EDUCA SWISS GEBÜHRENREGELUNG BILDUNGSINVESTORINNEN UND -INVESTOREN Die Gebühren werden jeweils im Januar für das abgelaufene Jahr in Rechnung gestellt. Die Einzahlung des erstmaligen Mitgliederbeitrags gilt als Beitritt zum Bildungsinvestorenkreis. Die Entrichtung des Jahresbeitrags ist Voraussetzung für die Vermittlung von Darlehen. Es stehen zwei Modelle zur Auswahl, die auch beliebig kombiniert werden können. JAHRESBEITRAG Gebühr Fälligkeit Jahresbeitrag jährlich bis 31.6. ab 31.6 Betrag Bemerkung obligatorisch für den Zeitraum der 100 CHF Anmeldung als Bildungsinvestor 50 CHF bis zur Einstellung aller Aktivitäten bzw. bis zur Abmeldung. MODELL A, DIREKTKONTAKT Gebühr Fälligkeit Betrag Bemerkung Vertragsgebühr A (wenn der Investor den Vertrag selbst aushandelt) einmalig pro Vertrag Vertragsbetreuungsgebühr A (wenn der Investor mit dem Aspiranten in persönlichem Kontakt steht) jährlich pro Aspirant 50 CHF deckt die Aufwendungen zur Pflege der vertragsrelevanten Daten sowie zur Anpassung projektrelevanter Daten während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses ab. Es wird das angebrochene Jahr berechnet, unabhängig von der Anzahl Verträge mit demselben Aspiranten. Risikobeitrag Todesfall jährlich 0.075% in Prozent der Darlehensvertragssumme, deckt zur Hälfte die Übernahme der Rückzahlung des Darlehens durch Educa Swiss im Falle des Todes des Bildungsaspiranten ab (die andere Hälfte wird vom Bildungsaspirant getragen). 120 CHF deckt die Aufwendungen zur Erstellung und zur Begleitung bei der Auflösung/ Erfüllung eines Vertrages ab. EDUCA SWISS Gebühr Fälligkeit Beratung fallweise Betrag Bemerkung 500 CHF Educa Swiss unterstützt Investoren individuell bei der Planung, Gestaltung, Analyse und Verwaltung eines Portfolios von Bildungsdarlehen. Im Gespräch unterbreitet Educa Swiss Vorschläge für Bildungsprojekte und erläutert die betreffenden Dossiers. MODELL B, EDUCA SWISS IM AUFTRAG Gebühr Fälligkeit Vertragsgebühr B (wenn Educa Swiss den Vertrag im Auftrag des Investors aushandelt) einmalig pro Vertrag Vertragsbetreuungsgebühr B (wenn Educa Swiss im Auftrag des Investor mit dem Aspiranten in persönlichem Kontakt steht) jährlich pro Aspirant 85 CHF deckt die Aufwendungen zur Pflege des persönlichen Kontakts mit dem Aspiranten (einmal pro Jahr ein Gespräch), der Pflege der vertragsrelevanten Daten sowie zur Anpassung projektrelevanter Daten während der Laufzeit des Vertrages ab. Es wird das angebrochene Jahr berechnet, unabhängig von der Anzahl Verträge mit demselben Aspiranten. Risikobeitrag Todesfall jährlich 0.075% in Prozent der Darlehensvertragssumme, deckt zur Hälfte die Übernahme der Rückzahlung des Darlehens durch Educa Swiss im Falle des Todes des Bildungsaspiranten ab (die andere Hälfte wird vom Bildungsaspirant getragen). Beratung Luzern, 4. Mai 2016 fallweise Betrag Bemerkung 185 CHF deckt die Aufwendungen zur Aushandlung und Erstellung sowie zur Begleitung bei der Auflösung/Erfüllung eines Vertrages ab. 500 CHF Educa Swiss unterstützt Investoren individuell bei der Planung, Gestaltung, Analyse und Verwaltung eines Portfolios von Bildungsdarlehen. Im Gespräch unterbreitet Educa Swiss Vorschläge für Bildungsprojekte und erläutert die betreffenden Dossiers. 2
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