CALIFORNIA STATE TEACHERS’ RETIREMENT SYSTEM LEITET IM ZUSAMMENHANG MIT DEM DIESEL-ABGASSKANDAL EIN VERFAHREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN GEGEN DIE VOLKSWAGEN GROUP OF AMERICA, INC. EIN Unmittelbar nach Erhebung der von Bentham Europe begleiteten Anlegerklagen in Deutschland hat das California State Teachers‘ Retirement System (CalSTRS) in den USA ein weiteres gerichtliches Verfahren eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen die Volkswagen Group of America, Inc., eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG. In dem US-Verfahrens begehren die Kläger Einsicht in Unterlagen über die Manipulationen, um diese Unterlagen als Beweismittel in den deutschen Zivilrechtsstreit einzuführen. Der Antrag von CalSTRS bezieht sich unter anderem auf Dokumente über die Entwicklung von Technologien zur Kontrolle von Stickoxidemissionen, die interne Beurteilung möglicher Verstöße gegen USEmissionsstandards, auf die interne Kommunikation über die Ergebnisse der im Mai 2014 von der West Virginia University durchgeführten Studie sowie die darauffolgenden Ermittlungen bzw. Verwaltungsverfahren der US-Behörden. Die angeforderten Unterlagen werden aller Voraussicht nach wesentlich zur Klärung der für das deutsche Zivilverfahren entscheidenden Kernfragen beitragen. Nach dem Recht der Vereinigten Staaten ist eine sogenannte pre-trial Discovery auch möglich, um Beweismittel für einen im Ausland geführten Rechtsstreit zu erlangen. Brian Bartow, General Counsel (Leiter Recht) bei CalSTRS erläuterte anlässlich der Antragsstellung die Ziele von CalSTRS: „Als langfristig orientierter Anleger legt CalSTRS besonderen Wert auf eine gute Unternehmensführung und Corporate Governance. Mit unserer Klage wollen wir die mangelhafte Unternehmensführung bei Volkswagen aufdecken und die den Anlegern entstandenen Schäden ausgleichen. Die Einsicht in die von der Volkswagen Group of America, Inc. erfragten Dokumente ist notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollständigen Aufklärung des Geschehens.“ Dr. Nadine Herrmann von der Kanzlei Quinn Emanuel, die das Verfahren für CalSTRS in Deutschland führt, erläuterte die prozessuale Bedeutung: „Das Discovery-Verfahren in den Vereinigten Staaten ist ein wichtiges Hilfsmittel um zusätzliche Beweismittel für die in Deutschland anhängigen Anlegerklagen zu erlangen. Über die stattgebende Entscheidung des US-Gerichts haben wir uns sehr gefreut. Dieser Erfolg ist ein weiteres Beispiel für das nahtlose Zusammenwirken unserer europäischen und US-amerikanischen Prozessteams in diesem wichtigen Verfahren.“ Jeremy Marshall, Chief Investment Officer von Bentham Europe, ergänzte aus der Sicht des Prozessfinanzierers: „Unseres Erachtens ist es kein Zufall, dass Volkswagen in den USA sehr schnell vergleichsbereit war, weil das US-Recht den Klägern weitreichende Akteneinsichts- und Informationsrechte verleiht, die der Wahrheitsfindung dienen. Dass das US-Recht diese Möglichkeiten auch für im Ausland anhängige Rechtsstreite und damit Klägern wie CalSTRS eröffnet, ist für Aktionärsklagen in Deutschland sehr hilfreich.“ Das zuständige US-Gericht hat dem Antrag am 21. Juli 2016 stattgegeben und eine entsprechende Anordnung erlassen. Die Anwälte von Quinn Emanuel werden die Volkswagen Group of America, Inc. nun förmlich zur Herausgabe der angeforderten Unterlagen auffordern. Das entsprechende Schreiben ist dem Unternehmen gestern zugestellt worden. Kontakt Jeremy Marshal Chief Investment Officer Bentham Europe Limited [email protected] 0203 750 1304 (d) 07733 261606 (m)
© Copyright 2025 ExpyDoc