und gebĂĽhrenregelung bildungsinvestorinnen und

EDUCA
SWISS
GEBÜHRENREGELUNG
BILDUNGSINVESTORINNEN UND -INVESTOREN
Die Gebühren werden jeweils im Januar für das abgelaufene Jahr in Rechnung gestellt. Die
Einzahlung des erstmaligen Mitgliederbeitrags gilt als Beitritt zum Bildungsinvestorenkreis.
Die Entrichtung des Jahresbeitrags ist Voraussetzung für die Vermittlung von Darlehen. Es
stehen zwei Modelle zur Auswahl, die auch beliebig kombiniert werden können.
JAHRESBEITRAG
Gebühr
Fälligkeit
Jahresbeitrag
jährlich
bis 31.6.
ab 31.6
Betrag
Bemerkung
obligatorisch für den Zeitraum der
100 CHF Anmeldung als Bildungsinvestor
50 CHF bis zur Einstellung aller Aktivitäten bzw. bis zur Abmeldung.
MODELL A, DIREKTKONTAKT
Gebühr
Fälligkeit
Betrag Bemerkung
Vertragsgebühr A
(wenn der Investor den Vertrag selbst aushandelt)
einmalig
pro
Vertrag
Vertragsbetreuungsgebühr A
(wenn der Investor mit dem
Aspiranten in persönlichem
Kontakt steht)
jährlich
pro
Aspirant
50 CHF deckt die Aufwendungen zur
Pflege der vertragsrelevanten
Daten sowie zur Anpassung projektrelevanter Daten während der
Laufzeit des Vertragsverhältnisses
ab. Es wird das angebrochene
Jahr berechnet, unabhängig von
der Anzahl Verträge mit demselben Aspiranten.
Risikobeitrag Todesfall
jährlich
0.075% in Prozent der Darlehensvertragssumme, deckt zur Hälfte die
Übernahme der Rückzahlung des
Darlehens durch Educa Swiss im
Falle des Todes des Bildungsaspiranten ab (die andere Hälfte wird
vom Bildungsaspirant getragen).
120 CHF deckt die Aufwendungen zur Erstellung und zur Begleitung bei
der Auflösung/ Erfüllung eines
Vertrages ab.
EDUCA
SWISS
Gebühr
Fälligkeit
Beratung
fallweise
Betrag Bemerkung
500 CHF Educa Swiss unterstützt Investoren individuell bei der Planung,
Gestaltung, Analyse und Verwaltung eines Portfolios von Bildungsdarlehen. Im Gespräch unterbreitet Educa Swiss Vorschläge
für Bildungsprojekte und erläutert
die betreffenden Dossiers.
MODELL B, EDUCA SWISS IM AUFTRAG
Gebühr
Fälligkeit
Vertragsgebühr B
(wenn Educa Swiss den Vertrag im Auftrag des Investors
aushandelt)
einmalig
pro
Vertrag
Vertragsbetreuungsgebühr B
(wenn Educa Swiss im Auftrag des Investor mit dem
Aspiranten in persönlichem
Kontakt steht)
jährlich
pro
Aspirant
85 CHF deckt die Aufwendungen zur
Pflege des persönlichen Kontakts
mit dem Aspiranten (einmal pro
Jahr ein Gespräch), der Pflege der
vertragsrelevanten Daten sowie
zur Anpassung projektrelevanter
Daten während der Laufzeit des
Vertrages ab. Es wird das angebrochene Jahr berechnet, unabhängig von der Anzahl Verträge
mit demselben Aspiranten.
Risikobeitrag Todesfall
jährlich
0.075% in Prozent der Darlehensvertragssumme, deckt zur Hälfte die
Übernahme der Rückzahlung des
Darlehens durch Educa Swiss im
Falle des Todes des Bildungsaspiranten ab (die andere Hälfte wird
vom Bildungsaspirant getragen).
Beratung
Luzern, 4. Mai 2016
fallweise
Betrag Bemerkung
185 CHF deckt die Aufwendungen zur
Aushandlung und Erstellung sowie zur Begleitung bei der Auflösung/Erfüllung eines Vertrages
ab.
500 CHF Educa Swiss unterstützt Investoren individuell bei der Planung,
Gestaltung, Analyse und Verwaltung eines Portfolios von Bildungsdarlehen. Im Gespräch unterbreitet Educa Swiss Vorschläge
für Bildungsprojekte und erläutert
die betreffenden Dossiers.
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