Stadtverwaltung Postfach 12 64 67100 Schifferstadt Fachbereich 3 Bürgerdienste Generationen und Soziales Stadtjugendpflege Ansprechpartner: Telefonnummer: Pia Burckhart 06235/929382 m E-Mail: [email protected] m Juli 2016 Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind zur Ausflugswoche vom 01.-05.08.2016 angemeldet. Hier einige Informationen zum Ablauf: In dieser W oche machen wir mit den Kindern verschiedene Ausflüge. Dabei stehen zwei ‚größere’ Ausflüge zum Kloster Lorsch (wo die Kinder zwei museumspädagogische W orkshops erwarten) und die Fasanerie in W iesbaden auf der Liste. Hinzu kommen ‚kleinere’ Ausflüge, die uns in die nähere Umgebung führen: Schwetzingen mit seinem alla hopp-Bewegungsparcours (oder Mais labyrinth) Burgruine Hardenburg (oder Landauer Zoo) und der Soccerpark in Dirmstein . Wetterbedingungen oder Einschränkungen beim Zugverkehr können – mit Ausnahme des Besuchs beim Kloster Lorsch am Mi, 03.08. 2016 – zur Änderung der Reiseziele führen. Das Tagesziel wird rechtzeitig und so früh wie möglich an der Caféteria -Tür bekannt gemacht. Die Tage beginnen um 8:30 Uhr und enden um 16:30 Uhr im Jugendtreff, Neustückweg 1. Die Caféteria des Jugendtreff steht bereits um 8:00 Uhr offen, es findet keine Betreuung statt. Die Teilnehmer müssen bis 8:30 Uhr im Jugendtreff sein. An- und Abmeldung geschehen in der Caféteria an der Theke. Die Ausflüge werden mit einem gemieteten Reisebus oder mit der Bahn/VRN durchgeführt. Die genauen Rückkehrzeiten können Sie am täglichen Aushang ersehen. Bei der Erlebniswoche gibt es Rucksackverpflegung. Bitte packen Sie Ihrem Kind ausreichend Essen und Trinken für den Tag ein; auch etwas Taschengeld sollte im Rucksack sein. Achten Sie bitte auf Sonnenschutz (Sonnenschutzcreme, Kappe) oder bei entsprechender Witterung auch auf Regenschutz. Wenn Ihr Kind unter Reisekrankheit leidet, sorgen Sie bitte entsprechend vor. Bitte geben Sie Ihrem Kind bei den ‚größeren’ Ausflügen (Lorsch und W iesbaden) auf jeden Fall ein langärmliges T-Shirt/Sweatshirt mit. Bei krankheitsbedingtem Rücktritt an einzelnen Ausflugstagen kann eine Teilrückerstattung gewährt werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden, telefonisch oder per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Das Team der Stadtjugendpflege
© Copyright 2024 ExpyDoc