Ansuchen für die Auszeichnung GreenEvent Landesgesetz vom 19. Dezember 1995, Nr. 26 An Stempelmarke 16,00 Euro Identifikationsnummer der Stempelmarke*: STEMPELFREI Laut D.P.R. vom 26. Oktober 1972, Nr. 642, Tabelle „B“: Punkt 16 (öffentliche Körperschaft) Autonome Provinz Bozen – Südtirol Abteilung 29. - Landesagentur für Umwelt 29.6 Amt für Abfallwirtschaft Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35 39100 Bozen (BZ) Tel. 0471 41 18 80, Fax 0471 41 18 89 E-Mail: [email protected] PEC: [email protected] Punkt 27 bis (Onlus), laut G. 266/91, Art. 8 und LG 11/93 im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen anderes A) Daten des Antragstellers / der Antragstellerin: Zuname und Vorname Geburtsdatum Wohnsitz Gemeinde Provinz E-Mail Telefonnummer in seiner/ihrer Eigenschaft: als Privatperson Wohnort Postleitzahl Adresse Nummer als Beauftragter/e der Gesellschaft, der Organisation, des Vereins Name mit Sitz in Postleitzahl Adresse Nummer B) Ansuchen für die Auszeichnung: going GreenEvent 1 © 2016 Autonome Provinz Bozen – Südtirol Ansuchen für die Auszeichnung GreenEvent Seite 1/3 GreenEvent 2 Angaben zur Veranstaltung: Name der Veranstaltung Datum Dauer Ort Voraussichtliche Besucherzahl pro Tag Insgesamt Zusätzlich mitwirkende Organisationen und Vereine C) Inhalt / Ziel der Veranstaltung: Zielgruppe der Veranstaltung D) Verantwortlicher/Verantwortliche GreenEvent: Zuname und Vorname E-Mail Telefonnummer 1 Im ersten Jahr ist es nur möglich die Auszeichnung „going GreenEvent“ zu erhalten. Dabei muss die Veranstaltung mehr als die Hälfte der Kriterien erfüllen. 2 Bei einem positiv bewerteten Abschlussbericht kann sich der Veranstalter bei Folgeveranstaltungen für die Auszeichnung GreenEvent bewerben. Um die Auszeichnung „GreenEvent“ zu erhalten, müssen auf der Veranstaltung mehr als dreiviertel der Maßnahmen umgesetzt werden. Erklärungen und weitere Angaben * Art der Begleichung der Stempelsteuer: Der Antragsteller/Die Antragstellerin erklärt, im Sinne des Artikels 47 des DPR 445/2000 und im Bewusstsein der Strafen und Folgen, welche Artikel 76 des gleichen DPR vorsieht, dass: - die Stempelmarke mit der oben eingegebenen Nummer vom Antragsteller/von der Antragstellerin angekauft wurde; - die Stempelmarke nur für dieses Dokument verwendet wird; - diese durch das heutige Datum oder einen Stempel überschrieben und annulliert wurde; - diese für 10 Jahren für etwaige steuertechnische Kontrollen aufbewahrt wird. Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes Nr. 26/1995 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor der Landesagentur für Umwelt. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des GvD. Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen. © 2016 Autonome Provinz Bozen – Südtirol Ansuchen für die Auszeichnung GreenEvent Seite 2/3 Ich ersuche Sie, mir alle Mitteilungen bezüglich dieses Verwaltungsverfahrens ausschließlich mittels PEC zu senden. Meine PEC-Adresse lautet: Datum Anlagen: Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin Checkliste GreenEvent Ablichtung des Erkennungsausweises © 2016 Autonome Provinz Bozen – Südtirol Ansuchen für die Auszeichnung GreenEvent Seite 3/3
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