Verfahren zur Zuteilung von EW‐Prüfer/inne/n – Wintersemester 2016/2017 Staatsprüfungen Erziehungswissenschaft ZENTRALE VERFAHREN Z U R Z U T E I L U N G V O N EW- P R Ü F E R / I N N E / N Die zentralen Verfahren zur Zuteilung von EW-Prüfer/inne/n werden eingesetzt für die EW-Staatsprüfungsklausur („schriftliche Prüfung“) das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium Der Zeitpunkt einer Anmeldung während der Anmeldfrist hat für die Zuteilung keine Relevanz (es gilt also nicht das „WindhundPrinzip“). Für das Zuteilungsverfahren von EW-Prüfer/inne/n für die EWStaatsprüfungsklausur wird ein modulares Anmeldeverfahren in CAMPUS-Office genutzt. Hierzu ist für jede/n Prüfer/in je eine „Veranstaltung“ angelegt. In diesen Veranstaltungsbeschreibungen finden Sie allgemeine und prüfer/innenspezifische Informationen, bspw. zu Prüfungsthemen. Klausur Anmeld. Zuteilung: 1. bis 14. August 2016 Meldung LPA: spätestens bis 31. Oktober Klausurphase: Mitte Februar bis Ende März Abschlusskolloquium I Anmeld. Zuteilung: 6. bis 18. September 2016 Prüfungsphase I: 21. November bis 2. Dezember 2016 Abschlusskolloquium II & III Anmeld. Zuteilung: 25. Oktober bis 13. November 2016 Prüfungsphase II: 23. Januar bis 3. Februar 2017 Prüfungsphase III: 13. bis 31. März 2017 Nach der Zuteilung findet eine Abfrage des Wahlpflichtfaches sowie der Präferenzen hinsichtlich Wahlpflichtfachprüfer/inne/n und Prüfungswoche statt. Darüber hinaus gibt es von den Prüfer/inne/n Informationen zum weiteren Vorgehen (eventuelle Infoveranstaltung, erforderliche Absprachen etc.). Meldevoraussetzungen siehe unten Meldung LPA: Hinweise zu den EW-Prüfer/inne/n, deren Prüfungsbereichen und Prüfungsmodalitäten finden sich u. a. im entsprechenden Infopapier: EW-Prüfer/innen und Themen. spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin Keine zentralen Zuteilungen gibt es für: Klausuren in im Wahlpflichtbereich mündliche Prüfungen in Berufspädagogik Staatsarbeiten („Schriftliche Hausarbeit“) Für diese Prüfungen suchen Sie sich den/die Prüfer/in durch direkte Kontaktaufnahme. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens müssen mindestens bei drei Prüfer/inne/n Präferenzen A bis D gesetzt werden. Für das Zuteilungsverfahren von Prüfer/inne/n für das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium kommt ein spezifisches Anmeldetool zum Einsatz: http://pruefungsportal.ezw.rwth-aachen.de Nach der Zuteilung einer EW-Prüferin bzw. eines EW-Prüfers erfolgen in einem zweiten Schritt, ebenfalls über dieses Tool, die Abfrage des Terminblocks sowie die Priorisierung der Prüfer/ innen des Wahlpflichtfachs. Auf der Grundlage der Prüflingswünsche und der Prüfer/innenverfügbarkeiten werden dann die Prüfling-Prüfer/innen-TerminKonstellationen koordiniert. Wenn Sie das Abschlusskolloquium in der 3. Prüfungsphase planen, sollten Sie in der zeitgleich liegenden Klausurenphase nach Möglichkeit keine Klausur mehr schreiben müssen. Studierende, die bereits in einem früheren Verfahren eine/n EWPrüfer/in zugeteilt bekommen haben, ihre Prüfung aber verschieben mussten, behalten i. d. R. den/die zugeteilte Prüfer/in – nehmen also nicht erneut am Verfahren teil. Nach einer entsprechenden Abfrage findet durch die Prüfungskoordinatorin eine Aktualisierung der Anmeldung statt. Bitte beachten Sie: A NSPRECHPARTNER Staatsprüfungen liegen in der Verantwortung des Landesprüfungsamts für Lehrämter an Schulen. Unabhängig vom Anmeldeverfahren über CAMPUS-Office bzw. das EAK-Tool, bei dem es ausschließlich um die Zuteilung der EW- und WP-Prüfer/innen geht, müssen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung grundsätzlich beim Landesprüfungsamt angemeldet werden. Hinweise zu Modalitäten, Fristen und Terminen, Voraussetzungen, Freiversuchs- und Rücktrittsregelungen sowie Meldeformulare finden sich auf der Webseite des Landesprüfungsamts. Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen (LPA) VORAUSSETZUNGEN (für die Meldung beim Landesprüfungsamt) www.pruefungsamt.nrw.de Schriftliche Prüfung (4-stündige Klausur) Meldevoraussetzung: Prüfungsmodul (H, F oder WP) ist absolviert; LN in EW ist erworben (Modul ist unerheblich) Dr. Helmut Kaufmann E-Mail: [email protected] Tel.: +49 +241 80 94329 Tel.: +49 +224 470 2859 zur telef. Erreichbarkeit in AC u. Köln: Die Elemente der Ersten Staatsprüfung (LPO 2003) können studienbegleitend absolviert werden, wenn in den Fächern und in EW das Grundstudium mit der Zwischenprüfung abgeschlossen ist und die jeweiligen Meldevoraussetzungen erfüllt sind (Nachreichfrist für fehlende Scheine: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin). Es gelten Meldefristen – Klausur: 30. April (für August/ September) bzw. 31. Oktober (für Februar/März); Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium: Meldung spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Ansprechpartner ist das Landesprüfungsamt. Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium (45 Minuten) Meldevoraussetzung: Sämtliche Studienleistungen und alle Prüfungsleistungen der Ersten Staatsprüfung sind erbracht (Fächer und EW); Nachweis der Studienmodule „Praxisstudien“ und „Faszination Technik“, des außerschulischen Praktikums sowie beim Lehramt an Berufskollegs des überwiegenden Teils der fachpraktischen Tätigkeit und der Staatsprüfung Berufspädagogik; das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium wird mit drei Prüfer/inne/n durchgeführt: eine/r aus EW, eine/r aus dem Wahlpflichtbereich, eine/r von Schulseite (Letztere/r wird vom Landesprüfungsamt zugewiesen) – von den beiden Hochschulprüfer/inne/n muss eine/r Professor/in sein WEITERE S TAATSPRÜFUNGSELEMENTE (LPO 2003) Schriftliche Hausarbeit („Staatsarbeit“, wird in EW oder einem der Fächer geschrieben) Meldevoraussetzung für EW: Modul, in dem die Arbeit verortet ist (H, F oder WP), ist absolviert; LN ist erworben Berufspädagogik (nur LA BK) (zzt. mündliche Prüfung, 45 Minuten) Meldevoraussetzung: Modul BP ist absolviert; der zugehörige LN ist erworben KONTAKT Institut für Erziehungswissenschaft Stefanie Fuchs – Prüfungskoordinatorin Eilfschornsteinstraße 7 – 52056 Aachen 0241 80 96494 – [email protected] Juli 2016
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