Genauere Informationen erhalten Sie hier.

Bekanntmachung
Schuleinschreibung
Staatliche Berufsschule Marktredwitz - Wunsiedel
Für alle Schüler, die ab dem Schuljahr 2016/2017 berufsschulpflichtig bzw. berufsschulberechtigt werden, findet die Einschreibung am
Montag, den 25. Juli 2016, um 8:00 Uhr
an den Schulorten
Marktredwitz (Metallberufe, Technische Produktdesigner und Systemplaner,
Elektrotechnik, Jugendliche ohne Ausbildungsplatz männlich und weiblich, Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft)
und
Wunsiedel (Verkäufer und Einzelhändler, Industriekaufleute, Kfz-Mechatroniker)
statt. Aus organisatorischen Gründen ist das Erscheinen aller neuen Berufsschüler der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel unbedingt an
den bereits mitgeteilten Schulorten erforderlich. Mitzubringen sind:
1.
2.
3.
4.
Abmeldebescheinigung der bisher besuchten Schule
Zeugnisdurchschrift des Entlasszeugnisses
Ausbildungsvertrag
Schreibzeug
Für die Schüler der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel beginnt
der Unterricht ab Montag, dem 12.09.2016 um 8:00 Uhr zum jeweils mit dem
Klassenleiter vereinbarten Termin.
Weitere Auskünfte erteilen die Sekretariate:
Marktredwitz
Wunsiedel
Tel. 09231 509100
Tel. 09232 4280
Anmeldung zur Berufsschule
Jugendliche unter 21 Jahren sind berufsschulpflichtig
Die Einschreibung zum Besuch der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel findet am Montag, den 25.07.2016 um 8:00 Uhr an den
Schulorten Marktredwitz und Wunsiedel statt. Zur Einschreibung ist es
erforderlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler an dem Schulort einfinden, der ihnen von der Entlassschule mitgeteilt wurde. Berufsschulpflichtig sind grundsätzlich alle Jugendlichen unter 21 Jahren, die
• aus der Haupt- oder Sonderschule entlassen wurden und ein Ausbildungsverhältnis aufnehmen, oder einer sonstigen Beschäftigung
nachgehen oder beschäftigungslos sind
• weiterführende Schulen nach der 9. Klasse verlassen, ganz gleich
ob sie ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis aufnehmen
oder beschäftigungslos sind
• das Ziel der 10. Klasse erreicht haben und ein Ausbildungsverhältnis abschließen
• Schülerinnen und Schüler über 21 Jahre können als Berufsschulberechtigte aufgenommen werden.
Erziehungsberechtigte sowie Auszubildende oder Arbeitgeber sind nach
Art. 35(4) BayEUG für die Anmeldung der berufsschulpflichtigen Jugendlichen verantwortlich. Zur Anmeldung sind die Abmeldebescheinigung der
zuletzt besuchten Schule, ein Nachweis über das Ausbildungsverhältnis
mit genauer Berufsbezeichnung sowie das Abschlusszeugnis oder das
letzte Zeugnis mitzubringen. Auskünfte erteilen die Sekretariate in Marktredwitz Tel. 09231 509100 und Wunsiedel Tel. 09232 4280.