Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Hameln-Pyrmont zur Kommunalwahl am 11. September 2016 Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. September 2015 (Nds. GVBl. S. 186), gebe ich bekannt: 1. Im Wahlgebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont sind 50 Vertreterinnen und Vertreter in den Kreistag zu wählen. 2. Das Wahlgebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont ist in 8 Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung eingeteilt worden: Wahlbereich 1 – Bad Pyrmont: Gebiet der Stadt Bad Pyrmont Wahlbereich 2 – Aerzen/Emmerthal: Gebiet des Fleckens Aerzen und der Gemeinde Emmerthal Wahlbereich 3 – Coppenbrügge/Salzhemmendorf: Gebiet des Fleckens Coppenbrügge und des Fleckens Salzhemmendorf Wahlbereich 4 – Hameln I: Wahlbezirke 10 bis 17 und 60 bis 67 der Stadt Hameln Wahlbereich 5 – Hameln II: Wahlbezirke 40 bis 48 und 50 bis 56 der Stadt Hameln Wahlbereich 6 – Hameln III: Wahlbezirke 20 bis 27 und 30 bis 38 der Stadt Hameln Wahlbereich 7 – Hessisch Oldendorf: Gebiet der Stadt Hessisch Oldendorf Wahlbereich 8 – Bad Münder: Gebiet der Stadt Bad Münder am Deister 3. Ein Wahlvorschlag gilt nur für die Wahl in einem der 8 Wahlbereiche. Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber beträgt 10. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieser Bewerberin oder dieses Bewerbers enthalten. 4. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterschrieben sein. Von der Beibringung der Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit: 5. - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) - Freie Demokratische Partei (FDP) - DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.) - Die Unabhängigen – Freie Wählergemeinschaften und Bürgerliste Landkreis Hameln-Pyrmont (DIE UNABHÄNGIGEN) Ich fordere die vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber (§ 21 Abs. 1 NKWG) zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen, spätestens bis 25. Juli 2016, 18.00 Uhr, bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters, Kreishaus, Süntelstraße 9, 31785 Hameln, auf. Auf die Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge (§§ 21 ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO) sowie das Erfordernis der Wahlanzeige beim Landeswahlleiter bis spätestens 13. Juni 2016 für die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien weise ich besonders hin. Hameln, 16.02.2016 Landkreis Hameln-Pyrmont Der Kreiswahlleiter
© Copyright 2024 ExpyDoc