Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von

Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz
8073 Feldkirchen bei Graz - Triester Straße 57
A
Telefon: 0316/ 29 I I 35 [email protected]
0-
Fax: 03161 29 58 03
- www.feldkirchen-graz.at
UiD.Nr.: ATU 28561008 - DVR 0107379
GZ: t3L-4/20L6-Wa/Pr
#ud:
Feldkirchen bei Graz, am 21.07.20L6
AUSNAHME VOM VERBOT DES ABBRENNENS VoN FEUERWERTSTöRPERN
DER KATEGORIE F2 TN DEN ORTSGEBIETEN
VERORDNUNG
Aufgrund des $ 38 Abs, 1 Pyrotechnikgesetz 20IO, BGBI.
BGBI. I. Nr. 20/2015, wird verordnet:
I Nr. 131/2009
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Das verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2
Feuerwerkskörper), das sind gemäß g 11 Abs. 2 pyrotechnikgesetz 2010
Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel
besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien
vorgesehen sind, ist am 23.07.20L6 in der Zeit von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr in
der Siegfried- Markus-Gasse gestattet.
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Rechtliche Hinweise:
Gemäß $ 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist das Verwenden von pyrotechnischen
Gegenständen der Kategorie FS (dazu gehören Raketen, Schweizerkracher etc,) im
Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Das Verbot wird anlässlich einer Hochzeitsfeier zwar
aufgehoben, allerdings bleibt unbeschadet der obigen Verordnung das Verwenden
pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2
in geschlossenen Räumen (S 38 Abs 4 leg cit) Innerhalb bzw. in unmittelbarer
Nähe von größeren Menschenansammlungen (5 39 Abs I leg cit) generell (auch
außerhalb des Ortsgebietes) verboten.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen Personen unter 16 Jahren nicht
überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden (S 15 Abs, 2 leg cit
i.Vm. $ 30 Abs. 1 leg cit).
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 kann gemäß S 40
Abs. 1 leg.cit, mit einer Geldstrafe bis zu EUR IO.OOO,OO oder mit Arrest bis zu
sechs Wochen bestraft werden.
Parteienverkehr: Mo, Di, Do, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und Mo 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch kein Parteienverkehr I