Verhandlungstermine

Verhandlungstermine Strafgericht Zug
Verhandlungsort: Gerichtsgebäude, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
Datum
Zeit
Prozessthema
von der Staatsanwaltschaft
beantragte Strafe
Prozess-Nr.
SG: Kollegialgericht
SE: Einzelrichter
JG: Jugendgericht
26.07.2016 08.30 Uhr Missbrauch einer Fernmeldeanlage, versuchte Nötigung und
Bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen SE 2016 21
üble Nachrede
zu CHF 120.00 sowie Busse von CHF
Der heute 43-jährigen Beschuldigten wird seitens der Staatsan300.00.
waltschaft des Kantons Zug vorgeworfen, im Jahre 2013 einen
ehemaligen Bekannten mehrmals mittels E-Mail mutwillig belästigt
zu haben (mehrfacher Missbrauch einer Fernmeldeanlage), diesem
zudem für den Fall, dass er eine gegen sie vermeintlich eingereichte Strafanzeige nicht zurückziehe, ihrerseits eine Strafanzeige angedroht zu haben (versuchte Nötigung) sowie ihn in der Zeit Oktober 2012 bis Oktober 2013 mittels verschiedener Einträge auf einer
Internet-Blog-Seite eines unehrenhaften Verhalten beschuldigte zu
haben (mehrfache üble Nachrede).
17.08.2016 08.30 Uhr Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter Missbrauch einer
Datenverarbeitungsanlage, Hausfriedensbruch und Widerhandlungen gegen das SVG und das WG
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Februar
2014 in Cham, im August 2014 in Walchwil und im September
2014 in Zug je einen Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Er sei
Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter
Aufschub des Vollzugs im Umfang von
12 Monaten bei einer Probezeit von 3
Jahren; Geldstrafe von 50 Tagessätzen
à CHF 50.00 (Zusatzstrafen).
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jeweils in die betreffenden Gebäude eingedrungen, habe dabei
teilweise Sachschaden angerichtet und in einem Fall versucht, sich
mittels E-Banking Geld überweisen lassen. Der Deliktsbetrag belaufe sich auf rund CHF 46'700.00. Zudem habe der Beschuldigte
im September 2014 ohne Führerausweis ein Motorfahrzeug geführt
und ohne Berechtigung einen Schlagring besessen.
22.08.2016 13.30 Uhr Drohung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz
Dem heute 59-jährigen Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am Abend des 31. Oktober 2015 einen damals
11-jährigen Knaben bedroht zu haben, indem er diesem gegenüber
Gesten für "Kehle durchschneiden" bzw. "Hals umdrehen" gemacht
habe. Zudem soll er bei sich zuhause eine Waffe und Munition
nicht in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form aufbewahrt
haben.
Bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen SE 2016 14
zu CHF 140.00, Verbindungsbusse von
CHF 700.00 sowie Übertretungsbusse
von CHF 200.00.
23.08.2016 09.00 Uhr Betrug
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Januar
2011 ein älteres Ehepaar und dessen Sohn mittels Täuschung zu
riskanten Investments über gut CHF 1 Mio. veranlasst und dafür
Provisionen von ca. CHF 80'000.00 erhalten zu haben. Das ältere
Ehepaar habe betreffend diese Investments einen Totalverlust erlitten.
Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter
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Gewährung des bedingten Strafvollzuges
bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 50.00.
26.08.2016 08.30 Uhr Grobe und einfache Verletzung der Verkehrsregeln
Dem heute 62-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Mai
2015 auf der Autobahn A4 in Risch zu einem auf der Überholspur
vor ihm fahrenden Personenwagen einen ungenügenden Abstand
eingehalten und danach eine doppelte Sicherheitslinie überfahren
zu haben.
Eine bedinge Geldstrafe von 20 Tages- SE 2016 28
sätzen zu CHF 250.00, eine Verbindungsbusse von CHF 1'250.00 sowie
eine Übertretungsbusse von CHF 150.00.
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30.08.2016 08.30 Uhr einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Gefährdung des Le- Die Anträge zu den Sanktionen werden
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06.09.2016 08.30 Uhr bens, Drohung, Nötigung und Verletzung der Verkehrsregeln
anlässlich der Hauptverhandlung gestellt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten hauptsächlich
(Reservetag)
häusliche Gewalt vor, indem er seine Ehefrau mehrfach bedroht,
physisch und psychisch unter Druck gesetzt und gewürgt haben
soll. Im Weiteren wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten
vor, mehrfach die Verkehrsregeln verletzt zu haben. Insbesondere
soll er ohne Not durch abruptes Bremsen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben bzw. in einem Fall sei es zu einer Auffahrkollision mit dem nachfolgenden Fahrzeug gekommen.
Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt.
08.09.2016 08.30 Uhr Verletzung der Verkehrsregeln
Busse von CHF 450.00.
Der heute 50-jährigen beschuldigten Person wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Oktober 2014 mittags mit dem von
ihr geführten Gesellschaftswagen eine Kollision mit einem Kleinmotorrad mit Anhänger verursacht zu haben, indem sie beim
Linksabbiegen dessen Vortritt missachtet habe.
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12.09.2016 08.30 Uhr sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, FreiFreiheitsstrafe von drei Jahren und
heitsberaubung, Nötigung, einfache Körperverletzung, Drosechs Monaten.
hung, Pornografie, Widerhandlung gegen das Waffengesetz
und Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, in den
Jahren 2008 bis 2010 zum Nachteil von vier noch nicht 16 Jahre
alten Jugendlichen diverse Delikte begangen zu haben. Insbesondere habe er mit diesen sexuelle Handlungen vollzogen bzw. diese
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teilweise zu solchen gezwungen.
Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt.
15.09.2016 08.30 Uhr Veruntreuung, evtl. ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug,
16.09.2016 08.30 Uhr Urkundenfälschung und falsche Beweisaussage der Partei
22.09.2016 08.30 Uhr Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vorgeworfen, in
den Jahren 2007 und 2008 ab einem Bankkonto der Privatklägerin
gesamthaft rund CHF 660'000.00 für sich abgezweigt und zur Kaschierung der abgezweigten Vermögenswerte Urkunden gefälscht
zu haben. Weiter soll der Beschuldigte durch unwahre Angaben im
Rahmen eines Zivilprozesses das Gericht dazu veranlasst haben,
zum Nachteil einer Gruppengesellschaft der Privatklägerin zu entscheiden, wodurch der betroffenen Gesellschaft ein Vermögensschaden von rund CHF 100'000.00 entstanden sei.
Freiheitsstrafe von 30 Monaten; der Voll- SG 2015 22
zug der Freiheitsstrafe sei im Umfang
von 24 Monaten mit einer Probezeit von
zwei Jahren aufzuschieben und im Umfang von sechs Monaten zu vollziehen.
27.09.2016 08.30 Uhr Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung,
Eine unbedingte Freiheitsstrafe von
Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und geringfü- 34 Monaten sowie eine Busse von
giger Diebstahl
CHF 300.00.
Dem heute 40-jährigen, mehrfach vorbestraften Beschuldigten wird
gemäss Anklageschrift im Wesentlichen zur Last gelegt, in der Zeit
"ca. 2003" bis 22. April 2015 bei verschiedenen Geschädigten ohne jegliche Zahlungsfähigkeit und -willigkeit Waren und Dienstleistungen bezogen sowie ohne geringste Rückzahlungsfähigkeit und
-willigkeit Darlehen erhältlich gemacht zu haben. Daraus habe ein
Deliktsbetrag von rund einer Million Franken resultiert (gewerbsmässiger Betrug).
Zudem soll der Beschuldigte u.a. einige falsche Belege erstellt
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(mehrfache Urkundenfälschung), mit einer erworbenen Aktiengesellschaft Misswirtschaft betrieben und für diese keine Buchhaltung
geführt haben (Unterlassung der Buchführung).
Es handelt sich um eine Bestätigungsverhandlung im abgekürzten Verfahren, d.h. es findet nur eine kurze Anhörung der
Parteien ohne eine umfassende Befragung des Beschuldigten
oder zusätzliche Beweisabnahmen statt.
30.09.2016 08.30 Uhr Raub, Hausfriedensbruch und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
Gemäss Anklageschrift habe der damals 17-jährige Beschuldigte
gemeinsam mit einem Mittäter unter verbaler und mit einem Taschenmesser unterstützter Gewaltandrohung den Privatkläger zur
Hergabe diverser Wertgegenstände im Gesamtwert von rund
CHF 2'000.00 bewegt. Zudem habe der Beschuldigte unberechtigt
Sammelgaragen, Treppenhäuser und Kellerräume betreten sowie
jemanden gebeten, ihm Betäubungsmittel zu überbringen.
Anordnung einer Unterbringung sowie
einer ambulanten Behandlung.
Freiheitsentzug von acht Monaten.
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Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt.
03.10.2016 08.30 Uhr versuchte schwere Körperverletzung, Angriff (evtl. Raufhan04.10.2016 08.30 Uhr del), Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Begünstigung und
falsche Anschuldigung (evtl. Irreführung der Rechtspflege)
Von Seiten der Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Jugendanwalt, wird den beiden heute 17-jährigen Beschuldigten 1 und 2
sowie dem heute 16-jährigen Beschuldigten 3 im Hauptpunkt zur
Last gelegt, zusammen mit zwei weiteren Jugendlichen am 4. Sep-
Beschuldigter 1:
Eine UnterbrinJG 2016 1 - 3
gung gemäss Jugendstrafgesetz, kombiniert mit einer ambulanten Behandlung.
Zusätzlich ein Freiheitsentzug von 36
Monaten und eine Busse von CHF
600.00.
Beschuldigter 2:
Eine Unterbrin-
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tember 2015 in Zug, Schützenmattwiese, einen damals 21-jährigen
Mann gemeinsam angegriffen und mittels mehrerer Schläge und
Tritte gegen Kopf und Körper verletzt zu haben (Angriff, eventualiter Raufhandel, und versuchte schwere Körperverletzung).
Den Beschuldigten 1 und 2 werden zusätzlich die Missachtung einer ihnen im Zusammenhang mit dem laufenden Strafverfahren
auferlegten Ausgangssperre (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) und der Konsum von Marihuana (mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz) zur Last gelegt. Überdies
soll der Beschuldigte 1 in der Untersuchung mit Bezug auf das
Verhalten der Mitbeschuldigten 2 und 3 falsch ausgesagt haben
(Begünstigung, falsche Anschuldigung, eventualiter Irreführung der
Rechtspflege).
Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt. Aus Platzgründen wird um Voranmeldung gebeten.
gung gemäss Jugendstrafgesetz, kombiniert mit einer ambulanten Behandlung.
Zusätzlich ein Freiheitsentzug von 32
Monaten und eine Busse von CHF
400.00.
Beschuldigter 3:
Eine Aufsicht gemäss Jugendstrafgesetz. Zusätzlich ein
Freiheitsentzug von neun Monaten, unter
Gewährung des bedingten Strafvollzugs.