Stadtplanungsamt LANDESHAUPTSTADT SAARBRÜCKEN Ortsübliche Bekanntmachung über den Stadtratsbeschluss der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 12.07.2016 zur Festlegung des aus dem „Teilräumlichen Konzept Innenstadt“ abgeleiteten Stadtumbaugebietes Zentrale Innenstadt mit den im Plan abgegrenzten Grundstücken gemäß dem § 171 b Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht und wird am Tage nach seiner Bekanntmachung wirksam. Abgrenzung des Stadtumbaugebietes Zentrale Innenstadt Öffnungszeiten Stadtplanungsamt: M o.–Mi. 9.00–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr, Do. 8.00–18.00 Uhr, Fr. 9.00–12.00 Uhr Saarbrücken, den 27. Juli 2016 Charlotte Britz Oberbürgermeisterin
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