04.07.2016 Amt Kellinghusen ___________________________________________________________________ Einladung Zu der am Montag, dem 18.07.2016 stattfindenden ordentlichen öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses lade ich hiermit ein. Gremium : Amt Kellinghusen Finanzausschuss Datum : 18.07.2016 Ort, Raum : Kellinghusen - Sitzungssaal Rathaus, Zimmer 106, Am Markt 9, 25548 Kellinghusen Beginn : 19:00 Vorsitzende(r) : Bernd Schneider Schriftführer(in) : Stephan Schulz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung; evtl. Dringlichkeitsvorlagen und -anträge 3. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung 4. Anfragen 5. Mitteilungen des Vorsitzenden 6. Einwohnerfragestunde 7. Interkommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich Vorlage: AA/007/2016 8. Widerruf der Bestellung des leitenden Verwaltungsbeamten; zweite Beratung und Beschlussfassung Vorlage: AA/008/2016 9. Zukünftige Verwaltungsleitung des Amtes Kellinghusen; Vorschlag des 2 Amtsvorstehers 10 . Verschiedenes gez. Bernd Schneider Amt Kellinghusen Vorlagen-Nummer AA/007/2016 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Vollstedt, Stefan Kellinghusen, 27.06.2016 Vorlage für Amt Kellinghusen Amtsausschuss Amt Kellinghusen Finanzausschuss Datum Berichterstatter Betreff Interkommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkung: einmalig monatlich jährlich Kosten zz. nicht ermittelbar Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung bei: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Deckungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt, der Amtsausschuss beschließt, eine interkommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich, wie durch den Beschluss des Vorstandes des SHGT Kreisverband Steinburg vorgesehen und dem Kreis Steinburg selbst auch beabsichtigt, wird grundsätzlich begrüßt. Eine Mitgliedschaft in einem zu diesem Zwecke zu gründenden Zweckverband oder einer Anstalt des öffentlichen Rechtes wird nur befürwortet, wenn die bei dem Amt Kellinghusen aktuell bestehende sehr gute Betreuung im Bereich der IT qualitativ sowie nach Art, Umfang und Reaktionszeit mindestens erhalten bleibt. 2 Sachverhalt und Begründung: Die Betreuung der IT-Angelegenheiten beim Amt Kellinghusen ist nach einhelliger Meinung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der vier Fachbereichsleitungen, des leitenden Verwaltungsbeamten und des Herrn Amtsvorstehers auf qualitativ hohem Niveau. Aufgabenstellungen werden im höchsten Maße spontan, flexibel und nach Prioritäten immer auch unter Berücksichtigung des aktuellen Tagesgeschäftes eigeninitiativ oder auf Anforderung erledigt. Bei der Weiterentwicklung der IT-Struktur wird kontinuierlich unter Gesamtbetrachtung der einzelnen Soft- und Hardwarekomponenten die Verwaltungsführung kompetent beraten. Den jeweils als Anlage beigefügten Anschreiben des Fachverbandes der Hauptverwaltungsbeamten (HVB’s) – Kreisgruppe Steinburg vom 24.03.2016 kann der aktuelle Gesprächs- bzw. Planungsstand – letztes Treffen am 23.03. - für eine interkommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich kommunaler Verwaltungen im Kreis Steinburg entnommen werden, wie er zum Zeitpunkt der Fertigung des Vermerkes vom 04.04.2016 durch den FB 3 dort bestand. An verschiedenen Vorgesprächen hatte der LVB, zuletzt am 23.03. dann auch einmal ein Vertreter des FB 3, teilgenommen. Im weiteren Verlauf der Treffen dann nur noch der LVB und/oder der Amtsvorsteher. Nachdem die vorliegenden Planungen dem FB 3 Mitte/Ende März zur Kenntnis gegeben wurden, verbunden mit der Bitte des LVB, eine Beratungs- und Beschlussvorlage für die Sitzung des Amtsausschusses im Juni zu fertigen, wird im Vermerk vom 04.04.2016 vorab die Bewertung und der aktuelle Standpunkt aus der Sicht des Fachbereiches 3 zusammengefasst dargestellt: „Unter Berücksichtigung der in den zurückliegenden Jahren eher als fluchtartig zu bezeichnenden Abkehr von der in die Organisation der Datenzentrale SchleswigHolsteins – heute „Dataport“ – eingebundenen EDV-Betreuung verschiedener Verwaltungen bzw. Verwaltungsangelegenheiten (z.B. Kasse, Kämmerei und Soziales pp.) , verwundert der nun vorliegende Plan des Kreises Steinburg und mehrerer Ämter Steinburgs zur Zweckverbandsgründung für den IT-Bereich. Es gibt zwar gewichtige Gründe, insbesondere für kleinere Verwaltungseinheiten, die eine interkommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich insbesondere für diese als alternativlos erscheinen lassen, die offensichtlich beabsichtigte Organisationsform eines Zweckverbandes verursacht aus unserer Sicht jedoch nicht unbeachtliche Nachteile und trägt damit nicht zielführend zur Lösung der bei kleineren Verwaltungseinheiten durchaus möglichen Problematik der zeitnahen und kompetenten Betreuung in IT-Angelegenheiten bei. Es entsteht eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ im Kleinen, mit jenen Problemen und Mehrkosten, die zum heutigen Erscheinungsbild der EDV-Organisation in den einzelnen Verwaltungen bei gleichzeitiger Abkehr von der Betreuung durch die Datenzentrale geführt hat. Das Amt Kellinghusen ist dem von den HVB’s nun geplanten Entwicklungsschritt nach Bewertung des FB 3 derzeit voraus und unterliegt aktuell nicht einem etwaigen Handlungsdruck, den andere ggfs. verspüren. Im Vorwege der Gründung des Amtes Kellinghusen hatten das Amt KellinghusenLand und die Stadt Kellinghusen bereits im Jahre 2004/2005, wahrscheinlich aus den selben Gründen die zu den heutigen Planungsgesprächen führen, die interkommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich intensiviert und miteinander vertraglich geregelt. 3 Durch die Beschäftigung von eigenem (Fach-) Personal wurden bereits frühzeitig die im beiliegenden Schreiben aufgeführten angepeilten Aufgaben einer zentralen ITDienststelle gemeinsam organisiert, ohne nennenswerte sog. “overhead-Kosten“ und ohne organisatorische Problematiken bei der Abarbeitung der täglichen Aufgabenstellung. Als eigenes Personal sind die Kollegen seit jeher im Tagesgeschäft der eigenen Verwaltung verwurzelt und durch die kurzen und persönlichen Informationswege im höchsten Maße flexibel. Die Ziele der nun kreisweit geplanten Zusammenarbeit sind mithin beim Amt Kellinghusen bereits erfüllt, eine feste Einbindung unserer derzeit reibungslos funktionierenden Systematik in eine größere Organisationsform mit eigener Rechtsfähigkeit, würde unweigerlich zu einer Verschlechterung der Aufgabenerledigungen und zu einer Verteuerung führen. Bereits bei den Fusionsgesprächen im Laufe der Verwaltungsstrukturreform hatte eine Vergleichsberechnung dies ergeben; alternativ wurde eine engere Kooperation mit Dataport betrachtet... …In jedem Falle muss die klare Führungsstruktur, bei der die Verantwortlichkeit für die Aufgabenerledigung und die Verantwortung für den IT-Bereich bei der selben Person – hier dem LVB bzw. dem Amtsvorsteher - liegt, erhalten bleiben. Einer Kooperation mit einem zukünftigen Zweckverband nur bei der Beschaffung von Hard- und Software steht nach unserer Auffassung nichts entgegen. Einer Mitgliedschaft im Zweckverband bedarf es dafür aber nicht... Der FB 3 schlägt vor, die Inhalte dieser Zusammenfassung und die Argumentation kurz den Mitgliedern des Amtsausschusses als organisatorische Entscheidung des Amtsvorstehers mitzuteilen. Einer Entscheidung des Amtsausschusses und damit der Vorlage einer Beratungsund Beschlussvorlage bedarf es aus hiesiger Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht.“ Unter Berücksichtigung der beschriebenen sehr guten Betreuungssituation und der zu erwartenden Nachteile (z.B. Entfernung, Konkurrenzsituation in Problemsituationen, Vereinheitlichung von Software, Verlust der Kollegialität u.v.a.), hätte eine Mitgliedschaft unter gleichzeitiger Aufgabe eigenen, gut qualifizierten Personals eine zwingende Verschlechterung der Betreuung der IT-Struktur bei dem Amt Kellinghusen zur Folge. Da bei dem Amt Kellinghusen, wie offensichtlich in anderen Verwaltungen im Kreis Steinburg, keine behelfsmäßige IT-Struktur vorliegt, besteht für diese Thematik kein Zeitdruck. Der Verwaltungsneubau ist zukunftsfähig auf eine eigenständige ITSystemstruktur nach dem neuesten Stand der Technik ausgerichtet. Das Amt Kellinghusen kann sich abwartend verhalten und zeigen. Die Situation und die grundsätzliche Ausrichtung ist dem Landrat des Kreises Steinburg sowie den beteiligten Hauptverwaltungsbeamten auch bekannt. Der Amtsausschuss wird gebeten, die aktuelle organisatorische Ausrichtung der Amtsverwaltung mit dem vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss zu bekräftigen. Derzeit würde eine Veränderung der bewährten Ablauf- und Aufbauorganisation der IT-Struktur beim Amt Kellinghusen Schaden zufügen. Denkbar ist eine enge Zusammenarbeit mit der Anstalt bzw. dem Zweckverband soweit dabei überhaupt finanzielle Vorteile erzielt werden können (z.B. gemeinsame Ausschreibungen). 4 Amtsvorsteher Fachbereichsleiter des FB 3 Clemens Preine Stefan Vollstedt Anlagen: Anschreiben des Landrates des Kreises Steinburg vom 16.06.2016 einschl. beigefügter Beratungs- und Beschlussvorlage VO/2016/083 des Landrates für den Hauptausschuss und den Kreistag Anschreiben des Landrates „IT-Zusammenarbeit“ vom 23.03.2016 Anschreiben des Fachverbandes vom 24.03. Vermerk des FB 3 vom 04.04.2016 Fachverband der Hauptverwaltungsbeamten der Ämter Schleswig-Holsteins Kreisgruppe Steinburg Margarete-Steiff-Weg 3 25524 Itzehoe Tel.-Nr.: (0 48 21) 73 88 25 Telefax-Nr.: (0 48 21) 73 88 35 e-mail.: [email protected] Itzehoe, den 24.03.2016 Herrn Landrat des Kreises Steinburg Postfach 16 32 25506 Itzehoe Datum und Zeichen Ihres Schreibens: 23.03.2016 0230 Interkommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich Sehr geehrter Herr Frantz, sehr geehrte Damen und Herren, die Ämter des Kreises Steinburg und die Stadt Glückstadt haben am 23.03.2016 erneut über die interkommunale Zusammenarbeit im IT-Bereich beraten. Es besteht nach wie vor ein großes Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinburg. Ziel ist es, die ITAufgaben so weit wie möglich zu zentralisieren. In den jeweiligen Verwaltungen sollte nach unseren Vorstellungen nur noch ein Minimum an IT-Aufgaben verbleiben. Vereinfacht gesagt, sollen sich die verbleibenden Aufgaben maximal auf den Anschluss neuer Bildschirme, Tastaturen etc. beschränken. Die Aufgaben einer zentralen IT-Dienststelle sollen u. a. beinhalten: - Server zentral betreiben und administrieren Softwarepflege aller eingesetzten Verfahren Zentraler Einkauf von Soft- und Hardware Personalgestellung Sicherstellung der Datensicherheit, Programmfreigabe, Zugriffsrechte etc. Zum Zeitraum der Umsetzung wäre es wünschenswert, wenn mit dem Amt Schenefeld zum 01.01.2017 die Umsetzung beginnen könnte. Konkret würden die Ämter Itzehoe-Land, Krempermarsch, und Breitenburg einen zeitnahen Beitritt favorisieren. Nach unserer Einschätzung sollte dieser Beitritt auch zumindest in Großteilen im Laufe des Jahres 2017 erfolgen. Zu rechtlichen Organisationen favorisieren die Ämter die Gründung eines Zweckverbandes. Die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes ist nicht ausgeschlossen, bleibt jedoch noch abschließend zu beurteilen. Die Ämter prüfen derzeit intensiv mit Unterstützung der Kommunit aus Pinneberg die Gründung eines eigenen Zweckverbandes. Aufgrund der anstehenden Investitionen und notwendigen Erneuerung von Servern etc. ist eine relativ kurzfristige Entscheidung in der Angelegenheit von Nöten. Die Ämter gehen davon aus, dass die Zusammenarbeit auf Kreisebene beschränkt bleibt. Der Einbindung in einen größeren Zweckverband oder bei Dataport stehen die Ämter kritisch gegenüber. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die hauptamtliche Verwaltung der Ämter derzeit Lösungen zur Zusammenarbeit untersucht und insoweit noch kein politisches Mandat vorliegt. Insbesondere die Amtsvorsteher/In sind jedoch über die Aktivitäten informiert. Der vorgeschlagene Gesprächstermin am 04.04.2016 kann nicht von allen Vertretern der Ämter wahrgenommen werden. Es wird gebeten, zwei alternative Gesprächstermine vorzuschlagen. Wir werden dann über unser Netzwerk einen Termin abstimmen. Für eine kurzfristige Rückmeldung wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Volker Tüxen Amt Kellinghusen Vorlagen-Nummer AA/008/2016 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Preine, Clemens Kellinghusen, 27.06.2016 Vorlage für Amt Kellinghusen Finanzausschuss Amt Kellinghusen Amtsausschuss Datum Berichterstatter Betreff Widerruf der Bestellung des leitenden Verwaltungsbeamten; zweite Beratung und Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss zu beschließen: Der Amtsausschuss beschließt, die Bestellung des Herrn Stephan Schulz zum leitenden Verwaltungsbeamten bei dem Amt Kellinghusen gem. § 15 Abs. 6 Amtsordnung (AO) wird widerrufen. Der Amtsvorsteher wird gebeten, den Widerruf der Bestellung zum leitenden Verwaltungsbeamten gegenüber Herrn Stephan Schulz unverzüglich bekanntzugeben. Zur Begründung des Verwaltungsaktes ist wie folgt zu formulieren: (Die Begründung ist durch den Finanzausschuss/Amtsausschuss in der Sitzung zu benennen.) Sachverhalt und Begründung: Während seiner Sitzung am Donnerstag, dem 23.06.2016 hat der Amtsausschuss nach nichtöffentlicher Beratung wie folgt einstimmig beschlossen: 2 „Der Amtsausschuss beschließt, die Bestellung des Herrn Stephan Schulz zum leitenden Verwaltungsbeamten bei dem Amt Kellinghusen gem. § 15 Abs. 6 Amtsordnung (AO) wird widerrufen. Entsprechend § 40 a Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) soll die erforderliche zweite Beratung und Beschlussfassung des Amtsausschusses stattfinden am Freitag, dem 22.07.2016.“ Der leitende Verwaltungsbeamte, Herr Stephan Schulz, ist vom Amtsvorsteher des Amtes Kellinghusen mit Anhörung vom 27.06.2016 über die Beschlussfassung des Amtsausschusses informiert und unter Ausführung des folgenden Textauszuges gebeten worden, sich zu dem nach bestätigender zweiter Beschlussfassung durch Verwaltungsakt vorzunehmenden Widerruf der Bestellung und den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern: „Für die Beratung- und Beschlussfassung durch den Amtsausschuss ist die dem Anhörungsschreiben als Anlage beigefügte Vorlage vom 13.06.2016 den Mitgliedern des Amtsausschusses mit der Einladung übermittelt worden. Zur Darstellung des Sachverhaltes und der Begründung verweise ich zunächst auf die beigefügte Vorlage AA/005/2016. Ergänzend möchte ich in diesem Zusammenhang auf Ihren, dem Amtsausschuss mit Vorlage AA/024/2015 vom 08.12.2015, übermittelten Antrag vom 09.11.2015 verweisen. Der Amtsausschuss hat aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses mit Ihnen in der Funktion des leitenden Verwaltungsbeamten den Widerruf der Bestellung in seiner ersten Beschlussfassung einstimmig beschlossen. Wird der Beschluss nach einer wiederholten Beratung unter Beachtung der Abstandsfrist nach frühestens vier Wochen bestätigt, bin ich gehalten in Ausführung der Beschlusslage Sie aus der bestellten Funktion des leitenden Verwaltungsbeamten abzuberufen und im Hause umzusetzen. Der Widerruf der Bestellung hat keine Auswirkungen auf Ihren Beamtenstatus. Das heißt, Sie behalten Ihre Besoldungsstufe und Anwartschaften und werden entsprechend Ihrer Qualifikation und Besoldung mit Dienstgeschäften des Amtes betraut. Vor Entscheidung, also bevor ein Verwaltungsakt nach der Beschlusslage des Amtsausschusses voraussichtlich nach dem 22.07.2016 zu erlassen sein wird, gebe ich Ihnen Gelegenheit sich bis zum Mittwoch, dem 13. Juli 2016 zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen schriftlich oder niederschriftlich zu äußern – Anhörung gem. § 87 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes - LVwG. 3 Ich beabsichtige, Ihre mir fristgerecht vorliegenden Äußerungen den Mitgliedern des Amtsausschusses für die zweite Beratung und Beschlussfassung zur Verfügung zu stellen. Sollten in Ihrer Person liegende vertrauliche Gründe dagegen sprechen bzw. die Bekanntgabe der Inhalte Ihrer möglichen Stellungnahme durch Rechtsvorschriften aus Ihrer Sicht geschützt sein, so bitte ich, dies in Ihrer Stellungnahme anzugeben. Eine Kopie der Beratungs- und Beschlussvorlage AA/005/2016 vom 13.06.2016 ist zum Verbleib beigefügt.“ Soweit rechtzeitig vor einer möglichen Finanz- und Amtsausschusssitzung die Äußerung des leitenden Verwaltungsbeamten vorliegt, wird diese nachgereicht werden. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass für den Widerrufsbeschluss das Prinzip der offenen Abstimmung gilt, die Inhalte der Beratung sowie einzelne Sitzungsunterlagen können allerdings abweichend davon den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern, wenn schützenswerte, die betroffene Person durch Rechtsvorschriften vor einer Bekanntgabe schützende, der Allgemeinheit nicht bekannte, Informationen betroffen sind. Der Ausschluss der Öffentlichkeit für diese Beratung und diese Unterlagen wäre dann zwingend. Clemens Preine Amtsvorsteher Anlagen: Stellungnahme des leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Stephan Schulz, auf die Anhörung des Amtsvorstehers des Amtes Kellinghusen vom 27.06.2016 – wird ggfs. nachgereicht.
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