RATGEBER FÜR EIN SAUBERES SCHWERIN Spezia VERMEIDUNG VERWERTUNG ENTSORGUNG ABFALLKALENDER STRASSENREINIGUNG WINTERDIENST www.sds-schwerin.de l Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 1 Themen Kontakt Gelbe Tonne Leichtverpackungen Kontakt der Stadt Ordnungsdienst Zentrale (0385) 545 18 30 Fax (0385) 545 18 29 Kontakt SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin Zentrale (0385) 633 16 71 Fax (0385) 633 16 77 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit (0385) 633 16 75 Fragen zu Müllgebühren (0385) 633 16 76 Müllabfuhr/Biotonne (0385) 633 16 72 (0385) 633 16 76 (0385) 633 16 78 Wertstoffsysteme/ Recyclinghöfe (0385) 633 16 74 Rechts- und Gebührenfragen (0385) 633 16 74 Gewerbeberatung (0385) 633 16 71 Problem- und Sondermüll (0385) 633 16 75 Straßenreinigung und illegale Abfallablagerungen (0385) 633 16 75 Straßenunterhaltung (0385) 644 35 33 Winterdienst Hotline (0385) 633 26 33 E-Mail: [email protected] Seite 1 Seite 2 Angelika Gramkow Abfallgebühren sparen Seite 2 Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin Blaue Tonne - Altpapier Seite 3 Altglas Liebe Leserinnen und Leser, regelmäßig treffe ich mich mit Bürgerinnen und Bürgern, die neu in unsere Stadt gezogen sind, zum Begrüßungscafé. Und öfter höre ich dann die NeuSchwerinerinnen und -Schweriner nicht nur über die Schönheit unserer Stadt schwärmen, sondern auch über die Sauberkeit. Seite 3 Braune Tonne - Bioabfall Gartenabfälle Seite 4 Entsorgung von Weihnachtsbäumen Seite 5 Ja, es stimmt: Schwerin ist ein wunderbarer Platz zum Leben, Arbeiten, Lernen und Lieben. Es gibt viel Grün, viel Wasser, viel Kultur und kurze Wege. Schwerin ist liebenswert, weil soziale Verantwortung und bürgerschaftliches Engagement hier Tradition haben. Und weil es viele Menschen gibt, die sich nicht nur vor der eigenen Haustür um Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit kümmern. Dieser Gemeinsinn zeigt sich zum Bespiel beim jährlich stattfindenden Schweriner Frühjahrsputz mit inzwischen fast 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ein flächendeckendes Erfassungs- und Entsorgungssystem mit kurzen Wegen möglichst direkt ab Haustür, saubere Straßen, gepflegte Parks, Grünanlagen und Spielplätze sind das Ziel unserer Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen (SDS) und der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft (SAS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine tolle Arbeit. Graue Tonne – Restmüll Seite 6 Aber wir brauchen auch Ihre Mithilfe. Mülltrennung ist schließlich die einfachste Methode, um die Abfallmengen in unserer Stadt kräftig zu reduzieren, die Müllgebühren zu dämpfen und die im Abfall versteckten Rohstoffe wiederzuverwerten. Das gilt auch für Bioabfall und Grünschnitt, mit denen in unserer Stadt klimaschonende Energie erzeugt wird. Bitte nutzen Sie dafür die Biotonnen. Altkleider + Möbelbörse Seite 8 Jeder von uns mag es, wenn in der Stadt Sauberkeit und Ordnung herrschen. Wie es um uns herum aussieht, das bestimmen wir allerdings – nicht nur in den eigenen vier Wänden – weitgehend selbst. Für Papier und Zigarettenkippen gibt es Papierkörbe und Abfallbehälter. Nach dem sommerlichen Grillen auf der Schwimmenden Wiese gehört es sich, die Abfälle wieder mitzunehmen und zu entsorgen! Und für die Hundehaufen gibt es in unserer Stadt ein flächendeckendes Netz von Beutelspendern. Damit das Mitmachen für eine saubere Stadt noch besser klappt, geben wir Ihnen mit diesem „Ratgeber für ein sauberes Schwerin“ wertvolle Tipps und Informationen. Helfen Sie mit! Ich hoffe auf ein Wiedersehen - spätestens beim nächsten Frühjahrsputz! Herzlich Sperrmüll Seite 6 Elektroschrott Seite 7 Problemabfälle Seite 7 Gewerbeabfälle Seite 7 Bauabfälle Seite 8 Recyclinghöfe Seite 9 • Adressen • Öffnungszeiten • Telefonnummern Abfallkalender Seite 10 -15 • Abfuhrtermine im Detail belloo HundetoilettenSeite 16 Frühjahrsputz Seite 16 Straßenreinigung Seite 17 Winterdienst Seite 18 -19 • durch SDS • Pflichten der Anlieger Winterdienstkarte Seite 20 - 23 • Leistungen im Überblick Internet www.sds-schwerin.de Ihre Angelika Gramkow Oberbürgermeisterin Übersicht Seite 24 • Was darf wo entsorgt werden? LEICHTVERPACKUNGEN Seite 2 Ratgeber Sauberes Schwerin Gelbe Tonne für Verpackungen Ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Restabfallmengen ist das getrennte Erfassen von wiederverwertbaren Materialien. Leichtverpackungen und Gelber Sack In den Gelben Säcken/Gelben Tonnen und in den entsprechenden Wertstoffsammelcontainern können Sie Ihre Leichtverpackungen entsorgen. Einfälle gegen Abfälle •V ermeiden Sie überflüssige Verpackungen: Kaufen Sie Lebensmittel unverpackt. •Nehmen Sie zum Einkaufen einen Korb oder eine Tasche mit. •V ermeiden Sie aufwendige Produkt-, Geschenkoder Portionsverpackungen: Bevorzugen Sie Mehrweg- vor Einwegbehältnissen. •Verzichten Sie auf „Ex- und Hopp-Artikel“: Achten Sie beim Kauf von Produkten wie Elektrogeräten, Möbelstücken oder Spielzeug auf Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit. •Wählen Sie umweltschonende Produkte: Bevorzugen Sie Recyclingprodukte aus Altpapier oder anderen Altstoffen. • Nutzen Sie Nachfüllverpackungen, zum Beispiel bei Waschmitteln oder Gewürzen. • Achten Sie beim Kauf auf verwertbare Materialien, zum Beispiel Glas oder Papier. • Nutzen Sie Stoffwindeln, die Handhabung ist genauso einfach wie mit Pampers und langfristig viel billiger. • Vermeiden Sie Batterien: Nutzen Sie Geräte mit Solarzellen, Akkus oder Netzteilen. en Sie: Bitte beacht dung ei Abfallverm e und ff to hs o spart R hont die Energie, sc verringert d Umwelt un ie Kosten zudem für S ren. und Gebüh Was sind Leichtverpackungen? Verpackungen wie Konservendosen, Getränkedosen, Metallverschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Deckel, Alu-Folien, Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien, Flaschen, Becher, andere Verpackungen aus Kunststoff, Getränke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen aus Verbundstoffen, soweit sie sauber und ohne Inhaltsstoffe sind. Was gehört nicht in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne? Glas, Papier, Pappverpackungen, Verpackungen mit schadstoffhaltigen Restinhalten und Restmüll. Was kosten Gelbe Säcke/Tonnen? Gelbe Säcke und Gelbe Tonnen sind unentgeltlich erhältlich, (soweit Übereinstimmung mit DSD-Vereinbarung) In Gebieten mit Sacksammlung können Komfort-Tonnen zu 7,14 EUR pro Jahr bestellt werden. Wo sind Gelbe Säcke erhältlich? • SAS mbH, Ludwigsluster Chaussee 72, • BürgerBüro, Am Packhof 2 - 6, • Kundenzentrum der Stadtwerke, Eckdrift 43 - 45, • Recyclinghöfe, Adressen siehe Seite 9. Wann werden die Gelben Säcke/Gelben Tonnen abgeholt? Die Gelben Säcke / Gelben Tonnen sind bis spätestens 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen bereitzustellen. Die Abfuhrtage für Ihre Straße finden Sie im Abfallkalender ab Seite 10. Die Wertstoffsäcke müssen zugebunden und gut sichtbar bereit stehen. In der Innenstadt erfolgt die Sammlung über die Wertstoffsammelbehälter bzw. über die Gelben Tonnen. Bitte beachten Sie: Falsch befüllte Gelbe Säcke bleiben stehen! Gegenstände wie z. B. Geschenkpapier heraussammeln und zum nächsten Abholtermin erneut bereitstellen. Abfallgebühren - zahlreiche Leistungen inklusive In den Abfallgebühren steckt mehr drin, als auf den ersten Blick zu vermuten ist. Folgende Leistungen sind enthalten: • Restmüllentsorgung • einmal jährliche Sperrmüllentsorgung • Altpapierentsorgung • Abholung der Biotonnen • Betreiben der Recyclinghöfe • Betreiben des Schadstoffmobils und •G rünschnittannahme. Dabei setzt sich die Abfallgebühr aus der Grund- und der Leistungsgebühr zusammen: Grundgebühr: Berechnet sich nach der Anzahl der Benutzungseinheiten. Darunter versteht man beispielsweise Wohnungen, Läden, Handwerksbetriebe und Geschäftsräume. Leistungsgebühr: Ergibt sich aus der Anzahl der Behälter und der Häufigkeit der Entleerung. Die Höhe der Gebühren ist in der Hausmüllgebührensatzung geregelt. Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie uns an unter (0385) 633 16 72 oder 78. % Abfall vermeiden = Gebühren sparen In einer Stadt mit mehr als 91.941 Einwohnern fällt jede Menge Abfall an. Ob Restmüll, Leichtverpackungen, Altglas, Papier, Sperrmüll oder Bioabfälle: Der Abtransport ist eine logistische Meisterleistung. Rund 16.400 Restmüll- und 10.600 Biotonnen müssen in festgelegtem Rhythmus entleert werden. Für die Organisation der Wertstoff- und Abfallentsorgung sorgt die SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin in Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern und Dienstleistern. Die Altpapier-, Gelber Sack- und die Schadstoffentsorgung wird haushaltsnah angeboten. Zu mehr als 150 Sammelplätzen können Sie in Schwerin Ihre getrennt erfassten Wertstoffe bringen. ALTPAPIER | ALTGLAS Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 3 Blaue Tonne für Papier Die Sammlung von Altpapier aus Haushaltungen erfolgt in der Stadt momentan über zwei Systeme: Beim Bringsystem stehen Ihnen die 3m³-Sammelcontainer an ausgewählten Wertstoffsammelplätzen zur Verfügung. Im Holsystem erfolgt die Entsorgung des Altpapiers wohnortsnah über die Blaue Tonne, die in drei Größen (120, 240 bzw. 1.100 Liter) zur Verfügung steht. Was gehört zum Altpapier? Zeitungen, Zeitschriften, gefaltete Kartons, Pappen und sonstige Druckerzeugnisse. Was gehört nicht zum Altpapier? Stark verschmutztes Haushaltspapier (Restmüll), Pergament-, Wachspapier und Servietten (Restmüll), Tapeten (Restmüll), Hygiene-Papier, Taschentücher, Windeln (Restmüll), Fotos & Kohlepapier (Restmüll), stark beschichtete Papiere mit Kunststoff oder Metall (Restmüll bzw. Wertstoffe), Getränke- und Milchtüten (Gelber Sack), Etikettenträgerpapier (Restmüll), folienbeschichtetes Papier und Kartonage (Restmüll). Wo sind Blaue Tonnen erhältlich? Über eine schriftliche Bestellung vom Grundstückseigentümer bei der SAS mbH - Kundenservice Ludwigsluster Chaussee 72, 19061 Schwerin oder SDS, Eckdrift 43 - 45, 19061 Schwerin. Wie oft wird die Blaue Tonne entleert? Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen. Die Blauen Tonnen müssen bis 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen bereitgestellt werden. Die Abfuhrtage für Ihre Straße finden Sie im Entsorgungskalender ab Seite 10. Die Leerung der 3m³-Sammelcontainer erfolgt mindestens 1 x wöchentlich. Was kostet die Blaue Tonne? Für die Blaue Tonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Bitte beachten Sie: Das Altpapier darf nicht verunreinigt sein. Bei falscher Befüllung wird die Tonne stehen gelassen. Tipps: • Zerkleinern und falten Sie große und sperrige Kartons vor der Entsorgung. • Kaufen und nutzen Sie Recyclingpapier. Papierrecycling spart Wasser, Energie und Rohstoffe, und der Stoffkreislauf wird geschlossen. • Altglas sammeln und recyceln ist gut. Mehrwegflaschen zu benutzen ist besser! • Trennen Sie Metall- und Kunststoffverschlüsse von Flaschen und Gläsern, diese gehören in den gelben Wertstoffsack. Bitte beachten Sie: • Verwertbares Altglas sollte nicht als Restmüll entsorgt werden! Flaschen und Altglas Die Sammelbehälter für Altglas stehen wohnortsnah an den Wertstoffplätzen in der Stadt. Was gehört zum Altglas? Alle Verpackungen aus Glas: Flaschen und andere Behälter aus Glas entsorgen Sie bitte farblich getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas. Was gehört nicht in die Glascontainer? Fensterscheiben und andere Flachgläser (Bauabfälle), Spiegel (Restmüll), Glühlampen (Restmüll), Porzellan (Restmüll), Steingut (Restmüll), Leuchtstoffröhren (Problemabfall). Wann werden die Glascontainer geleert? Die Altglascontainer werden im 14-tägigen Rhythmus entleert. Je nach Bedarf kann dies auf eine wöchentliche Entleerung angepasst werden. Sollten die Container also häufig voll sein, benachrichtigen Sie uns bitte: (0385) 633 16 72 % Was ist sonst noch zu beachten? Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen dürfen die Glascontainer nur montags bis samstags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden. Bitte nehmen Sie hierbei Rücksicht auf die Anwohner in der Nachbarschaft. An Sonn- und Feiertagen sowie in den Nachtstunden ist kein Glas einzuwerfen. Bitte beacht en Sie: Lassen Sie Altglas, Papier/Kart ons oder Restab fälle nicht neben den Sammelplä tzen zurück. BIOABFÄLLE Seite 4 Ratgeber Sauberes Schwerin Braune Tonne für Bioabfälle Mit der Braunen Tonne werden organische Abfälle eingesammelt und und der Bioabfallvergärung zugeführt. Schwerin ist die erste Kommune in M-V, die eine Anlage zur kombinierten Kompostierung und Bioabfallvergärung betreibt. Gerüche und Obstfliegen vermeiden Bei hohen Temperaturen fangen Bioabfälle schnell an zu riechen. Deshalb sollte der eigene Sammelbehälter regelmäßig ausgeleert und gereinigt werden. Gegen unangenehme Gerüche aus der Biotonne oder vom Komposthaufen kann man in Baumärkten erhältliches Steinmehl darüberstreuen. Das hält zugleich Obstfliegen fern. Ein günstiger Platz für die Braune Tonne Hilfreich ist es natürlich, die Biotonne an einem schattigen und geschützten Platz aufzustellen. Ist keiner vorhanden, kann eine Umbauung mit oder ohne Begrünung für Beschattung und einen schönen Anblick sorgen. Tipp gegen Flüssigkeit in der Biotonne Damit sich nicht übermäßig Flüssigkeit im Boden der Biotonne sammelt, kann man ihn mit Zeitungspapier auslegen. Es saugt die Feuchtigkeit auf. Gelangen feuchte Bioabfälle in die Braune Tonne, kann das bei Frost im Winter dazu führen, dass diese am Boden oder der Wand festfrieren und die Tonne nicht vollständig geleert werden kann. Hier hilft es, diese Küchenabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln. en Sie: Bitte beacht igung in Re ie Für d e ist jeder der Biotonn st r Nutze selb h. lic rt o w nt ra ve Was gehört in die Braune Tonne? • Gemüse- und Obstabfälle, • Kaffee- und Teesatz, • verdorbene Lebensmittel, Eierschalen, • Schnittblumen und Topfpflanzen, • Grünschnitt von Bäumen, Sträuchern und Rasen, • kleine Mengen an Federn, Haaren, Heu und Stroh, sowie Holz und Sägespäne, • NEU: gekochte Essenreste, Fleisch, Knochen. schriftliche Bestellung vom Grundstückseigentümer, vorausgesetzt mindestens ein Restmüllgefäß ist vorhanden. Was gehört nicht in die Braune Tonne? • anorganische Abfälle wie Plastiktüten, • Kleintierstreu, Klumpstreu, • Baumschnitt (Starkholz) und Mörtel, Tonanteile. Was kostet die Braune Tonne? Für die Braune Tonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Wo sind Braune Tonnen erhältlich? Beim SDS, Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin über eine Wie oft wird die Braune Tonne entleert? Die Leerung erfolgt alle 2 Wochen. Die Braunen Tonnen müssen bis 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen bereitgestellt werden. In Großwohnanlagen wird wöchentlich geleert. Die Abfuhrtage für Ihre Straße finden Sie im Entsorgungskalender ab Seite 10. In welchen Größen ist die Biotonne erhältlich? Die Braune Tonne kann in den Größen zu 120 bzw. 240 Liter geordert werden. Fakten zu Biosäcken und Grünschnitt Welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es? • Kompostierung im eigenen Garten, • Abgabe an den Recyclinghöfen, • Nutzung von Biosäcken. Was sind Biosäcke? Papiersäcke von 100 l Inhalt mit dem Aufdruck „Nur für Laub und Gartenabfälle“. Was darf in die Biosäcke hinein? Nur Grünschnitt, Laub, Pflanzenteile. Bitte füllen Sie nur max 20 kg ein, dass sich die Säcke noch leicht bewegen lassen. Wo können Biosäcke erworben werden? Bei den Recyclinghöfen, der SAS, dem Bürgercenter im Stadthaus und den Kundencentern der Stadtwerke. Was kosten Biosäcke? Pro Stück 0,60 Euro. Welche kompostierbaren Abfälle nehmen die Recyclinghöfe an? Grünschnitt, Heckenschnitt, Strauchwerk, Laub, Rasen. Was kostet die Anlieferung? Bei Nutzung der Biosäcke fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Anlieferung von losem Grünschnitt/Bioabfall kostet pro Kubikmeter 3,00 Euro. Für die Andienung von anderen Säcken (Bsp. blaue Säcke) werden 0,30 Euro pro Stück (bei 100 Liter Volumen pro Sack) erhoben. Bioabfälle aus Kleingärten Verbrennen von Grünschnitt Gartenabfälle, Laub, Heckenschnitt und ähnliche kompostierbare Materialien, die in Kleingärten anfallen, dürfen nur in Biosäcken entsorgt werden, wenn diese an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Ein Abstellen der Säcke an Wertstoffsammelplätzen und an „fremden“ Biotonnen gilt als illegale Abfallablagerung und wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt ist in Schwerin untersagt, da es im Stadtgebiet genügend Alternativen zur Abgabe von Grünschnitt und Bioabfällen gibt. Das Verbrennen von Gartenabfällen (Äste und Zweige) beschränkt sich auf wenige anzeigepflichtige Ausnahmen, sog. Brauchtumsfeuer (Ostern). Die Anzeige richten Sie an: SDS, Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin. Kleingartenvereine oder Gartenbesitzer können bei größeren Mengen an Baumschnitt einen kostenpflichtigen Container/ Schredderdienst bestellen. TANNENBÄUME Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 5 Entsorgung von Weihnachtsbäumen Ort/Stadtteil Anmerkung/Platzbeschreibung Mueßer Holz Neu Zippendorf Großer Dreesch Krebsförden (NBG) In den Großwohnanlagen bitte die ausgedienten Weihnachtsbäume in diesen Stadtteilen ordentlich neben den Hausmüllbehälterstellplätzen ablegen! Weststadt Lankow Mueß Zum Alten Bauernhof (Wendeschleife), Nedderfeld/ Consrader Weg/ Trafohaus, Alte Crivitzer Landstraße (Kleingartenanlage) Zippendorf Parkplatz Bosselmannstraße Krebsförden Parkplatz Am Winkel, Dorfstraße/Ecke Görrieser Weg, Wendeschleife Herrengrabenweg, Wendeschleife Eckdrift, Am Krebsbach/Auf dem Sande (Parkplatz) Görries Sackgasse Lilienthalstraße, Schulzenweg/Ecke Am Kaspelwerder, Lilienthalstraße (DSD-System) Neumühle Am Wasserturm/Am Treppenberg, Neumühler Straße (DSD-System Tierklinik), An den Wadehängen (DSD-System), Am Immensoll/ Am Leuschenberg Lankow Am Neumühler See/ Gadebuscher Straße, Buswendeschleife Mühlenberg (Greifswalder Str.), Greifswalder Straße (DSD-System), Baugebiet Sodemannscher Teich-Büdnerstr. Friedrichsthal Buswendeschleife Lärchenallee, Warnitzer Str. (DSD-System), Warnitzer Str. 2/ Kreisel, Hellborn (DSD-System), Wolfsschlucht Warnitz Bahnhofstraße/Ecke Pabsberg, Parkplatz Eschenweg, Wendeschleife Kirschenhöfer Weg, Bahnhofsstraße/Silberberg, Zum Kirschenhof (Buswendeschleife) Wickendorf Parkplatz Seehofer Straße/Paulsdammer Weg (DSD-System), Seehofer Straße/Lübstorfer Weg, Wendeschleife Carlshöhe Groß Medewege Parkplatz Hauptstraße Klein Medewege Buswendeschleife Neu Pampow Neu Pampow gegenüber Haus Nr. 4 Dwang Freifläche „Auf dem Dwang” Wüstmark Am Teich, Vor den Wiesen, Hof Göhren/Krebsfördener Tannen, Vossens Tannen (DSD-System) Gartenstadt Hagenower Straße/Am Püsserkrug, Spielplatz Brink (Nordwestecke beim Trafohäuschen), Langer Berg - Containerplatz südlich Netto, Tulpenweg - Containerplatz beim Regenrückhaltebecken Krösnitz Wendeschleife Osterberg Schloßgarten Sportplatz Paulshöhe/Schleifmühlenweg, Tannhöfer Allee/ Franzosenweg, Schloßgartenallee (DSD-Systeme Landwirtschaftministerium, NDR) Ostorf Lutherstraße/Lischstraße, J.-Stelling-Straße/Adam-Scharrer-Weg Feldstadt Goethestraße/Wallstraße, Hermannstraße/Gartenstraße, Bleicherstraße, Platz der Jugend, Karl-Liebknecht-Platz, Lobedanzgang (DSD-System) Paulsstadt Sandstraße (DSD-System), Demmlerplatz (DSD-System), Wittenburger Str./Obotritenring, Wittenburger Str./Voßstraße, Platz der Freiheit (WC-Anlage), Obotritenring/G.-Hauptmann-Str. Altstadt Kleiner Moor/Tappenhagen, Puschkinstraße/Am Dom, Arsenalstr./Alexandrinenstraße, Graf-Schack-Allee/Geschw.-Scholl-Str., Wittenburger Str./Reiferbahn Schelfstadt Werderstraße/Grüne Straße, Parkplatz Spieltordamm, Abwasserpumpwerk Knaudtstraße, Schelfmarkt/Gaußstraße, Ziegenmarkt Schelfwerder Buchenweg (DSD-System) Werdervorstadt Robert-Koch-Straße/Händelstraße, Güstrower Straße/Ernst-Barlach-Straße, Möwenburgstraße/ Hafenstraße, Möwenburgstraße/Brigitte-Reimann-Str., Speicherstraße Weststadt Robert-Beltz-Straße/Max-Suhrbier-Straße, Fußgängerdurchgang Sebastian-Bach-Straße, Gosewinkler Weg/Adolf-Wilbrandt-Straße, Ratsteich, H.-Falladastraße/Friesenstraße Lewenberg Wismarsche Straße/Dr.-Hans-Wolf-Straße, Robert-Blum-Straße/Einfahrt Siedlerweg, Dr.-Georg-Benjamin-Straße (DSD-System), Schule Dr.-Hans-Wolf-Straße Was passiert mit den Weihnachtsbäumen? Zur Entsorgung der Tannenbäume gibt es im gesamten Schweriner Stadtgebiet und in den verschiedenen Stadtteilen zahlreiche Sammelstellen. Vor der Entsorgung müssen die Weihnachtsbäume natürlich abgeschmückt werden. Die eingesammelten Tannenbäume werden kompostiert. Die Termine und Standorte werden in der örtlichen Presse rechtzeitig bekannt gegeben. Auf unserer Internetseite www.sds-schwerin.de können Sie sich ebenfalls informieren. Bitte beacht en Sie Die Abholung : erfolgt in der ersten Januarhälfte. RESTMÜLL | SPERRMÜLL Seite 6 Ratgeber Sauberes Schwerin Graue Tonne für den Restmüll Die grauen Restmülltonnen sind für den übrigen Abfall da, der durch Verunreinigung oder durch Vermischung nicht mehr verwertet werden kann. Was gehört zum Restmüll? Vom Aktenordner bis zur Zigarettenkippe, auf Seite 24 haben wir für Sie eine übersichtliche Tabelle zusammengestellt, die Ihnen bei der Sortierung helfen soll. Aus gerader Woche wird eine ungerade Viele Bürgerinnen und Bürger haben es sich auf einfache Weise gemerkt: Die Abfallbehälter mussten bislang in der geraden oder eben in der ungeraden Woche raus. Ab der ersten Kalenderwoche des neues Jahres ändert sich das: Aufgrund der Tatsache, dass es im zu Ende gehenden Jahr 53 Kalenderwochen gibt, sind all jene, die in der ungeraden Woche den Anfuhrtermin haben, in der ersten Kalenderwoche 2016 nicht gleich wieder dran, sondern dann künftig in der geraden Woche. Der 14-tägige Abfuhrmodus bleibt selbstverständlich bestehen. Restmüllsäcke der SAS Für ein vorübergehend größeres Abfallaufkommen, wie z. B. nach Festtagen oder bei einem Umzug, gibt es die Restmüllsäcke der SAS. Für diese Säcke wird eine Gebühr von 2,73 Euro pro Stück erhoben. Sie erhalten die Restmüllsäcke beim Kundenservice der SAS: Ludwigsluster Chaussee 72 19061 Schwerin Stellen Sie die Säcke am entsprechenden Abholtermin für Restmüll zugebunden neben der grauen Restmülltonne zur Abholung bereit. en Sie: Bitte beacht am st er l Sperrmül es d en rg o M bholtages A en rt a b in vere ßenrand an den Stra n. herausstelle Wer darf Restmülltonnen bestellen oder umbestellen? Dies kann der Grundstückseigentümer bzw. ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter tun. Wie groß muss das Volumen und die Anzahl der Grauen Tonnen sein? Jedes Grundstück hat mindestens eine Restmülltonne vorzuhalten. Sie dürfen nicht übervoll sein (Deckel muss sich schließen lassen). Es darf kein Müll neben die Grauen Tonnen gestellt werden. Für Wohngrundstücke ist mindestens ein Restmüllbehältervolumen von zehn Litern pro Einwohner und Woche vorzuhalten. Welche Größen/Volumina gibt es? In Schwerin sind Graue Tonnen mit 40, 80, 120, 240, 1.100, 3.000 und 5.000 Litern im Umlauf. Was ist bei der Aufstellung zu beachten? Die Grauen Tonnen sind grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück aufzustellen. Was ist bei der Entleerung zu beachten? Die grauen Restmülltonnen müssen bis 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen bereitgestellt werden. Die Abfuhrtage für Ihre Straße finden Sie im Entsorgungskalender ab Seite 10. Was kostet die Graue Tonne? Die Hausmüllgebührensatzung regelt die Höhe der Gebühren für die graue Restmülltonne. Haben Sie Fragen zur konkreten Höhe Ihrer Gebühr? Rufen Sie uns an unter (0385) 633 16 76. % Bitte bea Es werde chten Sie: n nu den spez r die durch ifischen S A Aufdruck gekennze Sichneten Restm üllsäcke -n aber son stige blau icht e Säcke - mitgeno mmen. Sperrmüllentsorgung Was ist Sperrmüll? Sperrmüll sind Gegenstände aus dem Haushalt, die aufgrund von Größe oder Materialbeschaffenheit nicht in die Restmüllbehälter passen wie z. B.: Möbel, Fußbodenbeläge, Matratzen, Koffer/Kisten, Sofas, Schränke, Bettgestelle, Sessel, Tische, Holzregale können mit angemeldet werden. Hinzu kommen Elektroschrott, Kühl- und Gefrierschränke sowie Boiler. Was gehört nicht zum Sperrmüll? Altreifen, Tapeten, Material aus Bau- und Umbauarbeiten, Fenster, Türen, Sanitärzubehör und Problemabfälle. Welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es? • Die Abholung auf Bestellung durch die SAS. • Die Abgabe an den Recyclinghöfen (Die konkreten Preise erfragen Sie bitte direkt bei den Recyclinghöfen, siehe Seite 9). Wie viel Sperrmüll wird abgeholt? Jeder Haushalt darf einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 m3 Sperrmüll entsorgen. Darüber hinaus gehende Mengen sind mit der SAS kostenpflichtig zu vereinbaren. Was ist bei der Bestellung zu beachten? Die Anmeldung zur Sperrmüllentsorgung kann über die Sperrmüllkarte, per Fax oder mit dem Bestellformular über das Internet unter www.sas-schwerin.de vorgenommen werden. Die Bearbeitungszeit dauert bis zu 14 Tage. Wichtig: Die SAS bestätigt den Abholtermin. Was kostet die Sperrmüllabfuhr? Für die Sperrmüllabfuhr bis zu 5 m3 pro Jahr wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. ELEKTROSCHROTT | PROBLEMABFALL Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 7 Entsorgung von Elektroschrott Mit Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes (ElektroG 2) am 24.10.2015 sind nun neben den Herstellern ab 24.07.2016 auch die großen Vertreiber in der Verpflichtung, alte Elektro- und Elektronikgeräte zurück zu nehmen. Als „große Vertreiber“ gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche. Dies gilt einmal beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes. Weiter müssen die großen Vertreiber kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Was gehört zum Elektroschrott? Elektroherde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränke/-truhen, Fernseher, Radios, Computer, Rasenmäher, Elektrokleingeräte, Handys, CD- oder MP3-Player, Mikrowellengeräte und Elektro-Spielzeug. Fotovoltaikelemente aus privaten Haushalten können auf dem Recyclinghof Nord (Ziegeleiweg 12) abgegeben werden. Was gehört nicht zum Elektroschrott? Altmetall, Batterien und Akkus. Wie ist Elektroschrott zu entsorgen? Über die öffentlichen Sammelstellen an den Recyclinghöfen, über eine Sperrmüllabfuhr und ab 24.07.2016 auch über den Einzelhandel der sog. „großen“ Vertreiber. Die Annahme ist für die Haushalte kostenlos. Elektroschrott gehört nicht in den Restmüll. Entsorgung von Problemabfällen Was sind Problemabfälle? Schadstoffbehaftete Abfälle aus den Haushaltungen, wie z. B. Batterien, Farben, Lacke, Reinigungsmittel, Akkus, aber auch Energiesparlampen. Gewerbeabfall Auch in Betrieben/Gewerben fällt Restmüll an. Darum sind gewerbliche Betreiber verpflichtet - genau wie die privaten Haushalte -, sich der städtischen Abfallentsorgung anzuschließen. Die Bemessungsgrundlage für die Restmüllentsorgung in Gewerbebereichen ist in § 9 (5) Hausmüllentsorgungssatzung festgelegt. Produktionsspezifische Gewerbeabfälle (wie Speiseabfälle oder Verpackungen) gehören nicht zum Restmüll und sind von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen und grundsätzlich zu trennen. Informationen rund um gewerblichen Siedlungsabfall sowie die darauf erhobenen Abfallgebühren erhalten Sie bei den Mitarbeitern der „SDS - Gebührenstelle/ Abfallberatung für Gewerbe“. (0385) 633 16 71 % Wo können Problemabfälle entsorgt werden? Nur über • das Schadstoffmobil, • die Recyclinghöfe (mehr auf Seite 9). Nie über die Graue Tonne! Was kostet die Abgabe? Die Abgabe ist unentgeltlich. Schadstoffmobil Tourenplan Folgende Schadstoff sammelstellen werden vom Schadstoffmobil angefahren: • F riedrichsthal ehemaliges Jagdschloss • Görries Lilienthalstraße • Mueß Zum Alten Bauernhof • Neumühle Treppenberg • Schelfstadt Schelfmarkt/Lindenstraße • Warnitz Trebbower Straße 2 • Werdervorstadt Bornhövedstraße 71 • Weststadt Kaufhalle B.-Brecht-Straße • Wickendorf Lübstorfer Weg 6-12 Die aktuellen Termine können Sie auf www.sdsschwerin.de unter „Aktuelles“ nachlesen und herunterladen. Die Schadstoffe sind zu den Abholzeiten persönlich bei den Fachleuten des Schadstoffmobils abzugeben. Ein vorzeitiges Abstellen an der Sammelstelle gilt als illegale Abfallablagerung und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bitte beacht en Sie: Bringen Sie Ihre Schadstoffe in geschlossen en, auslaufsicher en Behältern zu m Schadstoffm obil. MÖBELBÖRSE | ALTKLEIDER | BAUABFÄLLE Seite 8 Ratgeber Sauberes Schwerin Möbelbörse und Secondhand Möbelbörse Die Möbelbörse „ANKER“ holt die gespendeten Möbel kostenlos ab. In der Werkstatt werden sie aufgearbeitet und an Sozialkaufhäuser verteilt oder im Ausstellungshaus verkauft. Jeder, der günstig Möbel kaufen möchte, kann hier herkommen. Möbelbörse in Schwerin Initiativgruppe Sozialarbeit e. V. Integrationsfirma „ANKER“ Rogahner Straße 2 19061 Schwerin (0385) 20 22 61 42 Angeboten werden vom Wohnzimmer bis zu Küchen mit Elektrogeräten sämtliche Einrichtungsgegenstände. Weitere Informationen und Adressen von Sozialkaufhäusern finden Sie im Internet unter: www.anker-sozialarbeit.de. Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 8.00 -16.00 Uhr und Die Landeshauptstadt Schwerin führt in Kooperation mit vier karitativen Einrichtungen (Arbeitslosenverband, Dobbertiner Werkstätten, DRK, Zukunftswerkstatt e.V.) eine Altkleidersammlung durch. Dafür stehen im Stadtgebiet entsprechend gekennzeichnete Sammelcontainer zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Altkleider bei den Kleiderkammern direkt abzugeben. Von hier aus werden die Altkleider gegen ein geringes Entgelt an Bedürftige abgegeben. % Secondhand-Laden in Schwerin „Bunte Kiste“ Große Wasserstraße 39 19053 Schwerin (0385) 20 22 61 706 % Altkleidersammlung Schwerin % Öffnungszeiten Mo. bis Do. 09.00 - 15.00 Uhr Fr. 09.00 - 13.00 Uhr Sozialkaufhaus Dreesch Lomonossowstr. 6 Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 08.00 - 16.00 Uhr „Stöberstube“ Steinstr. 5 19053 Schwerin (0385) 20 22 61 704 % Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 09.00 - 15.00 Uhr Kleiderkammer des DRK Güstrower Straße 4, 19055 Schwerin (0385) 555 73 00 % Kleiderkammer der Zukunftswerkstatt e.V. Edgar-Bennert-Straße, 19057 Schwerin (0385) 486 40 19 % Kloster Dobbertin Am Kloster, 19399 Dobbertin (038736) 861 00 % Öffnungszeiten Mo. bis Do. 10.00 - 16.00 Uhr Fr. 10.00 - 14.00 Uhr Sozialkaufhaus Lankow „Spardose“ Julius - Polentz - Str. 23 19057 Schwerin (0385) 30 41 19 16 Einige Adressen: Arbeitslosenverband Schwerin Haus der Begegnung Perleberger Str. 22, 19063 Schwerin (0385) 39 78 163 ZUKUNFTS % WERKSTATT SCHWERIN e.V. Entsorgung von Bauabfällen Alle im Zusammenhang mit der Bautätigkeit anfallenden Abfälle gehören nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung. Hier muss sich der Bauherr eines gewerblichen, für Bauabfälle zertifizierten Unternehmens bedienen. Was sind Bauabfälle? • Beton- und Mauerwerkabbruch, • Dachziegel, Betondachsteine, Putz, • Kacheln, Fliesen, • Isoliermaterialien, Glaswolle, • Dachpappe, Wellasbest- und Planasbestplatten, • behandelte Hölzer, Fenster und Türrahmen, • große Mengen an Teppich, PVC, Bodenbelägen und Bodendielen, • mit Fremdstoffen stark verunreinigte Folien, Pappen usw. Achtung: Als gefährlich eingestufte Baustellenabfälle, beispielsweise Asbestplatten und Dachpappe, sind nachweispflichtig und somit nur durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu transportieren und zu entsorgen. Tipp: en Sie: Bitte beacht gehören Bauabfälle Graue ie d in nicht nen Sie ie Tonne! Bed izierten if rt ze r sich eine irma. sf g un rg so Ent Wer Baustellenabfälle sorgsam trennt, spart bares Geld! Schließlich ist die Entsorgung von Baustellenabfällen wie Isoliermaterial mehr als zehnmal so teuer wie die Entsorgung von Fliesen oder Dachziegeln. RECYCLINGHÖFE Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 9 Recyclinghöfe in Schwerin Als Drittbeauftragter ist die Alba Nord GmbH ein kompetenter und zuverlässiger Partner der Landeshauptstadt Schwerin. Die Nutzung der Recyclinghöfe ist für die privaten Haushalte der Landeshauptstadt Schwerin grundsätzlich kostenfrei. Gewerbetreibende der Stadt und private Haushalte der Landkreise können den Service kostenpflichtig nutzen. Angenommen werden: Elektro-/Elektronikgeräte aller Art, Schadstoffe (Farben, Öle, Medikamente u.a.m.), Sperrmüll, Grünschnitt, Kunststoff, Gummi, Schrott, Haushaltsgeräte, Hausmüll, Alttextilien, Asbestzement, Bauschutt, Papier und Pappe. Fotovoltaikelemente können ab 01.01.2016 am Recyclinghof Nord abgeliefert werden. Bitte beachten: • Mobile Schadstoffsammlung: siehe Schadstoffmobil, S. 7. • Ausgabe von gelben Wertstoffsäcken. • Verkauf von Laubsäcken. Kosten Die Entsorgung von Grünschnitt bei Anlieferung in Laubsäcken, von Altbatterien, Elektrogeräten, Sondermüll und Schrott ist kostenfrei. Die Preise für die Entsorgung von Sperrmüll, Hausmüll usw. erhalten Sie auf Nachfrage. im Auftrag der Landeshauptstadt Schwerin Leistungsumfang: Die Annahme von: •S perrmüll •G rünschnitt •E -Geräte Betreiber: ALBA Nord GmbH Ziegeleiweg 12 19057 Schwerin % (0385) 48 11 - 0 Fax: (0385) 4 84 30 98 •M etallschrott •A ltpapier •A ltglas • L eichtverpackungen •K unststoffabfälle •A ltbatterien • leere Tinten-/ Tonerkartuschen •A ltkleider Recyclinghof Nord Lankow: Ziegeleiweg 12 (0385) 48 11 - 327 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9.00 - 19.00 Uhr, Sa. 8.00 - 13.00 Uhr % •C D´s/DVD´s/ Disketten • P roblemabfälle aus Haushalten •H ausmüll (nur in SAS-Säcken) Die Ausgabe von: •B ioabfallsäcken •G elben Säcken Recyclinghof Süd Neu Zippendorf, Cottbuser Straße (0385) 48 11 - 327 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9.00 - 19.00 Uhr, Sa. 8.00 - 13.00 Uhr % Mehr Informat ionen zum Thema au f der Internetseite un ter www.sds-schwer in.de ABFALLKALENDER Seite 10 Ratgeber Sauberes Schwerin Zur Handhabung: Schauen Sie im Straßenverzeichnis zuerst nach, zu welchem Stadtteil Ihre Straße gehört. Anschließend können Sie dem Entsorgungsplan entnehmen, welcher Abfall wann abgeholt wird. A Achter de Wisch Krebsförden II An der Chaussee Adam-Scharrer-Weg Ostorf An der Crivitzer Chaussee Adolf-Wilbrandt-Straße Weststadt III 1-61 (nur ungerade) Ahornstraße Lankow I Ahornweg Warnitz Ahrenshooper Ring Lankow I An der Hollenbäk Alexander-Behm-Straße Wüstmark II Alexander-von-Humboldt-Straße Alexandrinenstraße Medewege Buchholzallee Haselholz I Büdnerstraße Lankow III Zippendorf Bürgelstraße Mueßer Holz 2-16 (nur gerade) Großer Dreesch Bürgermeister-Bade-Platz 1-5 Lewenberg I 20-62A (nur gerade) Zippendorf Bürgermeister-Bade-Platz 8-9 Paulsstadt III Görries II Burgseestraße Ostorf Andrej-Sacharow-Straße Großer Dreesch Burgstraße Mueßer Holz Anklamer Straße Lankow I 1-19 (nur ungerade) Altstadt I Paulsstadt III Ann-Charlott-Settgast-Straße Werdervorstadt I 2-10 (nur gerade) Schelfstadt II Alt Meteler Straße Friedrichsthal Anne-Frank-Straße Großer Dreesch 12-40 (nur gerade) Altstadt I Alte Bäckerei Lankow III Anthony-Fokker-Straße Görries II Buschstraße Altstadt II Alte Crivitzer Landstraße Mueß Apothekerstraße Schelfstadt I Carl-Friedrich-Flemming-Straße Krebsförden II Alte Dorfstraße Zippendorf Arno-Esch-Straße Großer Dreesch Carl-Malchin-Straße Krebsförden II Alte Gärtnerei Warnitz Arsenalstraße Alter Garten Altstadt I Alter Holzweg Krebsförden II Am Bahnhof Friedrichsthal Auf dem Dwang Am Dom Altstadt I Am Erlenbruch Carl-Moltmann-Straße Weststadt I 5-27 (nur ungerade) Paulsstadt III Carlshöhe Wickendorf 2-38 (nur gerade) Altstadt I Carl-Tackert-Straße Göhrener Tannen Görries I Carl-von-Linde-Straße Wüstmark II Auf dem Sande Krebsförden II Clara-Zetkin-Straße Weststadt II Görries I August-Bebel-Straße Schelfstadt I Consrader Weg Mueß Am Fasanenhof Görries II August-Horch-Straße Wüstmark II Cottbuser Straße Neu Zippendorf Am Friedensberg Lewenberg II Ausbau Wickendorf Cramoner Weg Friedrichsthal Am Grünen Tal Großer Dreesch Bäckerstraße Paulsstadt I Daheim Neumühle II Am Güstrower Tor Werdervorstadt I Baderstraße Altstadt I Dalberger Weg Friedrichsthal Am Hang Zippendorf Bahnhofstraße Warnitz Demmlerplatz Paulsstadt I Am Heidberg Görries II Barcastraße Werdervorstadt II Demmlerstraße Feldstadt II Am Heidensee Werdervorstadt II Barlower Weg Krebsförden I Die Aussicht Neumühle II Am Hexenberg Zippendorf Barther Straße Lankow I Dohlenweg Neumühle III Am Immensoll Neumühle II Baustraße Görries II Domhof Altstadt I Am Kaspelwerder Görries I Beethovenstraße Paulsstadt I Domstraße Altstadt I Am Kleinen Soll Neumühle I Bendhofer Weg Friedrichsthal Dorfstraße Krebsförden I Am Krebsbach Krebsförden II Benno-Voelkner-Straße Krebsförden II Dr.-Georg-Benjamin-Straße Lewenberg II Am Kreuzweg Haselholz I Bergstraße Schelfstadt II Dr.-Hans-Wolf-Straße Lewenberg I Am Leuschenberg Neumühle I Berliner Platz Neu Zippendorf Dr.-Joseph-Herzfeld-Straße Lankow II Am Margaretenhof Warnitz Bernhard-Schwentner-Straße Großer Dreesch Dr.-Külz-Straße Paulsstadt IV Am Markt Altstadt I Bertha-Klingberg-Platz Ostorf Dr.-Martin-Luther-King-Straße Großer Dreesch Am Neumühler See Lankow I Bertha-von-Suttner-Straße Großer Dreesch Draguner Weg Friedrichsthal Am Packhof Paulsstadt III Bertolt-Brecht-Straße Weststadt I Dreescher Markt Großer Dreesch Am Püsserkrug Haselholz I Birkenstraße Warnitz Drieberger Weg Friedrichsthal Am Silbernen Hang Mueß Birkenweg Friedrichsthal Drosselstraße Neumühle II Am Störtal Mueß Bischofstraße Altstadt I Drosselweg Werdervorstadt I Am Strand Zippendorf Bleicherstraße Feldstadt II Eckdrift Krebsförden II Am Tannenhof Ostorf Bleicherufer Feldstadt I Edgar-Bennert-Straße Lankow II Am Tannenkamp Friedrichsthal Blumenbrink Haselholz II Edith-Lindenberg-Straße Werdervorstadt I Am Teich Wüstmark I Bökener Weg Friedrichsthal Egon-Erwin-Kisch-Straße Großer Dreesch Am Treppenberg Neumühle I Bornhövedstraße Werdervorstadt II Eichenstraße Lankow I Am Wald Krebsförden II Bornkamp Lankow III Eichenweg Werdervorstadt I Am Wasserturm Neumühle II Bosselmannstraße 2-17 Zippendorf Einsteinstraße Mueßer Holz Am Werder Werdervorstadt II Bosselmannstraße 20 Neu Zippendorf Eisenbahnstraße Feldstadt I Am Winkel Krebsförden I Breite Straße Görries I Ekhofplatz Altstadt I Am Wochenend Friedrichsthal Bremsweg Lankow I Ellerried Krebsförden II Ammerweg Neumühle I Brigitte-Reimann-Straße Werdervorstadt I Enge Straße, 1. Altstadt I Amselweg Neumühle I Brink Haselholz I Enge Straße, 2. Altstadt I Amtstraße 1-10 Schelfstadt II Brook Lankow III Enge Straße, 3. Altstadt II Amtstraße 11-34 Werdervorstadt II Brunnenstraße Feldstadt I Erich-Weinert-Straße Weststadt I An den Wadehängen Neumühle I Brüsewitzer Straße Friedrichsthal Ernst-Alban-Weg Krebsförden II An der Bahn Warnitz Buchenweg Werdervorstadt I Ernst-Barlach-Straße Werdervorstadt I B C D E ABFALLKALENDER Ratgeber Sauberes Schwerin F Seite 11 Ernst-Moritz-Arndt-Straße Weststadt I Gosewinkel Lankow I Holzhof Werdervorstadt I Eschenstraße Lankow I Gosewinkler Weg Weststadt III Hopfenbruchweg Weststadt III Eschenweg Warnitz Grabenstraße Krebsförden II Hopfenbruchwiese Lankow III Eugen-Langen-Straße Wüstmark II Graf-Schack-Allee 1-10 Altstadt II Hospitalstraße Eulerstraße Mueßer Holz Graf-Schack-Allee 10A-20 Feldstadt I 1-9 (nur ungerade) Werdervorstadt II Eutiner Straße Lankow II Graf-Yorck-Straße Großer Dreesch 11-23 (nur ungerade) Schelfstadt II Fährweg Göhrener Tannen Greifswalder Straße Lankow I 2-16 (nur gerade) Werdervorstadt II Falkenhorst Neumühle I Grevenhäger Weg Friedrichsthal 18-30 (nur gerade) Schelfstadt II Farmweg Zippendorf Grevesmühlener Chaussee Warnitz Hubertusstraße Lankow I Fasanenstraße Neumühle II Grevesmühlener Straße Lankow II Hufenweg Zippendorf Feldstraße Feldstadt I Große Wasserstraße Feldstadt I Hundorfer Weg Wickendorf Ferdinand-Schultz-Straße Werdervorstadt II Großer Kamp Warnitz Husumer Straße Lankow II Fichtestraße Mueßer Holz Großer Moor Altstadt I Ida-Masius-Straße Werdervorstadt I Finkenweg Neumühle II Grüne Straße Immengang Krebsförden II Fischerstraße Schelfstadt II 1-23 (nur ungerade) Altstadt I Jägerweg Ostorf Flensburger Straße Lankow II 2-10 (nur gerade) Altstadt I Jahnstraße Schelfstadt II Försterweg Zippendorf 12-40 (nur gerade) Schelfstadt II Jean-Sibelius-Straße Weststadt II Forstweg Warnitz Grunthalplatz Paulsstadt III Johannes-Brahms-Straße Weststadt I Frankenhorst Wickendorf Güstrower Straße Werdervorstadt I Johannes-Gillhoff-Straße Krebsförden II Franz-Mehring-Straße Paulsstadt III Gutenbergstraße Großer Dreesch Johannes-R.-Becher-Straße Weststadt I Franzosenweg Ostorf Güterbahnhofstraße Weststadt III Johannes-Stelling-Straße Ostorf Friedensstraße Paulsstadt I Johannesstraße Paulsstadt I Friedrich-Engels-Straße Großer Dreesch Friedrich-Paschen-Straße Göhrener Tannen Friedrich-Schlie-Straße Krebsförden II Friedrichstraße G H Hafenpromenade Werdervorstadt I John-Brinckman-Straße Lewenberg I Hafenstraße Werdervorstadt I Joseph-Haydn-Straße Werdervorstadt II Hagenower Chaussee 1-1B Haselholz I Julius-Polentz-Straße Lankow II Hagenower Chaussee 2-39 Krebsförden II Jungfernstieg Paulsstadt I 1-17 (nur ungerade) Altstadt I Hagenower Straße Haselholz I Justus-von-Liebig-Straße Mueßer Holz 2-24 (nur gerade) Schelfstadt I Hamburger Allee 1-74 Neu Zippendorf Kalkwerderring Ostorf Friedrich-Wilhelm-Platz Mueß Hamburger Allee 76-240 Mueßer Holz Kaninchenwerder Mueß Friesenstraße Weststadt I Handelsstraße Görries II Kantstraße Mueßer Holz Fritz-Reuter-Straße Paulsstadt II Händelstraße Werdervorstadt II Karl-Kleinschmidt-Straße Krebsförden II Fuchsberg Neumühle I Hänflingsweg Neumühle III Karl-Liebknecht-Platz Feldstadt I Hansestraße Werdervorstadt I Karl-Marx-Allee Großer Dreesch Gadebuscher Straße 111-271 (nur ungerade) Lankow I Hans-Fallada-Straße Weststadt I Kastanienstraße Lankow I 110A-184 (nur gerade) Lankow II Haselholzstraße Haselholz I Käthe-Kollwitz-Straße Werdervorstadt I 250-270A (nur gerade) Lankow I Haselnußstraße Lankow I Kehrwieder Feldstadt I Gagarinstraße Mueßer Holz Hauptstraße Medewege Keplerplatz Mueßer Holz Galileo-Galilei-Straße Mueßer Holz Heckenrosenweg Friedrichsthal Keplerstraße Mueßer Holz Gartenhöhe Feldstadt I Hegelstraße Mueßer Holz Kiebitzwinkel Neumühle I Gartenstraße Feldstadt I Heidehorst Haselholz II Kieferneck Wüstmark II Gartenweg Friedrichsthal Heimweg Friedrichsthal Kieler Straße Lankow II Gärtnereiweg Friedrichsthal Heinrich-Heine-Straße Paulsstadt I Kirchenstraße Schelfstadt II Gaußstraße Schelfstadt I Heinrich-Hertz-Ring Wüstmark II Kirschenhöfer Weg Warnitz Geibelstraße Lewenberg I Heinrich-Mann-Straße Kleiberweg Neumühle III Georg-Simon-Ohm-Straße Mueßer Holz 1-21 (nur ungerade) Feldstadt I Klein Medewege Medewege Gerhart-Hauptmann-Straße Paulsstadt IV 2-18 (nur gerade) Altstadt II Kleine Wasserstraße Feldstadt I Gertrudenhof Wickendorf Heinrich-Seidel-Straße Lewenberg I Kleiner Kamp Warnitz Geschwister-Scholl-Straße Altstadt II Heisterbusch Neumühle I Kleiner Moor Altstadt I Gimpelweg Neumühle III Helenenstraße Altstadt II Klöresgang Altstadt I Ginsterweg Friedrichsthal Hellborn Friedrichsthal Klosterstraße Altstadt II Girlitzweg Neumühle III Henningshof Wickendorf Knaudtstraße 1-1A Werdervorstadt II Glaisinstraße Altstadt I Hermannstraße Feldstadt I Knaudtstraße 2-28 Schelfstadt II Herrengrabenweg Krebsförden I Knaudtstraße 31 Lewenberg I Goethestraße 1-57 (nur ungerade) Feldstadt I Herrensteinfelder Weg Friedrichsthal Knöchernhorst Görries II 61-105 (nur ungerade) Altstadt II Hinter der Schmiede Krebsförden I Komarowstraße Mueßer Holz 2-52 (nur gerade) Feldstadt I Hof Göhren Krebsförden II Kopernikusstraße Mueßer Holz 54-92 (nur gerade) Altstadt II Hofkoppel Krebsförden II Körnerstraße Schelfstadt I Goldburg Wickendorf Holunderweg Friedrichsthal Kranichstraße Neumühle II Görrieser Weg Krebsförden I Holzhafen Werdervorstadt I Kranweg Werdervorstadt I (Fortsetzung auf Seite 14) I J K ABFALLKALENDER Seite 12 Ratgeber Sauberes Schwerin Stadtteil Hauptentsorgungstag(e) Abfall-/ Wertstoffart Abfuhrrhythmen ALTSTADT I Hausmüll 4-wöchentlich Mo., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 2 x wöchentlich Mo., Do. 4-wöchentlich Mo., 2., 6., 10. ... Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Mo., gerade Woche 4-wöchentlich Mo., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mo., gerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 2 x wöchentlich Mo., Do. 4-wöchentlich Mo., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Mo., gerade Woche 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Do., ungerade Woche 1 x wöchentlich Do. 2 x wöchentlich Mo., Do. 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Do., gerade Woche 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Do., gerade Woche 1 x wöchentlich Do. 2 x wöchentlich Mo., Do. 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Do., gerade Woche 4-wöchentlich Mi., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 4-wöchentlich Mi., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 4-wöchentlich Mo., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 2 x wöchentlich Mo., Do. 4-wöchentlich Mo., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 4-wöchentlich Mo., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 2 x wöchentlich Mo., Do. 4-wöchentlich Mo., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 4-wöchentlich Mo., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Mo., gerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 2 x wöchentlich Mo., Do. 4-wöchentlich Mo., 1., 5., 9.... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 4-wöchentlich Mi., 4., 8., 12. ... Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 1 x wöchentlich Do. 2 x wöchentlich Mo., Do. 1 x wöchentlich Mo. keine Einsammlung gelber Säcke 1 x wöchentlich Do. 4-wöchentlich Mo., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 4-wöchentlich Mo., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 4-wöchentlich Mo., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 4-wöchentlich Mo., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Do., ungerade Woche 1 x wöchentlich Do. 4-wöchentlich Do., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Do., ungerade Woche 14-täglich Do., ungerade Woche 4-wöchentlich Do., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Do., gerade Woche 1 x wöchentlich Do. 2 x wöchentlich Mo., Do. 4-wöchentlich Do., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Do., gerade Woche 14-täglich Do., gerade Woche MONTAG ALTSTADT II Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MONTAG FELDSTADT I Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll DONNERSTAG FELDSTADT II Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll DONNERSTAG FRIEDRICHSTHAL MITTWOCH GÖHRENER TANNEN Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MONTAG GÖRRIES I Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MONTAG GÖRRIES II Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MONTAG GROßER DREESCH Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll DONNERSTAG HASELHOLZ I Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MONTAG HASELHOLZ II Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MONTAG KREBSFÖRDEN I Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll DONNERSTAG KREBSFÖRDEN II Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll DONNERSTAG LANKOW I Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll FREITAG Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle 4-wöchentlich 14-täglich 1 x wöchentlich 2 x wöchentlich 4-wöchentlich 14-täglich 14-täglich Entsorgungstage Fr., 3., 7., 11. ... Woche Fr., ungerade Woche Fr. Di., Fr. Fr., 1., 5., 9. ... Woche Fr., gerade Woche Fr., gerade Woche LANKOW II Hausmüll FREITAG/ DIENSTAG LANKOW III FREITAG/ DIENSTAG LEWENBERG I Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll FREITAG LEWENBERG II Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll FREITAG MEDEWEGE DONNERSTAG MUEß Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll DIENSTAG MUEßER HOLZ Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MITTWOCH NEU ZIPPENDORF Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll FREITAG NEUMÜHLE I Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MITTWOCH NEUMÜHLE II Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MITTWOCH NEUMÜHLE III MITTWOCH OSTORF Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MONTAG PAULSSTADT I Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MITTWOCH PAULSSTADT II Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll MITTWOCH PAULSSTADT III Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle Hausmüll FREITAG Altpapier Leichtverpackungen Bioabfälle 4-wöchentlich Fr., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 1 x wöchentlich Di. 2 x wöchentlich Di., Fr. 4-wöchentlich Fr., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Fr,. gerade Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 4-wöchentlich Di., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Di., gerade Woche 4-wöchentlich Fr., 1., 5., 9. ...Woche 14-täglich Fr,. ungerade Woche 14-täglich Di., gerade Woche 4-wöchentlich Fr., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Fr., ungerade Woche 1 x wöchentlich Fr. 4-wöchentlich Fr., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 4-wöchentlich Fr., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 1 x wöchentlich Fr. 4-wöchentlich Fr., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 4-wöchentlich Do., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Do., gerade Woche 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Do., gerade Woche 14-täglich Do., gerade Woche 4-wöchentlich Di., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Di., gerade Woche 1 x wöchentlich Di. 4-wöchentlich Di., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Di., gerade Woche 14-täglich Di., gerade Woche 4-wöchentlich Mi., 1., 5., 9. ...Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mi. 2 x wöchentlich Di., Fr. 1 x wöchentlich Di. keine Einsammlung gelber Säcke 1 x wöchentlich Di. 4-wöchentlich Fr., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 1 x wöchentlich Fr. 2 x wöchentlich Di., Fr. 1 x wöchentlich Di. keine Einsammlung gelber Säcke 1 x wöchentlich Fr. 4-wöchentlich Mi., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mi. 4-wöchentlich Mi., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 4-wöchentlich Mi., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mi. 4-wöchentlich Mi., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 4-wöchentlich Mi., 2., 6., 10. ... Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 4-wöchentlich Mi., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 4-wöchentlich Mo., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Mo., gerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 4-wöchentlich Mo., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Mo., gerade Woche 14-täglich Mo., gerade Woche 4-wöchentlich Mi., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mi. 4-wöchentlich Mi., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 4-wöchentlich Mi., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 1 x wöchentlich Mi. 4-wöchentlich Mi., 4., 8., 12. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 4-wöchentlich Fr., 1., 5., 9. ... Woche 14-täglich Fr., ungerade Woche 1 x wöchentlich Fr. 4-wöchentlich Fr., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Fr., ungerade Woche ABFALLKALENDER Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 13 Mo., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Mo., ungerade Woche 1 x wöchentlich Mo. 2 x wöchentlich Mo., Do. Altpapier 4-wöchentlich Mo., 1., 5., 9. ... Woche Di., Fr. Leichtverpackungen 14-täglich Di., ungerade Woche 4-wöchentlich Fr., 3., 7., 11. ... Woche Bioabfälle 14-täglich Mo., ungerade Woche Leichtverpackungen 14-täglich Mi., gerade Woche Hausmüll 4-wöchentlich Di., 3., 7., 11. ... Woche Bioabfälle 14-täglich Fr., ungerade Woche 14-täglich Di., ungerade Woche Hausmüll 4-wöchentlich Mi., 1., 5., 9. ...Woche 1 x wöchentlich Di. 14-täglich Mi., ungerade Woche 2 x wöchentlich Di., Fr. 1 x wöchentlich Mi. Altpapier 4-wöchentlich Di., 1., 5., 9. ... Woche Altpapier 1 x wöchentlich Mi. Leichtverpackungen 14-täglich Di., ungerade Woche Leichtverpackungen keine Einsammlung gelber Säcke Bioabfälle 14-täglich Di., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Mi., ungerade Woche Hausmüll 4-wöchentlich Fr., 3., 7.,11. ... Woche Hausmüll 4-wöchentlich Mi., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Fr., ungerade Woche 14-täglich Mi., ungerade Woche 1 x wöchentlich Fr. 1 x wöchentlich Mi. 2 x wöchentlich Di., Fr. Altpapier 4-wöchentlich Mi., 3., 7., 11. ... Woche Altpapier 4-wöchentlich Fr., 3., 7., 11. ... Woche Leichtverpackungen 14-täglich Mi., ungerade Woche Leichtverpackungen 14-täglich Fr., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Mi., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Fr., ungerade Woche Hausmüll 4-wöchentlich Mi., 3., 7., 11. ... Woche Hausmüll 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Mi., gerade Woche 14-täglich Do., gerade Woche 1 x wöchentlich Mi. Altpapier 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche Altpapier 4-wöchentlich Mi., 3., 7., 11. ... Woche Leichtverpackungen 14-täglich Do., gerade Woche Leichtverpackungen 14-täglich Mi., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Do., gerade Woche Bioabfälle 14-täglich Mi., ungerade Woche Hausmüll 4-wöchentlich Do., 3., 7., 11. ... Woche Hausmüll 4-wöchentlich Do., 3., 7., 11. ... Woche 14-täglich Do., ungerade Woche 14-täglich Do., ungerade Woche 1 x wöchentlich Do. Altpapier 4-wöchentlich Do., 3., 7., 11. ... Woche Altpapier 4-wöchentlich Do., 1., 5., 9. ... Woche Leichtverpackungen 14-täglich Do., ungerade Woche Leichtverpackungen 14-täglich Do., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Do., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Do., ungerade Woche Hausmüll 4-wöchentlich Di., 3., 7., 11. ... Woche Hausmüll 4-wöchentlich Do., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Di., ungerade Woche 14-täglich Do., gerade Woche 1 x wöchentlich Di. 1 x wöchentlich Do. Altpapier 4-wöchentlich Di., 3., 7., 11. ... Woche Altpapier 4-wöchentlich Do., 1., 5., 9. ... Woche Leichtverpackungen 14-täglich Mi., ungerade Woche Leichtverpackungen 14-täglich Do., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Di., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Do., ungerade Woche Hausmüll 4-wöchentlich Di., 3., 7., 11. ... Woche Hausmüll 4-wöchentlich Di., 4., 8., 12 ...Woche 14-täglich Di., gerade Woche 14-täglich Di., ungerade Woche 1 x wöchentlich Di. 1 x wöchentlich Di. Altpapier 4-wöchentlich Di., 3., 7., 11. ... Woche Altpapier 4-wöchentlich Di., 1., 5., 9. ... Woche Leichtverpackungen 14-täglich Mi., ungerade Woche Leichtverpackungen 14-täglich Di., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Di., ungerade Woche Bioabfälle 14-täglich Di., ungerade Woche Abfall-/ Wertstoffart Abfuhrrhythmen Entsorgungstage PAULSSTADT IV Hausmüll 4-wöchentlich Fr., 2., 6., 10. ...Woche 14-täglich Fr., gerade Woche 1 x wöchentlich Fr. 2 x wöchentlich Altpapier FREITAG SACKTANNEN MITTWOCH SCHELFSTADT I MITTWOCH SCHELFSTADT II MITTWOCH WARNITZ DONNERSTAG WERDERVORSTADT I DIENSTAG WERDERVORSTADT II WESTSTADT I 4-wöchentlich Stadtteil Hauptentsorgungstag(e) DIENSTAG Hausmüll MONTAG WESTSTADT II DIENSTAG WESTSTADT III FREITAG WICKENDORF DONNERSTAG WÜSTMARK I DONNERSTAG WÜSTMARK II DONNERSTAG ZIPPENDORF DIENSTAG Änderungen vorbehalten Feiertagsentsorgung 2016 – Bitte beachten sie die nachfolgenden Änderungen! Feiertag Feiertagsentsorgungstag Feiertag Wochentag Datum Wochentag Datum Neujahr Freitag 01.01.16 Samstag 02.01.16 Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit Freitag 25.03.16 Samstag 26.03.16 Montag 28.03.16 Dienstag 29.03.16 Tag der Dt. Einheit Reformationstag 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag Wochentag Datum Wochentag Datum Wochentag Datum Wochentag Datum Mittwoch 30.03.16 Donnerstag 31.03.16 Freitag 01.04.16 Samstag 02.04.16 Donnerstag 19.05.16 Freitag 20.05.16 Samstag 21.05.16 Donnerstag 06.10.16 Freitag 07.10.16 Samstag 08.10.16 Donnerstag 03.11.16 Freitag 04.11.16 Samstag 05.11.16 Donnerstag 29.12.16 Freitag 30.12.16 Samstag 31.12.16 folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 02.04.2016 Sonntag Christi Himmelfahrt Donnerstag Pfingstmontag Folgeverschiebung der regulären Entsorgungstage Montag 01.05.16 keine Verschiebungen 05.05.16 Freitag 06.05.16 Samstag 07.05.16 16.05.16 Dienstag 17.05.16 Mittwoch 18.05.16 folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 21.05.2016 Montag 03.10.16 Dienstag 04.10.16 Mittwoch 05.10.16 folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 08.10.2016 Montag 31.10.16 Dienstag 01.11.16 Mittwoch 02.11.16 folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 05.11.2016 Sonntag 25.12.16 keine Verschiebungen Montag 26.12.16 Dienstag 27.12.16 Mittwoch 28.12.16 folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 31.12.2016 Weitere Informationen auf den Internetseiten der SDS unter www.sds-schwerin.de sowie bei der SAS unter www.sas-schwerin.de ABFALLKALENDER Seite 14 L Ratgeber Sauberes Schwerin Krebsbachring Krebsförden II Lützower Ring Friedrichsthal Osterberg Ostorf Krebsfördener Tannen Krebsförden II Krebsfördener Weg Görries II Magdeburger Straße Neu Zippendorf Ostorfer Ufer Feldstadt II Marie-Curie-Straße Mueßer Holz Otto-Hahn-Straße Krösnitz Wüstmark II Ostorf Marie-Hankel-Straße Werdervorstadt I Otto-von-Guericke-Straße Mueßer Holz Krugwiese Ostorf Marienplatz Altstadt I Otto-Weltzien-Straße Görries II Küchengartenweg Ostorf Martinstraße Altstadt I Pabsberg Warnitz Kuckuckstraße Neumühle II Max-Planck-Straße Mueßer Holz Pampower Straße 1-9 Krebsförden II Kühls Acker Krebsförden Max-Reichpietsch-Straße Großer Dreesch Pampower Straße 50-76 Wüstmark II Kurze Badlow Görries II Max-Suhrbier-Straße Weststadt II Pankower Straße Neu Zippendorf Kurze Straße Haselholz I Mecklenburgstraße Pappelgrund Lewenberg II Lagerstraße Werdervorstadt I 1-81 (nur ungerade) Altstadt I Parchimer Straße Neu Zippendorf Landesrabbiner-Holdheim-Straße Altstadt I 83-115 (nur ungerade) Feldstadt I Parkweg Ostorf Landreiterstraße Schelfstadt II 2-64 (nur gerade) Altstadt I Pasewalker Straße Lankow I Lange Badlow Görries II 66-68 (nur gerade) Feldstadt I Paulsdamm Wickendorf Lange Reihe Neumühle II Medeweger Straße Lankow II Paulsdammer Weg Wickendorf Langer Berg Haselholz II Meisenweg Neumühle I Paulshöher Ring Ostorf Lankower Hege Lankow III Mendelejewstraße Mueßer Holz Paulshöher Weg Ostorf Lankower Straße Lankow I Meta-Sander-Straße Werdervorstadt I Pawlowstraße Mueßer Holz Lärchenallee Friedrichsthal Mettenheimerstraße Haselholz I Pecser Straße Neu Zippendorf Lärchenweg Friedrichsthal Michael-Faraday-Straße Mueßer Holz Perleberger Straße Neu Zippendorf Lehmstraße Schelfstadt II Mittelfeld Haselholz II Pestalozzistraße Paulsstadt IV Leibnizstraße Mueßer Holz Mittelstelle Görries I Pfaffenstraße Schelfstadt I Lennéstraße 1 Altstadt II Mittelweg Weststadt III Pilaer Straße Neu Zippendorf Lennéstraße 1A-5 Ostorf Molkereistraße Paulsstadt III Pingelshäger Straße Friedrichsthal Leonhard-Frank-Straße Weststadt I Möllner Straße Lankow II Pirolweg Neumühle III Lerchenstraße Neumühle II Moorbrinker Weg Friedrichsthal Plater Straße Neu Zippendorf Lessingstraße Weststadt I Moritz-Wiggers-Straße Paulsstadt III Platz der Freiheit 1-5 Paulsstadt III Lilienring Haselholz II Möwenburgstraße Platz der Freiheit 6-20 Paulsstadt I M Lilienthalstraße 1-27 (nur ungerade) Werdervorstadt I 11-51 (nur ungerade) Görries II 33-67 (nur ungerade) Lewenberg I 1-25 (nur ungerade) Feldstadt II 53-105 (nur ungerade) Neumühle I 2-72 (nur gerade) Werdervorstadt I 4-10 (nur gerade) Feldstadt II 2-50A (nur gerade) Görries II Mozartstraße Paulsstadt I 12-14 (nur gerade) Ostorf 50B-60 (nur gerade) Neumühle I Mueß Ausbau Mueß Plöner Straße Lankow II Lindenstraße Schelfstadt II Mueßer Bucht Mueß Postweg Wickendorf Lindhorst Wüstmark I Mühlenscharrn Neumühle III Potsdamer Straße Neu Zippendorf Lischstraße Ostorf Mühlenstraße Schelfstadt I Prerower Ring Lankow I Lise-Meitner-Straße Mueßer Holz Mühlentwiete Weststadt I Puschkinstraße Lobedanzgang Altstadt II Müllerstraße Paulsstadt II 1-45 (nur ungerade) Schelfstadt II Lomonossowstraße 1-9 Mueßer Holz Münzstraße Schelfstadt II 47-81 (nur ungerade) Altstadt I Lomonossowstraße 15 Mueß Nachtigallenstraße Neumühle I 2-30 (nur gerade) Schelfstadt II Lortzingstraße Paulsstadt II Nedderfeld Mueß 32-64 (nur gerade) Altstadt I Löwenplatz Weststadt II Neu Pampow Wüstmark II Querstraße Feldstadt I Neu Zippendorf Neu Zippendorf Rahlstedter Straße Lankow II N Lübecker Straße Platz der Jugend 3-29 (nur ungerade) Altstadt I Neubrandenburger Straße Neu Zippendorf Räthenweg Zippendorf 31-119 (nur ungerade) Paulsstadt III Neue Gartenstadt Haselholz I Ratsteich Weststadt II 121-263 (nur ungerade) Weststadt III Neumühler Straße Neumühle I Ratzeburger Straße Lankow I 265-289 (nur ungerade) Lankow I Neumühler Weg Lankow I Rebhuhnweg Neumühle III 4-44 (nur gerade) Altstadt I Newtonstraße Mueßer Holz Reiferbahn Altstadt II 46-132 (nur gerade) Paulsstadt III Niels-Bohr-Straße Mueßer Holz Reihe 1 Lankow I 134-266 (nur gerade) Weststadt III Niels-Stensen-Straße Mueßer Holz Reihe 2 Lankow I 268-278 (nur gerade) Lankow I Nienmarker Weg Friedrichsthal Reutzstraße Paulsstadt III Lübstorfer Weg Wickendorf Nikolaus-Otto-Straße Wüstmark II Ricarda-Huch-Straße Werdervorstadt I Lucie-Höflich-Straße Werdervorstadt I Oberer Kamp Warnitz Richard-Wagner-Straße Weststadt I Ludwig-Bölkow-Straße Göhrener Tannen Ritterstraße Altstadt I Ludwigsluster Chaussee O Obotritenring 17-19A (nur ungerade) Weststadt III Robert-Beltz-Straße Weststadt III 1-31 (nur ungerade) Großer Dreesch 49-249 (nur ungerade) Weststadt II Robert-Blum-Straße Lewenberg II 33-57 (nur ungerade) Göhrener Tannen 40-64 (nur gerade) Paulsstadt IV Robert-Bunsen-Straße Wüstmark II 2-72 (nur gerade) Haselholz I 74-132 (nur gerade) Paulsstadt I Robert-Havemann-Straße Großer Dreesch Ostorf 134-170 (nur gerade) Paulsstadt II Robert-Koch-Straße Werdervorstadt II Lutherstraße P Q R ABFALLKALENDER Ratgeber Sauberes Schwerin S Seite 15 Robert-Stock-Straße Wüstmark II Stadionstraße Ostorf Werner-Seelenbinder-Straße Weststadt I Rogahner Straße Görries I Starenweg Neumühle I Werner-von-Siemens-Straße Wüstmark II Röntgenstraße Schelfstadt I Steinstraße Paulsstadt I Wickendorfer Markt Wickendorf Rosa-Luxemburg-Straße Paulsstadt IV Stern Buchholz Göhrener Tannen Wickendorfer Straße Medewege Rosenberger Weg Friedrichsthal Stieglitzweg Neumühle I Wiesengrund Krebsförden II Rosenstraße Haselholz I Stiftstraße Feldstadt I Wiesenhof Wüstmark I Rostocker Straße Neu Zippendorf Stillfriedstraße Lewenberg I Wiesenweg Zippendorf Rudolf-Breitscheid-Straße Paulsstadt I Stralsunder Straße Neu Zippendorf Wilhelm-Hennemann-Straße Haselholz I Rudolf-Diesel-Straße Wüstmark II Tallinner Straße Neu Zippendorf Wilhelm-Maybach-Straße Wüstmark II Rudolf-Tarnow-Straße Krebsförden II Tannhöfer Allee Ostorf Willi-Bredel-Straße Weststadt I Rugenseer Weg Friedrichsthal Tappenhagen Altstadt I Wismarsche Straße Sacktannen Sacktannen Taubenstraße Schelfstadt II 107-129 (nur ungerade) Altstadt I Salzstraße Altstadt I Theaterstraße Altstadt I 133-185 (nur ungerade) Paulsstadt III Sandstraße Paulsstadt II Töpferberg Feldstadt I 189-317 (nur ungerade) Lewenberg I Schäferstraße Feldstadt I Touristenweg Friedrichsthal 321-405 (nur ungerade) Lewenberg II Schall-und-Schwencke-Weg Werdervorstadt I Trebbower Straße Warnitz 106-134 (nur gerade) Altstadt I Schelfmarkt Schelfstadt II Tulpenweg Haselholz II 136-194 (nur gerade) Paulsstadt III Schelfstraße Schelfstadt II Turower Ring Neumühle I 198-298B (nur gerade) Lewenberg I Schillerstraße Weststadt I Ueckermünder Straße Lankow I 300-392 (nur gerade) Lewenberg II Schlachterstraße Altstadt I Uhlennest Neumühle I 400 Medewege Schlehenstraße Friedrichsthal Usedomer Straße Lankow I Wittenberger Straße Schleifmühlenweg Ostorf Vaasaer Straße Neu Zippendorf Wittenburger Straße Schleswiger Straße Lankow II Vidiner Straße Neu Zippendorf 15-37 Altstadt I Schliemannstraße Schelfstadt II Virchowstraße Werdervorstadt II 39-97 (nur ungerade) Paulsstadt II Schloßgartenallee Ostorf Von-der-Schulenburg-Straße Großer Dreesch 99-121 (nur ungerade) Weststadt II Schloßstraße Altstadt II Von-Flotow-Straße Weststadt II 40-104 (nur gerade) Paulsstadt II Schmiedestraße Altstadt I Von-Stauffenberg-Straße Großer Dreesch 106-122 (nur gerade) Weststadt II Schnitterwiese Medewege Von-Thünen-Straße Paulsstadt II Schönfelder Weg Friedrichsthal Vor dem Wittenburger Tor Schulstraße Schelfstadt I 1-11 (nur ungerade) Schulzenweg Görries I 13 Schusterstraße Altstadt II 2-18 (nur gerade) Schwalbenstraße Neumühle II Schwälkenberg Werdervorstadt II Schweinemarkt Schelfstadt I Schweriner Straße Wüstmark I Sebastian-Bach-Straße Weststadt I Seehofer Straße T U V Neu Zippendorf Wolfsschlucht Friedrichsthal Wolgaster Straße Lankow I Weststadt II Wossidlostraße Weststadt III Neumühle I Wuppertaler Straße Neu Zippendorf Neumühle I Zeisigweg Neumühle III Vor den Wiesen Wüstmark I Zeppelinstraße Görries II Vossens Tannen Krebsförden II Ziegeleiweg Lankow I Voßstraße Paulsstadt II Ziegelhof Lankow II Neumühle III Ziegelseepark Werdervorstadt I Waisengärten Werdervorstadt II Ziegelseestraße Werdervorstadt I Wickendorf Waldschulweg 1 Zippendorf Ziegelwerder Mueß Seelust Wickendorf Waldschulweg 2-40 Ostorf Ziegenmarkt Schelfstadt II Seestraße Feldstadt I Waldweg Friedrichsthal Zingster Ring Lankow I Seitenweg Medewege Wallstraße Ziolkowskistraße Mueßer Holz Semmelweisstraße Werdervorstadt II Severinstraße W Wachtelweg 1-41 (nur ungerade) Altstadt II Zu den Störwiesen Mueß 45-67 (nur ungerade) Paulsstadt II Zum Alten Bauernhof Mueß 1-25 (nur ungerade) Paulsstadt IV 2-46 (nur gerade) Feldstadt I Zum Bahnhof 2-11 Paulsstadt III 27-31 (nur ungerade) Paulsstadt I 50-68 (nur gerade) Paulsstadt II Zum Bahnhof 13-43 Paulsstadt IV 2-28 (nur gerade) Paulsstadt IV Walther-Rathenau-Straße Werdervorstadt II Zum Birkenhorst Krebsförden I 30-36 (nur gerade) Paulsstadt I Warnitzer Straße Friedrichsthal Zum Kirschenhof Warnitz Siedlerweg Lewenberg II Wasserstraße Görries II Zum Reppin Mueß Siedlung Lankow II Weidenweg Friedrichsthal Zum Schulacker Krebsförden I Siegfried-Marcus-Straße Wüstmark II Weinbergstraße Ostorf Siemensplatz Sacktannen Weißdornweg Friedrichsthal Silberberg Warnitz Wendelstorfer Weg Friedrichsthal Slüterufer Ostorf Wendenhof Wickendorf Sodemannscher Teich Lankow III Werderstraße Sonnenkamp Krebsförden I 1-1A Werdervorstadt II Sonnenweg Zippendorf 3-89 (nur ungerade) Schelfstadt II Speicherstraße Werdervorstadt I 2-76 (nur gerade) Werdervorstadt II Sperlingsweg Neumühle I 99-143 Altstadt I Spieltordamm Schelfstadt I Werkstraße Wüstmark II Z HUNDETOILETTEN Seite 16 Ratgeber Sauberes Schwerin Hundetoiletten an vielen Ecken Beutelspender zur Hundekotentsorgung An 70 Standorten, zumeist in der Nähe von Grünflächen und an Fußwegen, hat die SDS belloo-Beutelspender eingerichtet, welche wöchentlich mit Tüten aufgefüllt werden. Wo finde ich die Hundetoiletten? In der Innenstadt finden Sie sie an folgenden Standorten: Altstadt Alter Garten/Theater Eingang Grünfläche Marstall Graf-Schack-Allee/Schloßpromenade/Mecklenburgstraße Kleiner Moor/Eckhofplatz Marienplatz/Helenenstraße Markt Mecklenburgstraße/ Graf-Schack-Allee Promenade an der Siegessäule Schlachtermarkt Werderstraße/Marstall Wittenburger Straße/ Reiferbahn Schelfstadt August-Bebel-Straße/Anleger Pfaffenteichfähre Schelfmarkt Südufer Pfaffenteich Ziegenmarkt/Jahnstraße Paulsstadt Alexandrinenstraße/ Anleger Fähre Demmlerplatz Franz-Mehring-Straße/ Katzensteig Grunthalplatz Platz der Freiheit/Nahverkehr Voßstraße/Sandstraße Wittenburger Straße 63 Wittenburger Straße 81 Zum Bahnhof/Severinstraße Feldstadt Seestraße/Bleicher Ufer en Sie: Bitte beacht sicht ber tü m Die Gesa orte nd ta S r lle a im ie S finden uf a et rn te In erin.de. www.sds-schw Und so geht´s: Für die Benutzung der Hundetoiletten können sich die Hundehalter kostenlos eine Tüte aus dem Spender ziehen, diese über die Hand streifen und den „Haufen“ ihres Hundes aufsammeln. Nach dem Einsammeln der Hinterlassenschaft Ihres Hundes die verschlossene Tüte im nächsten Papierkorb entsorgen. Hier sind Beutel zur Entsorgung von Hundekot kostenlos erhältlich: • In den Kundencentern der Stadtwerke, Mecklenburgstraße 1 und Eckdrift 43 - 45. • Recyclinghöfe: - Nord - Lankow: Zeigelweg 12 - S üd - Neu Zippendorf, Cottbuser Straße • Im BürgerBüro, Am Packhof 2 - 6. Beim Frühjahrsputz kann jeder mitmachen Einmal im Jahr rücken große und kleine Schweriner den Schmuddelecken in der Stadt zu Leibe, denn dann findet der traditionelle Frühjahrsputz statt. Ob Kindertagesstätten, Schulklassen, Sportvereine, Freizeiteinrichtungen oder Schweriner Bürger - Tausende fleißige Helfer beteiligen sich an der einwöchigen Aktion, damit sich die Stadt im Anschluss von ihrer besten Seite zeigen kann. Unterstützt werden sie von zahlreichen Firmen aus Schwerin, die die Aktion mit Sach- oder Finanzleistungen begleiten. Der SDS organisiert das jährliche Großreinemachen. Er koordiniert die Reinigungsstrecken und rüstet die Sammelgruppen mit Säcken aus. Anmeldungen/Fragen: 75 % (0385) 633 16 STRASSENREINIGUNG Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 17 Straßen- und Gehwegreinigung Saubere Straßen und Gehwege sind für Städte und Gemeinden sowie deren Einwohner von besonderem Interesse. Zur sauberen Stadt gehören die Reinigungsarbeiten an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Reinigung der Gehwege und die Entleerung der öffentlichen Papierkörbe. Die Aufgaben der Straßenreinigung und Säuberung der Gehwege sind in der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung festgelegt. Je nach Bedeutung und Erfordernis werden in der Straßenreinigungssatzung die Pflichten der Stadt und der Anlieger nach Reinigungsklassen benannt. Übersicht der Pflichten von Stadt und Anliegern aus der gültigen Satzung: Reinigungsklassen Reinigungsklasse 0 Reinigungsklasse I Reinigungsklasse II Reinigungsklasse III ohne Reinigungsklasse Verpflichtung der Stadt Verpflichtung der Anlieger Reinigt 6 x in der Woche die gesamte Straße und den Gehweg – Reinigt 3 x wöchentlich die Fahrbahn Reinigt wöchentlich die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc. Reinigt wöchentlich die Fahrbahn Reinigt wöchentl. die Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc. 14-tägige Reinigung der Fahrbahn Reinigt 14-tägig die Geh- Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc. – Die Straßen innerhalb Schwerins sind gemäß Straßenreinigungssatzung den einzelnen Straßenreinigungsklassen zugeordnet. Bei nicht benannten Straßen sind grundsätzlich die Anlieger für die Reinigung der Straße und Gehwege zuständig. Zur Reinigung der Gehwege gehört auch das Entfernen besonderer Verschmutzungen, wie Hundekot, von abgestelltem Müll und von Unkraut. Die Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen wird durch die SAS GmbH durchgeführt. Den „Bleib sauber!“ statt illegaler Graffitis Die Landeshauptstadt stellt seit 1. August legale GraffitiFlächen zur Verfügung. Es handelt sich um die Fassaden an der Sporthalle Ratzeburger Straße in Lankow und an der Sporthalle Ziolkowski-Straße im Mueßer Holz, um Teile einer Lärmschutzwand in Krebsförden und um die Streetballanlage in Krebsförden. Die legalen Flächen sind Teil der Reinigt 14-tägig die gesamte Straße vom Grundstück bis zur Hälfte der Fahrbahn Tourenplan der Reinigungsfahrzeuge finden Sie im Internet unter www.sds-schwerin.de. Für die durchgeführte Straßenreinigung auf öffentlichen Straßen wird von den Anliegern eine Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die Höhe der Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach der Häufigkeit der Reinigung im Jahr und ist in der Straßenreinigungsgebührensatzung festgelegt. In der Straßenreinigungssatzung sind auch die Pflichten zum Winterdienst geregelt. Besondere Maßnahme für ein „Sauberes Schwerin“ ist unter anderem der Frühjahrsputz. „Bleib sauber!“-Kampagne. Ziel ist die Verringerung der Zahl illegaler Schmierereien. Hausbesitzer und Wohnungsgesellschaften haben eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichten, illegale Graffitis zur Anzeige zu bringen und innerhalb von 72 Stunden nach Feststellung zu beseitigen. Bestehende Graffitis in der Innenstadt sollen schrittweise entfernt werden. Private Hauseigentümer können dafür finanzielle Unterstützung erhalten. Die Zuschüsse werden nach Vorlage entsprechender Unterlagen gezahlt. Kontakt Zentrales Gebäudemanagement der Stadt (0385) 743 44 13 % Bitte beacht en Sie: Genaue Lag e un Nutzungsbed d ingungen der legalen Graffitifläch en unter: www.legale graffiti. schwerin.de WINTERDIENST Seite 18 Ratgeber Sauberes Schwerin SDS-Winterdienst in Zahlen: • 350 km Straßenlänge • 160.000 m² Gehwegfläche •255 Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs • 10 Winterdienstfahrzeuge für die Straßen •Ø 700 t Streumittel pro Saison Weißer Winterdienst In Schwerin gibt es zahlreiche Straßen mit schützenswertem Grün- und Baumbestand. Zum Schutz dieser Bestände werden daher - in Abhängigkeit von der Verkehrssicherheit - in den folgenden Straßen keine Taumittel, sondern ausschließlich Abstumpfungsmittel eingesetzt. Unter das Prinzip „Weißer Winterdienst“ fallen: •Gadebuscher Straße •Wickendorfer Straße •Lärchenallee •Platz der Freiheit •Neumühler Straße •Am Wittenburger Tor •Rogahner Straße •Hagenower Straße •Grevesmühlener Straße •Schloßgartenallee •Weinbergstraße •Tannenhöfer Allee •Pampower Straße (mittelstreifennahe Spur) •An der Crivitzer Chaussee (mittelstreifennahe Spur) •Alte Crivitzer Landstraße •An der Chaussee •Wismarsche Straße •Hamburger Allee (mittelstreifennahe Spur) •Am Immensoll Winterdienst Leistungen und Pflichten Das Ziel des Winterdienstes ist es, die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zu gewährleisten. Hierbei besteht für jeden Verkehrsteilnehmer die Pflicht, durch angepasstes Verhalten, entsprechend den Witterungsbedingungen im winterlichen Straßenverkehr, die Verkehrssicherheit mit zu gewährleisten. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Schwerin legt den Leistungsumfang für den Winterdienst fest. Winterdienstpflichten der Stadt auf Straßen Winterdienstpflichten der Stadt auf Gehwegen Der Eigenbetrieb SDS führt als städtischer Dienstleister den Winterdienst auf wichtigen öffentlichen Straßen durch. Dazu werden die Verkehrswege nach ihrer Bedeutung für die kommunale Infrastruktur gewichtet und in Streustufen eingeteilt. Die Einordnung der Winterdienstleistungen wird anhand der folgenden Merkmale festgelegt: Die Stadt trägt auf Gehwegen von hoher öffentlicher Bedeutung die Winterdienstpflicht. Hierunter fallen: • Fußgängerüberwege, • öffentliche Plätze, • Umsteigeplätze des öffentlichen Nahverkehrs, • Straßenbahn- und Bushaltestellen ohne unmittelbaren Anlieger, • Gehwege in Boulevard- und Promenadenbereichen, • Geh- und Radwege ohne unmittelbare Anliegergrundstücke. Streustufe A • Zufahrten zu Krankenhäusern, • Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstraßen, • Buslinien, Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr, • Straßen mit starkem Berufsverkehr zu und in Industrieund Gewerbegebiete/n. Streustufe B • Verbindungsstraßen, • Wohnsammelstraßen, • Straßen mit starkem Gefälle bzw. Steigung, • Straßen an Schulen. Streustufe C • Sonstige Straßen in Wohn- und Gewerbegebieten. ten Sie: Bitte beach re FahrPassen Sie Ih rlichen te in weise den w ungen g in ed b Straßen an! Was wird getan? • Abstumpfen der Straßen entsprechend der Streustufen durch Einsatz von Kies, Sand oder industrielle Abstumpfmittel, • bei Erfordernis zur Verkehrssicherheit Beräumung des Schnees aus den Streubereichen, • Erhaltung der Verkehrssicherheit in Straßenkreuzungsbereichen und auf Glätte bildenden Strecken, an Bergen und Anfahrten durch Einsatz von zertifizierten Salz- und Kiesgemischen. Wann? Die Einsatzzeiten sind von 7.00 bis 22.00 Uhr festgelegt. Bei Schneefall und Glättebildung nach 22.00 Uhr erfolgt die Beseitigung bis 7.00 Uhr des darauf folgenden Tages. WINTERDIENST Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 19 Winterdienst - Pflichten der Eigentümer anliegender Grundstücke Die Pflichten der Anlieger beziehen sich auf die öffentlichen Flächen in der Breite ihres Grundstückes und umfassen folgende Bereiche: Weshalb? • Der Grundstückseigentümer ist für die Erhaltung der Verkehrssicherheit verantwortlich. • kombinierte Geh- und Radwege, • Radwege, • Verbindungswege und Treppen, • Haltestellen des Nahverkehrs im anliegenden Gehwegbereich, • Straßen, deren Sommerreinigung ebenfalls den Anliegern obliegt. Wann? • Einsatzzeiten: 7.00 bis 20.00 Uhr, • bzw. nach 20.00 Uhr entstehende Glätte und Schnee sind bis 7.00 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Was ist zu tun? • Abstumpfen der Flächen, • Schneeberäumung bei Erfordernis zur Verkehrssicherheit. Wie viel muss getan werden? Auf den Gehwegen ist das Abstumpfen bzw. die Schneeberäumung auf einer Breite von 1,50 m zu gewährleisten. Bemisst die Gehwegbreite unter 1,50 m, so ist die komplette Gehwegbreite von Schnee zu räumen und von Glätte zu befreien. Welche Mittel können verwendet werden? • Kies, • Sand, • Abstumpfmittel aus dem Handel. • Keine Salze oder Taumittel! Der beräumte Schnee ist straßenseitig auf ein Drittel des äußeren Gehweges abzulagern. Erfolgt aufgrund der Schneemenge eine Verkehrsbeeinträchtigung, gewährleistet die Stadt die Verbringung des Schnees. Hinweise • Das Abstumpfen bzw. Schneeberäumen auf Fußgängerbereichen ist bis zur Bordsteinkante durchzuführen. • An Haltestellen ist das ungehinderte Erreichen des Verkehrsmittels zu gewährleisten. • Es ist untersagt, beräumten Schnee in den Straßenrand zu schieben und dadurch Rinnsteine, Einlässe, Hydranten, Wartungsschächte etc. zu verschließen. • Bei der Winterdienstdurchführung ist an die Rollstuhlfahrer und an Kinderwagen zu denken, damit auch sie den Gehweg ungehindert und durchgängig passieren können. • Eigentümer anliegender bebauter Grundstücke können die Pflicht zum Streuen und Beräumen der Wege und Straßen von Schnee und Eis auf die Mieter übertragen. Eine Frage der Haftung Wir alle nutzen Straßen und Gehwege. Sicher sind dabei unsere Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst sehr unterschiedlich. Trotzdem muss die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt stehen. Die Winterdienstpflicht für die Anlieger ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung. Verstöße gegen diese Winterdienstpflicht können rechtliche Folgen haben. Die Anlieger haften für Unfälle, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht einhalten und müssen gegebenenfalls - etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung - mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Daher sollte jeder Grundstückseigentümer sich durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung schützen. Für weitere Informationen können Sie sich auch telefonisch an uns wenden: (0385) 633 16 75 % Impressum Herausgeber SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Eckdrift 43 - 45 19061 Schwerin Bitte beacht en Sie: Wer seiner Winterdienstpflicht persönlich nicht na chkommen kann, ni mmt am besten den Service privater Die nstleister in Anspruch . Redaktion und Erstellung Kundenmagazin hauspost maxpress pr + werbeagentur GmbH & Co. KG Stadionstraße 1 19061 Schwerin Fotos: creative collection, fotolia, maxpress, SDS Stand: 11/2015 Änderungen vorbehalten WINTERDIENSTKARTE Seite 20 Ratgeber Sauberes Schwerin WINTERDIENSTKARTE Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 21 LEGENDE Winterdienst Stufe A - SDS Winterdienst Stufe B - SDS Winterdienst Stufe C - SDS Winterdienst Straßenbauamt Winterdienst Landkreis WINTERDIENSTKARTE Seite 22 Ratgeber Sauberes Schwerin WINTERDIENSTKARTE Ratgeber Sauberes Schwerin Seite 23 LEGENDE Winterdienst Stufe A - SDS Winterdienst Stufe B - SDS Winterdienst Stufe C - SDS Winterdienst Straßenbauamt Winterdienst Landkreis ENTSORGUNG Seite 24 Ratgeber Sauberes Schwerin • Aluminiumfolie, -deckel • Anpflanztöpfe aus Kunststoff • 7, 9 • Asche Autobatterien /-reifen Autopflegemittel • S S Backformen aus Metall Batterien S • S Bilder /-rahmen Chemikalien 7 4 Kunststoffprodukte (Eimer, Wannen) 3, 9 Lametta • S 6 6 • 7, 9 • 6 2 2 • SPM Seitenangabe Hausmülltonne 8, 9 • Küchenabfälle Kunststoffe als Verpackung 6 • 9 • 2 • 9 • 6 SPM • 6, 9 Laub S • 7, 9 Lederreste • 6, 9 Leim- und Klebestoffe S • 7, 9 • 6, 9 Leuchtstoffröhren S • 7, 9 Lösungsmittel, Verdünner S • 7, 9 SPM • • Dachpappe Entsorgungsfachfirma S 7 • 7, 9 Dias • Dosen (Aluminium) • S Eierkartons (Pappe) • • • Einweggeschirr • • Einwegspritzen • 6 Matratzen • • 7, 9 Papier • 3, 9 Pfannen (Metall) • 2 Pflanzen, -reste 6 Pflanzenschutzmittel Röntgenbilder • 9 • 7, 9 Fahrräder • Fahrradschläuche /-reifen SPM • 6 6, 9 • 3, 9 9 • S 6 6, 9 Medikamente Möbel S 4 • 2, 9 SPM Energiesparlampen • • 6 • K 6 6, 9 Kronkorken Kühlgeräte • • • 9 • SPM Kosmetikverpackungen (Kunststoff) • • 4, 9 • Korken 7, 9 Disketten Elektro- und Elektronikgeräte Knopfzellen • • Druckerpatronen Knochen 7, 9 CD / DVD Desinfektionsmittel 7, 9 • Blumen Campingmöbel Kleintierstreu 9 Bleiglas, Bleikristall Bücher Kleidung 7, 9 Entsorgungsfachfirma Kinderwagen 6 • 4, 9 Kassetten 2 • Bauschutt Beizmittel 6 Glascontainer (farb. sortiert) • Biotonne / Kompost Blaue Tonne / Papiercontainer • • Gelbe Tonne/ Gelber Sack • Kataloge, Prospekte Recyclinghöfe Kartonagen 7, 9 Seitenangabe 7, 9 • Aktenordner siehe Legende Hausmülltonne • S Glascontainer (farb. sortiert) S Biotonne / Kompost Recyclinghöfe Abflussreiniger Akkus Gelbe Tonne/ Gelber Sack siehe Legende Blaue Tonne / Papiercontainer Was darf wo entsorgt werden? 4 • 7, 9 • 6 Schaumstoffverpackungen • 2 9 Schraubverschlüsse • 2 • 9 Schrott, Metall Schuhe Speiseabfälle (gekocht) Farb-, Lackreste S • 7, 9 Federbetten K • 8, 9 • 9 K • • 6, 8 6 Fensterglas • 6 Spiegelglas • 6 Filme • 6 Spielzeug (ohne Elektronik) • 6 Fotochemikalien S • 7, 9 Fotos • Fritierfett (fest) Fußbodenbeläge • SPM Gartenabfälle / Grünschnitt • • • Spraydosen (entleert) Staubsaugerbeutel • 6 6 Stoffreste • 6 6, 9 Styropor (Verpackungen) 4, 9 Tapetenreste 6, 9 Getränkedosen (ohne Pfand) • 2 Teppiche Getränkekartons (Tetrapack) • 2 Tetrapack • Glas (außer Blei- u. Fensterglas) • • • Glühlampen 3, 9 • 6 Tonerkartuschen Töpfe Halogenlampen S • 7, 9 Versandtaschen Holzschutz- und Imprägniermittel S • 7, 9 Videokassetten Hygieneartikel, -papier Insektenbekämpfungsmittel Kaffeefilter, -satz • S • 6 7, 9 • 2 6 Teebeutel Geschirr (Porzellan, Keramik, Glas) • 4 • 2 • • 4 • 9 • S 6 2 • 7, 9 • 9 • 2 • 6, 9 Wachsreste • 6 Windeln • 6 Zeitungen, Zeitschriften Erläuterung Abkürzungen: K – Altkleidersammelcontainer, S – Schadstoffsammlung, SPM – Sperrmüllentsorgung • • • 3, 9 n i r d s le Al pier Altpa ng mmlu allsa ioabf B ng mmlu a LVP-S ng sorgu llent usmü Ha ffhof to Werts S g nigun nrei traße ng sorgu llent errmü Sp nitt sch Grün ress erexp in Conta te oduk npr Garte G g nigun grei ehwe ienst rd Winte Kundenservice Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH Ludwigsluster Chaussee 72 | 19061 Schwerin Telefon: 0385 5770-0 | Telefax: 0385 5770-222 [email protected] Öffnungszeiten: Mo. bis Do.: 07.00 – 17.00 Uhr | Fr.: 07.00 – 15.00 Uhr www.sas-schwerin.de „FÜR EIN SAUBERES SCHWERIN“ SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin Öffentliches Grün Friedhof & Bestattung Grüne öffentliche Freiräume, Bepflanzungen an Straßen und auf städtischen Plätzen, die Wälder und Biotope, die Sport- und Spielplätze sowie die Badestellen der Stadt – all das ist das Schweriner Stadtgrün. Es ist die Aufgabe des SDS-Bereiches Öffentliches Grün/ Friedhöfe, diese kommunalen Anlagen gärtnerisch zu pflegen und baulich zu unterhalten, aber auch neue grüne Freiräume zu planen und die Baumaßnahmen zu überwachen. Ein Friedhof ist ein Ort für alle, die einen Menschen verloren haben, ein Ort für Erinnerungen und Trauer. Friedhöfe sind aber auch Orte für Besinnung und Ruhe inmitten einer lebhaften Stadt. Der SDS nimmt die Aufgaben des Friedhofs- und Bestattungswesens für die Landeshauptstadt wahr. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören der Alte Friedhof, der Waldfriedhof, die Trauerhallen auf den Friedhöfen und das Krematorium. N AUS! E D L I B WIR unter Näheres .de -schwerin www.SDS Abfallwirtschaft Straßenunterhaltung Ob Restmüll, Altglas, Papier, Hausrat oder Biomüll, der Abtransport ist eine logistische Meisterleistung. Dass die Abfuhr so reibungslos klappt, dafür sorgt seit 2004 der SDS mit der Abteilung Abfallwirtschaft. Für die praktische Umsetzung der Aufgaben, wie das Abholen der Sammelgefäße oder das Entleeren der Glascontainer, sind Entsorgungspartner vertraglich verpflichtet. Das Straßennetz von Schwerin umfasst rund 350 Kilometer an Wegen und Straßen. Die Mitarbeiter des SDS im Bereich Straßenunterhaltung sorgen dafür, dass die Straßen in einem guten Zustand sind und bleiben. Der Verkehrssicherheit auf den Straßen Schwerins kommt besonders im Winter eine große Bedeutung zu. Sobald die ersten Schneeflocken fallen, startet für den SDS alljährlich die Saison des Winterdienstes. SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Eckdrift 43 – 45 • 19061 Schwerin [email protected] • www.sds-schwerin.de
© Copyright 2024 ExpyDoc