nsuchen für die Auszeichnung GreenEvent

Ansuchen für die Auszeichnung GreenEvent
Landesgesetz vom 19. Dezember 1995, Nr. 26
An
Stempelmarke
16,00 Euro
Identifikationsnummer der Stempelmarke*:
STEMPELFREI
Laut D.P.R. vom 26. Oktober 1972, Nr. 642, Tabelle „B“:
Punkt 16 (öffentliche Körperschaft)
Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Abteilung 29. - Landesagentur für Umwelt
29.6 Amt für Abfallwirtschaft
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35
39100 Bozen (BZ)
Tel. 0471 41 18 80, Fax 0471 41 18 89
E-Mail: [email protected]
PEC: [email protected]
Punkt 27 bis (Onlus), laut G. 266/91, Art. 8 und LG 11/93
im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen
eingetragen
anderes
A) Daten des Antragstellers / der Antragstellerin:
Zuname und Vorname
Geburtsdatum
Wohnsitz Gemeinde
Provinz
E-Mail
Telefonnummer
in seiner/ihrer Eigenschaft:
als Privatperson
Wohnort
Postleitzahl
Adresse
Nummer
als Beauftragter/e der Gesellschaft, der Organisation, des Vereins
Name
mit Sitz in
Postleitzahl
Adresse
Nummer
B) Ansuchen für die Auszeichnung:
going GreenEvent 1
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GreenEvent
2
Angaben zur Veranstaltung:
Name der Veranstaltung
Datum
Dauer
Ort
Voraussichtliche
Besucherzahl
pro Tag
Insgesamt
Zusätzlich mitwirkende
Organisationen und Vereine
C) Inhalt / Ziel der Veranstaltung:
Zielgruppe der Veranstaltung
D) Verantwortlicher/Verantwortliche GreenEvent:
Zuname und Vorname
E-Mail
Telefonnummer
1 Im ersten Jahr ist es nur möglich die Auszeichnung „going GreenEvent“ zu erhalten. Dabei muss die Veranstaltung
mehr als die Hälfte der Kriterien erfüllen.
2 Bei einem positiv bewerteten Abschlussbericht kann sich der Veranstalter bei Folgeveranstaltungen für die
Auszeichnung GreenEvent bewerben. Um die Auszeichnung „GreenEvent“ zu erhalten, müssen auf der
Veranstaltung mehr als dreiviertel der Maßnahmen umgesetzt werden.
Erklärungen und weitere Angaben
* Art der Begleichung der Stempelsteuer:
Der Antragsteller/Die Antragstellerin erklärt, im Sinne des Artikels 47 des DPR 445/2000 und im
Bewusstsein der Strafen und Folgen, welche Artikel 76 des gleichen DPR vorsieht, dass:
- die Stempelmarke mit der oben eingegebenen Nummer vom Antragsteller/von der Antragstellerin
angekauft wurde;
- die Stempelmarke nur für dieses Dokument verwendet wird;
- diese durch das heutige Datum oder einen Stempel überschrieben und annulliert wurde;
- diese für 10 Jahren für etwaige steuertechnische Kontrollen aufbewahrt wird.
Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 196/2003)
Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung,
auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes Nr. 26/1995 verarbeitet. Verantwortlich für die
Verarbeitung ist der Direktor der Landesagentur für Umwelt.
Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei
Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden.
Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des GvD. Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten,
Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen.
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Ich ersuche Sie, mir alle Mitteilungen bezüglich dieses Verwaltungsverfahrens
ausschließlich mittels PEC zu senden. Meine PEC-Adresse lautet:
Datum
Anlagen:
Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin
Checkliste GreenEvent
Ablichtung des Erkennungsausweises
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