Für ein sauberes Schwerin - SDS Stadtwirtschaftliche

RATGEBER
FÜR EIN SAUBERES SCHWERIN
Spezia
VERMEIDUNG
VERWERTUNG
ENTSORGUNG
ABFALLKALENDER
STRASSENREINIGUNG
WINTERDIENST
www.sds-schwerin.de
l
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 1
Themen
Kontakt Gelbe Tonne Leichtverpackungen
Kontakt der Stadt
Ordnungsdienst
Zentrale
(0385) 545 18 30
Fax
(0385) 545 18 29
Kontakt
SDS - Stadtwirtschaftliche
Dienstleistungen Schwerin
Zentrale
(0385) 633 16 71
Fax
(0385) 633 16 77
Abfallberatung und
Öffentlichkeitsarbeit
(0385) 633 16 75
Fragen zu Müllgebühren
(0385) 633 16 76
Müllabfuhr/Biotonne
(0385) 633 16 72
(0385) 633 16 76
(0385) 633 16 78
Wertstoffsysteme/
Recyclinghöfe
(0385) 633 16 74
Rechts- und Gebührenfragen
(0385) 633 16 74
Gewerbeberatung
(0385) 633 16 71
Problem- und Sondermüll
(0385) 633 16 75
Straßenreinigung und illegale
Abfallablagerungen
(0385) 633 16 75
Straßenunterhaltung
(0385) 644 35 33
Winterdienst Hotline
(0385) 633 26 33
E-Mail:
[email protected]
Seite 1
Seite 2
Angelika Gramkow
Abfallgebühren sparen Seite 2
Oberbürgermeisterin der
Landeshauptstadt Schwerin
Blaue Tonne - Altpapier
Seite 3
Altglas Liebe Leserinnen und Leser,
regelmäßig treffe ich mich mit Bürgerinnen und Bürgern, die neu in unsere Stadt
gezogen sind, zum Begrüßungscafé. Und öfter höre ich dann die NeuSchwerinerinnen und -Schweriner nicht nur über die Schönheit unserer Stadt
schwärmen, sondern auch über die Sauberkeit.
Seite 3
Braune Tonne - Bioabfall
Gartenabfälle
Seite 4
Entsorgung von
Weihnachtsbäumen Seite 5
Ja, es stimmt: Schwerin ist ein wunderbarer Platz zum Leben, Arbeiten, Lernen
und Lieben. Es gibt viel Grün, viel Wasser, viel Kultur und kurze Wege. Schwerin
ist liebenswert, weil soziale Verantwortung und bürgerschaftliches Engagement
hier Tradition haben. Und weil es viele Menschen gibt, die sich nicht nur vor der
eigenen Haustür um Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit kümmern. Dieser
Gemeinsinn zeigt sich zum Bespiel beim jährlich stattfindenden Schweriner
Frühjahrsputz mit inzwischen fast 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Ein flächendeckendes Erfassungs- und Entsorgungssystem mit kurzen Wegen
möglichst direkt ab Haustür, saubere Straßen, gepflegte Parks, Grünanlagen und
Spielplätze sind das Ziel unserer Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen (SDS)
und der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft (SAS).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine tolle Arbeit.
Graue Tonne – Restmüll
Seite 6
Aber wir brauchen auch Ihre Mithilfe. Mülltrennung ist schließlich die einfachste
Methode, um die Abfallmengen in unserer Stadt kräftig zu reduzieren, die
Müllgebühren zu dämpfen und die im Abfall versteckten Rohstoffe wiederzuverwerten. Das gilt auch für Bioabfall und Grünschnitt, mit denen in unserer Stadt
klimaschonende Energie erzeugt wird. Bitte nutzen Sie dafür die Biotonnen.
Altkleider + Möbelbörse
Seite 8
Jeder von uns mag es, wenn in der Stadt Sauberkeit und Ordnung herrschen.
Wie es um uns herum aussieht, das bestimmen wir allerdings – nicht nur in den
eigenen vier Wänden – weitgehend selbst. Für Papier und Zigarettenkippen gibt
es Papierkörbe und Abfallbehälter. Nach dem sommerlichen Grillen auf der
Schwimmenden Wiese gehört es sich, die Abfälle wieder mitzunehmen und zu
entsorgen! Und für die Hundehaufen gibt es in unserer Stadt ein flächendeckendes Netz von Beutelspendern.
Damit das Mitmachen für eine saubere Stadt noch besser klappt, geben wir
Ihnen mit diesem „Ratgeber für ein sauberes Schwerin“ wertvolle Tipps und
Informationen. Helfen Sie mit!
Ich hoffe auf ein Wiedersehen - spätestens beim nächsten Frühjahrsputz!
Herzlich
Sperrmüll
Seite 6
Elektroschrott
Seite 7
Problemabfälle Seite 7
Gewerbeabfälle
Seite 7
Bauabfälle
Seite 8
Recyclinghöfe
Seite 9
• Adressen
• Öffnungszeiten
• Telefonnummern
Abfallkalender Seite 10 -15
• Abfuhrtermine im Detail
belloo HundetoilettenSeite 16
Frühjahrsputz Seite 16
Straßenreinigung Seite 17
Winterdienst
Seite 18 -19
• durch SDS
• Pflichten der Anlieger
Winterdienstkarte Seite 20 - 23
• Leistungen im Überblick
Internet
www.sds-schwerin.de
Ihre Angelika Gramkow
Oberbürgermeisterin
Übersicht Seite 24
• Was darf wo entsorgt
werden?
LEICHTVERPACKUNGEN
Seite 2
Ratgeber Sauberes Schwerin
Gelbe Tonne für Verpackungen
Ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Restabfallmengen ist das getrennte Erfassen von wiederverwertbaren
Materialien.
Leichtverpackungen und Gelber Sack
In den Gelben Säcken/Gelben Tonnen und in den entsprechenden Wertstoffsammelcontainern können Sie Ihre Leichtverpackungen entsorgen.
Einfälle gegen Abfälle
•V
ermeiden Sie überflüssige Verpackungen:
Kaufen Sie Lebensmittel
unverpackt.
•Nehmen Sie zum Einkaufen einen Korb oder eine
Tasche mit.
•V
ermeiden Sie aufwendige Produkt-, Geschenkoder Portionsverpackungen: Bevorzugen Sie
Mehrweg- vor Einwegbehältnissen.
•Verzichten Sie auf
„Ex- und Hopp-Artikel“:
Achten Sie beim Kauf von
Produkten wie Elektrogeräten, Möbelstücken oder
Spielzeug auf Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit.
•Wählen Sie umweltschonende Produkte: Bevorzugen Sie Recyclingprodukte aus Altpapier oder
anderen Altstoffen.
• Nutzen Sie Nachfüllverpackungen, zum Beispiel
bei Waschmitteln oder
Gewürzen.
• Achten Sie beim Kauf auf
verwertbare Materialien, zum Beispiel Glas oder
Papier.
• Nutzen Sie Stoffwindeln,
die Handhabung ist
genauso einfach wie mit
Pampers und langfristig
viel billiger.
• Vermeiden Sie Batterien:
Nutzen Sie Geräte mit
Solarzellen, Akkus oder
Netzteilen.
en Sie:
Bitte beacht
dung
ei
Abfallverm
e und
ff
to
hs
o
spart R
hont die
Energie, sc
verringert
d
Umwelt un
ie Kosten
zudem für S
ren.
und Gebüh
Was sind Leichtverpackungen?
Verpackungen wie Konservendosen, Getränkedosen, Metallverschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Deckel, Alu-Folien, Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien, Flaschen, Becher, andere Verpackungen aus Kunststoff, Getränke- und Milchkartons,
Vakuumverpackungen aus Verbundstoffen, soweit sie sauber und ohne Inhaltsstoffe sind.
Was gehört nicht in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne?
Glas, Papier, Pappverpackungen, Verpackungen mit schadstoffhaltigen Restinhalten und Restmüll.
Was kosten Gelbe Säcke/Tonnen?
Gelbe Säcke und Gelbe Tonnen sind unentgeltlich erhältlich, (soweit Übereinstimmung mit DSD-Vereinbarung)
In Gebieten mit Sacksammlung können Komfort-Tonnen zu 7,14 EUR pro Jahr bestellt werden.
Wo sind Gelbe Säcke erhältlich?
• SAS mbH, Ludwigsluster Chaussee 72,
• BürgerBüro, Am Packhof 2 - 6,
• Kundenzentrum der Stadtwerke, Eckdrift 43 - 45,
• Recyclinghöfe, Adressen siehe Seite 9.
Wann werden die Gelben Säcke/Gelben Tonnen abgeholt?
Die Gelben Säcke / Gelben Tonnen sind bis spätestens 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen
bereitzustellen. Die Abfuhrtage für Ihre Straße finden Sie im Abfallkalender ab Seite
10. Die Wertstoffsäcke müssen zugebunden und gut sichtbar bereit stehen.
In der Innenstadt erfolgt die Sammlung über die Wertstoffsammelbehälter bzw.
über die Gelben Tonnen.
Bitte beachten Sie:
Falsch befüllte Gelbe Säcke bleiben stehen! Gegenstände wie z. B. Geschenkpapier
heraussammeln und zum nächsten Abholtermin erneut bereitstellen.
Abfallgebühren - zahlreiche Leistungen inklusive
In den Abfallgebühren steckt mehr drin, als auf den ersten Blick zu vermuten ist. Folgende Leistungen sind enthalten:
• Restmüllentsorgung
• einmal jährliche Sperrmüllentsorgung
• Altpapierentsorgung
• Abholung der Biotonnen
• Betreiben der Recyclinghöfe
• Betreiben des Schadstoffmobils und
•G
rünschnittannahme.
Dabei setzt sich die Abfallgebühr aus der Grund- und der Leistungsgebühr zusammen:
Grundgebühr: Berechnet sich nach der Anzahl der Benutzungseinheiten.
Darunter versteht man beispielsweise Wohnungen, Läden, Handwerksbetriebe und Geschäftsräume.
Leistungsgebühr: Ergibt sich aus der Anzahl der Behälter und der Häufigkeit der Entleerung.
Die Höhe der Gebühren ist in der Hausmüllgebührensatzung geregelt.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie uns an unter
(0385) 633 16 72 oder 78.
%
Abfall vermeiden = Gebühren sparen
In einer Stadt mit mehr als 91.941 Einwohnern fällt jede Menge Abfall an. Ob Restmüll, Leichtverpackungen,
Altglas, Papier, Sperrmüll oder Bioabfälle: Der Abtransport ist eine logistische Meisterleistung.
Rund 16.400 Restmüll- und 10.600 Biotonnen müssen in festgelegtem Rhythmus entleert werden.
Für die Organisation der Wertstoff- und Abfallentsorgung sorgt die SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
in Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern und Dienstleistern.
Die Altpapier-, Gelber Sack- und die Schadstoffentsorgung wird haushaltsnah angeboten. Zu mehr als 150 Sammelplätzen können Sie in Schwerin Ihre getrennt erfassten Wertstoffe bringen.
ALTPAPIER | ALTGLAS
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 3
Blaue Tonne für Papier
Die Sammlung von Altpapier aus Haushaltungen erfolgt in der Stadt momentan über zwei Systeme: Beim Bringsystem stehen Ihnen die 3m³-Sammelcontainer an ausgewählten Wertstoffsammelplätzen zur Verfügung. Im
Holsystem erfolgt die Entsorgung des Altpapiers wohnortsnah über die Blaue Tonne, die in drei Größen (120,
240 bzw. 1.100 Liter) zur Verfügung steht.
Was gehört zum Altpapier?
Zeitungen, Zeitschriften, gefaltete Kartons, Pappen und sonstige Druckerzeugnisse.
Was gehört nicht zum Altpapier?
Stark verschmutztes Haushaltspapier (Restmüll), Pergament-, Wachspapier und
Servietten (Restmüll), Tapeten (Restmüll), Hygiene-Papier, Taschentücher, Windeln (Restmüll), Fotos & Kohlepapier (Restmüll), stark beschichtete Papiere mit
Kunststoff oder Metall (Restmüll bzw. Wertstoffe), Getränke- und Milchtüten
(Gelber Sack), Etikettenträgerpapier (Restmüll), folienbeschichtetes Papier und
Kartonage (Restmüll).
Wo sind Blaue Tonnen erhältlich?
Über eine schriftliche Bestellung vom Grundstückseigentümer bei der
SAS mbH - Kundenservice Ludwigsluster Chaussee 72, 19061 Schwerin oder
SDS, Eckdrift 43 - 45, 19061 Schwerin.
Wie oft wird die Blaue Tonne entleert?
Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen. Die Blauen Tonnen müssen bis 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen bereitgestellt
werden. Die Abfuhrtage für Ihre Straße finden Sie im Entsorgungskalender ab Seite 10. Die Leerung der
3m³-Sammelcontainer erfolgt mindestens 1 x wöchentlich.
Was kostet die Blaue Tonne?
Für die Blaue Tonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Bitte beachten Sie:
Das Altpapier darf nicht verunreinigt sein. Bei falscher Befüllung wird die Tonne stehen gelassen.
Tipps:
• Zerkleinern und falten Sie
große und sperrige Kartons
vor der Entsorgung.
• Kaufen und nutzen Sie
Recyclingpapier. Papierrecycling spart Wasser,
Energie und Rohstoffe,
und der Stoffkreislauf wird
geschlossen.
• Altglas sammeln und
recyceln ist gut. Mehrwegflaschen zu benutzen ist
besser!
• Trennen Sie Metall- und
Kunststoffverschlüsse von
Flaschen und Gläsern,
diese gehören in den
gelben Wertstoffsack.
Bitte beachten Sie:
• Verwertbares Altglas sollte
nicht als Restmüll entsorgt
werden!
Flaschen und Altglas
Die Sammelbehälter für Altglas stehen wohnortsnah an den Wertstoffplätzen in der Stadt.
Was gehört zum Altglas?
Alle Verpackungen aus Glas: Flaschen und andere Behälter aus Glas entsorgen Sie bitte farblich getrennt nach Weiß-,
Grün- und Braunglas.
Was gehört nicht in die Glascontainer?
Fensterscheiben und andere Flachgläser (Bauabfälle), Spiegel (Restmüll), Glühlampen (Restmüll), Porzellan (Restmüll), Steingut (Restmüll), Leuchtstoffröhren (Problemabfall).
Wann werden die Glascontainer geleert?
Die Altglascontainer werden im 14-tägigen Rhythmus entleert. Je nach Bedarf kann dies auf eine wöchentliche Entleerung angepasst werden. Sollten die Container also häufig voll sein, benachrichtigen Sie uns bitte:
(0385) 633 16 72
%
Was ist sonst noch zu beachten?
Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen dürfen die Glascontainer nur montags bis samstags in der Zeit von 7.00 bis
19.00 Uhr benutzt werden.
Bitte nehmen Sie hierbei Rücksicht auf die Anwohner in der Nachbarschaft.
An Sonn- und Feiertagen sowie in den Nachtstunden ist kein Glas einzuwerfen.
Bitte beacht
en Sie:
Lassen Sie
Altglas,
Papier/Kart
ons
oder Restab
fälle
nicht neben
den
Sammelplä
tzen
zurück.
BIOABFÄLLE
Seite 4
Ratgeber Sauberes Schwerin
Braune Tonne für Bioabfälle
Mit der Braunen Tonne werden organische Abfälle eingesammelt und und der Bioabfallvergärung zugeführt.
Schwerin ist die erste Kommune in M-V, die eine Anlage zur kombinierten Kompostierung und Bioabfallvergärung
betreibt.
Gerüche und
Obstfliegen vermeiden
Bei hohen Temperaturen
fangen Bioabfälle schnell
an zu riechen. Deshalb
sollte der eigene Sammelbehälter regelmäßig ausgeleert und gereinigt werden.
Gegen unangenehme
Gerüche aus der Biotonne
oder vom Komposthaufen
kann man in Baumärkten
erhältliches Steinmehl
darüberstreuen. Das hält
zugleich Obstfliegen fern.
Ein günstiger Platz
für die Braune Tonne
Hilfreich ist es natürlich,
die Biotonne an einem
schattigen und geschützten
Platz aufzustellen.
Ist keiner vorhanden,
kann eine Umbauung mit
oder ohne Begrünung für
Beschattung und einen
schönen Anblick sorgen.
Tipp gegen
Flüssigkeit in der Biotonne
Damit sich nicht übermäßig
Flüssigkeit im Boden der
Biotonne sammelt, kann
man ihn mit Zeitungspapier
auslegen. Es saugt die
Feuchtigkeit auf.
Gelangen feuchte Bioabfälle in die Braune Tonne,
kann das bei Frost im Winter dazu führen, dass diese
am Boden oder der Wand
festfrieren und die Tonne
nicht vollständig geleert
werden kann. Hier hilft es,
diese Küchenabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln.
en Sie:
Bitte beacht
igung
in
Re
ie
Für d
e ist jeder
der Biotonn
st
r
Nutze selb
h.
lic
rt
o
w
nt
ra
ve
Was gehört in die Braune Tonne?
• Gemüse- und Obstabfälle,
• Kaffee- und Teesatz,
• verdorbene Lebensmittel, Eierschalen,
• Schnittblumen und Topfpflanzen,
• Grünschnitt von Bäumen, Sträuchern und Rasen,
• kleine Mengen an Federn, Haaren, Heu und Stroh,
sowie Holz und Sägespäne,
• NEU: gekochte Essenreste, Fleisch, Knochen.
schriftliche Bestellung vom Grundstückseigentümer, vorausgesetzt mindestens ein Restmüllgefäß ist vorhanden.
Was gehört nicht in die Braune Tonne?
• anorganische Abfälle wie Plastiktüten,
• Kleintierstreu, Klumpstreu,
• Baumschnitt (Starkholz) und Mörtel, Tonanteile.
Was kostet die Braune Tonne?
Für die Braune Tonne wird keine zusätzliche Gebühr
erhoben.
Wo sind Braune Tonnen erhältlich?
Beim SDS, Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin über eine
Wie oft wird die Braune Tonne entleert?
Die Leerung erfolgt alle 2 Wochen. Die Braunen Tonnen
müssen bis 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen bereitgestellt
werden. In Großwohnanlagen wird wöchentlich geleert.
Die Abfuhrtage für Ihre Straße finden Sie im Entsorgungskalender ab Seite 10.
In welchen Größen ist die Biotonne erhältlich?
Die Braune Tonne kann in den Größen zu 120 bzw. 240
Liter geordert werden.
Fakten zu Biosäcken und Grünschnitt
Welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es?
• Kompostierung im eigenen Garten,
• Abgabe an den Recyclinghöfen,
• Nutzung von Biosäcken.
Was sind Biosäcke?
Papiersäcke von 100 l Inhalt mit dem Aufdruck
„Nur für Laub und Gartenabfälle“.
Was darf in die Biosäcke hinein?
Nur Grünschnitt, Laub, Pflanzenteile. Bitte füllen Sie nur max 20 kg ein, dass sich die Säcke noch leicht bewegen lassen.
Wo können Biosäcke erworben werden?
Bei den Recyclinghöfen, der SAS, dem Bürgercenter im Stadthaus und den Kundencentern der Stadtwerke.
Was kosten Biosäcke?
Pro Stück 0,60 Euro.
Welche kompostierbaren Abfälle nehmen die Recyclinghöfe an?
Grünschnitt, Heckenschnitt, Strauchwerk, Laub, Rasen.
Was kostet die Anlieferung?
Bei Nutzung der Biosäcke fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Die Anlieferung von losem Grünschnitt/Bioabfall kostet pro Kubikmeter 3,00 Euro.
Für die Andienung von anderen Säcken (Bsp. blaue Säcke) werden 0,30 Euro pro Stück
(bei 100 Liter Volumen pro Sack) erhoben.
Bioabfälle aus
Kleingärten
Verbrennen von
Grünschnitt
Gartenabfälle, Laub, Heckenschnitt
und ähnliche kompostierbare Materialien, die in Kleingärten anfallen,
dürfen nur in Biosäcken entsorgt
werden, wenn diese an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Ein
Abstellen der Säcke an Wertstoffsammelplätzen und an „fremden“
Biotonnen gilt als illegale Abfallablagerung und wird mit einem Bußgeld
geahndet.
Das Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt ist in
Schwerin untersagt, da es im Stadtgebiet genügend Alternativen zur Abgabe von Grünschnitt und Bioabfällen gibt.
Das Verbrennen von Gartenabfällen (Äste und Zweige)
beschränkt sich auf wenige anzeigepflichtige Ausnahmen,
sog. Brauchtumsfeuer (Ostern). Die Anzeige richten Sie an:
SDS, Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin.
Kleingartenvereine oder Gartenbesitzer können bei größeren
Mengen an Baumschnitt einen kostenpflichtigen Container/
Schredderdienst bestellen.
TANNENBÄUME
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 5
Entsorgung von Weihnachtsbäumen
Ort/Stadtteil
Anmerkung/Platzbeschreibung
Mueßer Holz
Neu Zippendorf
Großer Dreesch
Krebsförden (NBG)
In den Großwohnanlagen bitte die ausgedienten Weihnachtsbäume in diesen Stadtteilen ordentlich neben den Hausmüllbehälterstellplätzen ablegen!
Weststadt
Lankow
Mueß
Zum Alten Bauernhof (Wendeschleife), Nedderfeld/ Consrader Weg/ Trafohaus,
Alte Crivitzer Landstraße (Kleingartenanlage)
Zippendorf
Parkplatz Bosselmannstraße
Krebsförden
Parkplatz Am Winkel, Dorfstraße/Ecke Görrieser Weg, Wendeschleife Herrengrabenweg,
Wendeschleife Eckdrift, Am Krebsbach/Auf dem Sande (Parkplatz)
Görries
Sackgasse Lilienthalstraße, Schulzenweg/Ecke Am Kaspelwerder, Lilienthalstraße (DSD-System)
Neumühle
Am Wasserturm/Am Treppenberg, Neumühler Straße (DSD-System Tierklinik), An den Wadehängen
(DSD-System), Am Immensoll/ Am Leuschenberg
Lankow
Am Neumühler See/ Gadebuscher Straße, Buswendeschleife Mühlenberg (Greifswalder Str.), Greifswalder Straße (DSD-System), Baugebiet Sodemannscher Teich-Büdnerstr.
Friedrichsthal
Buswendeschleife Lärchenallee, Warnitzer Str. (DSD-System), Warnitzer Str. 2/ Kreisel, Hellborn
(DSD-System), Wolfsschlucht
Warnitz
Bahnhofstraße/Ecke Pabsberg, Parkplatz Eschenweg, Wendeschleife Kirschenhöfer Weg, Bahnhofsstraße/Silberberg, Zum Kirschenhof (Buswendeschleife)
Wickendorf
Parkplatz Seehofer Straße/Paulsdammer Weg (DSD-System), Seehofer Straße/Lübstorfer Weg,
Wendeschleife Carlshöhe
Groß Medewege
Parkplatz Hauptstraße
Klein Medewege
Buswendeschleife
Neu Pampow
Neu Pampow gegenüber Haus Nr. 4
Dwang
Freifläche „Auf dem Dwang”
Wüstmark
Am Teich, Vor den Wiesen, Hof Göhren/Krebsfördener Tannen, Vossens Tannen (DSD-System)
Gartenstadt
Hagenower Straße/Am Püsserkrug, Spielplatz Brink (Nordwestecke beim Trafo­häuschen), Langer
Berg - Containerplatz südlich Netto, Tulpenweg - Containerplatz beim Regenrückhaltebecken
Krösnitz
Wendeschleife Osterberg
Schloßgarten
Sportplatz Paulshöhe/Schleifmühlenweg, Tannhöfer Allee/ Franzosenweg, Schloßgartenallee
(DSD-Systeme Landwirtschaftministerium, NDR)
Ostorf
Lutherstraße/Lischstraße, J.-Stelling-Straße/Adam-Scharrer-Weg
Feldstadt
Goethestraße/Wallstraße, Hermannstraße/Gartenstraße, Bleicherstraße, Platz der Jugend,
Karl-Liebknecht-Platz, Lobedanzgang (DSD-System)
Paulsstadt
Sandstraße (DSD-System), Demmlerplatz (DSD-System), Wittenburger Str./Obotritenring,
Wittenburger Str./Voßstraße, Platz der Freiheit (WC-Anlage), Obotritenring/G.-Hauptmann-Str.
Altstadt
Kleiner Moor/Tappenhagen, Puschkinstraße/Am Dom, Arsenalstr./Alexandrinenstraße,
Graf-Schack-Allee/Geschw.-Scholl-Str., Wittenburger Str./Reiferbahn
Schelfstadt
Werderstraße/Grüne Straße, Parkplatz Spieltordamm, Abwasserpumpwerk Knaudtstraße,
Schelfmarkt/Gaußstraße, Ziegenmarkt
Schelfwerder
Buchenweg (DSD-System)
Werdervorstadt
Robert-Koch-Straße/Händelstraße, Güstrower Straße/Ernst-Barlach-Straße, Möwenburgstraße/
Hafenstraße, Möwenburgstraße/Brigitte-Reimann-Str., Speicherstraße
Weststadt
Robert-Beltz-Straße/Max-Suhrbier-Straße, Fußgängerdurchgang Sebastian-Bach-Straße,
Gosewinkler Weg/Adolf-Wilbrandt-Straße, Ratsteich, H.-Falladastraße/Friesenstraße
Lewenberg
Wismarsche Straße/Dr.-Hans-Wolf-Straße, Robert-Blum-Straße/Einfahrt Siedlerweg,
Dr.-Georg-Benjamin-Straße (DSD-System), Schule Dr.-Hans-Wolf-Straße
Was passiert mit den
Weihnachtsbäumen?
Zur Entsorgung der Tannenbäume gibt es im
gesamten Schweriner
Stadtgebiet und in den
verschiedenen Stadtteilen
zahlreiche Sammelstellen.
Vor der Entsorgung müssen
die Weihnachtsbäume
natürlich abgeschmückt
werden.
Die eingesammelten Tannenbäume werden kompostiert.
Die Termine und Standorte
werden in der örtlichen
Presse rechtzeitig bekannt
gegeben.
Auf unserer Internetseite
www.sds-schwerin.de
können Sie sich ebenfalls
informieren.
Bitte beacht
en Sie
Die Abholung :
erfolgt in der
ersten
Januarhälfte.
RESTMÜLL | SPERRMÜLL
Seite 6
Ratgeber Sauberes Schwerin
Graue Tonne für den Restmüll
Die grauen Restmülltonnen sind für den übrigen Abfall da, der durch Verunreinigung oder durch Vermischung
nicht mehr verwertet werden kann.
Was gehört zum Restmüll?
Vom Aktenordner bis zur Zigarettenkippe, auf Seite 24 haben wir für Sie eine übersichtliche Tabelle zusammengestellt,
die Ihnen bei der Sortierung helfen soll.
Aus gerader Woche wird
eine ungerade
Viele Bürgerinnen und
Bürger haben es sich auf
einfache Weise gemerkt:
Die Abfallbehälter mussten
bislang in der geraden
oder eben in der ungeraden Woche raus. Ab der
ersten Kalenderwoche des
neues Jahres ändert sich
das: Aufgrund der Tatsache, dass es im zu Ende
gehenden Jahr 53 Kalenderwochen gibt, sind all
jene, die in der ungeraden
Woche den Anfuhrtermin
haben, in der ersten
Kalenderwoche 2016
nicht gleich wieder dran,
sondern dann künftig in
der geraden Woche. Der
14-tägige Abfuhrmodus
bleibt selbstverständlich
bestehen.
Restmüllsäcke der SAS
Für ein vorübergehend
größeres Abfallaufkommen, wie z. B. nach
Festtagen oder bei einem
Umzug, gibt es die Restmüllsäcke der SAS.
Für diese Säcke wird eine
Gebühr von 2,73 Euro pro
Stück erhoben.
Sie erhalten die Restmüllsäcke beim Kundenservice
der SAS:
Ludwigsluster Chaussee 72
19061 Schwerin
Stellen Sie die Säcke am
entsprechenden Abholtermin für Restmüll zugebunden neben der grauen
Restmülltonne zur Abholung bereit.
en Sie:
Bitte beacht am
st
er
l
Sperrmül
es
d
en
rg
o
M
bholtages
A
en
rt
a
b
in
vere
ßenrand
an den Stra
n.
herausstelle
Wer darf Restmülltonnen bestellen oder umbestellen?
Dies kann der Grundstückseigentümer bzw. ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter tun.
Wie groß muss das Volumen und die Anzahl der Grauen Tonnen sein?
Jedes Grundstück hat mindestens eine Restmülltonne vorzuhalten. Sie dürfen nicht übervoll sein (Deckel muss sich
schließen lassen). Es darf kein Müll neben die Grauen Tonnen gestellt werden.
Für Wohngrundstücke ist mindestens ein Restmüllbehältervolumen von zehn Litern pro Einwohner und Woche
vorzuhalten.
Welche Größen/Volumina gibt es?
In Schwerin sind Graue Tonnen mit 40, 80, 120, 240, 1.100, 3.000 und 5.000 Litern im Umlauf.
Was ist bei der Aufstellung zu beachten?
Die Grauen Tonnen sind grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück aufzustellen.
Was ist bei der Entleerung zu beachten?
Die grauen Restmülltonnen müssen bis 7.00 Uhr an den Abfuhrtagen bereitgestellt werden.
Die Abfuhrtage für Ihre Straße finden Sie im
Entsorgungskalender ab Seite 10.
Was kostet die Graue Tonne?
Die Hausmüllgebührensatzung regelt die Höhe der Gebühren
für die graue Restmülltonne.
Haben Sie Fragen zur konkreten Höhe
Ihrer Gebühr?
Rufen Sie uns an unter
(0385) 633 16 76.
%
Bitte bea
Es werde chten Sie:
n nu
den spez r die durch
ifischen S
A
Aufdruck
gekennze Sichneten Restm
üllsäcke
-n
aber son
stige blau icht
e
Säcke
- mitgeno
mmen.
Sperrmüllentsorgung
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll sind Gegenstände aus dem Haushalt, die aufgrund von Größe oder Materialbeschaffenheit nicht in die Restmüllbehälter passen wie z. B.: Möbel, Fußbodenbeläge, Matratzen, Koffer/Kisten, Sofas, Schränke, Bettgestelle, Sessel,
Tische, Holzregale können mit angemeldet werden. Hinzu kommen Elektroschrott, Kühl- und Gefrierschränke sowie Boiler.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Altreifen, Tapeten, Material aus Bau- und Umbauarbeiten, Fenster, Türen,
Sanitärzubehör und Problemabfälle.
Welche Entsorgungsmöglichkeiten gibt es?
• Die Abholung auf Bestellung durch die SAS.
• Die Abgabe an den Recyclinghöfen (Die konkreten Preise erfragen Sie bitte
direkt bei den Recyclinghöfen, siehe Seite 9).
Wie viel Sperrmüll wird abgeholt?
Jeder Haushalt darf einmal pro Kalenderjahr bis zu 5 m3 Sperrmüll entsorgen. Darüber hinaus gehende Mengen
sind mit der SAS kostenpflichtig zu vereinbaren.
Was ist bei der Bestellung zu beachten?
Die Anmeldung zur Sperrmüllentsorgung kann über die Sperrmüllkarte, per Fax oder mit dem Bestellformular über
das Internet unter www.sas-schwerin.de vorgenommen werden. Die Bearbeitungszeit dauert bis zu 14 Tage.
Wichtig: Die SAS bestätigt den Abholtermin.
Was kostet die Sperrmüllabfuhr?
Für die Sperrmüllabfuhr bis zu 5 m3 pro Jahr wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
ELEKTROSCHROTT | PROBLEMABFALL
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 7
Entsorgung von Elektroschrott
Mit Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes (ElektroG 2) am 24.10.2015 sind nun neben den Herstellern
ab 24.07.2016 auch die großen Vertreiber in der Verpflichtung, alte Elektro- und Elektronikgeräte zurück
zu nehmen. Als „große Vertreiber“ gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche. Dies gilt einmal beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes. Weiter müssen die großen Vertreiber
kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes
zurücknehmen.
Was gehört zum Elektroschrott?
Elektroherde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränke/-truhen, Fernseher, Radios, Computer,
Rasenmäher, Elektrokleingeräte, Handys, CD- oder MP3-Player, Mikrowellengeräte und Elektro-Spielzeug. Fotovoltaikelemente aus privaten Haushalten können auf dem Recyclinghof Nord (Ziegeleiweg 12) abgegeben werden.
Was gehört nicht zum Elektroschrott?
Altmetall, Batterien und Akkus.
Wie ist Elektroschrott zu entsorgen?
Über die öffentlichen Sammelstellen an den Recyclinghöfen, über eine Sperrmüllabfuhr und ab 24.07.2016 auch
über den Einzelhandel der sog. „großen“ Vertreiber. Die Annahme ist für die Haushalte kostenlos.
Elektroschrott gehört nicht in den Restmüll.
Entsorgung von
Problemabfällen
Was sind Problemabfälle?
Schadstoffbehaftete Abfälle aus den Haushaltungen,
wie z. B. Batterien, Farben, Lacke, Reinigungsmittel,
Akkus, aber auch Energiesparlampen.
Gewerbeabfall
Auch in Betrieben/Gewerben fällt Restmüll an.
Darum sind gewerbliche Betreiber verpflichtet
- genau wie die privaten Haushalte -, sich der
städtischen Abfallentsorgung anzuschließen. Die
Bemessungsgrundlage für die Restmüllentsorgung in Gewerbebereichen ist in § 9 (5) Hausmüllentsorgungssatzung festgelegt.
Produktionsspezifische Gewerbeabfälle (wie Speiseabfälle oder Verpackungen) gehören nicht zum
Restmüll und sind von der öffentlichen Entsorgung
ausgeschlossen und grundsätzlich zu trennen.
Informationen rund um gewerblichen Siedlungsabfall
sowie die darauf erhobenen Abfallgebühren erhalten
Sie bei den Mitarbeitern der „SDS - Gebührenstelle/
Abfallberatung für Gewerbe“.
(0385) 633 16 71
%
Wo können Problemabfälle entsorgt
werden?
Nur über • das Schadstoffmobil,
• die Recyclinghöfe (mehr auf Seite 9).
Nie über die Graue Tonne!
Was kostet die Abgabe?
Die Abgabe ist unentgeltlich.
Schadstoffmobil
Tourenplan
Folgende Schadstoff­
sammelstellen werden
vom Schadstoffmobil
angefahren:
• F riedrichsthal
ehemaliges Jagdschloss
• Görries
Lilienthalstraße
• Mueß
Zum Alten Bauernhof
• Neumühle
Treppenberg
• Schelfstadt
Schelfmarkt/Lindenstraße
• Warnitz
Trebbower Straße 2
• Werdervorstadt
Bornhövedstraße 71
• Weststadt
Kaufhalle B.-Brecht-Straße
• Wickendorf
Lübstorfer Weg 6-12
Die aktuellen Termine
können Sie auf www.sdsschwerin.de unter
„Aktuelles“ nachlesen
und herunterladen.
Die Schadstoffe sind zu
den Abholzeiten persönlich
bei den Fachleuten
des Schadstoffmobils
abzugeben.
Ein vorzeitiges Abstellen
an der Sammelstelle gilt als
illegale Abfallablagerung
und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Bitte beacht
en Sie:
Bringen Sie
Ihre
Schadstoffe
in
geschlossen
en,
auslaufsicher
en
Behältern zu
m
Schadstoffm
obil.
MÖBELBÖRSE | ALTKLEIDER | BAUABFÄLLE
Seite 8
Ratgeber Sauberes Schwerin
Möbelbörse und Secondhand
Möbelbörse
Die Möbelbörse „ANKER“ holt die gespendeten Möbel
kostenlos ab. In der Werkstatt werden sie aufgearbeitet
und an Sozialkaufhäuser verteilt oder im Ausstellungshaus verkauft. Jeder, der günstig Möbel kaufen möchte,
kann hier herkommen.
Möbelbörse in Schwerin
Initiativgruppe
Sozialarbeit e. V.
Integrationsfirma „ANKER“
Rogahner Straße 2
19061 Schwerin
(0385) 20 22 61 42
Angeboten werden vom Wohnzimmer bis zu Küchen mit
Elektrogeräten sämtliche Einrichtungsgegenstände.
Weitere Informationen und Adressen von Sozialkaufhäusern finden Sie im Internet unter:
www.anker-sozialarbeit.de.
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.
8.00 -16.00 Uhr und
Die Landeshauptstadt Schwerin führt in Kooperation
mit vier karitativen Einrichtungen (Arbeitslosenverband,
Dobbertiner Werkstätten, DRK, Zukunftswerkstatt e.V.)
eine Altkleidersammlung durch.
Dafür stehen im Stadtgebiet entsprechend gekennzeichnete Sammelcontainer zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Altkleider bei
den Kleiderkammern direkt abzugeben. Von hier aus
werden die Altkleider gegen ein geringes Entgelt an
Bedürftige abgegeben.
%
Secondhand-Laden
in Schwerin
„Bunte Kiste“
Große Wasserstraße 39
19053 Schwerin
(0385) 20 22 61 706
%
Altkleidersammlung Schwerin
%
Öffnungszeiten
Mo. bis Do.
09.00 - 15.00 Uhr
Fr. 09.00 - 13.00 Uhr
Sozialkaufhaus Dreesch
Lomonossowstr. 6
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.
08.00 - 16.00 Uhr
„Stöberstube“
Steinstr. 5
19053 Schwerin
(0385) 20 22 61 704
%
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.
09.00 - 15.00 Uhr
Kleiderkammer des DRK
Güstrower Straße 4, 19055 Schwerin
(0385) 555 73 00
%
Kleiderkammer der Zukunftswerkstatt e.V.
Edgar-Bennert-Straße, 19057 Schwerin
(0385) 486 40 19
%
Kloster Dobbertin
Am Kloster, 19399 Dobbertin
(038736) 861 00
%
Öffnungszeiten
Mo. bis Do.
10.00 - 16.00 Uhr
Fr. 10.00 - 14.00 Uhr
Sozialkaufhaus Lankow
„Spardose“
Julius - Polentz - Str. 23
19057 Schwerin
(0385) 30 41 19 16
Einige Adressen:
Arbeitslosenverband Schwerin
Haus der Begegnung
Perleberger Str. 22, 19063 Schwerin
(0385) 39 78 163
ZUKUNFTS
%
WERKSTATT
SCHWERIN
e.V.
Entsorgung von Bauabfällen
Alle im Zusammenhang mit der Bautätigkeit anfallenden Abfälle gehören nicht zu den Pflichtaufgaben der
städtischen Abfallentsorgung. Hier muss sich der Bauherr eines gewerblichen, für Bauabfälle zertifizierten
Unternehmens bedienen.
Was sind Bauabfälle?
• Beton- und Mauerwerkabbruch,
• Dachziegel, Betondachsteine, Putz,
• Kacheln, Fliesen,
• Isoliermaterialien, Glaswolle,
• Dachpappe, Wellasbest- und Planasbestplatten,
• behandelte Hölzer, Fenster und Türrahmen,
• große Mengen an Teppich, PVC, Bodenbelägen und
Bodendielen,
• mit Fremdstoffen stark verunreinigte Folien, Pappen
usw.
Achtung:
Als gefährlich eingestufte Baustellenabfälle, beispielsweise Asbestplatten und Dachpappe, sind
nachweispflichtig und somit nur durch zertifizierte
Entsorgungsfachbetriebe zu transportieren und zu
entsorgen.
Tipp:
en Sie:
Bitte beacht
gehören
Bauabfälle
Graue
ie
d
in
nicht
nen Sie
ie
Tonne! Bed izierten
if
rt
ze
r
sich eine
irma.
sf
g
un
rg
so
Ent
Wer Baustellenabfälle sorgsam trennt, spart bares
Geld! Schließlich ist die Entsorgung von Baustellenabfällen wie Isoliermaterial mehr als zehnmal
so teuer wie die Entsorgung von Fliesen oder
Dachziegeln.
RECYCLINGHÖFE
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 9
Recyclinghöfe in Schwerin
Als Drittbeauftragter ist die Alba Nord GmbH ein kompetenter und zuverlässiger Partner der Landeshauptstadt Schwerin.
Die Nutzung der Recyclinghöfe ist für die privaten Haushalte der Landeshauptstadt Schwerin grundsätzlich kostenfrei.
Gewerbetreibende der Stadt und private Haushalte der Landkreise können den Service kostenpflichtig nutzen.
Angenommen werden:
Elektro-/Elektronikgeräte aller Art, Schadstoffe (Farben, Öle, Medikamente u.a.m.), Sperrmüll, Grünschnitt, Kunststoff,
Gummi, Schrott, Haushaltsgeräte, Hausmüll, Alttextilien, Asbestzement, Bauschutt, Papier und Pappe.
Fotovoltaikelemente können ab 01.01.2016 am Recyclinghof Nord abgeliefert werden.
Bitte beachten:
• Mobile Schadstoffsammlung: siehe Schadstoffmobil, S. 7.
• Ausgabe von gelben Wertstoffsäcken.
• Verkauf von Laubsäcken.
Kosten
Die Entsorgung von Grünschnitt bei Anlieferung in Laubsäcken, von Altbatterien, Elektrogeräten, Sondermüll
und Schrott ist kostenfrei.
Die Preise für die Entsorgung von Sperrmüll, Hausmüll
usw. erhalten Sie auf Nachfrage.
im Auftrag der
Landeshauptstadt Schwerin
Leistungsumfang:
Die Annahme von:
•S
perrmüll
•G
rünschnitt
•E
-Geräte
Betreiber: ALBA Nord GmbH
Ziegeleiweg 12
19057 Schwerin
%
(0385) 48 11 - 0
Fax: (0385) 4 84 30 98
•M
etallschrott
•A
ltpapier
•A
ltglas
• L eichtverpackungen
•K
unststoffabfälle
•A
ltbatterien
• leere Tinten-/
Tonerkartuschen
•A
ltkleider
Recyclinghof Nord
Lankow: Ziegeleiweg 12
(0385) 48 11 - 327
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 19.00 Uhr, Sa. 8.00 - 13.00 Uhr
%
•C
D´s/DVD´s/
Disketten
• P roblemabfälle
aus Haushalten
•H
ausmüll
(nur in SAS-Säcken)
Die Ausgabe von:
•B
ioabfallsäcken
•G
elben Säcken
Recyclinghof Süd
Neu Zippendorf, Cottbuser Straße
(0385) 48 11 - 327
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 19.00 Uhr, Sa. 8.00 - 13.00 Uhr
%
Mehr Informat
ionen
zum Thema au
f der
Internetseite un
ter
www.sds-schwer
in.de
ABFALLKALENDER
Seite 10
Ratgeber Sauberes Schwerin
Zur Handhabung: Schauen Sie im Straßenverzeichnis zuerst nach, zu welchem Stadtteil Ihre Straße gehört. Anschließend können Sie dem Entsorgungsplan entnehmen,
welcher Abfall wann abgeholt wird.
A
Achter de Wisch
Krebsförden II
An der Chaussee
Adam-Scharrer-Weg
Ostorf
An der Crivitzer Chaussee
Adolf-Wilbrandt-Straße
Weststadt III
1-61 (nur ungerade)
Ahornstraße
Lankow I
Ahornweg
Warnitz
Ahrenshooper Ring
Lankow I
An der Hollenbäk
Alexander-Behm-Straße
Wüstmark II
Alexander-von-Humboldt-Straße
Alexandrinenstraße
Medewege
Buchholzallee
Haselholz I
Büdnerstraße
Lankow III
Zippendorf
Bürgelstraße
Mueßer Holz
2-16 (nur gerade)
Großer Dreesch
Bürgermeister-Bade-Platz 1-5
Lewenberg I
20-62A (nur gerade)
Zippendorf
Bürgermeister-Bade-Platz 8-9
Paulsstadt III
Görries II
Burgseestraße
Ostorf
Andrej-Sacharow-Straße
Großer Dreesch
Burgstraße
Mueßer Holz
Anklamer Straße
Lankow I
1-19 (nur ungerade)
Altstadt I
Paulsstadt III
Ann-Charlott-Settgast-Straße
Werdervorstadt I
2-10 (nur gerade)
Schelfstadt II
Alt Meteler Straße
Friedrichsthal
Anne-Frank-Straße
Großer Dreesch
12-40 (nur gerade)
Altstadt I
Alte Bäckerei
Lankow III
Anthony-Fokker-Straße
Görries II
Buschstraße
Altstadt II
Alte Crivitzer Landstraße
Mueß
Apothekerstraße
Schelfstadt I
Carl-Friedrich-Flemming-Straße
Krebsförden II
Alte Dorfstraße
Zippendorf
Arno-Esch-Straße
Großer Dreesch
Carl-Malchin-Straße
Krebsförden II
Alte Gärtnerei
Warnitz
Arsenalstraße
Alter Garten
Altstadt I
Alter Holzweg
Krebsförden II
Am Bahnhof
Friedrichsthal
Auf dem Dwang
Am Dom
Altstadt I
Am Erlenbruch
Carl-Moltmann-Straße
Weststadt I
5-27 (nur ungerade)
Paulsstadt III
Carlshöhe
Wickendorf
2-38 (nur gerade)
Altstadt I
Carl-Tackert-Straße
Göhrener Tannen
Görries I
Carl-von-Linde-Straße
Wüstmark II
Auf dem Sande
Krebsförden II
Clara-Zetkin-Straße
Weststadt II
Görries I
August-Bebel-Straße
Schelfstadt I
Consrader Weg
Mueß
Am Fasanenhof
Görries II
August-Horch-Straße
Wüstmark II
Cottbuser Straße
Neu Zippendorf
Am Friedensberg
Lewenberg II
Ausbau
Wickendorf
Cramoner Weg
Friedrichsthal
Am Grünen Tal
Großer Dreesch
Bäckerstraße
Paulsstadt I
Daheim
Neumühle II
Am Güstrower Tor
Werdervorstadt I
Baderstraße
Altstadt I
Dalberger Weg
Friedrichsthal
Am Hang
Zippendorf
Bahnhofstraße
Warnitz
Demmlerplatz
Paulsstadt I
Am Heidberg
Görries II
Barcastraße
Werdervorstadt II
Demmlerstraße
Feldstadt II
Am Heidensee
Werdervorstadt II
Barlower Weg
Krebsförden I
Die Aussicht
Neumühle II
Am Hexenberg
Zippendorf
Barther Straße
Lankow I
Dohlenweg
Neumühle III
Am Immensoll
Neumühle II
Baustraße
Görries II
Domhof
Altstadt I
Am Kaspelwerder
Görries I
Beethovenstraße
Paulsstadt I
Domstraße
Altstadt I
Am Kleinen Soll
Neumühle I
Bendhofer Weg
Friedrichsthal
Dorfstraße
Krebsförden I
Am Krebsbach
Krebsförden II
Benno-Voelkner-Straße
Krebsförden II
Dr.-Georg-Benjamin-Straße
Lewenberg II
Am Kreuzweg
Haselholz I
Bergstraße
Schelfstadt II
Dr.-Hans-Wolf-Straße
Lewenberg I
Am Leuschenberg
Neumühle I
Berliner Platz
Neu Zippendorf
Dr.-Joseph-Herzfeld-Straße
Lankow II
Am Margaretenhof
Warnitz
Bernhard-Schwentner-Straße
Großer Dreesch
Dr.-Külz-Straße
Paulsstadt IV
Am Markt
Altstadt I
Bertha-Klingberg-Platz
Ostorf
Dr.-Martin-Luther-King-Straße
Großer Dreesch
Am Neumühler See
Lankow I
Bertha-von-Suttner-Straße
Großer Dreesch
Draguner Weg
Friedrichsthal
Am Packhof
Paulsstadt III
Bertolt-Brecht-Straße
Weststadt I
Dreescher Markt
Großer Dreesch
Am Püsserkrug
Haselholz I
Birkenstraße
Warnitz
Drieberger Weg
Friedrichsthal
Am Silbernen Hang
Mueß
Birkenweg
Friedrichsthal
Drosselstraße
Neumühle II
Am Störtal
Mueß
Bischofstraße
Altstadt I
Drosselweg
Werdervorstadt I
Am Strand
Zippendorf
Bleicherstraße
Feldstadt II
Eckdrift
Krebsförden II
Am Tannenhof
Ostorf
Bleicherufer
Feldstadt I
Edgar-Bennert-Straße
Lankow II
Am Tannenkamp
Friedrichsthal
Blumenbrink
Haselholz II
Edith-Lindenberg-Straße
Werdervorstadt I
Am Teich
Wüstmark I
Bökener Weg
Friedrichsthal
Egon-Erwin-Kisch-Straße
Großer Dreesch
Am Treppenberg
Neumühle I
Bornhövedstraße
Werdervorstadt II
Eichenstraße
Lankow I
Am Wald
Krebsförden II
Bornkamp
Lankow III
Eichenweg
Werdervorstadt I
Am Wasserturm
Neumühle II
Bosselmannstraße 2-17
Zippendorf
Einsteinstraße
Mueßer Holz
Am Werder
Werdervorstadt II
Bosselmannstraße 20
Neu Zippendorf
Eisenbahnstraße
Feldstadt I
Am Winkel
Krebsförden I
Breite Straße
Görries I
Ekhofplatz
Altstadt I
Am Wochenend
Friedrichsthal
Bremsweg
Lankow I
Ellerried
Krebsförden II
Ammerweg
Neumühle I
Brigitte-Reimann-Straße
Werdervorstadt I
Enge Straße, 1.
Altstadt I
Amselweg
Neumühle I
Brink
Haselholz I
Enge Straße, 2.
Altstadt I
Amtstraße 1-10
Schelfstadt II
Brook
Lankow III
Enge Straße, 3.
Altstadt II
Amtstraße 11-34
Werdervorstadt II
Brunnenstraße
Feldstadt I
Erich-Weinert-Straße
Weststadt I
An den Wadehängen
Neumühle I
Brüsewitzer Straße
Friedrichsthal
Ernst-Alban-Weg
Krebsförden II
An der Bahn
Warnitz
Buchenweg
Werdervorstadt I
Ernst-Barlach-Straße
Werdervorstadt I
B
C
D
E
ABFALLKALENDER
Ratgeber Sauberes Schwerin
F
Seite 11
Ernst-Moritz-Arndt-Straße
Weststadt I
Gosewinkel
Lankow I
Holzhof
Werdervorstadt I
Eschenstraße
Lankow I
Gosewinkler Weg
Weststadt III
Hopfenbruchweg
Weststadt III
Eschenweg
Warnitz
Grabenstraße
Krebsförden II
Hopfenbruchwiese
Lankow III
Eugen-Langen-Straße
Wüstmark II
Graf-Schack-Allee 1-10
Altstadt II
Hospitalstraße
Eulerstraße
Mueßer Holz
Graf-Schack-Allee 10A-20
Feldstadt I
1-9 (nur ungerade)
Werdervorstadt II
Eutiner Straße
Lankow II
Graf-Yorck-Straße
Großer Dreesch
11-23 (nur ungerade)
Schelfstadt II
Fährweg
Göhrener Tannen
Greifswalder Straße
Lankow I
2-16 (nur gerade)
Werdervorstadt II
Falkenhorst
Neumühle I
Grevenhäger Weg
Friedrichsthal
18-30 (nur gerade)
Schelfstadt II
Farmweg
Zippendorf
Grevesmühlener Chaussee
Warnitz
Hubertusstraße
Lankow I
Fasanenstraße
Neumühle II
Grevesmühlener Straße
Lankow II
Hufenweg
Zippendorf
Feldstraße
Feldstadt I
Große Wasserstraße
Feldstadt I
Hundorfer Weg
Wickendorf
Ferdinand-Schultz-Straße
Werdervorstadt II
Großer Kamp
Warnitz
Husumer Straße
Lankow II
Fichtestraße
Mueßer Holz
Großer Moor
Altstadt I
Ida-Masius-Straße
Werdervorstadt I
Finkenweg
Neumühle II
Grüne Straße
Immengang
Krebsförden II
Fischerstraße
Schelfstadt II
1-23 (nur ungerade)
Altstadt I
Jägerweg
Ostorf
Flensburger Straße
Lankow II
2-10 (nur gerade)
Altstadt I
Jahnstraße
Schelfstadt II
Försterweg
Zippendorf
12-40 (nur gerade)
Schelfstadt II
Jean-Sibelius-Straße
Weststadt II
Forstweg
Warnitz
Grunthalplatz
Paulsstadt III
Johannes-Brahms-Straße
Weststadt I
Frankenhorst
Wickendorf
Güstrower Straße
Werdervorstadt I
Johannes-Gillhoff-Straße
Krebsförden II
Franz-Mehring-Straße
Paulsstadt III
Gutenbergstraße
Großer Dreesch
Johannes-R.-Becher-Straße
Weststadt I
Franzosenweg
Ostorf
Güterbahnhofstraße
Weststadt III
Johannes-Stelling-Straße
Ostorf
Friedensstraße
Paulsstadt I
Johannesstraße
Paulsstadt I
Friedrich-Engels-Straße
Großer Dreesch
Friedrich-Paschen-Straße
Göhrener Tannen
Friedrich-Schlie-Straße
Krebsförden II
Friedrichstraße
G
H
Hafenpromenade
Werdervorstadt I
John-Brinckman-Straße
Lewenberg I
Hafenstraße
Werdervorstadt I
Joseph-Haydn-Straße
Werdervorstadt II
Hagenower Chaussee 1-1B
Haselholz I
Julius-Polentz-Straße
Lankow II
Hagenower Chaussee 2-39
Krebsförden II
Jungfernstieg
Paulsstadt I
1-17 (nur ungerade)
Altstadt I
Hagenower Straße
Haselholz I
Justus-von-Liebig-Straße
Mueßer Holz
2-24 (nur gerade)
Schelfstadt I
Hamburger Allee 1-74
Neu Zippendorf
Kalkwerderring
Ostorf
Friedrich-Wilhelm-Platz
Mueß
Hamburger Allee 76-240
Mueßer Holz
Kaninchenwerder
Mueß
Friesenstraße
Weststadt I
Handelsstraße
Görries II
Kantstraße
Mueßer Holz
Fritz-Reuter-Straße
Paulsstadt II
Händelstraße
Werdervorstadt II
Karl-Kleinschmidt-Straße
Krebsförden II
Fuchsberg
Neumühle I
Hänflingsweg
Neumühle III
Karl-Liebknecht-Platz
Feldstadt I
Hansestraße
Werdervorstadt I
Karl-Marx-Allee
Großer Dreesch
Gadebuscher Straße
111-271 (nur ungerade)
Lankow I
Hans-Fallada-Straße
Weststadt I
Kastanienstraße
Lankow I
110A-184 (nur gerade)
Lankow II
Haselholzstraße
Haselholz I
Käthe-Kollwitz-Straße
Werdervorstadt I
250-270A (nur gerade)
Lankow I
Haselnußstraße
Lankow I
Kehrwieder
Feldstadt I
Gagarinstraße
Mueßer Holz
Hauptstraße
Medewege
Keplerplatz
Mueßer Holz
Galileo-Galilei-Straße
Mueßer Holz
Heckenrosenweg
Friedrichsthal
Keplerstraße
Mueßer Holz
Gartenhöhe
Feldstadt I
Hegelstraße
Mueßer Holz
Kiebitzwinkel
Neumühle I
Gartenstraße
Feldstadt I
Heidehorst
Haselholz II
Kieferneck
Wüstmark II
Gartenweg
Friedrichsthal
Heimweg
Friedrichsthal
Kieler Straße
Lankow II
Gärtnereiweg
Friedrichsthal
Heinrich-Heine-Straße
Paulsstadt I
Kirchenstraße
Schelfstadt II
Gaußstraße
Schelfstadt I
Heinrich-Hertz-Ring
Wüstmark II
Kirschenhöfer Weg
Warnitz
Geibelstraße
Lewenberg I
Heinrich-Mann-Straße
Kleiberweg
Neumühle III
Georg-Simon-Ohm-Straße
Mueßer Holz
1-21 (nur ungerade)
Feldstadt I
Klein Medewege
Medewege
Gerhart-Hauptmann-Straße
Paulsstadt IV
2-18 (nur gerade)
Altstadt II
Kleine Wasserstraße
Feldstadt I
Gertrudenhof
Wickendorf
Heinrich-Seidel-Straße
Lewenberg I
Kleiner Kamp
Warnitz
Geschwister-Scholl-Straße
Altstadt II
Heisterbusch
Neumühle I
Kleiner Moor
Altstadt I
Gimpelweg
Neumühle III
Helenenstraße
Altstadt II
Klöresgang
Altstadt I
Ginsterweg
Friedrichsthal
Hellborn
Friedrichsthal
Klosterstraße
Altstadt II
Girlitzweg
Neumühle III
Henningshof
Wickendorf
Knaudtstraße 1-1A
Werdervorstadt II
Glaisinstraße
Altstadt I
Hermannstraße
Feldstadt I
Knaudtstraße 2-28
Schelfstadt II
Herrengrabenweg
Krebsförden I
Knaudtstraße 31
Lewenberg I
Goethestraße
1-57 (nur ungerade)
Feldstadt I
Herrensteinfelder Weg
Friedrichsthal
Knöchernhorst
Görries II
61-105 (nur ungerade)
Altstadt II
Hinter der Schmiede
Krebsförden I
Komarowstraße
Mueßer Holz
2-52 (nur gerade)
Feldstadt I
Hof Göhren
Krebsförden II
Kopernikusstraße
Mueßer Holz
54-92 (nur gerade)
Altstadt II
Hofkoppel
Krebsförden II
Körnerstraße
Schelfstadt I
Goldburg
Wickendorf
Holunderweg
Friedrichsthal
Kranichstraße
Neumühle II
Görrieser Weg
Krebsförden I
Holzhafen
Werdervorstadt I
Kranweg
Werdervorstadt I
(Fortsetzung auf Seite 14)
I
J
K
ABFALLKALENDER
Seite 12
Ratgeber Sauberes Schwerin
Stadtteil
Hauptentsorgungstag(e)
Abfall-/
Wertstoffart
Abfuhrrhythmen
ALTSTADT I
Hausmüll
4-wöchentlich
Mo., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
4-wöchentlich
Mo., 2., 6., 10. ... Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Mo., gerade Woche
4-wöchentlich
Mo., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mo., gerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
4-wöchentlich
Mo., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Mo., gerade Woche
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Do., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Do.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
1 x wöchentlich
Do.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
4-wöchentlich
Mo., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
4-wöchentlich
Mo., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
4-wöchentlich
Mo., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
4-wöchentlich
Mo., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
4-wöchentlich
Mo., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Mo., gerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
4-wöchentlich
Mo., 1., 5., 9.... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 4., 8., 12. ... Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
1 x wöchentlich
Do.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
1 x wöchentlich
Mo.
keine Einsammlung gelber Säcke
1 x wöchentlich
Do.
4-wöchentlich
Mo., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
4-wöchentlich
Mo., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
4-wöchentlich
Mo., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
4-wöchentlich
Mo., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Do., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Do.
4-wöchentlich
Do., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Do., ungerade Woche
14-täglich
Do., ungerade Woche
4-wöchentlich
Do., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
1 x wöchentlich
Do.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
4-wöchentlich
Do., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
MONTAG
ALTSTADT II
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MONTAG
FELDSTADT I
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
DONNERSTAG
FELDSTADT II
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
DONNERSTAG
FRIEDRICHSTHAL
MITTWOCH
GÖHRENER TANNEN
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MONTAG
GÖRRIES I
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MONTAG
GÖRRIES II
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MONTAG
GROßER DREESCH
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
DONNERSTAG
HASELHOLZ I
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MONTAG
HASELHOLZ II
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MONTAG
KREBSFÖRDEN I
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
DONNERSTAG
KREBSFÖRDEN II
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
DONNERSTAG
LANKOW I
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
FREITAG
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
4-wöchentlich
14-täglich
1 x wöchentlich
2 x wöchentlich
4-wöchentlich
14-täglich
14-täglich
Entsorgungstage
Fr., 3., 7., 11. ... Woche
Fr., ungerade Woche
Fr.
Di., Fr.
Fr., 1., 5., 9. ... Woche
Fr., gerade Woche
Fr., gerade Woche
LANKOW II
Hausmüll
FREITAG/
DIENSTAG
LANKOW III
FREITAG/
DIENSTAG
LEWENBERG I
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
FREITAG
LEWENBERG II
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
FREITAG
MEDEWEGE
DONNERSTAG
MUEß
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
DIENSTAG
MUEßER HOLZ
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MITTWOCH
NEU ZIPPENDORF
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
FREITAG
NEUMÜHLE I
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MITTWOCH
NEUMÜHLE II
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MITTWOCH
NEUMÜHLE III
MITTWOCH
OSTORF
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MONTAG
PAULSSTADT I
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MITTWOCH
PAULSSTADT II
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
MITTWOCH
PAULSSTADT III
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
Hausmüll
FREITAG
Altpapier
Leichtverpackungen
Bioabfälle
4-wöchentlich
Fr., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
1 x wöchentlich
Di.
2 x wöchentlich
Di., Fr.
4-wöchentlich
Fr., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Fr,. gerade Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
4-wöchentlich
Di., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Di., gerade Woche
4-wöchentlich
Fr., 1., 5., 9. ...Woche
14-täglich
Fr,. ungerade Woche
14-täglich
Di., gerade Woche
4-wöchentlich
Fr., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Fr., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Fr.
4-wöchentlich
Fr., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
4-wöchentlich
Fr., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
1 x wöchentlich
Fr.
4-wöchentlich
Fr., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
4-wöchentlich
Do., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
4-wöchentlich
Di., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Di., gerade Woche
1 x wöchentlich
Di.
4-wöchentlich
Di., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Di., gerade Woche
14-täglich
Di., gerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 1., 5., 9. ...Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mi.
2 x wöchentlich
Di., Fr.
1 x wöchentlich
Di.
keine Einsammlung gelber Säcke
1 x wöchentlich
Di.
4-wöchentlich
Fr., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
1 x wöchentlich
Fr.
2 x wöchentlich
Di., Fr.
1 x wöchentlich
Di.
keine Einsammlung gelber Säcke
1 x wöchentlich
Fr.
4-wöchentlich
Mi., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mi.
4-wöchentlich
Mi., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mi.
4-wöchentlich
Mi., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 2., 6., 10. ... Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
4-wöchentlich
Mo., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Mo., gerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
4-wöchentlich
Mo., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Mo., gerade Woche
14-täglich
Mo., gerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mi.
4-wöchentlich
Mi., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
4-wöchentlich
Mi., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
1 x wöchentlich
Mi.
4-wöchentlich
Mi., 4., 8., 12. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
4-wöchentlich
Fr., 1., 5., 9. ... Woche
14-täglich
Fr., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Fr.
4-wöchentlich
Fr., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Fr., ungerade Woche
ABFALLKALENDER
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 13
Mo., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Mo., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Mo.
2 x wöchentlich
Mo., Do.
Altpapier
4-wöchentlich
Mo., 1., 5., 9. ... Woche
Di., Fr.
Leichtverpackungen
14-täglich
Di., ungerade Woche
4-wöchentlich
Fr., 3., 7., 11. ... Woche
Bioabfälle
14-täglich
Mo., ungerade Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Mi., gerade Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Di., 3., 7., 11. ... Woche
Bioabfälle
14-täglich
Fr., ungerade Woche
14-täglich
Di., ungerade Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Mi., 1., 5., 9. ...Woche
1 x wöchentlich
Di.
14-täglich
Mi., ungerade Woche
2 x wöchentlich
Di., Fr.
1 x wöchentlich
Mi.
Altpapier
4-wöchentlich
Di., 1., 5., 9. ... Woche
Altpapier
1 x wöchentlich
Mi.
Leichtverpackungen
14-täglich
Di., ungerade Woche
Leichtverpackungen
keine Einsammlung gelber Säcke
Bioabfälle
14-täglich
Di., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Mi., ungerade Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Fr., 3., 7.,11. ... Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Mi., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Fr., ungerade Woche
14-täglich
Mi., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Fr.
1 x wöchentlich
Mi.
2 x wöchentlich
Di., Fr.
Altpapier
4-wöchentlich
Mi., 3., 7., 11. ... Woche
Altpapier
4-wöchentlich
Fr., 3., 7., 11. ... Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Mi., ungerade Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Fr., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Mi., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Fr., ungerade Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Mi., 3., 7., 11. ... Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Mi., gerade Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
1 x wöchentlich
Mi.
Altpapier
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
Altpapier
4-wöchentlich
Mi., 3., 7., 11. ... Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Do., gerade Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Mi., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Do., gerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Mi., ungerade Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Do., 3., 7., 11. ... Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Do., 3., 7., 11. ... Woche
14-täglich
Do., ungerade Woche
14-täglich
Do., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Do.
Altpapier
4-wöchentlich
Do., 3., 7., 11. ... Woche
Altpapier
4-wöchentlich
Do., 1., 5., 9. ... Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Do., ungerade Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Do., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Do., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Do., ungerade Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Di., 3., 7., 11. ... Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Do., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Di., ungerade Woche
14-täglich
Do., gerade Woche
1 x wöchentlich
Di.
1 x wöchentlich
Do.
Altpapier
4-wöchentlich
Di., 3., 7., 11. ... Woche
Altpapier
4-wöchentlich
Do., 1., 5., 9. ... Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Mi., ungerade Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Do., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Di., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Do., ungerade Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Di., 3., 7., 11. ... Woche
Hausmüll
4-wöchentlich
Di., 4., 8., 12 ...Woche
14-täglich
Di., gerade Woche
14-täglich
Di., ungerade Woche
1 x wöchentlich
Di.
1 x wöchentlich
Di.
Altpapier
4-wöchentlich
Di., 3., 7., 11. ... Woche
Altpapier
4-wöchentlich
Di., 1., 5., 9. ... Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Mi., ungerade Woche
Leichtverpackungen
14-täglich
Di., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Di., ungerade Woche
Bioabfälle
14-täglich
Di., ungerade Woche
Abfall-/
Wertstoffart
Abfuhrrhythmen
Entsorgungstage
PAULSSTADT IV
Hausmüll
4-wöchentlich
Fr., 2., 6., 10. ...Woche
14-täglich
Fr., gerade Woche
1 x wöchentlich
Fr.
2 x wöchentlich
Altpapier
FREITAG
SACKTANNEN
MITTWOCH
SCHELFSTADT I
MITTWOCH
SCHELFSTADT II
MITTWOCH
WARNITZ
DONNERSTAG
WERDERVORSTADT I
DIENSTAG
WERDERVORSTADT II
WESTSTADT I
4-wöchentlich
Stadtteil
Hauptentsorgungstag(e)
DIENSTAG
Hausmüll
MONTAG
WESTSTADT II
DIENSTAG
WESTSTADT III
FREITAG
WICKENDORF
DONNERSTAG
WÜSTMARK I
DONNERSTAG
WÜSTMARK II
DONNERSTAG
ZIPPENDORF
DIENSTAG
Änderungen vorbehalten
Feiertagsentsorgung 2016 – Bitte beachten sie die nachfolgenden Änderungen!
Feiertag
Feiertagsentsorgungstag
Feiertag
Wochentag
Datum
Wochentag
Datum
Neujahr
Freitag
01.01.16
Samstag
02.01.16
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit
Freitag
25.03.16
Samstag
26.03.16
Montag
28.03.16
Dienstag
29.03.16
Tag der Dt. Einheit
Reformationstag
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Wochentag
Datum
Wochentag
Datum
Wochentag
Datum
Wochentag
Datum
Mittwoch
30.03.16
Donnerstag
31.03.16
Freitag
01.04.16
Samstag
02.04.16
Donnerstag
19.05.16
Freitag
20.05.16
Samstag
21.05.16
Donnerstag
06.10.16
Freitag
07.10.16
Samstag
08.10.16
Donnerstag
03.11.16
Freitag
04.11.16
Samstag
05.11.16
Donnerstag
29.12.16
Freitag
30.12.16
Samstag
31.12.16
folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 02.04.2016
Sonntag
Christi Himmelfahrt Donnerstag
Pfingstmontag
Folgeverschiebung der regulären Entsorgungstage
Montag
01.05.16
keine Verschiebungen
05.05.16
Freitag
06.05.16
Samstag
07.05.16
16.05.16
Dienstag
17.05.16
Mittwoch
18.05.16
folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 21.05.2016
Montag
03.10.16
Dienstag
04.10.16
Mittwoch
05.10.16
folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 08.10.2016
Montag
31.10.16
Dienstag
01.11.16
Mittwoch
02.11.16
folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 05.11.2016
Sonntag
25.12.16
keine Verschiebungen
Montag
26.12.16
Dienstag
27.12.16
Mittwoch
28.12.16
folgende Leerungen in dieser Woche immer einen Tag später bis zum Samstag 31.12.2016
Weitere Informationen auf den Internetseiten der SDS unter www.sds-schwerin.de sowie bei der SAS unter www.sas-schwerin.de
ABFALLKALENDER
Seite 14
L
Ratgeber Sauberes Schwerin
Krebsbachring
Krebsförden II
Lützower Ring
Friedrichsthal
Osterberg
Ostorf
Krebsfördener Tannen
Krebsförden II
Krebsfördener Weg
Görries II
Magdeburger Straße
Neu Zippendorf
Ostorfer Ufer
Feldstadt II
Marie-Curie-Straße
Mueßer Holz
Otto-Hahn-Straße
Krösnitz
Wüstmark II
Ostorf
Marie-Hankel-Straße
Werdervorstadt I
Otto-von-Guericke-Straße
Mueßer Holz
Krugwiese
Ostorf
Marienplatz
Altstadt I
Otto-Weltzien-Straße
Görries II
Küchengartenweg
Ostorf
Martinstraße
Altstadt I
Pabsberg
Warnitz
Kuckuckstraße
Neumühle II
Max-Planck-Straße
Mueßer Holz
Pampower Straße 1-9
Krebsförden II
Kühls Acker
Krebsförden
Max-Reichpietsch-Straße
Großer Dreesch
Pampower Straße 50-76
Wüstmark II
Kurze Badlow
Görries II
Max-Suhrbier-Straße
Weststadt II
Pankower Straße
Neu Zippendorf
Kurze Straße
Haselholz I
Mecklenburgstraße
Pappelgrund
Lewenberg II
Lagerstraße
Werdervorstadt I
1-81 (nur ungerade)
Altstadt I
Parchimer Straße
Neu Zippendorf
Landesrabbiner-Holdheim-Straße
Altstadt I
83-115 (nur ungerade)
Feldstadt I
Parkweg
Ostorf
Landreiterstraße
Schelfstadt II
2-64 (nur gerade)
Altstadt I
Pasewalker Straße
Lankow I
Lange Badlow
Görries II
66-68 (nur gerade)
Feldstadt I
Paulsdamm
Wickendorf
Lange Reihe
Neumühle II
Medeweger Straße
Lankow II
Paulsdammer Weg
Wickendorf
Langer Berg
Haselholz II
Meisenweg
Neumühle I
Paulshöher Ring
Ostorf
Lankower Hege
Lankow III
Mendelejewstraße
Mueßer Holz
Paulshöher Weg
Ostorf
Lankower Straße
Lankow I
Meta-Sander-Straße
Werdervorstadt I
Pawlowstraße
Mueßer Holz
Lärchenallee
Friedrichsthal
Mettenheimerstraße
Haselholz I
Pecser Straße
Neu Zippendorf
Lärchenweg
Friedrichsthal
Michael-Faraday-Straße
Mueßer Holz
Perleberger Straße
Neu Zippendorf
Lehmstraße
Schelfstadt II
Mittelfeld
Haselholz II
Pestalozzistraße
Paulsstadt IV
Leibnizstraße
Mueßer Holz
Mittelstelle
Görries I
Pfaffenstraße
Schelfstadt I
Lennéstraße 1
Altstadt II
Mittelweg
Weststadt III
Pilaer Straße
Neu Zippendorf
Lennéstraße 1A-5
Ostorf
Molkereistraße
Paulsstadt III
Pingelshäger Straße
Friedrichsthal
Leonhard-Frank-Straße
Weststadt I
Möllner Straße
Lankow II
Pirolweg
Neumühle III
Lerchenstraße
Neumühle II
Moorbrinker Weg
Friedrichsthal
Plater Straße
Neu Zippendorf
Lessingstraße
Weststadt I
Moritz-Wiggers-Straße
Paulsstadt III
Platz der Freiheit 1-5
Paulsstadt III
Lilienring
Haselholz II
Möwenburgstraße
Platz der Freiheit 6-20
Paulsstadt I
M
Lilienthalstraße
1-27 (nur ungerade)
Werdervorstadt I
11-51 (nur ungerade)
Görries II
33-67 (nur ungerade)
Lewenberg I
1-25 (nur ungerade)
Feldstadt II
53-105 (nur ungerade)
Neumühle I
2-72 (nur gerade)
Werdervorstadt I
4-10 (nur gerade)
Feldstadt II
2-50A (nur gerade)
Görries II
Mozartstraße
Paulsstadt I
12-14 (nur gerade)
Ostorf
50B-60 (nur gerade)
Neumühle I
Mueß Ausbau
Mueß
Plöner Straße
Lankow II
Lindenstraße
Schelfstadt II
Mueßer Bucht
Mueß
Postweg
Wickendorf
Lindhorst
Wüstmark I
Mühlenscharrn
Neumühle III
Potsdamer Straße
Neu Zippendorf
Lischstraße
Ostorf
Mühlenstraße
Schelfstadt I
Prerower Ring
Lankow I
Lise-Meitner-Straße
Mueßer Holz
Mühlentwiete
Weststadt I
Puschkinstraße
Lobedanzgang
Altstadt II
Müllerstraße
Paulsstadt II
1-45 (nur ungerade)
Schelfstadt II
Lomonossowstraße 1-9
Mueßer Holz
Münzstraße
Schelfstadt II
47-81 (nur ungerade)
Altstadt I
Lomonossowstraße 15
Mueß
Nachtigallenstraße
Neumühle I
2-30 (nur gerade)
Schelfstadt II
Lortzingstraße
Paulsstadt II
Nedderfeld
Mueß
32-64 (nur gerade)
Altstadt I
Löwenplatz
Weststadt II
Neu Pampow
Wüstmark II
Querstraße
Feldstadt I
Neu Zippendorf
Neu Zippendorf
Rahlstedter Straße
Lankow II
N
Lübecker Straße
Platz der Jugend
3-29 (nur ungerade)
Altstadt I
Neubrandenburger Straße
Neu Zippendorf
Räthenweg
Zippendorf
31-119 (nur ungerade)
Paulsstadt III
Neue Gartenstadt
Haselholz I
Ratsteich
Weststadt II
121-263 (nur ungerade)
Weststadt III
Neumühler Straße
Neumühle I
Ratzeburger Straße
Lankow I
265-289 (nur ungerade)
Lankow I
Neumühler Weg
Lankow I
Rebhuhnweg
Neumühle III
4-44 (nur gerade)
Altstadt I
Newtonstraße
Mueßer Holz
Reiferbahn
Altstadt II
46-132 (nur gerade)
Paulsstadt III
Niels-Bohr-Straße
Mueßer Holz
Reihe 1
Lankow I
134-266 (nur gerade)
Weststadt III
Niels-Stensen-Straße
Mueßer Holz
Reihe 2
Lankow I
268-278 (nur gerade)
Lankow I
Nienmarker Weg
Friedrichsthal
Reutzstraße
Paulsstadt III
Lübstorfer Weg
Wickendorf
Nikolaus-Otto-Straße
Wüstmark II
Ricarda-Huch-Straße
Werdervorstadt I
Lucie-Höflich-Straße
Werdervorstadt I
Oberer Kamp
Warnitz
Richard-Wagner-Straße
Weststadt I
Ludwig-Bölkow-Straße
Göhrener Tannen
Ritterstraße
Altstadt I
Ludwigsluster Chaussee
O
Obotritenring
17-19A (nur ungerade)
Weststadt III
Robert-Beltz-Straße
Weststadt III
1-31 (nur ungerade)
Großer Dreesch
49-249 (nur ungerade)
Weststadt II
Robert-Blum-Straße
Lewenberg II
33-57 (nur ungerade)
Göhrener Tannen
40-64 (nur gerade)
Paulsstadt IV
Robert-Bunsen-Straße
Wüstmark II
2-72 (nur gerade)
Haselholz I
74-132 (nur gerade)
Paulsstadt I
Robert-Havemann-Straße
Großer Dreesch
Ostorf
134-170 (nur gerade)
Paulsstadt II
Robert-Koch-Straße
Werdervorstadt II
Lutherstraße
P
Q
R
ABFALLKALENDER
Ratgeber Sauberes Schwerin
S
Seite 15
Robert-Stock-Straße
Wüstmark II
Stadionstraße
Ostorf
Werner-Seelenbinder-Straße
Weststadt I
Rogahner Straße
Görries I
Starenweg
Neumühle I
Werner-von-Siemens-Straße
Wüstmark II
Röntgenstraße
Schelfstadt I
Steinstraße
Paulsstadt I
Wickendorfer Markt
Wickendorf
Rosa-Luxemburg-Straße
Paulsstadt IV
Stern Buchholz
Göhrener Tannen
Wickendorfer Straße
Medewege
Rosenberger Weg
Friedrichsthal
Stieglitzweg
Neumühle I
Wiesengrund
Krebsförden II
Rosenstraße
Haselholz I
Stiftstraße
Feldstadt I
Wiesenhof
Wüstmark I
Rostocker Straße
Neu Zippendorf
Stillfriedstraße
Lewenberg I
Wiesenweg
Zippendorf
Rudolf-Breitscheid-Straße
Paulsstadt I
Stralsunder Straße
Neu Zippendorf
Wilhelm-Hennemann-Straße
Haselholz I
Rudolf-Diesel-Straße
Wüstmark II
Tallinner Straße
Neu Zippendorf
Wilhelm-Maybach-Straße
Wüstmark II
Rudolf-Tarnow-Straße
Krebsförden II
Tannhöfer Allee
Ostorf
Willi-Bredel-Straße
Weststadt I
Rugenseer Weg
Friedrichsthal
Tappenhagen
Altstadt I
Wismarsche Straße
Sacktannen
Sacktannen
Taubenstraße
Schelfstadt II
107-129 (nur ungerade)
Altstadt I
Salzstraße
Altstadt I
Theaterstraße
Altstadt I
133-185 (nur ungerade)
Paulsstadt III
Sandstraße
Paulsstadt II
Töpferberg
Feldstadt I
189-317 (nur ungerade)
Lewenberg I
Schäferstraße
Feldstadt I
Touristenweg
Friedrichsthal
321-405 (nur ungerade)
Lewenberg II
Schall-und-Schwencke-Weg
Werdervorstadt I
Trebbower Straße
Warnitz
106-134 (nur gerade)
Altstadt I
Schelfmarkt
Schelfstadt II
Tulpenweg
Haselholz II
136-194 (nur gerade)
Paulsstadt III
Schelfstraße
Schelfstadt II
Turower Ring
Neumühle I
198-298B (nur gerade)
Lewenberg I
Schillerstraße
Weststadt I
Ueckermünder Straße
Lankow I
300-392 (nur gerade)
Lewenberg II
Schlachterstraße
Altstadt I
Uhlennest
Neumühle I
400
Medewege
Schlehenstraße
Friedrichsthal
Usedomer Straße
Lankow I
Wittenberger Straße
Schleifmühlenweg
Ostorf
Vaasaer Straße
Neu Zippendorf
Wittenburger Straße
Schleswiger Straße
Lankow II
Vidiner Straße
Neu Zippendorf
15-37
Altstadt I
Schliemannstraße
Schelfstadt II
Virchowstraße
Werdervorstadt II
39-97 (nur ungerade)
Paulsstadt II
Schloßgartenallee
Ostorf
Von-der-Schulenburg-Straße
Großer Dreesch
99-121 (nur ungerade)
Weststadt II
Schloßstraße
Altstadt II
Von-Flotow-Straße
Weststadt II
40-104 (nur gerade)
Paulsstadt II
Schmiedestraße
Altstadt I
Von-Stauffenberg-Straße
Großer Dreesch
106-122 (nur gerade)
Weststadt II
Schnitterwiese
Medewege
Von-Thünen-Straße
Paulsstadt II
Schönfelder Weg
Friedrichsthal
Vor dem Wittenburger Tor
Schulstraße
Schelfstadt I
1-11 (nur ungerade)
Schulzenweg
Görries I
13
Schusterstraße
Altstadt II
2-18 (nur gerade)
Schwalbenstraße
Neumühle II
Schwälkenberg
Werdervorstadt II
Schweinemarkt
Schelfstadt I
Schweriner Straße
Wüstmark I
Sebastian-Bach-Straße
Weststadt I
Seehofer Straße
T
U
V
Neu Zippendorf
Wolfsschlucht
Friedrichsthal
Wolgaster Straße
Lankow I
Weststadt II
Wossidlostraße
Weststadt III
Neumühle I
Wuppertaler Straße
Neu Zippendorf
Neumühle I
Zeisigweg
Neumühle III
Vor den Wiesen
Wüstmark I
Zeppelinstraße
Görries II
Vossens Tannen
Krebsförden II
Ziegeleiweg
Lankow I
Voßstraße
Paulsstadt II
Ziegelhof
Lankow II
Neumühle III
Ziegelseepark
Werdervorstadt I
Waisengärten
Werdervorstadt II
Ziegelseestraße
Werdervorstadt I
Wickendorf
Waldschulweg 1
Zippendorf
Ziegelwerder
Mueß
Seelust
Wickendorf
Waldschulweg 2-40
Ostorf
Ziegenmarkt
Schelfstadt II
Seestraße
Feldstadt I
Waldweg
Friedrichsthal
Zingster Ring
Lankow I
Seitenweg
Medewege
Wallstraße
Ziolkowskistraße
Mueßer Holz
Semmelweisstraße
Werdervorstadt II
Severinstraße
W Wachtelweg
1-41 (nur ungerade)
Altstadt II
Zu den Störwiesen
Mueß
45-67 (nur ungerade)
Paulsstadt II
Zum Alten Bauernhof
Mueß
1-25 (nur ungerade)
Paulsstadt IV
2-46 (nur gerade)
Feldstadt I
Zum Bahnhof 2-11
Paulsstadt III
27-31 (nur ungerade)
Paulsstadt I
50-68 (nur gerade)
Paulsstadt II
Zum Bahnhof 13-43
Paulsstadt IV
2-28 (nur gerade)
Paulsstadt IV
Walther-Rathenau-Straße
Werdervorstadt II
Zum Birkenhorst
Krebsförden I
30-36 (nur gerade)
Paulsstadt I
Warnitzer Straße
Friedrichsthal
Zum Kirschenhof
Warnitz
Siedlerweg
Lewenberg II
Wasserstraße
Görries II
Zum Reppin
Mueß
Siedlung
Lankow II
Weidenweg
Friedrichsthal
Zum Schulacker
Krebsförden I
Siegfried-Marcus-Straße
Wüstmark II
Weinbergstraße
Ostorf
Siemensplatz
Sacktannen
Weißdornweg
Friedrichsthal
Silberberg
Warnitz
Wendelstorfer Weg
Friedrichsthal
Slüterufer
Ostorf
Wendenhof
Wickendorf
Sodemannscher Teich
Lankow III
Werderstraße
Sonnenkamp
Krebsförden I
1-1A
Werdervorstadt II
Sonnenweg
Zippendorf
3-89 (nur ungerade)
Schelfstadt II
Speicherstraße
Werdervorstadt I
2-76 (nur gerade)
Werdervorstadt II
Sperlingsweg
Neumühle I
99-143
Altstadt I
Spieltordamm
Schelfstadt I
Werkstraße
Wüstmark II
Z
HUNDETOILETTEN
Seite 16
Ratgeber Sauberes Schwerin
Hundetoiletten
an vielen Ecken
Beutelspender zur Hundekotentsorgung
An 70 Standorten, zumeist in der Nähe von Grünflächen
und an Fußwegen, hat die SDS belloo-Beutelspender eingerichtet, welche wöchentlich mit Tüten aufgefüllt werden.
Wo finde ich die
Hundetoiletten?
In der Innenstadt finden Sie
sie an folgenden Standorten:
Altstadt
Alter Garten/Theater
Eingang Grünfläche Marstall
Graf-Schack-Allee/Schloßpromenade/Mecklenburgstraße
Kleiner Moor/Eckhofplatz
Marienplatz/Helenenstraße
Markt
Mecklenburgstraße/
Graf-Schack-Allee
Promenade an der
Siegessäule
Schlachtermarkt
Werderstraße/Marstall
Wittenburger Straße/
Reiferbahn
Schelfstadt
August-Bebel-Straße/Anleger
Pfaffenteichfähre
Schelfmarkt
Südufer Pfaffenteich
Ziegenmarkt/Jahnstraße
Paulsstadt
Alexandrinenstraße/
Anleger Fähre
Demmlerplatz
Franz-Mehring-Straße/
Katzensteig
Grunthalplatz
Platz der Freiheit/Nahverkehr
Voßstraße/Sandstraße
Wittenburger Straße 63
Wittenburger Straße 81
Zum Bahnhof/Severinstraße
Feldstadt
Seestraße/Bleicher Ufer
en Sie:
Bitte beacht sicht
ber
tü
m
Die Gesa
orte
nd
ta
S
r
lle
a
im
ie
S
finden
uf
a
et
rn
te
In
erin.de.
www.sds-schw
Und so geht´s:
Für die Benutzung der Hundetoiletten können sich die
Hundehalter kostenlos eine Tüte aus dem Spender ziehen,
diese über die Hand streifen und den „Haufen“ ihres
Hundes aufsammeln.
Nach dem Einsammeln der Hinterlassenschaft Ihres Hundes
die verschlossene Tüte im nächsten Papierkorb entsorgen.
Hier sind Beutel zur Entsorgung von Hundekot
kostenlos erhältlich:
• In den Kundencentern der Stadtwerke,
Mecklenburgstraße 1 und Eckdrift 43 - 45.
• Recyclinghöfe:
- Nord - Lankow: Zeigelweg 12
- S üd - Neu Zippendorf, Cottbuser Straße
• Im BürgerBüro, Am Packhof 2 - 6.
Beim Frühjahrsputz
kann jeder mitmachen
Einmal im Jahr rücken große und kleine Schweriner den
Schmuddelecken in der Stadt zu Leibe, denn dann findet
der traditionelle Frühjahrsputz statt.
Ob Kindertagesstätten, Schulklassen, Sportvereine, Freizeiteinrichtungen oder Schweriner Bürger - Tausende fleißige Helfer beteiligen sich an der einwöchigen Aktion,
damit sich die Stadt im Anschluss von ihrer besten Seite
zeigen kann. Unterstützt werden sie von zahlreichen
Firmen aus Schwerin, die die Aktion mit Sach- oder
Finanzleistungen begleiten.
Der SDS organisiert das jährliche Großreinemachen.
Er koordiniert die Reinigungsstrecken und rüstet die
Sammelgruppen mit Säcken aus.
Anmeldungen/Fragen:
75
% (0385) 633 16
STRASSENREINIGUNG
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 17
Straßen- und Gehwegreinigung
Saubere Straßen und Gehwege sind für Städte und Gemeinden sowie deren Einwohner von besonderem Interesse.
Zur sauberen Stadt gehören die Reinigungsarbeiten an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Reinigung der
Gehwege und die Entleerung der öffentlichen Papierkörbe.
Die Aufgaben der Straßenreinigung und Säuberung der Gehwege sind in der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung festgelegt. Je nach Bedeutung und Erfordernis werden in der Straßenreinigungssatzung
die Pflichten der Stadt und der Anlieger nach Reinigungsklassen benannt.
Übersicht der Pflichten von Stadt und Anliegern aus der gültigen Satzung:
Reinigungsklassen
Reinigungsklasse 0
Reinigungsklasse I
Reinigungsklasse II
Reinigungsklasse III
ohne Reinigungsklasse
Verpflichtung der Stadt
Verpflichtung der Anlieger
Reinigt 6 x in der Woche die gesamte
Straße und den Gehweg
–
Reinigt 3 x wöchentlich die Fahrbahn
Reinigt wöchentlich die Gehwege,
Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc.
Reinigt wöchentlich die Fahrbahn
Reinigt wöchentl. die Gehwege,
Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten etc.
14-tägige Reinigung der Fahrbahn
Reinigt 14-tägig die Geh- Radwege, Grünstreifen, Parkbuchten
etc.
–
Die Straßen innerhalb Schwerins sind gemäß Straßenreinigungssatzung den einzelnen Straßenreinigungsklassen zugeordnet. Bei nicht benannten Straßen sind grundsätzlich die Anlieger für die Reinigung
der Straße und Gehwege zuständig.
Zur Reinigung der Gehwege gehört auch das Entfernen besonderer Verschmutzungen, wie Hundekot,
von abgestelltem Müll und von Unkraut.
Die Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen wird durch die SAS GmbH durchgeführt. Den
„Bleib sauber!“
statt illegaler Graffitis
Die Landeshauptstadt stellt
seit 1. August legale GraffitiFlächen zur Verfügung. Es
handelt sich um die Fassaden
an der Sporthalle Ratzeburger
Straße in Lankow und an der
Sporthalle Ziolkowski-Straße
im Mueßer Holz, um Teile
einer Lärmschutzwand in
Krebsförden und um die Streetballanlage in Krebsförden. Die
legalen Flächen sind Teil der
Reinigt 14-tägig die gesamte
Straße vom Grundstück bis zur
Hälfte der Fahrbahn
Tourenplan der Reinigungsfahrzeuge finden Sie im
Internet unter www.sds-schwerin.de.
Für die durchgeführte Straßenreinigung auf öffentlichen Straßen wird von den Anliegern eine Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die Höhe der Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach der Häufigkeit der
Reinigung im Jahr und ist in der Straßenreinigungsgebührensatzung festgelegt.
In der Straßenreinigungssatzung sind auch die
Pflichten zum Winterdienst geregelt. Besondere
Maßnahme für ein „Sauberes Schwerin“ ist unter
anderem der Frühjahrsputz.
„Bleib sauber!“-Kampagne.
Ziel ist die Verringerung der
Zahl illegaler Schmierereien.
Hausbesitzer und Wohnungsgesellschaften haben eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, in der sie
sich verpflichten, illegale Graffitis zur Anzeige zu bringen
und innerhalb von 72 Stunden
nach Feststellung zu beseitigen. Bestehende Graffitis in
der Innenstadt sollen schrittweise entfernt werden. Private
Hauseigentümer können dafür
finanzielle Unterstützung erhalten. Die Zuschüsse werden
nach Vorlage entsprechender
Unterlagen gezahlt.
Kontakt
Zentrales Gebäudemanagement der Stadt
(0385) 743 44 13
%
Bitte beacht
en Sie:
Genaue Lag
e un
Nutzungsbed d
ingungen der
legalen
Graffitifläch
en unter:
www.legale
graffiti.
schwerin.de
WINTERDIENST
Seite 18
Ratgeber Sauberes Schwerin
SDS-Winterdienst in Zahlen:
• 350 km Straßenlänge
• 160.000 m² Gehwegfläche
•255 Haltestellen des
­öffentlichen Nahverkehrs
• 10 Winterdienstfahrzeuge
für die Straßen
•Ø 700 t Streumittel pro
Saison
Weißer Winterdienst
In Schwerin gibt es zahlreiche
Straßen mit schützenswertem
Grün- und Baumbestand. Zum
Schutz dieser Bestände werden
daher - in Abhängigkeit von
der Verkehrssicherheit - in den
folgenden Straßen keine Taumittel, sondern ausschließlich
Abstumpfungsmittel eingesetzt.
Unter das Prinzip „Weißer
Winterdienst“ fallen:
•Gadebuscher Straße
•Wickendorfer Straße
•Lärchenallee
•Platz der Freiheit
•Neumühler Straße
•Am Wittenburger Tor
•Rogahner Straße
•Hagenower Straße
•Grevesmühlener Straße
•Schloßgartenallee
•Weinbergstraße
•Tannenhöfer Allee
•Pampower Straße
(mittelstreifennahe Spur)
•An der Crivitzer Chaussee
(mittelstreifennahe Spur)
•Alte Crivitzer Landstraße
•An der Chaussee
•Wismarsche Straße
•Hamburger Allee
(mittelstreifennahe Spur)
•Am Immensoll
Winterdienst Leistungen und Pflichten
Das Ziel des Winterdienstes ist es, die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zu gewährleisten. Hierbei besteht für jeden Verkehrsteilnehmer die Pflicht, durch angepasstes Verhalten, entsprechend den
Witterungsbedingungen im winterlichen Straßenverkehr, die Verkehrssicherheit mit zu gewährleisten.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Schwerin legt den Leistungsumfang für den Winterdienst fest.
Winterdienstpflichten der Stadt auf Straßen
Winterdienstpflichten der Stadt auf Gehwegen
Der Eigenbetrieb SDS führt als städtischer Dienstleister den
Winterdienst auf wichtigen öffentlichen Straßen durch.
Dazu werden die Verkehrswege nach ihrer Bedeutung für
die kommunale Infrastruktur gewichtet und in Streustufen
eingeteilt. Die Einordnung der Winterdienstleistungen wird
anhand der folgenden Merkmale festgelegt:
Die Stadt trägt auf Gehwegen von hoher öffentlicher
Bedeutung die Winterdienstpflicht. Hierunter fallen:
• Fußgängerüberwege,
• öffentliche Plätze,
• Umsteigeplätze des öffentlichen Nahverkehrs,
• Straßenbahn- und Bushaltestellen ohne unmittelbaren
Anlieger,
• Gehwege in Boulevard- und Promenadenbereichen,
• Geh- und Radwege ohne unmittelbare Anliegergrundstücke.
Streustufe A
• Zufahrten zu Krankenhäusern,
• Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstraßen,
•
Buslinien, Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr,
• Straßen mit starkem Berufsverkehr zu und in Industrieund Gewerbegebiete/n.
Streustufe B
• Verbindungsstraßen,
• Wohnsammelstraßen,
• Straßen mit starkem Gefälle bzw. Steigung,
• Straßen an Schulen.
Streustufe C
• Sonstige Straßen in Wohn- und Gewerbegebieten.
ten Sie:
Bitte beach
re FahrPassen Sie Ih rlichen
te
in
weise den w ungen
g
in
ed
b
Straßen
an!
Was wird getan?
• Abstumpfen der Straßen entsprechend der Streustufen
durch Einsatz von Kies, Sand oder industrielle Abstumpfmittel,
• bei Erfordernis zur Verkehrssicherheit Beräumung des
Schnees aus den Streubereichen,
• Erhaltung der Verkehrssicherheit in Straßenkreuzungsbereichen und auf Glätte bildenden Strecken, an Bergen
und Anfahrten durch Einsatz von zertifizierten Salz- und
Kiesgemischen.
Wann?
Die Einsatzzeiten sind von 7.00 bis 22.00 Uhr festgelegt. Bei Schneefall und Glättebildung nach 22.00
Uhr erfolgt die Beseitigung bis 7.00 Uhr des darauf
folgenden Tages.
WINTERDIENST
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 19
Winterdienst - Pflichten der
Eigentümer anliegender Grundstücke
Die Pflichten der Anlieger beziehen sich auf die öffentlichen Flächen in der Breite ihres Grundstückes und
umfassen folgende Bereiche:
Weshalb?
•
Der Grundstückseigentümer ist für die Erhaltung der
Verkehrssicherheit verantwortlich.
• kombinierte Geh- und Radwege,
• Radwege,
• Verbindungswege und Treppen,
• Haltestellen des Nahverkehrs im anliegenden Gehwegbereich,
• Straßen, deren Sommerreinigung ebenfalls den Anliegern obliegt.
Wann?
• Einsatzzeiten: 7.00 bis 20.00 Uhr,
• bzw. nach 20.00 Uhr entstehende Glätte und Schnee
sind bis 7.00 Uhr des Folgetages zu beseitigen.
Was ist zu tun?
• Abstumpfen der Flächen,
• Schneeberäumung bei Erfordernis zur
Verkehrssicherheit.
Wie viel muss getan werden?
Auf den Gehwegen ist das Abstumpfen bzw. die Schneeberäumung auf einer Breite von 1,50 m zu gewährleisten.
Bemisst die Gehwegbreite unter 1,50 m, so ist die
komplette Gehwegbreite von Schnee zu räumen und von
Glätte zu befreien.
Welche Mittel können verwendet werden?
• Kies,
• Sand,
• Abstumpfmittel aus dem Handel.
• Keine Salze oder Taumittel!
Der beräumte Schnee ist straßenseitig auf ein Drittel des
äußeren Gehweges abzulagern.
Erfolgt aufgrund der Schneemenge eine Verkehrsbeeinträchtigung, gewährleistet die Stadt die Verbringung des
Schnees.
Hinweise
• Das Abstumpfen bzw. Schneeberäumen auf Fußgängerbereichen ist bis zur Bordsteinkante durchzuführen.
• An Haltestellen ist das ungehinderte Erreichen des Verkehrsmittels zu gewährleisten.
• Es ist untersagt, beräumten Schnee in den Straßenrand zu schieben und dadurch Rinnsteine, Einlässe, Hydranten,
Wartungsschächte etc. zu verschließen.
• Bei der Winterdienstdurchführung ist an die Rollstuhlfahrer und an Kinderwagen zu denken, damit auch sie den
Gehweg ungehindert und durchgängig passieren können.
• Eigentümer anliegender bebauter Grundstücke können die Pflicht zum Streuen und Beräumen der Wege und
Straßen von Schnee und Eis auf die Mieter übertragen.
Eine Frage der Haftung
Wir alle nutzen Straßen und
Gehwege. Sicher sind dabei
unsere Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst sehr
unterschiedlich.
Trotzdem muss die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt
stehen.
Die Winterdienstpflicht für die
Anlieger ergibt sich aus der
Straßenreinigungssatzung.
Verstöße gegen diese Winterdienstpflicht können rechtliche
Folgen haben.
Die Anlieger haften für
Unfälle, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht einhalten
und müssen gegebenenfalls
- etwa wegen fahrlässiger
Körperverletzung - mit strafrechtlichen Konsequenzen
rechnen.
Daher sollte jeder Grundstückseigentümer sich durch
eine entsprechende Haftpflichtversicherung schützen.
Für weitere Informationen
können Sie sich auch telefonisch an uns wenden:
(0385) 633 16 75
%
Impressum
Herausgeber
SDS - Stadtwirtschaftliche
Dienstleistungen Schwerin
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Bitte beacht
en Sie:
Wer seiner
Winterdienstpflicht
persönlich nicht na
chkommen kann, ni
mmt am
besten den
Service
privater Die
nstleister
in Anspruch
.
Redaktion und Erstellung
Kundenmagazin hauspost
maxpress pr + werbeagentur
GmbH & Co. KG
Stadionstraße 1
19061 Schwerin
Fotos: creative collection,
fotolia, maxpress, SDS
Stand: 11/2015
Änderungen vorbehalten
WINTERDIENSTKARTE
Seite 20
Ratgeber Sauberes Schwerin
WINTERDIENSTKARTE
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 21
LEGENDE
Winterdienst Stufe A - SDS
Winterdienst Stufe B - SDS
Winterdienst Stufe C - SDS
Winterdienst Straßenbauamt
Winterdienst Landkreis
WINTERDIENSTKARTE
Seite 22
Ratgeber Sauberes Schwerin
WINTERDIENSTKARTE
Ratgeber Sauberes Schwerin
Seite 23
LEGENDE
Winterdienst Stufe A - SDS
Winterdienst Stufe B - SDS
Winterdienst Stufe C - SDS
Winterdienst Straßenbauamt
Winterdienst Landkreis
ENTSORGUNG
Seite 24
Ratgeber Sauberes Schwerin
•
Aluminiumfolie, -deckel
•
Anpflanztöpfe aus Kunststoff
•
7, 9
•
Asche
Autobatterien /-reifen
Autopflegemittel
•
S
S
Backformen aus Metall
Batterien
S
•
S
Bilder /-rahmen
Chemikalien
7
4
Kunststoffprodukte (Eimer, Wannen)
3, 9
Lametta
•
S
6
6
•
7, 9
•
6
2
2
•
SPM
Seitenangabe
Hausmüll­tonne
8, 9
•
Küchenabfälle
Kunststoffe als Verpackung
6
•
9
•
2
•
9
•
6
SPM
•
6, 9
Laub
S
•
7, 9
Lederreste
•
6, 9
Leim- und Klebestoffe
S
•
7, 9
•
6, 9
Leuchtstoffröhren
S
•
7, 9
Lösungsmittel, Verdünner
S
•
7, 9
SPM
•
•
Dachpappe
Entsorgungsfachfirma
S
7
•
7, 9
Dias
•
Dosen (Aluminium)
•
S
Eierkartons (Pappe)
•
•
•
Einweggeschirr
•
•
Einwegspritzen
•
6
Matratzen
•
•
7, 9
Papier
•
3, 9
Pfannen (Metall)
•
2
Pflanzen, -reste
6
Pflanzenschutzmittel
Röntgenbilder
•
9
•
7, 9
Fahrräder
•
Fahrradschläuche /-reifen
SPM
•
6
6, 9
•
3, 9
9
•
S
6
6, 9
Medikamente
Möbel
S
4
•
2, 9
SPM
Energiesparlampen
•
•
6
•
K
6
6, 9
Kronkorken
Kühlgeräte
•
•
•
9
š•
SPM
Kosmetikverpackungen (Kunststoff)
•
•
4, 9
•
Korken
7, 9
Disketten
Elektro- und Elektronikgeräte
Knopfzellen
•
•
Druckerpatronen
Knochen
7, 9
CD / DVD
Desinfektionsmittel
7, 9
•
Blumen
Campingmöbel
Kleintierstreu
9
Bleiglas, Bleikristall
Bücher
Kleidung
7, 9
Entsorgungsfachfirma
Kinderwagen
6
•
4, 9
Kassetten
2
•
Bauschutt
Beizmittel
6
Glascontainer
(farb. sortiert)
•
Biotonne /
Kompost
Blaue Tonne /
Papiercontainer
•
•
Gelbe Tonne/
Gelber Sack
•
Kataloge, Prospekte
Recyclinghöfe
Kartonagen
7, 9
Seitenangabe
7, 9
•
Aktenordner
siehe Legende
Hausmüll­tonne
•
S
Glascontainer
(farb. sortiert)
S
Biotonne /
Kompost
Recyclinghöfe
Abflussreiniger
Akkus
Gelbe Tonne/
Gelber Sack
siehe Legende
Blaue Tonne /
Papiercontainer
Was darf wo entsorgt werden?
4
•
7, 9
•
6
Schaumstoffverpackungen
•
2
9
Schraubverschlüsse
•
2
•
9
Schrott, Metall
Schuhe
Speiseabfälle (gekocht)
Farb-, Lackreste
S
•
7, 9
Federbetten
K
•
8, 9
•
9
K
•
•
6, 8
6
Fensterglas
•
6
Spiegelglas
•
6
Filme
•
6
Spielzeug (ohne Elektronik)
•
6
Fotochemikalien
S
•
7, 9
Fotos
•
Fritierfett (fest)
Fußbodenbeläge
•
SPM
Gartenabfälle / Grünschnitt
•
•
š•
Spraydosen (entleert)
Staubsaugerbeutel
•
6
6
Stoffreste
•
6
6, 9
Styropor (Verpackungen)
4, 9
Tapetenreste
6, 9
Getränkedosen (ohne Pfand)
•
2
Teppiche
Getränkekartons (Tetrapack)
•
2
Tetrapack
•
Glas (außer Blei- u. Fensterglas)
•
•
•
Glühlampen
3, 9
•
6
Tonerkartuschen
Töpfe
Halogenlampen
S
•
7, 9
Versandtaschen
Holzschutz- und Imprägniermittel
S
•
7, 9
Videokassetten
Hygieneartikel, -papier
Insektenbekämpfungsmittel
Kaffeefilter, -satz
•
S
•
6
7, 9
š•
2
6
Teebeutel
Geschirr (Porzellan, Keramik, Glas)
•
4
•
2
•
•
4
•
9
•
S
6
2
•
7, 9
•
9
•
2
•
6, 9
Wachsreste
•
6
Windeln
•
6
Zeitungen, Zeitschriften
Erläuterung Abkürzungen: K – Altkleidersammelcontainer, S – Schadstoffsammlung, SPM – Sperrmüllentsorgung
•
•
•
3, 9
n
i
r
d
s
le
Al
pier
Altpa
ng
mmlu
allsa
ioabf
B
ng
mmlu
a
LVP-S
ng
sorgu
llent
usmü
Ha
ffhof
to
Werts
S
g
nigun
nrei
traße
ng
sorgu
llent
errmü
Sp
nitt
sch
Grün
ress
erexp
in
Conta
te
oduk
npr
Garte
G
g
nigun
grei
ehwe
ienst
rd
Winte
Kundenservice
Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH
Ludwigsluster Chaussee 72 | 19061 Schwerin
Telefon: 0385 5770-0 | Telefax: 0385 5770-222
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 07.00 – 17.00 Uhr | Fr.: 07.00 – 15.00 Uhr
www.sas-schwerin.de
„FÜR EIN SAUBERES SCHWERIN“
SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
Öffentliches Grün
Friedhof & Bestattung
Grüne öffentliche Freiräume, Bepflanzungen an Straßen und
auf städtischen Plätzen, die Wälder und Biotope, die Sport- und
Spielplätze sowie die Badestellen der Stadt – all das ist das Schweriner
Stadtgrün. Es ist die Aufgabe des SDS-Bereiches Öffentliches Grün/
Friedhöfe, diese kommunalen Anlagen gärtnerisch zu pflegen und
baulich zu unterhalten, aber auch neue grüne Freiräume zu planen
und die Baumaßnahmen zu überwachen.
Ein Friedhof ist ein Ort für alle, die einen Menschen verloren haben,
ein Ort für Erinnerungen und Trauer. Friedhöfe sind aber auch Orte
für Besinnung und Ruhe inmitten einer lebhaften Stadt. Der SDS
nimmt die Aufgaben des Friedhofs- und Bestattungswesens für die
Landeshauptstadt wahr. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören der Alte Friedhof, der Waldfriedhof, die Trauerhallen auf den
Friedhöfen und das Krematorium.
N AUS!
E
D
L
I
B
WIR
unter
Näheres
.de
-schwerin
www.SDS
Abfallwirtschaft
Straßenunterhaltung
Ob Restmüll, Altglas, Papier, Hausrat oder Biomüll, der Abtransport
ist eine logistische Meisterleistung. Dass die Abfuhr so reibungslos klappt, dafür sorgt seit 2004 der SDS mit der Abteilung
Abfallwirtschaft. Für die praktische Umsetzung der Aufgaben, wie das
Abholen der Sammelgefäße oder das Entleeren der Glascontainer,
sind Entsorgungspartner vertraglich verpflichtet.
Das Straßennetz von Schwerin umfasst rund 350 Kilometer an Wegen
und Straßen. Die Mitarbeiter des SDS im Bereich Straßenunterhaltung
sorgen dafür, dass die Straßen in einem guten Zustand sind und bleiben.
Der Verkehrssicherheit auf den Straßen Schwerins kommt besonders
im Winter eine große Bedeutung zu. Sobald die ersten Schneeflocken
fallen, startet für den SDS alljährlich die Saison des Winterdienstes.
SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Eckdrift 43 – 45 • 19061 Schwerin
[email protected] • www.sds-schwerin.de