Nr. 4 | Juli 2016 Für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe DRINGLICHE APPELLE / juli 2016 CHINA: Einem festgenommenen Falun Gong-Praktizierenden droht Folter IRAN : Ein schwerkranker Anwalt wurde zurück ins Gefängnis geschickt «Unterdrückt nicht die Fremden, die bei euch im Land leben, sondern behandelt sie genau wie euresgleichen. Jeder von euch soll seinen fremden Mitbürger lieben wie sich selbst. Denkt daran, dass auch ihr in Ägypten Fremde gewesen seid. Ich bin der Herr, euer Gott!» Levitikus 19,33-34 2 Dringliche Appelle • China • Iran 4 Gebet • Friedensgebet DRINGLICHE APPELLE / Juli 2016 CHINA : Qin Wei Einem festgenommenen Falun Gong-Praktizierenden droht Folter Der Falun Gong-Praktizierende Qin Wei wurde in Polizeigewahrsam genommen, nachdem er eine kritische Schrift über die Kommunistische Partei Chinas verteilt hatte. Dem Mann drohen Folter und Misshandlung. Im Brief ersuchen wir die chinesischen Behörden, Qin Wei unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er einzig wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Glaubens- und Meinungsfreiheit in Haft ist. Wir bitten sie, dafür zu sorgen, dass Qin Wei vor Folter und jeglicher andern Form der Misshandlung geschützt wird und dass seine Haftbedingungen den internationalen Normen und Standards entsprechen. Weiter bitten wir die Behörden darum, dass Qin Wei regelmässig mit seiner Familie und seinem Anwalt in Kontakt stehen darf. Qin Wei wurde am 18. Mai im Pekinger Stadtbezirk Haidian von Polizisten in Zivil angehalten, nachdem er ein Exemplar des Buchs «Neun Kommentare über die Kommunistische Partei» verteilt hatte. Dieses enthält neun kritische Artikel zur Kommunistischen Partei Chinas, von der Korrekturkampagne von Yan’an in den Jahren 19421944 bis heute. Qin Wei wurde unter dem Verdacht, «die Gesetzesvollstreckung mithilfe eines Kults des Bösen untergraben» zu haben, inhaftiert. und dauerte fünfeinhalb Jahre. Qin Wei wurde in Einzelhaft gehalten, einer «Gehirnwäsche» unterzogen und musste Zwangsarbeit leisten. Während anderer Haftphasen wurde er mit Elektroschock-Schlägen ins Gesicht gefoltert. Qin Wei wurde in der Zeit zwischen Oktober 2003 und Mai 2004 über lange Zeitspannen am Schlafen gehindert – manchen Quellen zufolge fünf Monate lang. Die Misshandlungen führten zu Herzrhythmusstörungen und letztere verursachten einen Herzstillstand. Qin Wei wird in der Haftanstalt des Bezirks Haidian festgehalten. Sein Anwalt hat das Amt für öffentliche Sicherheit und die Bezirksstaatsanwaltschaft schriftlich ersucht, die Anklage gegen Qin Wei zurückzuziehen und ihn freizulassen. Er machte geltend, dass die Religions-, Glaubens- und Meinungsfreiheit durch die chinesische Verfassung geschützt sind und dass keine staatliche Behörde Falun Gong je offiziell als «Kult des Bösen» bezeichnet hat. Falun Gong wird in China als «Bedrohung für die gesellschaftliche und politische Stabilität» eingeordnet und ist seit dem friedlichen Sitzstreik von Falun Gong-Praktizierenden im Juli 1999 auf dem Tiananmen-Platz verboten. Die Behörden haben eine Sonderinstanz, das sogenannte «Büro 610» geschaffen, welches dafür zuständig ist, die Zerschlagung von Falun Gong und anderer «ketzerischer Kulte» zu überwachen. Dieses Büro operiert auf allen Ebenen von Partei und Regierung – von der Staatsspitze bis zu Organen auf Provinz- und Lokalebene. Aktuell besteht die Gefahr, dass Qin Wei wieder gefoltert oder misshandelt wird. Bereits zum achten Mal ist er wegen seiner Überzeugungen festgenommen worden. Der längste Gefängnisaufenthalt begann 2004 2 Aktiv werden mit ACAT Nr. 4 | Juli 2016 Quelle: Amnesty International Brief an den Minister für Offentliche Sicherheit Minister of Public Security Mr Guo Shengkun No 14. Dong Chang’an Jie Dongchengqu Beijing 100741 People’s Republic of China E-Mail : [email protected] Port o: Fr. 2.00 (A-Post) Kopie an die Botschaft Botschaft der Volksrepublik China Kalcheggweg 10 3006 Bern Fax : 031 351 45 73 E-Mail : [email protected] Porto: Fr. 1.00 (A-Post), Fr. 0.85 (B-Post) Interventionsfrist für diesen Brief: 29 Juli 2016. Vielen Dank! IRAN : Abdolfattah Soltani Ein schwerkranker Anwalt wurde zurück ins Gefängnis geschickt Der Menschenrechtsanwalt Abdolfattah Soltani wurde am 7. Juni ins Evin-Gefängnis in Teheran zurückgewiesen, nachdem er wegen des Todes seiner Mutter einen kurzzeitigen Hafturlaub erhalten hatte. Der schwerkranke politische Gefangene verbüsst eine 13-jährige Haftstrafe für sein menschenrechtliches Engagement. Der Zugang zu dringend benötigter medizinischer Behandlung wird ihm verweigert. Im Brief an die iranischen Autoritäten bitten wir darum, Abdolfattah Soltani sofort und bedingungslos freizulassen, einen politischen Gefangenen, der friedlich, im Rahmen seiner juristischen Tätigkeit, von seinem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Wir rufen die Behörden auf, dafür zu sorgen, dass Abdolfattah Soltani sofort die medizinische Versorgung erhält, die er benötigt. Abdolfattah Soltani wurde am 7. Juni ins Evin-Gefängnis zurückgeschickt. Der politische Gefangene und engagierte Menschenrechtsanwalt verbüsst eine 13-jährige Haftstrafe. Er kam am 17. Mai aufgrund familiärer Umstände in Genuss eines Hafturlaubs, da seine Mutter einige Stunden zuvor verstorben war. Abdolfattah Soltani hatte vorgängig mehrere Anfragen um Erlaubnis gestellt, mit seiner Mutter die letzten Stunden ihres Lebens verbringen zu dürfen. Diese Gesuche wurden allesamt von den Gefängnisbehörden abgelehnt. Abdolfattah Soltani wurde wegen «Propaganda gegen das Regime» verurteilt im Zusammenhang mit seinem menschenrechtlichen Engagement und wegen «Bildung einer illegalen Organisation», da er Mitbegründer des Zentrums für die Verteidigung der Menschenrechte im Iran ist, welches aber 2008 gezwungen war seine Tätigkeiten einzustellen. Seit seiner Verhaftung im September 2011 wird Abdolfattah Soltani im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten. Aufgrund seiner fragilen Gesundheit drängen seine Ärzte darauf, dass er medizinische Behandlung erhält. Da er unter anderem an Herzproblemen leidet, sind seine unbehandelten gesundheitlichen Probleme sogar akut lebensbedrohlich. Jedesmal, wenn er ins Gefängnisspital verlegt wurde, erhielt er dort keine Behandlung oder bloss einfachste Medikamente. Seit Abdolfattah Soltanis Verhaftung hat der Staatsanwalt eine Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen konsequent abgewiesen und auch eine Einweisung in ein Spital stets verweigert, obwohl die Ärzte betont haben, dass er unter ständiger ärztlicher Kontrolle und Behandlung ausserhalb des Gefängnisses stehen sollte, und dass die Haftbedingungen seinen Gesundheitszustand noch verschlechterten. Schicken Sie Ihren Brief für die iranischen Behörden an die Botschaft der Islamischen Republik Iran in der Schweiz. Eine zusätzliche Kopie des Briefes an die Botschaft ist nicht nötig. Brief an den Religionsführer Religionsführer der Islamischen Republik Iran H.E Ayatollah Sayed ‘Ali Khamenei c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran Thunstrasse 68 Postfach 227 3006 Bern Fax: 031 351 56 52 E-mail : [email protected] Porto: Fr. 1.00 (A-Post) Interventionsfrist für diesen Brief: 29 Juli 2016. Vielan Dank! Für eine Behandlung seiner zusätzlichen Bandscheibenbeschwerden hat Abdolfattah Soltanis Ehefrau Physiotermine für ihn vereinbart, doch auch diese wurden ihm nicht zugestanden. Quelle : Amnesty International Aktiv werden mit ACAT Nr. 4 | Juli 2016 3 gebet Friedensgebet Ich wünsche dir, dass du beweinen kannst, was du entbehrt und verloren hast, ohne in der Trauer Wurzel zu schlagen. Ich wünsche dir, dass du Zorn fühlen kannst auf das, was Menschen dir angetan haben, ohne im Unversöhnlichen zu erstarren. Heilender Friede wachse dir zu, dass Vergangenes dich nicht mehr quäle und böse Erinnerung dir nicht mehr zur Fessel werde. Zuversicht ziehe ein, wo die Ohnmacht haust, dass du aufstehst, dein Leben zu wagen. aus dem Gottesdienst der Tagung des thurgauischen katholischen Frauenbundes 2012 Aktiv werden mit ACAT Nr. 4 | Juli 2016 Impressum: Redaktion: Hortense Gianini, [email protected]; Übersetzung: Bettina Ryser Ndeye, Sophie Kreutzberg ACAT-Schweiz, Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, Speichergasse 29, Postfach, 3001 Bern Tel. 031 312 20 44, Postkonto 12-39693-7, www.acat.ch Nächste Ausgabe: 6. September 2016 4
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