"Aktiv werden mit ACAT" vom Juli 2016 herunterladen - ACAT

Nr. 4 | Juli 2016
Für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe
DRINGLICHE APPELLE / juli 2016
CHINA: Einem festgenommenen Falun Gong-Praktizierenden
droht Folter
IRAN : Ein schwerkranker Anwalt wurde zurück
ins Gefängnis geschickt
«Unterdrückt nicht die Fremden, die bei euch im Land leben, sondern
behandelt sie genau wie euresgleichen. Jeder von euch soll seinen
fremden Mitbürger lieben wie sich selbst. Denkt daran, dass auch ihr in
Ägypten Fremde gewesen seid. Ich bin der Herr, euer Gott!»
Levitikus 19,33-34
2
Dringliche Appelle
• China
• Iran
4
Gebet
• Friedensgebet
DRINGLICHE APPELLE / Juli 2016
CHINA : Qin Wei
Einem festgenommenen Falun Gong-Praktizierenden droht Folter
Der Falun Gong-Praktizierende Qin Wei wurde in Polizeigewahrsam genommen, nachdem er eine kritische Schrift über die Kommunistische Partei Chinas verteilt hatte.
Dem Mann drohen Folter und Misshandlung.
Im Brief ersuchen wir die chinesischen Behörden, Qin Wei unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er einzig wegen
der friedlichen Ausübung seines Rechts
auf Glaubens- und Meinungsfreiheit in
Haft ist. Wir bitten sie, dafür zu sorgen,
dass Qin Wei vor Folter und jeglicher andern Form der Misshandlung geschützt
wird und dass seine Haftbedingungen den
internationalen Normen und Standards
entsprechen. Weiter bitten wir die Behörden darum, dass Qin Wei regelmässig mit
seiner Familie und seinem Anwalt in Kontakt stehen darf.
Qin Wei wurde am 18. Mai im Pekinger
Stadtbezirk Haidian von Polizisten in Zivil
angehalten, nachdem er ein Exemplar des
Buchs «Neun Kommentare über die Kommunistische Partei» verteilt hatte. Dieses
enthält neun kritische Artikel zur Kommunistischen Partei Chinas, von der Korrekturkampagne von Yan’an in den Jahren 19421944 bis heute. Qin Wei wurde unter dem
Verdacht, «die Gesetzesvollstreckung mithilfe eines Kults des Bösen untergraben» zu
haben, inhaftiert.
und dauerte fünfeinhalb Jahre. Qin Wei
wurde in Einzelhaft gehalten, einer «Gehirnwäsche» unterzogen und musste Zwangsarbeit leisten. Während anderer Haftphasen
wurde er mit Elektroschock-Schlägen ins
Gesicht gefoltert. Qin Wei wurde in der Zeit
zwischen Oktober 2003 und Mai 2004 über
lange Zeitspannen am Schlafen gehindert –
manchen Quellen zufolge fünf Monate lang.
Die Misshandlungen führten zu Herzrhythmusstörungen und letztere verursachten
einen Herzstillstand.
Qin Wei wird in der Haftanstalt des Bezirks
Haidian festgehalten. Sein Anwalt hat das
Amt für öffentliche Sicherheit und die Bezirksstaatsanwaltschaft schriftlich ersucht,
die Anklage gegen Qin Wei zurückzuziehen
und ihn freizulassen. Er machte geltend,
dass die Religions-, Glaubens- und Meinungsfreiheit durch die chinesische Verfassung geschützt sind und dass keine staatliche Behörde Falun Gong je offiziell als «Kult
des Bösen» bezeichnet hat.
Falun Gong wird in China als «Bedrohung für
die gesellschaftliche und politische Stabilität» eingeordnet und ist seit dem friedlichen
Sitzstreik von Falun Gong-Praktizierenden
im Juli 1999 auf dem Tiananmen-Platz
verboten. Die Behörden haben eine Sonderinstanz, das sogenannte «Büro 610» geschaffen, welches dafür zuständig ist, die
Zerschlagung von Falun Gong und anderer
«ketzerischer Kulte» zu überwachen. Dieses
Büro operiert auf allen Ebenen von Partei
und Regierung – von der Staatsspitze bis zu
Organen auf Provinz- und Lokalebene.
Aktuell besteht die Gefahr, dass Qin Wei
wieder gefoltert oder misshandelt wird. Bereits zum achten Mal ist er wegen seiner
Überzeugungen festgenommen worden. Der
längste Gefängnisaufenthalt begann 2004
2
Aktiv werden mit ACAT
Nr. 4 | Juli 2016
Quelle: Amnesty International
Brief an den Minister für Offentliche
Sicherheit
Minister of Public Security
Mr Guo Shengkun
No 14. Dong Chang’an Jie
Dongchengqu
Beijing 100741
People’s Republic of China
E-Mail : [email protected]
Port o: Fr. 2.00 (A-Post)
Kopie an die Botschaft
Botschaft der Volksrepublik China
Kalcheggweg 10
3006 Bern
Fax : 031 351 45 73
E-Mail : [email protected]
Porto: Fr. 1.00 (A-Post), Fr. 0.85 (B-Post)
Interventionsfrist für diesen Brief:
29 Juli 2016. Vielen Dank!
IRAN : Abdolfattah Soltani
Ein schwerkranker Anwalt wurde zurück ins Gefängnis geschickt
Der Menschenrechtsanwalt Abdolfattah Soltani wurde am 7. Juni ins Evin-Gefängnis
in Teheran zurückgewiesen, nachdem er wegen des Todes seiner Mutter einen kurzzeitigen Hafturlaub erhalten hatte. Der schwerkranke politische Gefangene verbüsst
eine 13-jährige Haftstrafe für sein menschenrechtliches Engagement. Der Zugang zu
dringend benötigter medizinischer Behandlung wird ihm verweigert.
Im Brief an die iranischen Autoritäten bitten wir darum, Abdolfattah Soltani sofort
und bedingungslos freizulassen, einen
politischen Gefangenen, der friedlich,
im Rahmen seiner juristischen Tätigkeit,
von seinem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht
hat. Wir rufen die Behörden auf, dafür zu
sorgen, dass Abdolfattah Soltani sofort
die medizinische Versorgung erhält, die
er benötigt.
Abdolfattah Soltani wurde am 7. Juni ins
Evin-Gefängnis zurückgeschickt. Der politische Gefangene und engagierte Menschenrechtsanwalt verbüsst eine 13-jährige
Haftstrafe. Er kam am 17. Mai aufgrund familiärer Umstände in Genuss eines Hafturlaubs, da seine Mutter einige Stunden zuvor
verstorben war. Abdolfattah Soltani hatte
vorgängig mehrere Anfragen um Erlaubnis
gestellt, mit seiner Mutter die letzten Stunden ihres Lebens verbringen zu dürfen.
Diese Gesuche wurden allesamt von den
Gefängnisbehörden abgelehnt.
Abdolfattah Soltani wurde wegen «Propaganda gegen das Regime» verurteilt im Zusammenhang mit seinem menschenrechtlichen Engagement und wegen «Bildung einer
illegalen Organisation», da er Mitbegründer
des Zentrums für die Verteidigung der Menschenrechte im Iran ist, welches aber 2008
gezwungen war seine Tätigkeiten einzustellen. Seit seiner Verhaftung im September
2011 wird Abdolfattah Soltani im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten.
Aufgrund seiner fragilen Gesundheit drängen seine Ärzte darauf, dass er medizinische Behandlung erhält. Da er unter anderem an Herzproblemen leidet, sind seine
unbehandelten gesundheitlichen Probleme
sogar akut lebensbedrohlich. Jedesmal,
wenn er ins Gefängnisspital verlegt wurde,
erhielt er dort keine Behandlung oder bloss
einfachste Medikamente. Seit Abdolfattah
Soltanis Verhaftung hat der Staatsanwalt
eine Haftentlassung aus gesundheitlichen
Gründen konsequent abgewiesen und auch
eine Einweisung in ein Spital stets verweigert, obwohl die Ärzte betont haben, dass
er unter ständiger ärztlicher Kontrolle und
Behandlung ausserhalb des Gefängnisses
stehen sollte, und dass die Haftbedingungen seinen Gesundheitszustand noch verschlechterten.
Schicken Sie Ihren Brief für die iranischen
Behörden an die Botschaft der Islamischen
Republik Iran in der Schweiz. Eine zusätzliche Kopie des Briefes an die Botschaft ist
nicht nötig.
Brief an den Religionsführer
Religionsführer der Islamischen Republik
Iran
H.E Ayatollah Sayed ‘Ali Khamenei
c/o Botschaft der Islamischen Republik
Iran
Thunstrasse 68
Postfach 227
3006 Bern
Fax: 031 351 56 52
E-mail : [email protected]
Porto: Fr. 1.00 (A-Post)
Interventionsfrist für diesen Brief:
29 Juli 2016. Vielan Dank!
Für eine Behandlung seiner zusätzlichen
Bandscheibenbeschwerden hat Abdolfattah Soltanis Ehefrau Physiotermine für
ihn vereinbart, doch auch diese wurden ihm
nicht zugestanden.
Quelle : Amnesty International
Aktiv werden mit ACAT
Nr. 4 | Juli 2016
3
gebet
Friedensgebet
Ich wünsche dir,
dass du beweinen kannst,
was du entbehrt und verloren hast,
ohne in der Trauer Wurzel zu schlagen.
Ich wünsche dir,
dass du Zorn fühlen kannst auf das,
was Menschen dir angetan haben,
ohne im Unversöhnlichen
zu erstarren.
Heilender Friede wachse dir zu,
dass Vergangenes dich nicht mehr quäle
und böse Erinnerung dir nicht mehr
zur Fessel werde.
Zuversicht ziehe ein,
wo die Ohnmacht haust,
dass du aufstehst,
dein Leben zu wagen.
aus dem Gottesdienst der Tagung
des thurgauischen katholischen Frauenbundes 2012
Aktiv werden mit ACAT
Nr. 4 | Juli 2016
Impressum:
Redaktion: Hortense Gianini, [email protected]; Übersetzung: Bettina Ryser Ndeye, Sophie Kreutzberg
ACAT-Schweiz, Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, Speichergasse 29, Postfach, 3001 Bern
Tel. 031 312 20 44, Postkonto 12-39693-7, www.acat.ch
Nächste Ausgabe: 6. September 2016
4