was rs e d n o s ’ b & n e t i e z frei 6 1 0 2 e t angebo Unsere Angebote 2016 Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg Freizeiten / Fahrten neu Christival . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Geocachingfreizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 neu Poststraße 17 75305 Neuenbürg Jungscharzeltlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Tel.: 07082 9480-60 Fax: 07082 9480-66 Sommerzeltlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 www.ejw-neuenbuerg.de [email protected] Ferienspaß in Sprollenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Freizeitkonten: neu Schau´n mer mal nach ... München . . . . . . . . . . . . . . . 12 Teendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kinder-Sing-Woche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seminare / Angebote für Mitarbeitende Sparkasse Pforzheim Calw IBAN: DE78 6665 0085 0000 9944 99 BIC: PZHSDE66 Ein Wochenende mit Dietrich Bonhoeffer . . . . . . . . 22 Volksbank Pforzheim IBAN: DE86 6669 0000 0000 8093 52 BIC: VBPFDE66 Seminartage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Die Anmeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Veranstaltungen Können Sie den Freizeitbetrag für Ihr Kind / Ihre Kinder nicht aufbringen, scheuen Sie sich nicht, mit uns zu reden. Wir werden gemeinsam eine Lösung finden. The Day . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 neu Einsteiger- und Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 neu neu Abende für Mitarbeitende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Wochenende für Mitarbeitende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Konfitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Aussendungsgottesdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Sponsorenlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 neu Start-up . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Bildnachweise: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, privat, S. 7, christival.de S. 11, nearbirds - fotolia.com S. 13 oben, Michael Fleischmann - fotolia.com S. 13 unten, cvjm-muenchen.org S. 1 9 oben, Bundesarchiv, Bild 183-R0211-316 / CC-BY-SA 3.0, S. 23f, beide Anja Brunsmann - medienREHvier.de S. 27, Halfpoint - Fotolia.com S. 26, Anja Brunsmann - medienREHvier.de S. 32, ra2 studio - Fotolia.com S. 34, daniel-kallauch.de Fußballevents . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 neu Mitmach-Musik-Familienshow mit D. Kallauch . . . . . 36 Infos aus dem Jugendwerk Materialverleih . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Termine EJW Land / Jugos im Bezirk . . . . . . . . . . . . . 38 Förderverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Sonstiges Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Wichtige Hinweise und Reisebedingungen . . . . . . . . 49 2 3 chen s i l e g n eva m e d t i m wegs r e t n u werk d n e g u j 2016 r h a j m i Von Karlsruhe über Sprollenhaus und München bis nach Radstadt in Österreich werden wir mit unseren Angeboten im Jahr 2016 reisen. Vom Geocachen über´s Zelten bis hin zu einem Städtetrip und der Auseinandersetzung mit Dietrich Bonhoeffer reichen die Aktivitäten, zu denen wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene einladen. Eines haben die unterschiedlichen Formate gemeinsam, sie wollen dazu beitragen Gemeinschaft zu erleben und das Leben zu genießen. Darin eingeschlossen ist auch jeweils die Beschäftigung mit biblischen Texten und christlichen Themen. Auf unseren Veranstaltungen möchten wir einladen, Jesus Christus zu begegnen. Das Evangelische Jugendwerk (EJW) Bezirk Neuenbürg bietet jedoch nicht nur Freizeiten und Reisen an. Ein buntes Programm an Einzelveranstaltungen bereichert das Angebot in unserem Kirchenbezirk. Für uns ist Qualität Teil unserer Arbeit auf Freizeiten und Veranstaltungen. Hervorragendes Betreuungskonzept Bei unseren Freizeiten setzen wir auf aktive Betreuung und dauerhafte Anwesenheit der Mitarbeitenden am Freizeitort. Unsere Betreuungsintensität ist wesentlich höher als der im Landesjugendplan vermerkte Betreuungsschlüssel.Unsere Veranstaltungen werden hauptsächlich von ehrenamtlich Mitarbeitenden durchgeführt und unterstützt. Wir legen großen Wert auf solide Ausbildung von Ehrenamtlichen durch unsere eigenen Schulungsprogramme. Eine verantwortliche Person für Erste Hilfe steht bei jeder Freizeit zur Verfügung. 4 Faires Preis-Leistungs-Verhältnis Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen. Unsere Freizeitpreise werden durch Zuschüsse, insbesondere durch den Landesjugendplan, die Landkreise und kirchliche Mittel, ermöglicht. Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig Essen schafft Motivation – das gilt auch für unsere Freizeiten. Wir setzten bei unseren Angeboten ausschließlich geschultes Küchenpersonal ein. Für uns ist es selbstverständlich qualitativ gute Verpflegung auf unseren Freizeiten anzubieten. Mehr Informationen unter www.ejw-reisen.de/qualitaet. Wir möchten nicht nur bei den Freizeiten auf offene Kommunikation und Austausch setzen. Sprechen Sie uns bei Fragen und Anregungen gerne an. Mehr über unsere Arbeit gibt es auf unserere Internetseite: www.ejw-neuenbuerg.de. Das EJW geht mit veränderten und ausgebauten Angeboten neue Wege. Wir sind überzeugt damit attraktive und relevante Freizeiten, Seminare und Veranstaltungen anzubieten, zu denen wir herzlich einladen. Wir wünschen Ihnen und Euch eine tolle (Frei-) Zeit mit dem EJW Bezirk Neuenbürg im Jahr 2016. Ihr/Euer Christian Klinke Tobias Götz Ehrenamtlicher Vorsitzender Geschäftsführender Jugendreferent 5 m u z t r fah l a v i t s chri e h u r s l kar . 5 . 8 4. e ab 14 dlich Jugen neu Jahren Ort: uhe Karlsr : Termin ai 2016 M . 8 bürg. 4. Neuen Bezirk elden. W : s J m s E n eschlu i uns a 16 ans e ld 0 b e 2 e r m p a n p A ru Gru 20. Feb ekt als Bis zum uch auch dir e t n Ihr kön iener Preis: htverd für Nic € r ,e 5 n 3 1 die für Ver osten 165,- € rtk h a F h c Zuzügli k, ühstüc tier, Fr r a u q s schaft ng: emein Leistu als g im G n u t h c d hristiv Überna nterlagen un n des C e g n u talt gsu Tagun Verans u allen z t it r t Zu g: Leitun r tghofe it B is Ir Komm mit nach Karlsruhe, zu einem einzigartigen Festival. Zusammen mit 15.000 anderen Christivalern wollen wir feiern und gemeinsam überlegen wie JESUS VERSÖHNT! Fünf Tage lang wollen wir mit euch Karlsruhe unsicher machen, verschiedene Seminare besuchen und gemeinsam mehr über Gott lernen. Doch auch der Spaß kommt nicht zu kurz. Neben vielen Aktionen kommen auch zahlreiche Bands nach Karlsruhe und die ganze Stadt macht mit. Ein Festival der Extraklasse für DICH. Also lass dir diese Chance nicht entgehen! Nähere Informationen zu allen Events, Seminaren und was du sonst noch über das Christival wissen musst, findest du unter www.christival.de. e buerg.d -neuen Infos: r@ejw e f o h ig t iris.bit Iris Bittighofer 6 7 g n i h c a c o e g t i e z i e r f s u a h n sprolle . 5 . 8 . 6 gs ab 9 d Jun hen un Mädc Jahren GPS gesteuerte Schatzsuche us ha Ort: prollen heim S Freizeit Geocachingfreizeit das bedeutet: Ein Wochenende voller Abenteuer erleben, heiße Spuren verfolgen, knifflige Aufgaben lösen und nach Schätzen suchen, im Flussbett von Stein zu Stein springen und grandiose Natur entdecken. Dazu gibt es zu den Cachthemen passende Andachten. Unser Quartier beziehen wir im neuen Freizeitheim Sprollenhaus. : Termin ai 2016 M . 6. - 8 ss: eschlu Anmeld 016 il 2 24. Apr Preis: 59,- € 50,- € ister je Geschw Das alles und viel mehr wartet auf dich! s, ng: Leistu im Hau hingtouren htung c ac a c n o r e e G Üb gung, le f p r e Vollv eam r und T öninge g: h n c u S it e L chim Götz, A Tobias Du kannst es kaum noch erwarten? – Auch wir freuen uns schon sehr und hoffen, dass du mit dabei bist! Die Freizeit ist sowohl für Geocachinganfänger als auch für Fortgeschrittene geeignet. Die An- und Abreise organisiert jeder selbst. e buerg.d -neuen Infos: g@ejw in h c a geoc 15 erzahl: ilnehm zahl: 25 e T . in M er eilnehm Max. T Tobias Götz 8 Achim Schöninger 9 r a h c jungs r e g a l t zel s u a h n sprolle 5. neu . 6 1 . 14 n 8 - 13 o ungs v n und J Jahren Ab in den Dschungel e Mädch Das Jungscharlager „JULA“ ist unser neues Angebot für alle Jungscharlerinnen und Jungscharler im Alter von 8 bis 13 Jahren in unserem Kirchenbezirk. Ort: nhaus Sprolle Das JULA ist genau das Richtige für dich, wenn du Lust auf drei Tage zelten und viel Action in der Natur hast. : Termin ai 2016 .M 6 1 – 14. ss: eschlu Anmeld 6 201 6. Mai Unter dem Motto „Ab in den Dschungel“ werden wir eine spannende und ereignisreiche Zeit im Kegelbachtal erleben. Darauf könnt ihr euch schon heute freuen. Preis: 25,- €, 20,- € ister je w h c s e G Die Zelte schlagen wir im „Dschungel“ auf dem Zeltplatz neben dem Freizeitheim Sprollenhaus auf. Die Sanitäranlagen befinden sich im Haus. , ng: Leistu im Zelt chtung Programm a n r e b Ü ng, rpflegu Vollve Die An- und Abreise organisiert jeder bzw. jede Jungschargruppe selbst. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular am Ende dieses Heftes. Den Anmeldeabschnitt gebt ihr dann bei den Mitarbeitern in eurer Jungschar ab, die euch als Gruppe gemeinsam anmelden. de beiten rmitar gscha g: nd Jun Leitun hofer u ig t it B Iris e buerg.d Infos: -neuen jw e @ jula Iris Bittighofer 10 11 r e m n ´ u a h c s . . . h c a mal n n e h c n ü m . neu 5 . 9 2 26. e ab 18 hsen Erwac Junge „Schau´n mer mal“ drückt eine gespannte Gelassenheit aus. Dies soll auch unseren Aufenthalt in München ausmachen. Jahren chen s, Mün stehau Ort: endgä g u J M CVJ Schau´n mer mal nach... München! Gespannt sein dürfen wir auf eine der tollsten Städte Deutschlands. Bei einer exklusiven Stadtführung werden wir mehr über die Innenstadt Münchens erfahren. Gespannt sein dürfen wir auf so manches Highlight, das Bayerns Hauptstadt zu bieten hat. : Termin 016 . Mai 2 9 2 26. ss: eschlu Anmeld 6 1 20 9. Mai Gelassen sein können wir, weil es auch Zeit zur freien Verfügung geben wird und somit persönliche Interessen vertieft werden können. 16 ruar 20 Preis: 29. Feb 16 is b € ,0 175 ärz 2 ab 1. M 185,- € Untergebracht sind wir in dem in der Innenstadt gelegenen Jugendgästehaus des CVJM München. Neben „bed and breakfast“ erwarten uns dort auch inspirierende Begegnungen mit Mitarbeitenden des CVJM München. ck, stü d Früh ngen: ung un t Leistu h c a n Über Fahrt, te it r t Ein g: Leitun Götz s ia b To erg.de uenbu Infos: ejw-ne @ z t e o .g tobias Tobias Götz 12 13 sola s u a h n e l l o r p s . 8 . 7 7 31. en Mädch 8 - 13 gs von n und Ju Jahren Ort: nhaus Sprolle : 6 Termin . August 201 –7 li u J . 1 3 ss: eschlu Anmeld 16 0 2 15. Juli 2016 Preis: ebruar is 29. F 2016 b € ,5 17 ärz ält ab 1. M ern erh 185,- € batt: terkind eizeitpreis. a r is r e w t h is c r s Ge en F Geschw ng von g auf d meldu äßigun eifend. m r E Bei An € r überg ind 15,reizeit jedes K mmerf o s t il g Dies ng, rpflegu g: Vollve , n lt u t e Z is Le im chtung Überna usflug A , m m Progra eam f und T us Hau g: k n r u a it M e , L e n Klink Christia rg.de enbue jw-neu Infos: e @ r e rlag somme 30 erzahl: ilnehm 50 e T l: . h in a M erz eilnehm Max. T Christian Klinke 14 Markus Hauf SOLA? Sommerlager? Zeltlager? – Was ist denn das? Du schläfst mit deinen Freunden auf Feldbetten auf einem angelegten Zeltplatz in unseren robusten Gerüstzelten. Für deine Zeltgruppe ist in der Regel ein Team von zwei geschulten Betreuern zuständig. Diese sind jederzeit als deine Ansprechpartner da. Den Tag auf dem SOLA starten wir mit einem kurzen Bibelimpuls um uns auf den Tag einzustimmen und diesen gemeinsam zu beginnen. Nach dem Frühstück kannst du unser Lagerthema hautnah erleben und mit in die Bibelgeschichte, die uns begleitet, einsteigen. Die Zeit bis zum Mittagessen verbringen wir zusammen bei vielfältigen Angeboten wie Basteln, der Herstellung selbstgebauter Dinge oder mit verschiedenen Sportangeboten, die du dir aussuchen kannst. Nach einer kleinen Mittagspause warten spannende Spiele, Stationsläufe oder Themennachmittage auf dich. Als Abendprogramm bereiten wir tolle Geländespiele oder spannende Teamaufgaben für dich vor. Auch Zeit am Lagerfeuer zum Singen und Geschichten erzählen wird nicht fehlen. Während der acht Tage Zeltlager warten aber auch einige ganz besondere Programmpunkte, wie beispielsweise ein Tagesausflug oder ein Nachmittag im Schwimmbad, auf dich. Also worauf noch warten? Melde dich schnell an! In Sachen Verpflegung möchten wir auf diesem Lager nachhaltiger werden! Neugierig geworden? Dann sprechen Sie uns gerne an! 15 rf o d n e te h c i e r r in öste . 8. 9 2 . 20 ahren 3 - 17 J von 1 dliche Jugen Teendorf goes Austria rreich u, Öste Du willst in den Sommerferien nicht nur auf dem Sofa sitzen oder mit deinen Eltern in Urlaub gehen? Wir hätten da eine interessante Alternative für dich: Ort: onga dt im P Radsta : Termin ugust 2016 .A 9 2 – 20. ss: eschlu Anmeld 2016 st 5. Augu 16 ruar 20 Preis: 29. Feb 16 is b € 0 ,315 ärz 2 ab 1. M jedes erhält 329,- € t: indern t k a r b e t a r . is ister preis schw Freizeit Geschw von Ge ldung uf den e a g m . n n d u A Bei äßig reifen ,- € Erm reizeitüberg Kind 15 rf e m m o ts Dies gil s, ngen: im Hau Leistu htung m c a m n a r r e g Üb d Pro Fahrt, ung un g le f p r Vollve Komm mit uns für zehn Tage nach Österreich in die Berge. Egal ob allein oder mit deinen Freunden - wir werden viel Zeit füreinander und miteinander haben, viel Neues und Aufregendes erleben, miteinander Spaß haben. Falls du gerne badest das Highlight schlechthin: Wir haben unseren eigenen Badesee direkt vor der Haustüre. Also, wenn du Teil einer einmaligen Gemeinschaft sein willst und vielleicht auch noch auf diesem Weg etwas von Gott erfahren willst, dann komm mit uns auf´s TEENDORF. WIR FREUEN UNS AUF DICH UND EINE TOLLE ZEIT MIT DIR! g: eam Leitun r und T tighofe Iris Bit erg.de uenbu Infos: ejw-ne @ f r o teend 35 erzahl: ilnehm zahl: 39 e T . in M er eilnehm Max. T Iris Bittighofer 16 17 n i ß a p s n e i r e f s u a h n e l l o r p s . 9 . 9 . 4 on ungs v n und J ahren 7 - 12 J Darauf kannst du dich freuen: e Mädch Du hast Lust auf Natur pur, aber übernachtest lieber im Haus: Dann bist du bei uns genau richtig. nhaus Ort: prolle heim S Freizeit : Termin tember 2016 Sep . 9 – . 4 ss: eschlu Anmeld 2016 t s u 15. Aug 16 ruar 20 Preis: 29. Feb 16 is b € ,145 ärz 20 des ab 1. M rhält je 155,- € dern e t: in t k a r b e t a r ister schwis reizeitpreis. Geschw von Ge f den F ldung e m g . n n A u au Bei reifend mäßig r E b € ü ,it erg 5 e 1 iz d e r in f K er t somm m Dies gil rogram ung, P g le f p r llve ng: aus, Vo Leistu ng im H u t h c a Übern Götz Tobias rr und ö : D g r n e u t Leit d, Die Wielan Rahel erg.de uenbu Infos: ejw-ne @ s s a p feriens 15 erzahl: ilnehm 28 l: h a z Min. Te r nehme il e T . x Ma Rahel Wieland 18 Dieter Dörr Wir werden tolle Tage in der wildromantischen Natur des Kegelbachtals rund um ein biblisches Thema erleben. Spiel, Spaß, Basteln, Lieder, Lagerfeuer und biblische Geschichten sowie eine tolle Gemeinschaft dürfen dabei natürlich nicht fehlen. Diese Freizeit wird im neuen Freizeitheim in Sprollenhaus stattfinden. Hier sind wir mitten in der Natur und umgeben von tollen Attraktionen. Haben wir dich neugierig gemacht? Dann schnell anmelden, wir freuen uns auf Dich. Die Freizeit beginnt am Sonntagnachmittag und endet am Freitagnachmittag. Die An- und Abreise organisiert jeder selbst. Tobias Götz 19 g n i s r e d n i k e h c o w s u a h n sprolle 4. 11. . 0 1 . 30 on 8 - ungs v n und J ren 15 Jah e Mädch Kreative Kinder aufgepasst! Ort: nhaus Sprolle Diese Freizeit ist für euch, ihr Badewannen-Sänger, Drama-Queens, Klassen-Clowns, FingerfarbenLeonardos und Karaoke-Stars. Ob du dich schon ins Rampenlicht verliebt hast oder deine erste Bühnenerfahrung suchst – bei der KiSiWo bist du genau richtig. ber : Termin er – 4. Novem b o t 30. Ok ss: eschlu Anmeld 2016 r e b m te 30. Sep 2016 Preis: 125,- € des rhält je dern e : t in t k a r b e t eis. hwis isterra izeitpr n Gesc er Geschw den Fre ung vo f bei ein ld u e d a m in g k n r un e t ig is ß Bei A ä w Gesch ,- € Erm Kind 15 uch, wenn ein et wurde. a ld e t il m Dies g it ange rfreize e m m So , legung llverpf o : V , g s n u u Leist im Ha l chtung otenmateria N Überna d n u mm Progra ntakt: m und Ko 082 7100), g n u it nd Tea Le ert (07 2650) u 8 lw 5 E 6 a 1 e Andr r (0716 Gärtne enbuerg.de Tobias eu n @ejw kisiwo Wir werden eine Woche lang in Sprollenhaus gemeinsam ein Musical einzustudieren. Ein abwechslungsreiches Programm mit viel Musik, Theater und Tanz, Spiel und Sport lässt sicher keine Langeweile aufkommen. Außerdem werden wir Gelegenheit haben, über Gott, das Thema des Musicals und die Welt zu reden. Egal, ob du zwischen anderen Kindern im Chor mitsingen, ein echtes Solo singen oder gleich die Hauptrolle übernehmen willst - hier kannst du dein Talent zeigen. Und bei uns wurde auch schon so manches neues Talent entdeckt … Die Termine für ein Vortreffen und die zwei Aufführungen werden rechzeitig bekannt gegeben. Die Kinder-Sing-Woche findet in Kooperation mit dem CVJM Heiningen statt. Andrea Elwert 20 Tobias Gärtner 21 de n e n e h c ein wo mit ffer e o h n o b dietrich . 2. 1 2 . neu 9 1 rte eressie Für Int Glaubenskurs mit Dietrich Bonhoeffer ahren ab 16 J Der Glaubenskurs mit Dietrich Bonhoeffer verbindet Texte von Bonhoeffer, Bibeltexte und die eigene Biografie. us a ollenh Ort: im Spr e h it e Freiz : 6 Termin ar 201 . Febru 1 2 – 19. Ausgewählte Texte und Impulse regen zur Auseinandersetzung mit den eigenen Glaubensvorstellungen an. ss: eschlu Anmeld r 2016 ua 8. Febr Wer Freude daran hat, ein Wochenende zu investieren um mal etwas tiefer zu graben, ist hier genau richtig. Das neue Freizeitheim Sprollenhaus bietet dazu einen tollen äußeren Rahmen. Wer sich dazu aufmacht wird mit spannenden Entdeckungen beschenkt werden. Preis: 35,- € gen, ng: nterla ung Leistu minaru Vollverpfleg e S , m , m s a u r a g H o Pr im chtung Überna g: Leitun Götz s Tobia .de nbuerg ue Infos: ejw-ne .goetz@ tobias Tobias Götz 22 23 r e g i e einst s r u k d un r g d n u it be r a d n e jug e i d r ü f 4. . 1 . 3 29. r- und r Kinde e de in d beiten r a it M e) künftig Für (zu beit r a d Jugen us ha Ort: prollen heim S it e iz e r F : 16 Termin pril 20 rz – 1. A ä M . 9 2 Damit du in der evangelischen Jugendarbeit durchstarten kannst…. Der Einsteigerkurs ist für Leute, die schon in einer Gruppe mithelfen oder nach der Konfirmation ganz neu in die Kinder-/ Jugendarbeit einsteigen wollen oder einfach mal schnuppern möchten, was evangelische Jugendarbeit bietet, anbietet und ausmacht. Der Grundkurs ist für Leute, die mindestens 15 Jahre alt sind und schon in einer Gruppe mitarbeiten oder im Jahr zuvor den Einsteigerkurs belegt haben. ss: eschlu Anmeld 016 rz 2 14. Mä Der Grundkurs ist die Basisschulung zum Erwerb des Qualifikationsnachweises JULEICA (www.juleica.de). Preis: 45,- € Die Kurseinheiten werden teilweise parallel durchgeführt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche gemeinsame Programmpunkte. ng rpflegu gen , Vollve g: s la n r u u e a t t H is n Le ng im axis, U u r t P h c d n a u Übern heorie ng in T Schulu Götz Tobias hofer, ig : t g it n B Leitu er, Iris ea Kell Doroth rg.de Infos: enbue jw-neu e @ o f in 24 Nähere Informationen bekommst du nach der Anmeldung kurz vor dem Kurs in einem Infobrief. In der Regel übernehmen die Kirchengemeinden den Beitrag bzw. einen Teil davon. Bitte vor der Anmeldung mit dem Ortspfarrer/Ortsverantwortlichen für Jugendarbeit abklären! 25 e g a t r ina sem e d n e t i e rb a t i m r fü 1. .1 2 1 + . 7 2. neu Für Mitarbeitende in den Gemeinden des Kirchenbezirks Neuenbürg und des Jugendwerks Termine und Orte: 2. Juli 2016, Martin-Luther-Gemeindehaus, Birkenfeld 12. November 2016, Ev. Gemeindehaus, Conweiler Beginn: jeweils 9.15 Uhr Ende: 17.30 Uhr Preis: 10,- € ganzer Tag 6,- € halber Tag Leistung: Es stehen mehrere praxisrelevante Seminare zur Auswahl, die von qualifizierten Referenten durchgeführt werden. Infos: [email protected] Zu den Seminartagen gibt es jeweils gesonderte Ausschreibungen. 26 r ü f e d aben e d n e t ei b r a t i m . 0 1 . 7 29. 4. + neu Für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit Termine und Orte: 29. April 2016, Ev. Gemeindehaus, Schwarzenberg 7. Oktober 2016, Ev. Gemeindehaus, Dobel Beginn: jeweils 18.30 Uhr Die Mitarbeiterabende sind ein Angebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EJW und der Kirchengemeinden. Sie sind ein Angebot zum Austausch, zur Gemeinschaft und zur Vernetzung innerhalb des Bezirks. Wir beginnen jeweils mit einem gemeinsamen Essen, zu dem ihr eingeladen seid. Danach wollen wir beim ersten Abend im April nach einem kurzen Impuls über Themen, die euch bewegen, ins Gespräch und in den Austausch kommen. Beim zweiten Abend im Oktober laden wir nach dem geistlichen Impuls zu Gesellschaftsspielen ein. 27 r ü f e d n ne e h c o w de n e t i e mitarb . 9 . 1 1 9. rbeit da Jugen er- und werks d in K r de end ende in und des Jug arbeit den in e Für Mit m chenge der Kir us ha Ort: prollen heim S it e iz e r F : 16 Termin ber 20 Septem . 1 1 – . 9 ss: eschlu Anmeld 2016 r e temb 26. Sep ng, rpflegu , Vollve g: s n u u a t H is Le im chtung Überna t das m m rnimm Progra de übe n e n e h oc r das W sten fü Die Ko . dwerk Jugen eam z und T g: ias Göt b o T , Leitun r e ea Kell Doroth rg.de Infos: enbue jw-neu e @ o f in Mit diesem Wochenende sagen wir DANKE... ... allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich bei unseren Freizeiten engagieren. Die Zeit, Kraft, Ideen für tolle Programme aufbringen und sich mit ihren Gaben zum Wohl der vielen Teilnehmenden auf unseren unterschiedlichen Freizeiten investieren. ... allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihre Mitarbeit auf vielfältige Weise Kinder- und Jugendarbeit unterstützen in Kirchengemeinden und im Jugendwerk. ... unserem Vater im Himmel, der uns zusammengestellt hat für den Dienst in unserem Kirchenbezirk und uns reich beschenkt. ... in Form von einem facettenreichen Programm, das wir für euch zusammen gestellt haben: Biblische Impulse, ein Dankeschön-Abend mit gutem Essen und einem musikalischen Leckerbissen und einigem mehr. Am Sonntagvormittag feiern wir gemeinsam einen Dankgottesdienst. Herzliche Einladung zu diesem besonderen Wochenende. 28 29 g a t i f n ko r e l i e conw 30. 1. y a d e h t d a b d l i bad w 11. 6. Ein Angebot für alle Konfigruppen im Kirchenbezirk Ein Angebot für Jugendliche Der Konfitag „Alles wird gut“ findet in der Straubenhardthalle und der Wilhelm-Ganzhorn-Schule in Conweiler statt. Nicht verpassen! Das Event für dich, deine Freunde und deinen Jugendkreis. Das Thema des Konfitags lehnt sich – wie immer – an die Jahreslosung an: „Gott spricht: Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“ (Jes. 66,13) Der Konfitag beginnt um 14 Uhr mit Halleneinlass, um 14.15 Uhr mit einem Jugendgottesdienst. Danach sind alle Gruppen in der Team-Challenge gefordert. Nach einem leckeren Imbiss tritt der christliche Illusionskünstler Mr. Joy auf. Der Konfitag endet mit der Siegerehrung der Team-Challenge. Ende der Veranstaltung ist ca. um 20.30 Uhr. Infos: [email protected] The Day findet im evangelischen Gemeindehaus, Ludwig-Hofacker-Haus in Bad Wildbad statt. Los geht es um 15 Uhr mit einem Jugendgottesdienst, gefolgt von Seminaren, Zeit zum Chillen, BobbycarRennen, leckerem Essen und zum Abschluss einem Konzert. Außerdem gibt es wieder eine Gewinn-Aktion für Gruppen von 5-30 Personen, nach dem Motto „Es gibt nix Gutes, außer man tut es.“ Dabei ist eure Aufgabe als Gruppe eine Aktion durchzuführen, mit der ihr Menschen helft und/oder ihnen etwas Gutes tut. Der Aktionszeitraum endet am 29. Mai 2016 um 24 Uhr. Infos: [email protected] 30 31 sg n u d aussen ienst d s e t t o g s u a h n sprolle 24. 7. Ein Angebot für die gesamte Jugendwerksgemeinde n e r o s spon lauf s u a h n e l l o r p s 24. 7. Ein Angebot für alle Laufbegeisterten und ihre Freunde Ein guter Start in den Freizeitensommer Bei unserem Aussendungsgottesdienst senden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Freizeiten aus. Gottes guter Segen soll sie und die Teilnehmenden begleiten. Herzliche Einladung besonders an die Familien der Freizeitteilnehmenden. Dieser Tag ist eine tolle Gelegenheit Infos rund um das Jugendwerk zu erhalten, Gemeinschaft in der Jugendwerksfamilie zu erleben und miteinander Gott zu loben. Der Gottesdienst beginnt um 11.00 Uhr. Nach dem Gottesdienst sorgt der Förderverein für das leibliche Wohl. Nach dem Mittagessen findet der ejwSponsorenlauf zugunsten des Freizeitheims statt. Infos: [email protected] 32 Zugunsten der Finanzierung des Freizeitheims Sprollenhaus veranstalten wir am 24. Juli 2016 den bereits zweiten Sponsorenlauf. Der Sponsorenlauf findet am 24. Juli 2016 um 13.30 Uhr in Sprollenhaus statt. Die Laufstrecke führt mit einer Länge von 500 m über das Sportgelände. Für Läufer gilt es im Vorfeld Sponsoren zu gewinnen, die für jede gelaufene Runde einen bestimmten Betrag zahlen (mindestens 1 €). Die genaue Ausschreibung und die Sponsorenliste wird ab dem Frühjahr 2016 verfügbar sein. Bis dahin können bereits sämtliche Trainingskilometer gelaufen werden... Infos: [email protected] 33 p u t r a st m a r e m im s t a n o m s e d . 18 neu Ein Angebot für alle ab 18 Jahren Ab dem 18. Januar 2016 ist der 18. im Monat der Abend für die jungen Erwachsenen und alle die sich noch entsprechend fühlen. An jeweils unterschiedlichen Wochentagen werden unterschiedliche Programmformate angeboten. Mal ruhig, mal actionreich, mal tiefsinnig, mal unterhaltend. Mit „Bibel trifft Film“, der „ejw-Wochenschau“, dem „Race-Day“, einem Backhaus-Event, oder beim Adventure-Golf starten wir vielseitig in das erste Jahr dieses neuen Angebotes. Die aktuellen Infos zu den jeweiligen Terminen gibt´s online auf der ejw Internetseite, auf Facebook oder direkt per E-Mail. Wer in den E-Mailverteiler aufgenommen werden möchte, kann sich dafür anmelden bei [email protected]. l l a b ß fu s t n e v e s u a h n e l l o r p s . 9 . 4 2 + . 6 . 5 2 Ein Angebot für alle Ballsportbegeisterten, in Kooperation mit dem 1. FC Sprollenhaus Kleinfeldturnier am 25. Juni Am 25. 6. veranstalten wir ein Kleinfeldturnier. Los geht´s um 10 Uhr auf dem Sportgelände in Sprollenhaus. Ein Team besteht aus fünf Feldspielern und einem Torwart. Neunmeterturnier bei Flutlicht Am 24. 9. veranstalten wir im Rahmen einer Flutlichtnacht das 2. Neunmeterturnier. Los geht´s um 19 Uhr auf dem Sportgelände in Sprollenhaus. Ein Team besteht aus fünf Spielern. Für beide Veranstaltungen gibt es gesonderte Ausschreibungen. Infos: [email protected] 34 35 k i s u m h c a m t mi it m w o sh e i l i m a f h c u a l l a k daniel neu . 15. 4 Ein Angebot für Familien mit Kindern im Alter von 5-10 Jahren Jede Menge Spaß und Unterhaltung für Klein und Groß, direkten Bezug zu kindlichen Lebenswelten und aktuelle Rock- und Pop-Musik – das alles erwartet die Besucher beim Auftritt von Daniel Kallauch. Mit seiner neuen Show GANZ SCHÖN STARK kommt der Musiker, Komiker und Kinderstar am 15. April ins Kurhaus Dobel. Los geht´s um 16 Uhr. Das besondere Konzert wird von der Kirchengemeinde Dobel und dem EJW gemeinsam veranstaltet. Karten für die Veranstaltung sind zu 5 € für Kinder und zu 7 € für Erwachsene im Evangelischen Jugendwerk und im Evangelischen Pfarramt Dobel erhältlich. Sofern noch verfügbar gibt es an der Tageskasse Karten für 6 € (Kinder) und 9 € (Erwachsene). Infos: [email protected] 36 h i e l r e v l ateria m Das Jugendwerk unterstützt und ergänzt die kirchliche Jugendarbeit in den Kirchengemeinden. Das geschieht unter anderem auch dadurch, dass es im Jugendwerk ganz unterschiedliche Materialien gibt, die ihr ausleihen könnt für Gruppen, Freizeiten oder Gemeindeaktionen. Bei den Kindern sehr beliebt ist unsere 5 x 6 Meter große Hüpfburg. Freunden des runden Leders können wir unseren Mega-Kicker anbieten. Doch wir haben auch viele weitere begeisternde Spiele wie Bumball, Teppich-Curling, Weykick oder Leiter-Golf ... Darüber hinaus haben wir zahlreiche Gesellschaftsspiele und Bücher für die Praxis der Jugendarbeit. Geocachingfans können bei uns bis zu fünf GPS-Geräte leihen. Infos zu Verfügbarkeit und Leihgebühren erhaltet ihr auf unserer Internetseite oder in der Geschäftsstelle bei [email protected]. Aktuelle Preise für unseren VW-Bus findet ihr ebenfalls auf unserer Internetseite. Verleihanfragen für den Bus können direkt an Andrea Elwert (07082/7100) gerichtet werden. 37 es d e n i term jugendlandes werks 2016 23.1. Landesseminar Kinderbibelwoche Bernhäuser Forst 4.-6.3. Stilles Wochenende für Männer Bernhäuser Forst 5.-6.3. CVJM Landestreffen Glaspalast Sindelfingen 7.-9.3. Konvent der Jugendreferenten Bernhäuser Forst 4.6. EJW-Delegiertenversammlung Bernhäuser Forst 25.-26.6. Landesposaunentag Ulm 4.-6.10. Studientage für Jugendreferenten Bernhäuser Forst 8.10. Younify Theaterhaus Stuttgart 12.11. EJW-Fachtag Leitung, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit Bernhäuser Forst 2.-4.12. Einkehrtage über den 2. Advent Bernhäuser Forst se t t o g jugende im bezirk dienst 2016 8.-12. 2. Jugendwoche „ProJeCt-TV Wildwest“ Ev. Gemeindehaus in Gräfenhausen 24.-28.2. Teendays Ev. Gemeindehaus Ottenhausen 12. 3.BiGmac 19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg in Neuenbürg 4. 6.Jugo Sprollenhaus 19.00 Uhr, Gemeindehaus in Sprollenhaus 2. 7. BiGmac 19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg in Neuenbürg 8. 10. BiGmac 19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg in Neuenbürg 31. 10. Splash-Jugendgottesdienst 19.30 Uhr zur „Church Night“, Langenbrand 3. 12.BiGmac 19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg in Neuenbürg „Nächstes Jahr in Jerusalem“ Für 2017 planen wir eine Israelreise. Nach momentanem Stand zwischen den Oster- und Pfingstferien im Mai 2017. Es wird eine Individualreise für ca. 24 Personen mit gemieteten Kleinbussen. Zielgruppe: 18-99 Jahre Infos: [email protected] 38 39 in ere v r e d r fö ng u d l e anm Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter an zur Teilnahme an folgender: Freizeit/Schulung: Dafür brennen wir: Wer denkt nicht gerne zurück an romantische und abenteuerliche Stunden vor dem Lagerfeuer auf Jugendfreizeiten? Wir meinen dieses Feuer muss weiterbrennen – für Kinder, Jugendliche und für alle, die es mal waren. Hier im Evangelischen Kirchenbezirk Neuenbürg – durch eine Kinder- und Jugendarbeit, die neben Gemeinschaftserlebnissen wie Freizeiten, Veranstaltungen auch Wertevermittlung und Orientierung zum Inhalt hat. In den vergangenen 25 Jahren ist dank vieler aktiver Mitglieder und Freunde vieles gefördert und unterstützt worden (z.B. Mitfinanzierung einer Jugendreferentenstelle, Aussendungsgottesdienste und Jungschar-Ballontage). Das Jugendwerk und der Förderverein haben sich schon sehr lange ein eigenes Freizeitheim gewünscht. Dieser Traum wurde in Sprollenhaus Wirklichkeit. Im Juli 2015 wurde das neue Haus offiziell eingeweiht. Der Förderverein ist aktiv an der weiteren Gestaltung und Nutzung von Haus und Zeltplatz beteiligt. Zündeln Sie erfolgreich mit uns weiter! Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: Martin Haag, Vorsitzender [email protected] Unsere Bankverbindung für einmalige oder regelmäßige Spenden: Förderverein Evang. Jugendwerk Bezirk Neuenbürg e.V. Sparkasse Pforzheim Calw IBAN DE02666500850002181789 BIC PZHSDE66XXX Name, Vorname: Weiblich Männlich Geschwisterrabatt Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: E-Mail: Bemerkungen: Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist unter Aufsicht erlaubt. Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu (Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46) Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Datum: Unterschrift des Teilnehmers: Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen): 40 ng u d l e anm Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter an zur Teilnahme an folgender: Freizeit/Schulung: Name, Vorname: Weiblich Männlich Geschwisterrabatt Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: E-Mail: Bemerkungen: An das Evang. Jugendwerk Bezirk Neuenbürg Poststr. 17 75305 Neuenbürg Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist unter Aufsicht erlaubt. Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu (Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46) Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Datum: Unterschrift des Teilnehmers: Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen): ng u d l e anm Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter an zur Teilnahme an folgender: Freizeit/Schulung: Name, Vorname: Weiblich Männlich Geschwisterrabatt Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: E-Mail: Bemerkungen: An das Evang. Jugendwerk Bezirk Neuenbürg Poststr. 17 75305 Neuenbürg Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist unter Aufsicht erlaubt. Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu (Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46) Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Datum: Unterschrift des Teilnehmers: Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen): 44 45 ng u d l e anm Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter an zur Teilnahme an folgender: Freizeit/Schulung: Name, Vorname: Weiblich Männlich Geschwisterrabatt Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: E-Mail: Bemerkungen: An das Evang. Jugendwerk Bezirk Neuenbürg Poststr. 17 75305 Neuenbürg Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist unter Aufsicht erlaubt. Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu (Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46) Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Datum: Unterschrift des Teilnehmers: Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen): Hinweise und Reisebedingungen Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, Poststraße 17, 75305 Neuenbürg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. An das Evang. Jugendwerk Bezirk Neuenbürg Poststr. 17 75305 Neuenbürg 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 49 6. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Neuenbürg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweis Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu 7,50 €. Übersicht der Einkommensgrenzen: (Angaben in Klammern sind für Beamte) Personenanzahl Paare Alleinerziehend 2 Pers. - € 1.689,- (1.589,-) 3 Pers. € 2.327,- (2.188,-) € 1.992,- (1.873,-) 4 Pers. € 2.630,- (2.472,-) € 2.294,- (2.157,-) 5 Pers. € 2.932,- (2.756,-) € 2.597,- (2.441,-) 6 Pers. € 3.235,- (3.040,-) € 2.899,- (2.725,-) 7 Pers. € 3.538,- (3.324,-) € 3.202,- (3.009,-) 8 Pers. € 3.840,- (3.608,-) € 3.505,- (3.293,-) Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Die endgültige Gewährung des Zuschusses erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium erst nach der Freizeit. 9. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg. Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. 50 b) Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit 51 zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.4. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch 52 den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reise-leistung folgende pauschale Entschädigung zu:Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Frei53 zeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Be-förderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 54 vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen 55 über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen.11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015, v20151013 Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg wird vertreten durch den Vorsitzenden Christian Klinke und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse. Maler-Maulbetsch GmbH · Schwabhausenstraße 28/2 · 75335 Dobel Telefon (0 70 83) 29 75 · Fax 5 16 61 · www.maler-maulbetsch.de Gerhard Bott GmbH Uferstraße 47 · 75323 Bad-Wildbad Telefon: 07081 7581 · Fax: 7571 www.bott-metallbau.de Unsere Leistungen für Sie: Balkone, Treppen und Geländer, Tore und Türen, Stahlkonstruktionen, Reparaturen, Schmiedearbeiten, Car-Ports und Vordächer, Gashandel, Schraubenhandel, Schlüsseldienst Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg Poststraße 17 75305 Neuenbürg Telefon: (07082) 94 80 - 60 Fax: (07082) 94 80 – 66 E-Mail: [email protected] S STOLZE TOLZE AUTOHAUS Gienger und Stolze OHG Marxzeller Straße 88 75305 Neuenbürg Tel. 0 70 82 / 75 55 Fax 0 70 82 / 57 06 www.sparkasse-pforzheim-calw.de eMail: [email protected] VERKAUF • SERVICE / REPARATUR • FINANZIERUNG Schloss-Apotheke Neuenbürg Bahnhofstraße 34 · 75305 Neuenbürg · Telefon (0 70 82) 22 10 · Fax (0 70 82) 37 98 www.schloss-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected] Schloss-Apotheke Neuenbürg Neuenbürg Bahnhofstraße 34 Schloss-Apotheke · 75305 Neuenbürg · Telefon (0 70 82) 22 10 · Fax (0 70 82) 37 98 Sonnen-Apotheke Neuenbürg www.schloss-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected] Bahnhofstraße 34 · 75305 Neuenbürg · Telefon (0 70 82) 22 10 · Fax (0 70 82) 37 98 Daimlerstraße 17 · 75305 Neuenbürg · Telefon (0 70 82) 94 33-100 · Fax (0 70 82) 94 33-299 www.schloss-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected] www.sonnen-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected] Sonnen-Apotheke Neuenbürg Sonnen-Apotheke Daimlerstraße 17 · 75305 Neuenbürg · Telefon (0 70Neuenbürg 82) 94 33-100 · Fax (0 70 82) 94 33-299 www.sonnen-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected] Daimlerstraße 17 · 75305 Neuenbürg · Telefon (0 70 82) 94 33-100 · Fax (0 70 82) 94 33-299 www.sonnen-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected] Kleidung für Firmen und Vereine mit Stick und Druck Öffnungszeiten Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr Logo Dieter | ilgenstr. 3–5 | 75305 Neuenbürg | Tel. 0 70 82 / 66 48 Fax: 0 70 82 / 20 29 3 E-Mail: [email protected] | Internet: www.dieter.de Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, Poststr. 17, 75305 Neuenbürg
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