Bei europaweiten Vergabeverfahren ab 01.01.2017 nur noch elektronische Angebotsabgabe möglich Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung hat im Jahr 2014 die durchgehende elektronische Vergabe (E-Vergabe) auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de eingeführt. Damit können bei den Ausschreibungen aller Wasserwirtschaftsämter für Bauleistungen nach VOB/A sowie für Liefer- und Dienstleistungen nach VgV Angebote elektronisch abgegeben werden. Bei Vergabeverfahren, die ab dem 01. Januar 2017 beginnen, geht die Wasserwirtschaftsverwaltung einen Schritt weiter und lässt bei europaweiten Vergaben nur noch elektronische Angebote zu. Die elektronische Angebotsabgabe hat für Bieter viele Vorteile: - Die Vergabeplattform bietet elektronische Ausfüllhilfen für Formulare und Leistungsverzeichnis und eine GAEB-Schnittstelle zum Import und Export bei Nutzung eines eigenen Kalkulationsprogramms. Viele mögliche Fehlerquellen werden dadurch bereits vor Angebotsabgabe erkannt und ggf. entschärft. - Das Angebot kann elektronisch vom Arbeitsplatz aus abgegeben und der Zeitpunkt der Angebotsabgabe optimiert werden (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des Trustcenters). - Ab 18.04.2016 genügt es, wenn ein Angebot der Textform nach §126b BGB entspricht. Hierfür ist keine Softwareinstallation und keine sonstige Vorbereitung seitens der Bieter erforderlich. - Mit der Vergabeplattform und dem Bietertool AVA-Sign besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen rechtsverbindlich zu signieren, falls vom Bieter gewünscht. Dabei kann zwischen einer fortgeschrittenen Signatur mit Softwarezertifikat oder einer qualifizierten Signatur mit Signaturkarte und Kartenlesegerät gewählt werden. - Digitale Angebote sind sicher. Sie werden verschlüsselt, vollständig und authentisch übertragen. - Durch ständige Protokollierung ist das Vergabeverfahren transparent und für alle Seiten nachvollziehbar. Bei Vergabeverfahren der Staatsbauverwaltung werden bereits seit 18. April 2016 nur noch elektronische Angebote akzeptiert. Weitere Informationen www.vergabe.bayern.de zur Vergabeplattform, abrufbar. Für wie Fragen insbesondere stehen auch zur die Bedienung und Firmen-Hotline sind unter (evergabe- [email protected]) und die Oberste Baubehörde (vergabeplattform@stmi. bayern.de) zur Verfügung. © Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung - Stand Mai 2016 1 von 1 Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert: Hinweise für Bieter - Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen. Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die Zugangsberechtigung. Stand: Oktober 2012 124 (Eigenerklärung zur Eignung – national) Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen National (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind) Vergabenummer 1277-78502-00-160720 Maßnahmennummer G1h1741150002 Baumaßnahme Hochwasserschutz Amper Dachau Leistung Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen Bewerber ∗) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr Jahr € € Jahr € Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen. http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer. ∗) zutreffendes ankreuzen © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 2 124 (Eigenerklärung zur Eignung – national) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 1 2 der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. (Ort, Datum und Unterschrift) 3) Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2) © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 2 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Wasserwirtschaftsamt München Heßstraße 128 80797 München Deutschland Tel.: 089 21233 0 Fax.:089 21233 2602 Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum 03.08.2016 Uhrzeit 14:00 Eröffnungstermin Datum 03.08.2016 Uhrzeit 14:00 Ort Heßstraße 128 80797 München Raum 302 Bindefrist endet am 03.09.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A) Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer G1h1741150002 Vergabenummer Baumaßnahme Hochwasserschutz Amper Dachau Leistung 1277-78502-00-160720 Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen Errichtung von drei Grundwassermessstellen. Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) 2120.StB Ergänzung Teilnahmebedingungen 227.StB Gewichtung der Zuschlagskriterien 2492 Online-Vergaben Übersichtslageplan 4 vorhandene Bodenaufschlüsse B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen 214.StB Besondere Vertragsbedingungen 2140.Wa Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 2150.StB Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 225 Stoffpreisgleitklausel 2330 Nachunternehmererklärung 241 Abfall 244 Datenverarbeitung © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.StB Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung: D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 2282.StB Bieterangabenverzeichnis © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung des Freistaates Bayerns vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt München. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Wasserwirtschaftsamt 80797 München Anschrift Heßstraße 128 Tel. 089 21233 03 Fax. E-Mail [email protected] Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform. Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten – mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222 224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt) Zertifikat oder Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 2282.StB - Bieterangabenverzeichnis © VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 3.3 4 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien: Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen 6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote: Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien © VHB Bayern – Stand April 2016 4 von 5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur schriftlich 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben. siehe Briefkopf Stelle: Straße: PLZ/Ort: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …" Maßnahmenummer: Baumaßnahme: G1h1741150002 Hochwasserschutz Amper Dachau Vergabenummer: Leistung: 1277-78502-00-160720 Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels). 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): 10 © VHB Bayern – Stand April 2016 5 von 5 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 3 212 (Teilnahmebedingungen) 5.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, 6.2 7 - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 3 212 (Teilnahmebedingungen) Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. © VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 3 214.StB (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer 1277-78502-00-160720 Baumaßnahme Hochwasserschutz Amper Dachau Leistung Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen 1 Vergütung 2 2.1 Vertragsfristen Beginn der Ausführung Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum) KW 37 Frühestens Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am 12.09.2016 Spätestens am (Datum) Hinweis: 2.2 2.3 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc. spätestens nach Einzelfristen für 2.2.1 = spätestens nach 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 = spätestens = spätestens = spätestens = spätestens nach nach nach nach Vollendung der Ausführung nach Datum spätestens am (Datum) Einzelfristen für 2.4 2.3.1 = spätestens (Datum) 2.3.2 = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum) 2.3.4 = spätestens (Datum) 2.3.5 = spätestens (Datum) Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 © VHB Bayern – Stand Juli 2016 = = = von von von bis bis bis (Datum) (Datum) (Datum) 1 von 4 214.StB (Besondere Vertragsbedingungen) 3 Vertragsstrafen Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß § 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werkbzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung EUR (netto)/Werktag EUR (netto)/Kalendertag 3.2 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung nach 2.2.1 EUR (netto)/Werktag nach 2.2.2 EUR (netto)/Werktag nach 2.2.3 EUR (netto)/Werktag nach 2.2.4 EUR (netto)/Werktag nach 2.2.5 EUR (netto)/Werktag nach 2.3.1 EUR (netto)/Kalendertag nach 2.3.2 EUR (netto)/Kalendertag nach 2.3.3 EUR (netto)/Kalendertag nach 2.3.4 EUR (netto)/Kalendertag nach 2.3.5 EUR (netto)/Kalendertag Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach 2.4.1 EUR (netto)/ nach 2.4.2 EUR (netto)/ nach 2.4.3 EUR (netto)/ nach 2.4.4 EUR (netto)/ nach 2.4.5 EUR (netto)/ nach 2.4.6 EUR (netto)/ 3.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung). 4 Beschleunigungsvergütungen Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gem. Formblatt Beschleunigungsvergütung - 2290.StB. 4.1 4.2 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach 2.4.1 EUR (netto)/ nach 2.4.2 EUR (netto)/ nach 2.4.3 EUR (netto)/ nach 2.4.4 EUR (netto)/ nach 2.4.5 EUR (netto)/ nach 2.4.6 EUR (netto)/ Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt. © VHB Bayern – Stand Juli 2016 2 von 4 214.StB (Besondere Vertragsbedingungen) 5 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Jahre für = Jahre für = Jahre 6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlage durch, so gelten neben Nr. 109 der Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB folgende Bedingungen: 6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand Juli 2009 maßgebend. 6.2 Der Auftraggeber beabsichtigt, - alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und - zusätzlich folgende REB-VB anzuwenden: 20.203 - Auswertung von Tachymeteraufnahmen 20.303 - Terrestrische Querprofilaufnahme 25.003 - Gewichtsberechnung von Bewehrungsstahl 27.003 - Massen und Böschungsflächen von Grabenaushub 29.004 - Berechnung von Kanaloberflächen lüftungstechnischer Anlagen - 6.3 6.4 folgende REB-VB nicht anzuwenden: Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung - folgende IT-Programme nicht verwenden: - folgende Rechenstelle nicht einsetzen: Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger: werden vom Auftragnehmer selbst erstellt: Weitere Bedingungen: 7 Sicherheitsleistung Abweichend von Nr. 110 der Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB gilt: © VHB Bayern – Stand Juli 2016 3 von 4 214.StB (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Rechnungen Alle Rechnungen (siehe Nr. 13 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Zeichnungen usw.) sind dreifach einzureichen, davon abweichend: - Abschlagsrechnungen -fach - Teilschlussrechnungen -fach - Schlussrechnungen -fach - Unterlagen -fach Für folgende Teilleistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: 9 Zahlungsfristen Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 10 Preisgleitklauseln 10.1 Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel - 225 11 Tage. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 11.1 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 11.2 Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, weil noch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik existieren (neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten) dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung erfüllt werden. Ist für Baustoffe, Bauteile und Bauarten bauordnungsrechtlich eine Überwachung vorgeschrieben, darf der Auftragnehmer nur solche verwenden, die durch Überwachungszeichen gekennzeichnet sind. 11.3 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den bereitgestellten anzupassen und mit dem vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen. 11.4 Bautagesberichte (zu Nr. 103 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 2150.StB) sind zu führen. 11.5 Meinungsverschiedenheiten bei Verträgen (§ 18 Abs. 2 VOB/B) Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Staatlichen Bauämter die jeweilige Regierung. Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen, die von Dienststellen der Autobahndirektionen baulich abgewickelt werden, die zuständige Autobahndirektion, bei Baumaßnahmen die von den Autobahndirektionen selbst baulich abgewickelt werden, die Oberste Baubehörde. © VHB Bayern – Stand Juli 2016 4 von 4 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung (April 2016) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 6.2 6.3 Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 7 Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen 1 oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 13.4 14 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. © VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 3 2492 (Online-Vergaben) Vergabenummer 1277-78502-00-160720 Baumaßnahme Hochwasserschutz Amper Dachau Leistung Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Betriebssysteme: Windows 7 Windows 8 Windows 10 Browser: Microsoft IE ab Version 9 Mozilla Firefox ab Version 24 Apple Safari ab Version 5.1.9 Google Chrome Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme: Mac: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac zu betreiben. Linux: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen. Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle Es werden elektronisch bereitgestellt: - die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen) - die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe). Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen: Ordner Bescheinigungen z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt) Ordner Anlagen - für Begleitschreiben - für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen Ordner Nebenangebote für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 (Unterschrift) ggf. Zustellungsart: Briefkasten persönlich abgegeben Post / Express ________________ Eingang _________ Uhrzeit _____ ____________ Angebot 1277-78502-00-160720 Vergabenummer ________________________ Ablauf Angebotsfrist 03.08.2016 _________ Uhrzeit _____ 14:00 Raum __________ 302 Achtung Angebot! Erst bei Submission öffnen! Wasserwirtschaftsamt München Z Heßstraße 128 D- 80797 München Das Angebot muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist verschlossen bei der in den Vergabeunterlagen genannten Stelle vorliegen. Der hier abgebildete Kennzettel ist deutlich sichtbar auf den Umschlag zu kleben. 2140.Wa (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen) Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen für die Wasserwirtschaft Die Nummern 11.1 - 11.6 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen für den Straßen- und Brückenbau 214.StB gelten nicht. Stattdessen gelten die nachfolgenden Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Nur die Vertragsbedingungen, die entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls angekreuzt sind, gelten als vereinbart. 11.1 Verteilung der Gefahr bei Hochwasser Für die bereits ausgeführten Leistungen geht die Gefahr bei Hochwasser mit dem Überschreiten 200 eines Pegelstands von _______ cm = _______ m NN am Pegel Fürstenfeldbruck des Gewässers Amper 20 (dies entspricht einem Hochwasser von ca. _______ –jährlicher Wiederholungswahrscheinlichkeit) eines Abflusses von 106 ________ cbm/sec bei Fluss-km _________ / in des Gewässers (dies entspricht einem Abfluss von __________ –jährlicher Wiederholungswahrscheinlichkeit) auf den AG über. Mit der Unterschreitung der o. g. Werte geht die Gefahr wieder auf den AN über. Sind die Bauarbeiten aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, mit Ablauf der vertraglichen Bauzeit noch nicht abgeschlossen, so geht das Hochwasserrisiko ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang auf den AN über. 11.2 Baufristenplan (Bauzeitplan) Der beiliegende Baufristenplan wird Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan taggenau wochengenau in Form eines Balkendiagramms Netzplanes über seine vertraglichen Leistungen bis spätestens ______ Werktage nach Auftragserteilung zu erstellen und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Festlegungen des Auftraggebers z.B. zur baufachlichen und terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen: Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und dem Auftraggeber innerhalb ______ Werktagen zur Freigabe vorzulegen. 11.3 Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat an den voraussichtlich alle _____ Wochen stattfindenden Baubesprechungen mit einem geeigneten, bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen. © VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 4 2140.Wa (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen) 11.4 Natur- / Landschaftsschutz- / Wasserschutzgebiete Das Bauvorhaben schutzgebietes. liegt innerhalb eines ______________________________________ – Nach den Bestimmungen des __________________________________ –schutzgebietes sind folgende Beschränkungen zu beachten: Verbote zu beachten: Maßnahmen nicht zulässig: Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist auf folgenden Flächen nicht möglich. nur eingeschränkt möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des _________________________________ –schutzgebietes können zur Entziehung des Auftrages führen. 11.5 Fischerei Die Arbeiten am Gewässer erfordern folgende besondere Maßnahmen zum Schutz der Fischerei: Der Fischereiberechtigte ist rechtzeitig, jedoch mindestens ______ Tage vor Beginn der Leistung / Teilleistung von den Arbeiten zu verständigen. Regelung der Kosten der Schäden an den Fischbeständen durch die Arbeiten wie folgt: 11.6 Winterbauschutzmaßnahmen 11.6.1 Witterungsgrenzwerte Die Bauarbeiten sind bis zu folgenden Witterungsgrenzwerten fortzuführen: Lufttemperatur ______ Grad Celsius, gemessen um ______ Uhr am Ort Bodenfrosttiefe ______ cm am Ort Neuschneehöhe ______ cm am Ort © VHB Bayern - Stand August 2012 2 von 4 2140.Wa (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen) Gesamtschneehöhe ______ cm Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Messungen der Witterungsgrenzwerte im Beisein der Bauleitung durchzuführen, soweit nicht amtliche Messungen der nächstgelegenen Klimastation zur Beurteilung vereinbart werden. Verlängerung der Ausführungsfrist 11.6.2 Die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegte Ausführungsfrist wird entsprechend verlängert, wenn die Witterungsgrenzwerte überschritten werden und dies zur Unterbrechung der Arbeiten führt. 11.7 Übernahme betriebstechnischer Einrichtungen Sofern die Prüfung auf Vertragsgemäße Erfüllung (z.B. Funktionsprüfung) aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst lediglich eine Übernahme und keine Abnahme der Gesamtleistung statt. Mit dieser Übernahme endet die Schutzpflicht des AN nach § 4 Abs. 5 VOB/B. geht die Gefahr nach § 12 Abs. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über. sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Eine wegen Verzugs erwirkte Vertragsstrafe wird bis zum Tage der Übernahme berechnet Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Übernahme und verlängert sich um den Zeitraum zwischen Übernahme und Inbetriebnahme, jedoch nicht länger als insgesamt fünf Jahre nach Übernahme. 11.8 Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz Der Baustellenbereich liegt innerhalb des Bauschutzbereiches des Flugplatzes: Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Aufstellung von Baukränen und sonstigen Geräten und vor Errichtung von Anlagen der Baustelleneinrichtung einen Antrag zur Errichtung einer Baustelle von zu stellen. 11.9 Baustellenausweise 11.10 Einrichtung von Unterkünften Die Einrichtung von Unterkünften zu Wohnzwecken wird nicht geduldet. geduldet. Die Lage der Unterkünfte ist mit dem AG abzustimmen. 11.11 Elektronische Erfassung und Speicherung vermessungstechnischer Daten bei gemeinsamen Feststellungen (§ 14 VOB/B) Führt der Auftragnehmer die Erfassung und die Speicherung vermessungstechnischer Daten elektronisch durch (automatische Messwertregistrierung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen: © VHB Bayern - Stand August 2012 3 von 4 2140.Wa (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen) Rechtzeitig vor Beginn der Feststellungen (z.B. Aufmasse) hat der Auftragnehmer die vorgesehenen Messgeräte, Datenerfassungsgeräte und Datenspeicher dem Auftraggeber mitzuteilen. Nach Abschluss der gemeinsamen Feststellungen ist – mindestens täglich – vor Ort ein übersichtlicher Ausdruck der Messdaten als Aufmassblatt für den Auftraggeber zu erstellen und von diesem unterschreiben zu lassen. 11.12 Nachunternehmerwechsel Für den Wechsel eines Nachunternehmers ist stets die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Der Auftraggeber führt ein Bautagebuch. Die Einträge im Bautagebuch hat der Beauftragte des Auftragnehmers auf Verlangen des Auftraggebers gegen Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. sofern gegen den Eintrag Bedenken bestehen, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 11.13 Noch nicht allgemein gebräuchliche Baustoffe, Bauteile und Bauarten Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind (neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten) dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn der Nachweis der Brauchbarkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein Prüfzeichen geführt wird. Ist für Baustoffe, Bauteile und Bauarten bauordnungsrechtlich eine Überwachung vorgeschrieben, darf der Auftragnehmer nur solche verwenden, die durch Überwachungszeichen gekennzeichnet sind. 11.14 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den bereitgestellten anzupassen und mit dem vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen. 11.15 Freistellungsbescheinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 11.16 Bautagesberichte (zu Nr. 103 der Zusätzlichen Vertragsbestimmungen - 2150.StB) Bautagesberichte sind zu führen 11.17 Meinungsverschiedenheiten bei Verträgen mit den Wasserwirtschaftsämtern Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Wasserwirtschaftsämter ist die Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes im dem das Wasserwirtschaftsamt ansässig ist. 11.18 Gerichtsstand (§18 Abs. 1 VOB/B) 11.19 11.20 - Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbestimmungen - © VHB Bayern - Stand August 2012 4 von 4 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau (April 2016) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf die Regelungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215. 100 Ankündigung von Mehrkosten (§ 2 Abs. 3) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v.H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 101 Veröffentlichungen (§ 3) Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. 102 Baustelle, Baubereich (§ 4) Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet: 102.1 Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt. 102.2 Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann. 103 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere: 104 - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, - Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit) - Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, - eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer, - Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, - Anlieferung von Hauptbaustoffen, - Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), - Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, - Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, - Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 105 Ausführungsfristen (§ 5) 105.1 Bei Ausführungsfristen nach Werktagen bzw. Kalendertagen, werden Werktage bzw. Kalendertage, an denen aus zwingenden witterungsbedingten Gründen Bauleistungen nicht erbracht oder bei denen die Ausführung der Bauleistungen spätestens 3 Stunden nach Beginn des Arbeitstages abgebrochen und an diesem Tag nicht wieder aufgenommen wurden, nicht auf die Ausführungsfrist angerechnet. Diese Unterbrechung muss dem Auftraggeber am selben Tag angezeigt werden, bei einer zu erwartenden mehrtägigen Unterbrechung auch deren voraussichtliche Dauer. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 5 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) 105.2 Für Ausführungsfristen, die in den Besonderen Vertragsbedingungen nach Datum festgelegt sind, gilt Nr. 105.1 nicht. 106 Verteilung der Gefahr (§ 7) Zu der teilweise ausgeführten Leistung nach § 7 Abs. 2 gehören auch solche Teile von Kunstbauten, die wegen der Besonderheiten des Bauverfahrens (insbesondere Taktschiebe-, Durchpress-, Verschub-, Absenkverfahren) nicht in endgültiger Lage hergestellt worden sind, aber sich in unmittelbarer Einbauposition, z.B. Verschub- oder Absenklage, befunden haben. 107 Abrechnung (§ 14) 107.1 In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: - Auftragnehmer, - Auftraggeber, - Nummer des Aufmaßblattes, - Bezeichnung der Bauleistung, - Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufgestellt“. 107.2 Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrunde liegenden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berechnungen ist nicht zulässig 107.3 Abrechnungszeichnungen müssen eindeutige Positionsbezüge (OZ) haben. 107.4 Mengenberechnungen mit den zugehörigen Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen sind ebenso wie die Rechnungen (siehe Nr. 13.2) in der Reihenfolge der Ordnungszahlen (Position) zu gliedern. 108 Nachweise der Massen (§ 14 sowie Nr. 11) 108.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Masse im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so ist der Verbrauch durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahrzeugwaage) laufend nachzuweisen. Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben aufgedruckt enthalten: - Lieferwerk, - Name der Baustelle, - Bezeichnung des Wägegutes, - Nummer des Wiegescheins, - Datum und Uhrzeit der Wägung, - Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), - Bruttogmasse (B), - Nettomasse (N), - Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung / amtliches Kennzeichen), - Name des Wägers Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeichnen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z.B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader-, bzw. Förderband-Waagen erfolgen. Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: - Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt - Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 5 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge). 108.2 Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu unterschreiben. Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Wird die Masse des Ladegutes durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10% der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. 108.3 Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1% festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug bei den letzten 10 Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Andere Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen. Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr als 1% ein entsprechender Abzug bei allen Lieferungen seit der letzten Kontrollwägung, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Kontrollwägung trägt der Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen der Auftragnehmer und Auftraggeber je zur Hälfte. 109 Bauabrechnung mit IT-Anlagen (§ 14) Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen: 109.1 Rechenverfahren/IT-Programme: Die verwendeten IT-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfahrensbeschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. 109.2 Vereinbarung: Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen - 214.StB) ist, gegebenenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung - 4510.StB schriftlich abzuschließen. 109.3 Datenübergabe: Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung - 4510.StB, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu übergeben. Eingabedaten sind auf Datenträgern zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen. 109.4 Berichtigung der Leistungsberechnung: Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergebnisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 109.5 Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb der Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden. © VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 5 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) 109.6 Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberechnung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinbaren. Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden. 110 Sicherheitsleistung (§ 17) 110.1 Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung von mehr als 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche ausgetauscht. 110.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Brutto-Abrechnungssumme. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (brutto) gem. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden. 110.3 Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind. 111 Bürgschaften (§§ 16 und 17) 111.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sollen die für den jeweiligen Sicherungszweck einschlägigen Formblätter des Auftraggebers verwendet werden. Werden andere Formblätter verwendet, müssen diese inhaltlich vollständig den betreffenden Formblättern des Auftraggebers entsprechen und zwar für: - die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ – 421 - die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – 422 - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 (1) Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ – 423 111.2 Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. 111.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“ 111.4 Die Bürgschaft ist, mit Ausnahme einer gesonderten Bürgschaft zur Absicherung des Druckzuschlags, über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. 111.5 Die Urkunde über die (kombinierte) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft ist unter Beachtung der Regelungen in Ziffer 110.2 nach Abnahme gegen eine Mängelansprüchebürgschaft auszutauschen. 111.6 Die Urkunde über die Mängelansprüchebürgschaft wird entsprechend der Regelungen in Nr. 110.3 © VHB Bayern - Stand April 2016 4 von 5 2150.StB (Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen) zurückgegeben. 111.7 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. 111.8 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. © VHB Bayern - Stand April 2016 5 von 5 2330 (Nachunternehmererklärung) Vergabenummer 1277-78502-00-160720 Baumaßnahme Hochwasserschutz Amper Dachau Leistung Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung des Angebotsschreibens Nachunternehmererklärung 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Nebenangebote, die die nachstehende Nachunternehmererklärung abbedingen, sind nicht zugelassen. 2 Ergänzung des Angebotsschreibens 2.1 Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Ich/wir werde(n) daher die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (gleichbedeutend mit mindestens 70 v.H.) im eigenen Betrieb ausführen. Zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern habe(n) ich/wir die erforderlichen Angaben in das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - 233 eingetragen. Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb zur Folge haben kann. © VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1 213.StB (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Wasserwirtschaftsamt München Heßstraße 128 80797 München Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer G1h1741150002 Vergabenummer Baumaßnahme Hochwasserschutz Amper Dachau Leistung 1277-78502-00-160720 Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen Anlagen 1 124 Leistungsbeschreibung (Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Angaben zur Preisermittlung 221 oder 222 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter- /Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Nebenangebot(e) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt € 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote St. 1 Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 213.StB (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 5 % Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B 6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 8 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich− nisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An− gebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits− schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn − Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die − Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Bieter Vergabenummer Datum 1277-78502-00-160720 Baumaßnahme Hochwasserschutz Amper Dachau Leistung Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen © VHB Bayern - Stand April 2016 Name der Nachunternehmer (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle) 1 von 1 241 (Abfall) Vergabenummer 1277-78502-00-160720 Baumaßnahme Hochwasserschutz Amper Dachau Leistung Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass 1.2 - die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, - bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, - die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, - die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt. 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand August 2014 1 von 1 LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis 1 Leistungsbeschreibung 1.1 Ausschreibungsgegenstand Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung von 3 Grundwassermessstellen für die Erfasssung der Grundwassersituation im Bereich des geplanten Hochwasserschutzes für die Stadt Dachau bzw. Gde. Bergkirchen. Alle 3 GW-Messstellen sind mit oberirdischem Abschluss zu versehen. Die Errichtung der drei Grundwassermessstellen ist von Mitte bis Ende September 2016 durchzuführen! 1.2 Kurzbeschreibung des Objektes Zur Erfassung der Grundwasserdynamik sollen im Bereich der potentiellen Hochwasserschutzmaßnahmen 3 Grundwassermessstellen (GWM) errichtet werden. Die Grundwassermessstellen sollen mit einem Trockenbohrverfahren (mind. Bohrdurchmesser 324 mm) errichtet und einen PVC-U (starkwandig)-Ausbau DN 125 (DA 140) erhalten. Alle 3 Grundwassermessstellen sollen mit einer Zielteufe von ca. 3-4 m bis in die oberste grundwasserstauende Schicht der Süßwassermolasse errichtet werden. 1.3 Auszuführende Leistungen - Spartenabfrage (Eigentümerzustimmungen werden vom AG gestellt) und Bohranzeige. - Beweissicherung - Bohrarbeiten mind. Durchmesser 324 mm, mit 3 x ca. 4 m - Messstellenausbau DN 125 und -entwicklung, komplett, 3 x ca. 4 m. , Ausbau mit wasserdicht verschraubten PVC-Vollwand und Filterrohren. - 3 * oberirdischer Messstellenabschluss - TV-Befahrung zu Qualitätskontrolle Messstellenausbau - Bestandsdokumentation In die Einheitspreise sind die Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit Forderungen des Arbeitsschutzes und des Naturschutzes stehen, einzurechnen. Des Weiteren sind in die Positionen des Leistungsverzeichnisses die Aufwendungen für folgende Leistungen einzurechnen: - Sicherung des Bohrloches außerhalb der Arbeitszeit - Sicherung der Bohranlagen, die auf der Baustelle in der arbeitsfreien Zeit verbleiben - Ablage der Proben nahe der Bohrstelle, zusätzlich Aufbewahrung in Fächerkisten - Erfassung des Wasseranschnittes - Registrierung der Entwicklung der Wasserstände während der Bohrzeit - Führen eines Bohrmeisterschichtenverzeichnisses für den Aufschluss Alle Maße der Erdaufschlüsse und des Ausbaus sind auf die Geländeoberkante zu beziehen sowie als geodätische Höhenangabe auszuweisen. Der bei den Bohrarbeiten anfallende Erdstoff ist von der Bohrstelle abzutransportieren. Dieser Erdstoff geht in Eigentum des Auftragnehmers über und ist falls erforderlich gem. den geltenden gesetzlichen Regelungen nachweispflichtig zu entsorgen. Schüttgüter (Kies, Dichtungsmaterial) müssen grundsätzlich abgepackt sein. Die Entwicklung der Grundwassermessstellen hat durch Intensiventnahme zu erfolgen. Die Erfolgskontrolle ist über Spitzgläser zu führen. Der Ausführende hat für diese Nachweise mindestens 5 Spitzgläser auf der Baustelle vorzuhalten. Nach Fertigstellung der Entnahmeelemente und während der gesamten Nutzungszeit sind diese gegen Verunreinigungen durch geeignete Abdeckungen zu schützen. Der Ausbau der Grundwassermessstellen erfolgt in Anpassung an die mit der Bohrung angetroffenen geologischen Situation. Der Ausbau wird vor Ort durch den betreuenden Objektgeologen entsprechend der angetroffenen geologischen Situation präzisiert und dem Bohrzeugführer "zur Ausführung freigegeben" übergeben. LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 1.4 Vorschriften und Regeln Für die Baudurchführung und Abrechnung gelten zusätzlich zu den Vertragsbedingungen der Verdingungsunterlagen (ZVB und BVB) folgende Vorschriften und Regeln. - DIN 18301, Allg Techn. Vertragsbed. f. Baulseitungen/ Bohrarbeiten - DIN 18302, Allg. Techn. Vertragsbed. f. Bauleistungen/Brunnenbauarbeiten, - DVGW-Regelwerk, Merkblatt W 114, Gewinnung und Entnahme von Gesteinsproben bei Bohrarbeiten zur Grundwassererschließung, DVGW-Regelwerk, Merkblatt W 115, Bohrungen beid er Wassererschließung, DVGW-Regelwerk, Merkblatt 119, Entwicklung von Brunnen durch Entsanden, Anforderungen, Verfahren, Restsandgehalte. DVGWRegelwerk, Merkblatt W 200 Qualifikationskriterien für Bohr-.Brunnebau- und Brunnenregenerierungsunternehmen DVGW-Regelwerk, Merkblatt W 121, Bau und Ausbau von Grundwassermesssstellen, 1.5 Anzeige der Maßnahme Der Beginn der Arbeiten ist dem AG rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Der AN hat dabei den zuständigen Bohrmeister und den verantwortlichen Bauleiter zu benennen. 2 Angaben zur Baustelle 2.1 Allgemeine Hinweise, Abstimmungen: Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der a. a. R. d. T. 2.2 Lage der Baustelle und Zufahrtsmöglichkeiten Die ungefähre Lage der Bohrstellen ist aus den Lageplänen zu entnehmen. Die genaue Lage erfolgt bei einem gemeinsamen Ortstermin unter Berücksichtigung der Spartenpläne und der Kampfmitteldetektion. Die Zufahrten erfolgen über die öffentlichen Straßen bzw. öffentlich gewidmeten Wegen. Die Anlieferung der Bauteile/Baugruppen bis zur Baustelle kann mit LKW über die öffentlichen Straßen/Wege erfolgen. Die dafür erforderlichen Transportgeräte sind von den Bauausführenden vorzuhalten. Die für die Zufahrt zu den Baustellenbereichen genutzten sonstigen öffentlichen Straßen und Wege sind für den Verkehr freizuhalten. 2.3. Lage und Art der vom AG zur Verfügung gestellten Flächen, Gebäude und Geräte Die Eigentümereinverständniserklärungen zur Errichtung der 3 GWM auf Fremdgrundstücken werden durch den AG eingeholt. 2.4 Geologie, Hydrologie, Oberflächenwasser Die Amper verläuft im betrachteten Abschnitt entlang der geologischen Grenze zwischen tertiärem Hügelland und quartärer Schotterebene. Unmittelbar nördlich der Amper beginnt das tertiäre Hügelland, was vor Ort deutlich an dem starken Anstieg des Geländes zu erkennen ist. Die überwiegend lehmigen Bodenschichten des Tertiärs sind in diesem Bereich witterungsbedingt stark mit denen der Schotterebene durchmischt, was zu stark lehmig-sandigen Böden im oberflächennahen Bereich führt. Die geplanten Grundwassermessstellen liegen in einem Bereich, der von den Auenablagerungen der Amper dominiert wird. Die Amper lagert auf ihrem Weg durch das Alpenvorland im Ammersee ihr mitgeführtes, grobes Geschiebe ab. Im Bereich unterhalb des Ammersees wird von ihr deshalb nur noch feines, schluffiges Material mitgeführt und in dem von ihr durchflossenen Bereich abgelagert. Weiteres siehe Anlage ,Lageplan" sowie die als Analge beiliegenden Ausbauprofile der vorhandenen Bodenaufschlüsse. 2.5 Besondere Anordnungen und Vorschriften - Kampfmittelbeseitigung Die Kampfmittelfreigabe hat durch Oberflächendetektion zu erfolgen und ist LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Bestandteil der Ausschreibung. 2.6 Baustelleneinrichtung / Baufreimachung: Baustelleneinrichtung und Absperrungen sind von dem Bauausführenden baubegleitend zu realisieren. Für die Verkehrssicherung (Absperrung, Schilder, Beleuchtung) ist der Bauausführende verantwortlich. 2.7 Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen: Alle durch die Maßnahme mittelbar und unmittelbar betroffenen Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten entsprechend dem früheren Zustand wieder herzustellen. 2.8 Sicherungsmaßnahmen: Ist für bestehende Objekte aus dem erforderlichen Bauablauf heraus eine Gefährdung zu erwarten, so sind diese Objekte zu sichern. Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, die ggf. in der Anlaufberatung vom AG genannt werden können, sind vom Bauausführenden zu realisieren. 2.9 Art der Förderwege und Verwendung des Bodens: Als Förderweg zum Abtransport verbleibender Restmassen stehen öffentliche Straßen zur Verfügung. Der Aushub soll nicht zur Wiederverfüllung verwendet werden. Die überschüssigen Massen gehen in das Eigentum des Bauausführenden über und sind nach dessen Wahl entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen bzw. einer Verwertung zuzuführen. 2.10 Art, Menge, Maße u. ä. der zu verwendenden Stoffe und Bauteile: Materialien und Verfahren, die bei der Erstellung des Bauwerkes eingesetzt werden, müssen umweltfreundlich bzw. umweltschonend sein.Zugelassen sind nur solche Stoffe und Materialien, welche einer Güteüberwachung unterliegen. Bei Anforderung durch den AG ist der entsprechende Gütenachweis vorzulegen. 2.11 Bestandsunterlagen: Über die durchgeführten Arbeiten ist ein Bericht zu erstellen und an den AG zu übergeben, welcher alle Protokolle, Nachweise, und Auswertungen zu enthalten hat. Der Bericht ist einschließlich der Anhänge in 2 Ausfertigungen zu übergeben, davon ein Exemplar in kopierfähiger Form. Darüber hinaus sind der Bericht und alle Daten auf Datenträger (MS-Word-Format, gängiges Datenbankformat für alle Datenzusammenstellungen/ gängiges Grafikformat für alle Zeichnungen und Pläne (dgn-Format) digital zu übergeben. Durch die Bohrfirma sind arbeitstägig Bautagesberichte sowie das Bohrmeisterverzeichnis anzufertigen. Diese und nachfolgend aufgeführte Protokolle und Nachweise sind dem AG direkt nach Beendigung der Arbeiten im Abschlussbericht zu übergeben: - Messstellenmappe mit Kopfblatt, Schichtenverzeichnis, einschließlich gemessener Wasserstände, Ausbauzeichnung, Verfüllprotokolle, Protokolle Klarpumpen, Protokolle Kurzpumpversuche - Abnahmeprotokolle, - Protokolle der Beweissicherung, - (auf Anfrage durch den AG) Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Transportnachweise und Zusammenstellung/Auswertung. - Vermessungsergebnisse. 2.12 Bestandsvermessung Einzumessen sind Rechtswert und Hochwert sowie die Höhe in folgenden Systemen: Lage: Gauß-Krüger-Koordinatensystem RD 83 1, Bessel-Ellipsoid Höhe: Deutsches Haupthöhennetz 1992 DHHN 92 Die Höhe des Geländes am Pegelstandort sowie die Höhe der Rohroberkante (ROK) bei geöffneter Abschlusskappe im Schutzrohr sind mittels Nivellement zu ermitteln. 2.13 Beweissicherung: LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Begehung angrenzender Gebäude, Verkehrsflächen, Zäune, Vegetation etc. hinsichtlich Zustandserfassung, ggf. vorhandene Beschädigungen aller Art durchzuführen. Über die Beweissicherung ist eine Fotodokumentation und eine Aktennotiz anzufertigen und zu übergeben. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Kontrollbegehung zu organisieren und durchzuführen. Auch hierzu ist eine Aktennotiz mit Fotodokumentation anzufertigen und dem AG zu übergeben. Die Beweissicherung umfasst alle Leistungen zur Zustandsdokumentation der durch die Baumaßnahme direkt oder indirekt betroffenen Flächen, Einrichtungen, usw. 3 Angaben zur Ausführung 3.1 Bohrarbeiten Es sind 3 Bohrungen niederzubringen, die für einen Grundwassermessstellenausbau DN 125 geeignet sind. Es sollen grundsätzlich verrohrte Bohrungen im Trockenbohrverfahren mit durchgehender Gewinnung von Bodenproben (DIN EN ISO 22475-1) in Böden der Bodenklassen BN, BB, BO und BS nach DIN 18301 niedergebracht werden. Die Bohrungen sollen einen Mindestdurchmesser von 324 mm besitzen. Bei dem Trockenbohrverfahren ist das Bohrgut zu Tage zu bringen und teufenorientiert in Kernkisten auszulegen. Dieses Bohrgut wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Anweisung des Objektgeologen wieder verworfen. Kernkisten sind für die Gesamtbohrmeter zu stellen. Die Kernkisten bleiben Eigentum des Bohrunternehmens. Das Mitführen/Nachsetzen der Hilfsverrohrung ist mit einzukalkulieren. Der Endbohrdurchmesser für den Messstellenausbau darf 324 mm nicht unterschreiten. Es ist durch den AN sicher zu stellen, dass durch die Bohrarbeiten keine Verunreinigungen, wie Kraftstoffe, Schmiermittel, Hydrauliköle etc. in das Bohrloch und die angrenzenden Bodenbereiche gelangen. 3.2 Ausbau der Bohrrohre Die Bohrrohre sind nach Erreichen des Bohrziels zu ziehen, gleichzeitig ist das verbleibende Bohrloch abschnittsweise und gebirgstreu mit den vorgesehenen Verfüllmaterialien und -techniken zu füllen. Zum Einbau der Ringraumverfüllung sind grundsätzlich Schüttrohre zu verwenden. Lassen sich die Bohrrohre nicht ziehen, so hat der AN diese dem AG unverzüglich anzuzeigen (Tiefe, Anzahl usw.). Ein Vergütungsanspruch für im Bohrloch verbleibende Verrohrungen gibt es nicht. 3.3 Grundwassermessstellenausbau Der Ausbau der Grundwassermessstellen erfolgt in Anpassung an die mit der Bohrung angetroffenen geologischen Situation. Der Ausbau wird vor Ort durch den betreuenden Objektgeologen entsprechend der angetroffenen geologischen Situation präzisiert und dem Bohrzeugführer "zur Ausführung freigegeben" übergeben. Das Ausbaumaterial der Grundwassermessstellen ist PVC-U, starkwandig, Ausbau Grundwassermessstellen DN 125 (DA 140 x 8). Die Länge der Filterbereiche beträgt bei Messstellen voraussichtlich jeweils 3 m ( 1 -4 m Tiefe). Die Schlitzweite der einzubauenden Filter beträgt jeweils 1,0 mm. Es sind generell druckwasserdichte Rohrverbindungen einzubauen. Die Art der Abdichtung ist Aufforderung der Vergabestelle durch den AN anzugeben. Abstandshalter sind wegen der geringen Ausbautiefe nicht vorgesehen. LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 5 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Kornbereiche von Filterkies und Gegenfilter entsprechen den Angaben gemäß DIN 4924. Der für die Filterschüttung zu verwendende Filterkies ist in seiner Körnung dem Aquifer anzupassen und wird nach der Vor-Ort-Bestimmung in Abstimmung mit den Objektgeologen verbindlich festgelegt. Vorerst ist der Einsatz von Filterkies der Körnung 2 - 3,15 mm sowie eines Gegenfilters mit 2,0 - 3,15 mm geplant. Zur Verfüllung des Ringraumbereichs sind Tonsperren aus dem Material QUELLON-WP oder gleichwertig auszuführen. Weitere Dichtungen sind gemäß dem Vorprofil bzw. der Ausbauanweisung des Objektgeologen zu setzen. In jedem Fall müssen durchteufte, geringmächtige stauende Schichten mit dem zu verwendenden Dichtstoff verfüllt werden. Alle 3 Messstellen werden Oberflur ausgeführt. Der Abschluss ist gemäß dem als Anlage beiliegenden Regelausbauplan auszuführen. 3.4 Klarpumpen / Kurzpumpversuch / TV-Befahrung Spätestens 48 Stunden nach Abschluss der Schüttung ist die Messstelle so lange zu entsanden und klar zu pumpen, bis klares Wasser gefördert wird. Entsandung und Klarpumpen erfolgen im intermittierenden Betrieb (4 Minuten Förderung - 1 Minute Stillstand). Der Wasserstand ist vor, während und nach dem Klarpumpen zu messen und im Klarpumpprotokoll zu protokollieren. Die Grundwassermessstelle wird abgenommen, wenn der Restsandgehalt < 0,3 g/m3 beträgt. Im Anschluss ist der Pumpvorgang mit konstanter Förderleistung über einen Zeitraum von 2 Stunden fortzuführen. Das geförderte Grundwasser ist entweder zu sammeln oder an geeigneter Stelle in die Vorflut/den Untergrund einzuleiten. Nach Fertigstellung der Grundwassermessstellen und dem Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine TV-Befahrung der Messstellen, deren Dokumentation dem AG mit der Bestandsdokumentation vor dem Abnahmetermin zu übergeben ist. 3. 5 Vorgesehene Arbeitsschritte: - Spartenabfrage - Absteckung der Bohransatzpunkte mit dem AG - Beweissicherung Ist-Zustand - Bohrarbeiten - Messstellenausbau (Ausbaumaterial/Verrohrung, Ringraumverfüllung, Geländeabschluss) - Entsanden und Klarpumpen der Messstellen - Kurzpumpversuch - TV-Befahrung - Baustellenberäumung - Bauabnahme LV: Neubau Grundwassermessstellen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 21.07.2016 19.07.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 1 Vor- und Nachbereitende Arbeiten 1.1 Allgemeine Arbeiten 1.1.10 Spartenabfrage 3 GWM Spartenabfrage und wenn erforderlich Einholen Einleitgenehmigungen ( für Abpumpwasser) für jede zu errichtende GWM bei den entsprechenden Versorgungsträgern und Fachbereichen. Die Ergebnisse der Spartenabfrage sind ständig an der Bohrstelle mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Die Gestattungsverträge zum Errichten der GWM mit den Flurstückseigentümern werden durch den AG gestellt. 1,00 1.1.20 Bohranzeige 3 GWM Digitale Bohranzeige über die Internetplattform des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sowie digitale Übergabe der Bohrergebnisse an das LfU. 1,00 1.1.30 LE LE Beweissicherung 3 GWM Die Beweissicherung erfolgt bei der Festlegung der genauen Lage der Bohrpunkte mit dem AG. Die Beweissicherung wird durch den AN protokolliert. Nach Abschluss der Aufschlussarbeiten sind auf Anfordeerung durch den AG die im Rahmen der Arbeiten genutzten Flächen und Wege imRahmen einer Ortsbegehung gemeinsam mit den dem AG und der Fachaufsicht in Form einer Nachbeweissicherung aufzunehmen. Die Protokollierung dieser Nachbeweissicherung erfolgt wiederum durch den AG. 1,00 1.1.40 TV- Befahrung 3 GWM TV-Befahrung der Grundwassermessstellen zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Grundwassermessstellenausbaus, farbige Dokumentation des Zustandes auf DVD als , Dokumentation in Papierform (2-fach). Ausbaudurchmesser 125 mm, GWM-Tiefe 3* 10mund 1+15m 3,00 1.1.50 LE St. Abnahme 3 GWM Zur Abnahme der Bauleistung sind durch die Bohrfirma an den Auftraggeber für alle errichteten Grundwassermessstellen die Abschlussdokumentationen in jeweils 1 Hefter pro Messstelle zu übergeben. Die Abnahme erfolgt vor Ort. Das WWA ist rechtzeitig zu informieren. Es werden der Wasserstand und die Ausbausohle gelotet sowie an Hand der Bestandsdokumentation und TV- LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Befahrungsergebnisse die ordnungsgemäße GWM-Errichtung geprüft. Über die Abnahme wird eine Abnahmeniederschrift vom AN gefertigt und vom AG sowie vom AN unterzeichnet. 1,00 LE Gesamtsumme: LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 1.2 Vermessungsarbeiten 1.2.10 Absteckung Bohransatzpunkte GWM Absteckung von 3 Bohransatzpunkten vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem AG und der Kampfmittelüberwachung (Freimessung durch Oberflächendetektion) . 3,00 1.2.20 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR St. Bestandsvermessung GWM Die Einmessung der 3 Grundwassermessstellen erfolgt nach Lage und Höhe (Hoch- und Rechtswert) bzgl. der Rohroberkante (geöffnete Abschlusskappe) und der Geländeoberkante (Messstellenfuß bzw. Oberkante der Oberflurkappe). - Messgenauigkeit Lage: < ± 0,05 m, - Messgenauigkeit Höhe: < ± 0,01 m. - Lagesystem: Gauß-Krueger-Koordinatensystem RD 83, Bessel-Ellipsoid - Höhensystem: Deutsches Haupthöhennetz l992 DHHN 92 Lieferung der Vermessungsdaten: - Koordinatenliste aller verwendeten Festpunkte (Ausgangs- und Neupunkte) als Excel-Datei - Koordinatenliste aller GWM als Excel-Datei (GWM-Nummer, Rechtswert, Hochwert, Geländehöhe, Höhe Rohroberkante) 3,00 St. Gesamtsumme: 8 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Neubau Grundwassermessstellen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 1.3 Abschlussdokumentation 1.3.10 Abschlussdokumentation Erstellen einer Abschlussdokumentation in 3facher Ausfertigung und 1fach digital mit folgenden Mindestanforderungen: Allgemeiner Teil: - Inhaltsverzeichnis - Bautagesberichte - Lieferscheine GWM-Ausbaumaterial - Begleitscheine, Transportnachweise und Entsorgungsnachweise Messstellenspezifischer Teil: Erstellen einer Messstellenmappe pro Messstelle, bestehend aus folgenden Teilen: - Kopfblatt mit Messstellenfoto, - Lageplan und Vermessungsergebnisse GWM-Einmessung - Schichtenverzeichnis und Ausbauzeichnung einschließlich gemessenem Wasserstand, - Verfüllprotokoll, - Protokoll Klarumpen und Wiederanstieg, - Abnahmeprotokoll - Protokolle der Beweissicherung (Teil1 und Teil 2) - Fotodokumentation der Bohrkerne und Kernkisten 1,00 LE Gesamtsumme: 9 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Neubau Grundwassermessstellen Menge 1.4 Kampfmittelfreigabe durch Oberflächendeduktion 1.4.10 An- und Abfahrt Messtrupp An- und Abfahrt des Messtrupps einschließlich Transport der benötigten Ausrüstung und Geräte 1.4.20 Stck Freimessen der Ansatzpunkte Freimessen der Bohransatzpunkte und Sondierpunkte 3,00 1.4.30 Einheitspreis in EUR 10 21.07.2016 19.07.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stck Dokumentation der Freimessung Dokumentation der Ergebnisse aus vorhergehender Position 1,00 psch Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Neubau Grundwassermessstellen Menge 2 Baustelleneinrichtung 2.1 Baustelleneinrichtung 2.1.10 Einrichten der Baustelle Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und, soweit der Geräteeinsatz nichtgesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baustellensicherung an den Bohrpunkten herstellen. Strom-, Wasser- sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Die laufenden Betriebskosten (auch Strom und Wasseranschluss) sind, soweit sie nicht gesondert vergütet werden, in die Pauschale einzurechnen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen beschaffen. Einschließlich Vorhalten der Baustelleneinrichtung während der gesamten Ausführungszeit. Fortschreibung des Bauzeitenplanes ist einzukalkulieren. Kosten für Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für das gesamte Leistungsverzeichnis. 2.1.20 Gesamtbetrag in EUR LE Bohrgerät umsetzen Umsetzen von Bohreinrichtungen von Ansatzpunkt zu Ansatzpunkt, einschl. aller Nebenkosten. Herrichten und Rückbau der Bohrstellen, Auf- und Abbau der Bohranlagen/ Geräte je Ansatzpunkt, einschl. Umsetzen. 2,00 2.1.30 Einheitspreis in EUR 11 21.07.2016 19.07.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St. Beräumen der Baustelle Beräumung der Baustelleneinrichtung, Abbau und Abtransport aller Einrichtungen und Anlagen, einschl. Säuberung und Instandsetzung der in Anspruch genommenen Geländeflächen mit allen Nebenleistungen. 1,00 LE Gesamtsumme: LV: Neubau Grundwassermessstellen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 12 21.07.2016 19.07.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3 Bohrarbeiten 3.1 Bohrarbeiten 3.1.10 Trockenbohrung 0 - 4 m Tiefe Abteufen von verrohrten Bohrungen im Trockenbohrverfahren (Bohrdurchmesser 324 mm), (drehend / schlagend) in Böden mit durchgehender Gewinnung nicht gekernter Bodenproben (DIN 4021-Teil 1). Der Bohrdurchmesser muss mind. 324 mm für die GWM mit DN 125-Ausbau betragen. (Der Bohrdurchmesser ist auch bei erforderlicher Teleskopierung im Filterbereich einzuhalten, die Planung obliegt dem AN). Das mit dem Bohrfortschritt zu Tage gebrachte Bohrgut wird in Kernkisten ausgelegt, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt auf Anweisung des Objektgeologen verworfen. Darin eingeschlossen sind: - Vorhaltekosten für sämtliche Geräte, Werkzeuge sowie Löhne für die komplette Bohrmannschaft. - Einbau ggf. erfordericher Hilfsverrohrung ist mit einzukalkulieren. Der Durchmesser der mitzuführenden Hilfsverrohrung ist auf den geforderten Endbohrdurchmesser von 324 mm für den Messstellenausbau auszurichten. - Aktuelles Führen eines Bohrmeisterschichtenverzeichnisses nach DIN 4022/4023. Insbesondere Wasseranschnitte sind zu beachten und im Bohrmeisterverzeichnis zu dokumentieren. - Führen eines täglichen Bautageberichtes (Einzukalkulieren sind Leistungen für die Erstellung der Tagesberichte. Eine Woche nach Beendigung der Bohrarbeiten sind dem Objektgeologen des Auftraggebers die Schichtenverzeichnisse einschließlich der digitalen Dateien zu übergeben). - Vorhalten eines Mobiltelefones auf jeder Bohranlage 12,00 3.1.20 m Stillstandszeit Baustelle Stillstandszeiten einer besetzten Baustelle infolge von Ereignissen/ die durch den AN nicht zu vertretenden sind. Eine Vergütung erfolgt auf Nachweis und nur bei vorheriger Bedarfsanzeige bei dem AG oder seinem Vertreter. 4,00 h Gesamtsumme: LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.2 Entnahme von Bodenproben 3.2.10 Kernkisten vorhalten Auslegen von durchgehend gewonnenen, nicht gekernten Bodenproben (Bohrgut/Bohrklein) in 1 m-Kernkisten (durchmesserangepasst). Vorhalten der Kernkisten (DIN 4021-Teil 1). Teufengerechtes Füllen der Kernkisten über den gesamten Teufenbereich. Die Kernkisten mit den gewonnenen Bodenproben sind wetterfest und eindeutig zu beschriften (abgehobelte Beschriftungsstelle mit Richtungspfeil und Teufenangabe) sowie gegen Unbefugte abzusichern und mit stabiler Folie wetterfest abzudecken. Auf Anweisung des Objektgeologen wird das Bohrgut vor Ort verworfen. Die Kernkisten bleiben in Eigentum des Auftragnehmers und können wieder verwendet werden. 12,00 3.2.20 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR m Entnahme von durchgehend gekernten Proben entspr. DIN 4021 Teil 1 einschl. Behälter für die Aufbewahrung von Bodenproben vorhalten und füllen (Kernkisten mit einer Länge von 1 m). Kernkisten leihweise zur Verfügung stellen. 12,00 St. Gesamtsumme: 13 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Neubau Grundwassermessstellen Menge 4 Ausbau zu Grundwassermessstellen 4.1 Ausbau zu Grundwassermessstellen DN 125 4.1.10 Filterrohr geschlitzt, Rohr aus PVC-U, Normaleinzellänge nach Werksnorm mit Gewinde nach DIN 4925, DN 125 mm, Wanddicke 6,5 mm, Schlitzweite 1 mm bzw. Abschluss an die angetroffene Bodenart. Einbau in vorhandenes Bohrloch, Passstücke werden nicht gesondert vergütet. Der Ausbau wird vor Ort durch den betreuenden Objektgeologen entsprechend der angetroffenen geologischen Situation präzisiert und dem Bohrzeugführer "zur Ausführung freigegeben" übergeben. 4.1.20 St. m Gegenfilter (Ringraum) Filterkies zur Ringraumhinterfüllung als Gegenfilter (DIN 4924) liefern, zwischenlagern und setzungefrei mittels Schüttrohr einbauen; Körnung 2,0 bis 3,15 mm. Die Realisierung erfolgt lt. Ausbauanweisung des Objektgeologen. 1,50 4.1.60 m Filterkies (Ringraum) Körnung > 2 - 3,15 mm bzw. entsprechend der angetroffenen Bodenart als Ummantelung der Brunnenrohre einschl. Sohlschüttung liefern und einbauen 12,00 4.1.50 m Bodenkappe DN 125 PVC-U liefern und einbauen Lieferung, Vorhalten und Einbau Bodenkappe PVC-U DN 125 (DA 140) 3,00 4.1.40 Gesamtbetrag in EUR Vollwandrohr Leistung wie Position 4.1.10 jedoch Vollwandrohr DN 125 mit wasserdichten Schraubverbindungen. 3,00 4.1.30 Einheitspreis in EUR 14 21.07.2016 19.07.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 9,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m Quellton (Ringraum), nachweisbar Sehr gut mittels Gamma-Messung lokalisierbare und quellfähige Tonpellets (stabil bei pH-Werten bis 3) liefern, zwischenlagern und setzungsfrei in Ringraum mittels Schüttrohr einbringen. Die Realisierung erfolgt. lt. Ausbauanweisung des Objektgeologen. 1,50 m LV: Neubau Grundwassermessstellen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 15 21.07.2016 19.07.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 4.1.70 Überflurausbau DN 150 liefern und herstellen Oberirdischer Ausbau von 3 Grundwassermessstellen mit einbetoniertem verzinktem Stahlrohr (Überschubrohr DN 150), ca. 0,8 m ü. GOK mit verschließbarer Abschlusskappe (z. B. Seba-Kappe mit 6-Kant-Sicherheitsverschluß oder vergleichbarer Art). Der Geländeabschluss ist gemäß Regelzeichnung (Anlage "Messtellenkopf mit Standrohr") auszuführen. 3,00 4.1.80 St. Klarpumpen Messstelle DN 125 Klarpumpen der Messstellen DN 125 mit Bohrdurchmesser 324 mm. Beistellung, An- und Abtransport, Ein- und Ausbau und Betrieb von Unterwassermotorpumpen mit Druckleitung bei Rohrstrang DN 125; entsprechend der eingesetzten Pumpe - nach Wahl des Auftragnehmers - bis über Gelände, zum Klarpumpen der GWM, betriebsfertig anschließen, rückbauen und reinigen. Transport des abgepumpten Grundwassers, Verlegen der Abflussleitung zur Einleitstelle (nach Wahl des AN) entsprechend eingesetzter UWM-Pumpe und Rückbau, Entfernungen jeweils bis zu 200 m. Pumpdauer (nach Erreichen des Beharrungszustandes) bis zur nachgewiesenen Sandfreiheit und Leitfähigkeitskonstanz. Inkl. Stromkosten Netz oder Eigenbereitstellung. Messung und Dokumentation von Absenkung (Gesamtdauer 2 Stunden) und Wiederanstieg (Gesamtdauer 1 Stunde) mit den in der Leistungsberschreibung genannten Zeitabständen. 3,00 St. Gesamtsumme: LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 5 Sonstiges 5.1 Entsorgung 5.1.10 Stellung Abfallcontainer Stellung eines Containers zur Aufnahme von überschüssigem Bohrgut, welches der Entsorgung zugeführt wird. 1,00 5.1.30 Einheitspreis in EUR 16 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LE Entsorgung von Bohrgut Bodenaushub/Steine Laden, Transportieren und Entsorgen 1,00 5.1.40 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: t Stellung Behälter Klarpumpwasser Lieferung und Bereitstellung und Umsetzung (4 Bohrstellen) von Behältern zur Zwischenlagerung des Klarpumpwasser bis zur Einleitung. 1,00 LE Gesamtsumme: LV: Neubau Grundwassermessstellen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Vor- und Nachbereitende Arbeiten 1.1 Allgemeine Arbeiten 1.2 Vermessungsarbeiten 1.3 Abschlussdokumentation 1.4 Kampfmittelfreigabe durch Oberflächendeduktion 2 Baustelleneinrichtung 2.1 Baustelleneinrichtung 3 Bohrarbeiten 3.1 Bohrarbeiten 3.2 Entnahme von Bodenproben 4 Ausbau zu Grundwassermessstellen 4.1 Ausbau zu Grundwassermessstellen DN 125 5 Sonstiges 5.1 Entsorgung Gesamtbetrag: UST ... %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 17 21.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR ± 478 Legende NEUBAU_GWM Mitterndorf 2,6 22 ,, 66 2 , 6 22 ,, 442 , 4 33 2 , 4 2 , 2 22 ,, 22 2,8 33 2,2 22 ,, 88 2 , 8 22 ,, 66 55 11 33 ,, 443 , 4 33 ,, 2233 ,, 22 3,4 22 ,, 99 11 11 22 ,, 99 11 11 33 ,, 33 44 " / " / " / " /" / /" " / / " " /" / / "" / " " // " / " / " /" / " / " /" /" / " / " /" /" / " / " / " / " / 22 22 " / " / " / " / " / " / " / " / " / " / " / 00 ,, 8800 ,, 88 1111 11 ,, 441 , 4 11 ,, 22 1,4 11 ,, 22 11 ,, 661 , 6 1 , 6 00 ,, 99 22 11 ,, 22 44 22 11 ,, 88 11 ,, 88 11 ,, 55 33 33 00 ,, 8800 ,, 88 11 ,, 99 22 0 , 7 4 6 Günding 00 ,, 77 11 22 0 , 7 4 6 00 ,, 77 11 22 " / " " / /" " // " / " / " / " / " / " / " / " / " / " / " / " / " /" / / " /" " / " / 00 ,, 66 00 ,, 66 00 ,, 2200 ,, 22 GWM Dachau_Parkplatz Familienbad 66 77 ,187 , 88 66 88 66 88 6 8 , 2 68,2 66 88 ,, 33 00 77 66 88 ,, 00 55 55 66 88 ,, 44 66 88 ,, 22 66 88 ,, 66 66 88 ,, 33 00 77 66 88 ,, 66 66 88 ,, 44 " / " / " / " / " / " / 00 ,, 44 " / " / " / " / " / " / 00 ,, 220 , 2 0,2 " / " / " / " / 00 ,, 00 3366 99 " / 66 99 ,, 44 66 99 ,, 44 66 99 ,, 22 " / " / " / " / " / 66 99 " / " / " / " / " / 66 88 ,, 88 66 88 ,, 88 " / 48 0 " / " / " / " / 77 11 77 11 ,, 22 " / 77 11 ,, 22 " / 77 11 " / " / 77 00 ,, 88 77 00 ,, 88 " / " / " / " / GWM1 66 99 ,, 66 66 99 ,, 66 " / 66 99 ,, 88 66 99 ,, 88 " / " / " / " / " / " / " / " / GWM 172 Dachau_Puchheimerstr. " / " / " / 482 " / 77 11 ,, 44 77 11 ,, 44 " / " / 77 11 ,, 66 77 11 ,, 66 " / 77 22 77 22 " / " / " / 77 22 ,, 66 77 22 ,, 33 55 66 GWM2 GWM3 484 77 11 ,, 88 " / " / 486 " / " / " / 77 22 ,, 44 77 22 ,, 22 77 22 ,, 33 55 66 " / " / " / " / " / " / " / " / " / 00 ,, 33 66 77 00 ,, 66 77 00 ,, 22 77 00 ,, 22 77 00 77 00 ,, 66 77 00 ,, 44 77 00 77 00 ,, 44 99 7777 00 ,, 33 55 88 " / " / " / " / " / 66 66 ,, 88 " / " / " / " / " / / " " / " / " / " / " /" / " / " / " / " / " / " / " / " " // " / " / " /" / " / 00 ,, 55 33 55 Grundwasserisohypsen " / " / 00 ,, 6600 ,, 66 00 ,, 55 0 , 4 0,4 "" " / // / " /" " / 66 77 ,, 22 66 77 ,, 44 66 77 ,, 22 66 77 ,, 44 66 77 66 77 ,, 44 88 33 66 77 ,, 44 88 33 66 77 ,, 00 99 11 66 77 ,, 66 66 77 ,, 66 66 77 ,, 88 Aufschlussbohrungen_GWM Olching Müllverbrennung MST3 GWM Feldgeding_634_0 Vorhaben: 488 492 Hochwasserschutzmaßnahmen Amper Dachau Vorhabensträger: Freistaat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt München Landkreis Dachau Gemeinde: Dachau und Bergkirchen Vorhabenskennzeichen: G1h1741150002 490 Maßstab 1:15000 Datum Neubau von drei GW - Messstellen 33 ,, 77 44 " / " / Entwurfsverfasser: bitte ausfüllen ausfüllen Datum Plan-Nr.: Bitte ausfüllen Bitte ausfüllen Schutzvermerk/ Dateiname: Bitte ausfüllen Bitte ausfüllen Entwurfsverfasser 05.07.2016 Anlage: Vorhabensträger: bitte ausfüllen Ausgabe vom JUNI 2016 Ursprung Bitte ausfüllen Ersatz für Bitte ausfüllen entw. Juni 2016 gez. Juni 2016 gepr. Datum einsetz. B3.2 B3.2 Name einsetz. Dachau, Puchheimer Straße, GWM 172 (B1) Maßstab: 1:30 Endteufe: 7,00 m 7734BG015388 Grundwassermessstelle 0,00 0,0 Ansatzhöhe: 483,75 [m NN] Mutterboden 0,20 Gegenwart Künstliche Ablagerungen, Schluff, kiesig, sandig 0,70 1,62 1,70 Kies, sandig, schwach steinig Würm 3,20 Kies, stark sandig 5,0 5,60 Obere Süßwassermolasse Schluff, tonig, schwach kiesig 7,00 Seite 1 von 1 Dachau, Parkplatz Familienbad, GWM 187 Maßstab: 1:25 Endteufe: 5,00 m 7734BG015394 Grundwassermessstelle Ansatzhöhe: 479,16 [m NN] 0,00 0,0 Mutterboden, braun 0,50 Holozän Sand, schluffig, schwach kiesig, braun 0,90 Schluff, feinsandig, schwach organisch, braun 1,20 2,30 2,40 Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinig, grau Würm 4,40 Obere Süßwassermolasse Ton, schluffig, schwach feinsandig, grau 5,0 5,00 Seite 1 von 1
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