Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung – ThürBekVO – in der zur Zeit gültigen Fassung. Mitgliedsgemeinden sind: Breitenworbis Jahrgang 10 Buhla Gernrode Freitag, den 22. Juli 2016 Haynrode Kirchworbis Nummer 14 Amtsblatt der VG Eichsfeld-Wipperaue - 2 - Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 5. August 2016 Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 27. Juli 2016 Annahmeschluss der Beiträge für den nichtamtlichen Teil im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft: Dienstag, den 26. Juli 2016, bis 18:00 Uhr Sprechzeiten, wichtige Rufnummern, Bereitschaftsdienste Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ Der Gemeinschaftsvorsitzende Dirk Böning Weststraße 2 37339 Breitenworbis Telefonzentrale:�������������������������������� (036074) 77 - 0 Telefax:���������������������������������������� (036074) 77 - 200 Einwohnermeldeamt:������������������� (036074) 77 - 131 Standesamt:������������������������� (036074) 77 - 133/134 Sprechzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr keine Sprechzeit 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.30 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten. Sprechstunden der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Mitgliedsgemeinden: Gemeinde Breitenworbis, mit Ortsteil Bernterode Bürgermeister Cornelius Fütterer: Dienstag ................................................... 16:00 Uhr - 17:00 Uhr Ortsteil Bernterode jeden 1. Dienstag im Monat........................16:00 Uhr - 17:00 Uhr Gemeindeamt Schulberg 1 Gemeinde Buhla, Bürgermeister Rüdiger Wetterau: Donnerstag.................................................16:00 Uhr - 18:00 Uhr Gemeinde Gernrode, Bürgermeister Gerhard Hellrung: Dienstag.....................................................16:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag........................................................14:30 Uhr - 15:30 Uhr Gemeinde Haynrode, Bürgermeister Andreas Heiroth: Montag ...................................................... 18:00 Uhr - 20:00 Uhr Gemeinde Kirchworbis, Bürgermeister Wolfgang Benisch: Dienstag.....................................................16:00 Uhr - 18:00 Uhr Geschäftsstelle der gemeinsamen Schiedsstelle der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaften „Eichsfeld-Wipperaue“ Breitenworbis und „Eichsfelder Kessel“ Niederorschel: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ Weststraße 2, 37339 Breitenworbis Ansprechpartnerin Frau Rudat, ...................... Tel. 036074/77113 Informationen erhalten Sie im Bedarfsfall auch über die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin Frau Grimm, .................... Tel. 036076/55720. Nr. 14/2016 Polizeiinspektion Eichsfeld Kontaktbereichsbeamter der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ Weststr. 2, 37339 Breitenworbis Zimmer Nr. 101, Erdgeschoss Herr PHM Mario Rojahn, Tel.: 036074 639268 Sprechzeiten: Dienstag .......................................................... 15.00 - 17.30 Uhr Donnerstag ...................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Rettungsleitstelle des Landkreises 03606/5066780 und 03606/19222 Notruf 112 Katholische Altenpflegeheime St. Josef St. Elisabeth Straße der Demokratie 20 Stationsweg 2 Tel. 036074 / 950 und 95260 Tel. 036074 / 20270 37339 Breitenworbis Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel Kontakt: Telefon: (036076) 569-0 E-Mail: [email protected] Fax:(036076)56932Internet: www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Montag 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag u. Freitag 09.30 - 11.45 Uhr Donnerstag 09.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Bereitschaftsdienst: außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen: bei Verhinderung Rettungsleitstelle Landkreis Eichsfeld: (036076) 569-0 (03606) 50 66 780 Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger Annahmestelle für Bioabfälle Gemeinde Breitenworbis OT Bernterode Hellberg Öffnungszeiten: Freitag ............................................................. 15:00 - 18:00 Uhr Samstag .......................................................... 10:00 - 15:00 Uhr Impressum Amtsblatt der VG „Eichsfeld-Wipperaue“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ Sitz: 37339 Breitenworbis, Weststraße 2, Tel. 036074/770, Fax 036074/77200, E-Mail: [email protected], Internet: www.eichsfeld-wipperaue.de Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue Ansprechpartnerin: Frau Rudat, Tel.: 036074/77113 E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt erscheint in der Regel 14tägig und wird kostenlos an die Haushalte der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue in den Mitgliedsgemeinden Bernterode, Breitenworbis, Buhla m. OT Ascherode, Gernrode, Haynrode und Kirchworbis verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag (s. o.) bestellt und bezogen werden. Amtsblatt der VG Eichsfeld-Wipperaue - 3 - Amtlicher Teil Bekanntmachung 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Breitenworbis am 7. Juli 2016 1. Gemäß § 28 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung hat der neugewählte Bürgermeister einen Diensteid zu leisten. Unter Erheben der rechten Hand sprach Herr Fütterer nachfolgende Eidesformel: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung sowie alle in Thüringen geltenden Gesetz zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ 2. Als Nachrücker im Gemeinderat wurde Herr Walter Kohl von dem Bürgermeister verpflichtet. 3. Beschluss Nr. 20-21-97/2016 vom 07.07.2016 Benennung von einem Mitglied für den Hauptausschuss und den Bauausschuss, sowie Benennung von Vertretern für den Kultur- und Umweltausschuss 1. Hauptausschuss Die Gemeinde Breitenworbis hat für die Wahlperiode bis 2019 einen Hauptausschuss mit 6 Mitgliedern gebildet. Zu den Mitgliedern bzw. Vertretern werden benannt: Mitglieder: Vertreter: 1. Lydia Eberle Jürgen Große 2. Ulrich Begau Gerhard Bötticher 3. Thomas Busse Stefan Leibeling 4. Alfred Fusch Manfred Sander 5. Walter Kohl Gottfried Hunold 6. Klaus Höch Stefan Degenhardt Vorsitzender ist nach § 26 Abs. 1 Satz 3 ThürKO der Bürgermeister, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. 2. Ausschüsse Die Gemeinde Breitenworbis hat für die Wahlperiode bis 2019 drei Ausschüsse mit je 6 Mitgliedern gebildet. Ausschuss für Bau- und Planungswesen, Wirtschaftsförderung Mitglieder: Vertreter: 1. Gerhard Bötticher Vors. Ulrich Begau 2. Jürgen Große Stefan Leibeling 3. Frank Wilhelm Norbert Claassen 4. Manfred Sander Alfred Fusch 5. Klaus Höch Gottfried Hunold 6. Walter Kohl Stefan Degenhardt Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport Mitglieder: Vertreter: 1. Thomas Bussse Vors. Ulrich Begau 2. Stefan Leibeling Gerhard Bötticher 3. Frank Wilhelm Elger Kohlstedt 4. Paul Wand Manfred Sander 5. Gottfried Hunold Walter Kohl 6. Stefan Degenhardt Klaus Höch Umweltausschuss Mitglieder: Vertreter: 1. Elger Kohlstedt Vors. Ulrich Begau 2. Norbert Claassen Jürgen Große 3. Stefan Leibeling Thomas Busse 4. Manfred Sander Alfred Fusch 5. Gottfried Hunold Klaus Höch 6. Stefan Degenhardt Walter Kohl Berufene Bürger: Rudi Matthäus, Helmut Walter, Joachim Bötticher Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:...........17 Mitglieder davon anwesend:...............................................12 Mitglieder Ja-Stimmen:........................................................ 12 Stimmen Nein-Stimmen:...................................................................... / Stimmenthaltungen:.............................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:.............. keiner. Damit ist der Antrag angenommen. Nr. 14/2016 4. Beschluss Nr. 20-21-98/2016 vom 07.07.2016 Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ Zu den Mitgliedern bzw. Vertretern für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, für die verbleibende Wahlperiode, werden gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO ernannt: Mitglieder: Vertreter: 1. Cornelius Fütterer (Bürgermeister) 2. Lydia Eberle Ulrich Begau 3. Gerhard Bötticher Stefan Leibeling 4. Walter Kohl Stefan Degenhardt 5. Paul Wand Alfred Fusch Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:............17 Mitglieder davon anwesend:................................................12 Mitglieder Ja-Stimmen......................................................... 11 Stimmen Nein-Stimmen:....................................................................... / Stimmenthaltungen:.................................................1 Stimme. Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:............... keiner. Damit ist der Antrag angenommen. 5. Beschluss Nr. 20-21-99/2016 vom 07.07.2016 Bebauungsplan Nr. 5 „Am Bohnengrund“ der Gemeinde Breitenworbis Abwägung der während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis beschließt die Berücksichtigung der während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Bohnengrund“ laut Abwägungsprotokoll. Dieses ist Bestandteil der Niederschrift. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:............17 Mitglieder davon anwesend:................................................12 Mitglieder Ja-Stimmen:......................................................... 12 Stimmen Nein-Stimmen:....................................................................... / Stimmenthaltungen:............................................................... / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:............... keiner. Damit ist der Antrag angenommen. 6. Beschluss Nr. 20-21-100/2016 vom 07.07.2016 Bebauungsplan Nr. 5 „Am Bohnengrund“ der Gemeinde Breitenworbis Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 1. Nach Abwägung aller Belange untereinander und gegeneinander werden die Hinweise und Anregungen im Bebauungsplan und in der Begründung berücksichtigt. 2. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wird auf eine erneute Auslegung verzichtet. 3. Der Bebauungsplan Nr. 5 „Am Bohnengrund“ der Gemeinde Breitenworbis in der Fassung vom Juli 2016 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 4. Die Begründung wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Stärke des Gemeinderates:............17 Mitglieder davon anwesend:................................................12 Mitglieder Ja-Stimmen:......................................................... 12 Stimmen Nein-Stimmen:....................................................................... / Stimmenthaltungen:............................................................... / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:............... keiner. Damit ist der Antrag angenommen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Beschluss, Beschluss Nr. 20-21-101/ 2016, gefasst, der nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben wird. Breitenworbis, den 08.07.2016 gez. Cornelius Fütterer Bürgermeister Amtsblatt der VG Eichsfeld-Wipperaue - 4 - Bekanntmachung der Gemeinde Breitenworbis Die Gemeinde Breitenworbis beabsichtigt entsprechend § 12 Abs. 3 der Friedhofssatzung die Räumung und Einebnung der Reiheneinzelgrabstätten im Teilbereich des Bestattungsabschnitt G auf dem Friedhof in Breitenworbis (siehe Lageplan), für welche das Nutzungsrecht von 30 Jahren abgelaufen ist. Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem gelben Aufkleber - Ablauf der Ruhefrist - versehen sind, werden hiermit aufgefordert, diese bis zum 29.10.2016 zu beräumen und einzuebnen. Dies beinhaltet das Abräumen der Bepflanzung, das Entfernen der Einfassung und des Grabmals, einschließlich der Fundamentierungen, sowie das Einebnen der Flächen. Die Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Die Grabräumung kann auf Antrag des Nutzungsberechtigten hin, entsprechend der Regelung im § 7 der Friedhofsgebührensatzung, von Bediensteten der Gemeinde durchgeführt werden. Werden diese Grabstätten bis zum 29.10.2016 nicht entfernt, ist die Gemeinde berechtigt, gemäß § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung, eine Räumung auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Diese gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. Nr. 14/2016 auf dem Friedhof im Ortsteil Bernterode (siehe Lageplan), für welche das Nutzungsrecht von 30 Jahren abgelaufen ist. Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem gelben Aufkleber - Ablauf der Ruhefrist - versehen sind, werden hiermit aufgefordert, diese bis zum 29.10.2016 zu beräumen und einzuebnen. Dies beinhaltet das Abräumen der Bepflanzung, das Entfernen der Einfassung und des Grabmals, einschließlich der Fundamentierungen, sowie das Einebnen der Flächen. Die Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Die Grabräumung kann auf Antrag des Nutzungsberechtigten hin, entsprechend der Regelung im § 7 der Friedhofsgebührensatzung, von Bediensteten der Gemeinde durchgeführt werden. Werden diese Grabstätten bis zum 29.10.2016 nicht entfernt, ist die Gemeinde berechtigt, gemäß § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung, eine Räumung auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Diese gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. gez. C. Fütterer Bürgermeister Breitenworbis, den 22.07.2016 gez. C. Fütterer Bürgermeister Breitenworbis, den 22.07.2016 Bekanntmachung der Gemeinde Breitenworbis Die Gemeinde Breitenworbis beabsichtigt entsprechend § 12 Abs. 3 der Friedhofssatzung die Räumung und Einebnung der Reiheneinzelgrabstätten im Teilbereich des Bestattungsabschnitt G Bekanntmachung über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Buhla vom 05.07.2016 In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Buhla wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden: Amtsblatt der VG Eichsfeld-Wipperaue - 5 - Nr. 14/2016 Beschluss Nr. 30-14-44/2016 vom 05.07.2016 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Buhla Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Buhla. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: .................. 9 Mitglieder davon anwesend: ...................................................... 8 Mitglieder Ja-Simmen: ................................................................ 2 Stimmen Nein-Stimmen: ........................................................... 5 Stimmen Stimmenthaltungen: ................................................................... / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ...................... Wolfgang Reimann Damit ist der Antrag nicht angenommen. Beschluss Nr. 30-14-45/2016 vom 05.07.2016 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Buhla (Sondernutzungsgebührensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Buhla (Sondernutzungsgebührensatzung). Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: .................. 9 Mitglieder davon anwesend: ...................................................... 8 Mitglieder Ja-Simmen: ................................................................ 5 Stimmen Nein-Stimmen: ........................................................................... / Stimmenthaltungen: ................................................... 3 Stimmen Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .................... keiner Damit ist der Antrag angenommen. Die Satzungen werden nach dem Genehmigungsverfahren für Satzungen amtlich bekannt gegeben. Buhla, 06.07.2016 Rüdiger Wetterau Bürgermeister - Dienstsiegel - Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Gernrode Die Gemeinde Gernrode beabsichtigt entsprechend § 12 Abs. 3 der Friedhofssatzung die Teilräumung und Einebnung der Reiheneinzelgrabstätten im Bestattungsabschnitt XI auf dem Friedhof der Gemeinde Gernrode (siehe Lageplan), für welche das Nutzungsrecht von 30 Jahren abgelaufen ist. Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem gelben Aufkleber - Ablauf der Ruhefrist - versehen sind, werden hiermit aufgefordert, diese bis zum 29.10.2016 zu beräumen und einzuebnen. Dies beinhaltet das Abräumen der Bepflanzung, das Entfernen der Einfassung und des Grabmals, einschließlich der Fundamentierungen, sowie das Einebnen der Flächen. Die Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Die Grabräumung kann auf Antrag des Nutzungsberechtigten hin, entsprechend der Regelung im § 9 der Friedhofsgebührensatzung, von Bediensteten der Gemeinde durchgeführt werden. Werden diese Grabstätten bis zum 29.10.2016 nicht entfernt, ist die Gemeinde berechtigt, gemäß § 25 Abs. 2 der Friedhofssatzung, eine Räumung auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Diese gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. gez. G. Hellrung Bürgermeister Gernrode, den 22.07.2016 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haynrode am 6. Juli 2016 1. Gemäß § 28 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung hat der neugewählte Bürgermeister einen Diensteid zu leisten. Unter Erheben der rechten Hand sprach Herr Heiroth nachfolgende Eidesformel: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung sowie alle in Thüringen geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ 2. Als Nachrücker im Gemeinderat wurde Herr Marcus Lustermann von dem Bürgermeister verpflichtet. 3. Ein neuer stellvertretender Bürgermeister wurde gewählt. Auf der Grundlage des § 32 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird Herr Fabian Hebestreit Anschrift: 37339 Haynrode, Unterdorf 21 als ehrenamtlicher Beigeordneter gewählt Er ist Stellvertreter des Bürgermeisters, bei dessen Verhinderung. Wahlergebnis: Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: ............ 9 Mitglieder davon anwesend: ................................................ 9 Mitglieder abgegebene Stimmen: davon gültige Stimmen: ................................. 8 Stimmen ungültige Stimmen: ............................... 1 Stimme für den Kandidaten: ............................................. 8 Stimmen gegen den Kandidaten: ....................................................... / Amtsblatt der VG Eichsfeld-Wipperaue - 6 - Nr. 14/2016 4. Beschluss Nr. 50-13-61/2016 vom 06.07.2016 Bestellung der Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, für die verbleibende Wahlperiode, werden gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO ernannt: Mitglieder: Vertreter: 1. Andreas Heiroth (Bürgermeister) 2. Fabian Hebestreit Christian Schielke (stellv.Bürgermeister) Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: ............ 9 Mitglieder davon anwesend: ................................................ 9 Mitglieder Ja-Stimmen: ......................................................... 9 Stimmen Nein-Stimmen: ..................................................................... / Stimmenthaltungen: ............................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ............. keiner. Damit ist der Antrag angenommen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst. Haynrode, den 07.07.2016 Andreas Heiroth Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeinde Haynrode Die Gemeinde Haynrode beabsichtigt entsprechend § 12 Abs. 3 der Friedhofssatzung die Teilräumung und Einebnung der Reiheneinzel- bzw. Reihenurnengrabstätten im Bestattungsabschnitt I und IV auf dem Friedhof der Gemeinde Haynrode (siehe Lageplan), für welche das Nutzungsrecht von 30 Jahren abgelaufen ist. Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem gelben Aufkleber - Ablauf der Ruhefrist - versehen sind, werden hiermit aufgefordert, diese bis zum 29.10.2016 zu beräumen und einzuebnen. Dies beinhaltet das Abräumen der Bepflanzung, das Entfernen der Einfassung und des Grabmals, einschließlich der Fundamentierungen, sowie das Einebnen der Flächen. Die Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Die Grabräumung kann auf Antrag des Nutzungsberechtigten hin, entsprechend der Regelung im § 8 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung, von Bediensteten der Gemeinde durchgeführt werden. Außerdem kann das Nutzungsrecht auf Antragstellung um maximal 5 Jahre gemäß § 7 der Friedhofsgebührensatzung verlängert werden. Werden diese Grabstätten bis zum 29.10.2016 nicht entfernt, ist die Gemeinde berechtigt, gemäß § 24 Abs. 2 der Friedhofssatzung, eine Räumung auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Diese gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. Andreas Heiroth Bürgermeister Haynrode, den 22.07.2016 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis am 26.07.2016 Am Dienstag, dem 26.07.2016 um 19.30 Uhr findet in dem Gemeindeamt, Hauptstraße 33, die 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. Kirchworbis, den 20.07.2016 gez. Wolfgang Benisch Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeinde Kirchworbis Die Gemeinde Kirchworbis beabsichtigt entsprechend § 12 Abs. 3 der Friedhofssatzung die Teilräumung und Einebnung der Reiheneinzelgrabstätten im Bestattungsabschnitt D auf dem Friedhof der Gemeinde Kirchworbis (siehe Lageplan), für welche das Nutzungsrecht von 30 Jahren abgelaufen ist. Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstätten, welche mit einem gelben Aufkleber - Ablauf der Ruhefrist - versehen sind, werden hiermit aufgefordert, diese bis zum 29.10.2016 zu beräumen und einzuebnen. Dies beinhaltet das Abräumen der Bepflanzung, das Entfernen der Einfassung und des Grabmals, einschließlich der Fundamentierungen, sowie das Einebnen der Flächen. Die Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Die Grabräumung kann auf Antrag des Nutzungsberechtigten hin, entsprechend der Regelung im § 8 Abs. 2 der Friedhofs- Amtsblatt der VG Eichsfeld-Wipperaue - 7 - gebührensatzung, von Bediensteten der Gemeinde durchgeführt werden. Das Nutzungsrecht kann gemäß § 7 der Friedhofsgebührensatzung auf Antragstellung verlängert werden. Werden diese Grabstätten bis zum 29.10.2016 nicht entfernt, ist die Gemeinde berechtigt, gemäß § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung, eine Räumung auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu veranlassen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Diese gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über. gez. W. Benisch Bürgermeister Kirchworbis, den 22.07.2016 Nr. 14/2016
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