Antrag auf einkommensorientierte

Stadt Friedrichshafen
Antrag auf einkommensorientierte
Wohnungsbauförderung
Amt für Vermessung und Liegenschaften
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Ansprechpartner: Herr Ammann
Die nachfolgend erbetenen Angaben sind notwendig um prüfen zu können, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen für die von Ihnen beantragte Förderung vorliegen.
Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind der § 88 e II.WoBauG i.V.m. der
Verwaltungsvorschrift
des
Wirtschaftsministeriums
zum
Landeswohnungsbauprogramm 1994 (VwV-EAWBF 1994) und § 30 Abs. 4
Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von
Quartierstrukturen (LWoFG)
Telefax
07541 / 203 - 4251
07541 / 203 - 84251
Email
[email protected]
Telefon
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
I Antragstellerin / Antragsteller
Familienname, ggf. Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Staße, Hausnummer, PLZ, Ort
Telefon
Bankverbindung
Name des Kreditinstitutes
IBAN
BIC
Familienstand
Berufsstand
ledig
verheiratet
geschieden
verwitwet
Arbeitnehmer/in
Selbständige/er
Rentner/in
Arbeitslose/r
II Zum Haushalt rechnende Personen
Nr. Familienname (ggf. Geburtsname)
Geburtsdatum
1 o.g. Wohnungsinhaber
- s. o. -
Verwandtschaftsverhältnis
(z.B.Ehegatte, Kind)
Eigenes
Einkommen
Ja
Nein
2
Ja
Nein
3
Ja
Nein
4
Ja
Nein
5
Ja
Nein
6
Ja
Nein
7
Ja
Nein
Datum
Unterschrift
III Einkommen
Entsprechend § 12 LWoFG ist das Jahreseinkommen bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der
Werbungskosten, bei selbständiger Arbeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb ist es der steuerlich
anerkannte Gewinn, bei Vermietung und Verpachtung, sowie Kapitalvermögen ist es der Überschuss der Einnahmen nach Abzug der
Werbungskosten, bei wiederkehrenden Einnahmen (z. B. Renten, Pensionen) ist es der Jahresbetrag abzüglich der Werbungskosten und
die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes (z. B. Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosen- geld, Kurzarbeitergeld,
Winterausfallgeld, Arbeitslosenhilfe, Zuschuss zum Arbeitsentgelt, Übergangsgeld, Eingliederungshilfe, Überbrückungsgeld). Es ist
grundsätzlich das Jahreseinkommen maßgeblich, das ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist. Sollten hierzu keine verläßlichen
Angaben möglich sein, kann auch das Einkommen der letzten zwölf Monate berücksichtigt werden.
Bitte tragen Sie in der folgenden Tabelle die entprechenden Einkommen / Beträge ein.
Alle Personen mit Einkommen eintragen
Einkommen aus
Antragsteller
Name
Name
Name
nicht selbständiger Arbeit
geringfügiger Beschäftigung
selbständiger Tätigkeit
Vermietung- und Verpachtung
Kapitalvermögen
wiederkehrenden Einnahmen
Alters-/ Witwenrente, Pension,
Betriebsrente
steuerfreien Einnahmen
Arbeitslosengeld
Leistungen nach dem SGB II
(z.B. Hart IV, Grundsicherung)
BAFöG / Berufsausbildungsbeihilfe
Eingliederungshilfe
Existenzgründungszuschuss
Werbungskosten
Werbungskostenpauschalbeträge für steuerpflichtige Einnahmen werden ohne Nachweis berücksichtigt. Höhere Aufwendungen und
Werbungskosten für steuerfreie Einnahmen müssen Sie uns nachweisen (bitte eintragen und Nachweis vorlegen).
Nachgewiesene Werbungskosten
IV Werden sich Ihre oder die Einnahmen einer zu Ihrem Haushalt gehörenden Person in den
nächsten 12 Monaten verringern oder erhöhen?
Bei wem, und wann?
Name, Vorname
Datum
Ja
Nein
Grund der Verringerung / der Erhöhung
Neuer Betrag?
V Erklärung
Ich / wir versichern, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Insbesondere bestätige/n ich / wir, dass keine weiteren Einnahmen, als
die Angegebenen, vorliegen, auch nicht aus gelegentlicher Nebentätigkeit. Die erforderlichen Nachweise und Belege sind beigefügt. Mir /
uns ist bekannt, dass falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden.
Lfd. Nr.
1
2
3
4
Unterschrift