Vergabeunterlagen der Vergabe 1277-78502-00-160720

Bei europaweiten Vergabeverfahren ab 01.01.2017 nur noch
elektronische Angebotsabgabe möglich
Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung hat im Jahr 2014 die durchgehende elektronische Vergabe
(E-Vergabe) auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de eingeführt. Damit können bei den Ausschreibungen aller Wasserwirtschaftsämter für Bauleistungen nach VOB/A sowie für Liefer- und Dienstleistungen
nach VgV Angebote elektronisch abgegeben werden. Bei Vergabeverfahren, die ab dem 01. Januar 2017
beginnen, geht die Wasserwirtschaftsverwaltung einen Schritt weiter und lässt bei europaweiten Vergaben
nur noch elektronische Angebote zu.
Die elektronische Angebotsabgabe hat für Bieter viele Vorteile:
-
Die Vergabeplattform bietet elektronische Ausfüllhilfen für Formulare und Leistungsverzeichnis und eine
GAEB-Schnittstelle zum Import und Export bei Nutzung eines eigenen Kalkulationsprogramms. Viele
mögliche Fehlerquellen werden dadurch bereits vor Angebotsabgabe erkannt und ggf. entschärft.
-
Das Angebot kann elektronisch vom Arbeitsplatz aus abgegeben und der Zeitpunkt der Angebotsabgabe
optimiert werden (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des Trustcenters).
-
Ab 18.04.2016 genügt es, wenn ein Angebot der Textform nach §126b BGB entspricht. Hierfür ist keine
Softwareinstallation und keine sonstige Vorbereitung seitens der Bieter erforderlich.
-
Mit der Vergabeplattform und dem Bietertool AVA-Sign besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die
Vergabeunterlagen rechtsverbindlich zu signieren, falls vom Bieter gewünscht. Dabei kann zwischen einer
fortgeschrittenen Signatur mit Softwarezertifikat oder einer qualifizierten Signatur mit Signaturkarte und
Kartenlesegerät gewählt werden.
-
Digitale Angebote sind sicher. Sie werden verschlüsselt, vollständig und authentisch übertragen.
-
Durch ständige Protokollierung ist das Vergabeverfahren transparent und für alle Seiten nachvollziehbar.
Bei Vergabeverfahren der Staatsbauverwaltung werden bereits seit 18. April 2016 nur noch elektronische
Angebote akzeptiert.
Weitere
Informationen
www.vergabe.bayern.de
zur
Vergabeplattform,
abrufbar.
Für
wie
Fragen
insbesondere
stehen
auch
zur
die
Bedienung
und
Firmen-Hotline
sind
unter
(evergabe-
[email protected]) und die Oberste Baubehörde (vergabeplattform@stmi. bayern.de) zur
Verfügung.
© Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung - Stand Mai 2016
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Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert:
Hinweise für Bieter
- Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren.
Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim
Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis
der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des
Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise
nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch
Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den
Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne
öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen
Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten
Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter
Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht
präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben
auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch
können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in
der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das
Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen
Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in
Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es
Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die
Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf
kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen.
Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie
bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten
Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie
ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die
Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren
Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der
Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die
Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort
geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die
Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die
Zugangsberechtigung.
Stand: Oktober 2012
124
(Eigenerklärung zur Eignung – national)
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
National
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)
Vergabenummer 1277-78502-00-160720
Maßnahmennummer G1h1741150002
Baumaßnahme
Hochwasserschutz Amper Dachau
Leistung
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
Bewerber ∗)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Jahr
Jahr
€
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n).
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen.
http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer.
∗)
zutreffendes ankreuzen
© VHB Bayern – Stand April 2016
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124
(Eigenerklärung zur Eignung – national)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. Nr. 7
VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
1
2
der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung
des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser
Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum und Unterschrift) 3)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
1)
soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3)
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2)
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
Wasserwirtschaftsamt München
Heßstraße 128
80797 München
Deutschland
Tel.: 089 21233 0
Fax.:089 21233 2602
Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 03.08.2016
Uhrzeit 14:00
Eröffnungstermin
Datum 03.08.2016
Uhrzeit 14:00
Ort Heßstraße 128
80797 München
Raum 302
Bindefrist endet am
03.09.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung
Maßnahmennummer
G1h1741150002
Vergabenummer
Baumaßnahme
Hochwasserschutz Amper Dachau
Leistung
1277-78502-00-160720
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
Errichtung von drei Grundwassermessstellen.
Anlagen
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
2120.StB Ergänzung Teilnahmebedingungen
227.StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
2492
Online-Vergaben
Übersichtslageplan
4 vorhandene Bodenaufschlüsse
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214.H
Besondere Vertragsbedingungen
214.StB Besondere Vertragsbedingungen
2140.Wa Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
2150.StB Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
2330
Nachunternehmererklärung
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
213.StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm
124
Eigenerklärung zur Eignung
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
224
Angebot Lohngleitklausel
233
Nachunternehmerleistungen
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481
Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Vertragsformular für Instandhaltung:
D)
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
2282.StB Bieterangabenverzeichnis
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu
vergeben im Namen und für Rechnung
des Freistaates Bayerns vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt München.
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name Wasserwirtschaftsamt
80797
München
Anschrift Heßstraße 128
Tel.
089 21233 03
Fax.
E-Mail [email protected]
Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform.
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten – mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222
224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll
248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt)
Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
2282.StB - Bieterangabenverzeichnis
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
3.3
4
Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der
Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:
Losweise Vergabe:
✘
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
6
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen
Nachlasses ohne Bedingungen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
schriftlich
8
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur
zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen
mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu
senden oder dort abzugeben.
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
Maßnahmenummer:
Baumaßnahme:
G1h1741150002
Hochwasserschutz Amper Dachau
Vergabenummer:
Leistung:
1277-78502-00-160720
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
10
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(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im
Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der
Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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(Teilnahmebedingungen)
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
6.2
7
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
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(Teilnahmebedingungen)
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern
angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
1277-78502-00-160720
Baumaßnahme
Hochwasserschutz Amper Dachau
Leistung
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
1
Vergütung
2
2.1
Vertragsfristen
Beginn der Ausführung
Spätestens
Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am
(Datum)
KW
37
Frühestens
Spätestens
Werktage nach Zuschlagserteilung
Frühestens am 12.09.2016
Spätestens am
(Datum)
Hinweis:
2.2
2.3
Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.
spätestens
nach
Einzelfristen für
2.2.1
= spätestens
nach
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
= spätestens
= spätestens
= spätestens
= spätestens
nach
nach
nach
nach
Vollendung der Ausführung nach Datum
spätestens am
(Datum)
Einzelfristen für
2.4
2.3.1
= spätestens
(Datum)
2.3.2
= spätestens
(Datum)
2.3.3
= spätestens
(Datum)
2.3.4
= spätestens
(Datum)
2.3.5
= spätestens
(Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
© VHB Bayern – Stand Juli 2016
=
=
=
von
von
von
bis
bis
bis
(Datum)
(Datum)
(Datum)
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214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
3
Vertragsstrafen
Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß § 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werkbzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen:
3.1
Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung
EUR (netto)/Werktag
EUR (netto)/Kalendertag
3.2
3.3
Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
nach 2.2.1
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.2
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.3
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.4
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.5
EUR (netto)/Werktag
nach 2.3.1
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.2
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.3
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.4
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.5
EUR (netto)/Kalendertag
Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
nach 2.4.1
EUR (netto)/
nach 2.4.2
EUR (netto)/
nach 2.4.3
EUR (netto)/
nach 2.4.4
EUR (netto)/
nach 2.4.5
EUR (netto)/
nach 2.4.6
EUR (netto)/
3.4
Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den
bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht (bei Einzelfristen auf max. 5
% der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung).
4
Beschleunigungsvergütungen
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gem. Formblatt Beschleunigungsvergütung - 2290.StB.
4.1
4.2
Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
nach 2.4.1
EUR (netto)/
nach 2.4.2
EUR (netto)/
nach 2.4.3
EUR (netto)/
nach 2.4.4
EUR (netto)/
nach 2.4.5
EUR (netto)/
nach 2.4.6
EUR (netto)/
Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme
begrenzt.
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214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
5
Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern
für
=
Jahre
für
=
Jahre
für
=
Jahre
6
Abrechnung mit IT-Anlagen
Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlage durch, so gelten neben Nr. 109 der Ergänzung
Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB folgende Bedingungen:
6.1
Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand Juli 2009 maßgebend.
6.2
Der Auftraggeber beabsichtigt,
- alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat
und
-
zusätzlich folgende REB-VB anzuwenden:
20.203 - Auswertung von Tachymeteraufnahmen
20.303 - Terrestrische Querprofilaufnahme
25.003 - Gewichtsberechnung von Bewehrungsstahl
27.003 - Massen und Böschungsflächen von Grabenaushub
29.004 - Berechnung von Kanaloberflächen lüftungstechnischer Anlagen
-
6.3
6.4
folgende REB-VB nicht anzuwenden:
Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung
-
folgende IT-Programme nicht verwenden:
-
folgende Rechenstelle nicht einsetzen:
Die Datenträger für die Prüfberechnung
sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:
werden vom Auftragnehmer selbst erstellt:
Weitere Bedingungen:
7
Sicherheitsleistung
Abweichend von Nr. 110 der Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB gilt:
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214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
8
Rechnungen
Alle Rechnungen (siehe Nr. 13 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Zeichnungen usw.) sind dreifach einzureichen, davon abweichend:
- Abschlagsrechnungen
-fach
- Teilschlussrechnungen
-fach
- Schlussrechnungen
-fach
- Unterlagen
-fach
Für folgende Teilleistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
9
Zahlungsfristen
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
10
Preisgleitklauseln
10.1
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:
Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel - 225
11
Tage.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
11.1
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
11.2
Baustoffe, Bauteile und Bauarten,
die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, weil noch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik existieren (neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten) dürfen nur mit Zustimmung des
Auftraggebers verwendet werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung erfüllt werden.
Ist für Baustoffe, Bauteile und Bauarten bauordnungsrechtlich eine Überwachung vorgeschrieben, darf
der Auftragnehmer nur solche verwenden, die durch Überwachungszeichen gekennzeichnet sind.
11.3
Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den bereitgestellten anzupassen und mit dem vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle
abzustimmen.
11.4
Bautagesberichte (zu Nr. 103 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 2150.StB) sind zu führen.
11.5
Meinungsverschiedenheiten bei Verträgen (§ 18 Abs. 2 VOB/B)
Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Staatlichen
Bauämter die jeweilige Regierung.
Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen, die von
Dienststellen der Autobahndirektionen baulich abgewickelt werden, die zuständige Autobahndirektion,
bei Baumaßnahmen die von den Autobahndirektionen selbst baulich abgewickelt werden, die Oberste
Baubehörde.
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215
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung (April 2016)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die
Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert
sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2
6.3
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
7
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
1
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
1
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
13.4
14
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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(Online-Vergaben)
Vergabenummer
1277-78502-00-160720
Baumaßnahme
Hochwasserschutz Amper Dachau
Leistung
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen
Betriebssysteme:
Windows 7
Windows 8
Windows 10
Browser:
Microsoft IE ab Version 9
Mozilla Firefox ab Version 24
Apple Safari ab Version 5.1.9
Google Chrome
Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme:
Mac:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac
zu betreiben.
Linux:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf
ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden
beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache
und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe
(elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen.
Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle
Es werden elektronisch bereitgestellt:
- die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen)
- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe).
Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:
Ordner Bescheinigungen
z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt)
Ordner Anlagen
- für Begleitschreiben
- für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen
Ordner Nebenangebote
für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.
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(Unterschrift)
ggf. Zustellungsart:
 Briefkasten
 persönlich abgegeben
 Post / Express
 ________________
Eingang _________ Uhrzeit _____ ____________
Angebot
1277-78502-00-160720
Vergabenummer ________________________
Ablauf Angebotsfrist 03.08.2016
_________ Uhrzeit _____
14:00
Raum __________
302
Achtung Angebot!
Erst bei Submission öffnen!
Wasserwirtschaftsamt München
Z
Heßstraße 128
D- 80797 München
Das Angebot muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist verschlossen bei der
in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen.
Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben.
2140.Wa
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen)
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen für die Wasserwirtschaft
Die Nummern 11.1 - 11.6 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen für den Straßen- und Brückenbau 214.StB gelten nicht. Stattdessen gelten die nachfolgenden Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
11
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Nur die Vertragsbedingungen, die entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls angekreuzt sind,
gelten als vereinbart.
11.1
Verteilung der Gefahr bei Hochwasser
Für die bereits ausgeführten Leistungen geht die Gefahr bei Hochwasser mit dem Überschreiten
200
eines Pegelstands von _______ cm = _______
m NN am Pegel
Fürstenfeldbruck
des Gewässers Amper
20
(dies entspricht einem Hochwasser von ca. _______
–jährlicher Wiederholungswahrscheinlichkeit)
eines Abflusses von 106
________ cbm/sec bei Fluss-km _________ / in
des Gewässers
(dies entspricht einem Abfluss von __________ –jährlicher Wiederholungswahrscheinlichkeit)
auf den AG über.
Mit der Unterschreitung der o. g. Werte geht die Gefahr wieder auf den AN über.
Sind die Bauarbeiten aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, mit Ablauf der vertraglichen Bauzeit
noch nicht abgeschlossen, so geht das Hochwasserrisiko ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang auf
den AN über.
11.2
Baufristenplan (Bauzeitplan)
Der beiliegende Baufristenplan wird Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan
taggenau
wochengenau
in Form eines
Balkendiagramms
Netzplanes
über seine vertraglichen Leistungen bis spätestens ______ Werktage nach Auftragserteilung
zu erstellen und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen.
Folgende Festlegungen des Auftraggebers z.B. zur baufachlichen und terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen:
Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und dem Auftraggeber innerhalb ______
Werktagen zur Freigabe vorzulegen.
11.3
Baubesprechungen
Der Auftragnehmer hat an den voraussichtlich alle _____ Wochen stattfindenden Baubesprechungen mit einem geeigneten, bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen.
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2140.Wa
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen)
11.4
Natur- / Landschaftsschutz- / Wasserschutzgebiete
Das Bauvorhaben
schutzgebietes.
liegt
innerhalb
eines
______________________________________
–
Nach den Bestimmungen des __________________________________ –schutzgebietes sind folgende
Beschränkungen zu beachten:
Verbote zu beachten:
Maßnahmen nicht zulässig:
Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist auf folgenden Flächen
nicht möglich.
nur eingeschränkt möglich.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des
_________________________________ –schutzgebietes können zur Entziehung des Auftrages
führen.
11.5
Fischerei
Die Arbeiten am Gewässer
erfordern folgende besondere Maßnahmen zum Schutz der Fischerei:
Der Fischereiberechtigte
ist rechtzeitig, jedoch mindestens ______ Tage vor Beginn der Leistung / Teilleistung von den Arbeiten zu verständigen.
Regelung der Kosten der Schäden an den Fischbeständen durch die Arbeiten wie folgt:
11.6
Winterbauschutzmaßnahmen
11.6.1
Witterungsgrenzwerte
Die Bauarbeiten sind bis zu folgenden Witterungsgrenzwerten fortzuführen:
Lufttemperatur ______ Grad Celsius, gemessen um ______ Uhr
am Ort
Bodenfrosttiefe ______ cm am Ort
Neuschneehöhe ______ cm am Ort
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2140.Wa
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen)
Gesamtschneehöhe ______ cm
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Messungen der Witterungsgrenzwerte im Beisein der Bauleitung durchzuführen, soweit nicht amtliche Messungen der nächstgelegenen Klimastation
zur Beurteilung vereinbart werden.
Verlängerung der Ausführungsfrist
11.6.2
Die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegte Ausführungsfrist wird entsprechend verlängert, wenn die Witterungsgrenzwerte überschritten werden und dies zur Unterbrechung der Arbeiten führt.
11.7
Übernahme betriebstechnischer Einrichtungen
Sofern die Prüfung auf Vertragsgemäße Erfüllung (z.B. Funktionsprüfung) aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen
werden kann, findet zunächst lediglich eine Übernahme und keine Abnahme der Gesamtleistung
statt.
Mit dieser Übernahme
endet die Schutzpflicht des AN nach § 4 Abs. 5 VOB/B.
geht die Gefahr nach § 12 Abs. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über.
sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
Eine wegen Verzugs erwirkte Vertragsstrafe wird bis zum Tage der Übernahme berechnet
Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Übernahme und verlängert
sich um den Zeitraum zwischen Übernahme und Inbetriebnahme, jedoch nicht länger als insgesamt
fünf Jahre nach Übernahme.
11.8
Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz
Der Baustellenbereich liegt innerhalb des Bauschutzbereiches des Flugplatzes:
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Aufstellung von Baukränen und sonstigen Geräten und
vor Errichtung von Anlagen der Baustelleneinrichtung einen Antrag zur Errichtung einer Baustelle
von
zu stellen.
11.9
Baustellenausweise
11.10
Einrichtung von Unterkünften
Die Einrichtung von Unterkünften zu Wohnzwecken wird
nicht geduldet.
geduldet.
Die Lage der Unterkünfte ist mit dem AG abzustimmen.
11.11
Elektronische Erfassung und Speicherung vermessungstechnischer Daten bei gemeinsamen Feststellungen (§ 14 VOB/B)
Führt der Auftragnehmer die Erfassung und die Speicherung vermessungstechnischer Daten elektronisch durch (automatische Messwertregistrierung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
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2140.Wa
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen)
Rechtzeitig vor Beginn der Feststellungen (z.B. Aufmasse) hat der Auftragnehmer die vorgesehenen Messgeräte, Datenerfassungsgeräte und Datenspeicher dem Auftraggeber mitzuteilen.
Nach Abschluss der gemeinsamen Feststellungen ist – mindestens täglich – vor Ort ein übersichtlicher Ausdruck der Messdaten als Aufmassblatt für den Auftraggeber zu erstellen und
von diesem unterschreiben zu lassen.
11.12
Nachunternehmerwechsel
Für den Wechsel eines Nachunternehmers ist stets die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
Der Auftraggeber führt ein Bautagebuch. Die Einträge im Bautagebuch hat der Beauftragte
des Auftragnehmers auf Verlangen des Auftraggebers gegen Unterschrift zur Kenntnis zu
nehmen. sofern gegen den Eintrag Bedenken bestehen, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
11.13
Noch nicht allgemein gebräuchliche Baustoffe, Bauteile und Bauarten
Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind (neue
Baustoffe, Bauteile und Bauarten) dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn der Nachweis der Brauchbarkeit durch eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung oder ein Prüfzeichen geführt wird. Ist für Baustoffe, Bauteile und Bauarten bauordnungsrechtlich eine Überwachung vorgeschrieben, darf der Auftragnehmer nur solche
verwenden, die durch Überwachungszeichen gekennzeichnet sind.
11.14
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den bereitgestellten anzupassen und mit dem vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.
11.15
Freistellungsbescheinigung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
11.16
Bautagesberichte (zu Nr. 103 der Zusätzlichen Vertragsbestimmungen - 2150.StB)
Bautagesberichte sind zu führen
11.17
Meinungsverschiedenheiten bei Verträgen mit den Wasserwirtschaftsämtern
Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Wasserwirtschaftsämter ist die Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes im dem das Wasserwirtschaftsamt ansässig ist.
11.18
Gerichtsstand (§18 Abs. 1 VOB/B)
11.19
11.20
- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbestimmungen -
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2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau (April 2016)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die
Nummern auf die Regelungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215.
100
Ankündigung von Mehrkosten (§ 2 Abs. 3)
Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v.H. hinausgehende Überschreitung
des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis
führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unterlässt er
schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
101
Veröffentlichungen (§ 3)
Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.
102
Baustelle, Baubereich (§ 4)
Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet:
102.1
Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung
und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt.
102.2
Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt
werden kann.
103
Bautagesberichte (§ 4)
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie
müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Dies sind insbesondere:
104
-
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
-
Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit)
-
Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
-
eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,
-
Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
-
Anlieferung von Hauptbaustoffen,
-
Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben
über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen),
-
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
-
Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
-
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Baustellenräumung (§ 4)
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem
früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
105
Ausführungsfristen (§ 5)
105.1
Bei Ausführungsfristen nach Werktagen bzw. Kalendertagen, werden Werktage bzw. Kalendertage, an
denen aus zwingenden witterungsbedingten Gründen Bauleistungen nicht erbracht oder bei denen die
Ausführung der Bauleistungen spätestens 3 Stunden nach Beginn des Arbeitstages abgebrochen und
an diesem Tag nicht wieder aufgenommen wurden, nicht auf die Ausführungsfrist angerechnet. Diese
Unterbrechung muss dem Auftraggeber am selben Tag angezeigt werden, bei einer zu erwartenden
mehrtägigen Unterbrechung auch deren voraussichtliche Dauer.
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2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
105.2
Für Ausführungsfristen, die in den Besonderen Vertragsbedingungen nach Datum festgelegt sind, gilt
Nr. 105.1 nicht.
106
Verteilung der Gefahr (§ 7)
Zu der teilweise ausgeführten Leistung nach § 7 Abs. 2 gehören auch solche Teile von Kunstbauten,
die wegen der Besonderheiten des Bauverfahrens (insbesondere Taktschiebe-, Durchpress-, Verschub-, Absenkverfahren) nicht in endgültiger Lage hergestellt worden sind, aber sich in unmittelbarer
Einbauposition, z.B. Verschub- oder Absenklage, befunden haben.
107
Abrechnung (§ 14)
107.1
In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens
folgende Angaben gemacht werden:
-
Auftragnehmer,
-
Auftraggeber,
-
Nummer des Aufmaßblattes,
-
Bezeichnung der Bauleistung,
-
Ordnungszahl (OZ).
Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufgestellt“.
107.2
Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrunde
liegenden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berechnungen ist nicht zulässig
107.3
Abrechnungszeichnungen müssen eindeutige Positionsbezüge (OZ) haben.
107.4
Mengenberechnungen mit den zugehörigen Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen sind
ebenso wie die Rechnungen (siehe Nr. 13.2) in der Reihenfolge der Ordnungszahlen (Position) zu
gliedern.
108
Nachweise der Massen (§ 14 sowie Nr. 11)
108.1
Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Masse im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so
ist der Verbrauch durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahrzeugwaage) laufend nachzuweisen.
Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben aufgedruckt enthalten:
-
Lieferwerk,
-
Name der Baustelle,
-
Bezeichnung des Wägegutes,
-
Nummer des Wiegescheins,
-
Datum und Uhrzeit der Wägung,
-
Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT),
-
Bruttogmasse (B),
-
Nettomasse (N),
-
Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung / amtliches Kennzeichen),
-
Name des Wägers
Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeichnen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z.B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader-, bzw.
Förderband-Waagen erfolgen.
Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
-
Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt
-
Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes
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2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge).
108.2
Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu
unterschreiben.
Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung).
Wird die Masse des Ladegutes durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10% der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen.
108.3
Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1% festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug bei den letzten 10 Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung
nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Andere Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet.
Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.)
und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung
durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten
sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen.
Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr
als 1% ein entsprechender Abzug bei allen Lieferungen seit der letzten Kontrollwägung, soweit nicht
insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Kontrollwägung trägt
der Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen der Auftragnehmer
und Auftraggeber je zur Hälfte.
109
Bauabrechnung mit IT-Anlagen (§ 14)
Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
109.1
Rechenverfahren/IT-Programme:
Die verwendeten IT-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische
Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfahrensbeschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
109.2
Vereinbarung:
Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen - 214.StB)
ist, gegebenenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung - 4510.StB schriftlich abzuschließen.
109.3
Datenübergabe:
Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung - 4510.StB, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu
übergeben.
Eingabedaten sind auf Datenträgern zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen.
109.4
Berichtigung der Leistungsberechnung:
Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergebnisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu
wiederholen.
109.5
Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen:
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft
und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei
Abweichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Ordnungszahl
(Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb der Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst
dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit
zur Einsichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls
nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.
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(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
109.6
Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen:
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberechnung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinbaren.
Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst
dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm die
Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen
Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden.
110
Sicherheitsleistung (§ 17)
110.1
Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen
Ausschreibung von mehr als 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers
gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche ausgetauscht.
110.2
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem.
§ 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für
die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die
sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt.
Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden.
110.3
Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind.
111
Bürgschaften (§§ 16 und 17)
111.1
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sollen die für den jeweiligen Sicherungszweck einschlägigen Formblätter des Auftraggebers verwendet werden. Werden andere Formblätter verwendet, müssen diese inhaltlich vollständig den betreffenden Formblättern des Auftraggebers entsprechen und
zwar für:
- die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ – 421
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – 422
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 (1) Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ – 423
111.2
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
111.3
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“
111.4
Die Bürgschaft ist, mit Ausnahme einer gesonderten Bürgschaft zur Absicherung des Druckzuschlags,
über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
111.5
Die Urkunde über die (kombinierte) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft ist unter Beachtung der Regelungen in Ziffer 110.2 nach Abnahme gegen eine Mängelansprüchebürgschaft auszutauschen.
111.6
Die Urkunde über die Mängelansprüchebürgschaft wird entsprechend der Regelungen in Nr. 110.3
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2150.StB
(Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen)
zurückgegeben.
111.7
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
111.8
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
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2330
(Nachunternehmererklärung)
Vergabenummer
1277-78502-00-160720
Baumaßnahme
Hochwasserschutz Amper Dachau
Leistung
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung des Angebotsschreibens
Nachunternehmererklärung
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Nebenangebote, die die nachstehende Nachunternehmererklärung abbedingen, sind nicht zugelassen.
2
Ergänzung des Angebotsschreibens
2.1
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Ich/wir werde(n) daher die Leistungen, auf
die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (gleichbedeutend mit mindestens 70 v.H.) im eigenen Betrieb ausführen.
Zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern habe(n) ich/wir die erforderlichen Angaben in das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - 233 eingetragen.
Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb zur Folge haben kann.
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213.StB
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Wasserwirtschaftsamt München
Heßstraße 128
80797 München
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
G1h1741150002
Vergabenummer
Baumaßnahme
Hochwasserschutz Amper Dachau
Leistung
1277-78502-00-160720
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
Anlagen 1
124
Leistungsbeschreibung (Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Angaben zur Preisermittlung
221 oder 222
233
Nachunternehmerleistungen
234
Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Nebenangebot(e)
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
€
3
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote
St.
1
Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213.StB
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
5
%
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
7
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich−
nisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An−
gebotes sind.
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits−
schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den
„Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3
BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
−
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
−
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
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233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
1277-78502-00-160720
Baumaßnahme
Hochwasserschutz Amper Dachau
Leistung
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen
Nachunternehmer.
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
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Name der Nachunternehmer (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern)
(erst nach gesonderter Aufforderung
der Vergabestelle)
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241
(Abfall)
Vergabenummer
1277-78502-00-160720
Baumaßnahme
Hochwasserschutz Amper Dachau
Leistung
Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter
mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
1.2
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des
Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw.
− die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des
Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der
Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1 Leistungsbeschreibung
1.1 Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung von 3 Grundwassermessstellen
für die Erfasssung der Grundwassersituation im Bereich des geplanten
Hochwasserschutzes für die Stadt Dachau bzw. Gde. Bergkirchen. Alle 3
GW-Messstellen sind mit oberirdischem Abschluss zu versehen. Die Errichtung der
drei Grundwassermessstellen ist von Mitte bis Ende September 2016 durchzuführen!
1.2 Kurzbeschreibung des Objektes
Zur Erfassung der Grundwasserdynamik sollen im Bereich der potentiellen
Hochwasserschutzmaßnahmen 3 Grundwassermessstellen (GWM) errichtet werden. Die
Grundwassermessstellen sollen mit einem Trockenbohrverfahren (mind.
Bohrdurchmesser 324 mm) errichtet und einen PVC-U (starkwandig)-Ausbau
DN 125 (DA 140) erhalten. Alle 3 Grundwassermessstellen sollen mit einer
Zielteufe von ca. 3-4 m bis in die oberste grundwasserstauende Schicht der
Süßwassermolasse errichtet werden.
1.3 Auszuführende Leistungen
- Spartenabfrage (Eigentümerzustimmungen werden vom AG gestellt) und
Bohranzeige.
- Beweissicherung
- Bohrarbeiten mind. Durchmesser 324 mm, mit 3 x ca. 4 m
- Messstellenausbau DN 125 und -entwicklung, komplett, 3 x ca. 4 m. , Ausbau mit
wasserdicht verschraubten PVC-Vollwand und Filterrohren.
- 3 * oberirdischer Messstellenabschluss
- TV-Befahrung zu Qualitätskontrolle Messstellenausbau
- Bestandsdokumentation
In die Einheitspreise sind die Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit
Forderungen des Arbeitsschutzes und des Naturschutzes stehen, einzurechnen. Des
Weiteren sind in die Positionen des Leistungsverzeichnisses die Aufwendungen für
folgende Leistungen einzurechnen:
- Sicherung des Bohrloches außerhalb der Arbeitszeit
- Sicherung der Bohranlagen, die auf der Baustelle in der arbeitsfreien Zeit
verbleiben
- Ablage der Proben nahe der Bohrstelle, zusätzlich Aufbewahrung in Fächerkisten
- Erfassung des Wasseranschnittes
- Registrierung der Entwicklung der Wasserstände während der Bohrzeit
- Führen eines Bohrmeisterschichtenverzeichnisses für den Aufschluss
Alle Maße der Erdaufschlüsse und des Ausbaus sind auf die Geländeoberkante zu
beziehen sowie als geodätische Höhenangabe auszuweisen. Der bei den Bohrarbeiten
anfallende Erdstoff ist von der
Bohrstelle abzutransportieren. Dieser Erdstoff geht in Eigentum des
Auftragnehmers über und ist falls erforderlich gem. den geltenden gesetzlichen
Regelungen nachweispflichtig zu entsorgen.
Schüttgüter (Kies, Dichtungsmaterial) müssen grundsätzlich abgepackt sein. Die
Entwicklung der Grundwassermessstellen hat durch Intensiventnahme zu erfolgen.
Die Erfolgskontrolle ist über Spitzgläser
zu führen. Der Ausführende hat für diese Nachweise mindestens 5 Spitzgläser auf
der Baustelle vorzuhalten. Nach Fertigstellung der Entnahmeelemente und während
der gesamten Nutzungszeit sind diese gegen
Verunreinigungen durch geeignete Abdeckungen zu schützen.
Der Ausbau der Grundwassermessstellen erfolgt in Anpassung an die mit der
Bohrung angetroffenen geologischen Situation. Der Ausbau wird vor Ort durch den
betreuenden Objektgeologen entsprechend der angetroffenen geologischen Situation
präzisiert und dem Bohrzeugführer "zur Ausführung freigegeben" übergeben.
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1.4 Vorschriften und Regeln
Für die Baudurchführung und Abrechnung gelten zusätzlich zu den
Vertragsbedingungen der Verdingungsunterlagen (ZVB und BVB) folgende
Vorschriften und Regeln.
- DIN 18301, Allg Techn. Vertragsbed. f. Baulseitungen/ Bohrarbeiten
- DIN 18302, Allg. Techn. Vertragsbed. f. Bauleistungen/Brunnenbauarbeiten,
- DVGW-Regelwerk, Merkblatt W 114, Gewinnung und Entnahme von Gesteinsproben bei
Bohrarbeiten zur Grundwassererschließung,
DVGW-Regelwerk, Merkblatt W 115, Bohrungen beid er Wassererschließung,
DVGW-Regelwerk, Merkblatt 119, Entwicklung von Brunnen durch Entsanden,
Anforderungen, Verfahren, Restsandgehalte.
DVGWRegelwerk, Merkblatt W 200 Qualifikationskriterien für Bohr-.Brunnebau- und
Brunnenregenerierungsunternehmen
DVGW-Regelwerk, Merkblatt W 121, Bau und Ausbau von Grundwassermesssstellen,
1.5 Anzeige der Maßnahme
Der Beginn der Arbeiten ist dem AG rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Der AN
hat dabei den zuständigen Bohrmeister und den verantwortlichen Bauleiter zu
benennen.
2 Angaben zur Baustelle
2.1 Allgemeine Hinweise, Abstimmungen:
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der a.
a. R. d. T.
2.2 Lage der Baustelle und Zufahrtsmöglichkeiten
Die ungefähre Lage der Bohrstellen ist aus den Lageplänen zu entnehmen.
Die genaue Lage erfolgt bei einem gemeinsamen Ortstermin unter Berücksichtigung
der Spartenpläne und der Kampfmitteldetektion. Die Zufahrten erfolgen über die
öffentlichen Straßen bzw. öffentlich gewidmeten Wegen.
Die Anlieferung der Bauteile/Baugruppen bis zur Baustelle kann mit LKW über die
öffentlichen Straßen/Wege erfolgen. Die dafür erforderlichen Transportgeräte
sind von den Bauausführenden vorzuhalten. Die für die
Zufahrt zu den Baustellenbereichen genutzten sonstigen öffentlichen Straßen und
Wege sind für den Verkehr freizuhalten.
2.3. Lage und Art der vom AG zur Verfügung gestellten Flächen, Gebäude und
Geräte
Die Eigentümereinverständniserklärungen zur Errichtung der 3 GWM auf
Fremdgrundstücken werden durch den AG eingeholt.
2.4 Geologie, Hydrologie, Oberflächenwasser
Die Amper verläuft im betrachteten Abschnitt entlang der geologischen Grenze
zwischen tertiärem Hügelland und quartärer Schotterebene. Unmittelbar nördlich
der Amper beginnt das tertiäre Hügelland, was vor Ort deutlich an dem starken
Anstieg des Geländes zu erkennen ist. Die überwiegend lehmigen Bodenschichten
des Tertiärs sind in diesem Bereich witterungsbedingt stark mit denen der
Schotterebene durchmischt, was zu stark lehmig-sandigen Böden im
oberflächennahen Bereich führt.
Die geplanten Grundwassermessstellen liegen in einem Bereich, der von den
Auenablagerungen der Amper dominiert wird. Die Amper lagert auf ihrem Weg durch
das Alpenvorland im Ammersee ihr mitgeführtes, grobes Geschiebe ab. Im Bereich
unterhalb des Ammersees wird von ihr deshalb nur noch feines, schluffiges
Material mitgeführt und in dem von ihr durchflossenen Bereich abgelagert.
Weiteres siehe Anlage ,Lageplan" sowie die als Analge beiliegenden Ausbauprofile
der vorhandenen Bodenaufschlüsse.
2.5 Besondere Anordnungen und Vorschriften - Kampfmittelbeseitigung
Die Kampfmittelfreigabe hat durch Oberflächendetektion zu erfolgen und ist
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bestandteil der Ausschreibung.
2.6 Baustelleneinrichtung / Baufreimachung:
Baustelleneinrichtung und Absperrungen sind von dem Bauausführenden
baubegleitend zu realisieren. Für die Verkehrssicherung (Absperrung, Schilder,
Beleuchtung) ist der Bauausführende verantwortlich.
2.7 Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen:
Alle durch die Maßnahme mittelbar und unmittelbar betroffenen Flächen sind nach
Abschluss der Arbeiten entsprechend dem früheren Zustand wieder herzustellen.
2.8 Sicherungsmaßnahmen:
Ist für bestehende Objekte aus dem erforderlichen Bauablauf heraus eine
Gefährdung zu erwarten, so sind diese Objekte zu sichern. Zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen, die ggf. in der Anlaufberatung vom AG genannt
werden können, sind vom Bauausführenden zu realisieren.
2.9 Art der Förderwege und Verwendung des Bodens:
Als Förderweg zum Abtransport verbleibender Restmassen stehen öffentliche
Straßen zur Verfügung. Der Aushub soll nicht zur Wiederverfüllung verwendet
werden. Die überschüssigen Massen gehen in das Eigentum des Bauausführenden über
und sind nach dessen Wahl entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen
bzw. einer Verwertung zuzuführen.
2.10 Art, Menge, Maße u. ä. der zu verwendenden Stoffe und Bauteile:
Materialien und Verfahren, die bei der Erstellung des Bauwerkes eingesetzt
werden, müssen umweltfreundlich bzw. umweltschonend sein.Zugelassen sind nur
solche Stoffe und Materialien, welche einer Güteüberwachung unterliegen. Bei
Anforderung durch den AG ist der entsprechende Gütenachweis vorzulegen.
2.11 Bestandsunterlagen:
Über die durchgeführten Arbeiten ist ein Bericht zu erstellen und an den AG zu
übergeben, welcher alle Protokolle, Nachweise, und Auswertungen zu enthalten
hat. Der Bericht ist einschließlich der Anhänge in 2
Ausfertigungen zu übergeben, davon ein Exemplar in kopierfähiger Form. Darüber
hinaus sind der Bericht und alle Daten auf Datenträger (MS-Word-Format, gängiges
Datenbankformat für alle Datenzusammenstellungen/ gängiges Grafikformat für alle
Zeichnungen und Pläne (dgn-Format) digital zu übergeben. Durch die Bohrfirma
sind arbeitstägig Bautagesberichte sowie das Bohrmeisterverzeichnis
anzufertigen. Diese und nachfolgend aufgeführte Protokolle und Nachweise sind
dem AG direkt nach Beendigung der Arbeiten im Abschlussbericht zu übergeben:
- Messstellenmappe mit Kopfblatt, Schichtenverzeichnis, einschließlich
gemessener Wasserstände,
Ausbauzeichnung, Verfüllprotokolle, Protokolle Klarpumpen, Protokolle
Kurzpumpversuche
- Abnahmeprotokolle,
- Protokolle der Beweissicherung,
- (auf Anfrage durch den AG) Entsorgungsnachweise, Begleitscheine,
Transportnachweise und Zusammenstellung/Auswertung.
- Vermessungsergebnisse.
2.12 Bestandsvermessung
Einzumessen sind Rechtswert und Hochwert sowie die Höhe in folgenden Systemen:
Lage: Gauß-Krüger-Koordinatensystem RD 83 1, Bessel-Ellipsoid
Höhe: Deutsches Haupthöhennetz 1992 DHHN 92
Die Höhe des Geländes am Pegelstandort sowie die Höhe der Rohroberkante (ROK)
bei geöffneter Abschlusskappe im Schutzrohr sind mittels Nivellement zu
ermitteln.
2.13 Beweissicherung:
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Begehung angrenzender Gebäude,
Verkehrsflächen, Zäune, Vegetation etc. hinsichtlich Zustandserfassung, ggf.
vorhandene Beschädigungen aller Art durchzuführen. Über die
Beweissicherung ist eine Fotodokumentation und eine Aktennotiz anzufertigen und
zu übergeben.
Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Kontrollbegehung zu organisieren und
durchzuführen. Auch hierzu ist eine Aktennotiz mit Fotodokumentation
anzufertigen und dem AG zu übergeben.
Die Beweissicherung umfasst alle Leistungen zur Zustandsdokumentation der durch
die Baumaßnahme direkt oder indirekt betroffenen Flächen, Einrichtungen, usw.
3 Angaben zur Ausführung
3.1 Bohrarbeiten
Es sind 3 Bohrungen niederzubringen, die für einen Grundwassermessstellenausbau
DN 125 geeignet sind.
Es sollen grundsätzlich verrohrte Bohrungen im Trockenbohrverfahren mit
durchgehender Gewinnung von Bodenproben (DIN EN ISO 22475-1) in Böden der
Bodenklassen BN, BB, BO und BS nach DIN 18301 niedergebracht werden. Die
Bohrungen sollen einen Mindestdurchmesser von 324 mm besitzen.
Bei dem Trockenbohrverfahren ist das Bohrgut zu Tage zu bringen und
teufenorientiert in Kernkisten auszulegen. Dieses Bohrgut wird zu einem späteren
Zeitpunkt auf Anweisung des Objektgeologen wieder verworfen.
Kernkisten sind für die Gesamtbohrmeter zu stellen. Die Kernkisten bleiben
Eigentum des Bohrunternehmens.
Das Mitführen/Nachsetzen der Hilfsverrohrung ist mit einzukalkulieren. Der
Endbohrdurchmesser für den Messstellenausbau darf 324 mm nicht unterschreiten.
Es ist durch den AN sicher zu stellen, dass durch die Bohrarbeiten keine
Verunreinigungen, wie Kraftstoffe, Schmiermittel, Hydrauliköle etc. in das
Bohrloch und die angrenzenden Bodenbereiche gelangen.
3.2 Ausbau der Bohrrohre
Die Bohrrohre sind nach Erreichen des Bohrziels zu ziehen, gleichzeitig ist das
verbleibende Bohrloch abschnittsweise und gebirgstreu mit den vorgesehenen
Verfüllmaterialien und -techniken zu füllen. Zum Einbau der Ringraumverfüllung
sind grundsätzlich Schüttrohre zu verwenden. Lassen sich die Bohrrohre nicht
ziehen, so hat der AN diese dem AG unverzüglich anzuzeigen (Tiefe, Anzahl usw.).
Ein Vergütungsanspruch für im Bohrloch verbleibende Verrohrungen gibt es nicht.
3.3 Grundwassermessstellenausbau
Der Ausbau der Grundwassermessstellen erfolgt in Anpassung an die mit der
Bohrung angetroffenen geologischen Situation. Der Ausbau wird vor Ort durch den
betreuenden Objektgeologen entsprechend der angetroffenen geologischen Situation
präzisiert und dem Bohrzeugführer "zur Ausführung freigegeben" übergeben.
Das Ausbaumaterial der Grundwassermessstellen ist PVC-U, starkwandig, Ausbau
Grundwassermessstellen DN 125 (DA 140 x 8).
Die Länge der Filterbereiche beträgt bei Messstellen voraussichtlich jeweils 3 m
( 1 -4 m Tiefe). Die Schlitzweite der einzubauenden Filter beträgt jeweils 1,0
mm.
Es sind generell druckwasserdichte Rohrverbindungen einzubauen. Die Art der
Abdichtung ist Aufforderung der Vergabestelle durch den AN anzugeben.
Abstandshalter sind wegen der geringen Ausbautiefe nicht vorgesehen.
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Kornbereiche von Filterkies und Gegenfilter entsprechen den Angaben gemäß
DIN 4924. Der für die Filterschüttung zu verwendende Filterkies ist in seiner
Körnung dem Aquifer anzupassen und wird nach der
Vor-Ort-Bestimmung in Abstimmung mit den Objektgeologen verbindlich festgelegt.
Vorerst ist der Einsatz von Filterkies der Körnung 2 - 3,15 mm sowie eines
Gegenfilters mit 2,0 - 3,15 mm geplant.
Zur Verfüllung des Ringraumbereichs sind Tonsperren aus dem Material QUELLON-WP
oder gleichwertig auszuführen. Weitere Dichtungen sind gemäß dem Vorprofil bzw.
der Ausbauanweisung des Objektgeologen zu setzen. In jedem Fall müssen
durchteufte, geringmächtige stauende Schichten mit dem zu verwendenden
Dichtstoff verfüllt werden.
Alle 3 Messstellen werden Oberflur ausgeführt. Der Abschluss ist gemäß dem als
Anlage beiliegenden Regelausbauplan auszuführen.
3.4 Klarpumpen / Kurzpumpversuch / TV-Befahrung
Spätestens 48 Stunden nach Abschluss der Schüttung ist die Messstelle so lange
zu entsanden und klar zu pumpen, bis klares Wasser gefördert wird.
Entsandung und Klarpumpen erfolgen im intermittierenden Betrieb (4 Minuten
Förderung - 1 Minute Stillstand).
Der Wasserstand ist vor, während und nach dem Klarpumpen zu messen und im
Klarpumpprotokoll zu protokollieren. Die Grundwassermessstelle wird abgenommen,
wenn der Restsandgehalt < 0,3 g/m3 beträgt.
Im Anschluss ist der Pumpvorgang mit konstanter Förderleistung über einen
Zeitraum von 2 Stunden fortzuführen.
Das geförderte Grundwasser ist entweder zu sammeln oder an geeigneter Stelle in
die Vorflut/den Untergrund einzuleiten.
Nach Fertigstellung der Grundwassermessstellen und dem Abschluss der Bauarbeiten
erfolgt eine TV-Befahrung der Messstellen, deren Dokumentation dem AG mit der
Bestandsdokumentation vor dem Abnahmetermin zu übergeben ist.
3. 5 Vorgesehene Arbeitsschritte:
- Spartenabfrage
- Absteckung der Bohransatzpunkte mit dem AG
- Beweissicherung Ist-Zustand
- Bohrarbeiten
- Messstellenausbau (Ausbaumaterial/Verrohrung, Ringraumverfüllung,
Geländeabschluss)
- Entsanden und Klarpumpen der Messstellen
- Kurzpumpversuch
- TV-Befahrung
- Baustellenberäumung
- Bauabnahme
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
21.07.2016
19.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
1
Vor- und Nachbereitende Arbeiten
1.1
Allgemeine Arbeiten
1.1.10
Spartenabfrage 3 GWM
Spartenabfrage und wenn erforderlich Einholen
Einleitgenehmigungen ( für Abpumpwasser) für jede zu
errichtende GWM bei den entsprechenden Versorgungsträgern
und Fachbereichen.
Die Ergebnisse der Spartenabfrage sind ständig an der
Bohrstelle mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Die Gestattungsverträge zum Errichten der GWM mit den
Flurstückseigentümern werden durch den AG gestellt.
1,00
1.1.20
Bohranzeige 3 GWM
Digitale Bohranzeige über die Internetplattform des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt sowie digitale Übergabe
der Bohrergebnisse an das LfU.
1,00
1.1.30
LE
LE
Beweissicherung 3 GWM
Die Beweissicherung erfolgt bei der Festlegung der
genauen Lage der Bohrpunkte mit dem AG.
Die Beweissicherung wird durch den AN protokolliert.
Nach Abschluss der Aufschlussarbeiten sind auf
Anfordeerung durch den AG die im Rahmen der Arbeiten
genutzten Flächen und Wege imRahmen einer Ortsbegehung
gemeinsam mit den dem AG und der Fachaufsicht in Form
einer
Nachbeweissicherung aufzunehmen.
Die Protokollierung dieser Nachbeweissicherung erfolgt
wiederum durch den AG.
1,00
1.1.40
TV- Befahrung 3 GWM
TV-Befahrung der Grundwassermessstellen zur Kontrolle
des ordnungsgemäßen Grundwassermessstellenausbaus,
farbige Dokumentation des Zustandes auf DVD als
, Dokumentation in Papierform (2-fach).
Ausbaudurchmesser 125 mm, GWM-Tiefe 3* 10mund 1+15m
3,00
1.1.50
LE
St.
Abnahme 3 GWM
Zur Abnahme der Bauleistung sind durch die Bohrfirma an
den Auftraggeber für alle errichteten
Grundwassermessstellen die Abschlussdokumentationen in
jeweils 1 Hefter pro Messstelle zu übergeben.
Die Abnahme erfolgt vor Ort. Das WWA ist rechtzeitig zu
informieren. Es werden der Wasserstand und die Ausbausohle
gelotet sowie an Hand der Bestandsdokumentation und TV-
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Befahrungsergebnisse die
ordnungsgemäße GWM-Errichtung geprüft.
Über die Abnahme wird eine Abnahmeniederschrift vom AN
gefertigt und vom AG sowie vom AN unterzeichnet.
1,00
LE
Gesamtsumme:
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.2
Vermessungsarbeiten
1.2.10
Absteckung Bohransatzpunkte GWM
Absteckung von 3 Bohransatzpunkten vor Beginn der
Arbeiten gemeinsam mit dem AG und der
Kampfmittelüberwachung (Freimessung durch
Oberflächendetektion) .
3,00
1.2.20
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
St.
Bestandsvermessung GWM
Die Einmessung der 3 Grundwassermessstellen erfolgt
nach Lage und Höhe (Hoch- und Rechtswert) bzgl. der
Rohroberkante (geöffnete Abschlusskappe) und der
Geländeoberkante (Messstellenfuß bzw. Oberkante der
Oberflurkappe).
- Messgenauigkeit Lage: < ± 0,05 m,
- Messgenauigkeit Höhe: < ± 0,01 m.
- Lagesystem: Gauß-Krueger-Koordinatensystem RD 83,
Bessel-Ellipsoid
- Höhensystem: Deutsches Haupthöhennetz l992 DHHN 92
Lieferung der Vermessungsdaten:
- Koordinatenliste aller verwendeten Festpunkte
(Ausgangs- und Neupunkte) als Excel-Datei
- Koordinatenliste aller GWM als Excel-Datei
(GWM-Nummer, Rechtswert, Hochwert, Geländehöhe, Höhe
Rohroberkante)
3,00
St.
Gesamtsumme:
8
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
1.3
Abschlussdokumentation
1.3.10
Abschlussdokumentation
Erstellen einer Abschlussdokumentation in 3facher
Ausfertigung und 1fach digital mit folgenden
Mindestanforderungen:
Allgemeiner Teil:
- Inhaltsverzeichnis
- Bautagesberichte
- Lieferscheine GWM-Ausbaumaterial
- Begleitscheine, Transportnachweise und
Entsorgungsnachweise
Messstellenspezifischer Teil:
Erstellen einer Messstellenmappe pro Messstelle,
bestehend aus folgenden Teilen:
- Kopfblatt mit Messstellenfoto,
- Lageplan und Vermessungsergebnisse GWM-Einmessung
- Schichtenverzeichnis und Ausbauzeichnung
einschließlich gemessenem Wasserstand,
- Verfüllprotokoll,
- Protokoll Klarumpen und Wiederanstieg,
- Abnahmeprotokoll
- Protokolle der Beweissicherung (Teil1 und Teil 2)
- Fotodokumentation der Bohrkerne und Kernkisten
1,00
LE
Gesamtsumme:
9
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Menge
1.4
Kampfmittelfreigabe durch Oberflächendeduktion
1.4.10
An- und Abfahrt Messtrupp
An- und Abfahrt des Messtrupps einschließlich Transport
der benötigten
Ausrüstung und Geräte
1.4.20
Stck
Freimessen der Ansatzpunkte
Freimessen der Bohransatzpunkte und Sondierpunkte
3,00
1.4.30
Einheitspreis
in EUR
10
21.07.2016
19.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Stck
Dokumentation der Freimessung
Dokumentation der Ergebnisse aus vorhergehender
Position
1,00
psch
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Menge
2
Baustelleneinrichtung
2.1
Baustelleneinrichtung
2.1.10
Einrichten der Baustelle
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen
erforderlich sind, auf die Baustelle bringen,
bereitstellen und, soweit der Geräteeinsatz
nichtgesondert berechnet wird, betriebsfertig
aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die
erforderlichen festen Anlagen herstellen.
Baustellensicherung an den Bohrpunkten herstellen.
Strom-, Wasser- sowie Entsorgungseinrichtungen und
dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich,
herstellen. Die laufenden Betriebskosten (auch Strom
und Wasseranschluss) sind, soweit sie nicht gesondert
vergütet werden, in die Pauschale einzurechnen. Bei
Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten
einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die
Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen.
Flächen beschaffen. Einschließlich Vorhalten der
Baustelleneinrichtung während der gesamten
Ausführungszeit. Fortschreibung des Bauzeitenplanes ist
einzukalkulieren. Kosten für Unterhalten und Betreiben
der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten,
Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser
Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der
betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für
bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) für das
Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im
Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale
für das gesamte Leistungsverzeichnis.
2.1.20
Gesamtbetrag
in EUR
LE
Bohrgerät umsetzen
Umsetzen von Bohreinrichtungen von Ansatzpunkt zu
Ansatzpunkt, einschl. aller Nebenkosten. Herrichten und
Rückbau der Bohrstellen, Auf- und Abbau der
Bohranlagen/ Geräte je Ansatzpunkt, einschl. Umsetzen.
2,00
2.1.30
Einheitspreis
in EUR
11
21.07.2016
19.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St.
Beräumen der Baustelle
Beräumung der Baustelleneinrichtung, Abbau und
Abtransport aller Einrichtungen und Anlagen, einschl.
Säuberung und Instandsetzung der in Anspruch genommenen
Geländeflächen mit allen Nebenleistungen.
1,00
LE
Gesamtsumme:
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
12
21.07.2016
19.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3
Bohrarbeiten
3.1
Bohrarbeiten
3.1.10
Trockenbohrung 0 - 4 m Tiefe
Abteufen von verrohrten Bohrungen im
Trockenbohrverfahren (Bohrdurchmesser 324 mm), (drehend
/ schlagend) in Böden mit durchgehender Gewinnung nicht
gekernter Bodenproben (DIN 4021-Teil 1).
Der Bohrdurchmesser muss mind. 324 mm für die GWM mit
DN 125-Ausbau betragen. (Der Bohrdurchmesser ist auch
bei erforderlicher Teleskopierung im Filterbereich
einzuhalten, die Planung obliegt dem AN).
Das mit dem Bohrfortschritt zu Tage gebrachte Bohrgut
wird in Kernkisten ausgelegt, jedoch zu einem späteren
Zeitpunkt auf Anweisung des Objektgeologen verworfen.
Darin eingeschlossen sind:
- Vorhaltekosten für sämtliche Geräte, Werkzeuge sowie
Löhne für die komplette Bohrmannschaft.
- Einbau ggf. erfordericher Hilfsverrohrung ist mit
einzukalkulieren. Der Durchmesser der mitzuführenden
Hilfsverrohrung ist auf den geforderten
Endbohrdurchmesser von 324 mm für den Messstellenausbau
auszurichten.
- Aktuelles Führen eines
Bohrmeisterschichtenverzeichnisses nach DIN 4022/4023.
Insbesondere Wasseranschnitte sind zu beachten und im
Bohrmeisterverzeichnis zu dokumentieren.
- Führen eines täglichen Bautageberichtes
(Einzukalkulieren sind Leistungen für die Erstellung
der Tagesberichte. Eine Woche nach Beendigung der
Bohrarbeiten sind dem Objektgeologen des Auftraggebers
die Schichtenverzeichnisse einschließlich der digitalen
Dateien zu übergeben).
- Vorhalten eines Mobiltelefones auf jeder Bohranlage
12,00
3.1.20
m
Stillstandszeit Baustelle
Stillstandszeiten einer besetzten Baustelle infolge von
Ereignissen/ die durch den AN nicht zu vertretenden
sind. Eine Vergütung erfolgt auf Nachweis und nur bei
vorheriger Bedarfsanzeige bei dem AG oder seinem
Vertreter.
4,00
h
Gesamtsumme:
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.2
Entnahme von Bodenproben
3.2.10
Kernkisten vorhalten
Auslegen von durchgehend gewonnenen, nicht gekernten
Bodenproben (Bohrgut/Bohrklein) in 1 m-Kernkisten
(durchmesserangepasst). Vorhalten der Kernkisten (DIN
4021-Teil 1). Teufengerechtes Füllen der Kernkisten
über den gesamten Teufenbereich.
Die Kernkisten mit den gewonnenen Bodenproben sind
wetterfest und eindeutig zu beschriften (abgehobelte
Beschriftungsstelle mit Richtungspfeil und
Teufenangabe) sowie gegen Unbefugte abzusichern und
mit stabiler Folie wetterfest abzudecken. Auf
Anweisung des Objektgeologen wird das Bohrgut vor Ort
verworfen. Die Kernkisten bleiben in Eigentum des
Auftragnehmers und können wieder verwendet werden.
12,00
3.2.20
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
m
Entnahme von durchgehend gekernten Proben
entspr. DIN 4021 Teil 1 einschl. Behälter für die
Aufbewahrung von Bodenproben vorhalten und füllen
(Kernkisten mit einer Länge von 1 m). Kernkisten
leihweise zur Verfügung stellen.
12,00
St.
Gesamtsumme:
13
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Menge
4
Ausbau zu Grundwassermessstellen
4.1
Ausbau zu Grundwassermessstellen DN 125
4.1.10
Filterrohr
geschlitzt, Rohr aus PVC-U, Normaleinzellänge nach
Werksnorm mit Gewinde nach DIN 4925, DN 125 mm,
Wanddicke 6,5 mm, Schlitzweite 1 mm bzw. Abschluss an
die angetroffene Bodenart. Einbau in vorhandenes
Bohrloch, Passstücke werden nicht gesondert vergütet.
Der Ausbau wird vor Ort durch den betreuenden
Objektgeologen entsprechend der angetroffenen geologischen
Situation präzisiert und dem Bohrzeugführer "zur
Ausführung freigegeben" übergeben.
4.1.20
St.
m
Gegenfilter (Ringraum)
Filterkies zur Ringraumhinterfüllung als Gegenfilter
(DIN 4924) liefern, zwischenlagern und setzungefrei
mittels Schüttrohr einbauen;
Körnung 2,0 bis 3,15 mm.
Die Realisierung erfolgt lt. Ausbauanweisung des
Objektgeologen.
1,50
4.1.60
m
Filterkies (Ringraum)
Körnung > 2 - 3,15 mm bzw. entsprechend der
angetroffenen Bodenart als Ummantelung der Brunnenrohre
einschl. Sohlschüttung liefern und einbauen
12,00
4.1.50
m
Bodenkappe DN 125 PVC-U liefern und einbauen
Lieferung, Vorhalten und Einbau Bodenkappe PVC-U DN 125
(DA 140)
3,00
4.1.40
Gesamtbetrag
in EUR
Vollwandrohr
Leistung wie Position 4.1.10 jedoch Vollwandrohr DN
125 mit wasserdichten Schraubverbindungen.
3,00
4.1.30
Einheitspreis
in EUR
14
21.07.2016
19.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
9,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m
Quellton (Ringraum), nachweisbar
Sehr gut mittels Gamma-Messung lokalisierbare und
quellfähige Tonpellets (stabil bei pH-Werten bis 3)
liefern, zwischenlagern und setzungsfrei in Ringraum
mittels Schüttrohr einbringen.
Die Realisierung erfolgt. lt. Ausbauanweisung des
Objektgeologen.
1,50
m
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
15
21.07.2016
19.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
4.1.70
Überflurausbau DN 150 liefern und herstellen
Oberirdischer Ausbau von 3 Grundwassermessstellen mit
einbetoniertem verzinktem Stahlrohr (Überschubrohr DN
150), ca. 0,8 m ü. GOK mit verschließbarer
Abschlusskappe
(z. B. Seba-Kappe mit 6-Kant-Sicherheitsverschluß oder
vergleichbarer Art).
Der Geländeabschluss ist gemäß Regelzeichnung (Anlage
"Messtellenkopf mit Standrohr") auszuführen.
3,00
4.1.80
St.
Klarpumpen Messstelle DN 125
Klarpumpen der Messstellen DN 125 mit Bohrdurchmesser
324 mm.
Beistellung, An- und Abtransport, Ein- und Ausbau und
Betrieb von Unterwassermotorpumpen mit Druckleitung bei
Rohrstrang DN 125; entsprechend der eingesetzten Pumpe
- nach Wahl des Auftragnehmers - bis über Gelände, zum
Klarpumpen der GWM, betriebsfertig anschließen,
rückbauen und reinigen.
Transport des abgepumpten Grundwassers, Verlegen der
Abflussleitung zur Einleitstelle (nach Wahl des AN)
entsprechend eingesetzter UWM-Pumpe und Rückbau,
Entfernungen jeweils bis zu 200 m.
Pumpdauer (nach Erreichen des Beharrungszustandes) bis
zur nachgewiesenen Sandfreiheit und
Leitfähigkeitskonstanz. Inkl. Stromkosten Netz oder
Eigenbereitstellung. Messung und Dokumentation von
Absenkung (Gesamtdauer 2 Stunden) und Wiederanstieg
(Gesamtdauer 1 Stunde) mit den in der
Leistungsberschreibung genannten Zeitabständen.
3,00
St.
Gesamtsumme:
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
5
Sonstiges
5.1
Entsorgung
5.1.10
Stellung Abfallcontainer
Stellung eines Containers zur Aufnahme von
überschüssigem Bohrgut, welches der Entsorgung
zugeführt wird.
1,00
5.1.30
Einheitspreis
in EUR
16
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LE
Entsorgung von Bohrgut
Bodenaushub/Steine Laden, Transportieren und Entsorgen
1,00
5.1.40
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
t
Stellung Behälter Klarpumpwasser
Lieferung und Bereitstellung und Umsetzung (4
Bohrstellen) von Behältern zur Zwischenlagerung des
Klarpumpwasser bis zur Einleitung.
1,00
LE
Gesamtsumme:
LV: Neubau Grundwassermessstellen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Vor- und Nachbereitende Arbeiten
1.1
Allgemeine Arbeiten
1.2
Vermessungsarbeiten
1.3
Abschlussdokumentation
1.4
Kampfmittelfreigabe durch Oberflächendeduktion
2
Baustelleneinrichtung
2.1
Baustelleneinrichtung
3
Bohrarbeiten
3.1
Bohrarbeiten
3.2
Entnahme von Bodenproben
4
Ausbau zu Grundwassermessstellen
4.1
Ausbau zu Grundwassermessstellen DN 125
5
Sonstiges
5.1
Entsorgung
Gesamtbetrag:
UST ... %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
17
21.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
±
478
Legende
NEUBAU_GWM
Mitterndorf
2,6
22 ,, 66 2 , 6 22 ,, 442 , 4
33
2 , 4 2 , 2 22 ,, 22
2,8
33
2,2
22 ,, 88 2 , 8
22 ,, 66 55 11
33 ,, 443 , 4 33 ,, 2233 ,, 22
3,4
22 ,, 99 11 11 22 ,, 99 11 11
33 ,, 33 44
"
/
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22
22
"
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"
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"
/
"
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"
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"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
00 ,, 8800 ,, 88
1111
11 ,, 441 , 4 11 ,, 22
1,4
11 ,, 22
11 ,, 661 , 6
1 , 6 00 ,, 99 22
11 ,, 22 44 22
11 ,, 88
11 ,, 88 11 ,, 55 33 33
00 ,, 8800 ,, 88
11 ,, 99 22
0 , 7 4 6 Günding
00 ,, 77 11 22 0 , 7 4 6
00 ,, 77 11 22
"
/ "
"
/
/"
"
//
"
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"
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"
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"
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"
/
"
/
"
/"
/
/
"
/"
"
/
"
/
00 ,, 66
00 ,, 66
00 ,, 2200 ,, 22
GWM
Dachau_Parkplatz Familienbad
66 77 ,187
, 88
66 88
66 88
6
8
,
2
68,2
66 88 ,, 33 00 77
66 88 ,, 00 55 55
66 88 ,, 44
66 88 ,, 22
66 88 ,, 66
66 88 ,, 33 00 77
66 88 ,, 66
66 88 ,, 44
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
00 ,, 44
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
00 ,, 220 , 2
0,2
"
/
"
/
"
/
"
/
00 ,, 00 3366 99
"
/
66 99 ,, 44
66 99 ,, 44
66 99 ,, 22
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
66 99
"
/
"
/ "
/
"
/
"
/
66 88 ,, 88
66 88 ,, 88
"
/
48
0
"
/
"
/
"
/
"
/
77 11
77 11 ,, 22
"
/
77 11 ,, 22
"
/
77 11
"
/
"
/
77 00 ,, 88
77 00 ,, 88
"
/
"
/
"
/
"
/
GWM1
66 99 ,, 66
66 99 ,, 66
"
/
66 99 ,, 88
66 99 ,, 88
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
GWM 172 Dachau_Puchheimerstr.
"
/
"
/
"
/
482
"
/
77 11 ,, 44
77 11 ,, 44
"
/
"
/
77 11 ,, 66 77 11 ,, 66
"
/
77 22
77 22
"
/
"
/
"
/
77 22 ,, 66
77 22 ,, 33 55 66
GWM2
GWM3
484
77 11 ,, 88
"
/
"
/
486
"
/
"
/
"
/
77 22 ,, 44
77 22 ,, 22
77 22 ,, 33 55 66
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
00 ,, 33 66
77 00 ,, 66
77 00 ,, 22
77 00 ,, 22 77 00
77 00 ,, 66
77 00 ,, 44
77 00
77 00 ,, 44 99 7777 00 ,, 33 55 88
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
66 66 ,, 88
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
/ "
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
/
"
"
//
"
/
"
/
"
/"
/
"
/
00 ,, 55 33 55
Grundwasserisohypsen
"
/
"
/
00 ,, 6600 ,, 66 00 ,, 55 0 , 4
0,4
""
"
/ //
/
"
/"
"
/
66 77 ,, 22
66 77 ,, 44
66 77 ,, 22
66 77 ,, 44
66 77
66 77 ,, 44 88 33
66 77 ,, 44 88 33 66 77 ,, 00 99 11
66 77 ,, 66
66 77 ,, 66
66 77 ,, 88
Aufschlussbohrungen_GWM
Olching Müllverbrennung MST3
GWM Feldgeding_634_0
Vorhaben:
488
492
Hochwasserschutzmaßnahmen Amper Dachau
Vorhabensträger:
Freistaat Bayern vertreten durch das
Wasserwirtschaftsamt München
Landkreis
Dachau
Gemeinde:
Dachau und Bergkirchen
Vorhabenskennzeichen: G1h1741150002
490
Maßstab
1:15000
Datum
Neubau von drei GW - Messstellen
33 ,, 77 44
"
/
"
/
Entwurfsverfasser: bitte ausfüllen
ausfüllen
Datum
Plan-Nr.:
Bitte ausfüllen
Bitte ausfüllen
Schutzvermerk/ Dateiname:
Bitte ausfüllen
Bitte ausfüllen
Entwurfsverfasser
05.07.2016
Anlage:
Vorhabensträger: bitte ausfüllen
Ausgabe vom
JUNI 2016
Ursprung
Bitte ausfüllen
Ersatz für
Bitte ausfüllen
entw. Juni 2016
gez. Juni 2016
gepr. Datum einsetz.
B3.2
B3.2
Name einsetz.
Dachau, Puchheimer Straße, GWM 172 (B1)
Maßstab: 1:30
Endteufe: 7,00 m
7734BG015388 Grundwassermessstelle
0,00
0,0
Ansatzhöhe: 483,75 [m NN]
Mutterboden
0,20
Gegenwart
Künstliche Ablagerungen, Schluff, kiesig,
sandig
0,70
1,62
1,70
Kies, sandig, schwach steinig
Würm
3,20
Kies, stark sandig
5,0
5,60
Obere Süßwassermolasse
Schluff, tonig, schwach kiesig
7,00
Seite 1 von 1
Dachau, Parkplatz Familienbad, GWM 187
Maßstab: 1:25
Endteufe: 5,00 m
7734BG015394 Grundwassermessstelle
Ansatzhöhe: 479,16 [m NN]
0,00
0,0
Mutterboden, braun
0,50
Holozän
Sand, schluffig, schwach kiesig, braun
0,90
Schluff, feinsandig, schwach organisch,
braun
1,20
2,30
2,40
Kies, sandig, schwach schluffig, schwach
steinig, grau
Würm
4,40
Obere Süßwassermolasse
Ton, schluffig, schwach feinsandig, grau
5,0
5,00
Seite 1 von 1