Produktinformationsblatt zur DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Bahn 2016 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Teil A). Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen. Wenn Sie z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung Ihre Bahnreise nicht antreten können, erstatten wir Ihnen: A) Bei erstattungsfähigen DB-Fahrkarten: Die Rücknahmegebühr der Bahn einschließlich Reservierungen. Sofern Sie Ihre Bahnreise verschieben wollen, übernehmen wir auch die Mehrkosten für eine neue DB-Fahrkarte. B) Bei nicht erstattungsfähigen DB-Fahrkarten: Den Preis der versicherten DB-Fahrkarte einschließlich Reservierungen. Sofern Sie Ihre Bahnreise verschieben wollen, übernehmen wir alternativ die Kosten für eine neue DB-Fahrkarte. Haben Sie Hin- und Rückfahrt auf einer DB-Fahrkarte gebucht und müssen Ihre Bahnreise aus dem genannten Grund abbrechen? Dann übernehmen wir die Kosten für eine neue Rückfahrt mit der Bahn. Für Sie fällt keine Selbstbeteiligung an. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier: Fahrkartenpreis (für max. 5 Personen inkl. Reservierungen) bis Prämie € 150,- € 6,- € 250,- € 10,- € 500,- € 17,- € 750,- € 23,- € 1.000,- € 27,- € 1.500,- € 31,- Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die einmalige Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie muss mit Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Ist die einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. Vorausgesetzt, Sie bzw. der jeweilige Versicherungsnehmer hat dies zu vertreten. Außerdem zahlen wir im Schadensfall nicht. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie aus Angst vor einem Terroranschlag Ihre Bahnreise nicht antreten oder abbrechen. Ebenfalls keinen Versicherungsschutz haben Sie z.B. bei Suchterkrankungen. Weitere Ausschlüsse finden Sie hier: VB-ERV/Bahn 2016 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 10; Besonderer Teil: Teil A Ziffer 5. Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Sie müssen Ihre erstattungsfähige Sparpreis- oder Aktionsfahrkarte unverzüglich bei der Bahn zur Erstattung einreichen. Bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung müssen Sie ein ärztliches Attest bei uns einreichen. Dieses Attest muss die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten. (Weiteres in VB-ERV/Bahn 2016 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 11 und 12; Besonderer Teil: Teil A Ziffer 6 und 7) Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Ihr Versicherungsschutz endet bei DB-Fahrkarten für eine einfache Fahrt mit dem Antritt der Bahnreise. Bei DB-Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt endet Ihr Versicherungsschutz mit dem Antritt der Rückreise. Ihr Versicherungsschutz endet spätestens mit Ende der Gültigkeit Ihrer DB-Fahrkarte. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit des Vertrages entspricht bei DBFahrkarten für eine einfache Fahrt dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Antritt der Bahnreise. Bei DB-Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt läuft Ihr Vertrag vom Abschluss der Versicherung bis zum Antritt der Rückreise mit der Bahn. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch spätestens mit Ende der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte aus. 40.06.662 (1215) Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Das gewünschte Produkt ist eine Reiseversicherung für jeweils eine Bahnreise, für die Sie eine Sparpreis- oder Aktionsfahrkarte des DB-Fernverkehrs erworben haben. Der Versicherungsschutz gilt für bis zu fünf Personen, die gemeinsam auf der Prämienrechnung aufgeführt sind.
© Copyright 2024 ExpyDoc