MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung 3 - Personal 939/2016 Halle (Saale), 28.07.2016 Externe Stellenausschreibung – Reg.-Nr.: 5-5693/16-H Verlängerung An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Naturwissenschaftliche Fakultät II, Institut für Mathematik, ist zum 01. Oktober 2016 die auf 2 Jahre befristete Stelle einer Lehrkraft für besondere Aufgaben in Vollzeitbeschäftigung zu besetzen. Die Befristung erfolgt gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Demnach können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die bislang noch nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Sachsen-Anhalt beschäftigt waren. Die Eingruppierung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 gemäß Richtlinie der TdL für Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen. Voraussetzungen: Abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Mathematik (Diplom, Master oder Staatsexamen für das Lehramt Gymnasium) Erfahrung in der universitären Lehre Arbeitsaufgaben: Durchführung von Lehrveranstaltungen für das Fach Mathematik, hauptsächlich im Bereich Mathematik für das Grundschullehramt Studienorganisatorische Aufgaben Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Prof. R. Waldecker, Institut für Mathematik der MLU HalleWittenberg. Tel.: 0345 55-24623, E-Mail: [email protected] Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Reg.-Nr.: 5-5693/16-H mit den üblichen Unterlagen bis zum 12.08.2016 an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Naturwissenschaftliche Fakultät II, Institut für Mathematik, Frau Prof. Dr. Waldecker, 06099 Halle (Saale). Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen. Bewerbungskosten werden von der Martin-Luther-Universität nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. http://zuv1.verwaltung.uni-halle.de/ZGST/INFO/2016/16_939.pdf veröffentlicht am 28.07.2016
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