Handhabung von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung 25. – 26. August 2016, Berlin Broschüre Praxisseminar Mit Experten aus: • Bundeskartellamt, Leitender Regierungsdirektor, Berichterstatter und Antikorruptionsbeauftragter • Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Leiter, Referat Korruptionsprävention, Informationsfreiheit, Datenschutz • Bundespolizeipräsidium, Stabstelle Innenrevision • Charité – Universitätsmedizin Berlin, Corporate Governance (Konzernrevision, Compliance, Datenschutz) • Staatsanwaltschaft Kiel, Wirtschaftsabteilung • Behörde für Inneres und Sport, Dezernat Interne Ermittlungen, Hamburg • Stadtwerke Köln, Konzernrevision Mit Fokus auf: •Beschaffungswesen, Bauwesen, Medizinalwesen, Drittmittel, Universitäten und Hochschuleinrichtungen •Workshop: Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse •Aufbau eines Compliance Management Systems 1 PRAXISSEMINAR Handhabung von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung Beugen Sie finanziellen Schäden und Ansehensverlust Ihrer öffentlichen Institution vor An wen richtet sich das Praxisseminar? Die Medienberichte über Geschenke und Vorteilsgewährung an Vertreter des Staates haben Alle Mitarbeiter, die: • für Verhaltenskodizes und Richtlinien zuständig sind • Personal- und Führungsverantwortung tragen • angebotene Geschenke beurteilen müssen oder • in sensiblen Geschäftsbereichen arbeiten die Wahrnehmung der Öffentlichkeit von Fehlverhalten geschärft. Korruption vorzubeugen ist daher ein wichtiger Schritt, um als Behörde die Integrität zu wahren und das Vertrauen der Bürger zu erhalten. Neben dem Vertrauensverlust gilt es, weiterhin dem durch korruptes Verhalten entstehenden finanziellen Schaden entgegenzuwirken. Die Verantwortung zur Abwehr solcher Schäden liegt dabei nicht nur bei den Ansprechpartnern für Korruptionsprävention und Beamten mit Personalverantwortung, die Korruptionsindikatoren besondere Aufmerksamkeit schenken müssen. Korruptionsvorsorge beginnt letztlich bei jedem einzelnen, öffentlich Bediensteten – insbesondere jenen, die in sensiblen Aufgabenbereichen wie der Vergabe von Aufträgen, Subventionen und Fördermitteln oder der Erteilung von Auflagen, Konzessionen und Genehmigungen tätig sind. Insgesamt wird beinahe jeder dritte Arbeitsplatz in der Bundesverwaltung als „besonders korruptionsgefährdet“ eingestuft. Der regelmäßige Kontakt mit Bürgern oder Unternehmen ist für viele Vertreter von Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Es gilt daher, die Regelungen zur Annahme von Geschenken sicher auslegen zu können – kann eine Tasse Kaffee bereits als Vorteilsnahme gedeutet werden? – und höflich Grenzen zu ziehen, um Befangenheit zu vermeiden. Ob ein angebotenes Geschenk im Einzelfall als Ausnahme angenommen werden darf, müssen Vorgesetze entscheiden können. Doch die hierfür geltenden Richtlinien sind oft unklar formuliert, eine Abwägung im Einzelfall kann also tückisch sein. Abgesehen vom Verhaltenskodex und den behördeninternen Richtlinien müssen sowohl das Straf- als auch das Beamtenrecht beachtet werden. Notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention in öffentlichen Institutionen Um Korruption entgegenzuwirken und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, ist es notwendig mit Hilfe einer strukturierten Gefährdungsanalyse besonders gefährdete Bereiche festzustellen. In einem interaktiven Workshop entwickeln Sie praktische Umsetzungsmöglichkeiten für eine solche Analyse und werden damit befähigt, Risikobereiche in Ihrer Behörde zu erkennen und spezifische Präventionsansätze zu entwickeln. Ein typischer Risikobereich stellt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen dar. Lernen Sie auf unserem Praxisseminar die Motive für Beeinflussungsversuche in den verschiedenen Beschaffungsschritten kennen und verstehen Sie, was sie dagegen tun können. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen welche praktischen Maßnahmen Sie treffen können, um die Korruptionsprävention praktisch umzusetzen, wie der Aufbau eines Compliance Management Systems zur Korruptionsprävention beiträgt und welche Schritte beim Eintreten eines Korruptionsverdachts in einer Behörde unternommen werden müssen. Nutzen Sie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und erhalten Sie Antworten auf Ihre individuellen Fragen. 2 in öffentlichen Einrichtungen und Behörden wie zum Beispiel: • Ministerien auf Bundes- und Landesebene • Nachgeordnete Behörden • Bezirks- und Kommunalverwaltungen • Unternehmen der öffentlichen Hand • Universitäten & Forschungseinrichtungen •Krankenhäuser •Krankenkassen • Kassenärztliche Vereinigungen Insbesondere in den Abteilungen: •Justiziariat •Antikorruptionsbeauftragte •Haushaltsreferat •Innenrevision •Kämmerei •Rechnungsprüfungsamt •Personalabteilung •Vergabestelle • Organisation und Kommunikation •Sponsoringbeauftragte Was lernen Sie bei diesem Praxisseminar? • Wie können dienstrechtliche Regelungen zur Annahme von Geschenken im Einzelfall korrekt ausgelegt werden? • Wie kann zwischen Geschenken, Sponsoring und Spenden unterschieden werden? • Welche Rolle spielen Geschenke und deren Annahme oder Ablehnung für die Korruptionsvorsorge in öffentlichen Einrichtungen? • Wie ist mit Geschenken in Unternehmen der öffentlichen Hand umzugehen? • Welche strafrechtlichen Regelungen bestehen zur Annahme von Geschenken in der öffentlichen Hand? • Wie können Nebentätigkeiten von Beamten bewertet werden? • Wie kann man Bestechlichkeit der eigenen Mitarbeiter vorbeugen und bei Verdacht auf Bestechung angemessen reagieren? • Wie kann mit Interessenkonflikten und Befangenheit umgegangen werden? • Wie beugen Sie korruptem Verhalten im Hochschulbereich effektiv vor? • Was macht eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Verwaltungs- und Ermittlungsbehörden aus? Ihre Vorteile • Erhalten Sie praktische Hilfe bei der Entscheidungsfindung im Einzelfall • Garantieren Sie Rechtssicherheit bei der Annahme von Geschenken und Belohnungen • Erhalten Sie praktische Hilfestellung durch Fallbeispiele von Bundes-, Landes- und Kommunalebene • Lernen Sie mögliches Vorgehen bei Korruptionsverdachtsfällen • Erfahren Sie, wie aus Sicht der Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft mit Geschenken und Vorteilsnahme umgegangen wird • Profitieren Sie von Erfahrungsberichten und Diskussionen mit Experten • Tauschen Sie sich mit Verantwortlichen von Behörden und Institutionen anderer Bundesländer aus • Was sind die wesentlichen Anforderungen an ein Compliance Management System? • Wie erstellt man erfolgreich eine Gefährdungs- und Risikoanalyse, um besonders gefährdete Aufgabenbereiche zu identifizieren? • Welche Stellen im Beschaffungsverfahren sind besonders anfällig für Korruption und welche Präventiv- und Gegenmaßnahmen gibt es? „Masterclass Zentrale Verwaltung“ Dieses Seminar ist Bestandteil der „Masterclass Zentrale Verwaltung“. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier. 3 PROGRAMM TAG 1 Handhabung von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung PETER WEIS 08:30-09:00 Leiter, Referat Korruptionsprävention, Informationsfreiheit, Datenschutz, Ministerium der Finanzen des Landes RheinlandPfalz Akkreditierung und Ausgabe der Seminarunterlagen 09:00-09:05 Begrüßung durch die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht 09:05-9:30 Begrüßung durch den Seminarleiter und Vorstellungsrunde Peter Weis, Leiter, Referat Korruptionsprävention, Informationsfreiheit, Datenschutz, Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz 09:30-10:15 Dienstrechtliche und strafrechtliche Regelungen der Korruptionsprävention •Grundlagen für die Korruptionsprävention •Strafrechtliche Regelungen •Dienstrechtliche Regelungen Peter Weis, Leiter, Referat Korruptionsprävention, Informationsfreiheit, Datenschutz, Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz 10:15-10:30 Diskussionsrunde 10:30-11:00 Als Leiter des Referats Korruptionsprävention, Informationsfreiheit und Datenschutz im Finanzministerium Rheinland-Pfalz ist Peter Weis u. a. zuständig für die Bewertung von Korruptionsrisiken innerhalb des Ministeriums, für Schulungen zur Korruptionsprävention und Integrität und die Umsetzung des Transparenzgesetzes Rheinland-Pfalz. Zudem ist er Sonderbeauftragter für Korruptionsprävention und somit verantwortlich für die Koordinierung und Verbesserung der Korruptionsprävention in der gesamten staatlichen Verwaltung von Rheinland-Pfalz. In dieser Funktion oblag ihm 2012 der Erlass einer SponsoringRegelung für die rheinland-pfälzische Landesverwaltung. Peter Weis vertritt das Bundesland Rheinland-Pfalz in nationalen Arbeitsgruppen, u. a. zur Korruptionsprävention, wie z. B. die Arbeitsgruppe „Interne Revision in Finanzministerien“ oder „Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung“. Zwischen 2013 und 2014 war er ständiger Berater im Twinning-Projekt „Unterstützung bei der Umsetzung der Antikorruptionsstrategie und Aktionsplan“ in Montenegro im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes. Peter Weis ist regelmäßig tätig als Dozent zu Fragen der Korruptionsbekämpfung. Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 11:00-11:45 Annahme von Belohnungen und Geschenken als Ausgestaltung der dienst- und strafrechtlichen Regelungen •Vorteilsnahme heute: In welcher Form erfolgt heute Korruption? •Grundsätze für die Annahme von Belohnungen und Geschenken einschließlich - Vorteile für Familienmitglieder oder Kollegen - Vorteile, die in einer Nebentätigkeit liegen können - Abgrenzung zum Sponsoring Peter Weis, Leiter, Referat Korruptionsprävention, Informationsfreiheit, Datenschutz, Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz 12:00-12:45 Organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention am Beispiel einer Universität •Identifikation gefährdeter Tätigkeitsbereiche im Hochschulalltag •Sensibilisierung relevanter Stakeholder – sich die Unterstützung „von oben“ sichern •Hausinterne Voraussetzungen zur wirkungsvollen Korruptionsprävention schaffen •Richtiger Umgang mit Verdachtsfällen Marc Deffland, Geschäftsbereichsleiter Corporate Governance (Konzernrevision, Compliance, Datenschutz), Charité – Universitätsmedizin Berlin 11:45-12:00 Diskussionsrunde 12:45-13:00 Diskussionsrunde 13:00-14:15 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 4 14:15-15:15 Die Annahme von Belohnungen und Geschenken in der öffentlichen Verwaltung aus Sicht des kriminalpolizeilichen Ermittlers •Einbettung in den Gesamtkontext •Amtsträgerfrage/Abgrenzungsproblematik •Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken •Vielfalt von Ausnahmetatbeständen •Meldepflichten •Muster für die Abarbeitung eines Korruptionsverdachts in einer Behörde/sonstigen Stelle Jörg Lembke, Kriminalhauptkommissar, Leiter Zentrale Beratungsstelle Korruptionsprävention, Dezernat Interne Ermittlungen, Behörde für Inneres und Sport, Hamburg 15:15-15:30 Diskussionsrunde MARC DEFFLAND Geschäftsbereichsleiter Corporate Governance (Konzernrevision, Compliance, Datenschutz) Charité – Universitätsmedizin Berlin Marc Deffland ist Leiter des Geschäftsbereiches Corporate Governance (Konzernrevision, Compliance und Datenschutz) an der Charité – Universitätsmedizin Berlin und Dozent an der HTW Berlin, dem Wildau Institute of Technology sowie der APPOLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft. Zuvor war er viele Jahre im Bereich Health Care bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Weiterhin hat er als Autor bereits verschiedene Artikel in Fachzeitschriften und Fachbüchern des Gesundheitswesens veröffentlicht und ist beim BPW Berlin-Brandenburg als Juror für StartUps der Gesundheitsbranche tätig. 15:30-16:00 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking Mit Fallbeispielen 16:00-17:30 Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr mit Fokus auf: Bauwesen, Medizinalwesen, Drittmittel JÖRG LEMBKE Kriminalhauptkommissar, Leiter Zentrale Beratungsstelle Korruptionsprävention, Dezernat Interne Ermittlungen, Behörde für Inneres und Sport, Hamburg Jörg Lembke ist Kriminalhauptkommissar und Leiter der Zentralen Beratungsstelle Korruptionsprävention beim Dezernat Interne Ermittlungen der Behörde für Inneres und Sport in Hamburg. Zuvor war er Ermittlungssachbearbeiter für Korruptionsdelikte. Von 2003-2004 fungierte er als Sachgebietsleiter Exhumierungen und Identifikation bei der Missing Persons Unit der Vereinten Nationen im Kosovo. •Korruptionsprävention im Bauwesen •Der Amtsträger als Bestechender •Abgeordnetenbestechung •Korruption im Medizinalwesen •Korruption bei der Einwerbung von Drittmitteln Jörg Lembke, Kriminalhauptkommissar, Leiter Zentrale Beratungsstelle Korruptionsprävention, Dezernat Interne Ermittlungen, Behörde für Inneres und Sport, Hamburg 17:30 Ende des ersten Tages 5 PROGRAMM TAG 2 Handhabung von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung 09:00-09:05 Begrüßung durch den Seminarleiter Stefan Wilbert, Leiter Konzernrevision, Stadtwerke Köln 09:05-10:00 Mögliches Vorgehen beim Eintreten eines Korruptionsverdachts •Auftragsklärung mit Erstkonzeption •Befragungen – Möglichkeiten und Grenzen •Datenanalysen – Möglichkeiten und Grenzen •Bewertungen und Handlungsempfehlungen •Berichterstattung Stefan Wilbert, Leiter Konzernrevision, Stadtwerke Köln STEFAN WILBERT Leiter Konzernrevision, Stadtwerke Köln Stefan Wilbert ist Leiter der Konzernrevision der Stadtwerke Köln und damit zuständig für die Interne Revision in den konzernzugehörigen Unternehmen. Er war in der Projektleitung „Corporate Compliance“ des Konzerns. Davor leitete er den Bereich Vorstandsbüro/ Grundsatzfragen der RheinEnergie AG. In seinem beruflichen Werdegang und als Jurist übte Stefan Wilbert verschiedene verantwortliche Funktionen im Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz und bei der Europäischen Kommission in den Bereichen Netzregulierung, Kartellrecht und Energie aus. 10:00-10:15 Diskussionsrunde 10:15-10:45 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 10:45-11:30 Aufbau eines Compliance Management Systems zur Korruptionsprävention •Ziele eines Compliance Management Systems •Welche Standards gibt es? •Was sind die wesentlichen Anforderungen an ein Compliance Management System - Unternehmenskultur - Risikoanalysen - Organisatorische Vorkehrungen (z.B. Compliance Verantwortliche, Hinweisgebersystem, Meldewesen und Reporting) •Anwendungs- und Strukturbeispiele Stefan Wilbert, Leiter Konzernrevision, Stadtwerke Köln 11:30-11:45 Diskussionsrunde 11:45-12:30 Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden erfolgreich gestalten •Typische Erscheinungsformen von Korruption in der öffentlichen Verwaltung •(Richtiger) Umgang mit Verdachtsfällen •Das Ermittlungs- und Strafverfahren •Zusammenarbeit von betroffenen Verwaltungsbehörden und Ermittlungsbehörden •Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Folgen von Korruptionsfällen Dr. Henning Hadeler, Staatsanwalt und Gruppenleiter, Wirtschaftsabteilung, Staatsanwaltschaft Kiel 12:30-12:45 Diskussionsrunde 12:45-13:45 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 6 DR. HENNING HADELER Staatsanwalt und Gruppenleiter, Wirtschaftsabteilung, Staatsanwaltschaft Kiel Dr. Henning Hadeler ist Gruppenleiter in der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel. Von 20122013 war er zur Generalstaatsanwaltschaft beim SchleswigHolsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig abgeordnet sowie davor drei Jahre beim Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein. Seit 2004 ist er als Dezernent in der Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel tätig. Daneben referiert Henning Hadeler zum Thema Korruption regelmäßig auf Fortbildungsveranstaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. 13:45-14:30 Korruptionsprävention bei der Vergabe öffentlicher Aufträge •Bindende vergaberechtliche Rahmenbedingungen mit korruptionspräventiver Wirkung - Planungs- und Ausschreibungsphase einschließlich Eignungsanforderungen - Erstellen der Leistungsverzeichnisse - Angebotsphase bis zum Eröffnungstermin - Submission und Angebotswertung •Ergänzende Maßnahmen zur Korruptionsprävention im Vergabeverfahren - Typische Schwachstellen, Risiken und Akteure - Vorgaben des Verwaltungsbinnenrechts - Personelle Maßnahmen - Verfahrensgestaltung und organisatorische Maßnahmen Hans-Helmut Schneider, Leitender Regierungsdirektor, Berichterstatter und Antikorruptionsbeauftragter, Bundeskartellamt 14:30-14:45 Diskussionsrunde 14:45-15:15 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking Mit Fallbeispielen HANS-HELMUT SCHNEIDER Leitender Regierungsdirektor, Berichterstatter und Antikorruptionsbeauftragter, Bundeskartellamt Hans-Helmut Schneider ist Antikorruptionbeauftragter und Berichterstatter in der 9. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts. Zuvor war er als stellvertretender Vorsitzender und Beisitzender in der zweiten Vergabekammer des Bundes sowie als Abteilungsleiter der Zentralabteilung des Bundeskartellamtes tätig. Seine umfassenden Erfahrungen im Bereich des Vergabe- und Kartellrechts sowie der Korruptionsprävention vermittelte er wiederholt im Rahmen verschiedener Publikationen und von Vorträgen, so etwa auf den Treffen des Netzwerkes Korruptionsprävention der Bundesbehörden. 15:15-17:00 Erfolgreiche Durchführung von Gefährdungs- und Risikoanalysen Um Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption sinnvoll zu priorisieren, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die Aufschluss über den Grad der Korruptionsgefährdung einzelner Tätigkeitsbereiche und Dienststellen gibt. Ziel und Zweck einer Gefährdungs- bzw. Risikoanalyse Berücksichtigung von Vorgaben und Rahmenbedingungen DR. THOMAS FERNANDEZ Leiter Stabstelle Innenrevision, Bundespolizeipräsidium Thomas Fernandez ist seit vier Jahren Leiter der Stabsstelle Innenrevision im Bundespolizeipräsidium. Zu seinem Zuständigkeitsbereich zählt neben den Revisionsprüfungen die Korruptionsvorsorge in der Bundespolizei. Er ist Mitglied im Deutschen Institut für Interne Revision (DIIR e.V.) und arbeitet dort im Arbeitskreis Interne Revision in öffentlichen Institutionen mit. Vor seinem Einstieg in die öffentliche Verwaltung war er als Rechtsanwalt tätig. Möglichkeiten zur Erhebung des Gefährdungs- bzw. Risikopotentials Praktische Umsetzung (Self audit, Fragebögen, Interviews) Auswertungs- und Darstellungsmöglichkeiten Erörterung von Spezifika der Institutionen der Teilnehmer Gemeinsam mit den Teilnehmern werden in diesem Workshop praktische Umsetzungsmöglichkeiten entwickelt. Im Fokus steht die zielgerichtete Feststellung von Bereichen mit erhöhtem Korruptionsrisiko. Dabei wird die Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen (Größe der Institution, Ressourcenansatz, Vorgaben etc.) einen Schwerpunkt einnehmen. Dr. Thomas Fernandez, Leiter Stabstelle Innenrevision, Bundespolizeipräsidium 17:00 Ende des Seminars und Ausgabe der Zertifikate 7 ORGANISATORISCHES Handhabung von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung Veranstaltungstermin 25. – 26. August 2016 Buchungsnummer S-1307 MC3 Veranstaltungssprache Die Veranstaltungssprache ist Deutsch. Veranstaltungspreis 1.289,- Euro Im Veranstaltungspreis inbegriffen sind: • Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen, die als Druckerzeugnis im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden • Seminar-Zertifikat bei voller Anwesenheit • Getränke und abwechslungsreiche Pausenversorgung während der ganzen Veranstaltung • Mittagessen an beiden Tagen Kontakt Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht am Potsdamer Platz Eingang Leipziger Platz 9, 10117 Berlin-Mitte Tel.: +49 (0)30 80 20 802 0 Fax: +49 (0)30 80 20 802 2259 E-Mail: [email protected] Internet: www.euroakad.eu Ihre AnsprechpartnerInnen zum Programm: Regina Lüning, M.Sc. econ. Leiterin Marketing und Vertrieb Tel.: +49 (0)30 80 20 802 2300 Fax: +49 (0)30 80 20 802 2259 E-Mail:[email protected] Paul Hafellner Conference Manager Tel.: +49 (0) 30 80 20 802 1324 Fax: +49 (0) 30 80 20 802 2250 E-Mail:[email protected] Auf Wunsch erhalten Sie nach der Veranstaltung die digitale Version der Tagungsunterlagen zum Preis von zzgl. 60,- Euro zusätzlich zum Seminar. (Programmänderungen vorbehalten) Alle Preise zzgl. 19% MwSt. Veranstaltungsort BUCHUNG E-Mail:[email protected] Tel.: +49 (0)30 80 20 802 0 Fax: +49 (0)30 80 20 802 2250 Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: www.euroakad.eu 8 InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof Katharina-Paulus-Straße 5 10557 Berlin, Germany Tel. : +49 (0)30 288 755 0 Fax: +49 (0)30 288 755 900 E-Mail:[email protected] Internet: www.intercityhotel.com Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ vor, wenn Sie im Veranstaltungshotel auf ein begrenzt verfügbares Zimmerkontingent zurückgreifen möchten. Selbstverständlich können Sie auch ein anderes Hotel für Ihre Übernachtung wählen. BUCHUNG E-Mail:[email protected] Tel.: +49 (0)30 80 20 802 0 Fax: +49 (0)30 80 20 802 2250 Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: www.euroakad.eu Buchung Buchungsnummer: S-1307 MC3 (DMW) 25. – 26. August 2016, Berlin Hiermit möchten wir die folgenden Personen verbindlich für das Praxisseminar: „Handhabung von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen in der öffentlichen Verwaltung anmelden“. Teilnehmer 1 Frau Herr Vorname Tel. Nachname Fax Organisation E-Mail Abteilung Hiermit bestelle ich die digitale Version U-Abt. / Referat der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Straße PLZ / Stadt Land Teilnehmer 2 Frau Herr Vorname Tel. Nachname Fax Organisation E-Mail Abteilung Hiermit bestelle ich die digitale Version U-Abt. / Referat der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Straße PLZ / Stadt Land Rechnungsanschrift, falls abweichend Frau Herr Vorname Straße Nachname PLZ / Stadt Organisation Land Abteilung Tel. U-Abt. / Referat Fax Position E-Mail Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiermit stimme ich zu, weitere Information von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zu erhalten. Ort, Datum Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern wünschen Sie: Einzelrechnung? Sammelrechnung? HINWEIS Die Anmeldung ist nur mit Stempel und Unterschrift gültig. Unterschrift Bevollmächtigter und Stempel 9 Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH | Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin | Tel +49 (0)30 80 20 80 20 | Fax +49 (0)30 80 20 802 2259 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH [im Folgenden „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ genannt]. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung kann per Buchungsformular über Internet, Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung gilt als angenommen und rechtsverbindlich, wenn wir nicht innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchung die Ablehnung schriftlich erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht als Information eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine Teil-Buchung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich. 3. Leistung Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen - soweit angekündigt - Mittagessen und Pausengetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so stellt dies eine Ausnahme dar. 4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Der Veranstaltungspreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Veranstaltungspreis am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig nachgewiesen werden so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort fällig und wird ggf. im Mahnverfahren oder gerichtlich geltend gemacht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz [§247 Abs.1 BGB] p.a. zu fordern. Wenn die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstand oder wesentlich niedriger ist, als von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung und nicht durch Übersendung von Bargeld oder Schecks; bei Verlust übernimmt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Stornierung Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00€ zzgl. der gesetzl. Mwst. sofort fällig. Der Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Teilnahmebetrag zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Gerne akzeptiert die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, wenn dieser bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet wird. Ein teilweiser/ tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie ein teilweise/ tageweise Ersatzteilnehmer ist nicht möglich. 6. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich alle Rechte vor. 7. Haftung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unternehmer-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart. 9. Datenschutz Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit. Ihre Daten werden von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht im Rahmen der geltenden rechtlichen Grenzen zur Auswertung ihrer Bedürfnisse zum Zwecke der Optimierung unseres Produktangebotes verwendet. Für diesen Zweck werden auch ihre Zugriffe auf die Web-Site der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht protokolliert. Wenn Sie Informationsmaterialien anfordern, eine Bestellung durchführen oder das Veranstaltungsangebot der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nutzen, verwendet diese die in diesem Rahmen erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zukommen zu lassen. Wenn Sie Kunde der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht sind, informieren diese Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über ihre Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schafft die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwendet die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Ihre Daten, soweit Sie ihr hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Bei der Erhebung Ihrer Daten fragt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nach Ihrer Einwilligung, ob diese Sie über verschiedenste Angebote per E-Mail informieren darf. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht widersprechen. Der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen und Organisationsnamen werden über die Teilnehmerliste den anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen zuzüglich der entsprechenden Adressdaten übermittelt. 10
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