Jahresprogramms 2016 - Evangelisches Jugendwerk Bezirk

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Unsere Angebote 2016
Geschäftsstelle:
Evangelisches Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Freizeiten / Fahrten
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Christival . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Geocachingfreizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
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Poststraße 17
75305 Neuenbürg
Jungscharzeltlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Tel.: 07082 9480-60
Fax: 07082 9480-66
Sommerzeltlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
www.ejw-neuenbuerg.de
[email protected]
Ferienspaß in Sprollenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Freizeitkonten:
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Schau´n mer mal nach ... München . . . . . . . . . . . . . . . 12
Teendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Kinder-Sing-Woche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Seminare / Angebote für Mitarbeitende
Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN: DE78 6665 0085 0000 9944 99
BIC: PZHSDE66
Ein Wochenende mit Dietrich Bonhoeffer . . . . . . . . 22
Volksbank Pforzheim
IBAN: DE86 6669 0000 0000 8093 52
BIC: VBPFDE66
Seminartage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Die Anmeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.
Veranstaltungen
Können Sie den Freizeitbetrag für Ihr Kind / Ihre
Kinder nicht aufbringen, scheuen Sie sich nicht, mit
uns zu reden. Wir werden gemeinsam eine Lösung
finden.
The Day . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
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Einsteiger- und Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
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Abende für Mitarbeitende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wochenende für Mitarbeitende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Konfitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Aussendungsgottesdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Sponsorenlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
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Start-up . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Bildnachweise:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg,
privat,
S. 7, christival.de
S. 11, nearbirds - fotolia.com
S. 13 oben, Michael Fleischmann - fotolia.com
S. 13 unten, cvjm-muenchen.org
S. 1 9 oben, Bundesarchiv, Bild 183-R0211-316 / CC-BY-SA 3.0,
S. 23f, beide Anja Brunsmann - medienREHvier.de
S. 27, Halfpoint - Fotolia.com
S. 26, Anja Brunsmann - medienREHvier.de
S. 32, ra2 studio - Fotolia.com
S. 34, daniel-kallauch.de
Fußballevents . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
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Mitmach-Musik-Familienshow mit D. Kallauch . . . . . 36
Infos aus dem Jugendwerk
Materialverleih . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Termine EJW Land / Jugos im Bezirk . . . . . . . . . . . . . 38
Förderverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Sonstiges
Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Wichtige Hinweise und Reisebedingungen . . . . . . . . 49
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Von Karlsruhe über Sprollenhaus und München bis
nach Radstadt in Österreich werden wir mit unseren
Angeboten im Jahr 2016 reisen.
Vom Geocachen über´s Zelten bis hin zu einem Städtetrip und der Auseinandersetzung mit Dietrich Bonhoeffer reichen die Aktivitäten, zu denen wir Kinder,
Jugendliche und Erwachsene einladen. Eines haben
die unterschiedlichen Formate gemeinsam, sie wollen
dazu beitragen Gemeinschaft zu erleben und das Leben
zu genießen. Darin eingeschlossen ist auch jeweils die
Beschäftigung mit biblischen Texten und christlichen
Themen. Auf unseren Veranstaltungen möchten wir
einladen, Jesus Christus zu begegnen.
Das Evangelische Jugendwerk (EJW) Bezirk Neuenbürg
bietet jedoch nicht nur Freizeiten und Reisen an. Ein
buntes Programm an Einzelveranstaltungen bereichert das Angebot in unserem Kirchenbezirk.
Für uns ist Qualität Teil unserer Arbeit auf Freizeiten
und Veranstaltungen.
Hervorragendes Betreuungskonzept
Bei unseren Freizeiten setzen wir auf aktive Betreuung
und dauerhafte Anwesenheit der Mitarbeitenden am
Freizeitort. Unsere Betreuungsintensität ist wesentlich
höher als der im Landesjugendplan vermerkte Betreuungsschlüssel.Unsere Veranstaltungen werden hauptsächlich von ehrenamtlich Mitarbeitenden durchgeführt und unterstützt. Wir legen großen Wert auf solide
Ausbildung von Ehrenamtlichen durch unsere eigenen
Schulungsprogramme. Eine verantwortliche Person
für Erste Hilfe steht bei jeder Freizeit zur Verfügung.
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Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität
so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine
möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen.
Unsere Freizeitpreise werden durch Zuschüsse, insbesondere durch den Landesjugendplan, die Landkreise
und kirchliche Mittel, ermöglicht.
Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig
Essen schafft Motivation – das gilt auch für unsere
Freizeiten. Wir setzten bei unseren Angeboten ausschließlich geschultes Küchenpersonal ein. Für uns ist
es selbstverständlich qualitativ gute Verpflegung auf
unseren Freizeiten anzubieten.
Mehr Informationen unter www.ejw-reisen.de/qualitaet.
Wir möchten nicht nur bei den Freizeiten auf offene
Kommunikation und Austausch setzen. Sprechen Sie
uns bei Fragen und Anregungen gerne an.
Mehr über unsere Arbeit gibt es auf unserere Internetseite: www.ejw-neuenbuerg.de.
Das EJW geht mit veränderten und ausgebauten
Angeboten neue Wege. Wir sind überzeugt damit
attraktive und relevante Freizeiten, Seminare und
Veranstaltungen anzubieten, zu denen wir herzlich
einladen.
Wir wünschen Ihnen und Euch eine tolle (Frei-) Zeit mit
dem EJW Bezirk Neuenbürg im Jahr 2016.
Ihr/Euer
Christian Klinke
Tobias Götz
Ehrenamtlicher
Vorsitzender
Geschäftsführender
Jugendreferent
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Komm mit nach Karlsruhe, zu einem einzigartigen
Festival. Zusammen mit 15.000 anderen Christivalern wollen wir feiern und gemeinsam überlegen wie
JESUS VERSÖHNT!
Fünf Tage lang wollen wir mit euch Karlsruhe unsicher machen, verschiedene Seminare besuchen und
gemeinsam mehr über Gott lernen. Doch auch der
Spaß kommt nicht zu kurz. Neben vielen Aktionen
kommen auch zahlreiche Bands nach Karlsruhe und
die ganze Stadt macht mit.
Ein Festival der Extraklasse für DICH.
Also lass dir diese Chance nicht entgehen!
Nähere Informationen zu allen Events, Seminaren
und was du sonst noch über das Christival wissen
musst, findest du unter www.christival.de.
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Geocachingfreizeit das bedeutet:
Ein Wochenende voller Abenteuer erleben, heiße
Spuren verfolgen, knifflige Aufgaben lösen und nach
Schätzen suchen, im Flussbett von Stein zu Stein
springen und grandiose Natur entdecken.
Dazu gibt es zu den Cachthemen passende Andachten. Unser Quartier beziehen wir im neuen Freizeitheim Sprollenhaus.
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Du kannst es kaum noch erwarten? – Auch wir freuen uns schon sehr und hoffen, dass du mit dabei bist!
Die Freizeit ist sowohl für Geocachinganfänger als
auch für Fortgeschrittene geeignet.
Die An- und Abreise organisiert jeder selbst.
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Das Jungscharlager „JULA“ ist unser neues Angebot
für alle Jungscharlerinnen und Jungscharler im Alter
von 8 bis 13 Jahren in unserem Kirchenbezirk.
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Das JULA ist genau das Richtige für dich, wenn du Lust
auf drei Tage zelten und viel Action in der Natur hast.
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Unter dem Motto „Ab in den Dschungel“ werden wir
eine spannende und ereignisreiche Zeit im Kegelbachtal
erleben. Darauf könnt ihr euch schon heute freuen.
Preis:
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Die Zelte schlagen wir im „Dschungel“ auf dem Zeltplatz neben dem Freizeitheim Sprollenhaus auf. Die
Sanitäranlagen befinden sich im Haus.
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Die An- und Abreise organisiert jeder bzw. jede Jungschargruppe selbst.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular
am Ende dieses Heftes. Den Anmeldeabschnitt gebt
ihr dann bei den Mitarbeitern in eurer Jungschar ab,
die euch als Gruppe gemeinsam anmelden.
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„Schau´n mer mal“ drückt eine gespannte Gelassenheit aus. Dies soll auch unseren Aufenthalt in
München ausmachen.
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Schau´n mer mal nach... München!
Gespannt sein dürfen wir auf eine der tollsten Städte Deutschlands. Bei einer exklusiven Stadtführung
werden wir mehr über die Innenstadt Münchens
erfahren. Gespannt sein dürfen wir auf so manches
Highlight, das Bayerns Hauptstadt zu bieten hat.
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Verfügung geben wird und somit persönliche Interessen vertieft werden können.
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Untergebracht sind wir in dem in der Innenstadt
gelegenen Jugendgästehaus des CVJM München.
Neben „bed and breakfast“ erwarten uns dort auch
inspirierende Begegnungen mit Mitarbeitenden des
CVJM München.
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SOLA? Sommerlager? Zeltlager? – Was ist denn das?
Du schläfst mit deinen Freunden auf Feldbetten
auf einem angelegten Zeltplatz in unseren robusten
Gerüstzelten. Für deine Zeltgruppe ist in der Regel
ein Team von zwei geschulten Betreuern zuständig.
Diese sind jederzeit als deine Ansprechpartner da.
Den Tag auf dem SOLA starten wir mit einem kurzen
Bibelimpuls um uns auf den Tag einzustimmen und
diesen gemeinsam zu beginnen. Nach dem Frühstück
kannst du unser Lagerthema hautnah erleben und
mit in die Bibelgeschichte, die uns begleitet, einsteigen. Die Zeit bis zum Mittagessen verbringen wir zusammen bei vielfältigen Angeboten wie Basteln, der
Herstellung selbstgebauter Dinge oder mit verschiedenen Sportangeboten, die du dir aussuchen kannst.
Nach einer kleinen Mittagspause warten spannende Spiele, Stationsläufe oder Themennachmittage
auf dich. Als Abendprogramm bereiten wir tolle
Geländespiele oder spannende Teamaufgaben für
dich vor. Auch Zeit am Lagerfeuer zum Singen und
Geschichten erzählen wird nicht fehlen.
Während der acht Tage Zeltlager warten aber auch
einige ganz besondere Programmpunkte, wie beispielsweise ein Tagesausflug oder ein Nachmittag
im Schwimmbad, auf dich.
Also worauf noch warten? Melde dich schnell an!
In Sachen Verpflegung
möchten wir auf diesem
Lager nachhaltiger
werden! Neugierig
geworden? Dann
sprechen Sie
uns gerne an!
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Du willst in den Sommerferien nicht nur auf dem
Sofa sitzen oder mit deinen Eltern in Urlaub gehen?
Wir hätten da eine interessante Alternative für dich:
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Komm mit uns für zehn Tage nach Österreich in die
Berge. Egal ob allein oder mit deinen Freunden - wir
werden viel Zeit füreinander und miteinander haben, viel Neues und Aufregendes erleben, miteinander Spaß haben. Falls du gerne badest das Highlight
schlechthin: Wir haben unseren eigenen Badesee
direkt vor der Haustüre.
Also, wenn du Teil einer einmaligen Gemeinschaft
sein willst und vielleicht auch noch auf diesem Weg
etwas von Gott erfahren willst, dann komm mit uns
auf´s TEENDORF.
WIR FREUEN UNS AUF DICH UND EINE TOLLE ZEIT
MIT DIR!
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Du hast Lust auf Natur pur, aber übernachtest lieber
im Haus: Dann bist du bei uns genau richtig.
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Wir werden tolle Tage in der wildromantischen
Natur des Kegelbachtals rund um ein biblisches Thema erleben. Spiel, Spaß, Basteln, Lieder, Lagerfeuer
und biblische Geschichten sowie eine tolle Gemeinschaft dürfen dabei natürlich nicht fehlen.
Diese Freizeit wird im neuen Freizeitheim in
Sprollenhaus stattfinden. Hier sind wir mitten in der
Natur und umgeben von tollen Attraktionen.
Haben wir dich neugierig gemacht?
Dann schnell anmelden, wir freuen uns auf Dich.
Die Freizeit beginnt am Sonntagnachmittag und
endet am Freitagnachmittag.
Die An- und Abreise organisiert jeder selbst.
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Kreative Kinder aufgepasst!
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Diese Freizeit ist für euch, ihr Badewannen-Sänger,
Drama-Queens, Klassen-Clowns, FingerfarbenLeonardos und Karaoke-Stars. Ob du dich schon ins
Rampenlicht verliebt hast oder deine erste Bühnenerfahrung suchst – bei der KiSiWo bist du genau
richtig.
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Wir werden eine Woche lang in Sprollenhaus gemeinsam ein Musical einzustudieren. Ein abwechslungsreiches Programm mit viel Musik, Theater und
Tanz, Spiel und Sport lässt sicher keine Langeweile
aufkommen. Außerdem werden wir Gelegenheit
haben, über Gott, das Thema des Musicals und die
Welt zu reden.
Egal, ob du zwischen anderen Kindern im Chor mitsingen, ein echtes Solo singen oder gleich die Hauptrolle übernehmen willst - hier kannst du dein Talent
zeigen. Und bei uns wurde auch schon so manches
neues Talent entdeckt …
Die Termine für ein Vortreffen und die zwei Aufführungen werden rechzeitig bekannt gegeben.
Die Kinder-Sing-Woche findet in Kooperation mit
dem CVJM Heiningen statt.
Andrea Elwert
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Der Glaubenskurs mit Dietrich Bonhoeffer verbindet Texte von Bonhoeffer, Bibeltexte und die eigene
Biografie.
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Ausgewählte Texte und Impulse regen zur Auseinandersetzung mit den eigenen Glaubensvorstellungen
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Wer Freude daran hat, ein Wochenende zu investieren
um mal etwas tiefer zu graben, ist hier genau richtig.
Das neue Freizeitheim Sprollenhaus bietet dazu einen tollen äußeren Rahmen. Wer sich dazu aufmacht
wird mit spannenden Entdeckungen beschenkt
werden.
Preis:
35,- €
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Damit du in der evangelischen Jugendarbeit
durchstarten kannst….
Der Einsteigerkurs ist für Leute, die schon in einer
Gruppe mithelfen oder nach der Konfirmation ganz
neu in die Kinder-/ Jugendarbeit einsteigen wollen
oder einfach mal schnuppern möchten, was evangelische Jugendarbeit bietet, anbietet und ausmacht.
Der Grundkurs ist für Leute, die mindestens 15 Jahre
alt sind und schon in einer Gruppe mitarbeiten oder
im Jahr zuvor den Einsteigerkurs belegt haben.
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14. Mä
Der Grundkurs ist die Basisschulung zum Erwerb des
Qualifikationsnachweises JULEICA (www.juleica.de).
Preis:
45,- €
Die Kurseinheiten werden teilweise parallel durchgeführt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche gemeinsame
Programmpunkte.
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Nähere Informationen bekommst du nach der
Anmeldung kurz vor dem Kurs in einem Infobrief.
In der Regel übernehmen die Kirchengemeinden den
Beitrag bzw. einen Teil davon. Bitte vor der Anmeldung mit dem Ortspfarrer/Ortsverantwortlichen für
Jugendarbeit abklären!
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Für Mitarbeitende in den Gemeinden des Kirchenbezirks Neuenbürg und des Jugendwerks
Termine und Orte:
2. Juli 2016, Martin-Luther-Gemeindehaus, Birkenfeld
12. November 2016, Ev. Gemeindehaus, Conweiler
Beginn: jeweils 9.15 Uhr
Ende: 17.30 Uhr
Preis:
10,- € ganzer Tag
6,- € halber Tag
Leistung:
Es stehen mehrere praxisrelevante Seminare zur Auswahl, die von qualifizierten Referenten durchgeführt
werden.
Infos: [email protected]
Zu den Seminartagen gibt es jeweils gesonderte
Ausschreibungen.
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Für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit
Termine und Orte:
29. April 2016, Ev. Gemeindehaus, Schwarzenberg
7. Oktober 2016, Ev. Gemeindehaus, Dobel
Beginn: jeweils 18.30 Uhr
Die Mitarbeiterabende sind ein Angebot für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EJW und der
Kirchengemeinden.
Sie sind ein Angebot zum Austausch, zur Gemeinschaft und zur Vernetzung innerhalb des Bezirks.
Wir beginnen jeweils mit einem gemeinsamen Essen,
zu dem ihr eingeladen seid.
Danach wollen wir beim ersten Abend im April nach
einem kurzen Impuls über Themen, die euch bewegen,
ins Gespräch und in den Austausch kommen.
Beim zweiten Abend im Oktober laden wir nach dem
geistlichen Impuls zu Gesellschaftsspielen ein.
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Mit diesem Wochenende sagen wir DANKE...
... allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich
bei unseren Freizeiten engagieren. Die Zeit, Kraft,
Ideen für tolle Programme aufbringen und sich mit
ihren Gaben zum Wohl der vielen Teilnehmenden auf
unseren unterschiedlichen Freizeiten investieren.
... allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch
ihre Mitarbeit auf vielfältige Weise Kinder- und Jugendarbeit unterstützen in Kirchengemeinden und
im Jugendwerk.
... unserem Vater im Himmel, der uns zusammengestellt hat für den Dienst in unserem Kirchenbezirk
und uns reich beschenkt.
... in Form von einem facettenreichen Programm,
das wir für euch zusammen gestellt haben: Biblische
Impulse, ein Dankeschön-Abend mit gutem Essen
und einem musikalischen Leckerbissen und einigem
mehr. Am Sonntagvormittag feiern wir gemeinsam
einen Dankgottesdienst.
Herzliche Einladung zu diesem besonderen Wochenende.
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Ein Angebot für alle Konfigruppen im Kirchenbezirk
Ein Angebot für Jugendliche
Der Konfitag „Alles wird gut“ findet in der Straubenhardthalle und der Wilhelm-Ganzhorn-Schule in
Conweiler statt.
Nicht verpassen! Das Event für dich, deine Freunde
und deinen Jugendkreis.
Das Thema des Konfitags lehnt sich – wie immer –
an die Jahreslosung an: „Gott spricht: Ich will euch
trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“ (Jes. 66,13)
Der Konfitag beginnt um 14 Uhr mit Halleneinlass,
um 14.15 Uhr mit einem Jugendgottesdienst. Danach
sind alle Gruppen in der Team-Challenge gefordert.
Nach einem leckeren Imbiss tritt der christliche Illusionskünstler Mr. Joy auf. Der Konfitag endet mit der
Siegerehrung der Team-Challenge.
Ende der Veranstaltung ist ca. um 20.30 Uhr.
Infos: [email protected]
The Day findet im evangelischen Gemeindehaus,
Ludwig-Hofacker-Haus in Bad Wildbad statt.
Los geht es um 15 Uhr mit einem Jugendgottesdienst,
gefolgt von Seminaren, Zeit zum Chillen, BobbycarRennen, leckerem Essen und zum Abschluss einem
Konzert.
Außerdem gibt es wieder eine Gewinn-Aktion für
Gruppen von 5-30 Personen, nach dem Motto „Es
gibt nix Gutes, außer man tut es.“
Dabei ist eure Aufgabe als Gruppe eine Aktion durchzuführen, mit der ihr Menschen helft und/oder ihnen
etwas Gutes tut.
Der Aktionszeitraum endet am 29. Mai 2016 um 24 Uhr.
Infos: [email protected]
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24. 7.
Ein Angebot für die gesamte Jugendwerksgemeinde
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24. 7.
Ein Angebot für alle Laufbegeisterten und ihre
Freunde
Ein guter Start in den Freizeitensommer
Bei unserem Aussendungsgottesdienst senden
wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer
Freizeiten aus. Gottes guter Segen soll sie und die
Teilnehmenden begleiten.
Herzliche Einladung besonders an die Familien der
Freizeitteilnehmenden. Dieser Tag ist eine tolle Gelegenheit Infos rund um das Jugendwerk zu erhalten,
Gemeinschaft in der Jugendwerksfamilie zu erleben
und miteinander Gott zu loben.
Der Gottesdienst beginnt um 11.00 Uhr.
Nach dem Gottesdienst sorgt der Förderverein für das
leibliche Wohl. Nach dem Mittagessen findet der ejwSponsorenlauf zugunsten des Freizeitheims statt.
Infos: [email protected]
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Zugunsten der Finanzierung des Freizeitheims
Sprollenhaus veranstalten wir am 24. Juli 2016 den
bereits zweiten Sponsorenlauf.
Der Sponsorenlauf findet am 24. Juli 2016 um 13.30
Uhr in Sprollenhaus statt. Die Laufstrecke führt mit
einer Länge von 500 m über das Sportgelände.
Für Läufer gilt es im Vorfeld Sponsoren zu gewinnen,
die für jede gelaufene Runde einen bestimmten Betrag zahlen (mindestens 1 €). Die genaue Ausschreibung und die Sponsorenliste wird ab dem Frühjahr
2016 verfügbar sein.
Bis dahin können bereits sämtliche Trainingskilometer gelaufen werden...
Infos: [email protected]
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Ein Angebot für alle ab 18 Jahren
Ab dem 18. Januar 2016 ist der 18. im Monat der
Abend für die jungen Erwachsenen und alle die sich
noch entsprechend fühlen.
An jeweils unterschiedlichen Wochentagen werden
unterschiedliche Programmformate angeboten.
Mal ruhig, mal actionreich, mal tiefsinnig, mal unterhaltend. Mit „Bibel trifft Film“, der „ejw-Wochenschau“, dem „Race-Day“, einem Backhaus-Event,
oder beim Adventure-Golf starten wir vielseitig in
das erste Jahr dieses neuen Angebotes.
Die aktuellen Infos zu den jeweiligen Terminen gibt´s
online auf der ejw Internetseite, auf Facebook oder
direkt per E-Mail. Wer in den E-Mailverteiler aufgenommen werden möchte, kann sich dafür anmelden
bei [email protected].
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Ein Angebot für alle Ballsportbegeisterten,
in Kooperation mit dem 1. FC Sprollenhaus
Kleinfeldturnier am 25. Juni
Am 25. 6. veranstalten wir ein Kleinfeldturnier. Los
geht´s um 10 Uhr auf dem Sportgelände in Sprollenhaus.
Ein Team besteht aus fünf Feldspielern und einem
Torwart.
Neunmeterturnier bei Flutlicht
Am 24. 9. veranstalten wir im Rahmen einer Flutlichtnacht das 2. Neunmeterturnier. Los geht´s um
19 Uhr auf dem Sportgelände in Sprollenhaus.
Ein Team besteht aus fünf Spielern.
Für beide Veranstaltungen gibt es gesonderte Ausschreibungen.
Infos: [email protected]
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Ein Angebot für Familien mit Kindern im Alter
von 5-10 Jahren
Jede Menge Spaß und Unterhaltung für Klein und
Groß, direkten Bezug zu kindlichen Lebenswelten und
aktuelle Rock- und Pop-Musik – das alles erwartet
die Besucher beim Auftritt von Daniel Kallauch. Mit
seiner neuen Show GANZ SCHÖN STARK kommt der
Musiker, Komiker und Kinderstar am 15. April ins Kurhaus Dobel. Los geht´s um 16 Uhr.
Das besondere Konzert wird von der Kirchengemeinde
Dobel und dem EJW gemeinsam veranstaltet.
Karten für die Veranstaltung sind zu 5 € für Kinder
und zu 7 € für Erwachsene im Evangelischen Jugendwerk und im Evangelischen Pfarramt Dobel
erhältlich.
Sofern noch verfügbar gibt es an der Tageskasse
Karten für 6 € (Kinder) und 9 € (Erwachsene).
Infos: [email protected]
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Das Jugendwerk unterstützt und ergänzt die kirchliche Jugendarbeit in den Kirchengemeinden. Das
geschieht unter anderem auch dadurch, dass es im
Jugendwerk ganz unterschiedliche
Materialien gibt, die ihr ausleihen könnt für
Gruppen, Freizeiten oder Gemeindeaktionen.
Bei den Kindern sehr beliebt ist unsere 5 x 6 Meter
große Hüpfburg.
Freunden des runden Leders können wir unseren
Mega-Kicker anbieten.
Doch wir haben auch viele weitere begeisternde
Spiele wie Bumball, Teppich-Curling, Weykick oder
Leiter-Golf ...
Darüber hinaus haben wir zahlreiche Gesellschaftsspiele und Bücher für die Praxis der Jugendarbeit.
Geocachingfans können bei uns bis zu fünf
GPS-Geräte leihen.
Infos zu Verfügbarkeit und Leihgebühren erhaltet ihr
auf unserer Internetseite oder in der Geschäftsstelle
bei [email protected].
Aktuelle Preise für unseren VW-Bus findet ihr ebenfalls auf unserer Internetseite.
Verleihanfragen für den Bus können direkt
an Andrea Elwert (07082/7100) gerichtet werden.
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Landesseminar Kinderbibelwoche
Bernhäuser Forst
4.-6.3.
Stilles Wochenende für Männer
Bernhäuser Forst
5.-6.3.
CVJM Landestreffen
Glaspalast Sindelfingen
7.-9.3.
Konvent der Jugendreferenten
Bernhäuser Forst
4.6.
EJW-Delegiertenversammlung
Bernhäuser Forst
25.-26.6.
Landesposaunentag
Ulm
4.-6.10.
Studientage für Jugendreferenten
Bernhäuser Forst
8.10.
Younify
Theaterhaus Stuttgart
12.11.
EJW-Fachtag Leitung, Finanzen,
Öffentlichkeitsarbeit
Bernhäuser Forst
2.-4.12.
Einkehrtage über den 2. Advent
Bernhäuser Forst
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8.-12. 2.
Jugendwoche „ProJeCt-TV Wildwest“
Ev. Gemeindehaus in Gräfenhausen
24.-28.2. Teendays
Ev. Gemeindehaus Ottenhausen
12. 3.BiGmac
19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg
in Neuenbürg
4. 6.Jugo Sprollenhaus
19.00 Uhr, Gemeindehaus in Sprollenhaus
2. 7. BiGmac
19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg
in Neuenbürg
8. 10. BiGmac
19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg
in Neuenbürg
31. 10. Splash-Jugendgottesdienst
19.30 Uhr
zur „Church Night“, Langenbrand
3. 12.BiGmac
19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg
in Neuenbürg
„Nächstes Jahr in Jerusalem“
Für 2017 planen wir eine Israelreise. Nach momentanem Stand zwischen den Oster- und Pfingstferien im Mai 2017. Es wird eine Individualreise
für ca. 24 Personen mit gemieteten Kleinbussen.
Zielgruppe: 18-99 Jahre
Infos: [email protected]
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an zur Teilnahme an folgender:
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Dafür brennen wir:
Wer denkt nicht gerne zurück an romantische und
abenteuerliche Stunden vor dem Lagerfeuer auf
Jugendfreizeiten? Wir meinen dieses Feuer muss weiterbrennen – für Kinder, Jugendliche und für alle, die
es mal waren. Hier im Evangelischen Kirchenbezirk
Neuenbürg – durch eine Kinder- und Jugendarbeit,
die neben Gemeinschaftserlebnissen wie Freizeiten,
Veranstaltungen auch Wertevermittlung und Orientierung zum Inhalt hat. In den vergangenen 25 Jahren
ist dank vieler aktiver Mitglieder und Freunde vieles
gefördert und unterstützt worden (z.B. Mitfinanzierung einer Jugendreferentenstelle, Aussendungsgottesdienste und Jungschar-Ballontage).
Das Jugendwerk und der Förderverein haben sich
schon sehr lange ein eigenes Freizeitheim gewünscht.
Dieser Traum wurde in Sprollenhaus Wirklichkeit. Im
Juli 2015 wurde das neue Haus offiziell eingeweiht.
Der Förderverein ist aktiv an der weiteren Gestaltung
und Nutzung von Haus und Zeltplatz beteiligt.
Zündeln Sie erfolgreich mit uns weiter!
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Martin Haag, Vorsitzender
[email protected]
Unsere Bankverbindung für einmalige
oder regelmäßige Spenden:
Förderverein Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg e.V.
Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN DE02666500850002181789
BIC PZHSDE66XXX
Name, Vorname:
Weiblich
Männlich
Geschwisterrabatt
Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Bemerkungen:
Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne
sie an.
Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier
angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen
werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist
unter Aufsicht erlaubt.
Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu
(Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46)
Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von
Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw
Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne
weitere Nachfrage erfolgen.
Datum:
Unterschrift des Teilnehmers:
Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):
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Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter
an zur Teilnahme an folgender:
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Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Bemerkungen:
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Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Poststr. 17
75305 Neuenbürg
Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne
sie an.
Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier
angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen
werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist
unter Aufsicht erlaubt.
Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu
(Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46)
Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von
Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw
Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne
weitere Nachfrage erfolgen.
Datum:
Unterschrift des Teilnehmers:
Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):
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Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter
an zur Teilnahme an folgender:
Freizeit/Schulung:
Name, Vorname:
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Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Bemerkungen:
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Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Poststr. 17
75305 Neuenbürg
Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne
sie an.
Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier
angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen
werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist
unter Aufsicht erlaubt.
Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu
(Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46)
Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von
Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw
Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne
weitere Nachfrage erfolgen.
Datum:
Unterschrift des Teilnehmers:
Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):
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Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter
an zur Teilnahme an folgender:
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Name, Vorname:
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Geschwisterrabatt
Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Bemerkungen:
An das
Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Poststr. 17
75305 Neuenbürg
Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne
sie an.
Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier
angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen
werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist
unter Aufsicht erlaubt.
Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu
(Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46)
Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von
Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw
Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne
weitere Nachfrage erfolgen.
Datum:
Unterschrift des Teilnehmers:
Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):
Hinweise und Reisebedingungen
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,
wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns
ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch
die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“,
mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in
Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den
gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN“
(Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“
(Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie
ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 a ff. BGB
über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für
RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.
Wichtige Hinweise
1. Reiseveranstalter (RV)
Reiseveranstalter ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, Poststraße 17, 75305 Neuenbürg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg.
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der
Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in
die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie
von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen
nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.
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Evang. Jugendwerk
Bezirk Neuenbürg
Poststr. 17
75305 Neuenbürg
4. Umfang der Leistungen
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist
– die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders
ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw.
die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote
(z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe
usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind,
als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe
unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.
5. Versicherungen
Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus
können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.
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6. Fahrt
Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils
ab Neuenbürg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer
Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als
Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.
7. Reiseausweis
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich
ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen
ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein.
8. Zuschüsse
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die
Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg.
Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu
7,50 €.
Übersicht der Einkommensgrenzen:
(Angaben in Klammern sind für Beamte)
Personenanzahl
Paare
Alleinerziehend
2 Pers.
-
€ 1.689,- (1.589,-)
3 Pers.
€ 2.327,- (2.188,-)
€ 1.992,- (1.873,-)
4 Pers.
€ 2.630,- (2.472,-)
€ 2.294,- (2.157,-)
5 Pers.
€ 2.932,- (2.756,-)
€ 2.597,- (2.441,-)
6 Pers.
€ 3.235,- (3.040,-)
€ 2.899,- (2.725,-)
7 Pers.
€ 3.538,- (3.324,-)
€ 3.202,- (3.009,-)
8 Pers. € 3.840,- (3.608,-)
€ 3.505,- (3.293,-)
Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Die endgültige Gewährung des Zuschusses erfolgt durch das
zuständige Regierungspräsidium erst nach der Freizeit.
9. Reisepreissicherung
Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des
Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern.
Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von
dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften
des öffentlichen Rechts sind.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg wiederum ist eine Untergliederung des
Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische
Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch
für das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg.
Reisebedingungen
1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die
Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.
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b) Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler
und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen,
die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den
bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht
vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die
vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die
Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit
er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge)
sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß
§ 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein
Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
(Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf,
mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung
der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische
Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.
1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein
Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen
(Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden
Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner
Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
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zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der
TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig
buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des
Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des
TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend
seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung
des RV beim TN zu Stande.
2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum
Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung
im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und
Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.
2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten
aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht
bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu
treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen
oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.
3. Zahlung
3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4
genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn
verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages
gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der
Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des
Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters.
3.4. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und
Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten
Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN
mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.
4. Rücktritt der/des TN
4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber
dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim RV.4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch
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den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen
Verwendung der Reise-leistung folgende pauschale Entschädigung
zu:Eigenanreise
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €)
vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%Bus- und Bahnreisen
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %
vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %
vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung
gestellte Gesamtpreis.
4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN
nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen
solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche
Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,
unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf
anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen
Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden
sind.
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN
6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form
der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.
6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs.
2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen,
dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort
der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann
nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm
die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist,
oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Frei53
zeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV
anzuerkennen.
6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,
so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die
Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt
nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die
fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von
ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder
gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.
7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen,
bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit
dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Be-förderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene
Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im
Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.
7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf
den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträge.
7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist
nicht zulässig.
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot
anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu
machen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates
der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
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vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass
keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den
TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der
RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.
10. Verjährung, Datenschutz
10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in
einem Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag
der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen
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über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV
erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und
gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an
Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV
die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen.11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA
Noll, Stuttgart 2000-2015, v20151013
Reiseveranstalter ist:
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in
Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg wird vertreten durch den
Vorsitzenden Christian Klinke und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse.
Maler-Maulbetsch GmbH · Schwabhausenstraße 28/2 · 75335 Dobel
Telefon (0 70 83) 29 75 · Fax 5 16 61 · www.maler-maulbetsch.de
Gerhard Bott GmbH
Uferstraße 47 · 75323 Bad-Wildbad
Telefon: 07081 7581 · Fax: 7571
www.bott-metallbau.de
Unsere Leistungen für Sie:
Balkone, Treppen und Geländer, Tore und Türen,
Stahlkonstruktionen, Reparaturen, Schmiedearbeiten,
Car-Ports und Vordächer, Gashandel,
Schraubenhandel, Schlüsseldienst
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg
Poststraße 17
75305 Neuenbürg
Telefon: (07082) 94 80 - 60
Fax: (07082) 94 80 – 66
E-Mail: [email protected]
S
STOLZE
TOLZE
AUTOHAUS
Gienger und Stolze OHG
Marxzeller Straße 88
75305 Neuenbürg
Tel. 0 70 82 / 75 55
Fax 0 70 82 / 57 06
www.sparkasse-pforzheim-calw.de
eMail:
[email protected]
VERKAUF • SERVICE / REPARATUR • FINANZIERUNG
Schloss-Apotheke Neuenbürg
Bahnhofstraße 34 · 75305 Neuenbürg · Telefon (0 70 82) 22 10 · Fax (0 70 82) 37 98
www.schloss-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected]
Schloss-Apotheke Neuenbürg
Neuenbürg
Bahnhofstraße 34 Schloss-Apotheke
· 75305 Neuenbürg · Telefon
(0 70 82) 22 10 · Fax (0 70 82) 37 98
Sonnen-Apotheke
Neuenbürg
www.schloss-apotheke-neuenbuerg.de
· e-mail:
[email protected]
Bahnhofstraße 34 · 75305 Neuenbürg
· Telefon
(0 70 82) 22 10 · Fax (0 70 82) 37 98
Daimlerstraße
17
·
75305
Neuenbürg
·
Telefon
(0
70
82)
94 33-100 · Fax (0 70 82) 94 33-299
www.schloss-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected]
www.sonnen-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected]
Sonnen-Apotheke Neuenbürg
Sonnen-Apotheke
Daimlerstraße 17 · 75305
Neuenbürg · Telefon (0 70Neuenbürg
82) 94 33-100 · Fax (0 70 82) 94 33-299
www.sonnen-apotheke-neuenbuerg.de
· e-mail:
[email protected]
Daimlerstraße
17 · 75305 Neuenbürg · Telefon
(0 70
82) 94 33-100 · Fax (0 70 82) 94 33-299
www.sonnen-apotheke-neuenbuerg.de · e-mail: [email protected]
Kleidung für
Firmen und
Vereine
mit Stick
und Druck
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr
Logo Dieter | ilgenstr. 3–5 | 75305 Neuenbürg | Tel. 0 70 82 / 66 48
Fax: 0 70 82 / 20 29 3 E-Mail: [email protected] | Internet: www.dieter.de
Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, Poststr. 17, 75305 Neuenbürg