Stadtratsbeschluss der Landeshauptstadt

Stadtplanungsamt
LANDESHAUPTSTADT
SAARBRÜCKEN
Ortsübliche Bekanntmachung
über den Stadtratsbeschluss
der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 12.07.2016
zur Festlegung des aus dem „Teilräumlichen Konzept Innenstadt“ abgeleiteten Stadtumbaugebietes Zentrale Innenstadt mit den im Plan abgegrenzten Grundstücken
gemäß dem § 171 b Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht und wird am Tage nach seiner
Bekanntmachung wirksam.
Abgrenzung des Stadtumbaugebietes Zentrale Innenstadt
Öffnungszeiten
Stadtplanungsamt: M
o.–Mi. 9.00–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr, Do. 8.00–18.00 Uhr, Fr. 9.00–12.00 Uhr
Saarbrücken, den 27. Juli 2016
Charlotte Britz
Oberbürgermeisterin