Wettbewerbsaufruf THEORIA

Wettbewerbsaufruf
THEORIA
Kurt von Fritz-Wissenschaftsprogramm
zur Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften des Landes
Mecklenburg-Vorpommern 2017 - 2020
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur schreibt das folgende
Förderprogramm aus:
THEORIA
Kurt von Fritz-Wissenschaftsprogramm
zur Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften
des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2017 - 2020
Wie kein anderer Wissenschaftler, der im Lande Mecklenburg-Vorpommern gewirkt
hat, verkörpert der Altphilologe Kurt von Fritz den Anspruch auf Verteidigung der
Freiheit des Geistes bei gleichzeitiger Wahrnehmung gesellschaftlicher
Verantwortung. Kurt von Fritz war nicht nur ein exponierter Geisteswissenschaftler
seiner Zeit, sondern der einzige deutsche Professor, der im Jahre 1934 den Eid auf
Adolf Hitler verweigert hat. Seinem Andenken ist dieses Programm gewidmet.
Strategische Ziele der Förderung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfolgt mit dem Förderprogramm „THEORIA“
das übergreifende Ziel, exzellente, auf grundsätzliche Fragestellungen fokussierte
Forschung auf den Gebieten der Geistes- und Sozialwissenschaften zu stärken und
dadurch seine bundesweite und internationale Sichtbarkeit zu erhöhen. Es möchte
hierbei dem Trend entgegenwirken, Forschungsfragen vor allem oder gar
ausschließlich an dem Kriterium unmittelbarer Verwertbarkeit auszurichten und auf
diese Weise die Freiheit der Wissenschaft latent einzuschränken und
Problemhorizonte zu verengen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden exzellente und auf grundsätzliche Fragestellungen fokussierte
Forschungsprojekte auf den Gebieten:
• Geistes- und Kulturwissenschaften
• Sozial- und Bildungswissenschaften.
Im Einzelfall können auch rechts- und wirtschaftswissenschaftliche bzw.
interdisziplinäre Projekte gefördert werden, sofern sie wissenschaftsmethodisch und
inhaltlich den Geistes-, Kultur-, Bildungs- oder Sozialwissenschaften zuzurechnen
sind.
Forschungsvorhaben sollen an bzw. in Kooperation mit den Hochschulen in
Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.
Förderinstrumente
Innerhalb der Projekte bestehen drei Förderinstrumente:
1. Kurt von Fritz-Promotionsstipendium
Vergeben
werden
Promotionsstipendien
an
herausragende
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die an einer Hochschule
in Mecklenburg-Vorpommern promovieren. Die Abschlussnote des zur Promotion
berechtigenden Hochschulabschlusses soll dabei besser als 1,5 sein. Für die
Fachhochschulen gelten die Bestimmungen der kooperativen Promotion gem.
§ 43 Abs. 4 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Der
Förderzeitraum für eine Promotion beträgt drei Jahre.
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2. Kurt von Fritz-Postdoc-Stipendium
Vergeben werden Postdoc-Stipendien an herausragende Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler für exzellente Forschungsvorhaben, die ihren Erstwohnsitz
in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Promotion muss grundsätzlich mit
summa cum laude abgeschlossen worden sein. Der Förderzeitraum beträgt zwei
Jahre.
3. Kurt von Fritz-Professorenstipendium
Vergeben werden Forschungsstipendien an in der Forschung durch besondere
Leistungen und Forschungsvorhaben in Erscheinung getretene Professorinnen
und Professoren an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie werden im
Stipendienzeitraum von ihrer Lehrverpflichtung befreit. Grundsätzlich sollen im
Förderzeitraum eine Monographie oder äquivalente Publikationen abgeschlossen
werden. Das Professorenstipendium kann auch als Aufenthalt an einer
ausländischen Forschungseinrichtung absolviert werden.
Teilnehmer
Vorschlagsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren an staatlichen
Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie reichen ihre
Antragsskizzen unter Nutzung der beigefügten Anlagen (Formblatt) bei der
Hochschulleitung ein. Die Hochschulleitung zeichnet den Antrag mit und reicht ihn für
die Hochschule als Antragsteller und Zuweisungsempfänger nebst Stellungnahme an
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weiter.
Anträge können für individuelle Vorhaben sowie für Forschungsgruppen gestellt
werden.
Im
Falle
von
Forschungsgruppen
ist
ein
gemeinsames
Verbundforschungsvorhaben vorzulegen. Schlägt ein Professor bzw. eine
Professorin sowohl eine Forschungsgruppe als auch ein Einzelvorhaben vor, sind
gemäß Formblatt zwei getrennte Anträge zu stellen.
Die Teilnahmevoraussetzungen
- Zuweisungsfähig sind originelle Forschungsprojekte von exzellentem Niveau.
- Die Laufzeit der Projekte soll im Falle der Vergabe von Promotionsstipendien drei,
im Falle der Vergabe von Postdoc-Stipendien zwei und im Falle von
Forschungsstipendien ein halbes oder ein ganzes Jahr umfassen. Während der
Laufzeit der Forschungsstipendien werden die Professorinnen und Professoren
von ihren Lehrverpflichtungen freigestellt.
- Anträge können auch einen Verbund von Promotions-, Post-Doc- und
Forschungsstipendien zum Gegenstand haben (Forschungsgruppe). In diesem
Falle verpflichtet sich die Professorin bzw. der Professor zur intensiven Betreuung
der Promovierenden sowie der PostDocs.
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- Nach Bewilligung von Promotions- und Post-Doc-Stipendien sind diese mit einer
konkreten erkenntnisleitenden Fragestellung öffentlich auszuschreiben. Es erfolgt
unter den Bewerberinnen und Bewerben eine Bestenauswahl durch die
Professorin bzw. den Professor des bewilligten Vorhabens. An den
Auswahlgesprächen sowie -entscheidungen sind eine Vertreterin bzw. ein
Vertreter des Vergabeausschusses für die Landesgraduiertenförderung, eine
Vertreterin
bzw.
ein
Vertreter
des
Personaldezernats
sowie
die
Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Die Auswahlentscheidungen unterliegen
der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
- Die Stipendien und Sachkostenzuschüsse werden von der Hochschule nach
getroffener Auswahl auf schriftlichen Antrag durch Bewilligungsbescheid
vergeben. Die Anträge sind an die Hochschulverwaltung zu richten.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder Stipendiat für
dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten
Einrichtungen erhält oder erhalten hat.
- Förderfähig sind Vorhaben, die im nicht wirtschaftlichen Bereich der Hochschule
durchgeführt werden. Ist der Bewilligungsempfänger sowohl wirtschaftlich als auch
nicht wirtschaftlich tätig, ist der Nachweis der korrekten Trennung wirtschaftlicher
und nicht wirtschaftlicher Tätigkeit zu erbringen.
Budget
In diesem Programm stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, hiervon:
- 1,0 Mio. Euro für Projekte mit Stipendien der Förderinstrumente 1 und 2 sowie
- 1,0 Mio. Euro für Projekte mit Stipendien des Förderinstruments 3.
Weitere 0,5 Mio. Euro stehen für Druckkostenzuschüsse sowie für weitere,
besondere Sachausgaben auf Antrag zur Verfügung. Sachkosten sollen an den
jeweils konkreten Bedarf geknüpft werden, die im Finanzierungsplan zum Antrag
enthalten sein müssen.
Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
(Stipendium) in Form einer Zuweisung an die jeweilige Hochschule.
Umfang der Stipendien
Promotionsstipendien: Promotionsstipendien werden gemäß Haushaltsgesetz in
Anlehnung an das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG-MV) mit einem
Grundbetrag von monatlich 1.500 Euro ausgestattet. Der monatliche Fördersatz
erhöht sich um 100 Euro ab dem ersten Kind und um 200 Euro bei mehr als einem
Kind. 150 Euro monatlich stehen zusätzlich für Reise-, Übernachtungs-,
Buchbeschaffungs- und sonstige Kosten zur Verfügung, die im Zusammenhang mit
dem Forschungsvorhaben stehen. 250 Euro monatlich werden darüber hinaus
pauschal für Sozialversicherungskosten gewährt. Bei einer Bewertung der Promotion
summa cum laude wird außerdem je Förderfall ein pauschalierter
Druckkostenzuschuss für die Veröffentlichung der Promotion gewährt. Es werden
voraussichtlich 10 Stipendien ausgereicht. Hierbei gelten folgende Fallpauschalen:
Stipendium einschließlich Sozialversicherung und Sachkosten: 68.400 Euro;
Kinderzuschuss: 3.600 oder 7.200 Euro; Druckkostenzuschuss: 3.000 Euro. Die
Gewährung von Kinderzuschüssen sowie Druckkostenzuschüssen erfolgt auf
gesonderten Nachweis bzw. Antrag.
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Postdoc-Stipendien: Postdoc-Stipendien werden mit einem Grundbetrag von
monatlich 2.200 Euro ausgestattet. Der monatliche Fördersatz erhöht sich um 100
Euro ab dem ersten Kind und um 200 Euro bei mehr als einem Kind. 150 Euro
monatlich stehen zusätzlich für Reise-, Übernachtungs-, Buchbeschaffungs- und
sonstige Kosten zur Verfügung, die im Zusammenhang mit dem
Forschungsvorhaben stehen. 250 Euro monatlich werden darüber hinaus pauschal
für Sozialversicherungskosten gewährt. Je Förderfall kann auf Antrag außerdem ein
pauschalierter Druckkostenzuschuss für eine Veröffentlichung gewährt werden. Es
werden voraussichtlich 5 Stipendien ausgereicht. Hierbei gelten folgende
Fallpauschalen: Stipendium einschließlich Sozialversicherung und Sachkosten:
62.400 Euro; Kinderzuschuss: 2.400 oder 4.800 Euro; Druckkostenzuschuss:
5.000 Euro. Die Gewährung von Kinderzuschüssen sowie Druckkostenzuschüssen
erfolgt auf gesonderten Nachweis bzw. Antrag.
Professorenstipendien: Im Falle von Professorenstipendien werden den betroffenen
Fakultäten je Halbjahr 40.000 Euro zur Verfügung gestellt, um adäquaten und
kapazitätsneutralen Ersatz für die Befreiung der Stipendiatin/des Stipendiaten von
der Lehrverpflichtung zu schaffen. Die Befreiung von der Lehrverpflichtung wird nicht
auf Forschungssemester gemäß § 64 LHG angerechnet. Über die Art des Ersatzes
für die Befreiung von der Lehrverpflichtung (Lehrauftrag oder befristete
Beschäftigung) ist mit dem Stipendiaten/der Stipendiatin Einvernehmen herzustellen.
Die Mittel können anteilig auch verwendet werden, um mit dem Forschungsvorhaben
verbundene Sachkosten zu finanzieren. Wird das Forschungsstipendium an einer
ausländischen Forschungseinrichtung wahrgenommen, erhöht sich der halbjährliche
Pauschalbetrag um 10.000 Euro zur anteiligen Finanzierung etwaiger Reise- und
Unterkunftskosten. Es können 10 Jahres- oder 20 Halbjahresstipendien ausgereicht
werden.
In begründeten Fällen, bspw. bei Editionsvorhaben oder aufwändigem
Forschungsdesign, können auf Antrag weitere Sachkostenzuschüsse gewährt
werden.
Hinweise zur Versicherung
Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis zur Hochschule oder zum
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V. Beiträge zur Sozial-,
Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung werden nicht
übernommen. Die Versicherung obliegt den Stipendiaten selbst.
Verfahren
Mit dem Antrag sind ein knappes Exposé sowie Unterlagen über bisherige
bedeutsame Forschungsvorhaben der Antragsteller (Liste von Publikationen)
einzureichen. Eine unabhängige Jury wird die Projektanträge begutachten und einen
Fördervorschlag unterbreiten.
Die abschließende Förderentscheidung trifft das Bildungsministerium. Die
antragstellende Hochschule legt jährlich einen knappen Bericht zum
Umsetzungsstand der Forschungsvorhaben vor. Hierin ist auch der Mittelabfluss der
einzelnen Forschungsvorhaben darzustellen.
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Auswahlkriterien
Im Auswahlverfahren werden folgende Kriterien angewendet:
•
•
•
Kohärenz, wissenschaftliche Bedeutung und Originalität des Vorhabens
voraussichtlich erwartbarer Erkenntnisfortschritt
ggf. bisherige Forschungsleistungen
Indikatoren
Als Indikatoren für die Zielerreichung werden im Programm insbesondere
herangezogen:
•
•
erfolgreich abgeschlossene Promotion nebst Bewertung
Abschluss von Monographien oder äquivalenten Publikationen
Gleichberechtigung
Grundsätzlich ist bei der Vergabe der Stipendien die Gleichberechtigung der
Geschlechter zu beachten. Vor dem Hintergrund der Erhöhung des Frauenanteils in
bislang unterrepräsentierten Fächern erfolgt bei der Vergabe der Stipendien bei
gleicher Eignung/Exzellenz eine Orientierung am Kaskadenmodell, also am
Frauenanteil der darunter liegenden Qualifikationsstufe. In hier im bundesweiten
Vergleich unterrepräsentierten Fächern sollen Frauen bei gleicher Eignung
besonders gefördert werden. Diese Regelung gilt bei der Vergabe von Promotionsund Post-Doc-Stipendien. Liegen keine bundesweit repräsentativen Vergleichsdaten
auf Fächerebene vor oder lässt sich ein Forschungsvorhaben nicht hauptsächlich
eindeutig
einem
Fach
zuordnen,
kann
von
der
Anwendung
des
Gleichstellungsgrundsatzes abgesehen werden.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Referat VII 340 Forschungsförderung, Forschungspolitik
Werderstraße 124
19055 Schwerin
www.bm.regierung-mv.de
Holger Wandsleb
0385/ 588-7341
[email protected]
Kurt Schanné
0385/ 588-7330
[email protected]
Bewerbung
1. Ausgefüllter Antrag
2. Ein tabellarischer Lebenslauf/tabellarische Lebensläufe
Bitte schicken Sie komplette Bewerbungsunterlagen vorzugsweise als pdf-Datei
per E-Mail an [email protected].
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Bewerbungszeitraum:
Für das Programm sind zwei Förderperioden und Ausschreibungstermine
vorgesehen. Die vorhandenen Programmmittel sollen auf beide Förderperioden
gleichmäßig aufgeteilt werden.
Erste Ausschreibung: 01.08.2016 - 30.09.2016
Ein Förderbeginn ist zum Sommersemester 2017 vorgesehen.
Zweite Ausschreibung: 01.08.2018 - 30.09.2018
Ein Förderbeginn ist zum Sommersemester 2019 vorgesehen.
Anträge, die bei der ersten Ausschreibung aufgrund der Begrenztheit des
Finanzbudgets nicht erfolgreich waren, können zur zweiten Ausschreibung erneut
eingereicht werden.
Rechtliche Grundlage
Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landeshochschulgesetz - LHG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.
Januar 2011 (letzte berücksichtigte Änderung vom 22. Juni 2012).
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