Neue ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz – Stallhaltung“

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28. JULI 2016 [AUSGABE 30]
   
LANDWIRTSCHAFTLICHE BLÄTTER
Neue ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz –
Stallhaltung“
Mit der neuen Maßnahme reagiert das BMLFUW auf die schwierige Marktlage in diesen Sektoren.
Völlig neu konzipiert wurde die ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz –
Stallhaltung“ für männliche Rinder und Schweine. Damit reagiert
das BMLFUW einerseits auf die anhaltend schwierige Marktlage
in diesen Sektoren und bietet andererseits nun auch eine Tierschutzmaßnahme für diese eher intensiven Tierhalteformen an.
Zugangsvoraussetzung ist die Teilnahme mit mindestens drei GVE
pro Betrieb. Gefördert werden männliche Rinder ab sechs Monaten, ausgenommen Zuchtstiere, Jung- und Mastschweine ab 32 kg
Lebendgewicht, sowie Jung- und Zuchtsauen ab 50 kg Lebendgewicht. Generell muss wie bei der Weidehaltung mit allen Tieren
einer Kategorie an der Maßnahme teilgenommen werden. Ist dies
aufgrund der bestehenden Stallungen bei den männlichen Rindern, sowie bei Jung- und Mastschweinen nicht möglich, so muss
zumindest die Hälfte der Kategorie auf eingestreuten Systemen
gehalten werden. Weiters muss bei der Beantragung eine Stallskizze und ein Belegungsplan, aus dem die maximale Belegung
hervorgeht, vorgelegt werden. Nachstehend die wichtigsten Kriterien, die bei der Beantragung dieser Maßnahme zu beachten sind.
Förderbedingungen männliche Rinder:
◗ geschlossene, planbefestigte Liegefläche
◗ eingestreuter Bereich muss mind. 40 % der Gesamtfläche betragen
◗ Boden im Liegebereich muss trocken und ausreichend eingestreut sein
◗ Mindestfläche (nutzbarer Bereich) je Tier:
◗ bis 350 kg 3,0 m²
◗ bis 500 kg 3,6 m²
◗ ab 500 kg 4,2 m²
◗ Prämie in Euro/GVE:
120 Euro – 180 Euro
FOTO: GUDRIN/FOTOLIA
Förderbedingungen Schweine:
◗ geschlossene, planbefestigte Liegefläche
◗ eingestreuter Bereich muss mind. 40 % der o.a. Fläche betragen
◗ Liegebereich muss trocken und ausreichend eingestreut sein
◗ Heu bzw. Stroh als Beschäftigungsmaterial
◗ Mindestfläche (nutzbarer Bereich) je Jung – bzw. Mastschwein:
◗ bis 50 kg
0,7 m²
◗ bis 85 kg
0,9 m²
◗ ab 85 kg
1,1 m²
◗ Prämie in Euro/GVE: 65 Euro
Förderbedingungen Jung- und Zuchtsauen:
◗ geschlossene, planbefestigte Liegefläche
◗ Heu bzw. Stroh als Beschäftigungsmaterial
◗ Prämie in Euro/GVE: 80 Euro
◗ Mindeststallfläche je Sau:
◗ Jungsau
2,00 m²
◗ Zuchtsau
3,00 m²
◗ Liegebereich muss trocken und ausreichend eingestreut sein
◗ Mindestliegefläche je Sau:
◗ Jungsau
0,95 m²
◗ Zuchtsau
1,30 m²
Die Maßnahme „Tierschutz – Stallhaltung“ ist mit einer einjährigen Verpflichtung belegt. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt
mittels Herbstantrag im Jahr vor Teilnahmebeginn und ist erstmals mit Herbstantrag 2016 und letztmalig mit HA 2019 mög◗
lich.