Anmeldung Segelfreizeit

Mehrgenerationen - Segeltörn auf dem Watten– und
Ijsselmeer vor Holland
Zeitraum:
Mehrgenerationen - Segeltörn
auf dem Watten – und Ijsselmeer vor
Holland
25. bis 31. Juli 2016
für alle Bewohner/-innen Ober - Erlenbachs
An– und Abreise erfolgt mit einem Reisebus
Unterkunft:
6 Übernachtungen auf dem Plattbodenschiff
„Onverwacht“ oder„Tijedgest“
in 2- bis 4 - Bett - Kabinen
Gemeinsames Segel setzen,
Route planen und Programm
bestimmen….
„Onverwacht“
20 Plätze
… Inseln besuchen,
Seehunde beobachten, baden
und Zimmer mitMeerblick
genießen...
Gemeinsame Selbstverpflegung an Bord
Anleitung durch erfahrene Skipper vor Ort
Wichtig:
Bettlaken und Kissen gibt es an Bord
Schlafsack muss mit gebracht werden
Ausleihe von Bettwäsche und Bezug auf Wunsch
Bitte an geeignete wasser– und windfeste
Kleidung und Schuhe denken!
Termin: 25. Juli bis 31. Juli 2016
Kosten: Unter 6 Jahre: kostenfrei
Das Stadtteil und Familienzentrum Ober-Erlenbach stellt sich vor:
6 bis 18 Jahren: 150 Euro
Unter dem Begriff „ Stadtteil- und Familienzentrum“ arbeiten für die
Menschen in Ober-Erlenbach folgende Institutionen und Gruppen
zusammen:
ab 19 Jahren: 250 Euro
Arbeiterwohlfahrt Bad Homburg e.V.; Evangelische Kirchengemeinde ;
Jugendzentrum Ober-Erlenbach; Katholische Kindertagesstätte
St. Martin; Katholische Kirchengemeinde St. Martin; Krabbelstube
Wirbelwind e.V.; Lebensraum Oberhof; Paul-Maar-Schule mit
Betreuungszentrum; Seniorenteam St. Martin;
Städtische Kindertagesstätte Ober-Erlenbach;
Verein Psycho Soziale Hilfe
das alles ist bei dem
Segeltörn auf dem Watten–
und Ijsselmeer möglich!
Weitere Informationen gibt es bei allen Mitgliedern des Stadtteil–
und Familienzentrums Ober-Erlenbach, insbesondere im
JUZ Ober-Erlenbach
Tel.: 06172 - 489254
Homburger Straße 17
www.bad-homburg.de/juz-ober-erlenbach
61352 Bad Homburg
[email protected]
Impressum:
Herausgeber Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Stadtrat Dieter Kraft
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Druck: Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
„Tijedgest“
18 Plätze
Verbindliche Anmeldung
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Hiermit melde ich mich/meine/n / unsere/n Tochter/Sohn verbindlich zu dem
„Mehrgenerationen- Segeltörn im Watten und Ijsselmeer“ an.
□ Die Reise-, Zahlungs- und Teilnahmebedingungen habe ich gelesen/ mit
meinem Kind besprochen und erkläre mich ausdrücklich einverstanden.
□ Ich/ Mein Kind kann sich bei den Ausflügen während der Freizeit frei bewegen.
□ Ich/ Mein Kind kann sicher schwimmen und ich habe es über die Gefahren des
Schwimmens im offenen Meer aufgeklärt. Ich bin ausdrücklich damit
einverstanden, dass mein Kind ohne Beaufsichtigung durch das
Mitarbeiterteam im offenen Meer baden kann. Mir ist die Gefahr des Alkoholoder Drogenkonsums mit anschließendem Baden bewusst.
□ Das Baden und der Besuch anderer Sonderveranstaltungen erfolgt auf eigene
Gefahr
□ Die Benutzung von ausgeliehenen Fahrrädern und Kanus erfolgt ebenfalls auf
eigene Gefahr.
□ Auf der Freizeit entstandene Fotos und Videos von mir/meinem Kind dürfen zu
Dokumentationszwecken (ausschließlich nicht kommerziell und durch mein
Kind autorisiert) vom JUZ verwendet werden.
Zu berücksichtigende Besonderheiten (Allergien, Krankheiten…) teile ich bis zum
Informationsabend schriftlich mit.
Teilnahmebedingungen für die Jugendsegelfreizeit nach Holland
Grundsätzliches
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Nach der verbindlichen Anmeldung bekommen Sie eine Einladung zum Informationsabend.
Bezahlen Sie bitte den Teilnahmebeitrag in Höhe von 150 Euro (von 6 bis 18 Jahren) bzw. 250 Euro (ab 19 Jahren)
nach Erhalt der schriftlichen Rechnung auf genanntes Konto.
Die Beteiligung der Teilnehmer/innen beim Tagesablauf und bei der Planung von Aktivitäten gehört zu
unserem Konzept und ist somit Grundvoraussetzung.
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnahme abzusagen. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bei einer Abmeldung ihrerseits können 50% des Teilnahmebeitrages als Bearbeitungsgebühr gefordert werden.
Bei einer Abmeldung ab 14 Tage vor Ferienbeginn wird der volle Teilnahmebeitrag einbehalten.
Allgemeine Informationen
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Jeder/e Teilnehmer/in braucht einen Personalausweis/Reisepass, der noch mindestens drei Monate gültig ist. Sollten
Teilnehmer/innen für die Fahrt ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, liegt die Verantwortung bei
den Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen.
Nehmen Sie/ ihr Kind für eventuelle Behandlungen die Krankenversicherungskarte für das europäische Ausland mit.
Wir empfehlen eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Teilnehmer/innen, die privat versichert sind, müssen einen Versicherungsnachweis der jeweiligen Krankasse
mitnehmen.
Im Falle einer Erkrankung/Verletzung/Vergiftung kann eine ärztliche Behandlung am Ferienort erfolgen.
Die Erziehungsberechtigten werden darüber informiert und soweit nötig um weitere Zustimmungen gebeten.
Soweit dadurch Kosten entstehen, die nicht durch die Krankenkasse erstattet werden, sind diese durch
Erziehungsberechtigte zu übernehmen.
Sollten Sie/ ihr Kind Medikamente benötigen, geben Sie diese in ausreichender Menge mit und informieren das
Mitarbeiterteam spätestens am Informationsabend schriftlich darüber.
Die Gepäckmitnahme ist aus Platzgründen auf eine Reisetasche mit maximal 50 l Fassungsvermögen
beschränkt. Hartschalenkoffer und Rucksäcke mit Tragegestell sind nicht gestattet.
Während der An- und Abreise sind die Teilnehmer/innen für Ihre Verpflegung selbst verantwortlich. Bitte nehmen/
geben Sie ausreichend Verpflegung und Getränke mit.
Mitzubringen auf das Segelschiff sind: Schlafsack oder Bettdecke, wasserfeste Kleidung & Wasser– und rutschfeste
Schuhe.
Ermäßigungen
eine Ermäßigung der aufgeführten Teilnahmebeiträge ist grundsätzlich möglich:
a) bei Anmeldung von Geschwistern zu Ferienmaßnahmen in denselben Ferien
b) für Inhaber eines gültigen Bad Homburg-Passes.
Bad Homburg-Pass und evtl. SGB-Bescheid II oder XII bei der Anmeldung bitte vorlegen.
Name des / der Teilnehmer/in______________________________________
Geburtsdatum:____________Mobilnr.________________________________
Regeln
E-Mail Adresse des / der Teilnehmer/in:______________________________
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Name des / der Erziehungsberechtigten:______________________________
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Adresse:________________________________________________________
Das Jugendschutzgesetz wird eingehalten. Bitte besprechen Sie die sich daraus ergebende Grenzen mit Ihrem Kind.
Den Anweisungen des Mitarbeiterteams ist Folge zu leisten.
Bei gravierenden Regelverstößen oder dauerhaften Störungen der Freizeit sind Sie damit einverstanden, dass Ihr
Kind alleine auf Ihre Kosten nach Hause geschickt werden kann. Die Entscheidung trifft das Mitarbeiterteam, die
Erziehungsberechtigten werden darüber informiert. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitragst ist in diesem Fall
nicht möglich.
Haftung
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Tel. privat:______________________Tel. mobil:________________________
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des/r Freizeitteilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder
wenn wir als Reiseveranstalter für einen dem/der Freizeitteilnehmer/in entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist auch insoweit beschränkt, als für eine von einem Leistungsträger zu
erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften
gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wir haften
nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen erbracht werden.
Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Verschulden der Teilnehmer entstehen, haften diese in vollem Umfang
selbst.
Datum und Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten
Eine Bitte: Geben Sie Ihrem Kind nicht übermäßig viel Taschengeld mit auf die Freizeit. Wir übernehmen hierfür, für teure
Designerkleidung, wertvollen Schmuck, elektronische Geräte und persönlichen Besitz keine Haftung.
Allgemeines zum Vertrag
Datum und Unterschrift des / der Teilnehmer/ in
1.
2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge.
Mit der Unterschrift auf der verbindlichen Anmeldung erkennen die Unterzeichnenden die Teilnahmebedingungen an.