Bekanntmachung Schuleinschreibung Staatliche Berufsschule Marktredwitz - Wunsiedel Für alle Schüler, die ab dem Schuljahr 2016/2017 berufsschulpflichtig bzw. berufsschulberechtigt werden, findet die Einschreibung am Montag, den 25. Juli 2016, um 8:00 Uhr an den Schulorten Marktredwitz (Metallberufe, Technische Produktdesigner und Systemplaner, Elektrotechnik, Jugendliche ohne Ausbildungsplatz männlich und weiblich, Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft) und Wunsiedel (Verkäufer und Einzelhändler, Industriekaufleute, Kfz-Mechatroniker) statt. Aus organisatorischen Gründen ist das Erscheinen aller neuen Berufsschüler der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel unbedingt an den bereits mitgeteilten Schulorten erforderlich. Mitzubringen sind: 1. 2. 3. 4. Abmeldebescheinigung der bisher besuchten Schule Zeugnisdurchschrift des Entlasszeugnisses Ausbildungsvertrag Schreibzeug Für die Schüler der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel beginnt der Unterricht ab Montag, dem 12.09.2016 um 8:00 Uhr zum jeweils mit dem Klassenleiter vereinbarten Termin. Weitere Auskünfte erteilen die Sekretariate: Marktredwitz Wunsiedel Tel. 09231 509100 Tel. 09232 4280 Anmeldung zur Berufsschule Jugendliche unter 21 Jahren sind berufsschulpflichtig Die Einschreibung zum Besuch der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel findet am Montag, den 25.07.2016 um 8:00 Uhr an den Schulorten Marktredwitz und Wunsiedel statt. Zur Einschreibung ist es erforderlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler an dem Schulort einfinden, der ihnen von der Entlassschule mitgeteilt wurde. Berufsschulpflichtig sind grundsätzlich alle Jugendlichen unter 21 Jahren, die • aus der Haupt- oder Sonderschule entlassen wurden und ein Ausbildungsverhältnis aufnehmen, oder einer sonstigen Beschäftigung nachgehen oder beschäftigungslos sind • weiterführende Schulen nach der 9. Klasse verlassen, ganz gleich ob sie ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis aufnehmen oder beschäftigungslos sind • das Ziel der 10. Klasse erreicht haben und ein Ausbildungsverhältnis abschließen • Schülerinnen und Schüler über 21 Jahre können als Berufsschulberechtigte aufgenommen werden. Erziehungsberechtigte sowie Auszubildende oder Arbeitgeber sind nach Art. 35(4) BayEUG für die Anmeldung der berufsschulpflichtigen Jugendlichen verantwortlich. Zur Anmeldung sind die Abmeldebescheinigung der zuletzt besuchten Schule, ein Nachweis über das Ausbildungsverhältnis mit genauer Berufsbezeichnung sowie das Abschlusszeugnis oder das letzte Zeugnis mitzubringen. Auskünfte erteilen die Sekretariate in Marktredwitz Tel. 09231 509100 und Wunsiedel Tel. 09232 4280.
© Copyright 2024 ExpyDoc