Handhabung von Belohnungen, Geschenken und anderen

Handhabung von Belohnungen, Geschenken und
anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung
25. – 26. August 2016, Berlin
Broschüre
Praxisseminar
Mit Experten aus:
• Bundeskartellamt, Leitender Regierungsdirektor, Berichterstatter und
Antikorruptionsbeauftragter
• Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Leiter,
Referat Korruptionsprävention, Informationsfreiheit, Datenschutz
• Bundespolizeipräsidium, Stabstelle Innenrevision
• Charité – Universitätsmedizin Berlin, Corporate Governance
(Konzernrevision, Compliance, Datenschutz)
• Staatsanwaltschaft Kiel, Wirtschaftsabteilung
• Behörde für Inneres und Sport, Dezernat Interne Ermittlungen, Hamburg
• Stadtwerke Köln, Konzernrevision
Mit Fokus auf:
•Beschaffungswesen, Bauwesen, Medizinalwesen, Drittmittel,
Universitäten und Hochschuleinrichtungen
•Workshop: Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse
•Aufbau eines Compliance Management Systems
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PRAXISSEMINAR
Handhabung von Belohnungen, Geschenken und
anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung
Beugen Sie finanziellen Schäden und Ansehensverlust Ihrer
öffentlichen Institution vor
An wen richtet sich das
Praxisseminar?
Die Medienberichte über Geschenke und Vorteilsgewährung an Vertreter des Staates haben
Alle Mitarbeiter, die:
• für Verhaltenskodizes und
Richtlinien zuständig sind
• Personal- und
Führungsverantwortung tragen
• angebotene Geschenke beurteilen
müssen oder
• in sensiblen Geschäftsbereichen
arbeiten
die Wahrnehmung der Öffentlichkeit von Fehlverhalten geschärft. Korruption vorzubeugen
ist daher ein wichtiger Schritt, um als Behörde die Integrität zu wahren und das Vertrauen
der Bürger zu erhalten. Neben dem Vertrauensverlust gilt es, weiterhin dem durch korruptes
Verhalten entstehenden finanziellen Schaden entgegenzuwirken. Die Verantwortung
zur Abwehr solcher Schäden liegt dabei nicht nur bei den Ansprechpartnern für
Korruptionsprävention und Beamten mit Personalverantwortung, die Korruptionsindikatoren
besondere Aufmerksamkeit schenken müssen. Korruptionsvorsorge beginnt letztlich
bei jedem einzelnen, öffentlich Bediensteten – insbesondere jenen, die in sensiblen
Aufgabenbereichen wie der Vergabe von Aufträgen, Subventionen und Fördermitteln
oder der Erteilung von Auflagen, Konzessionen und Genehmigungen tätig sind.
Insgesamt wird beinahe jeder dritte Arbeitsplatz in der Bundesverwaltung als „besonders
korruptionsgefährdet“ eingestuft. Der regelmäßige Kontakt mit Bürgern oder Unternehmen ist
für viele Vertreter von Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein wichtiger Teil ihrer Arbeit.
Es gilt daher, die Regelungen zur Annahme von Geschenken sicher auslegen zu können –
kann eine Tasse Kaffee bereits als Vorteilsnahme gedeutet werden? – und höflich Grenzen
zu ziehen, um Befangenheit zu vermeiden. Ob ein angebotenes Geschenk im Einzelfall als
Ausnahme angenommen werden darf, müssen Vorgesetze entscheiden können. Doch die
hierfür geltenden Richtlinien sind oft unklar formuliert, eine Abwägung im Einzelfall kann
also tückisch sein. Abgesehen vom Verhaltenskodex und den behördeninternen Richtlinien
müssen sowohl das Straf- als auch das Beamtenrecht beachtet werden.
Notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention in öffentlichen
Institutionen
Um Korruption entgegenzuwirken und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, ist es
notwendig mit Hilfe einer strukturierten Gefährdungsanalyse besonders gefährdete
Bereiche festzustellen. In einem interaktiven Workshop entwickeln Sie praktische
Umsetzungsmöglichkeiten für eine solche Analyse und werden damit befähigt,
Risikobereiche in Ihrer Behörde zu erkennen und spezifische Präventionsansätze zu
entwickeln. Ein typischer Risikobereich stellt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen dar.
Lernen Sie auf unserem Praxisseminar die Motive für Beeinflussungsversuche in den
verschiedenen Beschaffungsschritten kennen und verstehen Sie, was sie dagegen tun
können. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen welche praktischen Maßnahmen
Sie treffen können, um die Korruptionsprävention praktisch umzusetzen, wie der Aufbau
eines Compliance Management Systems zur Korruptionsprävention beiträgt und welche
Schritte beim Eintreten eines Korruptionsverdachts in einer Behörde unternommen werden
müssen. Nutzen Sie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und erhalten Sie Antworten
auf Ihre individuellen Fragen.
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in öffentlichen Einrichtungen und
Behörden wie zum Beispiel:
• Ministerien auf Bundes- und
Landesebene
• Nachgeordnete Behörden
• Bezirks- und
Kommunalverwaltungen
• Unternehmen der öffentlichen
Hand
• Universitäten &
Forschungseinrichtungen
•Krankenhäuser
•Krankenkassen
• Kassenärztliche Vereinigungen
Insbesondere in den Abteilungen:
•Justiziariat
•Antikorruptionsbeauftragte
•Haushaltsreferat
•Innenrevision
•Kämmerei
•Rechnungsprüfungsamt
•Personalabteilung
•Vergabestelle
• Organisation und Kommunikation
•Sponsoringbeauftragte
Was lernen Sie bei diesem Praxisseminar?
• Wie können dienstrechtliche Regelungen zur Annahme von Geschenken im Einzelfall
korrekt ausgelegt werden?
• Wie kann zwischen Geschenken, Sponsoring und Spenden unterschieden werden?
• Welche Rolle spielen Geschenke und deren Annahme oder Ablehnung für die
Korruptionsvorsorge in öffentlichen Einrichtungen?
• Wie ist mit Geschenken in Unternehmen der öffentlichen Hand umzugehen?
• Welche strafrechtlichen Regelungen bestehen zur Annahme von Geschenken in der
öffentlichen Hand?
• Wie können Nebentätigkeiten von Beamten bewertet werden?
• Wie kann man Bestechlichkeit der eigenen Mitarbeiter vorbeugen und bei Verdacht
auf Bestechung angemessen reagieren?
• Wie kann mit Interessenkonflikten und Befangenheit umgegangen werden?
• Wie beugen Sie korruptem Verhalten im Hochschulbereich effektiv vor?
• Was macht eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Verwaltungs- und
Ermittlungsbehörden aus?
Ihre Vorteile
• Erhalten Sie praktische Hilfe
bei der Entscheidungsfindung im
Einzelfall
• Garantieren Sie Rechtssicherheit
bei der Annahme von Geschenken
und Belohnungen
• Erhalten Sie praktische
Hilfestellung durch Fallbeispiele
von Bundes-, Landes- und
Kommunalebene
• Lernen Sie mögliches Vorgehen
bei Korruptionsverdachtsfällen
•
Erfahren Sie, wie aus Sicht
der Kriminalpolizei sowie der
Staatsanwaltschaft mit
Geschenken und Vorteilsnahme
umgegangen wird
• Profitieren Sie von
Erfahrungsberichten und
Diskussionen mit Experten
•
Tauschen Sie sich mit
Verantwortlichen von Behörden
und Institutionen anderer
Bundesländer aus
• Was sind die wesentlichen Anforderungen an ein Compliance Management System?
• Wie erstellt man erfolgreich eine Gefährdungs- und Risikoanalyse, um besonders
gefährdete Aufgabenbereiche zu identifizieren?
• Welche Stellen im Beschaffungsverfahren sind besonders anfällig für Korruption und
welche Präventiv- und Gegenmaßnahmen gibt es?
„Masterclass Zentrale Verwaltung“
Dieses Seminar ist Bestandteil der
„Masterclass Zentrale Verwaltung“.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
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PROGRAMM TAG 1
Handhabung von Belohnungen, Geschenken und
anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung
PETER WEIS
08:30-09:00
Leiter, Referat Korruptionsprävention, Informationsfreiheit,
Datenschutz, Ministerium der
Finanzen des Landes RheinlandPfalz
Akkreditierung und Ausgabe der Seminarunterlagen
09:00-09:05
Begrüßung durch die Europäische Akademie für Steuern,
Wirtschaft & Recht
09:05-9:30
Begrüßung durch den Seminarleiter und
Vorstellungsrunde
Peter Weis, Leiter, Referat Korruptionsprävention,
Informationsfreiheit, Datenschutz, Ministerium der
Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
09:30-10:15
Dienstrechtliche und strafrechtliche
Regelungen der Korruptionsprävention
•Grundlagen für die Korruptionsprävention
•Strafrechtliche Regelungen
•Dienstrechtliche Regelungen
Peter Weis, Leiter, Referat Korruptionsprävention,
Informationsfreiheit, Datenschutz, Ministerium der
Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
10:15-10:30
Diskussionsrunde
10:30-11:00
Als Leiter des Referats Korruptionsprävention, Informationsfreiheit und
Datenschutz im Finanzministerium
Rheinland-Pfalz ist Peter Weis u. a. zuständig für die
Bewertung von Korruptionsrisiken innerhalb des Ministeriums,
für Schulungen zur Korruptionsprävention und Integrität und
die Umsetzung des Transparenzgesetzes Rheinland-Pfalz.
Zudem ist er Sonderbeauftragter für Korruptionsprävention
und somit verantwortlich für die Koordinierung und
Verbesserung der Korruptionsprävention in der gesamten
staatlichen Verwaltung von Rheinland-Pfalz. In dieser
Funktion oblag ihm 2012 der Erlass einer SponsoringRegelung für die rheinland-pfälzische Landesverwaltung.
Peter Weis vertritt das Bundesland Rheinland-Pfalz in
nationalen Arbeitsgruppen, u. a. zur Korruptionsprävention,
wie z. B. die Arbeitsgruppe „Interne Revision in
Finanzministerien“ oder „Bekämpfung der Korruption in der
öffentlichen Verwaltung“. Zwischen 2013 und 2014 war er
ständiger Berater im Twinning-Projekt „Unterstützung bei der
Umsetzung der Antikorruptionsstrategie und Aktionsplan“
in Montenegro im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes.
Peter Weis ist regelmäßig tätig als Dozent zu Fragen der
Korruptionsbekämpfung.
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
und Networking
11:00-11:45
Annahme von Belohnungen und
Geschenken als Ausgestaltung der
dienst- und strafrechtlichen Regelungen
•Vorteilsnahme heute: In welcher Form erfolgt heute
Korruption?
•Grundsätze für die Annahme von Belohnungen und
Geschenken einschließlich
- Vorteile für Familienmitglieder oder Kollegen
- Vorteile, die in einer Nebentätigkeit liegen können
- Abgrenzung zum Sponsoring
Peter Weis, Leiter, Referat Korruptionsprävention,
Informationsfreiheit, Datenschutz, Ministerium der
Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
12:00-12:45
Organisatorische Maßnahmen zur
Korruptionsprävention am Beispiel einer
Universität
•Identifikation gefährdeter Tätigkeitsbereiche im
Hochschulalltag
•Sensibilisierung relevanter Stakeholder – sich die
Unterstützung „von oben“ sichern
•Hausinterne Voraussetzungen zur wirkungsvollen
Korruptionsprävention schaffen
•Richtiger Umgang mit Verdachtsfällen
Marc Deffland, Geschäftsbereichsleiter Corporate
Governance (Konzernrevision, Compliance,
Datenschutz), Charité – Universitätsmedizin Berlin
11:45-12:00
Diskussionsrunde
12:45-13:00
Diskussionsrunde
13:00-14:15
Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
und Networking
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14:15-15:15
Die Annahme von Belohnungen und
Geschenken in der öffentlichen Verwaltung
aus Sicht des kriminalpolizeilichen
Ermittlers
•Einbettung in den Gesamtkontext
•Amtsträgerfrage/Abgrenzungsproblematik
•Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
•Vielfalt von Ausnahmetatbeständen
•Meldepflichten
•Muster für die Abarbeitung eines Korruptionsverdachts in
einer Behörde/sonstigen Stelle
Jörg Lembke, Kriminalhauptkommissar, Leiter
Zentrale Beratungsstelle Korruptionsprävention,
Dezernat Interne Ermittlungen, Behörde für Inneres
und Sport, Hamburg
15:15-15:30
Diskussionsrunde
MARC DEFFLAND
Geschäftsbereichsleiter
Corporate Governance
(Konzernrevision, Compliance,
Datenschutz) Charité –
Universitätsmedizin Berlin
Marc
Deffland
ist
Leiter
des
Geschäftsbereiches
Corporate
Governance
(Konzernrevision,
Compliance und Datenschutz) an der Charité –
Universitätsmedizin Berlin und Dozent an der HTW
Berlin, dem Wildau Institute of Technology sowie der
APPOLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft. Zuvor
war er viele Jahre im Bereich Health Care bei einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Weiterhin hat er als
Autor bereits verschiedene Artikel in Fachzeitschriften und
Fachbüchern des Gesundheitswesens veröffentlicht und ist
beim BPW Berlin-Brandenburg als Juror für StartUps der
Gesundheitsbranche tätig.
15:30-16:00
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
und Networking
Mit Fallbeispielen
16:00-17:30
Bestechung und Bestechlichkeit
im geschäftlichen Verkehr mit
Fokus auf:
Bauwesen, Medizinalwesen,
Drittmittel
JÖRG LEMBKE
Kriminalhauptkommissar,
Leiter Zentrale Beratungsstelle
Korruptionsprävention, Dezernat
Interne Ermittlungen, Behörde
für Inneres und Sport, Hamburg
Jörg Lembke ist Kriminalhauptkommissar
und Leiter der Zentralen Beratungsstelle
Korruptionsprävention beim Dezernat
Interne Ermittlungen der Behörde für Inneres und Sport
in Hamburg. Zuvor war er Ermittlungssachbearbeiter
für Korruptionsdelikte. Von 2003-2004 fungierte er als
Sachgebietsleiter Exhumierungen und Identifikation bei der
Missing Persons Unit der Vereinten Nationen im Kosovo.
•Korruptionsprävention im Bauwesen
•Der Amtsträger als Bestechender
•Abgeordnetenbestechung
•Korruption im Medizinalwesen
•Korruption bei der Einwerbung von Drittmitteln
Jörg Lembke, Kriminalhauptkommissar,
Leiter Zentrale Beratungsstelle
Korruptionsprävention, Dezernat Interne
Ermittlungen, Behörde für Inneres und Sport,
Hamburg
17:30
Ende des ersten Tages
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PROGRAMM TAG 2
Handhabung von Belohnungen, Geschenken und
anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung
09:00-09:05
Begrüßung durch den Seminarleiter
Stefan Wilbert, Leiter Konzernrevision,
Stadtwerke Köln
09:05-10:00
Mögliches Vorgehen beim Eintreten eines
Korruptionsverdachts
•Auftragsklärung mit Erstkonzeption
•Befragungen – Möglichkeiten und Grenzen
•Datenanalysen – Möglichkeiten und Grenzen
•Bewertungen und Handlungsempfehlungen
•Berichterstattung
Stefan Wilbert, Leiter Konzernrevision,
Stadtwerke Köln
STEFAN WILBERT
Leiter Konzernrevision,
Stadtwerke Köln
Stefan
Wilbert
ist
Leiter
der
Konzernrevision der Stadtwerke Köln
und damit zuständig für die Interne
Revision in den konzernzugehörigen
Unternehmen. Er war in der Projektleitung „Corporate Compliance“ des
Konzerns. Davor leitete er den Bereich Vorstandsbüro/
Grundsatzfragen der RheinEnergie AG. In seinem beruflichen
Werdegang und als Jurist übte Stefan Wilbert verschiedene
verantwortliche Funktionen im Wirtschaftsministerium
Rheinland-Pfalz und bei der Europäischen Kommission in
den Bereichen Netzregulierung, Kartellrecht und Energie aus.
10:00-10:15
Diskussionsrunde
10:15-10:45
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
und Networking
10:45-11:30
Aufbau eines Compliance Management
Systems zur Korruptionsprävention
•Ziele eines Compliance Management Systems
•Welche Standards gibt es?
•Was sind die wesentlichen Anforderungen an ein Compliance
Management System
- Unternehmenskultur
- Risikoanalysen
- Organisatorische Vorkehrungen (z.B. Compliance Verantwortliche, Hinweisgebersystem, Meldewesen und
Reporting)
•Anwendungs- und Strukturbeispiele
Stefan Wilbert, Leiter Konzernrevision,
Stadtwerke Köln
11:30-11:45
Diskussionsrunde
11:45-12:30
Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden erfolgreich gestalten
•Typische Erscheinungsformen von Korruption in der
öffentlichen Verwaltung
•(Richtiger) Umgang mit Verdachtsfällen
•Das Ermittlungs- und Strafverfahren
•Zusammenarbeit von betroffenen Verwaltungsbehörden und
Ermittlungsbehörden
•Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Folgen von
Korruptionsfällen
Dr. Henning Hadeler, Staatsanwalt und Gruppenleiter,
Wirtschaftsabteilung, Staatsanwaltschaft Kiel
12:30-12:45
Diskussionsrunde
12:45-13:45
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
und Networking
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DR. HENNING HADELER
Staatsanwalt und Gruppenleiter,
Wirtschaftsabteilung, Staatsanwaltschaft Kiel
Dr. Henning
Hadeler
ist
Gruppenleiter
in
der
Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel. Von 20122013 war er zur Generalstaatsanwaltschaft beim SchleswigHolsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig abgeordnet
sowie davor drei Jahre beim Justizministerium des Landes
Schleswig-Holstein. Seit 2004 ist er als Dezernent in der
Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel tätig.
Daneben referiert Henning Hadeler zum Thema Korruption
regelmäßig auf Fortbildungsveranstaltungen auf Bundes-,
Landes- und kommunaler Ebene.
13:45-14:30
Korruptionsprävention bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge
•Bindende vergaberechtliche Rahmenbedingungen mit
korruptionspräventiver Wirkung
- Planungs- und Ausschreibungsphase einschließlich
Eignungsanforderungen
- Erstellen der Leistungsverzeichnisse
- Angebotsphase bis zum Eröffnungstermin
- Submission und Angebotswertung
•Ergänzende Maßnahmen zur Korruptionsprävention im
Vergabeverfahren
- Typische Schwachstellen, Risiken und Akteure
- Vorgaben des Verwaltungsbinnenrechts
- Personelle Maßnahmen
- Verfahrensgestaltung und organisatorische Maßnahmen
Hans-Helmut Schneider, Leitender Regierungsdirektor,
Berichterstatter und Antikorruptionsbeauftragter,
Bundeskartellamt
14:30-14:45
Diskussionsrunde
14:45-15:15
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
und Networking
Mit Fallbeispielen
HANS-HELMUT
SCHNEIDER
Leitender Regierungsdirektor,
Berichterstatter und
Antikorruptionsbeauftragter,
Bundeskartellamt
Hans-Helmut
Schneider
ist
Antikorruptionbeauftragter und Berichterstatter
in der 9. Beschlussabteilung des
Bundeskartellamts. Zuvor war er als stellvertretender
Vorsitzender und Beisitzender in der zweiten Vergabekammer
des Bundes sowie als Abteilungsleiter der Zentralabteilung
des Bundeskartellamtes tätig. Seine umfassenden
Erfahrungen im Bereich des Vergabe- und Kartellrechts
sowie der Korruptionsprävention vermittelte er wiederholt im
Rahmen verschiedener Publikationen und von Vorträgen, so
etwa auf den Treffen des Netzwerkes Korruptionsprävention
der Bundesbehörden.
15:15-17:00
Erfolgreiche Durchführung von
Gefährdungs- und Risikoanalysen
Um Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung
von Korruption sinnvoll zu priorisieren, muss eine
Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die
Aufschluss über den Grad der Korruptionsgefährdung
einzelner Tätigkeitsbereiche und Dienststellen gibt.
Ziel und Zweck einer Gefährdungs- bzw.
Risikoanalyse
Berücksichtigung von Vorgaben und
Rahmenbedingungen
DR. THOMAS FERNANDEZ
Leiter Stabstelle Innenrevision,
Bundespolizeipräsidium
Thomas Fernandez ist seit vier Jahren
Leiter der Stabsstelle Innenrevision
im
Bundespolizeipräsidium.
Zu
seinem
Zuständigkeitsbereich
zählt
neben den Revisionsprüfungen die
Korruptionsvorsorge in der Bundespolizei.
Er ist Mitglied im Deutschen Institut für Interne Revision (DIIR e.V.)
und arbeitet dort im Arbeitskreis Interne Revision in öffentlichen
Institutionen mit. Vor seinem Einstieg in die öffentliche Verwaltung
war er als Rechtsanwalt tätig.
Möglichkeiten zur Erhebung des
Gefährdungs- bzw. Risikopotentials
Praktische Umsetzung (Self audit,
Fragebögen, Interviews)
Auswertungs- und
Darstellungsmöglichkeiten
Erörterung von Spezifika der Institutionen
der Teilnehmer
Gemeinsam mit den Teilnehmern werden in diesem
Workshop praktische Umsetzungsmöglichkeiten
entwickelt. Im Fokus steht die zielgerichtete Feststellung
von Bereichen mit erhöhtem Korruptionsrisiko. Dabei wird
die Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen
(Größe der Institution, Ressourcenansatz, Vorgaben etc.)
einen Schwerpunkt einnehmen.
Dr. Thomas Fernandez, Leiter Stabstelle
Innenrevision, Bundespolizeipräsidium
17:00
Ende des Seminars und Ausgabe der Zertifikate
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ORGANISATORISCHES
Handhabung von Belohnungen, Geschenken und
anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung
Veranstaltungstermin
25. – 26. August 2016
Buchungsnummer
S-1307 MC3
Veranstaltungssprache
Die Veranstaltungssprache ist Deutsch.
Veranstaltungspreis
1.289,- Euro
Im Veranstaltungspreis inbegriffen sind:
• Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen, die als Druckerzeugnis
im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden
• Seminar-Zertifikat bei voller Anwesenheit
• Getränke und abwechslungsreiche Pausenversorgung während
der ganzen Veranstaltung
• Mittagessen an beiden Tagen
Kontakt
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
am Potsdamer Platz
Eingang Leipziger Platz 9, 10117 Berlin-Mitte
Tel.: +49 (0)30 80 20 802 0
Fax: +49 (0)30 80 20 802 2259
E-Mail: [email protected]
Internet: www.euroakad.eu
Ihre AnsprechpartnerInnen zum Programm:
Regina Lüning, M.Sc. econ.
Leiterin Marketing und Vertrieb
Tel.: +49 (0)30 80 20 802 2300
Fax: +49 (0)30 80 20 802 2259
E-Mail:[email protected]
Paul Hafellner
Conference Manager
Tel.:
+49 (0) 30 80 20 802 1324
Fax:
+49 (0) 30 80 20 802 2250
E-Mail:[email protected]
Auf Wunsch erhalten Sie nach der Veranstaltung die digitale
Version der Tagungsunterlagen zum Preis von zzgl. 60,- Euro
zusätzlich zum Seminar.
(Programmänderungen vorbehalten)
Alle Preise zzgl. 19% MwSt.
Veranstaltungsort
BUCHUNG
E-Mail:[email protected]
Tel.: +49 (0)30 80 20 802 0
Fax: +49 (0)30 80 20 802 2250
Für Online-Buchungen besuchen
Sie bitte unsere Internetseite:
www.euroakad.eu
8
InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5
10557 Berlin, Germany
Tel. : +49 (0)30 288 755 0
Fax: +49 (0)30 288 755 900
E-Mail:[email protected]
Internet: www.intercityhotel.com
Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem
Stichwort „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“
vor, wenn Sie im Veranstaltungshotel auf ein begrenzt verfügbares
Zimmerkontingent zurückgreifen möchten. Selbstverständlich
können Sie auch ein anderes Hotel für Ihre Übernachtung wählen.
BUCHUNG
E-Mail:[email protected]
Tel.: +49 (0)30 80 20 802 0
Fax: +49 (0)30 80 20 802 2250
Für Online-Buchungen besuchen
Sie bitte unsere Internetseite:
www.euroakad.eu
Buchung
Buchungsnummer: S-1307 MC3 (DMW)
25. – 26. August 2016, Berlin
Hiermit möchten wir die folgenden Personen verbindlich für das Praxisseminar:
„Handhabung von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung anmelden“.
Teilnehmer 1
Frau
Herr
Vorname
Tel.
Nachname
Fax
Organisation
E-Mail
Abteilung
Hiermit bestelle ich die digitale Version
U-Abt. / Referat
der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen
zusätzlich zum Seminar.
Straße
PLZ / Stadt
Land
Teilnehmer 2
Frau
Herr
Vorname
Tel.
Nachname
Fax
Organisation
E-Mail
Abteilung
Hiermit bestelle ich die digitale Version
U-Abt. / Referat
der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen
zusätzlich zum Seminar.
Straße
PLZ / Stadt
Land
Rechnungsanschrift, falls abweichend
Frau
Herr
Vorname
Straße
Nachname
PLZ / Stadt
Organisation
Land
Abteilung
Tel.
U-Abt. / Referat
Fax
Position
E-Mail
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung
und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hiermit stimme ich zu, weitere Information von der Europäischen
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zu erhalten.
Ort, Datum
Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern wünschen Sie:
Einzelrechnung? Sammelrechnung?
HINWEIS
Die Anmeldung ist nur mit Stempel und Unterschrift gültig.
Unterschrift Bevollmächtigter und Stempel
9
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH | Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin | Tel +49 (0)30 80 20 80 20 | Fax +49 (0)30 80 20 802 2259
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der Europäischen Akademie für Steuern,
Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH [im Folgenden „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ genannt]. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung kann per Buchungsformular über Internet, Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung gilt als angenommen und rechtsverbindlich, wenn wir nicht innerhalb
von 7 Tagen nach Eingang der Buchung die Ablehnung schriftlich erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht als
Information eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine Teil-Buchung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich.
3. Leistung
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen - soweit angekündigt - Mittagessen und
Pausengetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen.
Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen
Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert.
Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch
auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verhaltens seitens der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so
stellt dies eine Ausnahme dar.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Veranstaltungspreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Veranstaltungspreis am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig
nachgewiesen werden so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort fällig und wird ggf. im Mahnverfahren
oder gerichtlich geltend gemacht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz [§247 Abs.1 BGB]
p.a. zu fordern. Wenn die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher
Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstand oder wesentlich niedriger ist, als von der Europäischen Akademie
für Steuern, Wirtschaft & Recht geltend gemacht.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung und nicht durch Übersendung von Bargeld oder Schecks; bei Verlust übernimmt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schriftlich anerkannten Ansprüchen
aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00€ zzgl. der gesetzl. Mwst.
sofort fällig. Der Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises zzgl. der gesetzl. Mwst.
fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Teilnahmebetrag zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Gerne akzeptiert die
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, wenn dieser bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet
wird. Ein teilweiser/ tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie ein teilweise/ tageweise Ersatzteilnehmer ist nicht möglich.
6. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich alle Rechte vor.
7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übernimmt keine
Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unternehmer-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart.
9. Datenschutz
Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit. Ihre Daten werden
von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht im Rahmen der geltenden rechtlichen Grenzen zur Auswertung ihrer Bedürfnisse zum Zwecke der Optimierung
unseres Produktangebotes verwendet. Für diesen Zweck werden auch ihre Zugriffe auf die Web-Site der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht protokolliert.
Wenn Sie Informationsmaterialien anfordern, eine Bestellung durchführen oder das Veranstaltungsangebot der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nutzen,
verwendet diese die in diesem Rahmen erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zukommen zu lassen.
Wenn Sie Kunde der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht sind, informieren diese Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über ihre
Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schafft die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwendet die Europäische
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Ihre Daten, soweit Sie ihr hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Bei der Erhebung Ihrer Daten fragt die Europäische Akademie für
Steuern, Wirtschaft & Recht nach Ihrer Einwilligung, ob diese Sie über verschiedenste Angebote per E-Mail informieren darf. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke
der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht widersprechen. Der Europäischen
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen
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