Stadt Friedrichshafen Antrag auf einkommensorientierte Wohnungsbauförderung Amt für Vermessung und Liegenschaften Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen Ansprechpartner: Herr Ammann Die nachfolgend erbetenen Angaben sind notwendig um prüfen zu können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die von Ihnen beantragte Förderung vorliegen. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind der § 88 e II.WoBauG i.V.m. der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnungsbauprogramm 1994 (VwV-EAWBF 1994) und § 30 Abs. 4 Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartierstrukturen (LWoFG) Telefax 07541 / 203 - 4251 07541 / 203 - 84251 Email [email protected] Telefon Sprechzeiten Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Montag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr I Antragstellerin / Antragsteller Familienname, ggf. Geburtsname Vorname Geburtsdatum Anschrift Staße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefon Bankverbindung Name des Kreditinstitutes IBAN BIC Familienstand Berufsstand ledig verheiratet geschieden verwitwet Arbeitnehmer/in Selbständige/er Rentner/in Arbeitslose/r II Zum Haushalt rechnende Personen Nr. Familienname (ggf. Geburtsname) Geburtsdatum 1 o.g. Wohnungsinhaber - s. o. - Verwandtschaftsverhältnis (z.B.Ehegatte, Kind) Eigenes Einkommen Ja Nein 2 Ja Nein 3 Ja Nein 4 Ja Nein 5 Ja Nein 6 Ja Nein 7 Ja Nein Datum Unterschrift III Einkommen Entsprechend § 12 LWoFG ist das Jahreseinkommen bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der Werbungskosten, bei selbständiger Arbeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb ist es der steuerlich anerkannte Gewinn, bei Vermietung und Verpachtung, sowie Kapitalvermögen ist es der Überschuss der Einnahmen nach Abzug der Werbungskosten, bei wiederkehrenden Einnahmen (z. B. Renten, Pensionen) ist es der Jahresbetrag abzüglich der Werbungskosten und die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes (z. B. Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosen- geld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosenhilfe, Zuschuss zum Arbeitsentgelt, Übergangsgeld, Eingliederungshilfe, Überbrückungsgeld). Es ist grundsätzlich das Jahreseinkommen maßgeblich, das ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist. Sollten hierzu keine verläßlichen Angaben möglich sein, kann auch das Einkommen der letzten zwölf Monate berücksichtigt werden. Bitte tragen Sie in der folgenden Tabelle die entprechenden Einkommen / Beträge ein. Alle Personen mit Einkommen eintragen Einkommen aus Antragsteller Name Name Name nicht selbständiger Arbeit geringfügiger Beschäftigung selbständiger Tätigkeit Vermietung- und Verpachtung Kapitalvermögen wiederkehrenden Einnahmen Alters-/ Witwenrente, Pension, Betriebsrente steuerfreien Einnahmen Arbeitslosengeld Leistungen nach dem SGB II (z.B. Hart IV, Grundsicherung) BAFöG / Berufsausbildungsbeihilfe Eingliederungshilfe Existenzgründungszuschuss Werbungskosten Werbungskostenpauschalbeträge für steuerpflichtige Einnahmen werden ohne Nachweis berücksichtigt. Höhere Aufwendungen und Werbungskosten für steuerfreie Einnahmen müssen Sie uns nachweisen (bitte eintragen und Nachweis vorlegen). Nachgewiesene Werbungskosten IV Werden sich Ihre oder die Einnahmen einer zu Ihrem Haushalt gehörenden Person in den nächsten 12 Monaten verringern oder erhöhen? Bei wem, und wann? Name, Vorname Datum Ja Nein Grund der Verringerung / der Erhöhung Neuer Betrag? V Erklärung Ich / wir versichern, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Insbesondere bestätige/n ich / wir, dass keine weiteren Einnahmen, als die Angegebenen, vorliegen, auch nicht aus gelegentlicher Nebentätigkeit. Die erforderlichen Nachweise und Belege sind beigefügt. Mir / uns ist bekannt, dass falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden. Lfd. Nr. 1 2 3 4 Unterschrift
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