Bürgermeisteramt Gerstetten Ortschaftsverwaltung Heldenfingen Pfarrgasse 2 89547 Gerstetten Telefon (07323) 919073 Telefax (07323) 919074 Hüttenwart: Fam. Schmid, Unt. Hirschstr. 16, 89547 Gerst.-Heldenfingen, Tel. 07323/953905 Antrag zur Abhaltung einer Veranstaltung in der Wanderhütte Heldenfingen 1. Veranstalter ____________________________________________________ Name - Verantwortlicher ___________________________________________________ Anschrift __________________________________________________________ Telefon 2. Tag der Veranstaltung ___________________________________________________ 3. Art der Veranstaltung ____________________________________________________ 4. Personenzahl ca. ___________________________________________________ Datum: ............................ ....................................................... Unterschrift Antragsteller, bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter Verfügung: Die o.g. Veranstaltung wird hiermit genehmigt. Datum: ........................ ........................................................ Schmid - Hüttenwart Die Benützungsgebühr beträgt täglich Euro 65,00 Euro 85,00 Die Kaution beträgt Euro 150,00 vom 01.04. – 30.09. vom 01.10. – 31.03. Auflagen siehe Rückseite bzw. zweite Seite! Bitte dieses Anmeldeformular vollständig ausfüllen, beide Seiten unterschreiben und umgehend an den Hüttenwart zurücksenden. Hausordnung Heuweghütte Heldenfingen Der Schlüssel für die Hütte ist nach Absprache bei Fam. Schmid, Unt. Hirschstraße 16, Tel. 07323/953905 erhältlich. Hierbei sind auch die Gebühren und die Kaution von 150,00 Euro zu hinterlegen. Die Hütte sollte um 10.00 Uhr des darauffolgenden Tages gereinigt sein. Tische und Bänke müssen in der Hütte bleiben. Die Tische und Bänke müssen feucht abgewischt, der Boden nass geputzt werden. Reinigungsgeräte und Wasser sind mitzubringen. Plakatieren und Dekorieren mit Tackerklammern, Klebebändern, Nägeln usw. in der Hütte ist verboten. Das Betreten der Dachfläche ist untersagt. Die Fahrzeuge müssen auf den ausgewiesenen Stellflächen geparkt werden. Für Schäden des Gebäudes und des Inventars haftet der Veranstalter. Auf die Sauberkeit der Außenanlage ist zu achten. Der anfallende Abfall ist zu sammeln und über die öffentliche Hausmüllabfuhr selbst zu entsorgen. Musikgeräte dürfen nach 22.00 Uhr nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden. Am Wochenende (Freitag, Samstag) ist die Nachtruhe ab 1.00 Uhr einzuhalten. Werktags ab 22.00 Uhr. Der Verantwortliche der Gemeinde hat jederzeit das Recht, die Hütte zur Kontrolle zu betreten. Auf vorschriftsmäßigen Betrieb der Gas- u. Elektroanlage (Heizung, Licht) ist zu achten. Ortschaftsverwaltung Heldenfingen Gesehen und zur Kenntnis genommen: ............................................................. Unterschrift, bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter
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