KINDER-, JUGEND-, UND GEMEINDEFREIZEITEN

K i n d e r -, J u g e n d -,
Im Gemeindehaus Werther
CVJM-Gruppen:
Jugendkreis (ab ca. 16 J.):
Mo. 19.30 – 21.00 Uhr
Jugendkreis (ab ca. 14 J.):
Di. 19.30 – 21.00 Uhr
Junge Ewachsene:
Mi. 20.00 - 21.30 Uhr (14 tägig)
Jungscharen: siehe Häger und Langenheide
Im Jugendheim Langenheide
CVJM-Gruppen:
Jugendkreis Landdünger (ab ca. 15 J.):
Im Gemeindehaus Häger
Di. 19.00 - 20.30 Uhr
CVJM-Gruppen:
Jugendkreis 2014:
Jungschar
für Jungen und Mädchen (7-13 J.):
Mi. 18.30 - 20.00 Uhr
Do.
17.15
19.00 Uhr
Vision (ab 17 J.):
Mädchenjugendkreis
(14-16 J.):
Mi. 20.00 - 21.30 Uhr
Fr.
17.30
19.00
Uhr
Jungenjungschar (7-13 J.):
Fr. 16.30 - 18.00 Uhr (2 Gruppen)
Mädchenjungschar (7-13 J.):
Sa. 14.00 - 15.30 Uhr
Kindergottesdienst
Lakis (4-6 J.):
Sonntags 9.45Uhr
Sa. 14.00 - 15.30 Uhr
im Ev. Gemeindehaus Werther
Termine siehe Flyer
Treffpunkt 5
(6 – 13 J.)
Fr. 17.00 – 19.00 Uhr
ca. alle 6 Wochen, nach Ankündigung
Nächster Termin: 4.12.2015
im Ev. Gemeindehaus Werther
St.-Jacobi-Kirche, Werther:
Jacobi-Live jeweils um 18.00 Uhr
am: 15. November und 13. Dezember
(Siehe auch Terminkärtchen 2016)
und
Gemeindefreizeiten
2016
Inhalt:
Wer wir sind und was wir wollen:
- wir laden ein, zum gemeinsamen Erleben der Ferien
und zum Kennen lernen anderer Menschen und Länder
- wir wollen, dass Menschen unserer Zeit
in der Gemeinschaft „Christ sein“ kennen lernen
2
Wer wir sind und was wir wollen
3
Inhalt
4
Ein Wort zuvor
5
Förderverein
6- 7
Lysvik I, Jugendfreizeit
08.07. - 27.07.2016
von 13 - 15 Jahren
(1)
8 - 9
Bornholm, Kinderfreizeit
08.07. - 20.07.2016
von 8 - 12 Jahren
(2)
10 - 11
Lysvik II, Jugendfreizeit von 15 - 17 Jahren (3)
22.07. - 07.08.2016
12 - 13
Spiekeroog, Kinderfreizeit von 9 - 13 Jahren (4)
02.08. - 22.08.2016
14 - 15
Baltrum, Gemeindefreizeit von jung bis alt
08.10. - 13.10.2016
16 - 19
Reisebedingungen
20 - 21
Anmeldungen
- wir wollen eine sinnvolle Freizeitgestaltung anbieten
- wir wollen erfahrbar machen, dass die
Aussagen der Bibel heute aktuell sind
- wir wollen versuchen Antworten auf die Fragen
unserer Zeit zu finden
- wir arbeiten fast alle ehrenamtlich
- wir sind nicht auf Gewinn ausgerichtet
- wir sind kein Tourismusunternehmen
- wir wollen für Andere da sein
2
(5)
Termine
Impressum:
1+3
Herausgeber:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Verantwortlich für den Inhalt:
Volker Becker
Titelbild: Frederik (Freddi) Buiwitt
Bilder: Freizeit-Teams
Gestaltung: Holger Schönfeld
Druck:
5
2
4
Werther
3
Ein Wort zuvor:
Liebe Eltern!
Sie halten gerade unseren druckfrischen Freizeitprospekt für 2016 in den Händen.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse!
Vorab möchten wir allerdings auf einige Dinge hinweisen:
Wir versuchen unsere Freizeiten so günstig wie möglich anzubieten. Allerdings sind wir
auch immer wieder von Preiserhöhungen betroffen und müssen diese auf die Freizeitpreise
umlegen. Dennoch soll es für kein Kind unmöglich sein an einer Freizeit teilzunehmen!
Sollte die Finanzierung für Sie problematisch sein, sprechen Sie uns bitte unbedingt an.
Wir werden immer eine Lösung finden!
Immer wieder werden wir gefragt, ob es für Geschwisterkinder Ermäßigungen gibt? In den
letzten Jahren hat der Förderverein auf Antrag (Kreuzchen auf dem Anmeldeformular)
50 Euro pro Geschwisterkind bewilligt. Für 2016 möchten wir Ihnen ebenfalls diese Möglichkeit der Ermäßigung einräumen. Sollten Sie eine Ermäßigung von 50 Euro, für ein Geschwisterkind wünschen, machen Sie bitte auf der Anmeldung an entsprechender Stelle ein Kreuz.
Der Betrag wird dann bei einem Ihrer Kinder abgezogen.
In einigen Schulklassen, ist es inzwischen üblich, dass darum gebeten wird finanziell schwächere Familien durch eine selbstbestimmte Spende zu unterstützen. Dies möchten wir für
unsere Freizeiten auch gerne aufgreifen. Wenn Sie andere Kinder und Jugendliche unterstützen möchten, überweisen Sie einfach mit dem Freizeitbetrag einen höheren Betrag
und vermerken auf der Überweisung „Rest Spende“. Auf Wunsch stellen wir auch gerne
eine Spendenbescheinigung aus.
Auch 2016 haben wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen. Wir hoffen aber, allen Wünschen
entsprechen zu können und werden dafür alles in unserer Macht stehende tun. Wir freuen uns
schon sehr auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern und hoffen auf Gottes Segen!
4
Der „Förderverein Freizeitarbeit“ stellt sich vor
:
Am 25.08.1999 wurde der „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther“ gegründet. Die Kirchengemeinde und die CVJM‘s führen
jedes Jahr mehrere Freizeiten durch. So fanden z.B. 2015 zwei Kinderfreizeiten
je auf Spiekeroog und auf Bornholm, zwei Jugendfreizeiten in Schweden und im
Herbst eine Baufreizeit in Lysvik/Schweden statt. Insgesamt nahmen 324 Kinder,
Jugendliche, Erwachsene und MitarbeiterInnen daran teil. Ein Großteil der Vorbereitung und Durchführung dieser Freizeiten wird ehrenamtlich geleistet. Ca. 75
BetreuerInnen haben sich mit Zeit, Geld und viel Kreativität in die Freizeitarbeit
eingebracht.
Damit diese bislang äußerst erfolgreiche Arbeit auch in Zeiten immer knapper
werdender Mittel fortgeführt werden kann, wurde dieser Förderverein ins
Leben gerufen.
Es lohnt sich, die Arbeit dieses Vereins durch finanzielles Engagement oder tatkräftiges Zupacken zu unterstützen!
Ganz, ganz herzlichen Dank für alle schon bisher geleistete Unterstützung!
Ansprechpartner für die Arbeit des Fördervereins sind:
Volker Becker
Katrin Rothe
(1. Vorsitzender)
0 52 03 / 8 85 57
(2. Vorsitzende)
0 52 03 / 91 90 40
Tabea van der Werff
(Kassiererin)
0 52 03 / 90 19 12
5
Jugendfreizeit in Lysvik/Schweden I
08.07. - 24.07.2016
Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Teilnehmer:
40 Jugendliche von 13-15 Jahren
Kosten:
Anzahlung:
510€ (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmer-
beitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.)
Konto:
IBAN:
BIC:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Kreissparkasse Halle
DE63480515800000001206
WELADED1HAW
Vermerk: Lysvik I/2015 HHst:11230824
70€ nach Erhalt der Anmeldebestätigung
Restbetrag bis zum 30.06.2016
Leitung:
Volker Becker und Team
Anmeldung:
Schriftlich ab 27.11.2015
bei:
Volker Becker (Jugendreferent)
Talbrückenweg 12
33824 Werther
0 52 03/8 85 57
Eine Anmeldebestätigung erfolgt direkt nach den Weihnachtsferien.
Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn
in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer, im Vorjahr
auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürftigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).
„Lysvik 2016 – Välkommen till Sverige!“
Auch 2016 soll es, inzwischen zum 21. Mal, nach Lysvik in Värmland gehen. Ebenfalls
wieder im „Doppelpack!“ mit zwei Freizeiten für unterschiedliche Altersgruppen.
Einige Jugendliche können es ja kaum abwarten, bis das wunderschöne Freizeitheim
„Berga Gård“ direkt am Ufer des Frykensees wieder für 14 Tage unser „Zuhause“
ist. Umgeben von alten Bäumen und einem tollen großen Gelände, mit Fußball-, Lagerfeuer- und Badeplatz lädt es zu Besinnung, Spiel, Spaß und Erholung ein.
Der Ort Lysvik liegt ca. 80 km nördlich von Karlstad.
Untergebracht sind wir dort in 2 - 6 Bettzimmern. Duschen und WC‘s befinden sich
jeweils auf den Etagen. Bei schlechtem Wetter, was wir hoffentlich nicht haben,
stehen uns drei Aufenthaltsräume zur Verfügung.
Neben einem Tagesausflug, haben wir wieder ein spannendes Programm mit
Gesprächsrunden zu Fragen des Glaubens, meditativen Elementen, AG‘s und vielen
anderen Dingen vorbereitet. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit zum
Kanu oder Ruderboot fahren und es wird auch noch genügend freie Zeit zum Besuch
des Ortes, zum Baden oder einfach zum Chillen sein.
Wir freuen uns auf Dich! Dein Lysvikteam 2016
6
7
Kinderfreizeit auf Bornholm
vom 08.07. - 20.07.2016
Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Teilnehmer:
50 Kinder von 8-12 Jahren
Kosten:
290€ (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse
bereits
abgezogen.
Es
kann
zu
einem
höheren
Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession
und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.)
Anzahlung:
50€ nach Erhalt der Anmeldebestätigung
Restbetrag bis zum 27.06.2016
Konto:
IBAN:
BIC:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Kreissparkasse Halle
DE63480515800000001206
WELADED1HAW
Vermerk: Bornholm 2016 HHst:11230825
Leitung:
Denis Obermann, Peter Schürmann und Team
Anmeldung / Auskunft:
Die Anmeldungen können am 11.12.2015 um 17 Uhr
oder-
danach (wenn noch Plätze vorhanden sind) im Ev. Gemeinde
büro, Alte Bielefelder Str. 21, in Werther abgegeben
werden. Das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte diesem
Freizeitprospekt.
Auskünfte erteilt Volker Becker unter 0 52 03 / 8 85 57
Liebe Kinder, liebe Eltern!
Im Jahr 2016 werden wir wieder zusammen auf die wunderschöne OstseeInsel Bornholm reisen! Umgeben von Wäldern und weißen Dünen liegt unser
Freizeitheim „LM-Lejren“ nur 400 Meter vom Sandstrand entfernt im Südosten der Insel. Zum Haus gehören ein Sportplatz, ein Spielplatz und ein
Beachvolleyball-Feld. Wohnen werden wir in geräumigen 4-Bett-Zimmern. In
den Aufenthaltsräumen und auf dem Hausgelände ist viel Platz zum Spielen,
Basteln und für spannende Abendshows.
Wir werden am Strand toben, im Meer baden, Floß fahren, basteln, Fußball
spielen, die Insel erkunden und zusammen die Zeit genießen.
Vor allem aber wollen wir die Freizeit auf Bornholm zusammen mit Gott
erleben. Wir werden gemeinsam beten, Lieder singen und möchten zu einer
Gemeinschaft zusammenwachsen, in der sich jedes Kind wohlfühlt!
Es fahren sehr nette, erfahrene, ehren­amtliche MitarbeiterInnen und
ein großartiges Küchenteam mit. Viele von uns werdet ihr schon vom
Treffpunkt 5 oder von den letzten Freizeiten kennen.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer Bornholm-Team 2016
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Jugendfreizeit in Lysvik/Schweden II
22.07. - 7.08.2016
Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Teilnehmer:
40 Jugendliche von 15-17 Jahren
Kosten:
Anzahlung:
510€ (von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmer-
beitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.)
Konto:
IBAN:
BIC:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Kreissparkasse Halle
DE63480515800000001206
WELADED1HAW
Vermerk: Lysvik II/2016 HHst:11230822
Leitung:
Marvin Steffen und Team
Anmeldung:
bei:
Schriftlich ab 27.11.2015
Volker Becker (Jugendreferent)
Talbrückenweg 12
33824 Werther
0 52 03 / 8 85 57
80€ nach Erhalt der Anmeldebestätigung
Restbetrag bis zum 30.06.2016
Eine Anmeldebestätigung erfolgt direkt nach den Weihnachtsferien.
Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn
in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer, im Vorjahr
auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürftigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).
Schweden – immer eine Reise wert
Endlich Ferien! Was gibt es da besseres als die Koffer zu packen und und
zusammen mit Freunden zwei Wochen im wunderschönen Värmland in Schweden zu verbringen? Mitten im Herzen von Värmland, liegt Berga Gård,
ein ehemaliger Herrenhof, der heute ein Freizeitheim ist. Er liegt auf einer
kleinen Anhöhe über dem schönen Fryken-See und ist unser Reiseziel!
In den zwei Wochen in Lysvik erwarten uns Unterhaltung, Spannung, Entspannung, Natur, Gemeinschaft und Begegnungen mit Gott. Neben der frei
zu gestaltenden Zeit reicht die Palette von Kreativangeboten über Sportangebote bis hin zu Gottesdiensten, gemeinsamen Andachten und großen
Abendshows. Mit Sicherheit ist für jeden etwas dabei. Seid also unbedingt
auch 2016 wieder bei der Lysvik-Freizeit dabei!
Wir freuen uns auf euch!
Euer LysvikII-Team 2016
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Kinderfreizeit auf Spiekeroog
02.08. - 22.08.2016
Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Teilnehmer:
80 Kinder von 9-13 Jahre
Kosten:
Die Freizeit kostet 590€ .
Die Freizeit kostet für evangelische Kinder aus Werther 590 Euro.
Es kann zu einem etwas höheren Teilnehmerbetrag je nach Wohnort und
Konfession und der dadurch bedingten Zuschüsse kommen. Familien mit
niedrigem Einkommen können zusätzliche Zuschüsse beim Kreis Gütersloh
und beim “Förderverein Freizeitarbeit“ der Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Werther beantragen.
Auskunft erteilt Bärbel Eimterbäumer, Tel.: 0 54 25/ 9 54 1 44
Leitung:
Bernd Eimterbäumer und Team
Anmeldung: Alle Kinder, die schon einmal mit uns auf Spie­keroog oder in
Holland oder auf Bornholm waren, können sich bis zum 5. Dezember schriftlich bei Bärbel und Bernd Eimterbäumer (Heidbrede 12, 33829 Borgholzhausen) anmelden. Das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem Freizeitflyer, den Sie in Händen halten. Außerdem werde ich mit den Einladungen
zum Spiekeroognachtreffen allen Kindern, die letztes Jahr mit uns auf
Spiekeroog waren, ein Anmeldeformular zusenden.
Alle Kinder aus Werther können sich am
5. Dezember von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch bei
Bärbel und Bernd Eimterbäumer (0 54 25/ 9 54 1 44) anmelden.
Sollten noch Plätze übrig bleiben, vergeben wir sie ebenfalls am
5. Dezember ab 12.00 Uhr unter derselben Telefonnummer an Kinder aus
anderen Gemeinden.
Liebe Eltern, liebe Kinder,
im Sommer ist es endlich wieder so weit: Wir fahren nach Spiekeroog!
Zum 45. Mal steht uns das schöne Walter-Requardt-Heim auf Spie­ke­roog
zur Ver­fü­gung! Wir möchten von Gott erzählen und sin­gen, eine gute
Ge­meinschaft erleben, die Insel erkunden und Mu­scheln sam­meln, tolle Dinge
basteln, im Meer ba­den, am Strand Völ­ker­ball und Priel­ball spie­len, eine
Watt­wande­rung unter­neh­men, nach Langeoog oder Wangerooge fahren, eine
Fahrt mit einem Fisch­kutter ma­chen und vieles, vieles mehr! Es fahren 24
sehr nette, ehren­amtliche Be­treu­er mit, die durch die Mitarbeit im CVJM
über gute Erfahrun­gen mit Kin­der­grup­pen und auch Kin­der­freizei­ten verfügen. Die Kinder, die in den vergangenen Jahren an der Freizeit teilge­nom­men
haben, werden die meisten von ihnen schon kennen!
Wir freuen uns auf Euch!
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Gemeindefreizeit auf Baltrum 8.10. - 13.10.2016
Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther
Teilnehmer:
30 Gemeindeglieder von jung bis alt
Kosten:
Für Busfahrt, Fähre, Gepäcktransport, Unterbringung,
Vollpension, Kurtaxe, Programm
355€ für Erwachsene
Preise für Kinder und Jugendliche auf Anfrage
Anzahlung:
40 € pro Person nach Erhalt der Anmeldebestätigung
Restbetrag bis zum 29.09.2016
KKonto:
IBAN:
BIC:
Leitung:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Kreissparkasse Halle
DE63 4805 1580 0000 0012 06
WELADED1HAW
Vermerk: Gemeindefreizeit Baltrum 2016/HHst: 11230826
Anmeldung:
Schriftlich ab sofort bis spätestens 02.07.2016 bei:
Hartmut Splitter (73 30)
Volker Becker (8 85 57)
Hartmut Splitter, Volker Becker
Gemeindefreizeit auf Baltrum
Die Evangelische Kirchengemeinde lädt 2016 zum dritten Mal zu einer
Gemeindefreizeit auf der Nordseeinsel Baltrum ein. In der ersten Woche
der Herbstferien sind wieder bewusst jung und alt, Familien und Ehepaare oder Alleinreisende, Kinder und Jugendliche oder Erwachsene in die
„Villa Sonnenwinkel“ nach Baltrum eingeladen: Gemeinde!
Baltrum ist die kleinste der ostfriesischen Inseln, aber sie bietet alles, was
einen Urlaub an der Nordsee ausmacht: Wind und frische Luft, Sand und
die Weite des Meeres, Ruhe und einmal Abschalten – und dazu kommt die
Gemeinschaft in der Gruppe.
Im Haus „Villa Sonnenwinkel“ werden wir voll verpflegt, es gibt Einzel-,
Doppel- und Dreierzimmer sowie eine Ferienwohnung. Wir freuen uns
auf die gemeinsame Zeit: sowohl bei geistlichen Impulsen und thematischen Einheiten am Vormittag, aber auch bei Strandspaziergängen, Baden
(wohl eher im Hallenbad), Spielen, Singen usw.
Herbst an der See: wir freuen uns auf Sie / Dich!
14
15
§ §
­Anmelde- und Teilnahmebedingungen 2016
für Freizeiten der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
1. Mit der Anmeldung wird der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther als Veranstalter der
Ferienfreizeit der Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung
genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nur vorläufig
angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit der Übersendung einer Teilnahmebestätigung an den Anmeldenden kommt
der Reisevertrag zustande. Sollte die Freizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme
sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.
2. Eine Anzahlung in der jeweils genannten Höhe pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis
spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters fällig.
Der restliche Teilnahmebeitrag ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes
vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig.
Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
Kreissparkasse Halle
IBAN: DE63480515800000001206
BIC:
WELADED1HAW
zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Betreff der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Haushaltsstelle und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen.
3. Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden
Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der
Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen.
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen
Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine
genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer
Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom
Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen.
Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von
einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den
Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat
der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten; er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
16
4. Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten
ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder
behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- berechnet.
5. Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Reisevertrag
zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem
Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Fahrpreises ist
keine Rücktrittserklärung.
Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die
Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz
für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: und bei Nichtantritt zur Fahrt:
€ 20,30 % des Reisepreises
50 % des Reisepreises
65 % des Reisepreises
80 % des Reisepreises
90 % des Reisepreises.
Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass
dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden
geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung.
6. Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten
a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür
gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht
beim Veranstalter einreicht.
b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist,
dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der
Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die/den Teilnehmende/n, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.
c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom
Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.
d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht
einhält, insbesondere der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht
(Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;
e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt
wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Reisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfahrt
für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.
f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird.
In allen Fällen wird der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen
.
17
§ §
7. Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte
Vertreter/innen können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie
Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die
Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der
Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
8. Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In
diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die
Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der
Veranstalter und der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Anmeldenden zur Last.
9. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit
eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur
bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher
Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um
die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.
10. Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über
geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten
erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zollund Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente
ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende
selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim
Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.
11. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die
nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis,
soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere
Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von
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vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung
übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der
Teilnehmers/in verursacht werden.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
12. Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles
Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Ferienfreizeit oder
dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen,
wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom
Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine
Teilnehmende dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden
Ansprüche insoweit nicht zu.
Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen,
soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche nach den § 651 c bis f des Bürgerlichen
Gesetzbuches hat der Anmeldende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Anmeldende
die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche
des/der Teilnehmenden und des Anmeldenden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach
dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.
13. Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung
der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich
sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm
gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von
Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.
14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach
deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Schwerte.
Stand: Oktober 2014
Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther
vertreten durch den Vorsitzenden des Presbyteriums
Alte Bielefelder Str. 21
33824 Werther
Tel. 05203/7151 oder 88557
Fax. 05203/881085
Mail
[email protected]
19
Anmeldeformular
Anmeldeformular
Freizeit vom ________ bis _________ in _____________________________
Freizeit vom ________ bis _________ in _____________________________
Vorname/Name:________________________________________________
Vorname/Name:________________________________________________
geboren am:__________________Telefon____________________________
geboren am:__________________Telefon____________________________
Straße:_______________________________________________________
Straße:_______________________________________________________
PLZ/ Wohnort:_________________________________________________
PLZ/ Wohnort:_________________________________________________
E-Mail:_______________________________________________________
E-Mail:_______________________________________________________
Krankenkasse:__________________________________________________
Krankenkasse:__________________________________________________
Konfession:____________________________________________________
Konfession:____________________________________________________
Ich ernähre mich vegetarisch
Ich ernähre mich vegetarisch
Nein (bitte ankreuzen!)
Ja
Nein (bitte ankreuzen!)
Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist:
____________________________________________________________
Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist:
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
- Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung,
freie Zeit zur Verfügung gestellt werden.
- Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten
heimgeschickt werden.
- Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die
Freizeitgemeinschaft einzuordnen.
- Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung,
freie Zeit zur Verfügung gestellt werden.
- Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten
heimgeschickt werden.
- Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die
Freizeitgemeinschaft einzuordnen.
Werther, den __________________________________________________
Werther, den __________________________________________________
Unterschrift des Teilnehmer/in_____________________________________
Unterschrift des Teilnehmer/in_____________________________________
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Ja
Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus
der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden.
Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt.
Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor)
Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus
der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden.
Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt.
Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor)
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:
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Spoog 2015