Bedienungs- und Montageanleitung

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Bedienungs- und Montageanleitung
Technische Unterlagen Wandschwenkkran
eepos GmbH
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Zum Scherbusch 1
Fax: 02261 54637 129
D-51674 Wiehl-Marienhagen
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Inhaltsverzeichnis
1 VORWORT ................................................................................................................................................................... 3
2 CE - KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ................................................................................................................................ 4
3 SICHERHEIT ................................................................................................................................................................. 5
3.1 ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE ....................................................................................................................................... 5
3.2 SYMBOLERKLÄRUNG ........................................................................................................................................................... 5
3.3 ARBEITSPLATZSICHERUNG .................................................................................................................................................... 6
3.4 ELEKTRISCHE SICHERHEIT ..................................................................................................................................................... 6
3.5 BEDIENPERSONAL ............................................................................................................................................................... 6
3.6 ANWEISUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH DER ANLAGE .................................................................................................................... 7
3.7 SACHWIDRIGE VERWENDUNG ............................................................................................................................................... 8
4 MONTAGE ................................................................................................................................................................... 9
4.1 AUSLIEFERUNGSZUSTAND .................................................................................................................................................... 9
4.2 ABNAHME UND PRÜFUNG.................................................................................................................................................... 9
4.3 DREHMOMENTTABELLE ....................................................................................................................................................... 9
4.4 NETZANSCHLUSSSCHALTER ................................................................................................................................................... 9
4.5 BESCHAFFENHEIT DER TRAGENDEN BEFESTIGUNGSKONSTRUKTION ............................................................................................... 9
4.6 BEFESTIGUNGEN DER KONSOLEN ........................................................................................................................................... 9
4.6.1
Befestigung der Konsolen in Beton mittels Schwerlastanker ........................................................................ 10
4.6.2
Befestigung der Konsolen an einer Wand mittels Gegenplatten................................................................... 10
4.6.3
Befestigung der Konsolen an einem Stahlträger mittels Schrauben ............................................................. 11
4.6.4
Befestigung der Konsolen mittels Umklammerungskonsolen ....................................................................... 12
4.6.5
Montage und Ausrichtung der Konsolen ....................................................................................................... 13
4.7. MONTAGE DES DREHGELENKS ........................................................................................................................................... 14
4.8. MONTAGE DES AUSLEGERS ............................................................................................................................................... 14
5 INBETRIEBNAHME UND PRÜFUNGEN ........................................................................................................................ 17
5.1 ABNAHMEPRÜFUNG VOR ERSTER INBETRIEBNAHME ................................................................................................................ 17
5.2 ABNAHMEPRÜFUNG NACH WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN ........................................................................................................ 17
5.3 WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN .......................................................................................................................................... 17
6 PRÜFUNTERLAGEN .................................................................................................................................................... 18
6.1 PRÜFUNG VOR DER ERSTEN INBETRIEBNAHME (BZW. PRÜFUNG NACH UMBAU) ............................................................................ 18
6.2 PRÜFBUCH FÜR WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN ..................................................................................................................... 19
7 WARTUNGSANLEITUNG UND INSPEKTION ................................................................................................................. 21
7.1 WARTUNGSHINWEISE ....................................................................................................................................................... 21
7.2 WARTUNGS- UND INSPEKTIONSPROTOKOLL ........................................................................................................................... 21
7.3 AUßERBETRIEBNAHME UND VERSCHROTTUNG ....................................................................................................................... 23
8 GEFAHRENHINWEISE ................................................................................................................................................. 24
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1 VORWORT
Kein Teil dieser Dokumentation darf in irgendeiner Form
(durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes
Verfahren) ohne vorherige, schriftliche Zustimmung
reproduziert oder unter Verwendung elektronischer
Systeme vervielfältigt oder verbreitet werden. Diese
Betriebsanleitung ist dem Betreiber nur zu seinem
persönlichen Gebrauch anvertraut, wobei das
Urheberrecht beim Hersteller verbleibt.
Die Überlassung dieser Betriebsanleitung an Dritte ist
verboten und verpflichtet zu Schadensersatz.
Die Betriebsanleitung ist seitens des Betreibers um
Anweisungen aufgrund bestehender nationaler
Vorschriften
zur
Unfallverhütung
und
zum
Umweltschutz
zu
ergänzen.
Neben
der
Betriebsanleitung und den im Land der Verwendung
und an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung sind seitens des
Betreibers auch die anerkannten technischen Regeln für
sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Die Betriebsanleitung ist von jeder Person zu lesen und
anzuwenden, die mit Arbeiten an der Maschine betraut
werden, beispielsweise in den Bereichen Bedienung,
Wartung und Instandhaltung.
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung
erfolgen unter Berücksichtigung der bisherigen
Erfahrungen und Erkenntnisse nach bestem Wissen und
Gewissen.
Für etwaige Fehler oder Unterlassungen haftet der
Hersteller, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, im
Rahmen
der
im
Kaufvertrag
eingegangenen
Gewährleistungsverpflichtungen.
Ansprüche
auf
weitergehenden Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund derartige Rechtsansprüche hergeleitet
werden, sind ausgeschlossen.
Eine Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlossen:
-
wenn die Hinweise und Anweisungen in dieser
Betriebsanleitung nicht beachtet werden
-
wenn die Maschine einschließlich zugehöriger
Einrichtungen fehlerhaft bedient wird, oder deren
Handhabung nicht dem vorgeschriebenen Ablauf
entspricht
-
wenn die Maschine entgegen seiner Bestimmung
genutzt wird
-
wenn Schutzeinrichtungen nicht benutzt oder ganz
oder teilweise außer Funktion gesetzt werden
-
wenn Funktionsänderungen jeder Art ohne
schriftliche Zustimmung durchgeführt werden
-
wenn die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen
nicht beachtet werden
-
wenn die Maschine einschließlich der zugehörigen
Einrichtungen unsachgemäß (zeitlich, wie in der
Ausführung) gewartet wird (das schließt auch die
Verwendung von Ersatzteilen ein)
Verschleißteile unterliegen nicht der Garantie.
Bei dem Austausch von Teilen sind nur die vom
Hersteller freigegebenen Ersatzteile zu verwenden. Bei
Nichtbeachtung entfällt jegliche Haftung und
Gewährleistung.
Die Auslegung der Maschine entspricht unserer
Auftragsbestätigung. Sofern sich im Laufe der
Auftragsausführung Änderungen oder Ergänzungen
ergaben, sind diese in schriftlicher Form mit
gegenseitigem Einverständnis protokolliert.
Als Auslegungsvorschriften gelten insbesondere die zum
Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Fassung der
Regelwerke ISO, EN, DIN, VDE und UV-Vorschriften in
Deutschland,
soweit
sie
sich
auf
den
Vertragsgegenstand beziehen.
Behördliche Bestimmungen und Betriebsvorschriften des
Betreibers sind vertragsmäßig berücksichtigt worden,
soweit nicht andere Anlagenbedingte Gesichtspunkte
dem entgegenstanden.
Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gilt,
unbeschadet unserer Gewährleistung, der Auftrag als
erfüllt.
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2 CE - KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II 1 A
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer
Konzipierung und Bauart den aufgeführten einschlägigen Bestimmungen entspricht.
Die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG wurden gemäß Anhang I,
Nr. 1.5.1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten.
Durch nach dem Ausstellungsdatum durchgeführte Veränderungen erlischt die
Konformitätserklärung.
Bezeichnung der Anlage
Krananlage
Serien-Nr.
Nr._________________
EU-Richtlinien / Harmonisierte
Normen / nationale techn. Normen
- Spezifikationen
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
EN 12100-1:2010 Sicherheit von Maschinen
EN 13849-12006 Sicherheit von Maschinen -Teile von Steuerungen
EN 13135:2013 Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die
Ausrüstungen
EN 13157:2004+A1:2009 Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
Dokumentationsbevollmächtigter
Armin Mücher
eepos GmbH
Zum Scherbusch 1
51674 Wiehl-Marienhagen
Wir bestätigen, dass an der oben genannten Anlage ein CE-Zeichen, entsprechend den Europäischen Richtlinien,
angebracht wird.
......................................
Datum
..................................................................
(Dipl.-Ing. (FH) Armin Mücher)
Geschäftsführer
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3 SICHERHEIT
Die eepos Kransysteme sind nach den neuesten
technischen Erkenntnissen und Vorschriften entwickelt
worden.
Die
folgenden
praxisbezogenen
Sicherheitshinweise sollen dem Benutzer ein sicheres
Arbeiten und eine unkomplizierte Instandhaltung
ermöglichen. Jede Person, die mit dem Transport, der
Montage sowie der Nutzung der Anlage betraut wird,
muss
A) sämtliche Sicherheitshinweise
B) die Bedienungsanleitung
C) die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen
vor Aufnahme der Arbeiten mit der Anlage gelesen und
verstanden haben. Zudem ist sicherzustellen, dass dem
Benutzer eine Ausfertigung der Bedienungsanleitung
leicht zugänglich am Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Folgende Normen, Regeln und Vorschriften liegen
zugrunde bzw. sind vom Betreiber zu beachten:
BGV D8
Unfallverhütungsvorschriften
für Winden, Hub- und Zuggeräte
BGV D6
Unfallverhütungsvorschriften
für Krane
BGR 500,
Kap. 2.8
Unfallverhütungsvorschriften
zum Betreiben von
Lastaufnahmeeinrichtungen im
Hebezeugbetrieb
BGG/GUV-G 905
Grundsatz
Prüfung von Kranen
3.2 SYMBOLERKLÄRUNG
3.1 ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Werden
die
Sicherheitsbestimmungen
der
Bedienungsanleitung nicht befolgt, können schwere
Verletzungen bis hin zum Tode die Folge sein. Das gilt
auch für Bestimmungen, die sich auf die
Sicherheitsausrüstung von Personen beziehen.
Der
Benutzer
ist
verantwortlich
für
den
bestimmungsgemäßen Einsatz der Anlage und die
Einhaltung
der
geltenden
und
einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen. Gegebenenfalls sind die
Kenntnisse
der
Benutzer,
über
die
Sicherheitsbestimmungen, durch den Betreiber
abzuprüfen.
Gefahrenhinweis. Folgen bei nicht
Beachtung können zu schweren
Verletzungen bis hin zum Tode
führen.
Quetschstellen werden mit dem
nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet.
Wichtige
Gefahren
Sachen.
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Informationen
ohne
für Menschen oder
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3.3 ARBEITSPLATZSICHERUNG
Sichern Sie den Arbeitsbereich vor der ersten
Inbetriebnahme.
Die Energiezufuhr muss einwandfrei gewährleistet
sein. Die Energiekette und Ihre Mitnehmer dürfen nicht
mit anderen Teilen kollidieren. Die Stromabnehmer der
Schleifleitung müssen einwandfrei verfahrbar sein. Bei
Kabelschlepp müssen die Kabelwagen im Bahnhof vor
Quetschung geschützt sein. Der Druckluftschlauch darf
nicht abgeknickt werden.
Halten Sie ihren Arbeitsplatz sauber und beleuchtet.
Unordnung und unbeleuchtete Arbeitsplätze können zu
Unfällen führen.
Die Anlage darf nicht in explosionsgefährdeten
Umgebungen betrieben werden, bevor Sie nicht
speziell dafür von der Firma eepos modifiziert wurde.
Elektrische und mechanische Komponenten können
Funken erzeugen, Dämpfe können sich entzünden.
3.4 ELEKTRISCHE SICHERHEIT
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur von
Fachkräften durchgeführt werden. Nichtbefolgung kann
zu schweren Verletzungen und zum Tode führen.
Vor Beginn von Wartungsarbeiten ist die
Energieversorgung zu unterbrechen. Bewegliche Teile
sind zu befestigen und zu sichern, ebenso muss die
Einrichtung gegen Einschalten gesichert werden, um ein
unbeabsichtigtes
Wiederanschließen
der
Energieversorgung auszuschließen.
Stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit in der Lage sind
den Not Aus (Trennschalter) zu betätigen. Dieser legt
alle Funktionen still.
Für
die
Stromzufuhr
ist
immer
ein
Netzanschlussschalter zu montieren. Er soll leicht
zugänglich angebracht sein und gegen unbeabsichtigtes
Einschalten gesichert sein.
Warn-, Hinweis- und Sicherheitsschilder sind gut lesbar
und unbeschädigt zu erhalten. Sie dürfen unter keinen
Umständen entfernt oder unlesbar gemacht werden.
Halten Sie elektrischen Komponenten vor Regen und
Nässe fern. Das Eindringen von Wasser erhöht das
Risiko eines elektrischen Schlages.
Der Schutzleiter muss im gesamten Leitungsverlauf
grün-gelb gekennzeichnet sein und darf keinen Strom
führen. Die Schutzleiterverbindung muss gegen
selbstlösen gesichert sein.
Zweckentfremden sie keine Kabel. Halten Sie Kabel
fern von Hitze, Öl, scharfen Kanten und sich
bewegenden Maschinenteilen. Beschädigte oder
verwickelte Kabel erhöhen das Risiko eines elektrischen
Schlages.
3.5 BEDIENPERSONAL
Die Arbeiten dürfen ausschließlich von qualifizierten
und zuverlässigen Fachkräften durchgeführt werden.
Die Bestimmungen für minderjährige Personen müssen
eingehalten werden. Jeder Benutzer hat, vor Beginn der
Arbeiten mit der Anlage, eine Einweisung von einer
qualifizierten Person zu erhalten.
Überschreiten Sie die angegebene Höchstlast niemals.
Nichtbefolgung kann zum Versagen der Anlage führen
und somit zu tödlichen Verletzungen.
Personen mit beeinträchtigter Reaktionsfähigkeit sind
nicht befugt die Anlage in irgendeiner Weise zu nutzen,
zu warten oder zu reparieren. Der Einfluss von
Betäubungsmitteln, beeinträchtigenden Arzneimittel,
etc. führt zur Abnahme der Wahrnehmungsfähigkeit.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Bedieners, dass
beim Arbeiten keine Personenschäden entstehen
können. Sicherheitsausrüstung ist von den Benutzern, je
nach örtlicher Gegebenheit, einzusetzen.
Lassen Sie sich bei Arbeiten mit der Anlage nie
ablenkten und lenken Sie den Bediener selbst nie ab.
Durch Unkonzentriertheit können Unfälle entstehen.
Halten Sie Körperteile wie Hände und Finger von
Quetschstellen fern. Achten Sie besonders bei einer
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Lastmanipulation
Umgebung.
auf
Ihre
Hände
und
auf
die
Arbeiten Sie nicht mit der Anlage, wenn Sie körperlich
dazu nicht in der Lage sind. Ermüdung und
Unwohlbefinden führen zu Unkonzentriertheit. Das
Verletzungsrisiko steigt.
Tragen Sie keine weite Kleidung und Schmuck. Halten
Sie lange Haare fern. Kleidung, Haare und Schmuck
können sich in der Anlage verfangen und zu
schwerwiegenden Verletzungen führen.
Lasten dürfen nicht schräg geschleppt oder gezogen
werden. Die Anlagen sind für senkrechte Lasten
ausgelegt.
Transportieren Sie keine Lasten über Personen. Stellen
Sie sich niemals unter die Last. Treten Personen
während des Betriebes unter die schwebende Last, ist
der Betrieb vom Benutzer unverzüglich einzustellen.
Die Anlage ist ausschließlich für den Transport von
Lasten zu verwenden. Jede andere Anwendung (z.B.:
Personentransport) ist untersagt.
Halten Sie Sicherheitsabstand. Stellen Sie beim
Verfahren immer sicher, dass die Last einen
ausreichenden
Sicherheitsabstand
zu
Mensch,
Maschinen und Objekten in der Umgebung hat.
Befestigen Sie die Last immer bestimmungsgemäß und
sicher. Achten Sie darauf, dass die zu bewegende Last
nicht pendeln kann.
Weder die Anlage noch die anhängenden Lasten
sollten starken Schlägen ausgesetzt werden.
Fahren Sie die Fahrwerke nicht gegen die Endanschläge
der Kranschiene. Durch das abrupte Abbremsen kann es
zu Beschädigungen an der Anlage sowie am Fahrwerk
kommen.
Treten durch örtliche Gegebenheiten Situationen ein,
die bei Erstellung dieser Bedienungsanleitung nicht
absehbar waren, ist der Benutzer für den sicheren
Betrieb der Anlagen verantwortlich. Gegebenenfalls ist
der Betrieb einzustellen bis Maßnahmen zur
Wiederherstellung des Betriebes, nach Absprache mit
dem Hersteller, durchgeführt wurden.
Wenn Sie Fehler oder Schäden jedweder Art entdeckt
werden, ist die Anlage sofort außer Betrieb zu setzen.
Informieren Sie immer die zuständigen Personen bei
Problemen mit der Anlage, wie anormale Geräusche
oder anormales Verhalten.
Abdeckungen und Schutzvorrichtungen dürfen nicht
entfernt werden. Benutzen Sie nur die eepos original
Komponenten.
Zweckentfremden Sie keine Komponenten. Die
Komponenten dürfen nur für ihren vorgesehenen Zweck
verwendet werden.
3.6 ANWEISUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH DER
ANLAGE
Die nachfolgenden Anweisungen dienen dazu die
Anlage in einem guten Zustand zu gewährleisten.
Die Wartungs- und ggf. Prüfintervalle sind einzuhalten.
Zudem soll vor dem Beginn der Arbeit eine Sichtprüfung
der tragenden Elemente durchgeführt werden.
Nutzen und vervollständigen Sie monatlich das
Wartung- und Inspektionsprotokoll in Kapitel 8.
Nichtbefolgung der Wartungsintervalle können zum
Ausfall der Anlage führen.
Alle Ersatzteile sind nach den Vorgaben und
Spezifikationen des Herstellers zu beschaffen. Bei
Einsatz abweichender Teile wird für auftretende
Schäden und Fehler keine Verantwortung seitens des
Herstellers übernommen. Das Risiko trägt in diesem Fall
der Benutzer.
Alle Änderungen der Anlagen (Erweiterung, Umbau
etc.), mit etwaiger Auswirkung auf die Sicherheit, sind
ohne Einverständnis des Herstellers untersagt. Für
Änderungen, die nicht die Sicherheit der Anlagen
betreffen,
übernimmt
der
Hersteller
keine
Verantwortung. Verändern Sie niemals die Werte und
Einstellungen der Sicherungskomponenten außerhalb
der dafür in dem Handbuch angegebenen Werte, oder
ohne Zustimmung des Herstellers.
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Die Anlage darf nur in Betrieb genommen werden,
wenn alle Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß
installiert sind. Jede Nutzungsänderung von
Sicherheitseinrichtungen
abzustimmen.
ist
mit
dem
Hersteller
Die Bedienungsanleitung ist vom Betreiber der Anlage
um Anweisungen und Richtlinien für Kontrollen und
Berichte zu ergänzen. Nutzen Sie außerdem das
Wartungshandbuch dieser Anleitung.
Die Krananlagen sind für einen Betrieb zwischen -20
bis 60 ° C ausgelegt. Extreme Hitze (z.B.: Schweißen)
gilt es an den Anlagen zu vermeiden. Gleiches gilt für
die
Nähe
zu
leicht
entflammbaren
oder
hitzeempfindlichen Bauteilen (z.B.: Kunststoff). Bei
Nichtberücksichtigung besteht Brandgefahr und das
Entstehen giftiger Gase ist möglich.
Der Kontakt mit konzentrierten Laugen und Säuren
kann zu gefährlichen Zersetzungen und Korrosionen
der Anlage führen. Angegriffene Teile sind rechtzeitig zu
ersetzen.
Bei mehrseitigen Belastungen des Krans (z.B.
Teleskopbrücke) sind Fahrwerke zu benutzen, welche
Kräfte entgegen der Schwerkraft aufnehmen können.
Falsch verwendete Fahrwerke stellen ein Risiko dar.
Überprüfen Sie Sicherungsteile auf korrekten Sitz.
Federstecker,
Splinte,
Sicherungsringe
und
Sicherungsclipse beispielsweise, müssen korrekt
angebracht sein.
Betreiben Sie die Anlage nur in Hallen.
Witterungseinflüsse können die Lebensdauer einiger
Komponenten reduzieren.
Selbstsichernde Muttern müssen nach dem vierten
Auf- und Abschrauben ausgewechselt werden.
Für einen bestimmungsgemäßen Einsatz unserer
Produkte ist es unbedingt erforderlich, die Grundsätze
der Anlagendimensionierung zu berücksichtigen. Des
Weiteren sind zur Auslegung der Produkte die jeweils
aktuellen Auslegungstools (Download im Internet /
www.eepos.de) zu verwenden.
3.7 SACHWIDRIGE VERWENDUNG
Folgende Arten der Anlagennutzung sind seitens des
Herstellers strengstens untersagt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Beförderung von Personen
Die angegebene Höchstlast darf nicht
überschritten werden
Befördern der schwebenden Last über
Personen
Fallen lassen der schwebenden Last
Lösen von im System gesicherten Lasten
Überladen der Transportvorrichtung
Schwebende Lasten unbeaufsichtigt lassen
Die Last muss, sofern nicht motorisch
angetrieben, von Hand geführt und darf nicht
geschleudert werden.
Lasten dürfen nicht schräg geschleppt oder
gezogen werden.
Bei Zuwiderhandlung trägt der Benutzer das volle
Risiko und haftet für alle daraus entstehenden
Schäden und Fehler.
Die Anlagen dienen ausschließlich dem Zweck, der in
der Auftragsbestätigung vereinbart ist. Sie dienen
i.d.R. dem Einsatz als Arbeitshilfe. Bei anderer
Verwendung als in der Auftragsbestätigung vereinbart,
übernimmt der Hersteller keine Verantwortung für
auftretende Schäden oder Unfälle. Die Verantwortung
und alle Risiken liegen in diesem Fall beim Benutzer.
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4 MONTAGE
Die Montage der Anlage oder ihrer
Komponenten darf nur von geschulten
Personen durchgeführt werden. Bevor Sie
mit einer Montage oder einem
Komponentenaustausch beginnen, darf die Anlage nicht
in einem belasteten Zustand sein! Die Stromzufuhr muss
unterbrochen sein! Es muss eine tragfähige und sichere
Oberkonstruktion vorhanden sein!
4.1 AUSLIEFERUNGSZUSTAND
Die Anlage wird im montierten und justierten Zustand
geliefert.
4.2 ABNAHME UND PRÜFUNG
Die Abnahme und Prüfung der Montage der Anlage
sowie der Elektrik müssen durch das Fachpersonal des
Herstellers durchgeführt werden. Werden stattdessen
Dritte zur Durchführung dieser Aufgabe vom Betreiber
beauftragt, so trägt dieser die Verantwortung für die
Auswahl des geeigneten Personals und die Einleitung /
Durchführung der Prüfung.
Die Anforderungen, die an die Person des Prüfers
gestellt werden, sind:



umfassende Kenntnisse des Maschinenbaus
und der Elektrik von Kranen und Hebezeugen
ausreichende Erfahrung in Betrieb, Montage,
Wartung und Instandhaltung von Kranen
umfassende Kenntnisse der, für die Abnahme
betreffenden Regeln der Technik, Richtlinien
und gegebenenfalls Sicherheitsvorschriften.
Anforderungen diesbezüglicher nationaler
Vorschriften sind im Einzelfall zu beachten, z.B.
in Deutschland die Unfallverhütungsvorschrift
Krane
4.3 DREHMOMENTTABELLE
Anzugsmomente:
Schraube
Anzugsmoment
M8
35 Nm
M12
80 Nm
M16
200 Nm
Anker
Datenblatt beachten
4.4 NETZANSCHLUSSSCHALTER
Arbeiten an der Elektrik dürfen nur von Fachpersonal
durchgeführt werden. Die Anlage muss vor Arbeiten am
Kran spannungsfrei geschaltet werden.
Achtung!!!
Durch die Betätigung der Not-Aus Pilztaste wird nur
die Stromversorgung des Hubmittels unterbrochen, die
Anlage ist aber nicht spannungsfrei.
Nach EN 60204 Teil 32 muss ein Hebezeug durch einen
Netzanschlussschalter oder eine Steckverbindung
freischaltbar sein und gegen Wiedereinschalten zu
sichern sein.
Der Netzanschlussschalter befindet sich an der Säule
und hat die Aufgabe die Hauptstromzuführung zum
Zwecke von Reparatur- und Wartungsarbeiten zu
trennen. Bei Bedarf darf dieser Schalter auch als NotAus Schaltung oder Not-Halt benutzt werden.
Es ist sicherzustellen, dass der Netzanschlussschalter
nicht verdeckt wird und gut zu erreichen ist.
4.5 BESCHAFFENHEIT DER TRAGENDEN
BEFESTIGUNGSKONSTRUKTION
Die
Realisierbarkeit
der
Befestigung
des
Wandschwenkkrans
an
der
tragenden
Befestigungskonstruktion (z.B. Wand, Hallenstütze) ist
vom Kunden sicherzustellen. Sie sind unter Einhaltung
von geltenden Vorschriften, Regelwerken und Regeln
der Technik ingenieurmäßig zu planen und zu
bemessen.
Bei allen folgenden Befestigungsvarianten liegt es im
Verantwortungsbereich des Kunden, dass die
Befestigungskonstruktion die vom Kran ausgehenden
Belastungen aufnehmen kann.
Für eine einwandfreie Funktion des Schwenkkrans ist
eine exakt ebene und senkrechte Auflagefläche
erforderlich. Diese ist ggf. vom Kunden vorzubereiten.
4.6 BEFESTIGUNGEN DER KONSOLEN
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Konsolen zu
befestigen.
Nachfolgend sind die verschiedenen Varianten
aufgeführt.
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4.6.1 Befestigung der Konsolen in Beton mittels
dynamikgeeigneter Schwerlastanker
4.6.2 Befestigung der Konsolen an einer Wand
mittels Gegenplatten
4.6.3 Befestigung der Konsolen
Stahlträger mittels Schrauben
4.6.4 Befestigung
der
Umklammerungskonsolen
an
Konsolen
einem
mittels
4.6.1.3 Weitere Montage und Ausrichten der Konsolen
Fahren Sie fort mit Kapitel 4.6.5 und kehren Sie zurück
zu Punkt 4.6.1.4
4.6.1.4 Anbringen der Verankerung
Demontieren Sie die Lagerplatten wieder, um eine
Verschmutzung der Lager zu verhindern. Bohren Sie die
Löcher für die Verankerung der Konsolen durch die
vorhandenen Löcher in der Rückenplatte.
4.6.1 Befestigung der Konsolen in Beton mittels
Schwerlastanker
Füllen Sie den Injektionsmörtel durch die Konsolen in
die Bohrungen und setzen die Schwerlastanker (M16)
ein. Injektionsmörtel aushärten lassen. Entnehmen Sie
nach dem Aushärten wieder die Ankerbolzen.
4.6.1.1 Beschaffenheit der Betonwand oder -säule
Bitte entnehmen Sie die Angaben zu Betongüte,
Bauteildicke, Seitenabständen etc.
sowie zur
Durchführung der Bohrungen und Einsetzen der Anker
dem mitgelieferten Datenblatt Injektionssystem W-VIZ
der Firma Würth. Diese befindet sich in Kapitel 11
Bauteilbeschreibung für Fremdprodukte.
4.6.1.2 Vormontage der ersten Konsole
Um die Löcher für die Schwerlastanker wie vorgesehen
Bohren zu können, müssen die Konsolen vormontiert
werden.
Befestigen Sie die erste Konsole mittels der
Ankerbolzen. Platzieren Sie die Ankerbolzen mittig in
den Langlöchern. Achten Sie auf die horizontale
Ausrichtung der Konsole.
Abbildung 2
4.6.1.5 Fahren Sie fort mit Kapitel 6.7
4.6.2 Befestigung der Konsolen an einer Wand
mittels Gegenplatten
4.6.2.1 Vormontage der ersten Konsole
Um die Löcher für die Gewindestangen wie vorgesehen
Bohren zu können, müssen die Konsolen vormontiert
werden.
Abbildung 1
Befestigen Sie die erste Konsole mittels der
Ankerbolzen. Platzieren Sie die Ankerbolzen mittig in
den Langlöchern. Achten Sie auf die horizontale
Ausrichtung der Konsole.
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4.6.2.5 Fahren Sie fort mit Kapitel 6.7
4.6.3 Befestigung der Konsolen an einem
Stahlträger mittels Schrauben
4.6.3.1 Vormontage der ersten Konsole
Um die Löcher für die Befestigungsschrauben wie
vorgesehen Bohren zu können, müssen die Konsolen
vormontiert werden.
Befestigen Sie die erste Konsole mittels der Schrauben
(M8), Scheiben und Muttern. Platzieren Sie die
Schrauben mittig in den Langlöchern. Achten Sie auf die
horizontale Ausrichtung der Konsole.
Abbildung 3
4.6.2.2 Weitere Montage und Ausrichten der Konsolen
Fahren Sie fort mit Kapitel 6.6.5 und kehren Sie zurück
zu Punkt 6.6.2.3
4.6.2.3 Bohren der Durchgangslöcher
Demontieren Sie die Lagerplatten wieder, um
Verschmutzung der Lager zu vermeiden.
Bohren Sie die Löcher für die Verankerung der Konsolen
durch die vorhandenen Löcher in der Rückenplatte.
4.6.2.4 Montage der Konsolen
Befestigen Sie die Konsolen mittels der mitgelieferten
Gewindestangen, Gegenplatten, Unterlegscheiben und
Muttern. Entnehmen Sie dann die Ankerbolzen.
Abbildung 5
4.6.3.2 Weitere Montage und Ausrichten der Konsolen
Fahren Sie fort mit Kapitel 4.6.5 und kehren Sie zurück
zu Punkt 4.6.3.3
4.6.3.3 Bohren der Durchgangslöcher
Demontieren Sie die Lagerplatten wieder, um eine
Verschmutzung der Lager zu verhindern. Bohren Sie die
Löcher für die Verschraubung der Konsolen.
Abbildung 4
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 11 von 25]
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4.6.3.4 Montage der Konsolen
Befestigen Sie die Konsolen mittels der mitgelieferten
Schrauben, der Unterlegscheiben und Muttern.
Abbildung 7
4.6.4.2 Montage der Konsolen
Befestigen Sie die Konsolen mittels der mitgelieferten
Scheiben
und
Muttern
an
den
Umklammerungskonsolen.
Abbildung 6
4.6.4.3 Weitere Montage und Ausrichten der Konsolen
4.6.3.5 Fahren Sie fort mit Kapitel 6.7
4.6.4 Befestigung der Konsolen mittels
Umklammerungskonsolen
4.6.4.1 Montage der Umklammerungskonsolen
Montieren Sie die Umklammerungskonsolen und
Gegenplatten mittels der Gewindestangen, der
Scheiben und Muttern. Ziehen Sie die Muttern noch
nicht endgültig fest, um die Konsolen ausrichten zu
können.
Fahren Sie fort mit Kapitel 4.6.5 und kehren Sie zurück
zu Punkt 4.6.4.4
4.6.4.4 Fixieren der Umklammerungskonsolen gegen
vertikales Verrutschen
Um ein vertikales Verrutschen der unteren
Umklammerungskonsole zu verhindern, wird sie mit
einem Würth Dynamikanker gesichert.
Bitte entnehmen Sie die Angaben zu Betongüte,
Bauteildicke, Seitenabständen etc.
sowie zur
Durchführung der Bohrungen und Einsetzen der Anker
dem beiliegenden Würth-Datenblatt.
Abbildung 8
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 12 von 25]
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4.6.4.5 Fixieren der Umklammerungskonsolen gegen
horizontales Verrutschen
Um
ein
horizontales
Verrutschen
der
Umklammerungskonsole zu verhindern, werden
Sicherungswinkel
an
die
Rückseite
der
Umklammerungskonsolen geschweißt.
Die langen Schenkel des Winkels müssen korrekt an der
Säule anliegen.
Abbildung 10
4.6.5.2 Ausrichten der Konsolen
Abbildung 9
4.6.4.6 Fahren Sie fort mit Kapitel 6.7
4.6.5
Abbildung 11
Montage und Ausrichtung der Konsolen
Montieren Sie die Lagerplatten auf die Konsolen (es
reicht, die Passschrauben nur durchzustecken)
Die Konsolen müssen so montiert sein, dass der
Ausleger an jeder Stelle im Schwenkbereich stehen
bleibt. Dazu müssen die Konsolen waagerecht
ausgerichtet und die Achse zwischen beiden Konsolen
exakt lotrecht sein.
4.6.5.1 Montage der zweiten Konsole
Gehen Sie bei der Montage der zweiten Konsole so vor
wie bei der ersten.
Abstand H von Unterkante bis Unterkante der Konsolen:
Drehgelenk I
L=500mm - H=548mm
±2mm
Drehgelenk II
L=800mm - H=848mm
±2mm
Drehgelenk III
L=1200mm - H=1248mm
±2mm
Abbildung 12
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 13 von 25]
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4.7. MONTAGE DES DREHGELENKS
Schritt 1:
Schritt 3:
Montieren Sie die untere Lagerplatte. Achten Sie darauf,
dass die Fase des Lagerrings nach unten und die
Beschichtung der Anlaufscheibe nach oben zeigt.
Montieren Sie die obere Lagerplatte (3). Achten Sie
darauf, dass die Beschichtung der Lagerhülse nicht
beschädigt wird. Befestigung der Schrauben wie in
Abbildung 13.
4.8. MONTAGE DES AUSLEGERS
Schritt 1:
Ausleger mit Bolzen "B" am Drehgelenk montieren.
Abbildung 13
Schritt 2:
Setzen Sie das Drehgelenk ein (1). Achten Sie darauf,
dass die Beschichtung der Lagerhülse und der
Anlaufscheibe nicht beschädigt wird (2).
Abbildung 15
Schritt 2:
Abspannung mit Bolzen "C", "D" oder "E" (je nach
Modell) am Drehgelenk montieren.
Abbildung 16
Abbildung 14
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 14 von 25]
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Schritt 3:
Abspannung mit Bolzen "C", "D" oder "E" (je nach
Modell) und Distanzhülsen an Auslegerspitze
montieren.
Abbildung 18
Schritt 5:
Abbildung 17
Distanzierungen und Spannschraube in Abspannung
montieren.
Schritt 5.1:
Schritt 4:
Ausleger waagerecht ausrichten.
Bolzen „F“ in die äußersten, freien Löcher des
Abspanngestänges einbauen.
Schritt 4.1:
Schritt 5.2:
Alle Schrauben des Aufnahmeschuhs lösen. Durch
Anheben des Profils schiebt sich der Aufnahmeschuh
auf dem Profil nach vorne.
Spannschraube
montieren.
Je
näher
die
Abspannstangen zusammengedrückt werden, desto
weiter hebt sich die Auslegerspitze. Auf diese Art und
Weise kann eine Feinjustierung des Auslegers
vorgenommen werden.
Schritt 4.2:
Solange Bleche zwischen Profil und Aufnahmeschuh
schieben, bis das Profil nahezu waagerecht hängt.
Schritt 4.3:
Wenn Anzahl der Distanzbleche erreicht, Schraube zur
Sicherung der Bleche anziehen.
Schritt 4.4:
Danach Schrauben am Aufnahmeschuh festziehen.
Abbildung 19
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 15 von 25]
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Schritt 6:
Montage der inneren Abspannung
(Bauteile nur bei Modellen mit zweiter Abspannung
vorhanden)
Schritt 6.1:
Abspannung mit Bolzen "C", "D" oder "E" (je nach
Modell) am Drehgelenk montieren.
Schritt 6.2:
Bolzen „A“ in Abspannhalter montieren.
Schritt 6.3:
Abspannhalter in Richtung Auslegerspitze schieben, so
dass die Abspannung gespannt ist. Muttern am
Abspannhalter festziehen.
Abbildung 20
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 16 von 25]
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5 INBETRIEBNAHME UND PRÜFUNGEN
5.1 ABNAHMEPRÜFUNG VOR ERSTER
INBETRIEBNAHME
Das Personal, das für die Durchführung der
Prüfung zuständig ist, z.B. Kranführer, muss
qualifiziert genug sein für diese Tätigkeit,
und muss vom Betreiber zur Verfügung
gestellt werden.
Die Abnahmeprüfung des Kransystems muss vor der
ersten Inbetriebnahme vom Prüfer durchgeführt
werden.
Es muss dafür gesorgt werden, dass bei der Prüfung
keine Personen gefährdet werden.
Während der Prüfung müssen
unbedingt durchgeführt werden:









folgende
Punkte
Kontrolle des Prüfbuches anhand des
Inhaltverzeichnisses
Prüfung
auf
Einhaltung
evtl.
Sicherheitsvorschriften (UVV BGV D 6,
Sicherheitsabstände usw.)
Prüfung der Übereinstimmung der fertig
montierten Anlage mit den technischen
Vorgaben
Stellen sie sicher, dass die Stromzufuhr korrekt
montiert ist und den Arbeitsablauf nicht
behindern kann.
Prüfung
auf
Einhaltung
eventuell
einzuhaltender Sicherheitsvorschriften, z.B.
Unfallverhütungsvorschriften
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und
Maßnahmen
Die Ergebnisse der Prüfung sind im Prüfbuch zu
dokumentieren.
Der Prüfer hat über die Inbetriebnahme zu
entscheiden.
Werden im Zuge der Prüfung Mängel
aufgedeckt, so hat der Betreiber für deren
Abstellung Sorge zu tragen. Der Prüfer hat
darüber zu entscheiden, ob eine erneute
Prüfung
nach
der
Mängelbeseitigung
durchgeführt werden muss.
5.2 ABNAHMEPRÜFUNG NACH
WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN
Sollten wesentliche Änderungen an der
Anlage durchgeführt worden sein, muss
vor der Wiederinbetriebnahme eine
Abnahmeprüfung durch einen Prüfer
erstellt werden.
5.3 WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN
Die Anlage ist entsprechend den
Einsatzbedingungen (Ausnutzung der max.
Tragfähigkeit, der Betriebshäufigkeit und
den
Umgebungsbedingungen)
nach
Bedarf, durch einen geschulten Prüfer zu inspizieren.
Eine
Anlage
mit
einer
großen
Betriebsstundenzahl, die noch dazu
überwiegend mit Volllast arbeitet, ist
häufiger zu prüfen als beispielsweise eine
Anlage, die nur gelegentlich genutzt wird.
Staubige oder aggressive Atmosphären
können ebenfalls das Prüfintervall
verkürzen. Die Prüfabstände, abweichend
vom Maximalprüfzeitraum von 1 Jahr, sind
daher unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen
vom Betreiber festzulegen, im Zweifelsfall in
Abstimmung mit dem Hersteller.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sind im Kranprüfbuch zu
dokumentieren.
Die wiederkehrende
umfassen:





Prüfung
muss
wesentlich
Prüfung der Identität der Anlage mit den
Angaben im Prüfbuch
Prüfung des Zustandes von Bauteilen und
Einrichtung
hinsichtlich
Beschädigungen,
Verschleiß,
Korrosion
und
sonstiger
Veränderungen
Prüfung der Vollständigkeit und Wirksamkeit
der Sicherheitseinrichtung
Prüfung
der
Kranbahn
mit
ihren
Unterstützungen und Anschlüssen
Nachprüfen wenn sich Mängel, die die
Sicherheit beeinträchtigen, ergeben haben und
diese beseitigt sind.
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6 PRÜFUNTERLAGEN
6.1 PRÜFUNG VOR DER ERSTEN INBETRIEBNAHME (BZW. PRÜFUNG NACH UMBAU)
gemäß Unfallverhütungsvorschrift für Krane nach § 25 BGV D6
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist durchgeführt.
Einer Inbetriebnahme stehen
keine Bedenken entgegen
Bedenken entgegen (siehe Prüfblatt)
Nachprüfung ist
nicht erforderlich
erforderlich
----------------------------------------Ort, Datum
---------------------------------------------Unterschrift des Prüfers
-------------------------------------------BG-Z Nr.
Nachprüfung (falls erforderlich)
----------------------------------------Ort, Datum
---------------------------------------------Unterschrift des Prüfers
-------------------------------------------BG-Z Nr.
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6.2 PRÜFBUCH FÜR WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN
Das Prüfbuch ist sorgfältig aufzubewahren und aufsichtsberechtigten Behörden auf Verlangen vorzulegen.
HERSTELLER:
Verkäufer:
Datum:
Serien Nr.:
Zum Scherbusch 1
51674 Wiehl-Marienhagen
Tel.: +49 2261 54637 0
Fax: +49 2261 54637 129
www.eepos.de
Bemerkungen
Name und Firma des Prüfers
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
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Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Die wiederkehrende Prüfung entsprechend der
Wartungsanleitung ist durchgeführt.
Es sind - keine - Mängel festgestellt worden
(siehe Prüfungsbefund Blatt Nr. ......... .
Datum / Unterschrift
Fortsetzung Prüfbuch für wiederkehrende Prüfungen
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7 WARTUNGSANLEITUNG UND
INSPEKTION

7.1 WARTUNGSHINWEISE









Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich von
qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
Allen anderen Personen sind derartige
Tätigkeiten zu untersagen.
Vor Beginn von Wartungsarbeiten ist die
Energieversorgung
zu
unterbrechen,
bewegliche Teile sind zu befestigen und zu
sichern, ebenso muss ein unbeabsichtigtes
Wiederanschließen der Energieversorgung
ausgeschlossen werden.
Bei allen Arbeiten an den Anlagen darf, um
Unfälle zu vermeiden, nur zugelassenes und
geeignetes Werkzeug verwendet werden.
Extreme Hitze (z.B.: Schweißen) ist beim
Einsatz von Reinigungsmaterialien an den
Anlagen zu vermeiden. Gleiches gilt für die
Nähe
zu
leicht
entflammbaren
od.
hitzeempfindlichen Bauteilen (z.B.: Kunststoff).
Bei Nichtberücksichtigung besteht Brandgefahr
und das Entstehen giftiger Gase ist möglich.
Die Laufflächen der Fahrwerke in den Profilen
sind von Schmutz freizuhalten.
Der Kontakt mit konzentrierten Laugen und
Säuren kann zu gefährlichen Zersetzungen und
Korrosionen
des
Krans
führen;
ggf.
angegriffene Teile sind rechtzeitig zu ersetzen.
Die
Intervalle
und
Verfahren
für
Wartungsarbeiten
sind,
wie
in
der
Bedienungsanleitung
vorgeschrieben,
einzuhalten. Gleiches gilt auch für die
Intervalle, die den Austausch von Ersatz- und
Verschleißteilen betreffen.
Es dürfen nur original eepos Ersatzteile
eingesetzt werden.

Anzugsmomente
von
Schrauben
und
Einbauangaben für evtl. Ersatzteile sind der
Montageanleitung zu entnehmen.
Sicherungsmuttern sollten nach dem vierten
Auf- und Abschrauben ausgetauscht werden.
Sie sind nicht durch normale Schrauben zu
ersetzen.
Die
installierten Aluminiumprofile der
Krananlage(n) sind nach einer Nutzungsdauer
von 15 Jahren durch den Hersteller hinsichtlich
ihrer Restlebensdauer prüfen zu lassen.
7.2 WARTUNGS- UND
INSPEKTIONSPROTOKOLL
Das Wartung- und Inspektionsprotokoll ist
vom
Kunden
zu
vervollständigen,
aufzubewahren und bei Bedarf vorzuzeigen.
Die Wartung und Prüfung des Kransystems muss unter
Berücksichtigung der Betriebsanleitung erfolgen.
Genaue Angaben und maximal zulässige Werte
entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung.
Die angegebenen Intervalle gelten für Kransysteme im
einschichtigen Normalbetrieb.
Bei Mehrschichtbetrieb und bei Betrieb unter
erschwerten Bedingungen, wie z.B. bei extremer Hitze
oder aggressiven Atmosphären, sind kürzere
Inspektionsintervalle erforderlich.
Art der Wartung und Inspektion:
A: Sichtprüfung; Baugruppe auf Schäden prüfen
B: Mechanische Prüfung; Baugruppe auf mechanische
Schäden / Fehler prüfen
C: Ergonomie Prüfung; Prüfung der Leichtgängigkeit und
praktischen Verwendbarkeit des Produktes
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Nr. Art
Prüfmerkmal
Inspektionsintervalle
3
6
12
Mon Mon Mon
Geprüft
am:
1-Gesamtsystem
1.1
A
Gesamteindruck der Anlage, Befragung des
Bedienpersonals über Mängel
x
2-Konsolen
2.1
2.2
2.3
B
Gleitbuchse und -scheibe auf Verschleiß
überprüfen
A
Konsolen auf Verformung und
Beschädigungen überprüfen
A,B Schrauben und Anker überprüfen
x
x
x
3-Laufschienen
3.1
A
Prüfung der Aluminiumprofile auf Beschädigung
oder Verformung (Besonders bei Gabelstapler-
x
betrieb)
3.2
3.3
A
Laufflächen in den Profilen säubern
und auf Verschleiß kontrollieren
A,B Anschläge und Puffer auf Verschleiß kontrollieren,
Schrauben nachziehen und Sicherungsklipse
kontrollieren
x
x
4-Fahrwerke
4.1
4.5
Alle Fahrwerke auf Beschädigungen überprüfen
(besonders im Bereich der Lastaufnahme)
A,C Alle Laufrollen auf Leichtläufigkeit,
Laufruhe und Verschleiß kontrollieren
A,C Seitenandruckrollen auf Leichtläufigkeit
und auf Verschleiß kontrollieren
A
Verschleiß der Tragbolzen kontrollieren
max. 1mm im Durchmesser
A
Sicherungsklipse der Tragbolzen kontrollieren
4.6
A
4.2
4.3
4.4
A
Verbindungselemente zwischen Fahrwerken
und Hubmitteln kontrollieren
x
x
x
x
x
x
5-Energiezuführung Schleppleitung
5.1
A
5.2
Beschädigung und Verlauf der Leitung (Knicke),
Klemmung der Leitung im Wagen kontrollieren
A,C Verschleiß und Laufeigenschaften der Kabelwagen
5.3
A
Sitz der Kabelmitnehmer und Endklemmen
x
x
x
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 22 von 25]
von:
Befund
Nächste
Prüfung
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7.3 AUßERBETRIEBNAHME UND
VERSCHROTTUNG
Außerbetriebnahme
Verschrottung
Die Demontage der einzelnen Anlagenbaugruppen darf
nur durch Fachpersonal erfolgen, das für diese
Arbeitsgänge qualifiziert ist.
Wenn die Anlage / Gerät am Ende der Gebrauchsdauer
verschrottet werden soll, so ist für diese Arbeiten ein
qualifizierter Fachbetrieb zu beauftragen.
Für die Demontage wird die Anlage fachgerecht und
vollständig
vom
Netz
getrennt.
Sämtliche
Kabelverbindungen zwischen Schaltschrank und Anlage
müssen entfernt werden.
Sonstige Verbindungen und Anschlüsse zwischen Anlage
und Halle, oder anderen Anlagengruppen sind zu
entfernen.
Die einzelnen Komponenten
sind zu trennen in:
Stahlschrott
Buntmetall
ölbelastete Teile
(z.B. Getriebegehäuse)
Elektroschrott
Kunststoffe
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8 GEFAHRENHINWEISE
Nr.
Bereich
Potentielle Gefahrenquelle
Maßnahme
Restrisiko
1.
Allgemeine Gefährdungen
1.1.
Bewegliche
Komponenten
der Anlage
Abscheren, Quetschen oder
Erfassen von
Medienleitungen oder
sonstigen Bauteilen
Bei der Planung des Arbeitsbereiches die
Versorgungsleitungen, die vorhandenen oder
geplanten Störkonturen in dem Bereich
berücksichtigen. Zudem soll generell ein
ausreichender Abstand zu allen angrenzenden
Störkonturen eingeplant werden. Wird das
System in einem von Menschen zugänglichen
Bereich (UK Kranbrücke <2,2m) angebracht, sind
entsprechende Freiräume zwischen den
beweglichen Komponenten der Anlage und den
festen Störkonturen des
Umgebungsbereiches vorzusehen.
Lösen von
Kabelbindern
oder sonst.
Befestigungen.
1.2.
Angehängte Last
Unkontrolliertes Bewegen
der Last durch fehlerhaftes
Bedienen der Anlage
Die Last muss beim Bewegen direkt oder indirekt
von den Bedienern geführt werden, bis sie in
Ruhe ist.
Bewegen der
Last durch
äußere
Einflüsse
1.3.
Gesamtsystem
Unkontrolliertes Bewegen
der Last durch falsches
Anbringen der Anlage
Die gesamte Anlage muss so an der
Oberkonstruktion befestigt werden, dass die
Kranbahn in beiden Richtungen waagerecht
hängt.
Beschädigung
der
Aufhängungen
durch äußere
Einflüsse
1.4.
Montage der
Anlage
Fehlerhafte Montage
Die Montageanleitung ist in allen Punkten zu
befolgen. Bei Anweisungen die nicht eindeutig
sind, ist der Hersteller zu befragen.
Menschliches
Versagen
2.
Anlagen bezogene
2.1.
Fahrwerke
Beschädigungen der
Fahrwerke im Bereich der
Lastaufnahme
Es dürfen keine Lastaufnahmen mit scharfen
Kanten oder rauer Oberfläche eingesetzt werden.
Die
Lastaufnahme
wird durch
eine äußere
Einwirkung
mit großer
Kraft verdreht.
2.2.
Kunststoff Fahrwerke
UV-Bestrahlung der
Fahrwerke
UV-Strahlung in hoher Intensität ist von den
Kunststofffahrwerken fernzuhalten
2.3.
Fahrwerke
Ausschlagen der Bolzen im
Bereich der Lastaufnahme
Der Bereich der Lastaufnahme ist in den
vorgeschriebenen Wartungsintervallen zu
inspizieren. Zudem soll beim Betrieb der Anlage
auf Spiel im Bereich der Lastaufnahme geachtet
werden.
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 24 von 25]
Nicht
eingehaltene
Wartungsinter
valle
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Nr.
Bereich
Potentielle Gefahrenquelle
Maßnahme
Restrisiko
2.4.
Bolzen der
Verbindungen
Lastaufnahme;
Kranträgeraufhängungen
Die Sicherungssplinte sind regelmäßig auf ihren
korrekten Sitz hin zu inspizieren
Nicht
eingehaltene
Wartungsinter
valle
2.5.
Klebemörtel
Haut- und Augenkontakt
Bei Tätigkeiten in diesem Bereich sollten
Arbeitshandschuhe getragen werden.
Augenkontakt ist unbedingt zu vermeiden.
[2015-BWA_Wandschwenkkran_Ver00 | Seite 25 von 25]