Lizenzvorschau

Lizenzvertrag
01.08.2016
Zwischen
Max Mustermannn,
Musterstraße 1a
12345, Musterstadt
USt-IdNr.: DE999999999
- Lizenzgeber –
und
Erika Mustermannn,
Musterstraße 1a
12345, Musterstadt
- Lizenznehmer –
Gemeinsam oder einzeln im Folgenden auch „Partei/en“ genannt
Präambel
Der Lizenzgeber ist Inhaber der folgenden Rechte an dem Werk/den Werken wie aus Anlage 1 (Rechnung)
ersichtlich:
SYLT
besondere Aufnahmen der Insel Sylt, im Sommer, Cover-tauglich (hochformat-einsetzbar), hochwertig, gern auch
mit Mensch/Menschen in der Landschaft, bitte nicht grau, düster, Winter-Aufnahmen, sondern Bilder, die Lust auf
Sylt machen, gern auch tolle Luftaufnahmen
Auftragsbeschreibung
Der Lizenznehmer möchte das Werk umfassend verwerten und kommerziell nutzen.
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag (im Folgenden „Vertrag“ genannt).
§ 1 Einräumung von Rechten an den Vertragsgegenständen
1.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, das Werk zu
nutzen und zu verwerten. Laufzeit: 1 Jahr
1.2 Für die vertragsgegenständliche Rechtseinräumung erhält der Lizenzgeber eine pauschale Lizenzgebühr in
Höhe von 720,00 € zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
1.3 Insbesondere räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer folgende Nutzungsrechte ein:
Mit der INLAND Lizenz können Bilder entsprechend der ausgewählten Laufzeit für alle
Verwendungszweck
illustrativen Zwecke in sämtlichen Medien sowie für Ihre eigenen Produkte, die zum
Weiterverkauf oder kostenlosen Vertrieb bestimmt sind in Deutschland genutzt
werden.
Kann nicht kommerziell weiterverkauft werden.
Größe
XL
Größen Details
Maximale Auflösung
Auflage
bis 500.000
Startdatum
01.08.2016
Enddatum
01.08.2017
Dauer
1 Jahr
Lizenzpreis
720,00 €
§ 3 Garantie der Rechtsinhaberschaft, Freistellung des Lizenznehmers
Der Lizenzgeber garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die dem
Lizenznehmer in § 1 dieses Vertrags genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Lizenzgeber garantiert
außerdem, dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung
entgegenstehen könnten. Der Lizenzgeber garantiert, dass durch die Verwendung der Werke im Rahmen dieses
Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.
§ 4 Eigenes Nutzungsrecht des Lizenzgebers
Dem Lizenzgeber wird ein einfaches Nutzungsrecht an den Werken gem. Anlage 1 zu Referenzzwecken
eingeräumt. Dies umfasst das Vervielfältigungs-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht sowohl on- als auch
offline.
§ 5 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit dem Ende dieses Lizenzvertrags fallen die Rechte des Lizenznehmers an den Lizenzgeber automatisch zurück.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach Vertragsende alle körperlichen Vervielfältigungsstücke der Werke an den
Lizenzgeber unverzüglich herauszugeben und alle elektronischen Kopien unverzüglich zu löschen.
§ 6 Schlussbestimmungen
6.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lizenzgebers, soweit nicht das
Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.
6.2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt auch für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.
6.3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber jede Änderung seiner Anschrift mittels
eingeschriebenem Brief schriftlich mitzuteilen. Für Mitteilungspflichten des Lizenznehmers nach diesem Vertrag
und nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die im Vertragsrubrum genannte Anschrift des Lizenzgebers.
6.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen,
die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt
für den Fall einer etwaigen Regelungslücke dieses Vertrags.
Lizenzvereinbarung
01.08.2016
Lizenzvereinbarung für Bilder und Widerrufsbelehrung sowie Ausschluss des Widerrufsrechts bei FotoProduktionsaufträgen
1. Geltung der Lizenzbedingungen
1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund
nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Produktions– und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart
werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen
abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch
dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Daneben gelten die AGB der Pixeed GmbH, Warschauer Str. 70 a, 10243 Berlin (im Folgenden:
„Pixeed“ oder „wir“ genannt) sowie die Bedingungen des Lizenzvertrags. Vorrang der Geltung bei
sich widersprechenden Regelungen haben (1) die AGB von Pixeed, (2) der Lizenzvertrag, (3) die
Lizenzvereinbarung.
2. Begriffsbestimmung
2.1 Bilder im Sinne dieses Vertrages sind alle Lichtbildwerke und Lichtbilder einschließlich der
Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbildwerke oder Lichtbilder hergestellt werden. Der Begriff erfasst
alle Bilderzeugnisse, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form (zum
Beispiel Papierabzüge, digitale Bilder etc.).
2.2 Auftrag bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen dem Fotografen und seinem Auftraggeber
entweder zur Herstellung von Bildern (Produktionsvertrag) und / oder über die Einräumung bzw.
Übertragung von Nutzungsrechten an bereits hergestellten Bildern (Lizenzvertrag). Auftraggeber ist
der Kunde, welcher bei der Bestellung als solcher benannt und in der Rechnung als solcher
ausgewiesen wird.
2.3. Auftraggeber ist der Kunde, welcher bei der Bestellung als solcher benannt und in der
Rechnung als solcher ausgewiesen wird.
2.4 Redaktionelle Nutzung heißt, ein Bild darf nur im Rahmen einer journalistischen
Berichterstattung verwendet werden.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Dieser Vertrag gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen, der auf Wunschbild ein
Benutzerprofil eingerichtet hat. Gegenstand des Vertrags ist der Auftrag, wie er sich aus dem
Lizenzvertrag ergibt. Grundsätzlich werden an den zur Nutzung freigegebenen Bildern nur einfache
Nutzungsrechte eingeräumt, es sei denn, es wurde gesondert eine andere Vereinbarung getroffen.
3.2 Gegenstand der Einräumung von Nutzungsrechten sind die von uns angebotenen
Lizenzmodelle, die im Lizenzvertrag vereinbart sind. Diese unterscheiden zwischen Rights Managed
(RM) Lizenzen und Royalty Free (RF) Lizenzen. Bei Royalty Free Lizenzen ist unabhängig von der
spezifischen Verwendung die Dateigröße entscheidend für den Lizenzpreis. Bei RM Lizenzen wird
nur eine ganz bestimmte Verwendung lizenziert.
3.3 Bestellungen für den Raum der Bundesrepublik sind auf www.wunschbild.com zurzeit in der
deutschen und englischen Sprache möglich. Rechtsverbindlichkeit besitzt der deutsche Originaltext.
4. Umfang der Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Die von dem Fotograf hergestellten und / oder zur Nutzung angebotenen Bilder sind durch das
Urheberrechtsgesetz geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentliche
Wiedergabe der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Fotografen.
4.2 Das Lizenzmaterial darf ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Fotografen nicht in ein
Logo, ein Unternehmenskennzeichen oder eine Marke eingebunden werden.
4.3 Die Nutzungs- und Verwertungsrechte dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche
Einwilligung des Fotografen eingeräumt werden.
5. Vertretung beim Lizenzerwerb
5.1 Der Besteller sichert für den Fall des Lizenzerwerbs stellvertretend für den Auftraggeber zu,
dass er vom Auftraggeber bevollmächtigt wurde, in dessen Namen zu handeln mit der
vollumfänglichen Befugnis, den Auftraggeber rechtlich wirksam zu binden.
6.Veröffentlichung des Lizenzmaterials auf einer Drittseite
6.1 Wird Lizenzmaterial auf einer Drittseite vervielfältigt, verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, auf
dieser Seite Lizenzbedingungen anzugeben, die den vorliegenden entsprechen. Insbesondere
muss er Lizenzbedingungen angeben, die das öffentlich-Zugänglichmachen, das Speichern, die
Vervielfältigung oder sonstige Weitergabe der lizenzierten Bilder verbieten.
6.2 Erfolgt die Wiedergabe der Bilder auf einer Social-Media-Plattform wie Facebook oder Pinterest,
stellt der Auftraggeber sicher, dass die Nutzungsbedingungen der Plattform im Einklang mit den
vorliegenden Bedingungen stehen. Sollten die Nutzungsbedingungen der Plattform der anderen
Drittseite den vorliegenden Vereinbarung widersprechen, stellt der Auftraggeber sicher, dass
sämtliches Lizenzmaterial von dieser Webseite entfernt wird und weist dies durch entsprechende
Belege innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnisnahme gegenüber dem Fotografen nach.
7. Bildnachweis
7.1 Jeglichem in redaktionellem Zusammenhang verwendeten Lizenzmaterial muss in enger
räumlicher Nähe der folgende Urhebervermerk hinzugefügt werden: Name des Fotografen/Pixeed).
Wenn das Lizenzmaterial öffentlich zugänglich gemacht oder in digitalen Medien verbreitet wird,
muss zusätzlich ein Link auf die Seite www.wunschbild.com gesetzt werden.
8. Eigene Verwendungsmöglichkeit
8.1 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf
berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
9. Bearbeitung
9.1 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung ihrer Bearbeitung oder
Umgestaltung (zum Beispiel Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) erlaubt und jede
Veränderung bei der Bildwiedergabe (zum Beispiel Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der
vorherigen Zustimmung des Fotografen.
10. Keine Übertragung von Eigentumsrechten
10.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten
Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die zur Nutzung überlassenen Originale sind
nach Ablauf der vereinbarten, bei fehlender Vereinbarung nach Ablauf einer angemessenen Frist
unbeschädigt an den Fotografen zurückzugeben.
11. Digitale Bildverarbeitung
11.1 Die Bilddaten digitaler Bilder dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für
die Dauer des Nutzungsrechts archiviert werden. Die Speicherung der Bilddateien in OnlineDatenbanken oder sonstigen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer
gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber. Dasselbe gilt für die
Speicherung von Bilddaten auf USB-Stick, Memory Card, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern.
11.2 Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern ist nur zulässig, wenn der Fotograf vorher über Art und Umfang der geplanten
Datenübermittlung informiert wird und er dazu seine Zustimmung erteilt. Auch die Wiedergabe von
digitalen Bildern auf einem Bildschirm und die Herstellung von Hardcopies (Ausdrucken, Filmen)
bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
11.3 Die digitale Änderung und Umgestaltung der Bilder bedarf der vorherigen Zustimmung des
Fotografen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung
ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
12. Haftung und Schadensersatz
12.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer
Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind
(Kardinalpflichten), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
12.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere
haftet er nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
12.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner
Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch
soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
12.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
12.5 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes –
gleich ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist der Fotograf berechtigt, eine
Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des dreifachen
üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 1.000 € pro Bild und Einzelfall. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt.
12.6 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen oder wird der Name
des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft, so hat der Auftraggeber eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten, oder mangels Vereinbarung, des üblichen
Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 300 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen
bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs
vorbehalten.
13. Widerrufsrecht bei der Bestellung von Archivbildern und Ausschluss bei Fotoproduktionen
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. ab
dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte
Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, je nachdem, welches der
spätere Zeitpunkt ist.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den im Lizenzvertrag genannten Fotografen unter
der dort näher bezeichneten Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis
erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist
von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fotoproduktionen
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach §§ 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 355 BGB (Widerrufsrecht)
ist ausgeschlossen, wenn die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf
persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Mit dem Download des Produkts erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir mit der Erfüllung
des Vertrags auf Ihren Wunsch hin vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
An den Fotografen
(Namen und Adresse entnehmen Sie bitte dem Lizenzvertrag):
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung () / die Lieferung von digitalen
Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden(*)
Bestellt am ()/erhalten am ()—————————————————————
Name des/der Verbraucher(s)—————————————————————
Anschrift des/der Verbraucher(s) —————————————————————
Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier) —————————————————————
(*) Unzutreffendes streichen.
14. Belegexemplare und Mehrwertsteuer
14.1 Der Auftraggeber hat den Fotografen unaufgefordert über jede Veröffentlichung der Bilder
durch kostenfreie Übersendung von zwei Belegexemplaren mit Anstrich zu informieren.
14.2 Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Kosten und Honoraren kommt die Mehrwertsteuer in
den jeweiligen gesetzlichen Höhen hinzu.
15. Keine rechtswidrige Verwendung
15.1 Lizenzierte Bilder dürfen nicht in pornografischer oder sonst rechtswidriger Weise verwendet
werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften
und brancheninternen Regelungen.
16. Verhalten bei Kenntnis von einem Verstoß
16.1 Der Auftraggeber setzt den Fotografen umgehend schriftlich in Kenntnis, wenn er weiß oder
den Verdacht hat, dass Dritte, die über den Auftraggeber Zugang zum Lizenzmaterial bekommen
haben, das Lizenzmaterial ganz oder in Teilen in rechtswidriger Weise verwenden.
17. Gegenstand des Produktions-Auftrags
17.1 Gestaltungsberatungen und die Entwicklung von Konzeptionen sind eigenständige Leistungen
des Fotografen. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten
Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
18. Auftragsabwicklung und Stornierung des Auftrags
18.1 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten (zum Beispiel Fotomodell, Stylist)
in Anspruch genommen oder in sonstiger Vertrag mit Dritten (zum Beispiel Anmietung von Studio,
Geräten, Requisiten) abgeschlossen werden, darf der Fotograf die entsprechenden Verpflichtungen
im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen, wenn dieser ihm eine entsprechende
Vollmacht erteilt. Soweit der Fotograf solche Verträge im eigenen Namen abschließt, hat ihn der
Auftraggeber von den daraus resultieren Verbindlichkeiten freizustellen.
18.2 Produktionstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Fotografen
gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden. Die vereinbarte Produktionszeit ist
angemessen zu verlängern, wenn sie aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht
eingehalten werden kann.
18.3 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der
Produktionsabnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur den Bildern eingeräumt, die der
Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
19. Sperrung des Nutzerkontos
19.1 Im Falle eines Verstoßes gegen die geltenden AGB und / oder Nutzungsbedingungen kann
Pixeed Nutzern den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise untersagen und das Nutzerkonto
sperren. Dem betroffenen Nutzer ist es nicht gestattet, ein neues Nutzerkonto anzulegen oder die
Leistungen von Pixeed anderweitig in Anspruch zu nehmen.
20. Gewährleistung und Haftungsausschluss
20.1 Ihre gesetzlichen Rechte im Falle von Mängeln des Produktes bestehen unter Maßgabe der
nachfolgenden Regeln.
20.2 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der
Bilder bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als
vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
20.3 Soweit der Fotograf im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Verträge mit Dritten
abschließt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und
Unternehmen.
20.4 Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Sach- oder Rechtsmängeln
der Bilder, die bereits hergestellt sind und die der Fotograf aus seinem Archiv zur Verfügung stellt,
sind ausgeschlossen.
20.5 Eine vom Fotografen erteilte Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, dass
abgebildete Personen und oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden
oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben. Die Einholung
der Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht der Fotograf das Vorliegen der erforderlichen
Einwilligung bzw. Genehmigung ausdrücklich zusichert.
20.6 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber
ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte
oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
21. Honorar und Nebenkosten
21.1 Für die Herstellung der Bilder und die Übertragung der Nutzungsrechte erhält der Fotograf
das vereinbarte Honorar. Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die
gesetzliche Umsatzsteuer. Ist die Höhe des Honorars nicht bestimmt, kann der Fotograf das
übliche und angemessene Honorar verlangen.
21.2 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu
vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu
erhöhen.
21.3 Der Auftraggeber hat zusätzlich die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotograf im
Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (zum Beispiel für Filmmaterial,
Laborarbeiten, Fotomodelle).Dazu gehören auch die Kosten und Spesen verweisen, die der
Fotograf abstimmen Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags unternimmt.
21.4 Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert,
ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig. Kosten sind dem
Fotografen zu erstatten, sobald sie beim Fotograf angefallen sind.
21.5 Die zu übertragenen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen
Zahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
22. Fälligkeit und Zahlungsarten
22.1 Die Gesamtkosten der Lizenz (siehe Nr. 5) sind fällig, sobald Sie die Bestellbestätigung erhalten.
22.2 Sie können unter allen beim Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten wählen.
23. Lieferung und Lieferzeit
23.1. Zu jedem Produkt werden auf der jeweiligen Produktseite die Liefermodalitäten und die
Lieferzeit angegeben.
23.2. Sobald ein über den postalischen Versand auszulieferndes Produkt zum Versand aufgegeben
ist, erhalten Sie in der Regel eine Versandbestätigung per Email mit einem voraussichtlichen
Lieferdatum. Wird der Transport durch Umstände gestört, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
trägt er keine Verantwortung für die Verzögerung der Lieferung und Ihnen dadurch entstehende
Unannehmlichkeiten.
24. Nichtverfügbarkeit, höhere Gewalt
24.1 Wenn der Fotograf wegen Nichtverfügbarkeit der Materialien oder Produkte zur Herstellung
des Vertragsgegenstands Produktes oder wegen höherer Gewalt das Produkt nicht rechtzeitig oder
gar nicht liefern kann, werden Sie hierüber unverzüglich informiert und Ihnen ggf. die
voraussichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Lieferung unmöglich oder kann auch die neue
Frist nicht eingehalten werden, kann der Fotograf vom Vertrag zurücktreten. Ihr gesetzliches
Rücktrittsrecht sowie das des Fotografen bleiben unberührt, ebenso wie die gesetzlichen
Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B.
wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
24.2 Das Produkt gilt insbesondere dann als nicht verfügbar, wenn der mit der Lieferung von
Materialien beauftragte Dritte ohne das Verschulden des Fotografen nicht rechtzeitig liefert,
obwohl er ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatte, d.h. am Tag der
Bestellbestätigung ein Lieferauftrag bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass der
Fotograf daraus bei reibungslosem Ablauf das Produkt wie vereinbart werde liefern können.
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis! Die
Lieferung verzögert oder unmöglich macht und dies durch den Fotografen nicht mit zumutbaren
Mitteln vermieden werden kann; dies kann beispielsweise bei Streiks am Produktionsort, Unfällen
oder Unwettern auf den Transportwegen der Fall sein.
25. Bildauswahl und Freigabeerklärung
25.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen fordert, werden zur Sichtung und
Auswahl bis zu der in der Bestellung bestimmten Frist zur Verfügung gestellt. Kommen die Bilder
für eine Nutzung nicht in Frage, gilt der Auftrag als nicht zustande gekommen.
25.2 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlage für Skizzen oder zu Layoutzwecken oder die
Präsentation bei Kunden stellt eine kostenpflichtige Nutzung dar, die der vorherigen Freigabe
durch den Fotografen bedarf.
25.3 Nutzungsrechte werden erst nach schriftlicher Freigabe durch den Fotografen übertragen.
Eine vom Fotografen erteilte Freigabe berechtigt den Auftraggeber nur zur einmaligen Nutzung für
den angegebenen Zweck, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
26. Neufassung dieser Lizenzvereinbarungen
26.1 Es gelten diese Lizenzvereinbarungen in ihrer Fassung zum Zeitpunkt der Aufgabe der
Bestellung. Wir behalten uns vor, die Lizenzvereinbarungen für zukünftige Bestellungen neu zu
fassen.
27. Schlussbestimmungen
27.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. unter Ausschluss des Kollisionsrechts und
der in das Recht der Bundesrepublik Deutschland übernommenen zwischenstaatlichen
Übereinkommen, soweit sie nicht zwingendes Recht sind.
27.2 Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Sitz des Fotografen. Für den Fall dass der Auftraggeber
über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt oder seinen Sitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des
Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.