Hintergrundgespräch zu AnaCredit 18. Juli 2016, Zentrale der Deutschen Bundesbank Hintergrund Nachfrage nach Statistiken wächst als Folge der Krisen Phase A – Lehman Krise – Sept 2008 Rettung von Banken über Staatsgarantien Wer hält Staatspapiere von GR, IE, PT ? Phase B – Mai 2010 Staatsschuldenkrise und erneut Bankenkrise Phase C - Mai 2012 Ankündigung Bankenunion 2008 2009 2010 Financial Stability Board (FSB, G20) EU Finanz-Aufsicht ESAs/ESRB - Nov 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ausschuss für Finanzstabilität (AFS, aus BMF, BaFin, BBk) einheitliche Bankenaufsicht im ESZB (SSM) Nov 2014 einheitlicher europäischer Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) – Jan 2015 Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 2 einheitlicher Abwicklungsfond (SRF) – Jan 2016 Basierend auf: Aurel Schubert, EZB-Pressekonferenz, 20.05.2016 Hintergrund Statistik ist ein zentraler Informationsdienstleister für viele Geschäftsfelder Nutzer-Institutionen Politikfelder Externe Nutzergruppen • ESZB • Geldpolitik • Banken • EU-Kommission • Währungspolitik • Unternehmen • ESRB • Finanzsystemstabilität • private Haushalte • BIZ • Wissenschaft • IWF • Konvergenzprozess, Stabilitätspakt • Weltbank • Aufsicht • Gerichte • G20 • Märkte • FSB • Risiko-Management • OECD • Strukturpolitik • Zahlungsverkehr • Forschung Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 3 • Ministerien Hintergrund Standardisierung und Mikrodatenorientierung in der Statistik (1/2) EZB-Rat (Dezember 2007): „collect data only once“ „support full re-use of (micro) data“ entity-by-entity security-by-security loan-by-loan transaction-by-transaction Aufbau granularer Erhebungsverfahren und Mikrodatenbanken • Paradigmenwechsel in der Datenerhebung und -haltung • Sehr flexible und zeitnahe Auswertungsmöglichkeiten • Multifunktionale Nutzung (institutionsübergreifend, analytisch, operativ) • Perspektivische Einführung eines European Reporting Framework (ERF) • Erfolge wurden schon bei den Wertpapierdaten erzielt: Emissions- und Halterstatistiken auf Einzelwertpapierbasis („Security-by-Security“) Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 4 Hintergrund Standardisierung und Mikrodatenorientierung in der Statistik (2/2) Unternehmensstammdaten Wertpapierforderungen und -verbindlichkeiten Kreditforderungen und -verbindlichkeiten „entity-by-entity“ „security-by-security“ „loan-by-loan“ Stammdaten • finanzielle Unternehmen • Konzernstrukturen Bank/ Versicherungsgruppen mit AnaCredit geplant: • nicht-finanzielle Unternehmen • Staat • … AnaCredit Wertpapieremittenteninformationen • Wertpapiere • Emittenten (alle Sektoren) Wertpapierhalterinformationen • Investoren (alle Sektoren) • Eurosystem • große Bankkonzerne Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 5 • Kredite • Kreditnehmer • Kreditgeber (Kreditinstitute nach CRR) AnaCredit – Einordnung der neuen Erhebung Vielfältige Nutzungsfelder Politikfelder Beispiele für Analysen Geldpolitik • Auswirkungen der Geldpolitik auf Kreditangebot / -nachfrage • Kreditversorgung von kleinen und mittleren Unternehmen • Verbindung zwischen Banken und der Realwirtschaft Analysen von Systemrisiken auf Grund von • hohen (Konzentrations-)Risiken • hohem Vernetzungsgrad („too connected to fail“) • Größe („too big to fail“) • Exponiertheit gegenüber gemeinsamen Risiken („too many to fail“) Finanzstabilität Aufsicht AnaCredit? • Stresstests über Kreditrisiken • Überwachung interner Risikomodelle / Risikoparameterschätzungen • Unterstützung von Bankprüfungen Märkte, Risikocontrolling • AnaCredit erfüllt strengeren EZB-Standard (ICAS*), ab März 2018 • Bewertung von Kreditforderungen als Sicherheit für Zentralbankgeld Forschung • Bessere Identifikation kausaler Effekte in empirischen Analysen • Bessere Kalibrierung theoretischer Modelle Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 6 *ICAS = In-house Credit Assessment System AnaCredit – Einordnung der neuen Erhebung Übersicht der Meldeanforderungen gemäß der EZB-Verordnung 2016/867 vom 18.05.16 Kategorie Anforderung Spätestmögliche (frühestmögliche) Erstmeldung Kreditdaten: September 2018 (Dezember 2017) Stammdaten: März 2018 (Dezember 2017 ) Kreditgeber Kreditinstitute (Inlands-/Auslandsfilialen; keine Töchter) Kreditnehmer juristische Personen + Personenhandelsgesellschaften Granularität Einzelkredit(nehmer)basis Meldeschwelle ∑ Kredite pro Kunde / Bank > 25.000 € (auch NPLs) Wesentliche Optionen für Meldeerleichterungen • kleine Banken (∑ Marktanteil< 2%): Befreiung möglich • alle Banken: Reduzierung um bis zu 17 aufwändige Merkmale bei Bestandskrediten Meldefrequenz überwiegend monatlich, teilweise quartalsweise / ad-hoc Kredit- und Vertragspartnermerkmale 89 (+6 Identifikatoren) Instrumente Buchforderungen, eigene Einlagen Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 7 Bundesbankposition zur Umsetzung von AnaCredit Zusammenfassung Kosten-Nutzen-Abwägung für die Entscheidung über Meldeerleichterungen • Ca. 750 „kleinere“ Kreditinstitute melden einen deutlich reduzierten Datenkranz • Alle Banken melden nur den Mindestumfang für Bestandskredite • Nur ein kleiner Teil der Meldeanforderungen wird spürbar vorgezogen • Keine Sanktionen bei Meldeübertretungen in der Interims- und Anfangsphase • Einheitliche Übermittlungsfrist von Stamm- und Kreditdaten • EZB prüft bei Eurostat, ob Unterstützung beim Merkmal „NUTS-3-Region“ möglich ist • Überdurchschnittliche Entlastung kleinerer Banken in Deutschland im Europavergleich Enge Unterstützung und Begleitung der Kreditwirtschaft bei der Umsetzung • Ständige Implementierungsgruppe AnaCredit (IGA) • Umfangreiche Dokumentation (Manual, Richtlinien, Website) Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 8 Bundesbankposition zur Umsetzung von AnaCredit Die wichtigsten inhaltlichen Meldeerleichterungen Für kleine Banken (Σ Marktanteil < 2%, rund 750 Institute in DE) Deutlich reduzierte Erhebung: Bundesbankposition zur Umsetzung von AnaCredit • für das Bestandsgeschäft nur 17 von 89 Merkmalen Umfangreiche Meldeerleichterungen • für das Neugeschäft nur 26 von 89 Merkmalen Für alle Banken • Meldung des Bestandsgeschäfts wird um 17 Merkmale reduziert • Bundesbank berücksichtigt dabei Kosten der aufwändigen IT-Nacherfassung • Maximale Erleichterung laut EZB-Verordnung in diesem Punkt Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 9 Bundesbankposition zur Umsetzung von AnaCredit Basismeldung kleiner Banken infolge dringender, unabweisbarer Datenanforderungen Neue EZB-Standards für das Internal Credit Risk Assessment System (ICAS): • ICAS erweitert und vereinfacht den Geschäftspartnern die Nutzungsmöglichkeit von Kreditforderungen an nicht-finanzielle Unternehmen als Alternative zu den marktfähigen Sicherheiten für die Besicherung geldpolitischer Operationen. • Um das Eurosystem vor Verlusten zu schützen, ist es notwendig, dass das ICAS ausgefallene Unternehmen zeitnah als solche erkennt. • Standards werden ab März 2018 nicht mehr mit Millionenkredit-Meldewesen erfüllt. • DE ist das einzige Land im Euroraum mit Anpassungsbedarf. Kreditregister werden benötigt: auf monatlicher Basis (derzeit quartalsweise Meldefrequenz), bei einer möglichst niedrigen Meldeschwelle (derzeitige Meldegrenze 1,0 Mio €) und mit einer möglichst umfassenden Datenabdeckung aller Verpflichtungen aller potentiell notenbankfähigen Schuldner (Kapitalgesellschaften sowie Quasi-Kapitalgesellschaften) über das Bankensystem hinweg. Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 10 Bundesbankposition zur Umsetzung von AnaCredit Basismeldung kleiner Banken infolge dringender, unabweisbarer Datenanforderungen • Im Hinblick auf kleine Institute: Kleine Kreditinstitute machen zwar volumenmäßig nur einen geringen Teil des nationalen Kreditvolumens aus, Dennoch stellen sie mengenmäßig ungefähr die Hälfte aller Kreditinstitute dar. Sie tragen dazu bei, eine nahezu vollständige Abdeckung bezüglich Ausfallinformationen über alle relevanten Schuldner zu erzielen – darunter viele KMU. • Nutzung von AnaCredit mit Informationen von kleinen Banken ab März 2018 erforderlich, selbst wenn sie nicht an geldpolitischen Operationen teilnehmen; andernfalls negative Konsequenzen für alle Banken: Risikoaufschlag auf Rating-Skala des BBk-ICAS und damit pauschale schlechtere Bewertung aller Unternehmen. Stark eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit von Kreditforderungen zur Besicherung geldpolitischer Operationen Mögliche Verschlechterung der Finanzierungskonditionen für Kreditnehmer Von 89 Merkmalen bleiben nur 17 unabweisbar zu melden Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 11 Bundesbankposition zur Umsetzung von AnaCredit Basismeldung kleiner Banken infolge dringender, unabweisbarer Datenanforderungen Monetäre Analyse: • Auswirkungen geldpolitischer Impulse auf die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen stehen im Fokus des aktuellen geldpolitischen Interesses. • Marktanteil kleiner Banken an Mittelstandskrediten in Deutschland ist signifikant. Erhebung weiterer 9 Merkmale, zur Kostenbegrenzung nicht für Bestandskredite Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 12 Bundesbankposition zur Umsetzung von AnaCredit Nur kleiner Teil der Meldung wird spürbar vorgezogen, zunächst keine Sanktionen Januar 2018 März 2018 spätestmöglicher Termin für Stammdaten Stammdaten (22 Merkmale) September 2018 spätestmöglicher Termin für Kreditdaten Erstmeldung (darunter 7 „ICAS“Merkmale) Kreditdaten (67 Merkmale) Erstmeldung von 10 „ICAS“Merkmalen Erstmeldung der übrigen 57 Merkmale Verzicht auf Sanktionen bei Meldeübertretungen Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 13 Bundesbankposition zur Umsetzung von AnaCredit Ausblick: Kommunikation und Unterstützung bei der Implementierung BBk wird weiterhin zeitnah informieren: • Informationsseminare (15. und 19. Juli) • Website (Q&As, Meldeanforderungen, Richtlinien, Manuals) BBk wird die Banken und ihre Verbände weiterhin bei der Umsetzung unterstützen: • Ständige umsetzungsorientierte Arbeitsgruppe (IGA) • Relevante Informationen auf der Website aufrufbar http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/Bankenstatistik/AnaCredit/AnaCredit.html Hintergrundgespräch AnaCredit, Deutsche Bundesbank 18. Juli 2016 Seite 14
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