Verhandlungstermine Strafgericht Zug Verhandlungsort: Gerichtsgebäude, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Datum Zeit Prozessthema von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe Prozess-Nr. SG: Kollegialgericht SE: Einzelrichter JG: Jugendgericht 26.07.2016 08.30 Uhr Missbrauch einer Fernmeldeanlage, versuchte Nötigung und Bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen SE 2016 21 üble Nachrede zu CHF 120.00 sowie Busse von CHF Der heute 43-jährigen Beschuldigten wird seitens der Staatsan300.00. waltschaft des Kantons Zug vorgeworfen, im Jahre 2013 einen ehemaligen Bekannten mehrmals mittels E-Mail mutwillig belästigt zu haben (mehrfacher Missbrauch einer Fernmeldeanlage), diesem zudem für den Fall, dass er eine gegen sie vermeintlich eingereichte Strafanzeige nicht zurückziehe, ihrerseits eine Strafanzeige angedroht zu haben (versuchte Nötigung) sowie ihn in der Zeit Oktober 2012 bis Oktober 2013 mittels verschiedener Einträge auf einer Internet-Blog-Seite eines unehrenhaften Verhalten beschuldigte zu haben (mehrfache üble Nachrede). 17.08.2016 08.30 Uhr Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Hausfriedensbruch und Widerhandlungen gegen das SVG und das WG Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Februar 2014 in Cham, im August 2014 in Walchwil und im September 2014 in Zug je einen Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Er sei Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs im Umfang von 12 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren; Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 50.00 (Zusatzstrafen). SE 2016 13 Seite 2/6 jeweils in die betreffenden Gebäude eingedrungen, habe dabei teilweise Sachschaden angerichtet und in einem Fall versucht, sich mittels E-Banking Geld überweisen lassen. Der Deliktsbetrag belaufe sich auf rund CHF 46'700.00. Zudem habe der Beschuldigte im September 2014 ohne Führerausweis ein Motorfahrzeug geführt und ohne Berechtigung einen Schlagring besessen. 22.08.2016 13.30 Uhr Drohung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz Dem heute 59-jährigen Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am Abend des 31. Oktober 2015 einen damals 11-jährigen Knaben bedroht zu haben, indem er diesem gegenüber Gesten für "Kehle durchschneiden" bzw. "Hals umdrehen" gemacht habe. Zudem soll er bei sich zuhause eine Waffe und Munition nicht in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form aufbewahrt haben. Bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen SE 2016 14 zu CHF 140.00, Verbindungsbusse von CHF 700.00 sowie Übertretungsbusse von CHF 200.00. 23.08.2016 09.00 Uhr Betrug Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, im Januar 2011 ein älteres Ehepaar und dessen Sohn mittels Täuschung zu riskanten Investments über gut CHF 1 Mio. veranlasst und dafür Provisionen von ca. CHF 80'000.00 erhalten zu haben. Das ältere Ehepaar habe betreffend diese Investments einen Totalverlust erlitten. Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter SE 2015 45 Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 50.00. 26.08.2016 08.30 Uhr Grobe und einfache Verletzung der Verkehrsregeln Dem heute 62-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Mai 2015 auf der Autobahn A4 in Risch zu einem auf der Überholspur vor ihm fahrenden Personenwagen einen ungenügenden Abstand eingehalten und danach eine doppelte Sicherheitslinie überfahren zu haben. Eine bedinge Geldstrafe von 20 Tages- SE 2016 28 sätzen zu CHF 250.00, eine Verbindungsbusse von CHF 1'250.00 sowie eine Übertretungsbusse von CHF 150.00. Seite 3/6 30.08.2016 08.30 Uhr einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Gefährdung des Le- Die Anträge zu den Sanktionen werden SG 2016 5 06.09.2016 08.30 Uhr bens, Drohung, Nötigung und Verletzung der Verkehrsregeln anlässlich der Hauptverhandlung gestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten hauptsächlich (Reservetag) häusliche Gewalt vor, indem er seine Ehefrau mehrfach bedroht, physisch und psychisch unter Druck gesetzt und gewürgt haben soll. Im Weiteren wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, mehrfach die Verkehrsregeln verletzt zu haben. Insbesondere soll er ohne Not durch abruptes Bremsen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben bzw. in einem Fall sei es zu einer Auffahrkollision mit dem nachfolgenden Fahrzeug gekommen. Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt. 08.09.2016 08.30 Uhr Verletzung der Verkehrsregeln Busse von CHF 450.00. Der heute 50-jährigen beschuldigten Person wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Oktober 2014 mittags mit dem von ihr geführten Gesellschaftswagen eine Kollision mit einem Kleinmotorrad mit Anhänger verursacht zu haben, indem sie beim Linksabbiegen dessen Vortritt missachtet habe. SE 2016 15 12.09.2016 08.30 Uhr sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, FreiFreiheitsstrafe von drei Jahren und heitsberaubung, Nötigung, einfache Körperverletzung, Drosechs Monaten. hung, Pornografie, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, in den Jahren 2008 bis 2010 zum Nachteil von vier noch nicht 16 Jahre alten Jugendlichen diverse Delikte begangen zu haben. Insbesondere habe er mit diesen sexuelle Handlungen vollzogen bzw. diese SG 2016 3 Seite 4/6 teilweise zu solchen gezwungen. Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt. 15.09.2016 08.30 Uhr Veruntreuung, evtl. ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug, 16.09.2016 08.30 Uhr Urkundenfälschung und falsche Beweisaussage der Partei 22.09.2016 08.30 Uhr Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vorgeworfen, in den Jahren 2007 und 2008 ab einem Bankkonto der Privatklägerin gesamthaft rund CHF 660'000.00 für sich abgezweigt und zur Kaschierung der abgezweigten Vermögenswerte Urkunden gefälscht zu haben. Weiter soll der Beschuldigte durch unwahre Angaben im Rahmen eines Zivilprozesses das Gericht dazu veranlasst haben, zum Nachteil einer Gruppengesellschaft der Privatklägerin zu entscheiden, wodurch der betroffenen Gesellschaft ein Vermögensschaden von rund CHF 100'000.00 entstanden sei. Freiheitsstrafe von 30 Monaten; der Voll- SG 2015 22 zug der Freiheitsstrafe sei im Umfang von 24 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben und im Umfang von sechs Monaten zu vollziehen. 27.09.2016 08.30 Uhr Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, Eine unbedingte Freiheitsstrafe von Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und geringfü- 34 Monaten sowie eine Busse von giger Diebstahl CHF 300.00. Dem heute 40-jährigen, mehrfach vorbestraften Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift im Wesentlichen zur Last gelegt, in der Zeit "ca. 2003" bis 22. April 2015 bei verschiedenen Geschädigten ohne jegliche Zahlungsfähigkeit und -willigkeit Waren und Dienstleistungen bezogen sowie ohne geringste Rückzahlungsfähigkeit und -willigkeit Darlehen erhältlich gemacht zu haben. Daraus habe ein Deliktsbetrag von rund einer Million Franken resultiert (gewerbsmässiger Betrug). Zudem soll der Beschuldigte u.a. einige falsche Belege erstellt SA 2016 10 Seite 5/6 (mehrfache Urkundenfälschung), mit einer erworbenen Aktiengesellschaft Misswirtschaft betrieben und für diese keine Buchhaltung geführt haben (Unterlassung der Buchführung). Es handelt sich um eine Bestätigungsverhandlung im abgekürzten Verfahren, d.h. es findet nur eine kurze Anhörung der Parteien ohne eine umfassende Befragung des Beschuldigten oder zusätzliche Beweisabnahmen statt. 30.09.2016 08.30 Uhr Raub, Hausfriedensbruch und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Gemäss Anklageschrift habe der damals 17-jährige Beschuldigte gemeinsam mit einem Mittäter unter verbaler und mit einem Taschenmesser unterstützter Gewaltandrohung den Privatkläger zur Hergabe diverser Wertgegenstände im Gesamtwert von rund CHF 2'000.00 bewegt. Zudem habe der Beschuldigte unberechtigt Sammelgaragen, Treppenhäuser und Kellerräume betreten sowie jemanden gebeten, ihm Betäubungsmittel zu überbringen. Anordnung einer Unterbringung sowie einer ambulanten Behandlung. Freiheitsentzug von acht Monaten. JG 2016 4 Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt. 03.10.2016 08.30 Uhr versuchte schwere Körperverletzung, Angriff (evtl. Raufhan04.10.2016 08.30 Uhr del), Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Begünstigung und falsche Anschuldigung (evtl. Irreführung der Rechtspflege) Von Seiten der Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Jugendanwalt, wird den beiden heute 17-jährigen Beschuldigten 1 und 2 sowie dem heute 16-jährigen Beschuldigten 3 im Hauptpunkt zur Last gelegt, zusammen mit zwei weiteren Jugendlichen am 4. Sep- Beschuldigter 1: Eine UnterbrinJG 2016 1 - 3 gung gemäss Jugendstrafgesetz, kombiniert mit einer ambulanten Behandlung. Zusätzlich ein Freiheitsentzug von 36 Monaten und eine Busse von CHF 600.00. Beschuldigter 2: Eine Unterbrin- Seite 6/6 tember 2015 in Zug, Schützenmattwiese, einen damals 21-jährigen Mann gemeinsam angegriffen und mittels mehrerer Schläge und Tritte gegen Kopf und Körper verletzt zu haben (Angriff, eventualiter Raufhandel, und versuchte schwere Körperverletzung). Den Beschuldigten 1 und 2 werden zusätzlich die Missachtung einer ihnen im Zusammenhang mit dem laufenden Strafverfahren auferlegten Ausgangssperre (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) und der Konsum von Marihuana (mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz) zur Last gelegt. Überdies soll der Beschuldigte 1 in der Untersuchung mit Bezug auf das Verhalten der Mitbeschuldigten 2 und 3 falsch ausgesagt haben (Begünstigung, falsche Anschuldigung, eventualiter Irreführung der Rechtspflege). Die Hauptverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den akkreditierten Medienschaffenden wird indessen der Zutritt gewährt. Aus Platzgründen wird um Voranmeldung gebeten. gung gemäss Jugendstrafgesetz, kombiniert mit einer ambulanten Behandlung. Zusätzlich ein Freiheitsentzug von 32 Monaten und eine Busse von CHF 400.00. Beschuldigter 3: Eine Aufsicht gemäss Jugendstrafgesetz. Zusätzlich ein Freiheitsentzug von neun Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs.
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