SPD Kreistagsfraktion Burgenlandkreis Brüderstraße 7 06712 Zeitz Burgenlandkreis Herrn Landrat Götz Ulrich Schönburger Str. 41 06618 Naumburg Anfrage nach §§ 45 Abs.7 KVG-LSA i.V.m. 8 Abs.1 und 2 GeschO KT BLK hier: Nutzung des Warnsystems KATWARN durch den Burgenlandkreis Sehr geehrter Herr Landrat, Sozialdemokratische Fraktion im Kreistag Burgenlandkreis Vorsitzender Rüdiger Erben Stellvertreter Christoph Hamel Manuela Hartung am 24.02.2014 nahmen Sie gemeinsam mit Ihrem Amtsvorgänger Landrat Reiche und Innenminister Stahlknecht in einem Pressetermin in Mitarbeiter: der Kreisleitstelle das Warnsystem KATWARN in Betrieb. Sie bezeich- Marcus Raschke neten damals KATWARN als „ein großartiges Projekt, das die Sicherheit im Landkreis weiterhin stärkt“. In Ihrer gestrigen Ausgabe berichtet die Magdeburger Volksstimme, dass der Burgenlandkreis KATWARN aus Kostengründen wieder abgeschafft habe. Demgegenüber ist auf der offiziellen Homepage des Burgenlandkreises bis dato KATWARN als „ergänzendes Warnsystem“ im Burgenlandkreis bezeichnet. Brüderstraße 7 06712 Zeitz Telefon: 03441/212573 Telefax: 03441/217111 Mail: [email protected] Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, unter Berufung auf §§ 45 Zeitz, den 28. Juli 16 Abs.7 KVG-LSA i.V.m. 8 Abs.1 und 2 GeschO KT BLK, um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Trifft es zu, dass der Burgenlandkreis das Warnsystem KATWARN außer Betrieb genommen hat? 2. Wenn ja, wann erfolgte die Außerbetriebnahme durch den Burgenlandkreis und mit welcher Begründung? Welche der Gründe sind erst nach dem 24.02.2014 hinzugetreten? 3. Warum wurde die Öffentlichkeit nicht über die Außerbetriebnahme in gleicher Weise informiert, wie über die Inbetriebnahme? 4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Beitrieb der Kreisleitstelle? Welchen Anteil daran hatten die Betriebskosten von KATWARN? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Erben
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