Antrag für die "Heuweghütte"

Bürgermeisteramt Gerstetten
Ortschaftsverwaltung Heldenfingen
Pfarrgasse 2  89547 Gerstetten  Telefon (07323) 919073  Telefax (07323) 919074
Hüttenwart: Fam. Schmid, Unt. Hirschstr. 16, 89547 Gerst.-Heldenfingen, Tel. 07323/953905
Antrag zur Abhaltung einer Veranstaltung in der
Wanderhütte Heldenfingen
1. Veranstalter
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Name - Verantwortlicher
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Anschrift
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Telefon
2. Tag der Veranstaltung ___________________________________________________
3. Art der Veranstaltung ____________________________________________________
4. Personenzahl ca.
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Datum: ............................
.......................................................
Unterschrift Antragsteller,
bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter
Verfügung:
Die o.g. Veranstaltung wird hiermit genehmigt.
Datum: ........................
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Schmid - Hüttenwart
Die Benützungsgebühr beträgt täglich
Euro 65,00
Euro 85,00
Die Kaution beträgt
Euro 150,00
vom 01.04. – 30.09.
vom 01.10. – 31.03.
Auflagen siehe Rückseite bzw. zweite Seite!
Bitte dieses Anmeldeformular vollständig ausfüllen, beide Seiten
unterschreiben und umgehend an den Hüttenwart zurücksenden.
Hausordnung
Heuweghütte Heldenfingen

Der Schlüssel für die Hütte ist nach Absprache bei Fam. Schmid,
Unt. Hirschstraße 16, Tel. 07323/953905 erhältlich. Hierbei sind auch die
Gebühren und die Kaution von 150,00 Euro zu hinterlegen. Die Hütte sollte
um 10.00 Uhr des darauffolgenden Tages gereinigt sein.

Tische und Bänke müssen in der Hütte bleiben.

Die Tische und Bänke müssen feucht abgewischt, der Boden nass geputzt
werden. Reinigungsgeräte und Wasser sind mitzubringen.

Plakatieren und Dekorieren mit Tackerklammern, Klebebändern, Nägeln usw.
in der Hütte ist verboten.

Das Betreten der Dachfläche ist untersagt.

Die Fahrzeuge müssen auf den ausgewiesenen Stellflächen geparkt werden.

Für Schäden des Gebäudes und des Inventars haftet der Veranstalter.

Auf die Sauberkeit der Außenanlage ist zu achten. Der anfallende Abfall ist zu
sammeln und über die öffentliche Hausmüllabfuhr selbst zu entsorgen.

Musikgeräte dürfen nach 22.00 Uhr nur mit Zimmerlautstärke betrieben
werden.

Am Wochenende (Freitag, Samstag) ist die Nachtruhe ab 1.00 Uhr
einzuhalten. Werktags ab 22.00 Uhr.

Der Verantwortliche der Gemeinde hat jederzeit das Recht, die Hütte zur
Kontrolle zu betreten.

Auf vorschriftsmäßigen Betrieb der Gas- u. Elektroanlage (Heizung, Licht) ist
zu achten.
Ortschaftsverwaltung Heldenfingen
Gesehen und zur Kenntnis genommen:
.............................................................
Unterschrift,
bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter