungen DP, IJ, Manual
 1 Stück vertikalen Referenz-Sensor (Navis VRS oder gleichwertig);
 2 Stück Faseroptische Kreisel vom Typ AlphaFibreCourse oder gleichwertig mit den
verbundenen Tochteranzeigen
 2 Stück Windmeßgeräte für Geschwindigkeit und Stärke auf Ultraschallbasis, Typ
Vaisala 702 oder gleichwertig, mit eigener Windanzeige
 2 Stück Positionserfassungsgeräte vom Typ C-NAV 3050 oder gleichwertig, mit Korrekturhilfen auf Basis DGPS / DGLONASS / L1 / IALA / SBAS, und der Möglichkeit,
SAPOS-Korrekturdaten zu empfangen und zu verarbeiten.
(3)
8.9.3
Der Einbauort des DP-Systems soll in Absprache mit dem Auftraggeber so gewählt werden, das der Bediener sämtliche Außeneinflüsse ohne Veränderung seiner eigenen Position, sowie alle Aktivitäten an Bord, die die Bedienung des DP-Systems beeinflussen,
wahrnehmen kann.
Betriebsdaten und Leistungsdiagramm des DP Systems
(1)
Das DP-System soll in Verbindung mit den beiden Bugstrahlern und den zwei Schiffsantrieben, das Halten der Schiffsposition sicherstellen. Als Auslegungsdaten gelten die unter BV Abschnitt 5 gemachten max. Antriebsleistungen. Die daraus resultierenden max.
Rahmenbedingungen für Wind, Strömung, Wellenhöhe und Umgebungstemperatur sind
mit dem Auftraggeber abzustimmen.
(2)
Es ist ein Leistungsdiagramm mit einer maximalen Windgeschwindigkeit und 3 Strömungswerten (1, 2 und 3 Knoten) für die folgenden Fälle zu erstellen:
 80% Leistung aller Antriebe
 100% Leistung aller Antriebe
 Feuerlösch-Modus (100% Löschleistung)
8.9.4
Betriebsarten und Funktionen
(1)
Antriebssysteme, Energieerzeugung und Feuerlöschsysteme siehe BV Abschnitt 5 und
BV Abschnitt 7
(2)
Die Hauptsteuerung des DP Systems hat mindestens folgende Betriebsarten und Funktionen:
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Betriebsarten
 Auto Position
 Manual Position/heading;
 Auto Heading;
 Mixed Joystick/Auto Control;
 Low speed track;
 Speed vector (Auto Speed);
 Minimal Power Heading;
 Model Control;
 Built-In Trainer.
Funktionen
 Schneller Durchlauf für sofortigen DP-Start (Startzeit weniger als eine (1) Minute)
 Doppel-Fenster Mensch-Maschine-Schnittstelle (MMI)
 Schubverteilung
 Automatische Wind Kompensation
 2D-Reserveschubanzeige in Diagrammform
 Alarmsystem
 Vollständige Betriebsüberwachung
 Routen-Management
 Drehpunkt außerhalb des Schiffsrumpfes
(3)
Das Joystick System des DP Systems hat mindestens folgende Betriebsarten und Funktionen:
Betriebsarten
 Auto Manual Position/heading
 Auto Heading
 Built-In Trainer
Funktionen
 Auto Schubverteilung
 Automatische Wind Kompensation
 2D-Reserveschubanzeige in Diagrammform
 Alarmsystem
 Vollständige Betriebsüberwachung
 Kraft-Last-Überwachung und System zur präventiven Verhinderung von Ausfällen
8.9.5
(1)
Prüfungen, Abnahmen
Das Dynamischen Positionierungs- und Steuerungssystem (DP-System) soll durch den
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DNVGL oder einer gleichwertigen Klassifikationsgesellschaft geprüft und abgenommen
werden. Da die Auslegung des DP Systems den Anforderungen der Feuerwehr Hamburg und in Anlehnung an die Vorschriften des DNVGL erfolgte, ist nach Auftragserteilung ein Treffen mit der Klassifikationsgesellschaft zu vereinbaren, bei dem die Prüf- und
Abnahmemodalitäten des DP Systems festgelegt werden. Als Kalkulationsgrundlage
gelten die Vorschriften des DNVGL unter Berücksichtigung der Forderungen aus dieser
Bauvorschrift.
8.9.6
Dokumentation
(1)
Einweisung / Schulung siehe hierzu BV Abschnitt 1.9
(2)
Die gesamte Dokumentation für das DP System ist bis zum Abnahmetermin komplett
vorzulegen. Die Dokumentation besteht aus:
 Bedienungsanleitungen für die Nutzer der Geräte in deutscher Sprache
 Sicherheitshinweise in deutscher Sprache
 Technische Manuals f. das Techn. Wartungspersonal des AG in deutscher Sprache
 CE-Konformitätsbescheinigung(en) mit Verweis auf die zugrunde liegende Normen
 DNVGL – Abnahmezertifikat oder gleichwertig
 Detaillierter Verdrahtungsplan dem auch die örtliche Lage der Komponenten an
Bord zu entnehmen ist, ggf. mit Fotos.
 Die Dokumentation elektronischer Anlagen wird in einer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Version des CAE-System EPLAN P8 und EPLAN-Format an
den Auftraggeber ausgeliefert.
9
NACHRICHTENTECHNIK
9.0
Allgemeiner Teil
9.0.1
Lieferung
(1)
Die Aufträge an die Lieferanten für die nachrichtentechnischen Anlagen müssen enthalten:
 vollständige Planung
 Lieferung der kompletten Anlagen mit allen erforderlichen Spezialkabeln
 Lieferung von Spezialwerkzeugen und anderen Geräten, die für die Wartung erforderlich sind
 Überwachung des Einbaus der Geräte und der Verkabelung
 Funktionsnachweis der betriebsfertigen Anlagen
(2)
Vor einer eventuellen Unterauftragsvergabe an einen Nachunternehmer sind gemein-
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sam zwischen Werft, Bauaufsicht und Unterauftragnehmer (Fachfirma) der vorgeschriebene bzw. erforderliche Lieferumfang, die technische Ausführung und die Einbaubelange eindeutig abzustimmen und festzulegen.
(3)
Die Schnittstellen der Anlagen untereinander müssen mit den entsprechenden Lieferanten rechtzeitig geklärt werden.
(4)
Radar, ECDIS – Seekartensystem und AIS System müssen neben den (SUK) Einzelzulassungen kompatibel untereinander sein.
9.0.2
Montage
(1)
Die Einbauplätze der Geräte und Anlagen sind rechtzeitig mit der Bauaufsicht abzustimmen.
(2)
Anlagen, Geräte und Umformer sind so einzubauen, dass ein einwandfreier Service gewährleistet ist.
(3)
Alle auf Masten angeordneten Antennen. Messgeber, Klemmkästen usw. müssen leicht
und sicher zugänglich sein.
9.0.3
Ausführung
(1)
Die Anlagen müssen sowohl in ihrer äußeren Formgebung als auch Verdrahtung und
Auswahl der einzelnen Bauteile so beschaffen sein, dass ein größtmögliches Maß an
Betriebssicherheit erzielt wird.
(2)
Besondere Maßnahmen sind gegen Verschmutzung und unbeabsichtigte Beschädigung
zu treffen.
(3)
Bauteile, die im Freien oder anderen dem Einfluss der Witterung ausgesetzten Räumen
untergebracht sind, müssen den besonders starken Einwirkungen durch das Außenklima dauerhaft standhalten. Dabei ist besonders auf die Verträglichkeit der verwendeten Werkstoffe hinsichtlich der Vermeidung von Korrosion zu achten. Steckanschlüsse
im Freien dürfen nur als wasserdichte Steckverbindung vorgesehen werden.
(4)
Alle funktechnischen und nautischen Komponententeile wie z.B. Netzteile, Verteiler,
Schnittstellenverteiler etc. sind zu beschriften.
(5)
Bei Umschaltung auf Landanschluss dürfen nachrichtentechnische Komponenten in der
Anwendung nicht beeinträchtigt werden und müssen in Abstimmung mit dem Hersteller
durch z.B. eine integrierte unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) oder ein gepuffertes 24 V –Netz gesichert werden.
(6)
Gute Helligkeits- und Kontrastregelung der TFT Flachbildschirme sind zu berücksichtigen.
(7)
Alle Anzeigen im Steuerpult müssen mit einer vollständig dimmbaren Beleuchtung versehen sein.
(8)
Die Bediengeräte der navigatorischen Anlagen Radar, Wendeanzeiger, Autopilot, Ruderlagenanzeiger und Echolot sind in einem einheitlichen Design von einem Hersteller
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als Pulteinbaugeräte zu installieren. Alle Navigationsgeräte sind den Anforderungen des
Auftraggebers am Radargerät entsprechend zu verkabeln, in die Radarbilddarstellung zu
integrieren und bei der Abnahme funktionsfähig vorzuführen.
(9)
Alle Geräte und Anlagen sind schwingungsfrei bzw. schwingungsarm zu installieren. Gegenseitige Beeinflussung und Beeinträchtigungen der Geräte, die sich aus dem übrigen
Schiffsbetrieb ergeben können, sind durch geeignete Maßnahmen in Absprache mit den
Lieferanten zu vermeiden. Das gilt auch für die Anordnung der Antennen.
(10) Alle Geräte sind zweipolig massefrei anzuschließen. Alle außenseitigen Antennenanschlüsse sind mit wasserdichtem selbstverschweißendem Klebeband abzudichten.
(11) Die Ausrüstung muss auch die Anforderungen für Zone 2 („See und Binnen“) erfüllen.
(12) Da es sich bei dem Schiff um ein Feuerlöschboot handelt, ist mit besonders starken Vibrationen zu rechnen. Es sind daher nur Geräte zu verwenden, die diesen hohen Anforderungen genügen. Bei der Verkabelung und Befestigung der Geräte und Steckverbindungen sind besondere Maßnahmen vorzusehen.
9.0.4
Dokumentation / Zertifikate
(1)
Einweisung / Schulung siehe hierzu BV Abschnitt 1.9
(2)
Die gesamte Dokumentation für die nachrichtentechnischen Anlagen ist bis zum Abnahmetermin komplett vorzulegen. Die Dokumentation besteht aus:
 Bedienungsanleitungen für die Nutzer der Geräte in deutscher Sprache
 Sicherheitshinweise in deutscher Sprache
 Technische Manuals f. das Techn. Wartungspersonal des AG in deutscher Sprache
 CE-Konformitätsbescheinigung mit Verweis auf die zugrunde liegende Normen
 SUK - Bescheinigung
 Detaillierter Verdrahtungsplan dem auch die örtliche Lage der Komponenten an
Bord zu entnehmen ist, ggf. mit Fotos.
 Die Dokumentation elektronischer Anlagen wird in einer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Version des CAE-System EPLAN P8 und EPLAN-Format an
den Auftraggeber ausgeliefert.
9.1
Kommunikationsanlagen
9.1.1
Wechselsprechanlage
(1)
Es ist eine Wechselsprechanlage für die Kommunikation zwischen Schiffsführung und
Besatzung / Einsatzkräfte einzubauen.
(2)
Vorzusehen ist eine Wechselsprechanlage mit 1 Hauptstelle für das Fahrpult und min.
10 Nebenstellen (Fa. Alphatron Typ AlphaCall MF oder gleichwertig). Die Hauptstelle ist
nach Angabe der Bauaufsicht in das Hauptfahrfahrpult („Mittelfahrstand“) einzubauen.
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Zusätzlich sind ein Schwanenhalsmikrofon und ein Fußtaster für die Sprechtasten-Funktion im Hauptfahrpult „Mitte“ zu installieren.
(3)
Die Anlage ist mindestens wie folgt auszuführen:
 Anlage mindestens für 10 Unterstationen geeignet
 Anlage geeignet für Pulteinbau mit integriertem Lautsprecher
 Taste „Sammelruf“ für alle Stationen
 Abschalteinheit für die Brückenlautsprecher bei z. B. Durchsagen von Sammelanrufen zur Vermeidung von eventuellen Rückkopplungen
 Innen- und Außensprechstellen mit Abhörsperre. Die Abhörsperre ist so auszuführen, dass auch beim Anruf eine klare Verständigung gewährleistet ist.
 Im Maschinenraum muss eine Umschaltung Lautsprecher – Kopfsprechgarnitur vorhanden sein. Die Kopfsprechgarnitur mit min. 10m Anschlusskabel auszuführen.
 Alle Nebenstellen sind mit Ruftastern auszurüsten
 Integration einer Kommandolautsprecheranlage für den Außenbereich
 Anschluss der Anlage an das 24 V-Bordnetz
 Verkabelung mit Abschirmung gemäß Herstellerangaben
 Akustische Gegebenheiten sind zu berücksichtigen
 Anordnung der Sprechstellen in Abstimmung mit Bauaufsicht
(4)
Die Sprechstellen sind wie folgt anzuordnen:
 Hauptsprechstelle im Hauptfahrstand
 Außensprechstelle 1 auf Hauptdeck bei der Ankerwinde im geschützten Spritzwasserbereich
 Außensprechstelle 2 und 3 Stb. und Bb. im Gangbordbereich
 Außensprechstelle 4 auf Hauptdeck im Bereich der Bergeplattform im geschützten
Spritzwasserbereich
 Innensprechstelle 5 im Aufenthaltsraum Hauptdeck

Innensprechstelle 6 im Sanitätsraum
 Innensprechstelle 7 im Maschinenkontrollraum
 Innensprechstelle 8 im Maschinenraum (mit Kopfsprechgarnitur)
 Innensprechstelle 9 Einrichtungsdeck im Flurbereich
 Innensprechstelle 10 im Ruderhaus am rückwärtigem Fahrstand mit Schwanenhalsmikrofon
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9.1.2
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Funkausrüstung
9.1.2.1 Allgemeines
(1)
Neben den unter BV Abschnitt 9.01 bis 9.04 genannten Punkte, gelten diese allgemeinen Punkte für die Funkausrüstung als grundsätzlich.
(2)
Installation und Betrieb der Funkausrüstung müssen den neuesten VDE- bzw. CE Richtlinien entsprechen.
(3)
Eine rückwirkungsfreie Nutzung aller an Bord befindlichen Funkanlagen ist zu gewährleisten.
(4)
Alle Komponenten sind Reparatur- und Wartungsfreundlich (zugänglich) einzubauen.
(5)
Für den Einbau sind grundsätzlich Kabelkanäle oder Leerrohre zu verwenden.
(6)
Es muss möglich sein, ohne Demontage von Verkleidungen neue Antennenkabel einzuziehen.
(7)
Die Standardverkabelung ist in CAT 7 Norm vorzusehen.
(8)
Vor Baubeginn ist ein detaillierter Verdrahtungsplan aus dem auch die örtliche Lage der
Komponenten an Bord zu entnehmen (Blockschaltplan) ist, dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen.
9.1.2.2 UKW Sprechfunk für die Schiffsführung
(1)
Es sind zwei UKW – Sprechfunkanlagen, Fabr. Sailor RT 6248 mit ATIS oder gleichwertig mit Handapparat in neuester Ausführung zu liefern und im Hauptfahrpult („Mittelfahrstand“) einzubauen. Betriebsart: Simplex / Semiduplex
(2)
Die Antennen sind fachgerecht am Signalmast anzubringen.
(3)
Für alle Geräte sind die erforderlichen Betriebserlaubnisse mitzuliefern.
(4)
Die Geräte sind wartungsfreundlich in Absprache mit der Bauaufsicht einzubauen.
(5)
Die Anlagen müssen den Vorschriften entsprechend mit festen Schwanenhalsmikrofonen, Lautsprechern, Tasten im Pult und Fußschaltern ausgerüstet sein.
(6)
Für den UKW Sprechfunk sind zusätzlich die Seitenfahrstände und der rückwärtige
Fahrstand mit Handmikrofonen bzw. Schwanenhalsmikrofonen auszurüsten.
9.1.2.3 UKW Seefunk für OSC Arbeitsplatz
(1)
Für den „OSC Arbeitsplatz ist eine UKW – Seefunkanlagen, Fabr. Sailor RT6222 UKW
DSC Klasse A oder gleichwertig mit Handapparat in neuester Ausführung zu liefern und
einzubauen. Betriebsart: Simplex / Semiduplex
(2)
Die Antenne ist fachgerecht am Signalmast anzubringen.
(3)
Für das Gerät sind die erforderlichen Betriebserlaubnisse mitzuliefern.
(4)
Das Gerät ist wartungsfreundlich in Absprache mit der Bauaufsicht einzubauen.
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9.1.2.4 Tragbare UKW Sprechfunkgeräte
(1)
Es sind 4 Stück tragbare UKW Funkgeräte Typ McMurdo R5 oder gleichwertig mit Trageschlaufen, Antennen, Gürtelclip, Brustgeschirr und angeschlossen Ladestationen je
gerät zu liefern. Die Verteilung der Geräte ist wie folgt vorgesehen:
 1 Stück mit Ladehalterung im Ruderhaus
 3 Stück mit Ladehalterung in Umkleide / Wäscherei
(2)
Für die Geräte sind die erforderlichen Betriebserlaubnisse mitzuliefern.
(3)
Halterung / Positionierung der Geräte in Absprache mit der Bauaufsicht.
9.1.2.5 BOS Tetrafunkgeräte für den Feuerwehrfunk
(1)
In einem verschließbaren Schrank im rückwärtigen Bereich des Ruderhauses müssen 8
Digital - Funkgeräte (MRT) vom Typ SRG3900 der Firma Sepura mit folgenden Abmaßen verbaut werden:

(2)
HxBxT: 55mm x 190mm x 220mm
Weiterhin sind noch 16 Module für eine abgesetzte Bedienung (FB) wie folgt vorzusehen:
 Abmaße je Modul: HxBxT: 130mm x 105mm x 40 mm
 Ein Besprechungsplatz besteht aus einem Standard-Bedienteil (Color Console) und
einer Besprechungseinheit
 Eine Besprechungseinheit beinhaltet einen Standard Bedienhandhörer und einem
Lautsprecher.
 Einbauort der Module wie folgt:
o MRT 1: Sprechstelle Schiffsführer, Sprechstelle Heckfahrstand
o MRT 2: Sprechstelle Schiffsführer, Sprechstelle Heckfahrstand
o MRT 3: Sprechstelle OSC, Sprechstelle Sanitätsraum
o MRT 4: Sprechstelle OSC, Sprechstelle Umkleide
o MRT 5 und 6: Sprechstelle Besprechungsraum / Aufenthaltsraum (Hauptdeck),
Sprechstelle kleiner Aufenthaltsraum (Einrichtungsdeck)
o MRT 7: Sprechstelle Gerätehangar, Sprechstelle MKR
o MRT 8: Sprechstelle Kammer Schiffsführer, Sprechstelle (Lautsprecher) Maschinenraum
(3)
Es werden für die Funktechnik BOS mindestens 16 Netzwerk Doppeldosen benötigt. Die
Anzahl der übrigen Netzwerk Anschlüsse ist für die Planung mit 24 Stück anzunehmen.
Alle vorhandenen Netzwerkdosen sind als Doppeldosen auszuführen. Dadurch kann individuell und einsatzbezogen die Nutzung der Funktechnik angepasst werden. Durch die
Verwendung weiterer Kommunikationsanlagen kann sich die Anzahl der Netzwerkdosen
erhöhen. Der Montageort ist bei einer der Baubesprechung festzulegen.
(4)
Die Netzwerkdosen sind fortlaufend mit einer Kennung zu versehen, welche auch auf
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die jeweiligen Kabelenden aufzubringen ist. Alle Bezeichnungen sind im Netzwerkplan
zu hinterlegen.
(5)
Der Platzbedarf für die entsprechenden Kabelkanäle ist zu berücksichtigen.
(6)
Der Auftraggeber (AG) stellt den SE-Block des MRT bereit. Die übrigen Standardkabel
und Bauelemente gehören zum Lieferumfang des Auftragnehmers (AN).
(7)
Die Anlage ist mindestens wie folgt auszuführen:
 Die Stromversorgung muss unterbrechungsfrei herangeführt werden und bei 13,8 V
200W leisten
 Aufteilung der Leistung auf 2 Stromversorgungen (13,8V 100W)
 Die Geräte sind einzeln abzusichern und eine Luftzirkulation ist vorzusehen.
 Spannungsversorgung mit Haupt- und Notenergiequelle
 Ein Hauptschalter zum Ein- und Ausschalten der MRT von der Brücke aus. Dieser
Schalter versorgt die jeweiligen Anschlüsse der MRT mit der Klemme +15 (KFZTechnik).
 Die gesamte Unterbringung der Funktechnik soll in 19“ Technik erfolgen (Firma Selectric / Münster oder gleichwertig).
 Zwei Stromversorgungen für die 8 MRT
 Zugriff auf die betriebswichtige Sim-Karte an der Gerätefront
 Zur Programmierung der 8 MRT ist die Console Interface Box ( CIA ) Schnittstelle
in die Verkabelung mit einzuschleifen. Diese 8 Schnittstellen sollen nebeneinander
an einer exponierten bzw. leicht zugänglichen Stelle montiert ( HBT 130mm, 20mm,
1030mm incl. Stecker ) werden.
 Die 8 MRT mit max. 5Watt HF-Leistung müssen über 4 HF-Koppler mit max. 3dB
Dämpfung im Frequenzbereich 380-410 MHZ auf 4 St. 3dBd Rundstrahlantennen
verteilt werden.
 Da die Sendeleistung zurzeit 1W beträgt muss die Dämpfung der Antennenzuleitung
incl. Koppler und Stecker < = 4dB sein. Auf eine HF Entkopplung der 4 Antennen ist
zu achten (vertikale Entkopplung).
 Die Verkabelung der Digitalfunkgeräte ist ausschließlich mit originalem Systemkabel
vorzunehmen.
 Allen 8 MRT muss das Signal einer GPS-HF-Antenne zugeführt werden.
 Das MRT kann eine Versorgungsspannung von 5 V über das GPS-Antennenkabel
liefern. Hier ist eine separate Antenne mit einem Koppler der Firma Procom zu verbauen.
 Alle angegebenen Maße sind inclusive einer Platzreserve für die jeweiligen Stecker
angegeben.
 Platzbedarf für die entsprechenden Kabelkanäle ist vorzusehen
 In den Aufenthaltsräumen sind für die 3 nautischen Funkgeräte (UKW Sprechfunk)
Mithörlautsprecher mit regelbarer Lautstärke einzubauen. Die Lautsprecher sind zu
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Beschriften.
9.1.2.6 Sonstige Funkausrüstung
(1)
Für ein Analogfunkgerät vom Typ Teledux 9-80 (4 m), welches durch die Feuerwehr beigestellt wird ist eine BOS-Analogfunkantenne und die HF Zuleitung zur Brücke einzuplanen. Das Standardnetzteil ist mit 13,8V und 7A oder mit Zentralversorgung vorzusehen.
Das Funkgerät ist im Schrank der Funkgeräte im rückwärtigen Bereich der Brücke einzubauen. Die Sprechstelle ist am OSC –Platz vorzusehen.
(2)
Zusätzlich ist das Löschboot mit 3 fest installierten Funktelefonen Typ PTCarPhone 5
oder gleichwertig auszustatten. Einbauorte der Telefone ist wie folgt:
 Telefon 1
o Sprechstelle 1: Brücke
o Sprechstelle 2: Kammer Schiffsführer
 Telefon 2
o Sprechstelle 1: kleiner Aufenthaltsraum (Einrichtungsdeck)
o Sprechstelle 2: Sanitätsraum
 Telefon 3
o Sprechstelle 1: Besprechungsraum (Hauptdeck)
o Sprechstelle 2: Maschinenkontrollraum (MKR)
(3)
9.1.3
Eine entsprechende Antennenversorgung für die hier verwendeten Frequenzen mit Anschlüssen ist vorzusehen.
Datenübertragung / IT - Technik
(1)
Für eine Anbindung an das Datennetz der Stadt Hamburg ist ein UMTS / LTE Router mit
VPN vorzusehen. Dieser ist z.B. über den städtischen Provider Dataport zu beziehen.
(2)
Der Router soll an Bord ein Standard WLAN und ein zusätzlichen Gäste-WLAN, für Servicekräfte zur Verfügung stellen.
(3)
Um die Funkanbindung zum Provider nur minimal zu belasten, ist die Verwendung eines
Servers vorzusehen. Hier kann ein Server in 19“ Technik der Firma QNAP z.B. TS453U-RP oder gleichwertig eingebaut werden.
(4)
Eine Unterbrechungsfreie Stromversorgung ist vorzusehen.
(5)
Alle Antennen und deren Zuleitungen zu den Geräten müssen von hoher Qualität sein
damit diese auch eine Verbindung in schwach versorgten Gebieten ermöglichen.
(6)
Bei Verwendung von externen UMTS/LTE Antennen ist eine Nutzung auf allen derzeit
möglichen LTE Frequenzen vorzusehen.
(7)
Die beiden SSID’s müssen mindestens im vorderen Einrichtungsdeck, im Sanitätsraum,
im Besprechungsraum auf dem Hauptdeck und auf der Brücke zu empfangen sein.
(8)
Es sind beide derzeit verfügbaren Frequenzbänder zu verwenden.
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Es muss die Möglichkeit zum Zwischenspeichern von Emails bzw. das Ablegen von örtlichen Informationen bei Löscheinsätzen und einer zentralen Datenvorhaltung von Vorschriften gegeben werden.
(10) In einem offenen Schrank in der Umkleide müssen folgende IT- und Funktechnik untergebracht werden:
 1 OAP-Arbeitsplatzrechner mit Alarmdrucker (wird von der FW beigestellt)
 3 Seefunk-Handfunkgeräte
 4 HRT-Handsprechfunkgeräte mit 6er Ladestation, Anschlussspannung 240 Volt
und 2 Ladestationen 24 Volt
(11) Es sind 25 Netzwerk-Doppeldosen CAT 7 zu verbauen. Anordnung nach Angabe der
Bauaufsicht.
Radaranlage
9.2
(1)
Eine Rasterscan-Flussradaranlage neuester Ausführung der Fa. Alphatron, Typ JMA610
oder gleichwertig, ist zu einzubauen. Die Anlage soll einen leistungsfähigen 7`-Scanner
einschl. erforderlicher Radarkabellänge (Spezialkabel) sowie Einbaumaterial, StandardErsatzteile und ein Handbuch in deutscher Sprache umfassen.
(2)
Das Radargerät soll die folgenden Anforderungen erfüllen:
 7“-Scanner
 Zertifiziert gemäß den Bestimmungen der ZKR
 Darstellung der AIS-Informationen von einem externen Transponder auf dem Radarbildschirm über einen direkten Anschluss und Namensauflösung auf Knopfdruck

analog / NMEA-Eingänge für Wendegeschwindigkeit, Ruderlage und Autopilot und
deren Darstellung im Radar
 NEMA - Schnittstelle
 Anschlussmöglichkeit für Inland - ECDIS
 Direkte Speisung aus dem 24V-Bordnetz
 Radarmessbereiche von min. 150m bis 32km
 Entfernungsauflösung von <=10m oder 1%
 Darstellung von zwei variablen Messringen im Display
 Möglichkeit der Bedienung mit Cursor/Trackball
 2 Stück min. 19“ TFT-Flachbildschirm mit einer Auflösung von 1280x1024 Pixeln
einschl. Monitorhalterung (1x Schiffsführer, 1x OSC Arbeitsplatz (nur Anzeige))
(3)
Die Anlage soll zwei 19" TFT-Flachbildschirm mit blendfreiem Glasschutz der TFTOberfläche und integrierter Anzeige der Wendegeschwindigkeit und der Ruderlagen beinhalten. Ein Radarbildschirm ist Mittig im Hauptfahrpult zu positionieren. Ein zweiter
Bildschirm ist für den OSC – Platz vorzusehen und dient nur zur Anzeige. Die Radarbildschirme müssen sowohl vertikal als auch horizontal schwenkbar sein.
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(4)
Die Radaranlage muss nach allen Richtungen frei abstrahlen können, ohne Störeffekte
im Radarbild zu erzeugen. Der Radarmessbereich soll von 150 m bis 32 km reichen. Die
Antenne soll über 3 Drehgeschwindigkeiten verfügen.
(5)
Das System sollte über einen direkten Anschluss an Inland-ECDIS und elektronische
Kartensysteme sowie eines AIS-Geräts verfügen. Es muss die Möglichkeit bestehen,
das Radarbild auf Knopfdruck oder automatisch in kurzen Zeitintervallen auf einer integrierten SD-Flashcard zu speichern. Zusätzlich soll ein integrierter Ausgang für Radaroverlay ohne separaten Signalwandler vorhanden sein, sowie NMEA-Eingänge zum Anschluss von 2 GPS-Antennen zur Darstellung der eigenen dynamischen Schiffsinformationen und für Wendegeschwindigkeit, Ruderlage und Autopilot und deren Darstellung im
Radar.
(6)
Die Radaranlage muss AIS-Ziele darstellen können, mit Schiffsname sobald der Cursor
über das Objekt auf dem Bildschirm geführt wird. Sie sollte über ein benutzterdefiniertes
Farbschemata und 2 parallele Indexlinien verfügen.
9.3
AIS
(1)
Das AIS-Gerät (Typ Em-Trak A100 oder Voyager X3 oder gleichwertig) verfügt über eine
Minimal Keyboard Display Unit (MKD, 6“ graphisches Display mit Tag/Nacht-Umschaltung), allerdings ist das AIS-System bevorzugt als Black-Box Version zu installieren, d.h.
ggf. kann auf die Montage der MKD verzichtet werden (je nach verfügbarem Platz auf
der Brücke). Die Darstellung der AIS-Ziele sollte vorrangig über das Radargerät erfolgen. Die empfangenen Signale des AIS sind über eine entsprechende Schnittstelle an
das Radargerät zu übertragen (NMEA 0183). Das AIS-Gerät liefert über den RAIM-Test
Alarm und Status-Meldungen, die vom Nutzer am MKD über die Menüführung ausgelesen u. zurückgesetzt werden können. Eine Man-Over-Board-Funktion ist am MKD verfügbar. Die Darstellung der umliegenden AIS-Ziele kann von einer Listendarstellung zu
einer grafischen Darstellung umgeschaltet werden.
(2)
Das AIS Gerät muss auch als Binnen AIS zugelassen sein.
9.4
Inland ECDIS / ECS Flusskartensystem
(1)
Es ist ein Inland-ECDIS-System vom Typ Radarpilot 720° FE (Full Edition) oder gleichwertig vorzusehen.
(2)
Das Inland-ECDIS-System ist zur Übermittlung der Positions- und Kursdaten an den
GPS-Kompass und den damit verbundenen GPS-Empfänger anzuschließen.
(3)
Das System erlaubt die Integration eigener ECDIS-Karten im S-57-Standard.
(4)
Neben den vorgenannten Punkten soll das Inland – ECDIS System die folgenden Anforderungen mindestens erfüllen:
 Die Darstellung der Inland-ECDIS erfolgt auf dem Monitor des Radargerätes, eine
Umschaltung zwischen Radarbetrieb, Inland-ECDIS-Betrieb und Radaroverlay ist
vorzusehen.
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 AIS Einblendung
 Vorausschaufunktion
 Möglichkeit zur Erstellung von Bildschirmfotos der Anzeige
 Aufzeichnung von Szenen
 Tracking von Objekten
 Anzeige der Längs- und Quergeschwindigkeit an Bug und Heck („Conning - Anzeige“) mit numerischen Wert
 Leitlinien Funktionalität
 Multi Radar Anzeige
 Anzeige Treibstoffverbrauch
 Das System soll Tiefeninformationen unter Vorgabe von Pegelständen und Tiefenanspruch anzeigen.
 Das Fahrwasser soll als Tiefe bei gleichwertiger Wasserstand, absolute Tiefe oder
als offizielle Fahrrinne angezeigt werden.
 Es sollte die Möglichkeit einer Verbindung mit dem Internet zur Abfrage und Berechnung aktueller Tiefeninformationen bestehen
 Das Gerät soll über eine „Blackbox“ Funktion verfügen
9.5
(1)
Selbststeueranlage
Es ist eine prozessorgesteuerte Selbststeueranlage (Fa. Alphatron Typ Alphapilot MF
MK3 oder gleichwertig) vorzusehen. Die Anlage soll die Funktionen:
 automatische Drehratensteuerung in Verbindung mit einem Wendekreisel
 manuelle Weg-Steuerung enthalten
 Die Umschaltung erfolgt mittels Taster auf dem Bedienfeld
(2)
Eine Feinjustierung zur Anpassung an die jeweiligen Fahrtbedingungen über die Regler
Trimmer, Ruder, Dämpfung und Sensitivität mittels Bedienfeld muss möglich sein, um
einen guten Geradeauslauf des Fahrzeuges zu gewährleisten.
(3)
Beleuchtete Anzeigen und Skalen am Bediengerät
(4)
Das Ausgangssignal muss zur Ansteuerung von Proportional-Ventilen, schaltenden
Magnetventilen und Ruderpropeller geeignet sein.
(5)
Eine Abstimmung mit dem Ruderpropeller Lieferanten zwecks optimaler Steuerregelung
ist zwingend erforderlich.
9.6
(1)
Wendeanzeiger
Es ist ein zugelassener Wendekreisel (Fa. Alphatron Typ Alphaturn MF 300° / min oder
gleichwertig) mit einem Anzeigegerät im Steuerhauspult (Bereich +-300°/min) sowie einer Einspeisung ins Radargerät für eine Anzeige im Radarbild vorzusehen (Schnittstelle
NMEA 0183 oder analog 20mV/Grad). Die Anzeige erfolgt analog und digital.
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Ruderlagenanzeiger
(1)
Es ist ein Ruderlageanzeiger mit einem Anzeigegerät an allen Fahrständen.
(2)
Es sind Schnittstellen zum Autopiloten und zum DP System vorzusehen.
(3)
Die Anzeige erfolgt analog und digital.
9.8
(1)
9.9
Windsensor
Es sind 2 Stück mit dem DP System kompatible Windsensoren vom Typ OMC-116 Full
Metall Ultrasonic oder gleichwertig einzubauen. Siehe hierzu auch BV Abschnitt 8.9.
Temperaturanzeige
(1)
Für die Temperaturmessung ist 1 Außenthermometer mit Sensor nach Angabe der Bauaufsicht einzubauen.
(2)
Das Anzeigegerät ist neben dem Kombiinstrument der Windmessanlage zu platzieren.
9.10
(1)
Echolot
Es ist ein Flachwasserecholot mit grafischer Darstellung der Tiefe (Fabr. Fa. Skipper
Typ GDS-101 oder gleichwertig) mit Tiefenwarnung einzubauen. Vorzusehen sind mindestens:
 Schwinger mit Gehäuse (Einschweißtank) und Eisschutzfenster
 Bediengerät / Anzeigegerät mit LCD Bildschirm 150 x 200 mm
 Analoge und Digitale Anzeige der Tiefenwerte
 Tiefenbereiche wählbar 0-10m und 0-1600m
(2)
Das Bediengerät und der Bildschirm sind in das Steuerpult (Hauptfahrpult) für eine optimale Bedienung und Sicht einzubauen.
(3)
Der Schwinger ist so anzubringen, dass eine Beschädigung bei Grundberührung und
beim Docken ausgeschlossen ist. Der Einbauplatz ist gemeinsam mit der Lieferfirma und
der Bauaufsicht abzustimmen.
9.11
Seitensichtsonar (Side Scan Sonar)
(1)
Insbesondere zur Unterstützung bei der Personenrettung soll ein für die Berufsschifffahrt
geeignetes Seitensichtsonar (Fa. Humminbird, Typ ION 12 oder gleichwertig) zur Ortung
und Klassifizierung von Objekten / Personen im Wasser oder auf dem Grund der Elbe im
Hamburger Hafen vorgesehen werden.
(2)
Das Bediengerät und der Bildschirm (Touchsreen 12“) sind im Ruderhaus beim OSC Arbeitsplatz für eine optimale Bedienung und Sicht einzubauen.
(3)
Die Schwinger / Geber sind so anzubringen, dass eine Beschädigung bei Grundberührung und beim Docken ausgeschlossen ist. Der Einbauplatz ist gemeinsam mit der Lieferfirma und der Bauaufsicht abzustimmen.
(4)
Dokumentation und Bedienungsanleitungen in Deutsch.
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Die Anlage besteht im wesentlichem aus:
 1 Stück ION 12 Multifunktionsbildschirm oder gleichwertig
 2 Stück SM3000 DB DI SI Chirp
 2 Stück Bronze Durchbruchgeber, XB-SSI Bronze oder gleichwertig
GPS Kompass
9.12
(1)
Einzubauen ist ein GPS-Kompass (Fabr. Alphatron JLR 21 oder gleichwertig) mit angeschlossenem DGPS-Positionssensor (JLR 4341 oder gleichwertig) und mindestens 12
parallelen Empfangskanälen.
(2)
Der GPS-Kompass muss als Transmitting Heading Device (THD) zugelassen sein. Er ist
als Kurs-Sensor für die Einspeisung der AIS-Ziele ins Radar und zur Übertragung von
aktuellen Koordinaten in die Seefunkgeräte zu nutzen (NMEA 0183-Schnittstelle).
(3)
Der Antennenträger ist mit 3 GPS Antennen ausgerüstet.
Kreiselkompass
9.13
(1)
Für das DP System sind 2 Kreiselkompasse Typ AlphaFibreCourse oder gleichwertig
einzubauen. Siehe hierzu auch BV Abschnitt 8.9.
9.14
Navigationsscheinwerfer, Signallaternen
9.14.1
Navigationsscheinwerfer
(1)
Auf dem Ruderhausdach sind 2 Stück Navigationsscheinwerfer Typ SS450 R LED und 1
Stück Navigationsscheinwerfer Typ SS250 R LED der Fa. Karl Dose oder gleichwertig
einzubauen.
(2)
Die Standorte sind durch Versuche während der Bauphase mit Fachfirma, Schiffsführung und Auftraggeber durch Probeaufbauten endgültig zu bestimmen.
(3)
Die Scheinwerfer sind mindestens wie folgt auszuführen:
 Material: Gehäuse und Befestigungsgabel aus Edelstahl
 Sockel RG5, Abdeckung aus temperaturbeständigem Sicherheitsglas
 Reflektor aus hochreinem Aluminium / alle äußeren Oberflächen weiß pulverbeschichtet RAL 9016
 Eingangsspannung: 85-264V AC, 120-370V DC oder 24V DC
 Lebensdauer je Diode: 50.000 Std. im Dauerbetrieb
 elektrische Steuereinheit zum Antrieb von Schwenk- und Neigungsbewegungen
 jeder Suchscheinwerfer fernbedienbar über Joystick im Hauptfahrpult und vom Arbeitsplatz „Löschtechnik“
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9.14.2
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Signallaternen
(1)
Die Positionslaternen sind nach den geltenden Vorschriften auszuwählen.
(2)
Es ist ein Blaulicht („Funkellicht“) im Mast möglichst an höchster Stelle vorzusehen.
(3)
Alle Positionslaternen sind doppelt (Redundanz) vorzusehen.
(4)
Die Positionslaternen sind mit einem LED-Leuchtmittel ausgestattet (Fabr. Peters & Bey
Typ LED 780 oder gleichwertig).
(5)
Überwachung und Darstellung im Steuerhaus siehe BV Abschnitt 8.
9.15
Tonsignalanlagen
9.15.1
Schiffsglocke
(1)
Es ist eine Schiffsglocke (Bronze, poliert) mit Halterung und eingraviertem Schiffsnamen, Größe gem. Vorschrift SUK zu liefern und nach Angabe der Bauaufsicht anzubringen.
9.15.2
Typhon Anlage
(1)
Es ist eine für das Fahrtgebiet der Schiffsgröße angepasste zugelassene Zetfon-Anlage
vom Typ Zetfon Fonomat 4x70s Kom oder gleichwertig einzubauen und mit der entsprechenden Signallampe zu koppeln.
(2)
Anforderungen:
 Tyfon Signal
 Durchsagemikrofon
 Fusstaster und Taster im Pult für Zetfon
 Rundumleuchte (gelb)
 Lautsprecher
(3)
Die Anlage ist gleichzeitig als Kommandoanlage zu verwenden.
9.16
Unterhaltungssysteme und Sonderanlagen
9.16.1
Allg. Rundfunk-, Fernseh- und Antennenanlagen
9.16.1.1 DVB – T und SAT TV Fernsehantennenanlage
(1)
Es sind zwei Stück TV Antennen wie folgt vorzusehen:
 1 Stück kompakte leichte Rundfunkempfangsantenne für UKW und DVB-T (Fabr.
Alphatron Glomex Marine oder gleichwertig)
 1 Stück SAT TV Empfangsantenne speziell für die Anforderungen auf Binnenschif-
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fen (Fabr. Alphatron Alphasat 45 SAT oder gleichwertig) mit automatischer Ausrichtung
(2)
Technische Spezifikation:
 Seewasserfeste gekapselte Ausführung
 Leistungsfähige Rundum – Empfangsantenne mit integriertem oder separatem Verstärker, regelbar und abschaltbar
 Rundfunkempfänger
 Multi-Switsch Schalter für die Einspeisung von mindestens 10 Stück Antennensteckdosen
 6 Stück Receiver für Aufenthaltsräume (2x) und Kammern (4x) bzw. in den Fernseher integrierte Receiver
 Dokumentation für die Bedienung der Anlage in deutscher Sprache
(3)
Einbauspezifikationen:
 Verkabelung mit Abschirmung gemäß Herstellerangaben
 Verlegung der Kabel in Schutzrohren
 Die Antennen sind an geeigneter Stelle am Mast zu platzieren
 10 Stück SAT / Radio Steckdosen für Ruderhaus, Aufenthaltsräume und Kammern
einschl. Verkabelung. Anordnung nach Angabe der Bauaufsicht.
 Ein Konzept mit Angaben über Fabrikat, Leistungsmerkmalen und einem Blockschaltbild für die Verkabelung ist als Übersicht dem AG vorzulegen.
9.16.1.2 Rundfunk- und Fernsehgeräte
(1)
Es sind für folgende Räume Rundfunkgeräte mit Lautsprechern vorzusehen:
 Ruderhaus (im Steuerpult integriert)
 Aufenthaltsraum Hauptdeck
 Aufenthaltsraum Einrichtungsdeck
 Kombüse Einrichtungsdeck
 Alle Kammern
(2)
Technische Spezifikation:
 UKW Empfang mit RDS Funktion
 CD LW / MP3 / USB
 Überblendregler mit 2 Lautsprecherausgängen und wasserfesten Einbaulautsprechern
(3)
Es sind für folgende Räume Fernsehgeräte vorzusehen:
 Aufenthaltsraum Hauptdeck: 60 Zoll LCD Flachbildschirm einschl. Wandhalterung
 Aufenthaltsraum Einrichtungsdeck: 42 Zoll LCD Flachbildschirm einschl. Wandhalterung
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Für den Einbau der Rundfunk und Fernsehgeräte gilt mindestens:
 Verkabelung mit Abschirmung gemäß Herstellerangaben
 Antenneneinspeisung erfolgt durch eine Rundfunkantenne am Mast bzw. über die
DVB-T Antenne
 Separat regelbare Lautsprecher für o.g. Räume sind bündig in die Decke einzubauen
9.16.1.3 Beamer Aufenthaltsraum
(1)
Es ist ein Beamer Typ Epson EB-1776W oder gleichwertig einschl. Wandhalterung vorzusehen.
(2)
Für die Nutzung des Beamers sind geeignete fest installierte Lautsprecher vorzusehen.
9.17
Kameraanlagen
9.17.1
Allgemeines
(1)
Es ist jeweils eine Kameraanlage für die Prozessüberwachung des Maschinenraums, für
die Schiffsführung und für die Personenrettung / Brandbekämpfung einzubauen.
(2)
Die Kameras und alle im Außenbereich erforderlichen Komponenten müssen seewasserfest und für den professionellen maritimen Einsatz ausgeführt sein. Als Mindestanforderung gilt mindestens die Schutzart IP66.
(3)
Für die Anzeige sind 7 (Touch-) Monitore min. 19“ –TFT Monitore (dimmbar) für folgende Arbeitsplätze im Ruderhaus / MKR vorzusehen:
 1x Maschinenkontrollraum
 1x Hauptfahrstand
 Je 1x Seitenfahrstand
 1x OSC Arbeitsplatz
 1x rückwärtiger Fahrstand
 1x Arbeitsplatz Löschtechnik
(4)
Umschalter für bis zu 8 Kameras auf einen Bildschirm und Auswahl von einzelnen Kamerabildern
(5)
Alle Kameras mit Ausnahme der Wärmebildkamera sind feststehend mit bestmöglichem
Blick zu haltern. Die Standorte sind durch Versuche während der Bauphase mit Fachfirma, Schiffsführung und Auftraggeber durch Probeaufbauten endgültig zu bestimmen.
(6)
Eine Echtzeit-Bildübertragung ins Ruderhaus auf die Anzeigegeräte wird vorausgesetzt.
(7)
Eignung der Kameraanlagen unter ungünstigen Lichtverhältnissen wie z. B. bei Rauchund Wassersprühnebel bei Dunkelheit und im Brandbekämpfungsfall.
(8)
Ein Konzept mit Angaben über Fabrikat, Leistungsmerkmalen und einem Blockschaltbild
der Verkabelung ist als Übersicht dem Auftraggeber vor Baubeginn zur Genehmigung
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vorzulegen.
(9)
Die Standorte der Kameras sind durch Versuche während der Bauphase mit Fachfirma,
Schiffsführung und Auftraggeber durch Probeaufbauten endgültig zu bestimmen.
9.17.2
(1)
Kameraanlage für die Schiffsführung
Für die sichere Schiffsführung sind zur Beobachtung des Bb. und Stb. Gangbords und
insbesondere des Heck- und Vorschiffbereichs sowie der Bereich der Bergeplattform 5
Kameras (Fabr. Orlaco oder gleichwertig) mit mindestens folgender Spezifikation einzubauen:
 2 Kameras mit Zoom Funktion (Typ AF Zoom Camera Alu oder gleichwertig)
 3 Kameras mit festem Öffnungswinkel (Typ AMOS Compact Camera oder gleichwertig, der Öffnungswinkel wird entsprechend den Ergebnissen aus den Probeaufbauten (siehe BV Abschnitt 9.16.1 (5) bestimmt
 Farb-Außenkamera(s) für Tag- und Nachtbetrieb
 Betriebstemperatur: ca. -40°C. bis + 85°C
 Tag/Nachtumschaltung. Bei geringen Beleuchtungsstärken vom Farb- in den
Schwarz-/Weißbetrieb
 effektive Gegenlichtkompensation
 Stromversorgung 24 V/DC
 Wetterschutzgehäuse Edelstahl
 Dokumentation in deutscher Sprache
9.17.3
(1)
Kameraanlage für den Maschinenraum
Zur Prozessüberwachung des Maschinenraums sind 3 Stück Dome - Kameras (Fabr.
Orlaco oder gleichwertig) mit mindestens folgender Spezifikation einzubauen:
 Geeignet für den Einbau in den Maschinenraum
 Schutzklasse IP63
 Farb-Kamera(s) für Tag- und Nachtbetrieb
 Betriebstemperatur bis mindestens + 85°C
 Tag/Nachtumschaltung. Bei geringen Beleuchtungsstärken vom Farb- in den
Schwarz-/Weißbetrieb
 effektive Gegenlichtkompensation
 Stromversorgung 24 V/DC
 Dokumentation in deutscher Sprache
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9.17.4
(1)
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Kameraanlage für Personenrettung / Brandbekämpfung
Für den zielgenauen Einsatz der Löschmonitore am Brandort und für die Personenrettung ist eine Wärmebildkamera (Fabr. Raymarine Typ T473SC oder gleichwertig) mit
mindestens folgender Spezifikation einzubauen:
 Berücksichtigung der Wassereichweiten der Löschmonitore bei Auswahl der ferngesteuerten Varioobjektive
 seewasserfeste Schwenkneigeeinrichtungen für Mastmontage mit stufenloser horizontaler (360°)/vertikaler Verstellung (+/- 90°) über Fernsteuerung.
 Stufenloses Drehen, Neigen und Zoomen
 Steuerung über Hybrid Touch Multifunktionsdisplay mindestens 7“
 15“ Desktop Display, vollständig dimmbar
 640 x 480 hochauflösendes Format für verbesserte Darstellung von Bilddetails und
Reichweite
 Netzwerk-vorbereitet
 Robustes Gehäuse, auch für raue Bedingungen auf See
 Enteisungsmechanismus für beste Lesbarkeit auch bei Eis und Schnee
 Standard NTSC oder PAL Video-Ausgang zur Darstellung auf jedem beliebigen Monitor mit zusätzlichem Videoeingang
 Voreingestellte Verstärkungsregelung für optimale Bildqualität bei unterschiedlichsten Umgebungsbedingungen
 Symbole auf dem Bildschirm zeigen an, wie die Kamera gerade arbeitet und in welche Richtung sie zeigt
 Gyro-stabilisiert, um stabile Sichtverhältnisse bei schwerem Seegang sicherzustellen
 Kartenobjekt verfolgen („Slew-to-cue“)
 MOB Auto-Slew (Mann-über-Bord Alarm lokalisieren und während der Rettungsaktion fixieren)
 Steuerung der Wärmebildkamera über Hybrid-Touch-Displays und 2 zusätzliche
schaltbare Bildschirme nach Absprache mit AG
 Je eine Bedieneinheit am Arbeitsplatz Löschtechnik und am OSC Arbeitsplatz
 Stromversorgung 24 V/DC
 Dokumentation in deutscher Sprache
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10
Beschichtung, Korrosionsschutz, Markierungen
10.0
Material
(1)
Es sind weitgehend lösungsmittelarme Beschichtungsstoffe zu verwenden. Die Verwendung von Beschichtungsstoffen auf Basis von Steinkohlenteerpech ist nicht zulässig. Es
sollen ausschließlich Schiffsfarben verwendet werden (Hempel Schiffsfarben 2K oder
gleichwertig).
(2)
Beschichtungsstoffe für die Verwendung im Unterwasserbereich und in Tanks dürfen
keine wasserlöslichen Bestandteile enthalten und das Farbsystem muss für den Einsatz
mit kathodischem Schutz besonders geeignet sein. Es dürfen nur TBT-freie Antifoulinganstriche verwendet werden.
(3)
Mehrschichtige Anstrichsysteme sollen aus mindestens 2 Grund- und 2 Deckanstrichen
bestehen.
(4)
Alle Anstriche müssen benzin- und ölbeständig und in Wohn-, Wirtschafts- und Maschinenräumen schwer entflammbar sein.
(5)
Anstriche mit Heizkörperfarben müssen bis 100 C. beständig sein, das heißt sie dürfen
nicht thermoplastisch sein, nicht verspröden, rissig werden, abblättern oder vergilben.
(6)
Alle Anstrichmittel dürfen nur aus Originalgebinden verarbeitet werden.
(7)
Beschichtungsstoffe müssen gut decken und gut verlaufen, ohne jedoch an senkrechten
Flächen abzulaufen.
10.1
Ausführung
(1)
Alle Konservierungsarbeiten sind sach- und fachgemäß auszuführen und die einschlägigen technischen Vorschriften sind zu beachten. Die Verarbeitungsbedingungen des
Farblieferanten sind genauestens einzuhalten. Alle Konservierungsarbeiten sind vom
Farbhersteller durch eine Fachkraft während der gesamten Bauzeit auf fachgerechte
Verarbeitung hin zu überwachen. Entsprechende Protokolle zu den jeweiligen Umgebungsbedingungen (Temperaturen, Luftfeuchte, Taupunkt etc.) sind anzufertigen und
der Bauaufsicht nach Abschluss der Arbeiten zu übergeben.
(2)
Bauteile aus Aluminium und verzinktem Stahl sind vor Aufbringung der Beschichtungsstoffe gründlich zu entfetten. Es ist durch geeignete Maßnahmen die erforderliche Rauhigkeit für eine gute Haftung der Beschichtung sicherzustellen.
(3)
Zur Kontrolle mehrschichtiger Anstriche sind die einzelnen Beschichtungen unterschiedlich zu tönen.
(4)
Anstricharbeiten dürfen bei Temperaturen von weniger als + 5° C. bzw. 2° C. über Taupunkttemperatur nicht ausgeführt werden. Auf Flächen, die unter der Einwirkung von Regen, Nebel und Feuchtigkeit stehen, dürfen Anstricharbeiten nicht ausgeführt werden;
begonnene Arbeiten dürfen an solchen Flächen erst fortgesetzt werden, wenn die zu
streichenden Flächen vollständig trocken sind.
(5)
Mit den Konservierungsarbeiten darf erst begonnen werden, wenn alle Schweiß-, Brenn-
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(6)
Im Ruderhaus muss der Anstrich reflexions- und blendungsfrei sein.
(7)
Gummidichtungen jeder Art, Schmiernippel usw. sind von Farbe freizuhalten.
(8)
Sofern Spachtelungen unumgänglich werden, müssen die Materialien auf das vorgesehene Anstrichsystem abgestimmt sein. Spachtelungen sind nur nach vorheriger Rücksprache und Freigabe mit dem Auftraggeber zulässig.
(9)
Vor der Applikation der einzelnen Anstriche sind vorzugsweise alle Kanten, Ecken,
Durchbrüche und Schweißnähte mit Pinsel oder Rolle vorzuholen.
(10) Laufbereiche der Decks sind rutschfest auszuführen.
(11) Unterlagen, die für den Korrosionsschutz aufzustellen (Anordnung und Ausführung)
sind:
 Farbenplan mit Flächenangaben (Anstrichflächenberechnung)
 Ausbesserungsanweisung
 Kathodischer Schutz (Anodenanordnung und Angeben über Größe, Gewichte,
Schutzzeiten usw.)
 Schiffsname, Heimathafen, Tiefgangsmarken, Ahminge, IMO-Nummer, Kennzeichnungen, Beschriftungen usw.
Anstrich des Schiffskörpers
10.2
(1)
Das Anstrichsystem einschl. der Schichtdicken sowie die Farbtöne sind mit dem AG abzustimmen und von ihm genehmigen zu lassen.
(2)
Folgende Farbtöne sind vorgesehen:
Fläche
Farbton
RAL
Unterwasserbereich
schwarz
(kein Antifouling)
9005
Überwasserbereich
rot
3000
Aufbaubereich
hellelfenbein
1015
Signalmast
hellelfenbein
1015
Laufdeck und Aufbaudecks
grau
nach Angabe BA
Schanzkleid innen
grau
nach Angabe BA
Schanzkleid außen
rot
3000
Name, Heimathafen und sonstige Beschriftungen
weiß
9010
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Faceplatte Ruderhaus
rot
3000
Trittstufen, Handgriffe
nach Angabe BA
nach Angabe BA
Poller
Schwarz, Deckel weiß
9005 / 9010
Ankerwinde
grau
nach Angabe BA
Kran
rot
3000
Löschmonitore
rot
3000
Arbeitsboot
rot
3000
(3)
Sonstige Anstrichsysteme für sichtbare Flächen und Hinterwegerungen nach Absprache
mit dem AG.
Kathodischer Schutz
10.3
(1)
Die Außenhaut einschließlich Anhänge, Seekästen und Bugmanövrierhilfe sind gegen
elektrochemische Korrosion mit Magnesiumanoden kathodisch zu schützen. Das Anodengewicht ist für einen Zeitraum von 3 Jahren nach VG 81256 Teil 1 auszulegen.
(2)
Die Form der Anode soll derart sein, dass sie bei fahrendem Schiff wenig Wirbelablösung verursacht.
(3)
Die freien Enden zur Befestigung der Anoden sind direkt mit dem Schiffskörper auf
Dopplungen zu verschweißen.
(4)
Die genauen Anodenanbringungssorte sind durch die Lieferfirma festzulegen.
(5)
Kathodischer Schutz ist auch für Fäkalien-, Schmutzwasser- und Altöltanks usw. ggf.
vorzusehen.
10.4
Markierungen und Beschriftungen
10.4.1
Allgemeines
(1)
Für eine fehlerfreie Bedienung der gesamten Einrichtung und Ausrüstung der Maschinen- und E-Anlagen ist eine klare, übersichtliche und einheitliche Kennzeichnung und
Beschilderung aller Räume, Anlagen, Systeme, Geräte, Armaturen, Rohrleitungen usw.
nach Abstimmung mit dem AG vorzusehen.
Die Anbringung, Ausführung und Art dieser Kennzeichnungen sind entsprechend nach
DIN bzw. den Forderungen der SUK auszuführen.
(2)
Für die “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ ist die BGV
A8 einzuhalten.
(3)
Jede Leckschraube soll neben der Öffnung die dazugehörige Tank-Nr. durch leichte
Schweißraupen aufgeschweißt erhalten. Weiterhin sind Tankbegrenzungen (Eckpunkte)
durch Schweißraupen zu markieren.
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(4)
Auf der Außenhaut sind von außen deutliche Markierungen für jedes Hauptunterteilungsschott anzubringen.
(5)
Der Farbenstrak ist durch leichte Schweißraupen im Abstand von 250 mm zu markieren.
(6)
Alle Buchstaben, Ziffern und Symbole sind grundsätzlich aus 5 mm Stahlblech zu fertigen. An den Aufbauten können ggf. Klebebuchstaben verwendet werden. Die Anordnung, Schriftgröße und der Farbton sind mit der Bauaufsicht abzustimmen.
(7)
Alle Rohrleitungen sind mit Farbringen aus warmfester Folie eindeutig zu kennzeichnen.
Eine Farblegende ist als Schaubild unter transparenter Abdeckung oder als graviertes
Bild im Format A4 im Maschinenwachraum oder an anderer geeigneter Stelle gut sichtbar anzubringen. Armaturen sind mit Schildern aus rostfreiem Stahl (1.4571) als Fahnen
ebenfalls eindeutig zu kennzeichnen. Ecken sind abzurunden. Es sind Schilder mit folgenden Angaben anzubringen: Gerätebezeichnung, Gerätenummer laut Zeichnung,
Systemzugehörigkeit, wenn diese aus der Bezeichnung nicht eindeutig hervorgeht.
(8)
Sämtliche Schilder sind vor der Ausführung / Anbringung in einer Liste zusammenzufassen und der Bauaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
10.4.2
Freibordmarke
(1)
Als Freibordmarke ist die Markierung der Ebene der größten Einsenkung gemäß den
Vorschriften der SUK zu verstehen. Die Vorschriften über den Mindestfreibord und den
Mindestsicherheitsabstand sind gleichzeitig zu erfüllen.
(2)
Es sind drei Freibordmarken pro Schiffsseite vorzusehen, von denen ein Markenpaar auf
1/2 L und die beiden anderen ungefähr auf 1/6 L hinter dem Bug und vor dem Heck angebracht werden müssen.
(3)
Die Freibordmarken sind als Rechteck von 300 mm Länge und 40 mm Höhe auf den
Rumpf aufzuschweißen. Die horizontale Grundlinie des Rechtecks muss mit der Ebene
der zugelassenen größten Einsenkung zusammenfallen.
(4)
Die genaue Positionierung und Ausführung ist mit der Bauaufsicht vor dem Aufschweißen abzustimmen.
10.4.3
Schiffsname und Heimathafen
(1)
Der Schiffsname ist in gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen auf beiden Seiten des Rumpfes am Vorschiff, sowie am Heck jeweils auf der Außenhaut aufzuschweißen.
(2)
Am Heck ist zusätzlich noch der Heimathafen „HAMBURG“ auf der Außenhaut aufzuschweißen.
(3)
Die Schriftzeichen müssen eine Höhe von mindestens 200 mm aufweisen. Die Breite
der Schriftzeichen und die Stärke der Striche müssen der Höhe entsprechen. Die
Schriftzeichen müssen in weißer Farbe, RAL 9010 auf dem roten Untergrund angebracht werden.
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10.4.4
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Schriftzug Feuerwehr
(1)
Der Schriftzug „FEUERWEHR” ist Bb. und Stb. ca. Spt. 30 bis 54 unterhalb der Scheuerleiste in gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen auf die Außenhaut
aufzuschweißen.
(2)
Die Schriftzeichen müssen eine Höhe von mindestens 800 mm aufweisen. Die Breite
der Schriftzeichen und die Stärke der Striche müssen der Höhe entsprechen. Die
Schriftzeichen müssen in weißer Farbe, RAL 9010 auf dem roten Untergrund angebracht werden.
10.4.5
Markierungen für Bugstrahlruder
(1)
Die Bugstrahlruder sind oberhalb der Wasserlinie, auf Höhe der Tunnel am Rumpf durch
das entsprechende Symbol und nach Absprache der Bauaufsicht beidseitig am Rumpf
zu kennzeichnen.
(2)
Die Kennzeichnung muss von außen gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden.
10.4.6
(1)
(2)
Markierungen für Mannlochdeckel
Sämtliche Mannlochdeckel sind auf der Oberseite mit folgenden gut sichtbaren und dauerhaften Markierungen zu versehen:

Kennzeichnung der Position auf dem Schiff (VP=Vorpiek, AP= Achterpiek,etc.)

An Verschlüssen die Öffnungs- und Schließrichtung (Auf / Zu)
Alle Markierungen sind vor Ausführung mit der Bauaufsicht abzustimmen.
10.4.7
Markierung des Unterwasserschiffs
(1)
Es sind oberhalb der Schwimm-Wasserlinie (SWL) Markierung für Dockungszwecke auf
den Rumpf zu schweißen. Grundlage hierfür ist der seitens der Bauwerft erstellte Dockungsplan, der die Schiffsstruktur, sowie strukturell kritische Bauteile, wie Echolotaufnahme oder Seekästen berücksichtigt.
(2)
Die Dockungsmarkierungen sind an den entsprechenden Stellen auf beide Schiffseiten
anzubringen.
(3)
Die genaue Ausführung der Markierungen ist vor dem Aufschweißen mit der Bauaufsicht
abzustimmen.
10.4.8
Beschilderung und Beschriftung
(1)
Es ist gemäß Vorschriften der SUK auf beiden Schiffsseiten ein Schild mit der Angabe
über die Länge „über Alles“ und der Schiffsbreit „über Alles“ gut lesbar am Aufbau anzubringen.
(2)
Das Schild sollte eine Länge von ca. 970 mm und eine Höhe von ca. 310 mm aufweisen,
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bei einer Mindesthöhe der Schriftzeichen von 100 mm. Die Breite der Schriftzeichen und
die Stärke der Striche müssen der Höhe entsprechen. Eine Abkürzung der Länge und
Breite durch die Buchstaben L und B ist zulässig. Die Abmessungen sind in Metern, abgekürzt mit dem Buchstaben m anzugeben.
(3)
Desweiteren sind noch die amtliche Schiffsnummer, die Hafenfahrzeugnummer sowie
das Behördenlogo der Feuerwehr Hamburg gut lesbar bzw. gemäß den Vorschriften der
SUK auf beiden Schiffsseiten anzubringen.
(4)
Die genaue Positionierung und Ausführung ist mit der Bauaufsicht vor der Montage der
Schilder abzustimmen.
(5)
Die Schilder sind auf entsprechend dimensionierte Aluminiumbleche aufzukleben. Die
Bleche sind mit Abstandshaltern an den Aufbau zu schrauben.
11
Inventar und Reserveteile
11.0
Allgemeines
(1)
Zusätzliches Inventar und Reserveteile, welches in dieser Bauvorschrift nicht aufgeführt
wurde, aber von der Klassifikationsgesellschaft, der SUK und anderen Sicherheitsorganen für den Betrieb des Schiffes zwingend vorgeschrieben sind (z.B. Rettungsgerät,
Feuerlöschgerät, Trossen, Anker, Werkzeuge usw.) sind ebenfalls vom Auftragnehmer
zu liefern.
(2)
Vor dem Transport an Bord ist das Inventar durch die Bauaufsicht abzunehmen. Hierfür
ist es übersichtlich an geeigneter Stelle auszulegen und nach der Abnahme in Gegenwart von Vertretern des Auftraggebers in Holzkisten einzupacken und hierin zu verschließen. Die Kisten sind zu markieren und auf Anweisung des Bordkommandos an
Bord zu geben, jedoch nicht vor Beendigung der Werfterprobung.
(3)
Das für den ordnungsgemäßen Betrieb des Schiffes vorgeschriebene und darüber hinaus erforderliche Inventar einschließlich Reserveteile und Spezialwerkzeug muss für
den robusten Betrieb geeignet und von guter gebrauchsfähiger Qualität sein. Werkzeuge: Belzer, Dowidat, Gedore, Metabo oder gleichwertig.
(4)
Inventar-, Ausrüstungs- und Reserveteile und Spezialwerkzeug, die in den BV Abschnitten 1-10 bereits spezifiziert wurden, sind zu ergänzen.
(5)
Die Inventarteile sind vor dem „Anbord“ geben zur Qualitätskontrolle durch die Bauaufsicht zur Besichtigung auszulegen.
11.1
(1)
Invertarunterbringung
Das Anbordgeben und das sachgemäße Stauen bzw. Haltern der Inventar- und Reserveteile sowie für das beigestellte Inventar muss im Angebot der Werft enthalten sein und
soll in Absprache mit der Bauaufsicht erfolgen.
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11.2
(1)
11.3
(1)
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Spezialwerkzeuge
Sofern für die bordseitige Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung von Motoren, Maschinen, Anlagen u. a. Spezialwerkzeug erforderlich ist, ist dieses mitzuliefern.
Deckinventar
Als Deckinventar ist mindestens zu liefern:
 2 Deutschlandflaggen, Größe nach Angabe Bauaufsicht
 1 Schleppleine ( „Squareline“) aus Polypropylen „schwarz“,schwimmfähig, 50 mm
Durchmesser, Länge: 100 m
 1 Schleppleine ( „Squareline“) aus Polypropylen „schwarz“, schwimmfähig, 40 mm
Durchmesser, Länge: 100 m
 1 geschlagene Leine aus Perlon, schwimmfähig „weiß“, 30 mm Durchmesser,
Länge: 50 m
 4 Festmacherleinen aus Polypropylen „schwarz“, schwimmfähig, 28 mm Durchmesser, mit einem Auge (1 m), Länge: 40 m
 2 Bootshaken Alu, 3 m lang
 8 Langfender, Gummi,  150 mm, 1m lg., mit Kette, Schäkel, Wirbel, Teller und Öse
 8 Kugelfender, Gummi, orange A3
 1 Leiter, 4 m lang, Alu
 4 Kästen aus Aluminium mit Holzeinlage (Fabr. „Zarges“ / 130 Liter) im Ballastraum
gestaut und befestigt
 Kupplungsschlüssel (B + C)
 25 m Trinkwasserschlauch kompl. mit Anschlüssen („Geka-System“ für Trinkwasser)
 Standrohr mit Wasseruhr der Hamburger Wasserwerke
 25 m Abwasserschlauch zum Abpumpen des Grauwassers
 Persenninge aus witterungsbeständigem PVC für alle Scheinwerfer und Winden
 4 Stück Schäkel, geschweifte Form, verzinkt, 3t
 2 Stück Leinenkörbe aus Alumunium
11.4
(1)
Inventar für Küche Einrichtungsdeck
Als Kücheninventar ist mindestens zu liefern:
 1 Kaffeemaschine (ähnlich Bonamat TH10) für integrierte Pump-Thermoskaffeekanne
 2 Pumpkannen
 4 Kochtöpfe, Edelstahl
 2 Bratpfannen
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 2 Holz- bzw. Kunststofflöffel
 1 Dosenöffner
 1 Flaschenöffner
 1 Fleischbrett
 8 Frühstücksbretter
 1 Satz Schüsseln, unterschiedlicher Größe
 Geschirr für 12 Personen, Frühstücksteller, gr. flache Teller, tiefe Teller, Dessertschalen, Kaffeebecher, Kaffeetassen
 Besteckkasten mit Besteck für 12 Personen, Gabeln, Messer, Eßlöffel, Dessertlöffel
 12 Fruchtsaftgläser
 2 Scheren
 1 Brotmesser
 1 Küchenmesser
 1 Fleischmesser
 1 Abfalleimer mit Plastikbeuteln, fest angebracht nach Angabe der Bauaufsicht
 1 Wasserkocher, 1,7 Ltr.
11.5
(1)
Inventar für Mini Pantry Aufenthaltsraum
Als Kücheninventar ist mindestens zu liefern:
 1 Kaffeemaschine (ähnlich Bonamat TH10) für integrierte Pump-Thermoskaffeekanne
 4 Pumpkannen
 Geschirr für 12 Personen, Frühstücksteller, gr. flache Teller, tiefe Teller, Dessertschalen, Kaffeebecher, Kaffeetassen
 Besteckkasten mit Besteck für 12 Personen, Gabeln, Messer, Eßlöffel, Dessertlöffel
 12 Fruchtsaftgläser
 2 Scheren
 1 Abfalleimer mit Plastikbeuteln, fest angebracht nach Angabe der Bauaufsicht
 1 Wasserkocher, 1,7 Ltr.
11.6
(1)
Maschinen- und Elektroinventar
Als Maschinen- und Elektroinventar ist mindestens zu liefern:
 1 Handbohrmaschine 230V, 13mm Automatik – Spannfutter, Rechts- und Linkslauf
(Fabr. Makita oder gleichwertig)
 1 Akku Winkelschleifer mit Scheibengröße 125 mm, Fabr. Makita oder gleichwertig
 1 Akku Winkelschleifer mit Scheibengröße 230 mm, Fabr. Makita oder gleichwertig
 Für Arbeitsluftkompressor: 1 Luftschlauch 20m, 1 Ausblaspistole + Anschlüsse
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 1 Satz HSS Spiralbohrer 2-13 mm
 1 Satz „Gedore – Metallkasten“ oder gleichwertig, komplett mit Knarre und
Nüssen 10-32 mm
 1 Satz gekröpfte Gedore Ringschlüssel oder gleichwertig 6-36 mm
 1 Satz Gedore Gabelschlüssel flach oder gleichwertig 6-36 mm
 1 Satz „Gedore – Rohrschlüssel“ oder gleichwertig 6 – 36 mm
 1 Satz „Gedore – Imbussteckeinsätze oder gleichwertig 3-14 mm mit Knarre
 1 Satz „Gedore – Imbusschlüssel oder gleichwertig 3-14 mm
 1 Vorschlaghammer 5kg mit Stiel
 je 1 Schlosserhammer 200g, 500g und 1000g
 1 Kupferhammer 1kg
 1 Kunsstoffhammer
 je 1 Rohrzange 1“ und 2“
 1 Wasserpumpenzange
 1 Kneifzange
 1 Grippzange

Kombizange
 1 Seitenschneider
 1 Bilgenzange
 1 Satz Durchschläge 2- 10mm
 2 Stück Messingdorne 10 und 20 mm Durchmesser
 je eine Sicherungsringzange, innen und außen
 je 1 Satz Schraubendreher (Schlitz und Kreuz)
 1 Messschieber, rostfrei, 200mm mit Spitzen
 1 Anschlagwinkel
 1 Blechschere
 1 Satz Feilen (Rund, Flach, Drei- und Vierkant)
 1 Satz Holzfeilen (Rund und Flach)
 1 Fettpresse für verschiedene Schmiernippel, auf Bootsbedarf abgestimmt
 2 Kabeltrommel, 3 x 1,5 mm, je 25m lang
 1 Verlängerungskabel, 3 adrig, mit Stecker und Kupplungsteil, Schuko-Ausführung,
20 m lang
 1 Verlängerungskabel, 5adrig, mit Stecker und Kupplungsteil, Cecon Ausführung, 30
m lang
 Sicherheitsvorhängeschlösser, gleichschließend, doppelt verriegelt, Messing, mit
Niro-Bügel, Anzahl nach Maßgabe Bauaufsicht
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Feuerlöschboot „LB 40“
für die
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:
197
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
 1 Ölkanne, 5 Liter, mit Deckel und Gießrohr
 1 Ölspritzkanne
 3 Plastiktrichter (versch. Größen)
 1 Behälter mit Deckel nach Vorschrift für Putzlappen
 1 Behälter mit Deckel nach Vorschrift für ölhaltige Putzlappen
 1 gr. Werkzeugschrank, abschließbar, zur Aufnahme der o.a. Werkzeuge, an geeigneter Stelle im Maschinenraum haltern.
 1 Alubehälter (Kiste ohne Deckel) für die Aufnahme der Schläuche
 1 Füllflasche für destilliertes Wasser
 1 Werkbank mit Schraubstock, an geeigneter Stelle im Maschinenraum oder im
Hangar
 Reserveglühlampen, Reserve- Kontrollleuchten etc.
 Reservefilter für die Hydraulik und alle Motoren
11.7
(1)
Nautisches Inventar
Als Nautisches Inventar ist mindestens zu liefern:
 1 Innen-/Außenthermometer
 1 geschütztes Thermometer für Maschinenraum
 2 Ferngläser Marineausführung, Fabr. Steiner oder gleichwertig
 1 Navigationsbesteck bestehend aus:
o 1 Kursdreieck
o 1 Anlegedreieck
o 1 Navigationszirkel
o 3 Bleistifte
o 1 Radiergummi
o 1 Anspitzer
 1 Schiffsglocke (Bronze, poliert) mit Halterung und eingraviertem
 Schiffsnamen, Größe gem. Vorschrift SUK
 2 Ankerbälle, 1 Rhombus
 1 Megaphon, elektrisch, Fabr. Speaka
 2 Akku - Handscheinwerfer, Fabr. CEAG EX Handscheinwerfer SEB 8 inkl. Ladehalterung oder gleichwertig
 1 Barometer Durchmesser~150 mm
 funkgesteuerte batteriebetriebene Borduhren für das Ruderhaus, die Aufenthaltsräume, die Küche und alle Kammern mit Analogziffernblatt ø~150 mm
(2)
Literatur (in DIN A4 Ordnern abgeheftet), aktuellste Ausgaben:
 1 Elbeatlas von Wittenberge bis Cuxhaven, neueste Ausgabe
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Datum
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Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
 1 Seekartensatz BSH 3010, neueste Ausgabe
 1 BBG-Unfall-Verhütungsvorschriften
 1 Binnenschifffahrtsstraßenordnung
 1 KVR
 1 Seeschifffahrtsstraßenordnung
 1 Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
11.8
(1)
Sicherheitstechnisches Inventar
Als Sicherheitstechnische Inventar ist mindestens zu liefern:
 6 Rettungsringe, orange mit Reflexionsstreifen mit einem Nachtlicht. Beschriftung
und Positionierung nach Angabe Bauaufsicht
 1 Deckwaschschlauch 20 m, 2 Zoll, gummiert mit Leineneinlage, D Kupplung
 1 verstellbares D-Strahlrohr absperrbar, Messing, D Kupplungsanschluss
 Feuerlöscher, nach Maßgabe SUK.
 1 Rettungsstange, ca. 3 m lang
 1 Axt
 1 Beil
 1 Fuchsschwanz
 1 Kuhfuß
 1 Takelmesser in Lederscheide
11.9
(1)
Sonstiges Bordinventar
Als sonstige Ausrüstung ist mindestens zu liefern:
 1 Sanitätskasten nach DIN 13169
 1 Papierlocher
 1 Papierschere
 1 Heftmaschine
 1 Lineal 30 cm
 3 Stück Stablampen, 2 Zellen, explosionsgeschützt, 1 Schwimmlampe
11.10
(1)
11.11
(1)
Sonstige Reserveteile
Es sind Reservepropeller für alle Hauptantriebe und die Querstrahler nach den Erfahrungen der Probefahrten zu liefern.
Feuerwehrtechnische Ausrüstung
Die nachfolgend aufgelistete Feuerwehrtechnische Ausrüstung ist in Rollcontainern bzw.
in Gerätefächern im Hangar zu verstauen. Siehe hierzu auch BV Abschnitt 4.4.3.8.
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(2)
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Es ist mindestens zu liefern:
Technische Hilfe
Stück
1
Bezeichnung
Bemerkungen
hydraulischer Rettungsgerätesatz gemäß EN 13204:2012-09
Weber® Hydraulik oder gleichwertig, bestehend aus:

1 Stück Spreizer SP 49

1 Stück Schere S 50 – 14

1 Stück Schere S 270 – 71

1 Stück Teleskopzylinder RZT2 - 1170

1 Stück Zylinder RZ3 – 1640

1 Stück Pumpenaggregat E 50 – T +
SAH 20

1 Stück Handpumpe DPH4018-SA3

1 Stück Verlängerungsschlauchpaar 10
m lang, gelb

1 Stück Verlängerungsschlauchpaar 10
m lang, rot
1
Motorpumpe (mobil) gemäß EN
13204:2012-09
Weber® V 50 ECO Single oder gleichwertig,
passend zu o.a. Rettungsgerätesatz
1
Büffelheber, groß,
Büffel® B10 oder gleichwertig:

1
1
2
Büffelheber, klein
Brechwerkzeug (Halligan Tool, etc.)
Brechstange
zulässige Belastung über Kopfstück 100
kN, Bauhöhe 800 mm, Hub 350 mm,
Gewicht: ca. 38 kg.
Büffel® B5 oder gleichwertig:

zulässige Belastung über Kopfstück 50
kN, Bauhöhe 660 mm, Hub 280 mm,
Gewicht ca. 25 kg

1 Hooligan Tool, Typ Paratech® oder
gleichwertig, Länge 762mm, mit Hebelklaue

1 TNT-Tool Paratech® oder gleichwertig, pulverbeschichtet

1 Satz Brechwerkzeug BW, nach DIN
14901 oder gleichwertig
Brechstange, 1200 mm lang, DIN
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14853:2008-10 oder gleichwertig
1
Plasmaschneider

1 Hypertherm® POWERMAX 30XP-FW
oder gleichwertig1

1 Schweißerschutzhelm 3M Speedglas
9100V DIN oder gleichwertig

1 Schweißerschürze 107x80 cm²

1 Schweißerhaube, flammhemmend

1 Paar Handschuhe hitzebeständig, Rücken Aluminium, Innenhand Öl- und
wetterbeständig
Dazu folgendes passende Verbrauchsmaterial:
1
Elektrische Motorflex, groß

1 Schutzkappe, Hand

1 Brennerkappe

5 Düsen, 60 A

5 Elektroden

1 Wirbelring
Bosch® GWS 24-230 JBX oder gleichwertig
mit:

1
Elektrische Motorflex, klein
Bosch® GWS 17-125 CIEX Professional oder gleichwertig mit:

1
Motorflex klein (akkubetrieben)
10 Stück Trennscheiben 230 Diamant,
Würth® „OMNI-CUT Baustelle“ oder
gleichwertig (geeignet für Metall, Glas,
Beton und Naturstein)
10 Stück Trennscheiben 125 Diamant,
Würth® „OMNI-CUT Baustelle“ oder
gleichwertig (geeignet für Metall, Glas,
Beton und Naturstein)
Bosch® GWS 18-125 V-Li oder gleichwertig
Trennscheibendose 125x1 mm, INOX
Stahl/Edelstahl, 10 Stück Scheiben
5
Ölbindemittel (Sack)
BISORB® oder gleichwertig 0,5 – 1 mm, á
20 kg
1
Rohrdichtkissensatz (mit Zubehör)
Weber® Rohr-Dichtkissen 1,5 bar oder
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gleichwertig, Satz bestehend aus:
1
Hebekissensatz (mit Zubehör) gemäß
EN-13731-konform

1 RD 100/200 1,5 bar, Anschluss R ¼“

1 RD 200/400 1,5 bar, Anschluss R ¼“

1 Druckminderer 200/300 bar, mit 2 m
Anschlussschlauch

1 Einzelsteuerorgan WEBER® 1,5 bar,
Fittingbauweise

1 Füllschlauch 1,5 bar Entlüftungsstecker, 5m rot
Fa. Vetter® Minihebekissen 8 bar oder
gleichwertig2 bestehend aus:

1 Druckminderer 200/300 bar

1 Doppel-Steuerorgan Air CU Lighting 8
bar, Totmannschaltung

1 Füllschlauch 8 bar, 5 m, rot

1 Füllschlauch 8 bar, 5 m, gelb

Je 1 Minihebekissen mir Aramid-Verstärkung in den Größen V12, V18, V40,
V54, V68
5
Fire Axe
TopCut Fire Axe Paratech® oder gleichwertig mit Schutzkappe
1
Fuchsschwanz (elektrisch)
BOSCH® GFZ 16-35 AC Professional oder
gleichwertig mit:
1
Mehrzweckzug

Ersatz-Sägeblattsatz Holz

Ersatz-Sägeblattsatz Kunststoff
Mehrzweckzug DIN 14800-5:2013-12
Gelagert in 2 Aluminiumkästen DIN 148801-LM oder gleichwertig mit Facheinteilung
und Aufschrift „Mehrzweckzug MZ 16“,
(LxBxH) 600x400x220 mm.
Inhalt Kasten 1:

1 Stück Mehrzweckzug MZ 16

1 Stück Hebelrohr

2 Stück Ersatzscherstifte

1 Stück Kantenreiter 50 kN
Inhalt Kasten 2:
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
1 Stück Umlenkrolle, klappbar, einrollig,
für eine Zugkraft von 32 kN

2 Stück Rundschlingen DIN EN 1492-2
oder gleichwertig , Polyester, Tragfähigkeit 40 kN, Nutzlänge 2 m

1 Stück Rundschlinge DIN EN 1492-2 oder gleichwertig, Polyester, Tragfähigkeit 40 kN, Nutzlänge 4 m

3 Stück Schäkel DIN 82101 A 4 oder
gleichwertig
Nicht im Kasten gelagert:

30 m Seil, Ø 11,5 mm, mit Lasthaken,
auf Handhaspel
1
Kettenzug 3t
Manueller Kettenzug (Ratsche), Tragfähigkeit 3000 kg
1
Kettenzug 10t
Manueller Kettenzug (Ratsche), Tragfähigkeit 10000 kg
1
Motorsäge
Dolmar® PS-5105 C oder gleichwertig mit:
1
elektr. Motorsäge

Schnittlänge 38 cm, Kette 3/8“

Dolmar® Rescueset 3tlg für PS-5105
(Schnitttiefenbegrenzer, Bohrschiene,
RescueCut-Kette)

Kombibehälter für 5 Liter Motorfertiggemisch ASPEN® oder gleichwertig und 2
Liter handelsüblichen Kettenschmieröl,
Fabrikat Husqvarna® oder gleichwertig,
mit Sicherheitsauslaufrohr und Füllstop,
GGVS, L x B x H 300 x 150 x 330 mm³

1 Gebinde á 5 Liter Motorfertiggemisch
ASPEN® oder gleichwertig

1 Gebinde á 5 Liter Kettenschmieröl
Dolmar® ES-39 TLC1,2 oder gleichwertig
mit:

2
Schnittschutzjacke
Schnittlänge 35 cm, Kette 3/8“
Forst-Vollschutz nach EN 381 Teil 11, Kl.1,
mit zusätzlichem Schnittschutz im Bauchbereich oder gleichwertig, Größe 54/56
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2
Schnittschutzhosen
DIN EN 381 Teil 5, Typ C oder gleichwertig,
Größe XL
2
Forsthelme mit Visier und Ohrenschutz
Nach DIN EN 397, 352 und 1731 oder
gleichwertig
1
Leckstopfen (Satz)
1 Satz Tankdichtungspfropfen, DIN 14555
oder gleichwertig aus Weichholz 300 mm,
mit unterschiedlichen Durchmessern:
1
Material für Lecksicherung

je 3 Stück Duchmesser 90/25 mm

Durchmesser 60/10 mm

6 Stück Durchmesser 30/10 mm

in einem Sack verpackt
Satz Tankdichtungskeile aus Weichholz mit:

20 Stück

verpackt im Sack
24
Pallholz
Pallholz II, Multiplex Buche 500*195*75mm³
16
Hartholzkeile

4 Stück Hartholzkeil 400 x 80 x 80 mm

4 Stück Hartholzkeil 350 x 95 x 35 mm

4 Stück Hartholzkeil 200 x 80 x 20 mm

4 Stück Hartholzkeil 120 x 40 x 20 mm
Brandbekämpfung
Stück
Bezeichnung
Bemerkungen
4
B-Schlauch Tragekörbe
Schlauchtragekorb B nach DIN 148271:2015-09 STK-B oder gleichwertig, zur Aufnahme von 2x20 m B-Druckschlauch.
6
C-Schlauch in Tragekörbe
Schlauchtragekorb C nach DIN 148271:2015-09 STK-C oder gleichwertig, zur
Aufnahme von 3x15 m C-Druckschlauch.
6
A-Schlauch (5m)
Druckschlauch A110-5-KL1-K DIN
14811/A2:2014-08 oder gleichwertig, mit
Beschriftung "Feuerwehr Hamburg"
6
A-Schauch (20m)
Druckschlauch A110-20-KL1-K DIN
14811/A2:2014-08 oder gleichwertig, mit
Beschriftung "Feuerwehr Hamburg"
20
B-Schlauch (20 m)
Druckschlauch B75-20-KL1-K-L2 DIN
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Datum
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14811/A2:2014-08 oder gleichwertig, mit
Beschriftung "Feuerwehr Hamburg"
30
C-Schlauch (20 m)
Druckschlauch C52-15-KL1-K-L2 DIN
14811/A2:2014-08 oder gleichwertig, mit
Beschriftung "Feuerwehr Hamburg"
6
F-Schlauch (20 m)
Druckschlauch F150 oder gleichwertig, mit
Beschriftung "Feuerwehr Hamburg"
4
D-Schläuche (15m)
Druckschlauch D25-15-KL1-K-L2 DIN
14811/A2:2014-08 oder gleichwertig, mit
Beschriftung "Feuerwehr Hamburg"
8
Hohlstrahlrohre C
Automatisches Hohlstrahlrohr C Leader®
"Hamburg Force" oder gleichwertig
8
Hohlstrahlrohre B
Automatisches Hohlstrahlrohr B Leader®
Jetmatic PA oder gleichwertig mit Doppelhandgriff
8
Stützkrümmer B
DIN 14368:2015-01 oder gleichwertig
2
Kombinations-Schaumrohre
Kombinationsschaumrohr AWG® S4/M4
DIN 16712-3:2015-12 oder gleichwertig
2
D-Strahlrohr
Mehrzweckstrahlrohr Größe DM
DIN EN 15182-3:2010-04 oder gleichwertig
6
Verteiler CBC
Verteiler, Größe B-CBC
DIN 14345:2012-05 oder gleichwertig mit
Übergangsstück B-C
4
Übergangsstücke F-A
Übergangsstück Größe F=150 mm auf
A=110 mm
4
Übergangsstücke A-B
Übergangsstück Größe A=110 mm auf
B=75 mm, DIN 14343:1986-11 oder gleichwertig
8
Übergangsstücke B-C
Übergangsstück Größe B=75 mm auf C=52
mm, DIN 14342:1986-11 oder gleichwertig
4
Übergangsstücke C-D
Übergangsstück Größe C=52 mm auf D=25
mm, DIN 14341:1986-11
1
Fog Nail Set
Fognail® Komplettset III, in Feuerwehrbox
XL nach DIN 14880 oder gleichwertig
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Datum
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2
Hydroschilder Größe B
Wasserdurchfluss 1400/1700 l/min, Wurfhöhe 9/11 m, Wurfbreite 25/32 m bei 5/8 bar
3
Kleinlöschgerät
Hydrex® Power System 3610F oder gleichwertig, bestehend aus:

Hydrex®-Power-Gerät oder gleichwertig
und 10 Füllungen

Hydrex® a` 50g oder gleichwertig
3
Pulverlöscher, 12 kg
Pulverlöscher PG (ABC-Pulver) nach EN3
oder gleichwertig, 12 kg
2
CO2 Löscher, 5 kg
CO2-Feuerlöscher nach EN3 oder gleichwertig, 5 kg
2
Pulverlöscher 50kg, fahrbar
Löscher nach EN 1866: Gloria®, Modell P
50 G oder gleichwertig
1
CO2 Löscher 50 kg, fahrbar
Löscher nach EN 1866: Gloria®, Modell
CF50 oder gleichwertig
8
Kupplungsschlüssel ABC
Kupplungsschlüssel ABC
DIN 14822-2:2015-01 oder gleichwertig
Stahl, mit Kältehandschutz
2
Kupplungsschlüssel F
Kupplungsschlüssel F
10
Schaummittelkanister
Kanister (Schaummittelkanister) nach DIN
14452:2010-08 oder gleichwertig mit:

20 Liter Sthamex® Mehrbereichsschaummittel F15 oder gleichwertig
2
Zumischer
Zumischer Z 4 R mit integriertem Tragegriff
2
Ansaugschlauch
Ansaugschlauch für D-Zumischer, 1,5m
lang, einseitig mit D-Storzkupplung, DIN
14819 oder gleichwertig
3
Hebelschlauchbinde Größe C 52
Für C-Schlauch
3
Hebelschlauchbinde Größe B 75
Für B-Schlauch
3
Hebelschlauchbinde Größe A 110
Für A-Schlauch
4
Seilschlauchhalter
Typ BF Hamburg oder gleichwertig, zweifach abgenähter Gurt mit Karabiner und
Öse. Länge 820 mm, Farbe gelb mit Reflexstreifen silber, ca. 260g
2
Wasserwerfer mobil
Siehe BV Abschnitt 7.1.4
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Datum
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Atemschutz
Stück
Bezeichnung
Bemerkungen
12
Doppel PA (Doppelflaschen - Pressluftatmer)
Wird durch Auftraggeber beigestellt
40
Atemschutzmaske für PA
Wird durch Auftraggeber beigestellt
75
Atemschutzfilter
Kombinationsfilter Typ Dräger X-plore® RD
40, 1140 A2B2E2K2Hg-P3 R D
24
Reserveatemluftflaschen
Dräger Druckluft 6,8l 300bar CFK (fullcomposite) oder gleichwertig
4
Atemschutzüberwachungstafeln
Dräger REGIS® 300 Überwachungstafel oder gleichwertig
30
Brandfluchthauben
Brandfluchthaube Dräger Parat® 5510 EN
403:2004 oder gleichwertig:
2
Ausrüstungstasche Sicherungstrupp

Universalgröße

Filter: Kombinationsfilter CO P2 gegen
toxische Brandgase, Dämpfe und Partikel

Dazu Mehrzweckleinenbeutel leuchtorange nach DIN 14920:2014-02 oder
gleichwertig und dazu gehörige Tragleine
Sicherungstrupptasche Typ FWHH bestehend aus:

1 Tasche Dräger® RPS 3500 oder
gleichwertig mit: 1 Stück Druckminderer
mit Manometer und Warneinrichtung, 1
Stück Mitteldruckleitung, 3m, mit YStück und Entlastungskarabiner

1 Atemluftflasche CFK, 6,8l, 300 bar

1 Lungenautomat PSS90 (siehe PA)

1 Dräger® PSS-Rettungshaube oder
gleichwertig

1 Rettungstuch EN 1865 oder gleichwertig, mit 2 Karabinern HMS DIN EN
362 mit Dreiwegeverschluss
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Datum
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
1 Rettungsschere rescue-tec® „Köln“
oder gleichwertig

2 Holzkeile rescue-tec® 3D,
120x40x25 mm, mit 1 Steigung 1-25
mm und 1 Steigung 20-40 mm

2 Bandschlingen 1500 mm, gelb,
Seriennummer als QR-Code
Beleuchtung
Stück
Bezeichnung
Bemerkungen
10
Kabeltrommeln, 400 Volt
Leitungsroller DIN 14680 - A1 – 5 x 2,5 -45,
500V Form A1 mit Leitung oder gleichwertig
4
Kabeltrommeln, 240 Volt
Leitungsroller DIN 14680 - A1 – 3 x 2,5 -45,
250V Form A1 mit Leitung oder gleichwertig
4
Scheinwerfer
Flutlichtstrahler Meister® LED 130 AC FW
oder gleichwertig, Gehäuse aus Alu-Druckguss, Aufsteckrohr für 30 mm Ø Zapfen und
Gelenkstück
2
Stativ
Teleskop-Dreibeinstativ mit Aufsteckzapfen
C, DIN 14640 oder gleichwertig, plus Aufnahmebrücke für 2 1.000 Watt Scheinwerfer, mit 2 Aufsteckzapfen 30 mm Ø nach
DIN 14640 oder gleichwertig, plus Abzweigstück 230V, aus Pressstoff, druckwasserdicht, 1 Zugang, 3 Abgänge; je mit BajonettVerschlussdeckel
9
Steckdosenverteiler / Adapter

5 Stück Abzweigstück 230V, aus Pressstoff, druckwasserdicht, 1 Zugang, 3 Abgänge; je mit Bajonett-Verschlussdeckel

2 Stück Übergangsstück 400V auf
230V, bestehend aus CEE-Stecker
400V 16A, IP68 nach DIN 60309 oder
gleichwertig

2 Stück Personenschutzleitung PRCDS, nach DIN VDE 0661:1998-04 (THWVersion) oder gleichwertig
4
Handscheinwerfer
CEAG® SEB 8 (+Ladegerät), nach DIN
14642:2003-09 oder gleichwertig
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für die
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Handlampen
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Datum
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Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
Wolf® LYR-50 oder gleichwertig, gewinkelt
LED 3 W, Lichtstrom 80 Lumen, Schutzklasse II 2GD T85°C Ex ib IIC T4 tD A21.
(LxBxH) 60x80x195 mm, ca. 380 g, Ladeschale und Steckernetzteil 230V oder
12/24V Ladekabel
1
Powermoon

Powermoon LEDMOON® 2000 oder
gleichwertig, Beschriftung „Feuerwehr
Hamburg“

Powermoon Fiberjack® Standard Stativ
mit Abspannset oder gleichwertig

GFK Transportkoffer
Be- und Entlüftung
Stück
1
1
Bezeichnung
Bemerkungen
Be- und Entlüftungsgerät
Be- und Entlüftungsgerät, MSA Auer® oder
gleichwertig wie folgt:
Zubehör für Be- und Entlüftungsgerät

korrosionsgeschützte, verzinkte Ganzstahlkonstruktion, RAL 3000 lackiert, mit
2 Tragegriffen und Standkufen

Leistung ca. 10 000 m³/h, mit ex-geschütztem Drehstrommotor 380 V/2,6
kW, 2800 U/min, mit Hochleistungsventilator und Schutzsieb, Stecker ATEX
380 V/16 A 5 P mit Schutzkappe und
Motorschutzschalter direkt am Gerät.

Abmessungen:(LxBxH) 400x525x570
mm, ca. 52 kg

Verlängerungskabel
Zubehör passend zu o.g. Gerät:

2 Drucklutten á 20 m

2 Spirallutten (Druck/Saug), á 5m

4 Kunststoffverbindungsschellen

2 Vorsatzflanschhauben

1 Umpolkabel, ex-geschützt
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Feuerlöschboot „LB 40“
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:
209
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
Funkausrüstung
Stück
Bezeichnung
Bemerkungen
6
Tragbare Funkgeräte
Typ McMurdo oder gleichwertig. Siehe auch
BV Abschnitt 9.1.2.4
8
Digital – Funkgeräte (MRT)
Typ SRG 9000 oder gleichwertig. Siehe
auch BV Abschnitt 9.1.2.5
3
Funktelefone
Typ PTCarPhone 5 oder gleichwertig. Siehe
auch BV Abschnitt 9.1.2.6 (2)
5
Tragbare Digitalfunkgeräte
Sepura HRT, aktuelles Modell oder gleichwertig wie folgt:
Profile:
2x Führung
2x Normal BS/TH
1x Repeaterfunktion
Zubehör:
5 Reserveakkus
1 Ladestation 230V für 6 HRT und 6 Akkus
Gefahrgut
Stück
Bezeichnung
Bemerkungen
1
Gaswarngerät
MSA Gasmessgerät Altair 5X oder gleichwertig mit Sensorik für CO; CO2; O2; Ex;
H2S; CL2 incl Zubehör
1
Gaswarngerät mit Verlängerungssonde
MSA Gasmessgerät Altair 5X oder gleichwertig mit Sensorik für CO; CO2; O2; Ex;
H2S; CL2 incl Zubehör und Probennahmesystem
1
Kalibrierstation
Kalibrierstation für Gaswarngerät (Handgeräte, für o.g. Geräte
1
Druckluftmembranpumpe
Druckluftmembranpumpe ex geschützt gem.
ATEX-RiLi 94/9, Typ DL40-SA-ZTTU oder
gleichwertig , mit Langsamanfahrventil und
10m Druckluftzuleitung.
Zubehör:

2 x 25m Druckluftzuleitung
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1
Fassschlüssel
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210
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU

1 Druckminderer 200/300bar

1 Sauglanze, Edelstahl, 1m

1 Saugschlauch DN12 mineralölbeständig, 3m, einseitig mit Storzkupplung D

1 Saugschlauch DN20 Ringwellenschlauch Edelstahl, 3m, einseitig mit
Storzkupplung D

3 Saugschläuche DN20 Ringwellenschlauch Edelstahl, 3m, beidseitig mit
Storzkupplung D
Universelle Ausführung
Fremdlenzen
Stück
1
Bezeichnung
Bemerkungen
Auffangbehälter für Gefahrgut
ALCRYN®
Faltbehälter 3000 l, offen, Fa. Faltsilo® oder
gleichwertig, Anschluss Storz C, Ø 2600
mm, Packmaß (LxØ) 600x450 mm, ca. 22
kg. Kompatibilität zum Steuergerat Fa. Vetter® oder gleichwertig muss gegeben sein.
Zubehör:

1 Füllschlauch 1,5bar, blau,

5m mit Entlüftungsstecker
4
Kleine Tauchpumpe
Firma Grindex, Typ Minette oder gleichwertig. Siehe auch BV Abschnitt 7.1.3
5
Große Tauchpumpe
Firma Grindex, Typ Major oder gleichwertig.
Siehe auch BV Abschnitt 7.1.3
2
Schlammpumpe
Firma Grindex, Typ Senior oder gleichwertig. Siehe auch BV Abschnitt 7.1.3
1
Zubehör für Tauchpumpen
Siehe BV Abschnitt 7.1.3
Leinen und Werkzeug
Stück
12
Bezeichnung
Bemerkungen
Feuerwehr Arbeitsleinen
Mehrzweckleine A 20 H DIN 14920:1999-02
oder gleichwertig, in Mehrzweckleinenbeutel
DIN 14921:2014-02 oder gleichwertig einschl. Tragleine
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Datum
: 22.06.2016
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12
Feuerwehrleinen
Feuerwehrleine FL 30-H DIN 14920 oder
gleichwertig, in Mehrzweckleinenbeutel DIN
14921:2014-02 oder gleichwertig einschl.
Tragleine
4
Flammtrutzleinen
Rettungsleine Flammtrutz orange, 30m
mit zugehörigem Leinenbeutel
und Karabinerhaken C120, DIN 5299 oder
gleichwertig, 120x11 mm, aus verzinktem
Stahl, birnenförmig
20
Rundschlingen
Rundschlinge DIN EN 1492-2 oder gleichwertig:
 4 x Umfangslänge 1,10 m (Nutzlänge
0,55 m), Tragkraft 1 t
 4 x Umfangslänge 2 m (Nutzlänge 1 m),
Tragkraft 1 t
 4 x Umfangslänge 8 m (Nutzlänge 4 m),
Tragkraft 3 t
 4 x Umfangslänge 8 m (Nutzlänge 4 m),
Tragkraft 6 t
 4 x Umfangslänge 8 m (Nutzlänge 4 m),
Tragkraft 8 t
10
Anschlagseile
Nach DIN 3060 oder gleichwertig, 16mm
 2x1m
 2 x 2,5 m
12
Zurrgurte, zweiteilig mit Ratsche

2x5m

2 x 10 m
Nach DIN EN 12195-2 oder gleichwertig:



22
Schäkel
4 Stk. 35mm breit, 8m lang, 2000 daN,
mit Karabinerhaken
4 Stk. 36mm breit, 6m lang, 2000 daN,
mit Triangelhaken
4 Stk. 50mm breit, 8m lang, 5000 daN,
mit Triangelhaken
Nach DIN 82101 oder gleichwertig:

10 x Anschlagschäkel für Rundschlingen, Tragkraft 6500 kg
Nach DIN 14555 oder gleichwertig, Schäkel
geschweift:

4 x 9,5 t Tragkraft
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

1
Werkzeugsatz Grundwerkzeug
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212
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
4 x 12 t Tragkraft
4 x 17 t Tragkraft
2 Grundwerkzeugkisten, Ausführung BF HH
oder gleichwertig bestehend aus:
1 Aluminiumkasten, stapelbar, für Feuerwehrgeräte, DIN 14880:2007-06 oder gleichwertig; Kasten Typ 3, 3 Griffe, (LxBxH)
600x400x150mm, ca. 5,1 kg, mit spritzwasserfest schließendem Deckel, mit Plombiervorrichtung. Ausgestattet mit Inlay der Elbe Werkstätten Hamburg, Nr. 12 oder gleichwertig.
1 Aluminiumkasten, stapelbar, für Feuerwehrgeräte, DIN 14880:2007-06 oder gleichwertig; Kasten Typ 4, 3 Griffe, (LxBxH)
400x300x150mm, ca. 3,3 kg, mit spritzwasserfest schließendem Deckel, mit Plombiervorrichtung. Ausgestattet mit Inlay der Elbe Werkstätten Hamburg, Nr. 13 oder gleichwertig.
Inhalt der beiden Kästen jeweils mit 1 Stück:



FORMAT Abbrechklinge 18mm a 10 Stk
für Cuttermesser, Herst.Nr. 73450005 oder gleichwertig
FORMAT Cuttermesser mit Drucktaste
18mm, Herst.Nr. 73430010
FORMAT Handsägeblatt HSS-Bi-Metall
300mm 24Z, Herst.Nr. 4317784079310
oder gleichwertig

FORMAT Metallsägebogen 300mm, Alu,
Herst.Nr. 4317784475518 oder gleichwertig

GEDORE ECK-ROHRZANGE ECKSCHWEDE®, größe 1.1/2, Herst.Nr.
6438230 oder gleichwertig
GEDORE EINMAULSCHLÜSSEL 60P,
Größe 8", verstellbar, phosphatiert,
Herst.Nr. 6380640 oder gleichwertig
GEDORE Fäustel Hickorystiel (20 H),
2000g, Herst.Nr. 8632700 oder gleichwertig
GEDORE FLACHMEISSEL 8-kant, 97250, Herst.Nr. 20046666 oder gleichwertig



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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU

GEDORE RING-MAULSCHLÜSSELSATZ, 20-teilig, Herst.Nr. 6013060 oder
gleichwertig

GEDORE Schlosserhammer Eschenstiel (4 E) 500g, Herst.Nr. 8586680 oder
gleichwertig
GEDORE Splinttreiber 119-4, Herst.Nr.
8759020 oder gleichwertig
GEDORE STECKSCHLÜSSEL-SATZ
1/2" 23-teilig, Herst.Nr. 2545837 oder
gleichwertig














KNIPEX Alligator Wasserpumpenzange
250mm, Herst.Nr. 8801250 oder gleichwertig
KNIPEX Flachrundzangen mit Schneide
(Storchschnabelzangen), VDE, 200mm,
Herst.Nr. 2616200 oder gleichwertig
KNIPEX Kneifzange, 250mm, Herst.Nr.
5000250 oder gleichwertig
KNIPEX Kombizange, VDE, Herst.Nr.
0306180 oder gleichwertig
KNIPEX Seitenschneider, VDE,
Herst.Nr. 7006180 oder gleichwertig
KNIPEX Universal-Gripzange 250mm,
Herst.Nr. 4004250 oder gleichwertig
Peddinghaus Nageleisen "BIBER BAR
XL 18", 455mm oder gleichwertig
PRIMAT Taschenrollbandmaß Rubber
Ivory, 16mm, 3m lang, Herst.Nr.
34052003 oder gleichwertig
Schaltschrankschlüssel Universal SuB,
Fa. Kistenpfennig Nr. 5055880005 oder
gleichwertig
Schutzbrille Bollé TARGA TAPSI,
Herst.Nr. 3660740002411 oder gleichwertig
Wera 3950 PKL/9 Winkelschlüsselsatz,
metrisch, Edelstahl, Herst.Nr.
05022720001 oder gleichwertig
Wera 919 PH Winkelschraubendreher,
PH1+2, Herst.Nr. 05017205001 oder
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Feuerlöschboot „LB 40“
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












Seite
:
214
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
gleichwertig
Wera 920 A Winkelschraubendreher
Schlitz, 5,5 + 5,5 mm, Herst.Nr.
05017410001 oder gleichwertig
Wera Schraubendreher Kreutzschlitz
PH1x 80mm rostfrei, Herst.Nr.
05032021001 oder gleichwertig
Wera Schraubendreher Kreutzschlitz
PH2x100mm rostfrei, Herst.Nr.
05032022001 oder gleichwertig
Wera Schraubendreher Kreutzschlitz
PH3x150mm rostfrei, Herst.Nr.
05032023001 oder gleichwertig
Wera Schraubendreher Schlitz
4,0x0,8x100mm, Herst.Nr.
05110004001 oder gleichwertig
Wera Schraubendreher Schlitz Kraftform
6,5x1,2x150mm, Herst.Nr.
05032005001 oder gleichwertig
Wera Schraubendreher Schlitz Kraftform
8 x1,2x175mm, Herst.Nr. 05032006001
oder gleichwertig
Wera SPKL TORX® BO Winkelschlüssel, TX 15, Herst.Nr. 05024304001 oder
gleichwertig
Wera SPKL TORX® BO Winkelschlüssel, TX 20, Herst.Nr. 05024306001 oder
gleichwertig
Wera SPKL TORX® BO Winkelschlüssel, TX 25, Herst.Nr. 05024308001 oder
gleichwertig
Wera SPKL TORX® BO Winkelschlüssel, TX 27, Herst.Nr. 05024310001 oder
gleichwertig
Wera SPKL TORX® BO Winkelschlüssel, TX 30, Herst.Nr. 05024312001 oder
gleichwertig
Wera SPKL TORX® BO Winkelschlüssel, TX 40, Herst.Nr. 05024314001 oder
gleichwertig
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1
Werkzeugsatz „E- Werkzeug“
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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU

Wera SPKL TORX® BO Winkelschlüssel, TX 45, Herst.Nr. 05024316001 oder
gleichwertig

Wera VDE-Schraubendreher Schlitz
160i 2,5x0,4x 80mm, Herst.Nr.
05006100001 oder gleichwertig
1 Kunststoffkiste, (LxBxH) 400x300x130mm
mit Schnappdeckel und Handgriff an der
Längsseite
Inhalt der Kiste mit jeweils 1 Stück:


Isolierband
Kombizange, isoliert; 185 mm


Maulschlüssel 10 mm, isoliert
Maulschlüssel 13 mm, isoliert


Maulschlüssel 15 mm, isoliert
Schrauberdreher isoliert; Kreuz ;
PH Gr.3


Schraubendreher isoliert; Kreuz ;
PH Gr.2 x 100
Schraubendreher isoliert; Kreuz ;
PH GM x 80
Schraubendreher isoliert; Schlitz; 3,0 x
0,5 x 80
Schraubendreher isoliert; Schlitz ; 4,0 x
0,8 x 100
Schraubendreher isoliert; Schlitz;
4,5x0,6x150
Schraubendreher isoliert; Schlitz;
6,0x1,0x150
Schraubendreher isoliert; Schlitz;
10x1,6x200
Seitenschneider isoliert; 160 mm


Sicherungsziehhandschuh bis 1000 V
Signierstift

Spannungsprüfer zweipolig ; VDEgeprüft

Warntafel "Vorsicht Elektroarbeiten"






1
Werkzeugsatz Gas / Wasser
1 Kunststoffkiste, (LxBxH) 400x300x130mm
mit Schnappdeckel und Handgriff an der
Längsseite
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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
Inhalt der Kiste mit jeweils 1 Stück:
1
Werkzeugsatz „Verbrauchsmittel“

Densoflex-Abdichtbinde; Petrulatumband, 50 mm breit, 10 m Rollenlänge

Dichtstopfen, Satz aus Holz


Eckrohrzange 1 1/2 "
Flachmeißel 200 mm lang

Flachmeißel 400 mm lang


Gummihammer A400S
Spitzmeißel, 400 mm lang


Teflonband, Rolle
Vorschlaghammer, 2 kg

Schraubendreher


Endlosschlauchschelle, 5 m
Kraftschneider
1 Kunststoffkiste, (LxBxH) 400x300x130mm
mit Schnappdeckel und Handgriff an der
Längsseite
Inhalt der Kiste mit jeweils 1 Stück:











Gitterfolie, Kunststoff, 2 m X 3
Bindedraht, Rolle, Ø 2 mm, 50 m Rollenlänge
Gewebeklebeband, 50 mm, 30 m Rollenlänge
100 Stück Kabelbinder, 360 mm
100 Stück Nägel, verzinkt mit Senkkopf,
40 mm, DIN EN 10230-1 oder gleichwertig
100 Stück Nägel, verzinkt mit Senkkopf,
120 mm, DIN EN 10230-1 oder gleichwertig
100 Stück Leichtbauplattennägel, verzinkt 70 mm, DIN EN 10230-1 oder
gleichwertig
100 Stück Spanplattenschrauben, 5x 50
mm, "Spax" oder gleichwertig
100 Stück Spanplattenschrauben, 3x 10
mm, "Spax" oder gleichwertig
Putzlappen, Satz (4 Stück)
Multifunktionsöl-Sprühdose WD-40, 200
ml
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1
Werkzeugkiste, leer
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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
1 Aluminiumkasten, stapelbar, für Feuerwehrgeräte, DIN 14880:2007-06 oder gleichwertig; Kasten Typ 3, 3 Griffe, (LxBxH)
600x400x150mm, ca. 5,1 kg, mit spritzwasserfest schließendem Deckel, mit Plombiervorrichtung.
1
Akkuschrauber mit Zubehör

Bosch® Akkuschrauber GSR 18 VE-2Li
inkl. Ladegerät 230V und 1 Ersatz-Akku
(Li), 4,0 Ah oder gleichwertig

1 Bitsatz, z.B. WERA® Sortiment ¼, 61tlg. Für Schlitz-, Kreuzschlitz-, Innensechskant- und TORX®-Schrauben, oder gleichwertig

1 Spiralbohrer-Satz HSS-R 1-13,0mm
geschl. BOSCH, oder gleichwertig

1 Holzspiralbohrer-Set BOSCH 310mm, oder gleichwertig
1
Vorschlaghammer
Vorschlaghammer A 5 S nach DIN 1042 oder gleichwertig
1
Bolzenschneider groß
Bolzenschneider, Länge 910mm, Schneidleistung d=13mm, mit auswechsel- und
nachstellbaren Messern aus Chrom-Vanadium-Stahl
1
Eisensäge
Eisensäge PRIMAT® oder gleichwertig
Blattlänge 300mm, Bügelstärke 25 x 14
mm, aus Aluminiumdruckgussprofil
2
Nageleisen
Nageleisen, eine Seite Hebelschneide, andere Seite gebogener Kopf mit Nagelklaue,
600 mm lang.
4
Besen
Stoßbesen, 400mm Breite, mit Stiel
2
Handhaken
Kreuzhacke 3,5 kg nach DIN 20109,
schwarz lackiert, Länge 950 mm
4
Schutthacken
Dunghacke mit 4 Zinken, schwarz lackiert,
Länge 1350 mm
4
Schaufel
Sandschaufel (Holsteiner Schaufel) nach
DIN 20120: Stahlblech, schwarz gepulvert,
Blattmaß 270x250 mm, Stiel Buche, Länge
1300 mm, ca. 1,8 kg.
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2
Sackhaken
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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
handelsüblich
Sonstige Ausrüstung
Stück
1
Bezeichnung
Bemerkungen
Einstiegs-Sicherungsgerät

1 ROLLGLISS® TOP/R 350
AG6350ST21, nach EN 341 / 1496,
oder gleichwertig
1
100
2

1 Evakuierungs-Hüftgurt, Gurtband
EN1498 Klasse B

1 Haltegurt PRO, Größe XL

1 geflochtenes Kernmantelseil Ø 9,5
mm, Länge 30 m für System Rollgliss

1 geflochtenes Kernmantelseil Ø 9,5
mm, Länge 60 m für System Rollgliss

1 Transportkoffer aus Aluminium
Dreibock, tragbar
EN 795 oder gleichwertig, Aluminium, 500
kg Tragkraft, verstellbar, mit Handwinde, in
Transporttasche
Wolldecken
handelsüblich
Schaufeltragen

Schaufeltrage DIN EN 1865 oder gleichwertig, Typ Ultra SCOOP
STRETCHER®

Passende Haltegurte

Passendes Kopf-Fixierset
2
Bergetuch
Rettungstuch EN 1865 oder gleichwertig,
mit Tragetasche
7
Ölanzüge (Regenschutz)
Wasserdicht nach EN 343 3,1 oder gleichwertig:
HellyHansen® Highliner (Jacke/Hose) oder
gleichwertig in Flour Orange, auf der Rückenseite der Jacke Aufdruck „Feuerwehr
Hamburg“, oder gleichwertig, in den Größen:

1x M

2x L

2x XL
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
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Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
2x 2XL
2 Paar
Gummistiefel Größe 42/43
Schaftstiefel DIN EN 20345:2012:04 S5 oder gleichwertig
2 Paar
Gummistiefel Größe 45/46
Schaftstiefel DIN EN 20345:2012:04 S5 oder gleichwertig
2
Wathose Größe 42/43
Wathose, DIN EN 345 S5 oder gleichwertig,
aus PVC mit angearbeiteten Schutzstiefeln
mit Stahlkappe und durchtrittsicherer Sohle,
verstellbare Träger
2
Wathose Größe 45/46
Wathose, DIN EN 345 S5 oder gleichwertig,
aus PVC mit angearbeiteten Schutzstiefeln
mit Stahlkappe und durchtrittsicherer Sohle,
verstellbare Träger
Chemiekalienschutzhandschuhe
EKASTU®, DIM EN 374:2003-12 Kat III. DIN
EN 388:2003-12; Abriebfestigkeit 4, Schnittfestigkeit 1, Weiterreißkraft 2, oder gleichwertig, Durchstichkraft 1, Farbe grün, vollbeschichtet, Baumwollinnenfutter. Größe 10
4 Paar
1
1
Alu-Strickleiter, groß
Alu-Strickleiter, klein

2 x Länge 28 cm

2 x Länge 35 cm
Kletter-Fix® Kompakt-A 8 oder gleichwertig:

GS-zertifiziert nach ZH 1/368 (BGI 368)

Länge 8 m

Packmaß (LxBxH) 330x200x190 mm,
ca. 6,8 kg
Kletter-Fix® Kompakt-A 5 oder gleichwertig:

GS-zertifiziert nach ZH 1/368 (BGI 368)

Länge 5 m,

Packmaß (LxBxH) 330x20x190 mm, ca.
4,7 kg
1
Lecksegel 1
Lecksegel, groß (6m), Ausführung A Deutsche Marine, V4A, TKZ 621 100 oder
gleichwertig
1
Lecksegel 2
Lecksegel, klein (4m), Ausführung B Deutsche Marine, V4A, TKZ 621 200 oder
gleichwertig
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Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
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Seite
:
220
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
2
Schleifkorbtragen
Korbtrage ultraBASKET STRETCHER® oder gleichwertig mit Abseilspinne
1
Marinetrage
RollUP® RL 2000RX-V03 Kohlbrat & Bunz,
für horizontale und vertikale Rettung, oder
gleichwertig
3
Absturzsicherung
3 Sätze, bestehend aus:
4
Steckleiter

1 Auffanggurt, Petzl® Newton Fast Jak
oder gleichwertig, Gr. 2, mit RFID-Chip
und Beschriftung „Feuerwehr Hamburg“

1 Dynamikseil Edelrid® 60m oder gleichwertig, Ø 11 mm

10 Bandschlingen 800 mm, schwarz,
Seriennummer als QR-Code

2 Bandschlingen 1500 mm, gelb, Seriennummer als QR-Code

Karabiner HMS DIN EN 362 mit Dreiwegeverschluss oder gleichwertig, mit
Seriennummer, im Transportbeutel

1 Tragesack

1 Satz Prüfnachweise

1 Stückliste

3 Steckleiter-Oberteile, Typ Haca® oder
gleichwertig, DIN EN 1147-LM, ca 9,7
kg

1 Steckleiter-Unterteil, Typ Haca® oder
gleichwertig2, DIN EN 1147-LM, ca. 9,2
kg

1 Steckleiter-Verbindungsteil LM, Typ
Haca® oder gleichwertig2
1
Leinenschussgerät
Nautilus Rescue 230 mit Zubehör, gem. EC
96/98 und DNV oder gleichwertig
25
Rettungswesten (silber für PA Träger)
Secumar 40 SF nach DIN 399 oder gleichwertig mit eingenähtem Transponder. Siehe
auch BV Abschnitt 3.2.3
30
Rettungswesten rot
Nach DIN EN ISO 12401 und 12402,
Secumar® Feuerwehr Survival 275 FW Harness oder gleichwertig, mit eingenähtem
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Seite
:
221
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
Transponder. Siehe auch BV Abschnitt
3.2.3
20
Öladsorptionsschläuche
Microsorb® SH 200 / WB 13 B oder gleichwertig, 3 m Länge
6
Chemikalienschutzanzug (CSA)
Trellchem® EVO type CV-ET Modell Hamburg oder gleichwertig in Größe XL für Körperlängen von 195 cm +- 10 cm, Lagerung
in Taschen, Abmessungen ca. BxTxH
50x80x40 cm
6
Baumwollunterwäsche für CSA
Isotemp® Unterwäsche Modell Bergbau oder gleichwertig, Flammenschutz-Unterwäsche aus Doppelhenkelfrottee DIN 23320 oder gleichwertig
6
Baumwollsocken für CSA
LHD® DK11065 Wollsocken oder gleichwertig, schwer, marine
6
Baumwollhandschuhe für CSA
handelsüblich
6
Schnittschutzhandschuhe
Interspiro® Kevlar Außenhandschuh NFPA
Zulassung Jumbo oder gleichwertig
6
Atemschutzmasken Interspiro mit Funkmodul für Digitalfunk
S-ESA Maske mit Schnellanschluss incl.
SpiroCom wired und PTT Adapter oder
gleichwertig
6
Arbeits- und Überlebensanzüge
Nach EN ISO 15027 (Rettungsanzug mit
Kälteschutzklasse D, in Verbindung mit Rettungsweste) oder gleichwertig, IMO/SOLAS
als 1 Std. Rettungsanzug:

Nautilus® Sea Wind mit S5 Sicherheitsstiefel, in den Größen 2 x L, 2 x XL,
2 x XXL
6
Neoprenhauben
Passend zu Nautilus® Sea Wind oder
gleichwertig
6
Neoprenhandschuhe
Passend zu Nautilus® Sea Wind oder
gleichwertig
6
Wasserrettungshelme
GECKO® HEAD Gear mit Modul für Digitalfunk oder gleichwertig
1
Wasserrettungslift
Fabr. Moje® M1 oder gleichwertig. Siehe
auch BV Abschnitt 3.2.3
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Seite
:
222
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
2
Rettungsbrook
Siehe BV Abschnitt 3.2.3
1
RLS Rescue Star
Siehe BV Abschnitt 3.2.3
1
Internationaler Landanschluss Wasser
inkl. Festkupplung C/52 2“ nach DIN 86201
oder gleichwertig
1
Rettungsbrett
Spinboard, z.B. Laerdal BaXstrap® oder
gleichwertig, mit Beststrap Fixierspinne
1
Wärmebildkamera
Dräger UCF® 9000 oder gleichwertig, mit
Tragegurt, Handsicherungsschlaufe, Li-Ionen-Akku (ex-geschützt) und Ladekonsole.
1
Handmegaphone
Leistung max. 25W, Reichweite bis 1000m,
batteriebetrieben
1
Sackkarre

Maße (B/H): 580 x 1300 mm

Tragkraft: 300 kg

Schaufelbreite: 480 mm

Schaufeltiefe: 300 mm

Räder (Rollenlager) in Vollgummibereifung
Medizinprodukte für den Rettungsdienst
11.12
(1)
Die nachfolgend aufgeführten Medizinprodukte werden vom Auftraggeber beigestellt:
Medizinprodukte
Stück
Bezeichnung
Typ / Ausführung
1
Krankentrage
Modell 4002 /Hamburg
1
Tragengestell
Modell 4002 /Hamburg
1
Medumat Beatmungsgerät
Standard 2
1
Absauggerät
Accuvac Pro
1
Defibrillator
Corpuls C 1
1
Schaufeltrage
Art.Nr 230630 Kurz
1
Transportstuhl
Evac Chair 10000101
1
Vakuummatratze
818 KHH
1
Mehrkammerschiene
703D
1
Mehrkammerschiene
702 D
Hamburg Port Authority
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Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
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1
Mehrkammerschiene
717
1
Mehrkammerschiene
704
1
Sauerstoffrucksack
Hamburg
1
Rettungsdienstrucksack
Hamburg Ausführung Blau
Seite
:
223
Datum
: 22.06.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
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An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Seite
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Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
Anlage 1
(zur Bauvorschrift Abschnitt 1.7)
Tabelle der Ablieferungsunterlagen
Für den Bau und die betriebsfertige Lieferung eines Feuerlöschbootes
für die Hamburg Port Authority
1.
Allgemeine Unterlagen
1.01
a) Ausführungsunterlagen für alle eingebauten bzw. gelieferten Anlagen, die für die Funktionsbeurteilung, den Betrieb,
die Instandhaltung und Instandsetzung erforderlich sind.
Weiterhin alle Bedienungsvorschriften, Anleitungen und
Ersatzteillisten mit sämtlichen Angaben über Typ, Herstellerfirma, Bezeichnung, Bestell-Nr. u. a.
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
b) Drehschwingungsrechnungen (Haupt -) Antriebsstrang
1.02
Baubeschreibung
1.03
Alle erforderlichen Zertifikate, Bescheinigungen und Materialteste. Dies sind im wesentlichen:
- Abnahme Zertifikat der SUK für das Schiff
- Zertifikate für Rettungsmittel
- Teste für Anker und Ketten
- Bescheinigung für Leinen, Schäkel, Blöcke, usw.
- Teste für Tankanlagen
- Zertifikate für Radar, Funkanlagen, Ortungsanlagen,
usw.
- Bescheinigung für Heizungsanlage
- Bescheinigung über Trinkwasser
- Genehmigung der Positions- und Signallaternen,
- Schallsignale und der Manöversignale
- Prüfbericht der Echolotanlage
- Genehmigung der Aufstellung für Radaranlagen sowie
sonstige Ortungsanlagen wie DGPS etc.
1.04
Prüf- und Erprobungsprotokolle der Einzelerprobungen
1.05
Detailliertes Schiffsmodell M1:25 im Glaskasten
x
x
1.06
Halbmodell ohne Aufbauten
x
x
Neubau Löschboot „LB 40“
Seite 1 / 7
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Hamburg Port Authority
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Seite
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2
Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
Generalplan mit Längsschnitt, Decksplänen, Querschnitten
x
x
x
1.08
Gewichts- und Momentenrechnungen mit drei Schwerpunktkoordinaten
x
x
x
1.09
Formkurvenblatt (Tabellen)
x
x
1.10
Pantokarenen (Tabellen)
x
x
1.11
Stabilitäts- und Trimmrechnungen
x
x
1.12
Linienriß und Bauspantenriß
x
x
1.13
Peiltabellen für alle Tanks und Behälter
x
x
1.14
Tankinhaltskurven bzw. –tabellen mit drei Schwerpunktskoordinaten und Breitenträgheitsmomenten
x
x
1.15
Dockplan mit allen Unterwassereinbauten
x
x
x
1.16
Tankplan
x
x
x
1.17
Brandschutz- und Sicherheitsplan
x
x
x
1.18
Krängungsversuchsprotokoll mit Auswertung des
Krängungsversuches
x
x
x
1.19
Tragfähigkeitsnachweis
x
x
x
1.20
Inventarliste
x
x
x
2.
Unterlagen für den Schiffskörper
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
2.01
Hauptspant und Querschnitte
x
x
x
2.02
Eisenlängsschnitt
x
x
x
2.03
Außenhautabwicklung
x
x
x
2.04
Aufbauten und Deckshäuser
x
x
x
2.05
Vor- und Hintersteven
x
x
x
2.06
Fundamente für Haupt-, Hilfs-, Deckshilfsmaschinen u.a.
x
x
x
2.07
Mannlöcher und Luken
x
x
x
2.08
Stauplan für festen Ballast, falls erforderlich
x
x
x
1.
Allgemeine Unterlagen
1.07
Neubau Löschboot „LB 40“
Seite 2 / 7
x
x
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
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3.
Unterlagen für die feste Ausrüstung
(Anordnung und Ausführung)
3.01
Seite
:
3
Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
Türen, Fenster, Oberlichter
x
x
x
3.02
Treppen, Geländer und Leitern
x
x
x
3.03
Anker- und Verholeinrichtung
x
x
x
3.04
Poller, Klampen, Klüsen
x
x
x
3.05
Ruder und Ruderanlage mit Berechnung
x
x
x
3.06
Abflußleitungen (Speigatte, Entwässerungsrohre usw.)
x
x
x
3.07
Rettungseinrichtungen
x
x
x
3.08
Hebezeuge (Hydraulik-Kran)
x
x
x
3.09
Signal- und Radarmast
x
x
x
3.10
Positionslaternen, Signallaternen, Tagessignale und dgl.
x
x
x
4.
Unterlagen für den Schiffsausbau
(Anordnung und Ausführung)
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
4.01
Einrichtungspläne
x
x
x
4.02
Einrichtungszeichnungen (Maßst. 1:25) vom Ruderhaus mit
Anordnung der Geräte einschl. Wand- und Deckenansichten
x
x
x
4.03
Einrichtungszeichnungen der Logis
x
x
x
4.04
Verschalungen und Detailschnitte
x
x
x
4.05
Isolierplan einschl. aller Feuer- und Schallschutzmaßnahmen
x
x
x
5.
Unterlagen für den Korrosionsschutz
(Anordnung und Ausführung
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
5.01
Farbenplan
x
x
x
5.02
Ausbesserungsanweisungen
x
x
x
5.03
Kathodischer Schutz
x
x
x
5.04
Schiffsname, Heimathafen, Tiefgangs- und Freibordmarken,
Außenhautmarkierungen u.a.
x
x
x
Neubau Löschboot „LB 40“
Seite 3 / 7
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
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6.
Unterlagen für die Maschinenanlagen
(Anordnung und Ausführung)
6.01
Seite
:
4
Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
Einrichtung aller maschinentechnischen Räume im
Maßstab 1:25
x
x
x
6.02
Einbauzeichnungen der Haupt- und Hilfsmaschinen einschließlich elastischer Lagerung und deren Berechnung
x
x
x
6.03
Wellenanlage mit Stevenrohr und Propeller
x
x
x
6.04
Luft-, Füll- und Peilrohre
x
x
x
6.05
Sanitäre Rohrleitungen
x
x
x
6.06
Kühlflächen und deren Berechnung
x
x
x
6.07
Abgasanlagen mit Schalldämpfer und Funkenfängern
x
x
x
6.08
Abgaspfosten mit sämtlichen Einbauten
x
x
x
6.09
Einbauzeichnungen der Lüftung / Heizung für Wohn- und
Maschinenbereich
x
x
x
6.10
Schema für Treibölleitungen
x
x
x
6.11
Schema für Schmierölleitungen
x
x
x
6.12
Schema für Kühlwasserleitungen
x
x
x
6.13
Schema für Lenz- und Feuerlöschleitungen
x
x
x
6.14
Schema für Heizungsanlage
x
x
x
6.15
Schema für Hydraulikanlagen
x
x
x
6.16
Schema für Abwasserleitungen
x
x
x
6.17
Bugmanövrieranlage
x
x
x
6.18
Prüfstandsprotokolle der Hauptmaschine und des Hilfsdiesels
x
x
x
6.19
Schmierpläne
x
x
x
Neubau Löschboot „LB 40“
Seite 4 / 7
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
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Seite
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Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
Verschlussplan, einschließlich der Maßnahmen zur Herstellung des Verschlusszustandes im Hinblick auf Personen- und
Explosionsschutz
x
x
x
7.02
Übersichtsplan der unter Überdruck gehaltene Räume
(Zitadelle) mit Anordnung der Gasschleusen
x
x
x
7.03
Maßnahmen zum Aufbau des Überdruckes in der Zitadelle
x
x
x
7.04
Beschreibung über die Inbetriebnahme der Gasspüranlage
x
x
x
7.05
Liste aller elektrischen Verbraucher, die im Einsatzfall
abzuschalten sind
x
x
x
7.06
Liste über die Abschaltung aller nicht explosionsgeschützten
Verbraucher im gefährdeten Bereich
x
x
x
7.07
Auflistung der für den Einsatzfall vorgesehenen Geräte und
Ausrüstungen bzw. Anweisungen für Ihre Installation und
Bedienung
x
x
x
7.08
Stofflisten soweit erforderlich
x
x
x
7.09
Checklisten für die durchzuführenden Maßnahmen zur
Vorbereitung des Einsatzfalles (siehe BV 7.3.11)
x
x
x
8.
Unterlagen für die E-Anlagen
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
Übersichts- und Verkabelungspläne für die Bordnetzsysteme
und Einzelanlagen (siehe auch BV Abschnitt 1.7.7)
x
x
x
Stromlaufpläne für alle Anlagen mit Regel-, bzw. Steuerelemente
x
x
x
8.03
Beschreibungen als Ergänzung zu Stromlaufplänen, soweit sie
für das Verständnis und die Wartung der Anlagen erforderlich
sind
x
x
x
8.04
Verbraucherauflistung mit Angabe von Nennleistungen, Nennströmen, Absicherungen und verlegten Kabelquerschnitten,
Reserveabgängen
x
x
x
8.05
Ansichtszeichnungen Schalttafeln und Ruderhauspult
x
x
x
8.06
Installationsplan für Beleuchtung und Steckdosen
x
x
x
8.07
Stücklisten mit Angaben über alle erforderlichen Daten für die
Nachbestellung von Bauelementen
x
x
x
7.
Unterlagen für die Schutzluftanlage
7.01
(siehe auch BV Abschnitt 1.7.7)
8.01
8.02
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Hafentechnik / L114-1
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Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
Übersichtsschaltpläne für alle Anlagen mit Angabe von Hersteller, Typen, Einbauort, Verkabelung sowie Ort und Art der
Einspeisung. Verbindungen von und zu anderen (Schnittstellen) sind auf diesen Plänen kenntlich zu machen.
x
x
x
Liste aller vorhandenen Schnittstellen mit Angabe der Schnittstellenart und dem Inhalt
x
x
x
9.03
Beschreibung, Service- und Bedienungsunterlagen aller
Anlagen
x
x
x
9.04
Ansichtszeichnungen mit Bemaßung aller Geräte
x
x
x
9.
Unterlagen für die nachrichtentechn. Anlagen
9.01
9.02
Neubau Löschboot „LB 40“
Seite 6 / 7
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
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Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Seite
:
7
Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
AG
(Bord)
AG
(HPA)
AG
(FW)
Verschlussplan, einschließlich der Maßnahmen zur Herstellung des Verschlusszustandes im Hinblick auf Personen- und
Explosionsschutz
x
x
x
7.02
Übersichtsplan der unter Überdruck gehaltene Räume
(Zitadelle) mit Anordnung der Gasschleusen
x
x
x
7.03
Maßnahmen zum Aufbau des Überdruckes in der Zitadelle
x
x
x
7.04
Beschreibung über die Inbetriebnahme der Gasspüranlage
x
x
x
7.05
Liste aller elektrischen Verbraucher, die im Einsatzfall
abzuschalten sind
x
x
x
7.06
Liste über die Abschaltung aller nicht explosionsgeschützten
Verbraucher im gefährdeten Bereich
x
x
x
7.07
Auflistung der für den Einsatzfall vorgesehenen Geräte und
Ausrüstungen bzw. Anweisungen für Ihre Installation und
Bedienung
x
x
x
7.08
Stofflisten soweit erforderlich
x
x
x
7.09
Checklisten für die durchzuführenden Maßnahmen zur
Vorbereitung des Einsatzfalles (siehe BV 7.3.11)
x
x
x
7.
Unterlagen für die Schutzluftanlage
7.01
Neubau Löschboot „LB 40“
Seite 7 / 7
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
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Seite
: 1
Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
ANLAGE 2
Leistungsdatenblatt
Für den Bau und die betriebsfertige Lieferung eines Feuerlöschbootes
für die Hamburg Port Authority
1.
Fristen
1.01 Das Schiff wird am …………… in Hamburg zur Abnahme bereitgestellt !
2.
Modellversuche
2.01 Die Modellversuche werden durchgeführt bei
…………………………….
2.02 Die Modellversuche werden durchgeführt am
……………………………..
3.
Hauptabmessungen
3.01 Die Länge über Alles
beträgt ………………. m
3.02 Die Länge in der Wasserlinie
beträgt ………………. m
3.03 Die Breite auf Spanten
beträgt ………………. m
3.04 Die Seitenhöhe Lpp/2 (Basis – Hauptdeck)
beträgt ………………. m
3.05 Der Spantabstand
beträgt ………………. m
3.06 Die Fixpunkthöhe (gemäß 3.08)
beträgt ………………. m
3.07 Der Tiefgang voll
beträgt ………………. m
3.08 Der Tiefgang leer
beträgt ………………. m
3.09 Der Freibord (gemäß 3.07)
beträgt ………………. m
4.
Gewichte
4.01 Das Leerschiffsgewicht
beträgt ………………. t
4.02 Die Zuladung
beträgt ………………. t
4.03 Das Rumpfgewicht
beträgt ………………. t
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An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Seite
: 2
Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
4.04 Die Baureserve für den Auftraggeber
beträgt ………………. t
4.05 Die Baureserve für den Auftragnehmer
beträgt ………………. t
5.
Tanks (Behälter)
5.1
Die Größe der Brennstofftanks insgesamt
beträgt ………………. Ltr.
5.2
Die Größe des Brennstofftagestanks
beträgt ………………. Ltr.
5.3
Die Größe des Brennstoffsetztanks
beträgt ………………. Ltr.
5.4
Die Größe der Brennstoffvorratstanks
beträgt ………………. Ltr.
5.5
Die Größe des Frischwassertanks
beträgt ………………. Ltr.
4.6
Die Größe des Abwassertanks
beträgt ………………. Ltr.
5.7
Die Größe des Altöltanks
beträgt ………………. Ltr.
5.8
Die Größe des Dekontaminationstanks
beträgt ………………. Ltr.
5.9
Die Größe der Schaummitteltanks
beträgt ………………. Ltr.
6.
Leistung Schiffsantriebe
6.1
Grundposition gemäß BV Abschnitt 5.1:
Die Dauerleistung je Hauptmaschine
beträgt ………………. KW
bei
6.1.1 Wahlposition gemäß BV Abschnitt 5.1:
Die Dauerleistung je Hauptmaschine
beträgt ………………. KW
bei
6.2
Die Dauerleistung je Querstrahlruder
……........... U / min
……........... U / min
beträgt ………………. KW
bei
……........... U / min
6.3
Die Mindestschubkraft im Stand je Querstrahlruder
beträgt ………………. kN
6.4
Die Mindestschubkraft im Stand
beider Querstrahlruder
beträgt ………………. kN
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Seite 2/4
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6.5
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
Die Probefahrtsgeschwindigkeit gemäß
BV 1.3.4.7 und einem Tiefgang
gemäß Leistungsdatenblatt 3.07
7.
Leistung Bordstromaggregate
7.1
Die Dauerleistung des Hilfsdiesel 1
Seite
: 3
Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
beträgt ………………. kn
beträgt ………………. KW
bei
7.2
Die Dauerleistung des Hilfsdiesel 2
beträgt ………………. KW
bei
7.3
Die Dauerleistung des Hilfsdiesel 3
…………..... U / min
beträgt ………………. KW
bei
8.
…………..... U / min
…………..... U / min
Leistung Feuerlöscheinrichtung
8.1.1 Grundposition gemäß BV Abschnitt 7:
Die Dauerleistung je Antriebsmotor der
Feuerlöschpumpen
8.1.2 Grundposition gemäß BV Abschnitt 7:
Die Antriebsleistung je Feuerlöschpumpe
beträgt ………………. KW
bei
……........... U / min
beträgt ………………. KW
bei
beträgt ………………. m³/h
Die Förderleistung je Pumpe
bei
8.1.3 Grundposition gemäß BV Abschnitt 7:
Die Antriebsleistung aller Feuerlöschpumpen
……........... mWC
beträgt ………………. m³/h
bei
……........... U / min
beträgt ………………. m³/h
Die Förderleistung aller Pumpen
bei
Neubau Löschboot „LB40“
……........... U / min
Seite 3/4
……........... mWC
Hamburg Port Authority
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9, 21079 Hamburg
Tel.: 040 / 42847.1256
Feuerlöschboot „LB 40“
für die
Hamburg Port Authority
8.2.1 Wahlposition gemäß BV Abschnitt 7:
Die Dauerleistung je Antriebsmotor der
Feuerlöschpumpen
8.2.2 Wahlposition gemäß BV Abschnitt 7:
Die Antriebsleistung je Feuerlöschpumpe
Seite
: 4
Datum
: 23.05.2016
Vergabe Nr. : L-0069-16-O-EU
beträgt ………………. KW
bei
……........... U / min
beträgt ………………. KW
bei
……........... U / min
beträgt ………………. m³/h
Die Förderleistung je Pumpe
bei
8.2.3 Wahlposition gemäß BV Abschnitt 7:
Die Antriebsleistung aller Feuerlöschpumpen
……........... mWC
beträgt ………………. m³/h
bei
……........... U / min
beträgt ………………. m³/h
Die Förderleistung aller Pumpen
bei
……........... mWC
8.3
Die Anzahl der großen Feuerlöschmonitore
beträgt ………………. Stück
8.4
Die Dauerleistung je großem Feuerlöschmonitor
beträgt ………………. m³/h
8.5
Die Wurfweite je großem Feuerlöschmonitor
beträgt ………………. m
8.6
Die Wurfhöhe je großem Feuerlöschmonitor
beträgt ………………. m
8.7
Die Anzahl der kleinen Feuerlöschmonitore
beträgt ………………. Stück
8.8
Die Dauerleistung je kleinem Feuerlöschmonitor
beträgt ………………. m³/h
8.9
Die Wurfweite je kleinem Feuerlöschmonitor
beträgt ………………. m
8.10 Die Wurfhöhe je kleinem Feuerlöschmonitor
beträgt ………………. m
8.11 Die Dauerleistung der Selbstschutzanlage
beträgt ………………. m³/h
...................................................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Aufgestellt: Hamburg Port Authority, im Mai 2016
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 4/4
HPA Hamburg Port Authority
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
Datum des Poststempels
 040 / 428 47 - 12 56
 040 / 428 47 - 12 11
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Offenes Verfahren
Vergabe Nr.: L-0069-16-O-EU
Kennwort : Neubau Feuerlöschboot „LB40“
Bau und betriebsfertige Lieferung von
einem Feuerlöschboot für die Hamburg Port Authority
ANLAGE 3
Verzeichnis der Zulieferungen
Name des Bieters : _____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 1 von 28
BV Abschnitt 2 - Schiffskörper
Gegenstand
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Konstruktion:
Schiffbau
……………………………………………………………………………...
Maschinenbau
……………………………………………………………………………...
Elektrotechnik
……………………………………………………………………………...
Schiffskörper
(Kasko)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Fenderung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
BV Abschnitt 3 - Feste Ausrüstung
Gegenstand
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Ruderpropeller
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Bugstrahlruder
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Anker und
Ankerwinden
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 2 von 28
BV Abschnitt 3 - Feste Ausrüstung
Gegenstand
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Rettungsinseln
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Rettungswesten
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Luken
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Grundposition:
Bordkran
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Wahlposition:
Bordkran
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Arbeitsboot
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Landgang
…………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………..
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 3 von 28
BV Abschnitt 4 – Schiffsausbau / Einrichtung
Gegenstand
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Außentüren
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Rolltor für Hangar
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Innentüren
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Fenster
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Scheibenwischer
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 4 von 28
BV Abschnitt 4 – Schiffsausbau / Einrichtung
Gegenstand
Decksbeläge
(innen)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Isolierungen
(Wärme-, Schall- u.
Feuerschutz)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Verschalung bzw.
Ausbausystem
……………………………………………………………………………...
(Wand- und Deckenverschalung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Sanitäre Anlagen
(Toilettenanlage,
Handwaschbecken,
Duschwanne,
Duschkabine,
Armaturen etc.)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 5 von 28
BV Abschnitt 4 – Schiffsausbau / Einrichtung
Gegenstand
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Steuerstühle
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
BV Abschnitt 5 – Motorenanlage und Energieerzeugung
Gegenstand
Grundposition:
Antriebsanlage
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Grundposition:
Hauptmaschine
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Grundposition:
Hauptmaschine
E - System
(Geber und
Anzeigeinstrumente)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Wahlposition:
Antriebsanlage
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Wahlposition:
Hauptmaschine
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 6 von 28
BV Abschnitt 5 – Motorenanlage und Energieerzeugung
Gegenstand
Wahlposition:
Hauptmaschine
E - System
(Geber und
Anzeigeinstrumente)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Bordstromaggregate
(Hilfsdieselaggregate 1-3)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
BV Abschnitt 6 – Schiffsbetriebsanlagen
Gegenstand
Abgasanlage
Hauptmaschine
(Schalldämpfer und
Funkenfänger)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 7 von 28
BV Abschnitt 6 – Schiffsbetriebsanlagen
Gegenstand
Abgasanlage
Hilfsdiesel 1 und 2
(Schalldämpfer und
Funkenfänger)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Abgasanlage
Hilfsdiesel 3
(Schalldämpfer und
Funkenfänger)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Lenz- und
Deckwaschpumpen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Frischwasserpumpe
(Druckwasseranlage)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Druckluftversorgung
(Kompressor etc.)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Abwassersystem
(Fäkalpumpe)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 8 von 28
BV Abschnitt 6 – Schiffsbetriebsanlagen
Gegenstand
Lüftung- und
Klimatisierung
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Maschinenraumlüfter
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Klimaanlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Heizungsanlage
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Heizungsanlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 9 von 28
BV Abschnitt 6 – Schiffsbetriebsanlagen
Gegenstand
Hydraulikanlage
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Hydraulikanlage
(Zylinder, Ventile,
Aggregate etc.)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
BV Abschnitt 7 – Feuerlöscheinrichtung und Systeme
Gegenstand
Feuerlöscheinrichtung (Pumpen,
Monitore, Antriebe
etc.)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 10 von 28
BV Abschnitt 7 – Feuerlöscheinrichtung und Systeme
Gegenstand
Grundposition:
Feuerlöschantriebs
motoren
(3 Motorenanlage)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Wahlposition:
Feuerlöschantriebs
motoren
(2 Motorenanlage)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Grundposition:
Feuerlöschpumpen
(mit 3 Motoren)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Wahlposition:
Feuerlöschpumpen
(mit 2 Motoren)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Feuerlöschmonitore
(groß) gemäß BV
7.0.4.2
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 11 von 28
BV Abschnitt 7 – Feuerlöscheinrichtung und Systeme
Gegenstand
Feuerlöschmonitore
(klein) gemäß BV
7.0.4.3
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Schaumzumischsystem gemäß BV
7.0.5
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Schaummittelpumpe
gemäß BV 7.0.9
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Fremdlenzpumpen
gemäß BV 7.1.3
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 12 von 28
BV Abschnitt 7 – Feuerlöscheinrichtung und Systeme
Gegenstand
Mobile
Feuerlöschausrüstung
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Mobile
Feuerlöschausrüstung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Berieselungsanlage
(Selbstschutzanlage)
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Berieselungsanlage
(Selbstschutzanlage)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 13 von 28
BV Abschnitt 7 – Feuerlöscheinrichtung und Systeme
Gegenstand
Löscheinrichtung
Maschinenraum
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Rauchmeldeanlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Schutzluftanlage
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Grundposition:
Raumluftregenerationsanlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Wahlposition:
Außenluft
Filteranlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Gasspür- und
Warnanlagen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 14 von 28
BV Abschnitt 8 – Elektrische Anlagen und Automation
Gegenstand
E- Anlage
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 15 von 28
BV Abschnitt 8 – Elektrische Anlagen und Automation
Gegenstand
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 16 von 28
BV Abschnitt 9 – Nachrichtentechnik
Gegenstand
Nachrichtentechnik
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Wechselsprechanlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Funkausrüstung
UKW Sprechfunk
gemäß BV 9.1.2.2
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Funkausrüstung
UKW Sprechfunk
gemäß BV 9.1.2.3
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Funkausrüstung
Tragbare UKW
Sprechfunkgeräte
gemäß BV 9.1.2.4
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Funkausrüstung
BOS
Tetrafunkgeräte
gemäß BV 9.1.2.5
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 17 von 28
BV Abschnitt 9 – Nachrichtentechnik
Gegenstand
Sonstige
Funkausrüstung
gemäß BV 9.1.2.6
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Datenübertragung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Radaranlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
AIS
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Inland ECDIS / ECS
Flusskartensystem
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Selbststeueranlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 18 von 28
BV Abschnitt 9 – Nachrichtentechnik
Gegenstand
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Wendeanzeiger
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Ruderlagenanzeiger
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Windsensoren
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Temperaturanzeige
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Echolot
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Seitensichtsonar
(Side Scan Sonar)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
GPS Kompass
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 19 von 28
BV Abschnitt 9 – Nachrichtentechnik
Gegenstand
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Kreiselkompass
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Navigationsscheinwerfer
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Signallaternen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Schiffsglocke
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Typhon Anlage
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Rundfunk- und
Fernsehgeräte
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 20 von 28
BV Abschnitt 9 – Nachrichtentechnik
Gegenstand
Kameraanlagen
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Kameraanlage für
die Schiffsführung
gemäß BV 9.17.2
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Kameraanlage für
den Maschinenraum
gemäß BV 9.17.3
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Kameraanlage für
die Personenrettung
/ Brandbekämpfung
gemäß BV 9.17.4
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 21 von 28
BV Abschnitt 10 – Beschichtung, Korrosionsschutz, Markierungen
Gegenstand
Beschichtungs- und
Konservierung
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
Systemverantwortliche Firma:
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Anstrich des
Schiffskörpers
(Farbenhersteller /
Lieferant)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Kathodischer Schutz
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
BV Abschnitt 11 – Inventar und Reserveteile
Gegenstand
Deckinventar
(nur von BV
abweichendes
Inventar aufführen)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 22 von 28
BV Abschnitt 11 – Inventar und Reserveteile
Gegenstand
Inventar für Küche
Einrichtungsdeck
(nur von BV
abweichendes
Inventar aufführen)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Inventar für Mini
Pantry
Aufenthaltsraum
(nur von BV
abweichendes
Inventar aufführen)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Maschinen- und
Elektroinventar
(nur von BV
abweichendes
Inventar aufführen)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 23 von 28
BV Abschnitt 11 – Inventar und Reserveteile
Gegenstand
Sicherheitstechnisches Inventar
(nur von BV
abweichendes
Inventar aufführen)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Sonstiges
Bordinventar
(nur von BV
abweichendes
Inventar aufführen)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Sonstige
Reserveteile
(Reservepropeller)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 24 von 28
BV Abschnitt 11 – Inventar und Reserveteile
Gegenstand
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier: Technische
Hilfe
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier:
Brandbekämpfung
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 25 von 28
BV Abschnitt 11 – Inventar und Reserveteile
Gegenstand
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier: Atemschutz
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier: Beleuchtung
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier: Be- und
Entlüftung
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier:
Funkausrüstung
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
Neubau Löschboot „LB40“
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Seite 26 von 28
BV Abschnitt 11 – Inventar und Reserveteile
Gegenstand
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier: Gefahrgut
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier: Fremdlenzen
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier: Leinen und
Werkzeug
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 27 von 28
BV Abschnitt 11 – Inventar und Reserveteile
Gegenstand
Feuerwehrtechnische
Ausrüstung
hier: Sonstige
Ausrüstung
(nur von BV
abweichende
Ausrüstung
aufführen)
Hersteller- bzw. Lieferfirma und Typbezeichnung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
...................................................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Aufgestellt: Hamburg Port Authority, im Mai 2016
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 28 von 28
HPA Hamburg Port Authority
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
Datum des Poststempels
 040 / 428 47 - 12 56
 040 / 428 47 - 12 11
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Offenes Verfahren
Vergabe Nr.: L-0069-16-O-EU
Kennwort : Neubau Feuerlöschboot „LB40“
Bau und betriebsfertige Lieferung von
einem Feuerlöschboot für die Hamburg Port Authority
ANLAGE 4
Verzeichnis der Materialien
Name des Bieters : _____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 1 von 8
Verzeichnis der Materialien
Gegenstand
Schiffsrumpf
(mit Angabe der
Materialstärken)
verwendete Materialien / Stoffe
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Frischwassertank
(mit Angabe der
Materialstärken)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Abwassertank
(mit Angabe der
Materialstärken)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Brennstofftanks
(mit Angabe der
Materialstärken)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Altöltank (mit
Angabe der
Materialstärken)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 2 von 8
Verzeichnis der Materialien
Gegenstand
verwendete Materialien / Stoffe
Verzeichnis der Materialien
Gegenstand
Dekontaminationstank (mit Angabe der
Materialstärken)
verwendete Materialien / Stoffe
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Schaummitteltank
(mit Angabe der
Materialstärken)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Laufdecks
(mit Angabe der
Materialstärken)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Ruderhaus
(mit Angabe der
Materialstärken)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Aufbaudecks
(mit Angabe der
Materialstärken)
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Signal- und
Radarmast
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 3 von 8
Verzeichnis der Materialien
Gegenstand
verwendete Materialien / Stoffe
Luken
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Sanitäre
Rohrleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Frischwasserleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Wärmeschutzisolierung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Schallschutzisolierung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Feuerschutzisolierung
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 4 von 8
Verzeichnis der Materialien
Gegenstand
verwendete Materialien / Stoffe
Holzbaustoffe
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Brennstoffleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Schmierölleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Kühlwasserrohrleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Abgasrohrleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Ver- und
Entsorgungsrohrleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 5 von 8
Verzeichnis der Materialien
Gegenstand
Lüftung und
Klimatisierung
verwendete Materialien / Stoffe
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Heizungsleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Hydraulikleitungen
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Rohrleitungen und
Ventile für
Feuerlöschtechnik
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 6 von 8
Verzeichnis der Materialien
Gegenstand
Schaltgeräte
(Schütze, Relais,
Kontrollanzeigen,
Sicherungen etc.)
verwendete Materialien / Stoffe
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 7 von 8
Verzeichnis der Materialien
Gegenstand
E- Kabel für
elektrische Anlagen,
Automation und
Nachrichtentechnik
verwendete Materialien / Stoffe
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
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……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………...
...................................................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Aufgestellt: Hamburg Port Authority, im Mai 2016
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 8 von 8
HPA Hamburg Port Authority
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
Datum des Poststempels
 040 / 428 47 - 12 56
 040 / 428 47 - 12 11
Hafentechnik / L114-1
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Offenes Verfahren
Vergabe Nr.: L-0069-16-O-EU
Kennwort : Neubau Feuerlöschboot „LB40“
Bau und betriebsfertige Lieferung von
einem Feuerlöschboot für die Hamburg Port Authority
Anlage 5
Stundenverrechnungssätze und Zuschlag auf
Stoffe und Zulieferungen für Nachträge
Name des Bieters : _____________________________________
_____________________________________
_____________________________________
1. Preisgültigkeit
Für die unter Punkt 2. und 3. aufgeführten Stundenverrechnungssätze und Zuschläge auf Stoffe
und Zulieferungen wird für die Dauer der Bauzeit garantiert:
2. Zuschläge
Auf Stoffe und Zulieferungen werden ……. % Zuschlag erhoben.
3. Stundenverrechnungssätze
Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Stundenverrechnungssatz,
der sämtliche Aufwendungen enthält.
Bezeichnung
Verrechnungssatz in
Euro / h
Gewerk
Konstruktionsstunde Ingenieur
Techniker
Techn. Zeichner
Programmierstunde
(Automation)
Neubau Löschboot „LB40“
Ingenieur
Seite 1/2
Bezeichnung
Gewerk
Fertigungsstunde
Schiffbau
Verrechnungssatz in
Euro / h
Maschinenbau
Zerspaner
Fertigungsstunde
Tischler
Elektriker
Rohrschlosser / Klempner
Schweißer
Maler
Reiniger
Helfer allg.
Anerkannt und mit verbindlichen Preisen versehen:
............................................... , den ..........................
...................................................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Aufgestellt: Hamburg Port Authority, im Mai 2016
Neubau Löschboot „LB40“
Seite 2/2
Hamburg Port Authority
AUSSCHREIBUNG
L-0069-16-0-EU
HAMBURG, 2016-02-01
ANLAGE 6 ZUR BAUVORSCHRIFT
oder gleichwertig
03
02
01
-
Änd.
Datum
-
-
Bearbeitet
Standort Harburg
Techn. Büro - L123
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Änderungen/ Ergänzungen
Genehmigt von
Verandwortliche Abt.
Feuerwehr
Gesetzlicher Eigentümer
-
Dokumentenart
M. Burfeind
Ausschreibung
Geprüft
Dokumentenstatus
Feuerwehr
Entwurf
Erstellt durch
-
Geprüft
Technische Referenz
Titel
Feuerlöschschema
Maßstab
Bauwerk - Fahrzeug - Anlage
Feuerlöschboot 40
Gewicht
- kg
-
Sachnummer (Zeichnungsnungsnummer)
Grundposition
Hamburg Port Authority
Maße ohne
Toleranzangabe
nach:
DIN ISO 2768-m
Anlage 6
Änd.
Ausgabedatum
Blatt
Blattgr.
00 26.11.2015 1/2 A1
Hamburg Port Authority
AUSSCHREIBUNG
L-0069-16-0-EU
HAMBURG, 2016-02-01
ANLAGE 6 ZUR BAUVORSCHRIFT
oder gleichwertig
03
02
01
-
Änd.
Datum
-
-
Bearbeitet
Standort Harburg
Techn. Büro - L123
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Änderungen/ Ergänzungen
Genehmigt von
Verandwortliche Abt.
Feuerwehr
Gesetzlicher Eigentümer
-
Dokumentenart
M. Burfeind
Ausschreibung
Geprüft
Dokumentenstatus
Feuerwehr
Entwurf
Erstellt durch
-
Geprüft
Technische Referenz
Titel
Feuerlöschschema
Maßstab
Bauwerk - Fahrzeug - Anlage
Feuerlöschboot 40
Gewicht
- kg
-
Sachnummer (Zeichnungsnungsnummer)
Grundposition
Hamburg Port Authority
Maße ohne
Toleranzangabe
nach:
DIN ISO 2768-m
Anlage 6
Änd.
Ausgabedatum
Blatt
Blattgr.
00 26.11.2015 2/2 A1
Hamburg Port Authority
AUSSCHREIBUNG
L-0069-16-0-EU
HAMBURG, 2016-02-01
ANLAGE 7 ZUR BAUVORSCHRIFT
oder gleichwertig
03
02
01
-
Änd.
Datum
-
-
Bearbeitet
Standort Harburg
Techn. Büro - L123
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Änderungen/ Ergänzungen
Genehmigt von
Verandwortliche Abt.
Feuerwehr
Gesetzlicher Eigentümer
-
Dokumentenart
M. Burfeind
Ausschreibung
Geprüft
Dokumentenstatus
Feuerwehr
Entwurf
Erstellt durch
-
Titel
Feuerlöschschema
Wahlposition
Hamburg Port Authority
Geprüft
Technische Referenz
Bauwerk - Fahrzeug - Anlage
Feuerlöschboot 40
Maße ohne
Toleranzangabe
nach:
DIN ISO 2768-m
Gewicht
Maßstab
- kg
-
Sachnummer (Zeichnungsnungsnummer)
Anlage 7
Änd.
Ausgabedatum
Blatt
Blattgr.
00 26.11.2015 1/2 A1
Hamburg Port Authority
AUSSCHREIBUNG
L-0069-16-0-EU
HAMBURG, 2016-02-01
ANLAGE 7 ZUR BAUVORSCHRIFT
oder gleichwertig
03
02
01
-
Änd.
Datum
-
-
Bearbeitet
Standort Harburg
Techn. Büro - L123
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Änderungen/ Ergänzungen
Genehmigt von
Verandwortliche Abt.
Feuerwehr
Gesetzlicher Eigentümer
-
Dokumentenart
M. Burfeind
Ausschreibung
Geprüft
Dokumentenstatus
Feuerwehr
Entwurf
Erstellt durch
-
Titel
Feuerlöschschema
Wahlposition
Hamburg Port Authority
Geprüft
Technische Referenz
Bauwerk - Fahrzeug - Anlage
Feuerlöschboot 40
Maße ohne
Toleranzangabe
nach:
DIN ISO 2768-m
Gewicht
Maßstab
- kg
-
Sachnummer (Zeichnungsnungsnummer)
Anlage 7
Änd.
Ausgabedatum
Blatt
Blattgr.
00 26.11.2015 2/2 A1
Hamburg Port Authority
2 7 9 11
AUSSCHREIBUNG
Seitenansicht
L-0069-16-0-EU
Ansicht von hinten
Ansicht von vorne
Steuerbordseite
HAMBURG, 2016-02-01
7
Verbrennungsluftzuführung
Landgang
schwenkbar
ANLAGE 8 ZUR BAUVORSCHRIFT
1x 10'
Pulver-Container
(optional)
2x 10'
Container
oder
1x 20'
Container
FEUERWEHR
Kraftstofftagestank
SRP 330
DWL
DWL
Kraftstoff
Kraftstoff
Kastenkühler
Kraftstoff
Spantabstand 500mm
-2
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
Kraftstoff
Seekasten
32
34
36
Kraftstoff
40
38
42
44
46
48
50
52
54
56
58
60
62
64
66
68
70
72
74
76
78
Brückendeck
RPM
19
Schottel Bb.
Schottel Bb.
THRUST
19
Blind
21
Bowthruster
79
Wendekreisel
21 Bowthruster
DIRECT.21
THRUST
19
21
RPM
Schottel Bb.
Schottel Bb.
THRUST
19
21DIRECT. 20 20 DIRECT.
1x 10'
Pulver-Container
(optional)
17 " TF T Ra darkonso le
Überdruckbereich (Zitadelle)
Monit
or
17 "
TFT
o le
Ra darkons
Monitor
Gasschleusen
le
onso
dark
" TFT
84
Überdruckbereich Sensoren: CO2, O2, Druck
58
09/
Windmeß
11/
18
Pegeldatenfunk
39
48
17
23
Navigation
180
Feuermeldeanlage
13/57
Echolot
Tochterkompaß
62
Radio
Arbeitsfunk
90
70
74
79
Blind
RPM
20
20
DIRECT.21
20
RPM THRUST
Schottel Stb.
Schott el Stb.
DIRECT.20
THRUST
1 2 4 6 7 8 10
Hauptdeck
Außenbereich
20
Schottel Stb.
21Schott el Stb. 20
DIRECT.21
THRUST
21
Bowthruster
21
Wendekreisel
Bowthruster
BEMERKUNGEN:
Überwachung Zitadelle:
- Für die Raumluftregenerationsanlage (Grundposition) ist zusätzlich der Druck in den
Druckflaschenbehältern zu überwachen.
- Bei der Außenluft-Filteranlage (Wahlposition) ist zusätzlich die Luft zwischen Haupt- und
Sicherheitsfilter sowie hinter dem Sicherheitsfilter zu überwachen.
2. Auführung der Schutzluftanlage gemäß Bauvorschrift 7.3
11
-
Reserveaufnahme
X
10
Stoffgemische (Summenparameter) -
Photoionisationsdetektor (PID),
Halbleitersensoren (MOS, CMOS)
X
9
Radioaktivität
-
-
X
8
Brennbare Gase und Dämpfe (Ex)
-
Katalytische Wärmetönung
X
X
7
Brennbare Gase und Dämpfe (Ex)
-
Infrarot-Sensor
X
X
6
Druck
-
-
5
Sauerstoff
O2
-
4
Schwefelwasserstoff
H2S
-
3
Kohlendioxid
CO2
-
2
Kohlenmonoxid
CO
-
X
X
1
Chlor
Cl2
-
X
X
Pos.
Stoffe
Formel
Messsystem /-verfahren
-
NA
NA
LA
1 2 4 7 8
Hangar
Raum für
Einsatzkleidung (22x)
CEE Steckdosen
Umkleide/ GasWäschereischleuse
WM
WC
Bunkerstation
0
2
4
6
8
10
12
14
20
22
24
WC
TR
26
28
2x
Trage
-2
16 2x 10'
18
Container
oder
1x 20'
Container
30
32
34
36
38
40
42
44
46
48
Besprechungs-/
Aufenthaltsraum
26 Pers.
50 NA 52
54
56
58
60
62
64
66
68
70
72
74
76
Sanitätsraum
Tragentisch
10 10 11 11
Garderobe
Mini Pantry
LA
10 10 11 11
X
78
10x Klappsitze+ 2x Klappvorrichtung
(Trage)
Schaufeltrage+ Vakuummatratze
auf Trage verlastet
Gasschleuse
17 " TF T OS C-Pl atz
17 " TF T Ra darkonso le
56
Überwachung
Motor Bowthruster
Motor Bowthruster
Freiraum Kabel
54
Überwachung
Motor Stb.
Hpt.-Motor Stb
52
Bed. Bowthruster
78
THRUST
83
Wechselsprech
45
Bed. HM Stb
RPM
80
THRUST
64
05
Blind
Tableau Div. Schalter
29/31
Wendekreisel
21 79
08
21DIRECT.
30
Hilfsdiesel 1
Bowthruster
41 60
Klima
21 Bowthruster
21
28
Hilfsdiesel 2
CCT V-Kame ra-Tab leau
20 DIRECT.
20
86
Bedientableau Energieversorgung
CCTV
Platzhalter
52
Moni
Tableau
Schleppwinde
50
tor
26
U KW H an d h öre r
U KW H an d h öre r
Tableau
Feuerlösch
Monitor
Platzhalter
15
Trackball ECDIS
48
Monitor Inland-ECDIS
06
RPM
15 " T FT M TU
55
Monitor Radar
78
Mikro
16
64A
20
Not-
Not-
Stopp
Schottel Stb.
29/31
Synchron.
Anzeige
87Stopp
20Schott el Stb.
Trackball
MTU
Überwachung
Motor Bb.
Hpt.-Motor Bb
Bed. HM Bb
46
1.
1 4 7 11 11
1 2 4 7 8
Mikro
43
Alarmtabl.
270
44
44
82
42
Posilat.-tafel
40
38
AIS
36
03
34
Autopilot
32
20
30
62
28
Tyfon
26
32
24
Bedienung Radar
53
50
22
HubsteuerUmscha. haus
Posi.
20
02
58
THRUST
18
Scheibenwischer
RPM
DIRECT.19
16
42
49
19
Alarm
24
Gen.-
19
72
19Schott el Bb.
85
Not-
Stopp
68
Mikro
Schottel Bb.
07
69 69A
Mikro
73 73A
14
Maschinenalarm
DGPS
5934
33 /35
10
Suchscheinw.
Zentralhydraulik
Überdruckbereich
Ra
17
Radsteuerung
(Optional)
1 4 7 11 11
Einrichtungsdeck
X
X
X
X
X
X
WL 45
NA
NA
GS
W L 28
KS
50 ü
Basis
00 ü Ba
sis
W L 39
00 ü
Basis
WL
4350
ü Bas
is
WL
C18
C18
49 5
0ü
1 Mann
MKR
Basi
03
s
7,6m
²
Küche
WL
WR
10,2m
²
28 5
1 Mann
4,2m
²
0ü
Ba
sis
7m
²
Kraftstofftagestank
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
36
Kraftstoff
38
Gasschleuse
C18
40
42
44
Ba
sis
02
02.03.16 M. Burfeind
Messstellenanordnung Heckbereich aktualisiert
Feuerwehr
01
04.02.16 M. Burfeind
Messstellenanordnung aktualisiert
Feuerwehr
46
48
50
52
54
56
58
60
62
64
66
68
70
72
74
76
78
Änderungen/ Ergänzungen
Geprüft
Änd.
Datum
Bearbeitet
Genehmigt von
Verandwortliche Abt.
n.o.
Aufenthaltsraum/
Messe
6 Personen
7,5m
²
C18
0ü
n.o.
5,4m
²
2
Spindraum
0
28 5
NA
02
-2
SI.ST.
WL
1 Mann
7m
²
1 Mann
7,6m
²
Feuerwehr
Standort Harburg
Techn. Büro - L123
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Technische Referenz
Dokumentenart
H. Blume
Ausschreibung
Geprüft
Dokumentenstatus
Feuerwehr
Entwurf
Erstellt durch
M. Burfeind
Gesetzlicher Eigentümer
Titel
Schutzluftanlage
1 2 4 6 7 8 10
Maßstab
Bauwerk - Fahrzeug - Anlage
Feuerlöschboot 40
Gewicht
- kg
1:150
Sachnummer (Zeichnungsnungsnummer)
Überdruckbereich & Messstellenanordnung
Hamburg Port Authority
Maße ohne
Toleranzangabe
nach:
DIN ISO 2768-m
Anlage 8
Änd.
Ausgabedatum
Blatt
Blattgr.
01 27.01.2015 1/1 A2
Hamburg Port Authority
AUSSCHREIBUNG
L-0069-16-0-EU
HAMBURG, 2016-02-01
ANLAGE 9 ZUR BAUVORSCHRIFT
VT
VT
03
02
01
-
Änd.
Datum
-
-
Bearbeitet
Standort Harburg
Techn. Büro - L123
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Änderungen/ Ergänzungen
Genehmigt von
Verandwortliche Abt.
Feuerwehr
Gesetzlicher Eigentümer
-
Dokumentenart
W. Knupper
Ausschreibung
Geprüft
Dokumentenstatus
Feuerwehr
Entwurf
Erstellt durch
-
Geprüft
Technische Referenz
Titel
Generalplanentwurf
Maße ohne
Toleranzangabe
nach:
DIN ISO 2768-m
Maßstab
Gewicht
- kg
-
Sachnummer (Zeichnungsnungsnummer)
Anlage 9
Hamburg Port Authority
Bauwerk - Fahrzeug - Anlage
Feuerlöschboot 40
Änd.
Ausgabedatum
Blatt
Blattgr.
00 01.12.2015 1/1 -
Hamburg Port Authority
AUSSCHREIBUNG
L-0069-16-0-EU
HAMBURG, 2016-02-01
ANLAGE 10 ZUR BAUVORSCHRIFT
03
02
01
-
Änd.
Datum
-
-
Bearbeitet
Standort Harburg
Techn. Büro - L123
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Änderungen/ Ergänzungen
Genehmigt von
Verandwortliche Abt.
Feuerwehr
Gesetzlicher Eigentümer
-
Dokumentenart
W. Knupper
Ausschreibung
Geprüft
Dokumentenstatus
Feuerwehr
Entwurf
Erstellt durch
-
Titel
Linienriss
Hamburg Port Authority
Geprüft
Technische Referenz
Bauwerk - Fahrzeug - Anlage
Feuerlöschboot 40
Maße ohne
Toleranzangabe
nach:
DIN ISO 2768-m
Gewicht
Maßstab
- kg
-
Sachnummer (Zeichnungsnungsnummer)
Anlage 10
Änd.
Ausgabedatum
Blatt
Blattgr.
00 08.05.2015 1/1 -
Hamburg Port Authority
AUSSCHREIBUNG
L-0069-16-0-EU
HAMBURG, 2016-02-01
ANLAGE 11 ZUR BAUVORSCHRIFT
Genehmigt von
Verandwortliche Abt.
Standort Harburg
Techn. Büro - L123
An der Horeburg 9
21079 Hamburg
Feuerwehr
Gesetzlicher Eigentümer
Technische Referenz
Dokumentenart
P. Beisel
Ausschreibung
Geprüft
Dokumentenstatus
Feuerwehr
Entwurf
Erstellt durch
-
Titel
Alarm- und
Monitoringschema
Hamburg Port Authority
Bauwerk - Fahrzeug - Anlage
Feuerlöschboot 40
Maße ohne
Toleranzangabe
nach:
DIN ISO 2768-m
Gewicht
Maßstab
- kg
-
Sachnummer (Zeichnungsnungsnummer)
Anlage 11
Änd.
Ausgabedatum
Blatt
Blattgr.
00 03.02.2015 1/1 -