Anfrage SPD Kreistagsfraktion

SPD Kreistagsfraktion Burgenlandkreis
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Brüderstraße 7
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06712 Zeitz
Burgenlandkreis
Herrn Landrat
Götz Ulrich
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg
Anfrage nach §§ 45 Abs.7 KVG-LSA i.V.m. 8 Abs.1 und 2 GeschO KT BLK
hier: Nutzung des Warnsystems KATWARN durch den Burgenlandkreis
Sehr geehrter Herr Landrat,
Sozialdemokratische Fraktion
im Kreistag Burgenlandkreis
Vorsitzender
Rüdiger Erben
Stellvertreter
Christoph Hamel
Manuela Hartung
am 24.02.2014 nahmen Sie gemeinsam mit Ihrem Amtsvorgänger
Landrat Reiche und Innenminister Stahlknecht in einem Pressetermin in Mitarbeiter:
der Kreisleitstelle das Warnsystem KATWARN in Betrieb. Sie bezeich- Marcus Raschke
neten damals KATWARN als „ein großartiges Projekt, das die Sicherheit im Landkreis weiterhin stärkt“.
In Ihrer gestrigen Ausgabe berichtet die Magdeburger Volksstimme,
dass der Burgenlandkreis KATWARN aus Kostengründen wieder abgeschafft habe. Demgegenüber ist auf der offiziellen Homepage des Burgenlandkreises bis dato KATWARN als „ergänzendes Warnsystem“ im
Burgenlandkreis bezeichnet.
Brüderstraße 7
06712 Zeitz
Telefon: 03441/212573
Telefax: 03441/217111
Mail: [email protected]
Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, unter Berufung auf §§ 45
Zeitz, den 28. Juli 16
Abs.7 KVG-LSA i.V.m. 8 Abs.1 und 2 GeschO KT BLK, um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Trifft es zu, dass der Burgenlandkreis das Warnsystem KATWARN außer Betrieb genommen hat?
2. Wenn ja, wann erfolgte die Außerbetriebnahme durch den Burgenlandkreis und mit welcher Begründung? Welche der Gründe
sind erst nach dem 24.02.2014 hinzugetreten?
3. Warum wurde die Öffentlichkeit nicht über die Außerbetriebnahme in gleicher Weise informiert, wie über die Inbetriebnahme?
4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Beitrieb der Kreisleitstelle? Welchen Anteil daran hatten die Betriebskosten von
KATWARN?
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Erben