Orthoptistin Orthoptist INHALT Hinweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 HINWEIS Während in der Orthoptik der Schwerpunkt auf der Sehfunktion liegt, befasst sich die Augenheilkunde mit der organischen Diagnostik und Therapie des Auges. TÄTIGKEITSMERKMALE Das Aufgabengebiet von OrthoptistInnen umfasst die Identifikation und Behandlung von Funktionserkrankungen der Augen. OrthoptistInnen führen eigenverantwortlich und nach ärztlicher Anordnung die Befunderhebung und Behandlung von Sehstörungen und Bewegungsstörungen der Augen sowie Maßnahmen der Prävention durch. (Vgl. Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, 2016 auf www.bmg.gv.at). Die Tätigkeit beziehen sich auf die Prävention, Diagnose, Therapie bzw. Rehabilitation von Störungen des Einzelauges (Pleoptik) sowie von Störungen im Zusammenwirken beider Augen. Die Ursachen dieser Störungen entstehen v.a. durch Schielen, Sehschwäche, Doppelbildern, Augenzittern oder Augenmuskellähmungen. Sie betreuen Menschen jeder Altersgruppe, die von zentralen Sehstörungen und Sehbehinderungen nach Unfällen, Operationen oder durch Überlastung (z.B. durch Bildschirmarbeit) betroffen sind. OrthoptistInnen wenden ein therapeutisches Konzept an, beraten die PatientInnen und deren Angehörige über das Krankheitsbild und weiterführende Maßnahmen. Sie berücksichtigen dabei die bio-psycho-sozialen Bedürfnisse der PatientInnen und erarbeiten funktionelle und psychische Bewältigungsstrategien. Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Orthoptistin Orthoptist OrthoptistInnen verordnen Prismen, Okklusionspflaster, sphärische Folien für Brillen, und sorgen für die Adaptierung von Heilbehelfen entsprechend dem Behandlungsverlauf. Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, der Reihenuntersuchungen in Kindergärten, der allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen sowie der Arbeitsmedizin übernehmen sie die Beratung und Aufklärung über entsprechende Vorsorgemaßnahmen. Weiterer Tätigkeitsbereiche sind z.B. die Arbeit mit sehbehinderten Personen aller Altersgruppen in der optischen Rehabilitation, die Kontaktlinsenanpassung, die Assistenz bei Schieloperationen und die Durchführung von elektrophysiologischen Untersuchungen. OrthoptistInnen kooperieren u.a. mit Ärzten/Ärztinnen, Neuropsycholog(e)innen, Ergo- und PhysiotherapeutInnen, Logopäd(e)innen und Sonderpädagog(e)innen. Siehe auch den Lehrberuf AugenoptikerIn. ANFORDERUNGEN Freude und soziale Kompetenz (vor allem Empathievermögen) im Umgang mit Menschen, technisches Interesse, feinmotorisches Geschick und gutes Sehvermögen, Sorgfalt, Genauigkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein, interkulturelle Kompetenzen. Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht! BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN OrthoptistInnen sind zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie zudem in den Laboratorien bzw. in den orthoptischen Abteilungen der Krankenhäuser, Kuranstalten, Rehabilitationsanstalten und bei (spezialisierten) Ärztinnen/Ärzten, z.T. auch in der pharmazeutischen Industrie, Krankenanstalten, Instituten für physikalische Medizin, in ärztliche Ordinationen, z.T. auch in Heilbädern und Kuranstalten. Nähere Infos über die Berufsausübung und Berufsberechtigung bietet z.B. die Website des Bundesministeriums für Gesundheit. AUSBILDUNG Dieser Beruf gehört in Österreich zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen bzw. zum gehobenen Medizinisch-Technischen Dienst (MTD), siehe im österreichischen Rechtsinformationssystem - RIS. FH: Orthoptik. Spezifische Infos bietet z.B. auch die Broschüre Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich 2016. Diese wird jährlich aktualisiert und ist in der entsprechenden aktuellen Version auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar. Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Orthoptistin Orthoptist WEITERBILDUNG Weiterbildungsmöglichkeiten bieten in der Regel die entsprechenden Berufsverbände an. Aber auch Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters ermöglichen eine fachliche Vertiefung bzw. Erweiterung (z.B. Angewandte Pädagogik für Gesundheitsberufe, Public Health, Clinical Research u.v.m.). FH: Z.B. European Health Economics & Management (MA) am MCI, Innsbruck. Weiterbildungsangebote auf der Website von Akademien für den orthoptischen Dienst und Sehschulen. Infos bietet auch die Website des Dachverbandes der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs. AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT Sonderausbildungskurse qualifizieren für die Ausübung von Spezialaufgaben, Lehr- und Unterrichtstätigkeit sowie für Führungsaufgaben. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.300,00 - € 2.550,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 24.07.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
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