california state teachers` retirement system leitet

CALIFORNIA STATE TEACHERS’ RETIREMENT SYSTEM LEITET IM ZUSAMMENHANG
MIT DEM DIESEL-ABGASSKANDAL EIN VERFAHREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
GEGEN DIE VOLKSWAGEN GROUP OF AMERICA, INC. EIN
Unmittelbar nach Erhebung der von Bentham Europe begleiteten Anlegerklagen in Deutschland
hat das California State Teachers‘ Retirement System (CalSTRS) in den USA ein weiteres
gerichtliches Verfahren eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen die Volkswagen Group of
America, Inc., eine Tochtergesellschaft der Volkswagen AG. In dem US-Verfahrens begehren
die Kläger Einsicht in Unterlagen über die Manipulationen, um diese Unterlagen als
Beweismittel in den deutschen Zivilrechtsstreit einzuführen. Der Antrag von CalSTRS bezieht
sich unter anderem auf Dokumente über die Entwicklung von Technologien zur Kontrolle von
Stickoxidemissionen, die interne Beurteilung möglicher Verstöße gegen USEmissionsstandards, auf die interne Kommunikation über die Ergebnisse der im Mai 2014 von
der West Virginia University durchgeführten Studie sowie die darauffolgenden Ermittlungen
bzw. Verwaltungsverfahren der US-Behörden. Die angeforderten Unterlagen werden aller
Voraussicht nach wesentlich zur Klärung der für das deutsche Zivilverfahren entscheidenden
Kernfragen beitragen. Nach dem Recht der Vereinigten Staaten ist eine sogenannte pre-trial
Discovery auch möglich, um Beweismittel für einen im Ausland geführten Rechtsstreit zu
erlangen.
Brian Bartow, General Counsel (Leiter Recht) bei CalSTRS erläuterte anlässlich der
Antragsstellung die Ziele von CalSTRS: „Als langfristig orientierter Anleger legt CalSTRS
besonderen Wert auf eine gute Unternehmensführung und Corporate Governance. Mit unserer
Klage wollen wir die mangelhafte Unternehmensführung bei Volkswagen aufdecken und die
den Anlegern entstandenen Schäden ausgleichen. Die Einsicht in die von der Volkswagen
Group of America, Inc. erfragten Dokumente ist notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu
einer vollständigen Aufklärung des Geschehens.“
Dr. Nadine Herrmann von der Kanzlei Quinn Emanuel, die das Verfahren für CalSTRS in
Deutschland führt, erläuterte die prozessuale Bedeutung: „Das Discovery-Verfahren in den
Vereinigten Staaten ist ein wichtiges Hilfsmittel um zusätzliche Beweismittel für die in
Deutschland anhängigen Anlegerklagen zu erlangen. Über die stattgebende Entscheidung des
US-Gerichts haben wir uns sehr gefreut. Dieser Erfolg ist ein weiteres Beispiel für das nahtlose
Zusammenwirken unserer europäischen und US-amerikanischen Prozessteams in diesem
wichtigen Verfahren.“
Jeremy Marshall, Chief Investment Officer von Bentham Europe, ergänzte aus der Sicht des
Prozessfinanzierers: „Unseres Erachtens ist es kein Zufall, dass Volkswagen in den USA sehr
schnell vergleichsbereit war, weil das US-Recht den Klägern weitreichende Akteneinsichts- und
Informationsrechte verleiht, die der Wahrheitsfindung dienen. Dass das US-Recht diese
Möglichkeiten auch für im Ausland anhängige Rechtsstreite und damit Klägern wie CalSTRS
eröffnet, ist für Aktionärsklagen in Deutschland sehr hilfreich.“
Das zuständige US-Gericht hat dem Antrag am 21. Juli 2016 stattgegeben und eine
entsprechende Anordnung erlassen. Die Anwälte von Quinn Emanuel werden die Volkswagen
Group of America, Inc. nun förmlich zur Herausgabe der angeforderten Unterlagen auffordern.
Das entsprechende Schreiben ist dem Unternehmen gestern zugestellt worden.
Kontakt
Jeremy Marshal
Chief Investment Officer
Bentham Europe Limited
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07733 261606 (m)