Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz 8073 Feldkirchen bei Graz - Triester Straße 57 A Telefon: 0316/ 29 I I 35 [email protected] 0- Fax: 03161 29 58 03 - www.feldkirchen-graz.at UiD.Nr.: ATU 28561008 - DVR 0107379 GZ: t3L-4/20L6-Wa/Pr #ud: Feldkirchen bei Graz, am 21.07.20L6 AUSNAHME VOM VERBOT DES ABBRENNENS VoN FEUERWERTSTöRPERN DER KATEGORIE F2 TN DEN ORTSGEBIETEN VERORDNUNG Aufgrund des $ 38 Abs, 1 Pyrotechnikgesetz 20IO, BGBI. BGBI. I. Nr. 20/2015, wird verordnet: I Nr. 131/2009 idF Das verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 Feuerwerkskörper), das sind gemäß g 11 Abs. 2 pyrotechnikgesetz 2010 Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind, ist am 23.07.20L6 in der Zeit von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Siegfried- Markus-Gasse gestattet. r¡i ê rmeister: ert Rechtliche Hinweise: Gemäß $ 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie FS (dazu gehören Raketen, Schweizerkracher etc,) im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Das Verbot wird anlässlich einer Hochzeitsfeier zwar aufgehoben, allerdings bleibt unbeschadet der obigen Verordnung das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in geschlossenen Räumen (S 38 Abs 4 leg cit) Innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe von größeren Menschenansammlungen (5 39 Abs I leg cit) generell (auch außerhalb des Ortsgebietes) verboten. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen Personen unter 16 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden (S 15 Abs, 2 leg cit i.Vm. $ 30 Abs. 1 leg cit). Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 kann gemäß S 40 Abs. 1 leg.cit, mit einer Geldstrafe bis zu EUR IO.OOO,OO oder mit Arrest bis zu sechs Wochen bestraft werden. Parteienverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und Mo 13.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch kein Parteienverkehr I
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