Vergabeunterlagen der Vergabe 15-AHB-04 - Verwertung

Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr informiert:
Nur mehr elektronische Vergabe (eVergabe) bei
europaweiten Ausschreibungen!
Seit September 2003 wickelt die Bayerische Staatsbauverwaltung die Vergabe
von Bauleistungen nach VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A
online über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de ab. Als weiterer Schritt
wurden ab dem 01.01.2010 die Vergabeunterlagen nur mehr digital zum Download zur Verfügung gestellt. Bereits ab 01.10.2013 hat die Bayerische Staatsbauverwaltung bei europaweiten Ausschreibungen mit einem geschätzten Auftragswert ab 100.000 Euro (netto) nur mehr digitale Angebote und Angebote im Mantelbogenverfahren zugelassen.
Der europäische Gesetzgeber hat die elektronische Vergabe (eVergabe) für
alle europaweiten Ausschreibungen in der gesamten Europäischen Union
verbindlich vorgeschrieben. Mit den Vorschriften zum Einsatz elektronischer
Mittel bei der Kommunikation und bei der Datenübermittlung vollzieht die
Richtlinie 2014/24/EU einen Paradigmenwechsel. Leitgedanke ist der vollständige Übergang von einer papierbasierten und -gebundenen öffentlichen
Auftragsvergabe zu einer durchgängig auf der Verwendung elektronischer
Mittel basierenden, medienbruchfreien öffentlichen Auftragsvergabe.
Die Bayerische Staatsbauverwaltung wird zum Zeitpunkt der Umsetzung der
Richtlinie 2014/24/EU und mit In-Kraft-Treten der VergRModVO alle europaweiten
Ausschreibungen elektronisch durchführen. Die Einreichung von Angeboten, Interessensbekundungen und Teilnahmeanträgen wird bereits zu diesem Zeitpunkt
elektronisch – in der Regel in Textform nach § 126b BGB – möglich sein. Eine
elektronische Signatur ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Wir bitten Sie die diesbezüglichen Bedingungen in den jeweiligen Auftragsbekanntmachungen und Vergabeunterlagen zu beachten.
Für Fragen hierzu steht Ihnen gerne die Oberste Baubehörde
([email protected]) zur Verfügung.
L 2110
(VOL - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Vergabestelle
Autobahndirektion Südbayern
Seidlstr. 7-11
80335 München
Deutschland
Tel.:+49 8954552-444
Fax.:+49 8954552-644
Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Freihändige Vergabe
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 11.08.2016
Uhrzeit 13:00
Bindefrist endet am
09.09.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOL/A)
Bezeichnung der Leistung
Maßnahmennummer
16-01
Maßnahme
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Vergabenummer
15-AHB-04
Leistung
Verwertung von Kehrgut im Streckenbereich der AM Hohenbrunn
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
L 212
Bewerbungsbedingungen
L 2270
Gewichtung der Zuschlagskriterien
L 2492
Online-Vergaben
L 2492
Online-Vergaben
Anforderungen an Urkalkulation
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
L 2150
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen
L214.StB Besondere Vertragsbedingungen
1 Ordner Anlagen
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
L 2130
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm
L 124
Eigenerklärung zur Eignung
L 2330
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
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L 2110
(VOL - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
L 234
L 248
L 2481
L 2491
D)
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
223
Aufgliederung der Einheitspreise
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L 2110
(VOL - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
der Bundesrepublik Deutschland,
diese vertreten durch den Freistaat Bayern,
dieser letztlich vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern
2
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Autobahndirektion Südbayern
Anschrift Seidlstraße 7 - 11
München
80335
Tel.
Fax.
+49 8954552-644
+49 8954552-444
E-Mail
[email protected]
Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform.
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
-
3
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
3.1
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
L 124 - Eigenerklärung zur Eignung
L 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
L 2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
L 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftragnehmerleistungen um die Namen der Unterauftragnehmer (L 2330)
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt)
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt L 248
siehe Ziffer 9
3.3
Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:
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L 2110
(VOL - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
4
Losweise Vergabe:
✘
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5
Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Angebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
6
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
schriftlich
7
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform
der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen
mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu
senden oder dort abzugeben.
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
Maßnahmennummer:
Maßnahme:
16-01
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Vergabenummer:
Leistung:
Verwertung von Kehrgut im Streckenbereich der AM Hohenbrunn
15-AHB-04
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
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L 2110
(VOL - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
8
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann:
Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München
9
zu Ziffer 3.2:
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen:
x Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an
Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche
Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder
gleichwertiger Nachweis.
x Abfalltransportgenehmigung
gemäß Ausführungsbeschreibung, Punkt 1.1
x Nachweis über die Zulassung der Verwertungsstelle zum Entsorgungsfachbetrieb
gemäß Ausführungsbeschreibung, Punkt 1.1
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L 212
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der “Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden
ist.
3
Angebot
3.1
3.2
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der
Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht
die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise
einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der
Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
3.7
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss
des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
4.1
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
4.2
Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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L 212
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
5
Nebenangebote
5.1
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht
zugelassen.
6.2
7
Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot die durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.
8
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist läuft mit dem in der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ genannten Termin
ab.
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L 2492
(Online-Vergaben)
Vergabenummer
15-AHB-04
Maßnahme
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Leistung
Verwertung von Kehrgut im Streckenbereich der AM Hohenbrunn
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen
Betriebssysteme:
Windows 7
Windows 8
Windows 10
Browser:
Microsoft IE ab Version 9
Mozilla Firefox ab Version 24
Apple Safari ab Version 5.1.9
Google Chrome
Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme:
Mac:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac
zu betreiben.
Linux:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf
ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden
beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache
und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe
(elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen.
Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle
Es werden elektronisch bereitgestellt:
- die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen)
- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe).
Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:
Ordner Bescheinigungen
z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt)
Ordner Anlagen
- für Begleitschreiben
- für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen
Ordner Nebenangebote
für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.
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Anforderungen an Urkalkulationen für VOL-Vergaben
Anforderungen an Urkalkulationen für VOL-Vergaben:
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung
Unterlagen über die Kalkulation der Leistung bei der Vergabestelle in einem
verschlossenen Umschlag einzureichen (Urkalkulation).
In der Urkalkulation sind für jede Position des Leistungsverzeichnisses mindestens
folgende Kalkulationsgrundlagen (Kostengruppen) anzugeben, soweit diese
einschlägig sind:
-
Anzahl der kalkulierten Arbeitsstunden und Arbeitslohn aufgegliedert nach
Lohngruppen,
-
Art, Menge und Kosten der Materialen, die für den Leistungsgegenstand zu
liefern sind, insbesondere vorgefertigte Einbauteile (z. B. Motor, Getriebe),
-
Art und Kosten für Maschinen, die für die Herstellung verwendet werden,
-
Kosten anderer Unternehmer (Unterauftragnehmer)
Die einzelnen Kosten jeder Kostengruppe sind zu addieren (pro Position).
Die Summe der Kostengruppen muss dem im Leistungsverzeichnis eingetragenen
Einheitspreis entsprechen.
Seite 1 von 1
(Unterschrift)
ggf. Zustellungsart:
 Briefkasten
 persönlich abgegeben
 Post / Express
 ________________
Eingang _________ Uhrzeit _____ ____________
Angebot
15-AHB-04
Vergabenummer ________________________
Ablauf Angebotsfrist 11.08.2016
_________ Uhrzeit _____
13:00
Raum __________
206
Achtung Angebot!
Erst bei Submission öffnen!
Autobahndirektion Südbayern
Seidlstraße 7 - 11
D- 80335 München
Das Angebot muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist verschlossen bei der
in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen.
Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben.
L 214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
15-AHB-04
Maßnahme
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Leistung
Verwertung von Kehrgut im Streckenbereich der AM Hohenbrunn
Besondere Vertragsbedingungen
1
Zahlungsbedingungen
Besondere Bedingungen:
Abschlagsrechnungen pro vollständiger Entleerung der Kehrgutbox nach erfolgter Abnahme
Abschlagszahlungen vereinbart:
2
2.1
Ja
Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
Spätestens
Späteste Aufforderung am
Frühestens
Frühestens am
Spätestens
12.09.2016
Spätestens am
Werktage nach Aufforderung
(Datum)
(Datum)
Werktage nach Zuschlagserteilung
(Datum)
2.2
Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:
Spätestens
Werktage nach Zuschlagserteilung
Einzelfristen für
2.2.1
= spätestens
Werktage nach
2.2.2
= spätestens
Werktage nach
2.2.3
= spätestens
Werktage nach
2.3
Vollendung der Leistung nach Datum
30.09.2018 (Datum)
Spätestens am
Einzelfristen für
2.3.1
= spätestens
(Datum)
2.3.2
= spätestens
(Datum)
2.3.3
= spätestens
(Datum)
2.4
© VHL Bayern – Stand April 2016
1 von 2
L 214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
3
Abnahme
Die Leistung ist förmlich abzunehmen:
Ja ✔
4
Vertragsstrafen
4.1
Bei Überschreitung der Ausführungsfristen
Nein
für
Beginn
Vollendung
Einzelfrist
der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von
v.H. vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.
4.2
Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeiträge wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt.
5
Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern
6
für
=
Jahre
für
=
Jahre
für
=
Jahre
Rechnungen
Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzureichen, davon abweichend:
7
- Abschlagsrechnungen
-fach
- Teilschlussrechnungen
-fach
- Schlussrechnungen
-fach
- Unterlagen
-fach
Sicherheitsleistungen
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt:
Ja
8
Nein ✔
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren;
als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“.
Ausführungsfristen
Die Autobahnmeisterei informiert den Auftragnehmer 3 Werktage (während der üblichen
Bürozeiten) vor dem jeweiligen Beginn der Arbeiten.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
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L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1
Preise
1.1
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
1.2
Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
1.3
Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2
Änderungen der Leistung (§ 2)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.
3
Ausführungsunterlagen (§ 3)
3.1
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als Ausführungsunterlagen gekennzeichnet sind.
3.2
Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung der Leistung und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des
Auftragnehmers.
4
Ausführung der Leistungen (§ 4)
4.1
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.2
Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen,
ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk- und Fernsehaufnahmen.
5
Holzprodukte (§ 4)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein
oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle
durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder
durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung
vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in
Bonn zu erbringen.
6
Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
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L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
6.2
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3
Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und
6.2 gelten entsprechend.
7
Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine
Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder
mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem
Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder
1
Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Abrechnung (§ 15)
9.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
9.2
In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
9.3
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
1
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen zu L 2150)
Ergänzung Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
10-16
entfällt
17
Kündigung oder Rücktritt (§ 8)
Der Auftraggeber ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer, sein Erfüllungsgehilfe und / oder der Nachunternehmer die vertraglich vereinbarten
Pflichten und / oder die Vertragsbedingungen gröblich verletzt. In diesem Falle hat der Auftragnehmer die durch die Kündigung ausgelösten Mehrkosten zu tragen.
18
18.1
Preisermittlungen (§ 2)
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen bis spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Sind nach § 2 Nr. 3 VOL/B Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen
für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderliche Auskünfte zu erteilen.
Die vorstehenden Regelungen in Nr. 18.1 und 18.2 gelten auch für Unterauftragnehmerleistungen.
18.2
18.3
19
19.1
19.2
19.3
Überzahlungen (§ 17)
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.
1 von 1
L 2130
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Autobahndirektion Südbayern
Seidlstraße 7 - 11
80335 München
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer
16-01
Maßnahme
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Vergabenummer
15-AHB-04
Leistung
Verwertung von Kehrgut im Streckenbereich der AM Hohenbrunn
Anlagen 1
L 124
L 2330
L 234
L 235
L 248
L 2491
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Erklärung Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer
Kinderarbeit
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
3
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme
1
€
%
Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
© VHL Bayern - Stand April 2016
1 von 2
L 2130
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
4
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
5
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leis−
tung erfülle(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen bzw. Ver−
zeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich−
nisses als alleinverbindlich anerkenne(n),
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An−
gebotes sind.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
−
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
−
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
© VHL Bayern - Stand April 2016
2 von 2
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung zur Eignung
(Auszufüllen soweit von der Vergabestelle angekreuzt)
Maßnahmennummer
Vergabenummer
16-01
15-AHB-04
Maßnahme
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Leistung
Verwertung von Kehrgut im Streckenbereich der AM Hohenbrunn
Bewerber ∗)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
Angaben zum Umsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Jahr
€
€
€
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angabe von Referenzen (Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers):
1.Referenz:
2.Referenz:
3.Referenz:
∗)
zutreffendes ankreuzen
© VHL Bayern – Stand April 2016
1 von 2
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen.
Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal:
Berufsgruppe/ Lohngruppe
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen:
unter der Nummer:
beim Amtsgericht:
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6 Abs. 5 lit.c VOL/A
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6 Abs. 5 lit.c
VOL/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
(Ort, Datum, Unterschrift) 1)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
1)
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© VHL Bayern – Stand April 2016
2 von 2
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Datum
20.07.16
Vergabenummer
15-AHB-04
Baumaßnahme
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
Angebot für
Verwertung von Kehrgut AHB
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV
1)
1
01.01.0010
1)
2)
3)
4)
(C)
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1)
2
Kehrgut laden, befördern,
verwerten
Menge
1)
Mengeneinheit
1)
Zeitansatz
2)
3
4
5
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2)
Löhne
2)3)
Stoffe
2)
Geräte
2)4)
Sonstiges
2)
Angebotener
Einheitspreis
(Sp. 6+7+8+9)
6
7
8
9
10
1.050,00 t
Wird vom Auftraggeber vorgegeben
Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
Sofern der zugrundegelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies
offenzulegen.
Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.
VHB - Bund - Ausgabe 2008
1 von 1
L 2330
(Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - VOL)
Bieter
Vergabenummer
Datum
15-AHB-04
Baumaßnahme
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Leistung
Verwertung von Kehrgut im Streckenbereich der AM Hohenbrunn
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der
vorgesehenen Unterauftragnehmer.
OZ
© VHL Bayern - Stand August 2012
Beschreibung der Teilleistung
Namen der Unterauftragnehmer
(nur nach gesonderter Aufforderung der
Vergabestelle)
1 von 1
L 234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer
Vergabenummer
16-01
Maßnahme
15-AHB-04
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Leistung
Verwertung von Kehrgut im Streckenbereich der AM Hohenbrunn
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
1
Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort)
(Datum)
(Stempel und Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Stempel und Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Stempel und Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Stempel und Unterschrift)
1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung abzugeben.
© VHL Bayern - Stand April 2016
1 von 1
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten
Verwertung von Kehrgut
im Streckenbereich der
Autobahnmeisterei Hohenbrunn
Ausführungsbeschreibung
Stand: 20.07.2016
Inhaltverzeichnis
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung ............................................................... 3
1.1
Auszuführende Leistungen ...................................................................................... 3
1.2
Ausgeführte Vorarbeiten .......................................................................................... 3
1.3
Ausgeführte Leistungen ........................................................................................... 3
1.4
Gleichzeitig laufende Arbeiten................................................................................. 3
1.5
Mindestanforderungen an Nebenangebote........................................................... 4
2. Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung .............................................. 5
2.1
Lage ............................................................................................................................. 5
2.2
Vorhandene öffentliche Verkehrswege .................................................................. 5
2.3
Zugänge, Zufahrten................................................................................................... 5
2.4
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ............................. 5
2.5
Lager- und Arbeitsplätze .......................................................................................... 5
2.6
Gewässer .................................................................................................................... 5
2.7
Baugrundverhältnisse ............................................................................................... 5
2.8
Seitenentnahmen und Ablagerungsstelle .............................................................. 6
2.9
Schutz-Bereiche und –Objekte ............................................................................... 6
2.10
Anlagen im Baugelände ........................................................................................... 6
2.11
Öffentlicher Verkehr im Arbeitsbereich .................................................................. 6
3. Angaben zur Ausführung ..................................................................................... 7
3.1
Verkehrsführung, Verkehrssicherung..................................................................... 7
3.2
Ablauf der Leistungserbringung .............................................................................. 7
3.3
Wasserhaltung ........................................................................................................... 7
3.4
Abfälle ......................................................................................................................... 8
3.5
Beweissicherung ....................................................................................................... 8
3.6
Angaben zur Abrechnung ........................................................................................ 8
4. Ausführungsunterlagen ....................................................................................... 9
4.1
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen................. 9
4.2
Vom Auftragnehmer zu erstellende oder zu beschaffende
Ausführungsunterlagen ............................................................................................ 9
5.
Ergänzende Vertragsbedingungen ...................................................................... 9
6. Sonstige Hinweise ............................................................................................... 9
6.1
Anfragen zur Ausschreibung ................................................................................... 9
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1
Auszuführende Leistungen
Die Arbeiten umfassen das Aufnehmen und Verwerten bzw. Beseitigen des
zwischengelagerten Kehrgutes vom Lagerplatz der Autobahnmeisterei (AM)
Hohenbrunn im Bereich der Tank- und Rastanlage „Vaterstetten-West“ (siehe
Lageplan Lagerplatz). Bei dem anfallenden Kehrgut handelt es sich um von
Kehrmaschinen aufgenommene Verunreinigungen von Fahrbahnen, Seitenstreifen, Entwässerungsrinnen, Parkplätze, Brückenbauwerke, Mittelstreifenüberfahrten und anderen befestigten Flächen der Autobahnen im Bereich der
AM Hohenbrunn.
Das Kehrgut ist zur Entwässerung am Lagerplatz der Tank- und Rastanlage
„Vaterstetten-West“ zwischengelagert.
Die vorliegenden Kehrgutanalysen ergeben Zuordnungswerte für Deponien
der Klasse II nach DepV. Das Kehrgut ist als „20 03 03 Straßenkehrricht“ zu
entsorgen.
Vom AN ist der Nachweis zu erbringen, dass der vorgesehene Entsorgungsweg für die entsprechende Abfallart zugelassen ist und der AN eine gültige
Transportgenehmigung für das zu entsorgende Material besitzt.
Die ermittelten Zuordnungswerte der DepV sind einzuhalten.
Weiterhin ist nachzuweisen, dass die angefahrene Verwertungsstelle (z. B.
Deponie) für die Verwertung des Kehrgutes geeignet und zugelassen ist. Für
eine ordnungsgemäße Verwertung der Abfälle ist sicherzustellen bzw. nachzuweisen, dass die Anlage über die notwendige Genehmigung (Zulassung zum
Entsorgungsfachbetrieb) zur Annahme und Behandlung des Kehrgutes verfügt. Dazu gehören auch die Angabe des Aktenzeichens und Dauer der Genehmigung.
1.2
Ausgeführte Vorarbeiten
Das Kehrgut wurde 2016 im Auftrag des AG beprobt. Die Ergebnisse sind als
Anlage beigelegt.
1.3
Ausgeführte Leistungen
-entfällt-
1.4
Gleichzeitig laufende Arbeiten
-entfällt-
1.5
Mindestanforderungen an Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2. Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung
2.1
Lage
Das Kehrgut wird auf dem Lagerplatz der AM Hohenbrunn zwischengelagert.
Dieser befindet sich an der A 99 im hinteren Bereich des LKW-Parkplatzes der
Tank- und Rastanlage „Vaterstetten-West“ in Richtung Salzburg bei Betriebskilometer 39,600.
2.2
Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Die An- und Abfahrt des Lagerplatzes kann über die Ein- bzw. Ausfahrtsäste
der Tank- und Rastanlage „Vaterstetten-West“ und die Kreisstraße EBE 17 mit
Nutzung der Betriebsrampe erfolgen.
Beim Befahren und Verlassen des Lagerplatzes ist äußerste Vorsicht gegenüber dem Richtungsverkehr auf der Tank- und Rastanlage geboten (Aus- und
Eingliedern aus oder in den Richtungsverkehr).
Der Richtungsverkehr hat Vorfahrt! Ein Rückwärtsfahren auf den Richtungsfahrbahnen ist nicht möglich und generell untersagt.
2.3
Zugänge, Zufahrten
Die Benutzung von Betriebsrampen (siehe Lageplan Lagerplatz) wird nur
zum Beladen und Abtransport des Kehrgutes gestattet. Eine Verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt (siehe Pkt. 3.1.2).
2.4
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
-entfällt-
2.5
Lager- und Arbeitsplätze
-entfällt-
2.6
Gewässer
-entfällt-
2.7
Baugrundverhältnisse
Die Zufahrt zum Lagerplatz besteht aus befestigten und z. T. unbefestigten
Wegflächen, welche mit schweren Fahrzeugen und Geräten (LKW, Bagger)
befahrbar sind.
2.8
Seitenentnahmen und Ablagerungsstelle
-entfällt-
2.9
Schutz-Bereiche und –Objekte
Staub
Die Staubentwicklung im Lagerbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z.B.
ständiges Einhalten einer ausreichenden Oberflächenfeuchte, auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Die Kosten sind in die entsprechende
Position des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Transport
Staubentwicklung und Herabfallen von Ladungsmaterial sind auf der
Transportfahrt auszuschließen. Geeignete Sicherungsmaßnahmen sind durch
den AN vorzunehmen (z. B. Abdeckplane auf Ladefläche). Die Kosten sind in
die entsprechende Position des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Lärm
Bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben und Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. Die Kosten sind in die entsprechende
Position des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
2.10 Anlagen im Baugelände
Absetzbecken (Vorsicht, Abrutschgefahr beim Befahren der Anlage!):
Die Zuleitungen zur Anlage verlaufen unterirdisch. Da sich die Leistungserbringung lediglich um oberirdische Beräumung (Kehrgut) von dem Lagerplatz handelt, ist eine Beschädigung unterirdisch verlaufender Rohrleitungen
auszuschließen.
Beschädigungen der Anlage sind zu vermeiden.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Arbeitsbereich
Der öffentliche Verkehr muss während der gesamten Ausführungszeit aufrecht
erhalten bleiben. Eine Zufahrtmöglichkeit zur Anlage und dem Lagerplatz sind
jederzeit zu gewährleisten.
3.
Angaben zur Ausführung
3.1
Verkehrsführung, Verkehrssicherung
3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs
Der Verkehr auf den Ein- und Ausfahrtästen der Anschlussstellen darf durch
den AN nicht behindert werden.
3.1.2 Verkehrsrechtliche Anordnung
Für die Benutzung der Betriebsrampen ist durch den AN bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde der Autobahndirektion Südbayern ein Antrag auf
Ausnahmegenehmigung zu stellen. Der Antrag ist einmalig, spätestens zwei
Wochen vor Beginn der Leistungserfüllung zu stellen. Von der Autobahndirektion Südbayern wird hierfür eine kostenpflichtige Gebühr von 75,- € erhoben. Wird der Antrag der Ausnahmegenehmigung erst eine Woche vor dem
Beginn der Arbeiten gestellt, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 100 %.
Der Straßenverkehrsbehörde ist mit dem Antrag eine Liste mit allen Lieferanten und Nachunternehmern zu übergeben, die in den Lagerplatz einfahren
müssen. Eine Kopie der Ausnahmegenehmigung hat jedes AN-Fahrzeug /
Lieferantenfahrzeug mitzuführen.
3.1.3 Verkehrsbeschränkungen
Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend
§ 34 StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der AG vor. Bei
Feststellung einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei
Transportfahrzeugen ist mit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde zu
rechnen.
3.2
Ablauf der Leistungserbringung
Das Fassungsvermögen des Lagerplatzes beträgt ca. 75 m³. Der AN hat nach
jeweils erfolgter Einzelbeauftragung durch den AG den Lagerplatz zeitnah
(innerhalb der nächsten 3 Tage) zu beräumen.
Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung durchzuführen.
Die Ausführungsfristen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen - Formblatt L 214.StB - geregelt.
3.3
Wasserhaltung
-entfällt-
3.4
Abfälle
-entfällt-
3.5
Beweissicherung
Alle vom AN benutzten Anlagen wie Arbeitsflächen, Fahrbahnflächen innerhalb des Lagerplatzes und deren Zu- bzw. Ausfahrt hat der AN vor Ausführungsbeginn in Absprache mit dem AG zu besichtigen und deren Zustand,
evtl. mit Fotos, zu dokumentieren. Nach Abschluss der Maßnahme ist in allen
Bereichen der ordnungsgemäße Zustand auf Kosten des AN wieder herzustellen.
3.6
Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Lieferscheinen bzw. Wiegescheinen.
Abgerechnet wird nach tatsächlicher Menge.
Prüfungen von Lieferscheinen bzw. Kontrollen der Leistungsausführung
können durch den AG erfolgen (nach Bedarf).
4.
Ausführungsunterlagen
4.1
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen liegen der Ausschreibung bei:
-
4.2
Probenahmeprotokolle
Lageplan des Lagerplatzes
Vom Auftragnehmer zu erstellende oder zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
-entfällt-
5.
Ergänzende Vertragsbedingungen
Beim Umgang mit dem Kehrgut hat der AN die geltenden Vorschriften des
Abfall-, Wasser- und Bodenrechts zu beachten. Im Falle einer Beseitigung
sind von ihm die örtlichen Überlassungspflichten zu befolgen.
6.
Sonstige Hinweise
6.1
Anfragen zur Ausschreibung
Fragen zur Ausschreibung werden nur in schriftlicher Form über die Vergabeplattform entgegengenommen.
Vergabestelle:
Autobahndirektion Südbayern
Technische Geschäftsstelle
E-Mail: vergabe(at)abdsb.bayern.de
Fax: 089/54552-644
Ende der Ausführungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Projekt
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten 2016
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
LV
15-AHB-04 Verwertung von Kehrgut AHB
Vergabestelle
Autobahndirektion Südbayern
Seidlstraße 7-11
80335 München
Auftraggeber :
Projekt :
LV :
LV-Datum :
Autobahndirektion Südbayern
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
15-AHB-04 Verwertung von Kehrgut AHB
20.07.2016
Inhaltsverzeichnis
OZ (LV-Gruppe)
Seite:
1
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
4
1. 1
Kehrgut laden, befördern, verwerten
4
LV-Key: 182609
Seite:
2
Auftraggeber :
Projekt :
LV :
LV-Datum :
Autobahndirektion Südbayern
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
15-AHB-04 Verwertung von Kehrgut AHB
20.07.2016
Vertragliche Regelungen
Diese Vorbemerkungen werden Vertragsbestandteil.
1.
Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungsbereichen und die Ausführungsbeschreibung sind
Vertragsbestandteil.
2.
2.1
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur
vertraglichen Leistung gehören.
Nebenleistungen sind demnach insbesondere:
2.1.1 Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten.
2.1.2 Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen
Bestimmungen.
2.1.3 Liefern der Betriebsstoffe.
2.1.4 Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge.
2.1.5 Umbauarbeiten an den Lade- und Transportgeräten während der Leistungserbringung.
LV-Key: 182609
Seite:
3
Auftraggeber :
Projekt :
LV :
LV-Datum :
Autobahndirektion Südbayern
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
15-AHB-04 Verwertung von Kehrgut AHB
20.07.2016
OZ (Pos-Nr.)
Menge
1
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
1. 1
Kehrgut laden, befördern, verwerten
1. 1. 10
Kehrgut laden, befördern, verwerten
Kehrgut laden, befördern, verwerten
Verwertung/Entsorgung des Kehrgutes
gemäß Ausführungsbeschreibung, Transport zu Deponien,
einschließlich Entsorgungsgebühr für den Vertragszeitraum.
Kehrgut von Zwischenlager in der Tank- und Rastanlage
"Vaterstetten-West", A 99 Autobahnring - München,
Fahrtrichtung Salzburg
nach Unterlagen des AG
laden, befördern und verwerten.
Entsorgungsnachweise sind dem AG vorzulegen.
Schadstoffbelastung und Verwertung siehe Unterlagen des AG
(200303 Straßenkehrricht)
Anfallende Gebühren trägt der AN.
ME
1.050
Einheitspreis
in EURO
Gesamtbetrag
in EURO
t .......................
.......................
Summe 1. 1
Kehrgut laden, befördern, verwerten
.......................
Summe 1
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
.......................
LV-Key: 182609
Seite:
4
Auftraggeber :
Projekt :
LV :
LV-Datum :
Autobahndirektion Südbayern
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
15-AHB-04 Verwertung von Kehrgut AHB
20.07.2016
Zusammenstellung der LV-Gruppen
OZ (LV-Gruppe)
Summe
in EURO
1. 1
Kehrgut laden, befördern, verwerten
.......................
1
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
.......................
LV-Key: 182609
Seite:
5
Auftraggeber :
Projekt :
LV :
LV-Datum :
Autobahndirektion Südbayern
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
15-AHB-04 Verwertung von Kehrgut AHB
20.07.2016
Zusammenstellung der LV-Gruppen
OZ (LV-Gruppe)
1
Summe
in EURO
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
Seiten:
1
-
6
.......................
Angebotssumme netto
.......................
zuzügl. 19,00% MwSt.
.......................
Angebotssumme brutto
.......................
Das Dokument enthält
LV-Key: 182609
1 Positionen, davon
1 im freien Text.
Seite:
6
LV: Verwertung von Kehrgut AHB
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
Diese Vorbemerkungen werden Vertragsbestandteil.
Diese Vorbemerkungen werden Vertragsbestandteil.
1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungsbereichen und die
Ausführungsbeschreibung sind Vertragsbestandteil.
2. Nebenleistungen
2.1 Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im
Vertrag zur
vertraglichen Leistung gehören.
Nebenleistungen sind demnach insbesondere:
2.1.1 Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten.
2.1.2 Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den
Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen
Bestimmungen.
2.1.3 Liefern der Betriebsstoffe.
2.1.4 Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge.
2.1.5 Umbauarbeiten an den Lade- und Transportgeräten während
der Leistungserbringung.
1
21.07.2016
20.07.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Verwertung von Kehrgut AHB
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
01.01
Kehrgut laden, befördern, verwerten
01.01.0010
Kehrgut laden, befördern, verwerten
Kehrgut laden, befördern, verwerten
Verwertung/Entsorgung des Kehrgutes
gemäß Ausführungsbeschreibung, Transport zu Deponien,
einschließlich Entsorgungsgebühr für den
Vertragszeitraum.
Kehrgut von Zwischenlager in der Tank- und Rastanlage
"Vaterstetten-West", A 99 Autobahnring - München,
Fahrtrichtung Salzburg
nach Unterlagen des AG
laden, befördern und verwerten.
Entsorgungsnachweise sind dem AG vorzulegen.
Schadstoffbelastung und Verwertung siehe Unterlagen
des AG (200303 Straßenkehrricht)
Anfallende Gebühren trägt der AN.
1.050,00
Einheit
Einheitspreis
in EURO
t
Gesamtsumme:
2
21.07.2016
20.07.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Verwertung von Kehrgut AHB
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
ZUSAMMENSTELLUNG
01
Verwertung von Kehrgut AM Hohenbrunn
01.01
Kehrgut laden, befördern, verwerten
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
3
21.07.2016
20.07.2016
Gesamtbetrag
in EURO